Samstag, 23. November 2013

Leisten Don Draghi und seine Europäische Zentralbank Beihilfe zum versuchten und vollendeten Eingehungsbetrug?


Im Gegensatz zu vielen anderen habe ich mich nie dagegen ausgesprochen, dass bei einer Bankeninsolvenz auch die Einleger haften.  Ich hege jedoch keinen Neid oder gar Hass gegen die "Reichen".
Aber ganz abgesehen davon, dass ich selber nicht dazugehöre, möchte ich definitiv NICHT als Steuerzahler die Vermögenserhaltung der Geldbesitzer finanzieren.
Trotzdem breche ich hier eine Lanze für wohlhabende Kapitalbesitzern (in ihrer evtl. Eigenschaft als Bankeinleger) - wenn auch nur für eine ganz bestimmte Gruppe davon.
 
Um diese Überlegungen zu entwickeln, muss ich freilich etwas weiter ausholen.

Ein Geschäftsführer einer eigentlich schon insolventen Firma begeht (sofern ihm die Insolvenz bekannt ist oder sein musste) einen Betrug ("Eingehungsbetrug" - http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug), wenn er Verpflichtungen eingeht (also z. B. Waren bestellt oder Arbeitnehmer einstellt), welche die Fa. nicht mehr bezahlen kann. (Dadurch wird er auch persönlich schadenersatzpflichtig.)