Am 08.05.2024 hatte ich über meine "Strafanzeige gegen den Diakoniepräsidenten Pfarrer Rüdiger Schuch" berichtet.
Der Präsident der (evangelischen) Diakonie hatte in einem Zeitungsinterview gesagt "Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten". Das erfüllt für mich den Straftatbestand der (versuchten) Wählernötigung (§ 108 StGB). Und zwar auch deshalb, weil die Diakonie dieses Interview (nach wie vor) auf ihrer Homepage veröffentlicht hat und damit Druck auf AfD-Wähler ausübt sowie auf die Vorgesetzten, ihre Untergebenen vom Wählen der AfD abzuhalten.
Ach wenn ich selber kein Fan der AfD mehr bin: DAS GEHT GAR NICHT!
Hier arbeitet der selbsternannte Superdemokrat mit Fascho-Methoden!