Donnerstag, 13. Oktober 2016

Niemand ist eine Insel, Herr Prof. Meuthen: Und eine Solidargemeinschaft ist kein "Rentensozialismus"!


Am 05.10.2016 veröffentlichte die AfD-Bundesgeschäftsstelle eine Pressemitteilung des AfD-Co-Vorsitzenden Prof. Dr. Jörg Meuthen zur Reform der Rentenfinanzierung in Deutschland: "Meuthen: Gegenwärtiges Rentensystem ist nicht mehr tragbar". (Am 6.10. erschien sie auch auf seiner Facebook-Seite).
Nachfolgend der Text (wobei die Hervorhebungen von mir stammen):

"Zum Mut zur Wahrheit gehört auch der Mut zur unangenehmen Wahrheit. Und die Wahrheit über unser Rentensystem ist leider eine unangenehme und keine einfache: Hielten wir am bestehenden Rentensystem fest, so wäre dieses nur durch eine erhebliche Erhöhung des Renteneintrittsalters, eine weitere Absenkung des Sicherungsniveaus und beträchtliche Erhöhungen der Beitragssätze aufrecht zu erhalten. Das kann den Millionen von Beitragszahlern nicht zugemutet werden.
Da die Kartellparteien jegliche Reform des Systems zum Schaden insbesondere der heranwachsenden Generation seit Jahrzehnten auf die lange Bank geschoben haben, arbeitet die AfD derzeit an einem umfassenden Rentenreformprogramm. Dabei werden auch die erfolgreichen Komponenten von Systemen anderer Länder, wie zum Beispiel der Schweiz, zum Teil als Vorbild dienen. Es wird aber wenig helfen, ein einziges Modell eins zu eins zu kopieren.
Ein Rentensozialismus derart, dass auch Selbstständige und Beamte zwangsweise in das marode System der gesetzlichen Rentenversicherung gezwungen werden, kann kein erfolgsversprechender Lösungsansatz sein. Ein erfolgreiches Rentenkonzept muss stattdessen einen umfassenden Ansatz haben und darf sich nicht allein auf das Drehen einzelner Stellschrauben beschränken, sondern muss die Individualität und Selbstverantwortung der Menschen in ihrer Altersvorsorgeplanung stärken.
Wenn die Kartellparteien uns nun weismachen wollen, dass die Zuwanderung unqualifizierter und kulturfremder Menschen der Reparaturbetrieb für eine alternde, schrumpfende deutsche Gesellschaft mit ihrem maroden Rentensystem sei, dann kann man das nur als blanken Hohn bezeichnen.
Wir brauchen eine steuerliche Entlastung der Bürger, da die hohen Belastungen mitverantwortlich dafür sind, dass Jahr für Jahr hunderttausende Hochqualifizierte unser Land verlassen, in Scharen in die Schweiz ziehen und dort das Rentensystem mitfinanzieren, während zu uns Menschen kommen, die zu den Nettostaatsprofiteuren gehören und uns zusätzlich belasten.
Die Altparteien haben es über Jahrzehnte hinweg nicht geschafft, zukunftsfähige Rentensystemkonzepte zu entwickeln. Wir sind gerade dabei, diese Hegemonie des Nichtstuns aufzubrechen.''

Bevor man sich näher damit beschäftigt ist es nützlich, wenn man etwas mehr über den Hintergrund dieser Stellungnahme weiß. Es handelt sich offensichtlich um eine Retourkutsche auf Äußerungen der anderen AfD-Bundesvorsitzenden, Frau Dr. Frauke Petry.
Die hatte ihre Vorstellungen zur längerfristigen Gestaltung der Altersvorsorge in Deutschland in einem am 02.10. veröffentlichten Interview der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (der Sonntagsausgabe der FAZ) angedeutet.
Über das Interview (ein Doppelinterview zusammen mit Sahra Wagenknecht) berichtete FAZ.net am 02.10.2016 unter "Rentenreform. AfD will Rentenversicherung für alle":
  • "Die AfD will künftig auch Selbständige und Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung zwingen und die Beiträge für Gutverdiener erhöhen. „Wir halten den Schweizer Weg für sinnvoll, auch Menschen mit höherem Einkommen in die Rentenversicherung einzahlen zu lassen", sagte die Parteivorsitzende Frauke Petry im Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.). „Wir sind für Renten, von denen alle leben können, und wir kritisieren, dass immer weniger Menschen in die Rentenversicherung einzahlen."
Auf der Webseite von Sahra Wagenknecht steht das Interview online; die entscheidende Passage lautet hier:
  • "Wagenknecht: Das heißt, Sie wollen auch höhere Renten, wie wir?
  • Petry: Wir brauchen wieder eine gesunde Basis von Einzahlern. Zugegeben, die AfD hat noch kein fertiges Rentenkonzept vorgelegt. Wir arbeiten lieber ein bisschen länger daran, als ein halbfertiges Modell vorzulegen. Aber wir halten den Schweizer Weg für sinnvoll, auch Menschen mit höherem Einkommen in die Rentenversicherung einzahlen zu lassen.
  • [F.A.S.]: Das wäre also das linke Konzept einer Bürgerversicherung?
  • Petry: Ich bitte einfach darum, uns bei dem Thema noch etwas Zeit zu geben."
Die Resonanz in den Medien drehte sich hauptsächlich auf die Kritik, die Sahra Wagenknecht für dieses Gemeinschaftsgespräch von ihrer Linkspartei und anderen einstecken musste; zu Frauke Petry fielen den AfD-Hassern der Mainstream-Medien (wie z. B. die Süddeutsche Zeitung oder Telepolis) nur die üblichen Phrasen ein.
Aber auf der Webseite "TheEuropean" (und auf "wallstreet online") ritt ein gewisser Dr. Rainer Zitelman (der übrigens in anderer Hinsicht politisch gar nicht so verkehrt ist) am 03.10. Attacke: "AfD sucht den Anschluss an die linken Umverteiler" :
"Ist es wirklich eine Lösung für die marode gesetzliche Rentenversicherung, dass man noch mehr Menschen in ein nicht funktionierendes System hineinpresst?".

2 Tage später stieß Prof. Jörg Meuthen mit seiner o. a. PM ins gleiche Horn, indem er mit derselben Begründung einen "Rentensozialismus derart, dass auch Selbstständige und Beamte zwangsweise in das marode System der gesetzlichen Rentenversicherung gezwungen werden", ablehnte, weil dieser angeblich "kein erfolgsversprechender Lösungsansatz sein" könne.

Für den unvoreingenommenen Beobachter stellen sich damit zwei Fragen:
  1. Ist die umlagefinanzierte Rentenversicherung tatsächlich "marode" (was genau soll "marode" heißen? Und, wenn ja: aus welchem Grund ist sie marode?)
  2. Ist eine Altersvorsorge im Wege des sog. Kapitaldeckungsverfahrens günstiger (und warum)?

Schlüsselt man Meuthens Text von seiner logischen Struktur her auf, dann ergibt sich als scheinbarer Angelpunkt von Meuthens Überlegungen die Forderung:
"Ein erfolgreiches Rentenkonzept muss ..... einen umfassenden Ansatz haben und darf sich nicht allein auf das Drehen einzelner Stellschrauben beschränken ....."
"Umfassender Ansatz" hört sich prima an. Nur ist es leider keineswegs die ehrliche Absicht Prof. Meuthen.
In Wahrheit will er schon VOR einer umfassenden Analyse die Schäfchen der Selbständigen und Beamten ins Trockene bringen, indem er deren Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung von vornherein kategorisch ablehnt
Dazu ist zunächst einmal rein empirisch festzustellen, dass es eine solche Bürgerversicherung in der Schweiz längst gibt: "Alters- und Hinterlassenenversicherung" (AHV) heißt die gesetzliche Rentenversicherung dort (Wikipedia)
Wie im politischen Kampf zu Gunsten von Partikularinteressen üblich, präsentiert auch Meuthen keine sachliche Begründung für seine Bedenken sondern versucht, die Befürworter einer Bürgerversicherung mit dem Kampfbegriff "Rentensozialismus" niederzuknüppeln. Dass er damit zunächst einmal die Schweiz trifft, hat er vielleicht nicht bedacht. Es sei denn, er hält die Schweizer tatsächlich für Sozialisten.
Weiterhin irritiert an Meuthens Propagandabegriff, dass für den verbeamteten Verwender auch ganz persönliche Interessen auf dem Spiel stehen, die er hier zumindest mitverteidigt.

Ich bin der Letzte, der Prof. Meuthen die ihm zu gegebener Zeit als Beamter bzw. als Politiker zustehende Pension neiden würde. Dies schon deshalb nicht, weil ich als ehemaliger Angestellter im Öffentlichen Dienst selber zu jener Klasse gehöre, die im Alltagsdiskurs "Beamte" genannt wird. Und auch wenn ich selber keine steuerfinanzierte Pension bekomme, erhalte ich doch mit der "betrieblichen" Zusatzversorgung aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) eine substantielle Aufstockung meiner Rente. (Wofür ich freilich, zumindest in den letzten Jahren - früher war das wohl mal anders - auch selber meinen Arbeitnehmeranteil eingezahlt habe.)
Aber es ist eine Dreistigkeit ohnegleichen, wenn jemand, der im Alter selber komfortabel in den steuerfinanzierten Rentenkissen liegen wird, Vorschläge zu einer Ausweitung der Beitragspflicht als "Sozialismus" zu diskreditieren versucht. Hält er sein eigenes späteres Rentnerdasein auf Kosten der Steuerzahler auch für "Sozialismus"? Ganz bestimmt nicht, und eine Abschaffung der steuerfinanzierten Pensionen wird er mit Sicherheit auch nicht fordern. Ganz im Gegenteil ist zu erwarten, dass er eventuelle derartige Vorstöße mit der Zwillingsinvektive zu "Sozialismus" torpedieren würde: "Neiddebatte".

Mir selber geht es absolut nicht darum, die Beamten zu rupfen. Deswegen käme ich meinerseits auch nie auf die Idee, die steuerfinanzierte Pension als "Sozialismus" schlechtzumachen. (Obwohl das die logische Konsequenz wäre, wenn man mit Meuthen jegliche nicht-private Altersvorsorge als "Sozialismus" verunglimpft!)
Natürlich müssen aber bei evtl. Absenkungen des Rentenniveaus in der gesetzlichen RV auch die Beamtenpensionen entsprechend abgesenkt werden. (Weiß nicht, wie das in der Vergangenheit gehandhabt wurde.)
WENN die Beamten selber Beiträge zur Rentenversicherung entrichten sollen, ist es für mich selbstverständlich, dass der Staat mit der Systemumstellung auch die Bezüge entsprechend erhöht. 
Was mich allerdings heftig irritiert ist Meuthens Versuch, bestimmte Vorschläge, die Rentenversicherung demographiefester zu machen (und DARUM geht es in der Rentendebatte, nicht darum, dass die Rentenversicherung aktuell saniert werden müsste, weil sie bereits jetzt marode wäre!) von vornherein abzublocken, und das auch noch mit substanzlosen Scheinargumenten.
Indem Meuthen Vorschläge bekämpft, die potentiell auch seine höchst persönlichen Interessen beeinträchtigen könnten, setzt er sich zwangsläufig dem Verdacht aus, dass er hier als Politiker nach dem Motto verfährt "Wer das Kreuz hat, segnet sich".

Doch zurück zu Meuthens (Schein-)Forderung nach einem "umfassenden Ansatz". Die begräbt er sofort im unmittelbar anschließenden Satzteil "..... sondern muss die Individualität und Selbstverantwortung der Menschen in ihrer Altersvorsorgeplanung stärken."
"Selbstverantwortung" ist in der Rentendebatte das Codewort für die Forderung nach einer privaten Altersvorsorge, also dem Ansparen von Kapital ("Kapitaldeckungsverfahren"), das später als (private) Versicherungsleistung ausgezahlt wird.

Prof. Meuthen ist Volkswirtschafts-Professor. Als solcher sollte er sich eigentlich tiefer mit den volkswirtschaftlichen Voraussetzungen und Auswirkungen der beiden unterschiedlichen Rentenfinanzierungsmöglichkeiten
  • Umlageverfahren ["UV"; engl. pay-as-you-go oder  unfunded (pension-) system] bzw.
  • Kapitaldeckungsverfahren ["KDV"; engl. funded (pension-) system]
beschäftigt haben. Anhand seiner rein ideologischen Stellungnahme kann ich allerdings nicht erkennen (und halte es auch für höchst unwahrscheinlich) dass er sich tatsächlich derart tief in diese Materie reingekniet hat, wie z. B. der bekannte Prof. Hans-Werner Sinn. Oder, auf der Gegenseite, z. B. der Verfasser der vorliegenden Kritik in seinem "Rentenreich" (2004).

Die relative Wertigkeit der beiden Systeme (KDV - in der Praxis private - Altersvorsorge bzw. UV - staatliches - Rentensystem) muss in zweierlei Hinsicht überprüft werden:
  1. Welches System führt voraussichtlich zu einer höheren Altersrente (bringt den Einzahlern eine höhere Rendite)?
  2. In welchem System sind die Altersrenten sicherer?
Die Anhänger des Kapitaldeckungsverfahrens legen gerne Berechnungen vor, die zu  beweisen scheinen, dass die Rendite dort höher ist als im Umlageverfahren. Ich gehe davon aus, dass nicht eine einzige dieser Berechnungen korrekt ist. Detailliert widerlegen kann man die zwar nur im jeweils konkreten Fall. (Diese Google-Suche führt zu zahlreichen Debattenbeiträgen, mit denen ich mich hier nicht näher beschäftigen kann. Aber schon beim ersten Drüberschauen zeigt sich, wie kontrovers das Thema diskutiert wird.) Jedoch lassen sich bereits ganz allgemein folgende Fehlerquellen identifizieren:
  • KDV-Jünger unterstellen, dass die erste Rentnergeneration einen "Einführungsgewinn" gemacht habe. Der soll darin liegen, dass sie selber Rente bezieht, ohne (volle) Beiträge geleistet zu haben. Solche Behauptungen übersehen jedoch, dass die Alten auch schon vor der Einführung der gesetzlichen Rentenversicherung (in Deutschland 1889) von den Jungen unterstützt werden mussten, was damals üblicher Weise noch im familiären Rahmen geschah. Hätte man bei der Einführung des Systems einen Rentenanspruch erst nach jahrzehntelanger Einzahlung zugelassen, dann wären (was in der Debatte meist übersehen wird) die Jungen über lange Zeiten hinweg "doppelt" belastet worden: Einerseits hätten sie ihre alten Eltern unterstützen (ihnen also quasi direkt eine "Rente" bezahlen) müssen, und andererseits hätten sie mit ihren Beiträgen für sich selber einen Kapitalstock aufbauen müssen. Eine korrekte Renditeberechnung für das Kapitaldeckungsverfahren darf also nicht nur aus den Beiträgen zur Rentenversicherung berechnet werden, sondern muss auch die direkten familienhaften Leistungen für die Alten aus "Beiträge" einbeziehen. Bzw., im aktuellen System, die Beiträge, die die Jungen (im Umlageverfahren) nach wie vor (auch bei einer theoretischen Vollumstellung) zur Finanzierung der Alten entrichten müss(t)en. Durch diese erweiterte Basis würden die prozentualen Erträge im KDV erheblich sinken.
  • Die Politik hat die Rentenansprüche (in vielen Fällen sicherlich mit guten Gründen) weit über den Kreis der Leistungsempfänger bzw. über die beitragsäquivalenten Leistungen hinaus ausgedehnt. Diese "versicherungsfremden Leistungen" werden zwar teilweise aus Steuermitteln abgedeckt; zu großen Teilen (deren genaue Berechnung und Höhe streitig ist) aber nicht. (Die Google-Suche führt zu einer Vielzahl einschlägiger Untersuchungen.) Diese Beträge müssen bei einem ehrlichen Renditevergleich selbstverständlich herausgerechnet werden. [Übrigens: Bei einer Reform kann man die Zuschüsse aus Steuermitteln natürlich entsprechend erhöhen. Aber das bezahlt der Finanzminister nicht aus der Portokasse; da müssten schon die Steuern erhöht werden. Was dann, wenn es gerecht zugehen soll, ebenfalls die Besserverdienenden mehr als die weniger gut Verdienenden belasten würde. Also, in Meuthens Diktion, gleichfalls ein (indirekter, versteckter) "Rentensozialismus".]
  • Weiterhin ist für die jeweils prognostizierte Renditehöhe entscheidend, welche Zinssätze man ansetzt. Wer heute noch mit beispielsweise 4% arbeitet, der will aus meiner Sicht seine Leser ganz bewusst betrügen. Angesichts der weltweiten Geldpolitik der Notenbanken (bzw. der Sparschwemme - engl. "saving glut") kann man realistisch für die Zukunft nur noch Minizinsen, wenn nicht gar Negativzinsen erwarten. Bei denen man froh sein kann, wenn sie die Kosten (und die Gewinne) der privaten Versicherer abdecken. Eine größere Rendite für die Einzahler dürfte dabei kaum übrig bleiben.
Die Verwaltungskosten für die staatliche Rentenversicherung sind verhältnismäßig niedrig (irgendwo unter 5%), und Vertreterprovisionen und Unternehmensgewinne, wie bei privaten Versicherungen, fallen auch keine an. Daher wäre (widerleglich) von einer Überlegenheit des staatlichen Rentensystems auszugehen.

Das Problem, was sich für die umlagefinanzierte Rentenversicherung in der Zukunft (ca. 10 - 15 Jahre) auftut, liegt bekanntlich darin, dass weniger Arbeitende ("Junge", "Aktive") mehr Rentner ("Alte") finanzieren müssen.
Das bedeutet zunächst einmal, dass alles Gerede über die angeblich "marode" umlagefinanzierte Rentenversicherung sich nur auf die Zukunft bezieht; in der Vergangenheit hat sie vorzüglich funktioniert, und funktioniert in der Gegenwart noch immer.

Weiterhin bedeutet es, dass die demographischen Auswirkungen für beide Finanzierungsverfahren geprüft werden müssen.
Die Marktschreier des KDV verschweigen (und die Laien verstehen nicht), dass das Demographieproblem das KDV ganz genauso trifft wie das Umlageverfahren (UV). Insoweit gelten nämlich die Feststellungen von Gerhart Mackenroth, die dieser schon 1952 formulierte und die als "Mackenroth-These" (Wikipedia) in die Debatte um die Rentenfinanzierung eingegangen sind (meine Hervorhebung):
  • Nun gilt der einfache und klare Satz, daß aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muß. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein ‚Sparen‘ im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand ... Kapitalansammlungsverfahren und Umlageverfahren sind also der Sache nach gar nicht wesentlich verschieden. Volkswirtschaftlich gibt es immer nur ein Umlageverfahren.“
Mit anderen Worten: Alles, was die "Alten" konsumieren möchten, muss von den "Jungen" produziert werden - und an die Alten abgegeben werden. Diese volkswirtschaftliche Binsenweisheit gilt völlig unabhängig davon, auf welche Weise man die Renten finanziert.
Wer nicht tiefer über die Zusammenhänge nachdenkt wird einwenden: "Ja, schon. Aber im einen Falle haben die Alten das Geld angespart und bezahlen die Jungen für das, was sie ihnen liefern. Im anderen Falle kriegen die Alten ihre Renten für lau."
Das ist freilich falsch.
Nehmen wir an, jemand hat ein Mehrfamilienhaus gebaut und lebt als Rentner von den Mieteinnahmen der darin Wohnenden (die wir uns, der Anschaulichkeit halber, sämtlich als Arbeitende, also "Junge", vorstellen). Dann müssen die Jungen das Geld (als Miete) an ihn abdrücken, was er ihnen später für ihre Produkte (also für seinen Konsum) wieder bezahlt.

Auch im Umlageverfahren haben aber die Alten während ihres Arbeitslebens Gelder "eingezahlt". Nur wurden damit keine Häuser (oder Fabriken) gebaut, sondern die Beiträge wurden von den (staatlichen) Rentenversicherern als durchlaufender Posten gleich wieder an die damaligen Rentner ausgezahlt. Es wurde also nichts gespart.
Stellt sich die Frage, ob das schlimm ist, bzw. welche Folgen das ganz allgemein hat.

Abstrakt kann man sich die Köpfe darüber heißreden, indem man sich gegenseitig fragwürdige Behauptungen und ideologische Schlagworte an den Kopf wirft.
Produktiver ist es, sich an einer wissenschaftlichen Arbeit abzuarbeiten, welche die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge in mancher Hinsicht ganz hervorragend herausgearbeitet hat (obwohl ihre Schlussfolgerungen wegen falscher Prämissen unzutreffend sind).

Ich spreche hier von dem Gutachten "Grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung", das der "Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft" Anfang 1998 veröffentlicht hat. (33 Volkswirtschafts-Professoren; der wesentliche Ideengeber - und wohl auch federführend bei der Abfassung - war der allseits bekannte Prof. Hans-Werner Sinn.)
In diesem Gutachten wird zumindest die volkswirtschaftliche Ratio sehr gut herausgearbeitet, die, wenn sie denn zuträfe, die (partielle) Einführung des KDV überhaupt erst rechtfertigen würde.

Es geht insoweit nämlich nicht darum (wie sich Klein Fritzchen und Lieschen Müller, aber wohl auch zahlreiche Volkswirte das vorstellen), Geldscheine unters Kopfkissen zu legen, oder auch auf die Bank zu tragen, um sie später ausgeben zu können. Vielmehr erwarten (bzw. setzen es als selbstverständlich voraus) Prof. Sinn und der Beirat, dass die von den Rentenaspiranten gesparten Gelder in produktive Investitionen umgesetzt werden. (Technischer formuliert: Dass sich Geldsparen automatisch in volkswirtschaftliches Sparen umsetzt.)
Der Gang der Überlegung geht wie folgt:
  • Zusätzliches Geldsparen (im Rahmen der Altersvorsorge) führt zu zusätzlichen (produktiven) Investitionen in der Volkswirtschaft.
  • Diese höheren Investitionen steigern die Produktion und die Produktivität in Deutschland.
  • Dadurch steigt der sog. "Wachstumpsfad" der Gesamtwirtschaft an. (Beispielsweise von 1 auf 2% jährlich; das erscheint nicht viel, aber im Zeitablauf würde es, nach dem Muster des Zinseszins, eine gewaltige volkswirtschaftliche Mehrleistung bringen.)
  • Da die deutsche Volkswirtschaft nun weitaus mehr produziert als ohne die aus dem (Zwangs-)Sparen der Vorsorgesparer finanzierten Investitionen, entschärft sich (nach dieser Theorie) das Verteilungsproblem zwischen Jung und Alt im zukünftigen Zeitpunkt der demographischen Krise: "Es ist genug für alle da".
Aus dieser Logik heraus (die in sich selbst, d. h. wenn man über die erforderlichen Voraussetzungen nicht weiter nachdenkt, tatsächlich bestechend ist!) folgern die Gutachter: 'Die demographische Krise ist überhaupt kein Problem; wir ersetzen die fehlenden Kinder einfach durch mehr (oder bessere) Maschinen'. Zitat: (S. 56/57; meine Hervorhebung):
"Keine Generation kann im Alter eine Rente beziehen, wenn sie nicht entweder in Humankapital oder in Realkapital investiert hat, denn von nichts kommt nun einmal nichts. Die Investition in Humankapital durch die Geburt und Ausbildung eigener Kinder ist in Deutschland vernachlässigt worden, und was versäumt wurde läßt sich bis zum Höhepunkt der demographischen Krise in der Mitte der dreißiger Jahre des nächsten Jahrhunderts auch nicht mehr nachholen. Heute bleibt nur noch der Weg, die langfristig fehlenden Erwerbstätigen durch Realkapital zu ersetzen."
Und schon vorher (S. 28) liest man (meine Hervorhebung):
"Eine Generation, die im Alter eine auskömmliche Rente haben will, muß während ihres Arbeitslebens hinreichend Humankapital oder Realkapital bilden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Die Generation der heute Erwerbstätigen zieht es vor, nur noch wenige Kinder großzuziehen. Sie schränkt also die Humankapitalbildung ein. Im Prinzip verfügt diese Generation über eine ausreichende Leistungsfähigkeit, die eigene Versorgung im Alter sicherzustellen, indem sie die bei der Kindererziehung eingesparten Mittel am Kapitalmarkt anlegt."
Das klingt Trost spendend und wunderbar. Zu wunderbar, um wahr zu sein - und tatsächlich ist es auch unzutreffend. Zwar ist, wie gesagt, die Logik brillant. Nur sind zentrale Prämissen dieses großartigen Gedankengebäudes leider irrig.

Auch wenn ich selber kein Wirtschaftswissenschaftler bin, habe ich mich doch (bereits im Jahr 2004) in einer buchlangen "Studie" mit diesem Gutachten auseinandergesetzt. Schon vorher hatte ich jahrelang die einschlägige Debatte im Handelsblatt verfolgt (damals meine Leib- und Magen-Zeitung), und für mein "Rentenreich" habe ich, nachdem ich inzwischen einen Internet-Zugang hatte, unzählige Arbeitspapiere (teilweise in englischer Sprache), Zeitungsartikel, Blogeinträge usw. durchgeackert und großenteils im dortigen Text bzw. in den 227 Fußnoten verlinkt (manchmal allerdings haben die Fußnoten nur eine ironisierende Funktion).

Der Grundton meiner "Studie" unterscheidet sich von wissenschaftlichen Arbeitspapieren zwar durch seinen spöttíschen Tonfall einerseits, und eine lebhafte Bildlichkeit zahlreicher praktischer Beispiele andererseits. Beides ändert aber nichts daran, dass meine modellhaften Überlegungen die Realität recht genau abbilden.
Inzwischen hat sich meine damalige Skepsis* bestätigt: Prof. Sinn selber grämt (und wundert) sich darüber, dass die deutschen Vorsorgeersparnisse nicht in produktiven Unternehmen, sondern in amerikanischen Granitküchen gelandet sind. Und fordert nunmehr eine Rentendifferenzierung nach Kinderzahl, um die 'Humankapitalproduktion' zu stimulieren. Die plötzlich doch wieder die Renten sichern soll, obwohl das angeblich schon 1998 zu spät war (lt. Gutachten). Und obwohl es nach seinen damaligen Behauptungen doch angeblich kein Problem war, fehlendes Humankapital durch mehr (oder besseres) Realkapital zu ersetzen.
* [Ich war freilich nicht der einzige, der schon damals vom KDV nichts hielt. Auch zahlreiche Volkswirte hatten - und haben auch später noch - substantielle Argumente dagegen vorgebracht. ]

Meine Kritik hatte ich damals auf meiner Webseite "Rentenreich" ins Weltnetz eingestellt. Der Titel meiner Studie "Sinn substituiert die Konjunktion: rettet er die Renten durch ökonomische Akzeleration?"* bezieht sich auf die angeblich beliebige Ersetzbarkeit von fehlendem Humankapital durch Sachkapital und auf den von Sinn und den anderen Beiratsmitgliedern daraus erwarteten steileren Wachstumspfad der deutschen Wirtschaft. (Allerdings sollte ein Teil dieser Ersparnisse im Ausland angelegt werden.)
* (Der ursprüngliche Titel lautete: "Rentenwunder oder semantische Trickkiste".)

Wo liegen die Schwächen in der Argumentation der (wie ich sie polemisch genannt habe) "Humankapitalsubstitutionsadepten", also der Befürworter einer (bei Sinn et al.: teilweisen) Umstellung der Rentenfinanzierung vom (staatlich organisierten) UV auf ein (privatwirtschaftlich organisiertes) KDV (das später mit der Riester-Rente tatsächlich realisiert wurde, wenn auch nicht in zwingender Form, wie es die Gutachter wollten)?

Die zentrale (unterschwellige, den Autoren wohl nicht einmal bewusste) Fehlannahme hatte ich zwar schon damals identifiziert. Nur konnte ich den Sachverhalt seinerzeit noch nicht so abstrakt und exakt formulieren wie heute, nachdem ich mich seither auch intensiv mit dem Geldsystem auseinandergesetzt habe [vgl. Täg "Geld(schöpfung)"].
Es handelt sich um die Annahme von Prof. Sinn (die er wohl heute noch bewusst oder unbewusst hegt), dass sich das Sparen von Geld notwendig in ein volkswirtschaftliches Sparen (also in produktive Investitionen) umsetzen müsse und würde. Diese Unterstellung liegt dem Gutachten mehr stillschweigend als ausdrücklich zu Grunde; allerdings wird auf S. 55/56 die Frage der Kapitalabsorptionsfähigkeit der Realwirtschaft kurz gestreift (meine Hervorhebung):
"Die auf das Sozialprodukt bezogene spezifische Sparquote der Kapitaldeckung ..... strebt auf die Dauer gegen einen Wert von 3 Prozent. Das kann schwerlich als eine Überschwemmung des Kapitalmarktes gedeutet werden, denn addiert man diese Sparquote zu der im Jahre 1989, dem letzten Jahr vor der deutschen Vereinigung, realisierten Quote von rd. 9 Prozent hinzu, so ergeben sich Werte von etwa 12 bis 13 Prozent, wie sie in den frühen sechziger Jahren in der Bundesrepublik bereits realisiert waren. Wenn damals der Kapitalmarkt nicht überschwemmt wurde, so ist diese Gefahr auch nicht für den Fall einer Teilkapitaldeckung zu erwarten."
Aus dem Munde von Wissenschaftlern, und zumal von Marktwirtschaftlern, ist das Argument 'wenn der Markt in den 60ern eine Sparquote von ca. 12% verarbeiten konnte, dann ist es überhaupt kein Problem, die Sparquote heute wieder um 1/3 [9% auf 12%] zu erhöhen' haarsträubend.
Denn die erste Reaktion eines Marktwirtschaftlers auf solche Befunde sollte natürlich die Frage sein: "Warum hat der Markt die Sparquote um ca. 1/4 [12% auf 9%] herabgeregelt"? Wer an die Wirksamkeit des Marktes in unserer Wirtschaftsordnung glaubt, muss zumindest als Arbeitshypothese zunächst einmal davon ausgehen, dass "der Markt" "gute Gründe" für diese Entwicklung hatte. Und sein erster Gedanke müsste die Erwartung sein, dass ein willkürliches Eingreifen (in Form von Zwangssparen) zu Deformierungen führen würde.

Einen weiteren Aspekt haben die 33 Volkswirtschaftslehrer sogar völlig ausgeblendet:
  • Investieren werden Unternehmer nur dann, wenn sie auch Absatzmöglichkeiten für ihre Produkte erwarten.
  • Es nützt also insoweit nichts, denen jede Menge Geld in die Hand zu drücken, das man den Konsumenten abgenommen hat: Dann können ihre Kunden die mittels "Rentenplan" gesteigerte Güterproduktion nämlich gar nicht mehr abnehmen.
Abstrakter gesprochen: Das von den Wissenschaftlern geforderte Zwangssparen für die Altersvorsorge muss zwangsläufig die Nachfrage reduzieren. Damit bewirkt es das genaue Gegenteil dessen, was es beabsichtigt: Die Investitionen sinken, statt zu steigen, weil das "Über-Sparen" (= die "Überakkumulation" von Geld) die Absatzmöglichkeiten der Produkte an die Verbraucher einschränkt.

Selbstverständlich ist es auch ein Irrglaube, dass man Humankapital BELIEBIG durch Realkapital ersetzen könne. Inwieweit eine solche Substitution überhaupt möglich ist, hängt von dem jeweils erreichten technologischen Stand ab. Rationalisieren kann man nur dann, wenn man noch nicht alle Rationalisierungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat - oder wenn sich durch den technischen Fortschritt neue Rationalisierungsmöglichkeiten ergeben. Die Unternehmen einfach mit Ersparnissen zuschmeißen, hilft da gar nichts.
Ganz im Gegenteil fehlen dann vielleicht dem Staat (der das Zwangssparen mit Steuerförderungen fördern sollte und - in seiner freiwilligen Variante als "Riester-Rente" - später auch tatsächlich gefördert hat) die Mittel, um Lehrer einzustellen, Schulen usw. zu bauen. Denn, was die Gutachter gleichfalls ausblenden: Das vorhandene Humankapital müsste ja auch umfassend fit gemacht werden für die schöne neue Hochtechnologie-Welt.

Die Forderungen des Gutachtens laufen auf eine (wie ich damals formuliert hatte) "investive Zwangsstopfmast" der Wirtschaft hinaus.
Eine solche steht bereits ideologisch im Widerspruch zur marktwirtschaftlichen Einstellung der Gutachter: Die zentrale Idee des ganzen Produktionssteigerungs-Plans ist planwidrig, weil markt(wirtschafts)widrig! Aber dass sie hier im Ergebnis dem Markt mit "sozialistischen" Zwangsmechanismen eine massive Investitionssteigerung aufzuoktroyieren versuchen, das ist den Markt-Professoren nicht einmal aufgefallen. War halt zu toll, der bunte Luftballon der Substitutionsidee von Humankapital durch Realkapital, als dass ihr Urheber (Prof. Sinn) sie durch intensiveres Nachdenken mit der Nadel der Kritik hätte anpieksen mögen. (Und so tingelt er noch heute mit seinen KDV-Plänen durch die Lande, und Fachleute wie Laien trotten ihm gedankenlos nach.)

Interessanter Weise gibt es eine Parallele zwischen dem planwirtschaftlichen Produktionssteigerungsplan der KDV-Adepten und den Bemühungen in der stalinistischen Sowjetunion um die Steigerung der Wirtschaftsleistung, nämlich dem, was Kritiker als stalinistische "Tonnageideologie" gebrandmarkt haben.
Die Sowjetunion wollte wirtschaftlich zu den USA aufschließen. Amerika hatte einen sehr viel höheren Stahlverbrauch (und eine höhere Produktion, denn damals haben die ihren Stahl ja noch selber produziert) als die SU. Also schlossen die Sowjetsozialisten messerscharf, dass sie lediglich die Stahlproduktion und den Verbrauch entsprechend zu erhöhen bräuchten, und schwupps würden sie in der Wirtschaftsleistung mit den USA gleichziehen.
Die Steigerung der Stahlproduktion klappte wohl auch; mit entsprechender Fokussierung der Mittel lässt sich das auch in einer kommunistischen Wirtschaft erreichen. Nur wussten die Marxisten anschließend nicht, wohin mit dem vielen Stahl, denn die komplexen Zusammenhänge einer Volkswirtschaft auch nur halbwegs brauchbar durchzuplanen ist bekanntlich DAS Problem überhaupt im Sozialismus.
Aber was ein rechter Kommunist ist, der hat auch dafür eine Lösung: Beispielsweise wurden die Traktoren mit einem entsprechend höheren Stahleinsatz gebaut - und waren dann so richtig schön schwer. Die daraus resultierenden Probleme und Kosten (z. B. für den notwendigen höheren Energieeinsatz) haben die russische Wirtschaft zwar nicht vorangebracht; aber wenigstens war der Stahlverbrauchs-Plan erfüllt.

Nach derselben Methode des "Viel hilft viel", mit der die stalinistische Tonnageideologie die russische Wirtschaft mit einem Stahlüberschuss bombardierte, ist jedoch auch die sparkapitalistische Zwangsstopfmast der 33 Adepten des Kapitaldeckungsverfahren angelegt. Nur dass hier die Wirtschaft mit Geldersparnissen bombardiert wird.
Von vornherein müsste man bereits hinterfragen, wieso eine Volkswirtschaft nicht unabhängig von einem eventuellen Demographieproblem wesentlich mehr als den jeweils tatsächlich erreichten Prozentsatz investiert, und damit (vermeintlich) die Wirtschaftsleistung steigert, wenn das so problemlos möglich sein soll: Dann ginge es doch allen NOCH besser? Und ob so etwas unbegrenzt funktioniert, oder wo die Grenze läge? Tatsächlich müsste jedoch ein Marktwirtschaftler, soweit er über relativ freiheitlich organisierte Volkswirtschaften spricht, die Investitionsgrenze a priori genau dort vermuten, wo sie jeweils steht. Ansonsten müsste er ein Marktversagen postulieren. Und dafür (also für die Möglichkeit, die Investitionsquote problemlos zu steigern) läge die Darlegungs- und Beweislast bei ihm, d. h. er müsste dieses Marktversagen näher beschreiben und beweisen.

Wir sehen: Marktwirtschaft funktioniert nicht so, wie die Advokaten eines zwangsspargenerierten Investitionsschubes sich das ausgedacht haben. [Was John Maynard Keynes in der Einleitung zu seiner "General Theory" souverän an sich selber kritisiert: "It is astonishing what foolish things one can temporarily believe if one thinks too long alone, particularly in economics (along with the other moral sciences), where it is often impossible to bring one's ideas to a conclusive test either formal or experimental" trifft also in Deutschland gleich auf ganze Professorenkollektive zu.]
Folglich kann es auch nicht verwundern, dass der schöne Rentenplan (den ich damals mit einer Transparent-Parole ironisiert hatte: "Erfüllt den Rentenplan, kauft mehr Phaeton-Automobile") genauso abgestürzt ist wie Piechs Sonnenwagen-Traum.
Bekanntlich sind die Renditen im Riester-Verfahren schon jetzt dürftig und sie werden noch weiter fallen. Während auf der anderen Seite die deutschen Steuerzahler die Kapitalexporte z. B. nach Griechenland bezahlen mussten, d. h. den Griechen die Ersparnisse unserer Vorsorgesparer schenken (momentan noch als "Hilfskredite" verschleiert).
Das kommt u. a. eben auch davon, dass das Verständnis der deutschen Mainstream-VWL-"Experten" für hochkomplexe Kausalnetze (und ökonomische Rückkoppelungsmechanismen) ungefähr so weit entwickelt ist wie die Kenntnisse der Schulmedizin des Mittelalters über den Menschen und seine Krankheiten.

Eine weiterer blinder Fleck im Gutachten (aber auch ganz allgemein in den Wirtschaftswissenschaften) besteht darin, dass zwar die Arbeitskräfte (zutreffend, auch wenn viele Menschen mit dieser Begrifflichkeit nicht glücklich sind) als "HumanKAPITAL" bezeichnet werden. Dass jedoch die Eltern bei einer konsequent ökonomisierenden Betrachtung dann als "Humankapitalsparer" angesehen werden müssen - das kommt den Gutachtern (wie leider auch der Wirtschaftswissenschaft und der Öffentlichkeit insgesamt) nicht entfernt in den Sinn. Deshalb implizieren sie (S. 28, meine Hervorhebungen), dass es eine Benachteiligung von Eltern lediglich im Umlageverfahren gebe, aber nicht beim Kapitaldeckungsverfahren:
"..... im Grunde entstehen die Finanzierungsprobleme des Umlageverfahrens dadurch, daß Haushalte ohne Kinder sich an den Arbeitseinkommen der Kinder anderer Leute beteiligen können, daß also mit der Einführung dieses Verfahrens eine Sozialisierung der Schaffenskraft der Kinder vorgenommen wurde. Auch zeigt eine Vielzahl empirischer Untersuchungen, daß diese Sozialisierung selbst zum Rückgang der Geburtenraten beigetragen hat. Eine Reform der Rentenversicherung, die diesen Zusammenhängen Rechnung trägt, könnte die Höhe der umlagefinanzierten Rente teilweise von der individuellen Kinderzahl abhängig machen und verlangen, daß die bei der Kindererziehung eingesparten Beträge am Kapitalmarkt angelegt werden, um auf diese Weise Ersatz für die fehlenden Renten zu schaffen. Alternativ wäre daran zu denken, den Familienlastenausgleich über das staatliche Budget zu verstärken. Aber im Falle eines allgemeinen Übergangs in die Kapitaldeckung sind solche Maßnahmen entbehrlich."
Es ist zwar nicht falsch zu sagen, dass im Umlageverfahren die Schaffenskraft "der Kinder anderer Leute" zu Gunsten der Kinderlosen sozialisiert wird. Doch das wird sie auch im Kapitaldeckungsverfahren, weil sie auch in diesem die Rente der Alten finanzieren müssen, und zwar der Kinderlosen genauso, wie der anderen.
Das eigentliche Problem liegt aber nicht in der Sozialisierung der "Schaffenskraft der Kinder", sondern in der Sozialisierung der Humankapitalinvestitionen der Eltern.
Die sind in jedem System der Rentenfinanzierung die "Gekniffenen", solange sie keinen Ausgleich für eben diese Aufwendungen erhalten:
  • Für ihre eigene Rente müssen sie so oder so Beiträge bezahlen, im Umlageverfahren wie im Kapitaldeckungsverfahren.
  • Aber daneben müssen sie für die Kosten der Kinderaufzucht (besonders gravierend sind hier die sog. "Opportunitätskosten" in Gestalt entgangener Arbeitseinkommen für einen daheim bleibenden Elternteil) aufkommen. Natürlich gibt es bei uns, mittlerweile recht weit ausgebaut, Hilfen für die Eltern. Aber die decken noch immer die tatsächlichen Kosten nicht entfernt ab und können wohl auch niemals das Niveau eines vollen Kostenausgleichs erreichen.
  • Auch die Kinderlosen zahlen so oder so Beiträge. Aber ebenfalls "so oder so" (also beim UV wie beim KDV) haben sie dasjenige Geld noch in der Tasche, was die Eltern für die Kinderaufzucht aufwenden mussten. Und können sich damit ein schönes Leben machen - oder noch mehr Geld fürs Alter sparen.
Wenn also die Wirtschaftswissenschaft (absolut folgerichtig!) Kinder als "Humankapital" anspricht, dann möge sie bitte auch den weiteren, systematisch geradezu zwingenden Schritt vollziehen und die Eltern als "Humankapitalinvestoren" oder "Humankapitalsparer" bezeichnen. Dann unterlaufen den Gelehrten auch nicht mehr solche Bolzen wie die Behauptung, dass sich im Kapitaldeckungsverfahren eine besondere Förderung der Eltern erübrigen würde (weil sie, so die stillschweigend mitgedachte Begründung, bei dieser Form der Rentenfinanzierung ja nicht benachteiligt würden).
Und die Hilfen für die Eltern, freie Ausbildung usw. erscheinen aus dieser Perspektive nicht mehr als Transferleistungen (Umverteilung!), die aus Gnade und Barmherzigkeit gegeben werden. Sondern als ein Lastenausgleich, der ein MARKTVERSAGEN zu kompensieren versucht. (Politisch-faktisch weiß man das in Europa schon seit langem, wenngleich man das nicht so konsistent im wirtschaftswissenschaftlichen Rahmen formuliert. Deswegen gibt es in wohl allen Staaten, zumindest auf dem Kontinent (Großbritannien - ??) eine massive Förderung für die Eltern und kostenlose Ausbildung für die Kinder, die sonst ja ebenfalls i. d. r. von den Eltern bezahlt werden müsste. (Bzw. etwa in den USA tatsächlich bezahlt werden muss!)

Wieso stellt die Wirtschaftswissenschaft diese eigentlich doch nahe liegende Überlegung nicht an? Weil sie eine Prostituierte ist: Eine Hure der Kapitalinteressen.
Diese Liebedienerei darf man sich indes nicht primitiv in Form einer Korruption der Professoren vorstellen. Der "bias" (wie man auf Englisch sagen würde) zu Gunsten der Besitzenden ist (ich sag's mal gleichfalls auf Englisch) "deeply ingrained" in den Denkstrukturen der Volkswirtschaftslehre, jedenfalls derjenigen angelsächsischer Prägung.
Auf Deutsch könnte man formulieren, dass sich die Interessen der Kapitalbesitzer so tief in das intellektuelle "Betriebssystem" der Wirtschaftswissenschaften hineingefressen haben, dass deren Auswirkungen (zu beobachten z. B. im sog. "Say's law" oder auch bei der Zurichtung der Gedanken von John Maynard Keynes durch John R. Hicks für die Kapitalinteressen) den Akteuren überhaupt nicht bewusst ist.
Aus anderer Sicht bedeutet das aber natürlich auch, dass es der Volkswirtschaftslehre an der nötigen kritischen Distanz zu sich selber fehlt: Die Ökonomen glauben, dass sie ewige Wahrheiten verkünden und versäumen eine kritische Reflexion der (potentiellen oder tatsächlichen) Interessendimension vieler ihrer Aussagen.
Im 19. Jh. gab es in der "Nationalökonomie" als deutschen Sonderweg die "Historische Schule" welche die VWL weniger mathematisch und mehr historisch-empirisch behandelte. Aber das ist lange vorbei; schon seit etwa 1900 (?) ist die VWL eine angelsächsisch dominierte Disziplin. Das ist in den Naturwissenschaften zwar nicht anders - aber die sind, jedenfalls was die dort formulierten Kausalzusammenhänge angeht, objektiv und nicht interessenverseucht. Mathematische Methoden sind in den Gesellschaftswissenschaften nur dann sinnvoll, wenn sie tatsächlich objektive Erkenntnisse bringen. Dafür müssen sie freilich von zutreffenden Prämissen ausgehen bzw. mit korrekt konstruierten Modellen arbeiten. Ansonsten dienen sie dazu (ohne dass es, wie gesagt, von den Akteuren gewollt oder ihnen auch nur bewusst sein müsste), falsche Prämissen und ggf. das Einwirken von Partikularinteressen zu verschleiern.

Also noch mal, zusammenfassend: Im (normalen) Kapitaldeckungsverfahren sind Eltern ganz genauso benachteiligt wie im (normalen) Umlageverfahren.
Stellt sich natürlich die Frage, wie das überhaupt sein kann? Die kinderlosen 'Selbstvorsorger' profitieren doch NICHT von den Kindern (d. h. von den "Investitionen" anderer Leute in Kinder), wenn sie ihr eigenes Geld sparen und im Alter verbrauchen?

An dieser Schwelle habe auch ich lange herumgenagt, bevor ich das Rätsel geknackt hatte: Es stimmt gar nicht, dass nur die kinderlosen Rentner von den "Humankapitalinvestionen" der Eltern profitieren würden, und dass diese Form von Parasitismus überhaupt nur bei einer umlagefinanzierten Rentenversicherung möglich ist. Tatsächlich sind es nämlich auch (und bei Wegfall der Umlagefinanzierung in der RV sogar ausschließlich!) die KAPITALBESITZER, die davon profitieren, dass Eltern (darunter ggf. natürlich auch sie selber) Geld in die Aufzucht von Kindern investiert haben.
Ohne Humankapital ist jegliches produktive Realkapital komplett wertlos: Weil es keine Beschäftigten gibt, welche die Maschinen bedienen, und keine Käufer für die potentiellen Produkte, keine Mieter für Wohnimmobilien.

Natürlich müssen die Unternehmer dem bei ihnen beschäftigten "Humankapital" Arbeitsentgelt bezahlen. Aber diejenigen, die mit hohen Kosten dieses "Humankapital" überhaupt erst aufgezogen haben, also die Eltern: Die gehen leer aus.
Das ist ein eindeutiger Fall von Marktversagen. Der Markt hat eben keine Mechanismen, die den Eltern jeweils eine individuelle Kompensation für ihre "Humankapitalinvestitionen" bezahlen könnten. Es profitiert das anonyme Kollektiv der Sachkapitalbesitzer (sowie beim Umlageverfahren auch die kinderlosen Rentner).
Somit ist die Forderung nach einer massiven Förderung der Eltern (und freier Ausbildung, wie wir sie in Deutschland weitestgehend haben) alles andere als "sozialistisch" (was Meuthen auch nicht behauptet; ich sage das hier rein vorsorglich gegen eventuelle Einwände meiner Leser, insbesondere von Libertären): Sie will lediglich Schluss machen mit dem Trittbrettfahren der Kapitalbesitzer an den "Humankapitalersparnissen" der Eltern.
Aus dieser Einsicht (die den Kapitalbesitzern naturgemäß nicht genehm sein wird) folgt freilich eine weitere: Der Lastenausgleich darf nicht auf Transfers innerhalb der sozialen Systeme beschränkt werden. Weil eben NICHT nur die kinderlosen Rentner profitieren, sondern ebenso ALLE Kapitalbesitzer.

[En passant: Wenn sich diese Erkenntnis in der deutschen Fachwissenschaft durchsetzen würde, hätte das auch eine erhebliche kulturelle und weltpolitische Konsequenz: Wir könnten der Dominanz der angelsächsischen VWL in diesem Bereich eine fundierte eigene Position entgegensetzen. Und die krasse Benachteiligung der Eltern in den USA als das entlarven was sie real ist: Eine Ausbeutung der "Humankapitalinvestoren" durch die Sachkapitalbesitzer! Wenigstens in diesem kleinen Segment kämen wir also diskursiv mal in die Offensive, anstatt dass wir als Cargo-Cult-Kultur sämtliches intellektuelle Strandgut anbeten, welches über den Atlantik in unseren Hirnhäfen angeschwemmt wird.]

Das Parteiprogramm der AfD ist hier auf dem richtigen Weg (wenngleich es die Problemstellung nicht in der Terminologie der Wirtschaftswissenschaft formuliert), indem es unter 5.4.1 (S. ) erklärt: "Familien sind gegenüber Kinderlosen in dramatischer Weise finanziell benachteiligt" und Abhilfe fordert. Ebenso in Ziff. 6.3 (S. 42): "..... muss eine alternative Familienpolitik die Familie als wertegebende Grundeinheit finanziell und ideell stärken. Die derzeit bestehenden finanziellen Nachteile, die Familien mit Kindern gegenüber Kinderlosen erleiden, müssen korrigiert werden."

Peter Bofinger und Stephan Faßhauer drücken es in ihrem Aufsatz "Probleme und Scheinprobleme der Alterssicherung in Deutschland" etwas anders aus (S. 16):
"Das zweite große Problem eines jeden außer-familiären Alterssicherungsverfahrens liegt in der Externalität, die auf den individuellen Kosten der Kindererziehung beruht. Eine Gesellschaft, die nicht bereit ist, diese Externalität zu internalisieren, muß sich mit einer abnehmenden Kapitalproduktivität und damit auch relativ geringeren Realeinkommenszuwächsen zufriedengeben. Die von vielen Ökonomen präferierte Teilkapitaldeckung setzt an dem Scheinproblem an, ohne die beiden echten Probleme [das andere ist die enorme Belastung der Rentenkassen mit systemfremden Lasten; dazu gehören übrigens, zumindest teilweise, auch die Mütterrenten!] lösen zu können. Im Gegenteil, sie würde für viele Jahre zu einer noch höheren Abgabenlast, sinkenden Realeinkommen und damit auch zu einer noch geringeren Geburtenrate führen."


Wie steht es um die Demographiefestigkeit des KDV? Klein Fritzchen und Lieschen Müller glauben, trotz zweier Inflationen im vorigen Jahrhundert (die man wohl ausblendet, weil sie kriegsbedingt waren) auch heute noch unverdrossen an die Macht des Sparbuchs, bzw. des Versicherungsvertrages.
Aber Geld trägt in sich selber keinerlei objektiven Wert (übrigens auch Gold/geld nicht!); ob und wie viel man sich damit kaufen kann, hängt von der Geldmenge, deren Umlaufgeschwindigkeit an den Gütermärkten (also der Güternachfrage pro Zeiteinheit) und der produzierten Gütermenge ab.

Was die Gutachter ebenfalls nicht thematisieren ist die Tatsache, dass die produzierte Gütermenge IN JEDEM FALLE absinken wird, wenn weniger Arbeitende mehr Rentner finanzieren müssen. Zwar muss dieses Absinken nicht zwangsläufig ein ABSOLUTES sein (dem könnte man zumindest theoretisch mit Produktions- und Produktivitätssteigerung entgegenwirken). Immer aber stehen (bei einer prozentual gleich bleibenden Belastung der Jungen) RELATIV weniger Güter für die Alten (oder, falls die Jungen mehr abgeben sollen, für diese) zur Verfügung. In der relativen Dimension würden die Renten also auch dann sinken, wenn der investive Zwangsmastplan der Humankapitalsubstitutionsadepten tatsächlich aufgehen würde.

Welche Wirkungsmechanismen werden die Vorsorgeersparnisse im Zeitpunkt der demographischen Krise entwerten?
Dazu muss man Überlegungen anstellen, wo und wie die Spargelder überhaupt angelegt werden können:
  1. Typischer Weise wird der Großteil der Versicherungsgelder (wohl auch durch aufsichtsrechtliche Regelungen bedingt) in Staatspapieren angelegt. Schlaumeier werden fordern, dass der Staat eben entsprechend hohe Zinsen bezahlen müsse. Aber warum sollte er das tun in einer Marktwirtschaft, wo die Zinsen doch eigentlich (wenn wir die Eingriffe der Zentralbanken momentan mal weglassen) von der Menge des Kapitalangebots bestimmt werden sollten? Und deswegen theoretisch sinken müssten, wenn der Investitionsmarkt keine weiteren Geldersparnisse absorbiert? Denn dann käme ja überhaupt nur der Staat als Kreditnehmer und damit Abnehmer der Ersparnisse in Betracht. (Und warum sollte der Staat die Altersrenten dann nicht gleich direkt aus Steuermitteln subventionieren?)
  2. Wenn das Geld aber doch (aufsichtsrechtlich und vor allen Dingen ökonomisch!) in Unternehmenswerten und Immobilien angelegt werden dürfte bzw. werden könnte, dann wäre das so, als ob wir unseren Nachwuchs in einen schlotternd großen Mantel stecken würden. Was sollen die (relativ) wenigen Jungen mit den vielen Fabriken, Maschinen und Wohnungen anfangen? Die Renditen (und die Mieten sowieso) müssten zwangsläufig sinken, weil (auch unter Berücksichtigung von Produktivitätsfortschritten) die Zahl der Jungen zu gering wäre, um alle zu betreiben (bzw. zu bewohnen). Und wenn die Produktivitätsfortschritte so gigantisch wären, dass nur noch ganze wenige Arbeitende zum Betrieb des gewaltigen Maschinenparks nötig wären? Dann können die zumindest nicht alle Waren konsumieren, die sie da produzieren. Man müsste sie also dann zwingen, die Güter teilweise an die Rentner (mehr oder weniger) zu verschenken. Anders gesagt: Die Belastung der Jungen müsste relativ steigen. (So weit möglich, würden sich gerade die Hochqualifizierten einer gesteigerten Belastung natürlich durch Auswanderung entziehen.) Ein anderes vorhersehbares Problem mit einer investiven Zwangsstopfmast liegt darin, dass sie zu einer Steigerung der Vermögenspreise führen würde, soweit der Investitionsmarkt das Kapital nicht produktiv absorbieren kann. Man muss also nur jenes Wissen UMFASSEND anwenden, dass in der VWL eigentlich Standard ist, um eine Fülle von "Wenn - dann"-Szenarien zu finden, die sämtlich einem REALWIRTSCHAFTLICHEN Erfolg der erzwungenen Vorsorgesparerei abträglich wären.
  3. Dass zusätzliche Ersparnisse aus der Altersvorsorge für ein marktgerechtes Investitionsniveau gar nicht benötigt werden liegt wesentlich auch daran, dass unsere hochentwickelten Gesellschaften die Funktion des Investors sozial ausdifferenziert haben in der Person des Unternehmers (in Europa mehr, in den USA insofern weniger, als dort bekanntlich die mit dem KDV arbeitenden Pensionsfonds über immense Geldsummen verfügen). Es gäbe jedenfalls einen Konkurrenzkampf zwischen den Reichen und den Rentenfonds um die Anlage von viel Kapital in relativ wenigen Investitionsmöglichkeiten. Das müsste das Kurs-Gewinn-Verhältnis von Investitionen verschlechtern und die Renditen drücken.
  4. Die Versicherungspläne sind so angelegt (und nur so überhaupt sinnvoll und finanzierbar!), dass die Rente nicht nur aus den Erträgen des ersparten Kapitals fließt, sondern auch aus einer sukzessiven Auflösung des angesparten Vermögens, also aus Verkäufen der Anleihen, Aktien usw. (wie immer die Ersparnisse von den Versicherungen angelegt wurden). Das wären aber in gewisser Hinsicht Not- oder Zwangsverkäufe, die zudem in einem relativ großen Umfang erfolgen müssten. Aber warum sollten die Jungen die Vermögenswerte teuer bezahlen, wenn ein Überangebot auf den Markt drückt? Zumal die Renditen aus den Werten gering wären (s. o.)? Sofern wir marktwirtschaftlich denken und uns nicht etwas zusammenphantasieren wollen, um Scheinrechtfertigungen für das KDV zurecht zu zimmern, stoßen wir immer wieder auf Mechanismen, die den Wert der Ersparnisse absenken werden. Und als Ursache entpuppt sich in allen Fällen genau derselbe Faktor, der auch die Finanzierung im Umlageverfahren beeinträchtigt: Das sich verschlechternde Zahlenverhältnis von Jungen und Alten.
  5. Schon die Gutachter hatten gefordert, einen Teil der Zwangsersparnisse im Ausland anzulegen. Das Problem ist nur, dass wir WELTWEIT einen Überhang an Geld (Ersparnissen im umgangssprachlichen Sinne) über die Investitionsmöglichkeiten hinaus haben. Bevor man sich die Köpfe über die Richtigkeit dieser Feststellung heißredet, ist eine Unterscheidung geboten: zwischen abstrakter und konkreter Kapitalabsorptionsfähigkeit des Investitionssektors. Rein abstrakt können wir gar nicht genug Kapital haben, wenn wir die ganze Welt auf unser wirtschaftliches Leistungsniveau bringen wollen. Nur sind die KONKRETEN Anlagemöglichkeiten weitaus begrenzter. Beispiel: Im Kongo gäbe es eine phantastische Investitionsmöglichkeit in Gestalt des Grand-Inga-Staudammes. Dessen Realisierung würde den Afrikanern (weit über den Kongo hinaus) äußerst günstige Energie zur Verfügung stellen. Und für unser Sparkapital wäre der Damm eine äußerst attraktive und lukrative Anlage. Theoretisch. Warum wir uns praktisch jetzt und noch lange in der Zukunft davor hüten werden, unsere Ersparnisse dort einzubetonieren, muss ich hoffentlich niemandem erklären. (Das Hindernis sind jedenfalls NICHT die üblichen Einwände aus den Kreisen der deutschen Algenpest-Partei gegen Staudämme usw., die ich bereits hier widerlegt hatte).
Der Kapitalstalinismus ökonomischer Betonköpfe mit hoffnungslos antiquierten Vorstellungen vom Verhältnis Geldschöpfung - Sparen - Investieren führt uns in Sachen Rentenfinanzierung also voll in die Sackgasse. Geistige Wiederkäuer gestriger Rezepte sind unfähig, Probleme von morgen, die es in dieser Form noch niemals gegeben hat, zu lösen. Und können sie sogar drastisch verschlimmern.


Nun habe ich freilich im vorliegenden Zusammenhang einen anderen Sozialismusbegriff verwendet, als Prof. Meuthen.
Nämlich als wirtschaftswissenschaftlichen Fachterminus im Sinne von 'Steuerungssozialismus' (Stichwort: Zentralverwaltungswirtschaft).

Wenn dagegen Prof. Meuthen die Schweizer Bürgerversicherung (implizit) als "Rentensozialismus" geißelt, dann ist das ein politischer Kampfbegriff, gegen einen 'Verteilungssozialismus': Er wendet sich gegen die "sozialistische" Zumutung, dass die (finanziell und/oder juristisch) besser Gestellten (zu denen er als Beamter bzw. Politiker auch selber gehört) etwas abgeben sollen an die weniger gut Situierten.

Umverteilung halte auch ich nicht für eine Selbstverständlichkeit. Auch mir sträuben sich die Nackenhaare (und ich hatte den Antrag hier scharf kritisiert), wenn beispielsweise der Bezirksvorstand Düsseldorf mal eben die Forderung aus dem Ärmel schüttelt (S. 409 im 2. Antragsbuch zu unserem Programm-Bundesparteitag): "Die AfD setzt sich für eine Mindestrente ein. Die Mindestrente darf unter Berücksichtigung der Lebensarbeitszeit nicht unter 1.200 Euro liegen."
Aber wogegen ich ebenso allergisch bin sind Versuche einzelner gesellschaftlicher Gruppen, sich selber von vornherein aus evtl. schmerzhaften Umstellungen auszuklinken -  wie das vorliegend mit der Äußerung von Prof. Meuthen geschieht.

Interessanter Weise hat Meuthen mit einer 'sozialistischen' Umverteilung von Steuergeldern für Flutopfer (die sich ja schließlich auch selber hätten versichern können) keine Probleme: "Hochwassersozialismus"? (Reaktion der Landesregierung). Natürlich kann ich die taktische Ratio nachvollziehen (und lehne auch selber nicht radikal jedwede Staatshilfen für derartige Fälle ab): Die Landesregierung in die Enge treiben. Das Problem ist nur, dass solche Forderungen das Verständnis der Bürger verfestigen, der Staat müsse gefälligst in allen Lebenslagen helfen. Und das kommt als Forderung wieder an die Politik zurück.
Deswegen halte ich diese ganzen politischen Spielchen im Stil von "Hauptsache, wir wischen dem Gegner eins aus, egal wie" für kontraproduktiv.
Und dass ich unserer AfD ernsthafte Sparbemühungen genauso wenig zutraue wie den anderen Parteien, hatte ich schon früher geschrieben:
"Leider ist auch unser Programm in den Versprechungen auf Ausgabenerhöhungen sehr konkret (Verteidigung, Gerichte, Eltern, Universitäten, ländliche Räume, überlastete Verwaltungszweige ….. sowie nicht zuletzt Schuldentilgung), während man konkrete Einsparvorschläge vergebens sucht ("Subventionsdschungel lichten" - 10.7, S. 52) ist ein politischer Klassiker, der bislang noch immer an der Realität zerschellt ist). Bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich deshalb davon aus, dass auch die AfD als Regierungspartei jede nur denkbare Steuerquelle gebrauchen und alle Einnahmen mühelos verbrauchen würde."


Egal; versuchen wir nun zu überlegen, auf welche Weise der Staat zum Zeitpunkt der demographischen Krise (ca. 2030 ff.) dafür sorgen könnte, dass die Rentner sowohl ausreichend als auch "angemessen" versorgt und die Jungen nicht übermäßig belastet werden.
Auf Anhieb fallen mir FÜNF Quellen der Rentensicherung ein (selbstverständlich im Umlageverfahren; die "Riester-Rente" ist aus den o. a. Gründen kontraproduktiv und sollte abgeschafft werden!). Die zerfallen wiederum in zwei Gruppen, nämlich

I. Unmittelbar versicherungsspezifische Maßnahmen:
  1. Finanzierung der nicht beitragsadäquaten Ausgaben aus dem Steuertopf. Das hätte Steuererhöhungen zur Folge, die ebenfalls hauptsächlich von den "starken Schultern" zu tragen wären. Sprich: ein gewisses Maß an Umverteilung. (Im Hinblick auf den oben erbrachten Nachweis, dass die Realkapitalsparer von den "Humankapitalinvestitionen" der Eltern profitieren, ließe sich auch eine spezifische Steuer auf Kapitalerträge rechtfertigen!)
  2. Höheres Renteneintrittsalter.

II. Mehr oder weniger indirekte Maßnahmen der Aufkommenssteigerung:
  1. Ggf. ein gewisses Maß an "Umverteilung" (die sich, wie oben gezeigt, indirekt und verschleiert auch bei einer stärkeren Finanzierung aus Steuermitteln ergäbe). Was insoweit zumutbar ist, lässt sich nicht objektiv festlegen; darüber wird man politisch streiten müssen. Auf gar keinen Fall darf die Gesamtbelastung mit Steuern und Sozialabgaben so hoch sein, dass unsere Leistungsträger scharenweise auswandern.
  2. Wegfall von Ausgaben für die Finanzierung der "Humankapitalproduktion". Das ist keine Idee von mir; vielmehr haben Wirtschaftswissenschaftler schon längst darauf aufmerksam gemacht, dass auch die Ausgaben für die Kinder (Aufzucht, Erziehung) sinken, wenn es weniger Kinder gibt. Diese eingesparten Beträge ließen sich aus dem Staatshaushalt in die Rentenversicherung umleiten. (Aber natürlich würden weniger Junge auch weniger Steuern bezahlen!)
  3. Eine weitere Möglichkeit hat außer mir bislang wohl noch niemand auf dem Schirm: die "Gesamtgesellschaftliche Rationalisierung". In meinem "Rentenreich" hatte diesen (teilweisen) eventuellen Lösungsweg unter der Überschrift "Gesellschaft restrukturieren statt Maschinenpark munitionieren – der (bessere) Weg zur Rentensicherung?" kurz abgehandelt. Unsere Gesellschaft leidet m. E. u. a. unter aufgeblähten Komplexitätskosten, die auch die Rationalisierungen in der Wirtschaft teilweise auffressen. Nur mal als drastisches Beispiel: Warum muss der Steuerzahler Artotheken finanzieren, die irgendwelche Künstler durchfüttern ("Verteilungssozialismus"!) und es interessierten Bürgern ermöglichen, ihre Wände ständig neu mit anderen Bildern zu schmücken? Auch im Bereich der Justiz müssten wir mit weniger Regelungen auskommen, und mehr mit gesellschaftlichen Selbstverständlichkeiten arbeiten. Freilich hege ich Zweifel, ob die AfD das große Aufräumen im Gestrüpp der Staatsausgaben beginnen wird. Einerseits würde von den jeweils benachteiligten Interessengruppen sofort innerparteilicher Widerstand kommen. Andererseits honorieren die Bürger sparsame Politiker nicht. Die Wähler sind, muss ich leider ganz nüchtern feststellen, korrupt.
Was auf den einzelnen Gebieten an Einsparungen, Umschichtungen oder Mehreinnahmen hereinkommen könnte, wird sich nicht hundertprozentig genau ermitteln lassen. Aber ich denke schon, dass annäherungsweise Berechnungen möglich sind.
Nur glaube ich nicht, dass unsere AfD - oder überhaupt eine Partei als solche - so etwas leisten kann. Insofern ist es bedauerlich, dass wir noch keine Stiftung haben, die sich dieser Sache annehmen könnte.
Ich hoffe sehr, dass wir eine solche nach unserem voraussichtlichen Einzug in den Bundestag im kommenden Jahr möglichst rasch gründen werden. Dann sollten wir diese Stiftung damit beauftragen (bzw. darum bitten, denn Weisungen von der Partei an parteinahe Stiftungen sind vermutlich unzulässig), sich der Rentenproblematik WIRKLICH UMFASSEND anzunehmen und auch entsprechende rechnerische Abschätzungen vorzunehmen. (Wobei die Stiftung ihrerseits wirtschaftswissenschaftliche Institute mit konkreten Berechnungen beauftragen könnte.)
Bis dahin sollten wir die Rentendebatte ruhen lassen. Die Äußerungen sowohl von Frau Dr. Frauke Petry als auch von Prof. Meuthen lassen erkennen, dass wir bis zur Bundestagswahl einen "großen Wurf" NICHT werden vorlegen können.
Dazu sind leider auch wir allzu sehr auf alten Denkgleisen eingeschient.
Und die Bürger nach dem Motto "sparste was, haste was" ins Kapitaldeckungsverfahren zu pressen, ist garantiert KEINE Lösung!


Notwendige Klarstellung:
Meine vorliegende Kritik an einer spezifischen politischen Einstellung des AfD-Vorsitzenden ist kein pauschales Meuthen-Bashing. Denn grundsätzlich stehe ich ihm keineswegs negativ gegenüber.
In der Auseinandersetzung innerhalb der AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg um den Antisemiten Dr. Wolfgang Gedeon hatte ich in vier Blogeinträgen entschieden für Meuthens Position gefochten (10.06., 25.06, 13.07. und 20.07.2016).
Andererseits hatte ich (jedoch nicht gegen Meuthen gerichtet) schon früher marktradikale Positionen innerhalb der Partei (mindestens ebenso entschieden) angegriffen (vgl. z. B. "AfD-Programmentwurf: Libby Langfingers Dschihad gegen den Sozialstaat").

Grundsätzlich gilt allerdings: Die Rentenreform ist zu wichtig für die Gesellschaft insgesamt, als dass man sie den Volkswirten als vermeintlichen Experten allein überlassen dürfte. (Wie weltfremd diese Burschen sein können, hatte ich bereits in einem kurzen "Schlagabtausch" mit unserem Ex-Parteivorsitzenden Professor Bernd Lucke in der Huffington Post festgestellt (zusammenfassende Darstellung hier).
Wir brauchen also eine breite innerparteiliche, aber auch über die Partei hinausgehende öffentliche Debatte über diese Themen.


Lektüreempfehlung:
Ein gewisser Thomas Gransow hat auf seiner Webseite unter der Überschrift "Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft" 2 Fremdtexte pro und kontra KDV eingestellt. Recht interessant zu lesen, wenn man einen ersten Einstieg in die Debatte sucht.

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Nachtrag 15.10.2016

Durch Zufall stoße ich heute auf die AfD-Pressemeldung "Meuthen: Riester-Rente ist pure Geldverschwendung" vom 20.04.2016. Der Text ist so kurz, dass ich ihn hier vollständig wiedergeben kann:
"Zur aktuellen Rentendebatte erklärt der Vorsitzende der AfD, Jörg Meuthen:
Die Riester-Rente hat sich als pure Geldverschwendung und als nicht zukunftsfähig herausgestellt. Die Kosten haben einen großen Teil der Rendite aufgezehrt. Und in der Nullzins-Welt hat sich die Hoffnung, eine höhere Rendite als bei der gesetzlichen Rente zu erzielen, dann völlig zerschlagen.
Die derzeit kursierenden Reformvorschläge gehen allerdings allesamt in eine vollkommen falsche Richtung. Ein möglicher und sinnvoller Hebel wäre die Beitragsbemessungsgrenze. Hier muss dringend über eine Freigabe nach Schweizer Vorbild nachgedacht werden. Davon würden vor allen Dingen die kleinen Leute im Sinne der sozialen Gerechtigkeit profitieren und die Rentenkasse hätte deutlich mehr finanziellen Spielraum.
Union und SPD haben seit Jahrzehnten zulasten der Rentner eine vernünftige Rentenreform verschlafen. Die aktuelle Debatte zeigt deutlich, dass man aus den Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt hat.“

Das scheint in eine ganz andere Richtung zu gehen als seine aktuelle Presseerklärung. Zugegeben: Hier ist nur von "Freigabe der Beitragsbemessungsgrenze" die Rede, NICHT davon, ob Beamte und Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden sollen oder nicht.
Aber eine solche Freigabe (bei demjenigen Personenkreis, der auch jetzt schon beitragspflichtig ist, also den abhängig beschäftigten Arbeitnehmern) macht ja nur dann Sinn (und so funktioniert es ja auch in der Schweiz), wenn der grundsätzliche Zusammenhang zwischen Beitrags- und Leistungshöhe, wie er in unserem System besteht, gedeckelt wird. Also, im fiktiven Beispiel gesagt:
Wer monatlich 1.000,- € Beiträge entrichtet erhält eine entsprechend höhere Rente als derjenige, der nur 500,- einzahlt. Aber dann ist Ende der Fahnenstange: Wer 2.000,- € pro Monat abdrücken muss, bekommt auch nicht mehr als den Spitzensatz (der in meinem Beispiel bei 1.000,- € monatlicher Beitragsleistung erreicht ist).
DAS ist selbstverständlich ebenfalls eine "Umverteilung" - und war zumindest damals für Prof. Dr. Meuthen offenbar KEIN "Rentensozialismus".
Wenn man versucht, die alte und die neue PM logisch zusammenzubringen, dann muss man zwingend annehmen, dass Meuthen gar nichts gegen Umverteilung an sich hat.
Nur sollen die gefälligst die abhängig beschäftigten Arbeitnehmer, einschl. der Besserverdienenden, unter sich ausmachen.
Die Selbständigen und die Beamten (also u. a. sich selber) will er außen vor halten. Was meinen Verdacht nur noch verstärkt, dass der brave Meuthen hier nicht zuletzt an sich selber denkt.

Ein anderer Satz steht klar im Widerspruch zu seiner aktuellen (impliziten) Forderung nach einem (teilweisen, auf bestimmte Gruppen beschränkten?) Vorsorgesparen (Kapitaldeckungsverfahren) zur Rentensicherung:
"... in der Nullzins-Welt hat sich die Hoffnung, eine höhere Rendite als bei der gesetzlichen Rente zu erzielen, dann völlig zerschlagen."
Richtig; aber diese Null-Zins-Welt werden wir wohl von nun an bis in alle Ewigkeit haben; zumindest sind Renditen wie in den ersten Jahrzehnten nach dem 2. Weltkrieg in Zukunft nie mehr zu erwarten. Und das nicht wg. der Gelddruckerei von Don Draghi und Konsorten, sondern weil die vorhersehbare (absolute oder, wenn man auch zukünftige Produktivitätssteigerungen postuliert, zumindest relative) Senkung der Wirtschaftsleistung durch eine geringere Zahl von Arbeitnehmern die Kapitalrenditen nach den Marktgesetzen NOTWENDIG senken muss.

Zusammenfassend: Meuthens Vorstellungen für eine Reform der Rentensysteme sind intransparent. Aber seine beiden o. a. Äußerungen sind eher nicht geeignet, Vertrauen in seine politische Fairness und ökonomische Rationalität auf diesem Themenfeld zu erwecken.


Nachtrag 19.10.2016

Durch Zufall stoße ich heute auf diese Information des Landtags Baden-Württemberg über die Diäten für die Abgeordneten. Zur Altersvorsorge heißt es dort:
"Für die Altersvorsorge, die eigenständig erfolgt, erhalten die Abgeordneten einen Vorsorgebeitrag in Höhe von monatlich 1.679 Euro. Voraussetzung ist der Nachweis einer entsprechenden privaten Altersvorsorge."
Es ist also nicht so (wie ich oben stillschweigend unterstellt hatte), dass die Pensionen für diese Abgeordneten vom Steuerzahler bezahlt werden.
(Aber die - späteren - Pensionsbezüge aus seinem Beamtenverhältnis als Professor werden - auch - bei Prof. Meuthen natürlich unmittelbar aus Steuermitteln bezahlt.)


ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand vom 09.12.2016

1 Kommentar:

  1. Diese Thematik haben Sie einfach besser drauf als jeder andere.
    Ich werde Sie in Ruhe lesen und genießen, heute ist es leider zu späte.

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