tag:blogger.com,1999:blog-12398231.post4348859185971489109..comments2024-02-25T16:04:38.064+01:00Comments on CANABBAIA: EZB-Finanzierung des ESM: Wie geht das - und was geht dann ab?Cangrandehttp://www.blogger.com/profile/15886612960494544505noreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-12398231.post-43626790514254568332012-08-30T14:59:05.379+02:002012-08-30T14:59:05.379+02:00Herzlichen Dank für Ihren informativen Beitrag, He...Herzlichen Dank für Ihren informativen Beitrag, Herr Barthel!<br /><br />Und, ehrlich gesagt: Nein, an die Möglichkeit, die Staatsfinanzierung durch die EZB auf diese Weise - Verkauf von Anleihen durch den ESM an die EZB (was dann aus EZB-Sicht "Käufe am Sekundärmarkt" wären - also genau das, was man jetzt wieder treiben will!) hatte ich noch nicht gedacht.<br />Man sieht also: Es ist gut, GEMEINSAM zu denken; als Einzelner kann es einem immer wieder passieren, dass man das eine oder andere Risiko übersieht.<br /><br />In der Tat ist Ihr Szenario keineswegs unwahrscheinlich; vielmehr sogar sehr wahrscheinlich. Wenn auch erst nach der nächsten Bundestagswahl; denn bis dahin müssen die Schäfchen ja noch in Sicherheit gewiegt werden!Cangrandehttps://www.blogger.com/profile/15886612960494544505noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-12398231.post-4303724480235014552012-08-30T12:56:39.757+02:002012-08-30T12:56:39.757+02:00Schon mal über Folgendes nachgedacht?
Würde der E...Schon mal über Folgendes nachgedacht?<br /><br />Würde der ESM sich als "lizenzierte Bank", die er nun mal ist, bei der EZB refinanieren, würde er gegen Hinterlegung der ach so werthaltigen Papiere von der EZB einen Kredit erhalten. Für dessen Tilgung müsste er - und müssten damit die Mitgliedstaaten des ESM und deren Bürger - zumindest im Rahmen üblicher Offenmarktgeschäfte haften, zudem sind solche Refinanzierungen jeweils zeitlich begrenzt.<br /><br />Aber wenn er die von ihm nach § 17 oder 18 ESMV aufgekauften Schuldtitel einfach an die EZB weiterverkaufen würde, was wäre dann? (Im ESMV gibt es keinerlei Verbot solcher Transaktionen, und die EZB könnte hierfür ja auf ihr Sonder-Aufkaufprogramm, Draghis dicke Bertha, zurückgreifen, immerhin wäre der ESM ja ein Teilnehmer am Sekundärmarkt...). Dann hat der ESM Verkaufserlöse, die er wieder einsetzen kann, ohne dass er gegenüber der EZB in irgendeiner Haftung stünde. <br /><br />Die EZB und das ESZB "haftet für sich selbst", da Notenbanken die Währung, in der ihre Bilanz und ihre G+V dokumentiert werden, bekanntlich selbst schaffen kann. Sogar ein "negatives Eigenkapital" wäre möglich, wenn der Abschreibungsbedarf auf griechische oder sonstige Titel entsprechend groß würde.<br /><br />Vor diesem hier nur skizzenhaft gestellten Hintergrund stellt sich die Debatte um eine "Banklizenz" zum einen als Nebelkerze heraus, mit der zum anderen verdeckt werden soll, dass es momentan knallhart darum geht, dass die Risiken nicht bei den ESM-Mitgliedern, sondern bei der EZB abgeladen werden: Bei Bankenlizenz im bisher diskutierten Sinne blieben die Refinanzierungsrisiken beim ESM, ohne Nutzung der Refinanzierungsmöglichkeiten - d.h. bei einfachem Weiterverkauf durch den ESM an die EZB im Rahmen deren Sonder-Ankaufprogramms - würden die Risiken auf die EZB verlagert.<br /><br />Dafür haften zwar die Staatsbürger nicht, aber dann um so mehr durch die drohenden Inflationsgefahren. Das "Schöne" an der Inflationsgefahr ist, dass sie - anders als Steuerbelastungen - so schleichend daher kommt und eigentlich niemand so genau sagen kann, wann, wo und wie er hiervon in welchem Umfang getroffen werden kann. Das ist ein geradezu ideales Umverteilungsinstrument in demokratischen Mehrheitssystemen (die hiermit alles andere als in Frage gestellt werden sollen und dürfen!!!)<br /><br /><br /><br /><br /><br />Alexander Barthelnoreply@blogger.com