Donnerstag, 24. März 2016

Einbeziehung der Parteimitglieder in Programmprozesse: Verbesserungsmöglichkeiten am Beispiel der AfD


Wie der Programmprozess bei anderen Parteien funktioniert, weiß ich nicht. Die Alternative für Deutschland (AfD) jedenfalls unternimmt große Anstrengungen, um die Mitglieder an der Programmgestaltung zu beteiligen.
Dennoch gilt auch hier: Das Bessere ist der Feind des Guten, d. h. die Beteiligung lässt sich durchaus noch verbessern - ohne dass der Prozess dadurch chaotisch wird (wie bei den "Piraten").
Was NICHT geht: Dass alle "durcheinander quatschen". Die Erarbeitung eines Parteiprogramms in einer komplett basisdemokratischen Form ist bei einer größeren Partei nicht möglich.
Sie wäre auch nicht sinnvoll, denn zwischen der Selbsteinschätzung ihres Wissens und Urteilsvermögens durch die Mitglieder und dem tatsächlichen Stand klaffen in den meisten Fällen wahrscheinlich erhebliche Lücken. Das ist ja überhaupt das Problem in Demokratien, dass die Bürger Entscheidungen treffen müssen (zumindest in der Wahl von Parteien oder auch von Personen), bei denen sie die Auswirkungen selbst dann kaum überblicken (können), wenn sie die ganzen Parteiprogramme gelesen (und verstanden) haben. Selbst Experten sind insoweit überfordert, weil niemand Experte für alles sein kann.

Andererseits sind die Laien aber auch nicht blöd. Die können (zumal dann, wenn sie persönlich von den geforderten Maßnahmen betroffen wären) zu konkreten Einzelfragen  u. U. sehr vernünftige Argumente einbringen, indem sie beispielsweise Punkte ergänzen, die den Experten nicht auf- bzw. eingefallen sind, oder Fehler in deren Überlegungen aufzeigen.

Die Bürger sind ja gewissermaßen Lobbyisten ihrer eigenen Interessen, und es ist keineswegs so, dass Lobbyismus per se schlecht oder gar böse wäre. Vielmehr können die Partikularinteressen, für die sie eintreten, durchaus mit wohlverstandenen Interessen des Gemeinwesens übereinstimmen.
Der Nutzen von Lobbyisten für Regierung, Parlament und letztlich das Gemeinwesen liegt insbesondere darin, dass sie über Informationen verfügen und diese in die politischen Entscheidungsprozesse einspeisen.
Natürlich versuchen sie, diese Entscheidungsprozesse zu ihren eigenen Gunsten zu beeinflussen. In vielen Fällen wird das anderen Gruppen und/oder dem Gemeinwesen auch tatsächlich schaden; aber die Geltendmachung eigener Interessen ist noch nicht per se negativ, und schon gar nicht die Verfügbarmachung von objektiven Informationen.
 
Beispiel: Wenn in Brüssel über Meeresfischerei verhandelt wird - Fanquoten, Fanggebiete, Größe der Netzmaschen, Rückwurf von "Beifang" ins Meer -, dann wird ein armer deutscher Ministerialbeamter froh sein, wenn ihn die Lobbyisten der deutschen Fischereiwirtschaft mit Informationen darüber gespickt haben, welche Auswirkungen die jeweiligen Maßnahmen auf die deutsche Fischwirtschaft haben, was die ausländische Konkurrenz sich ggf. ausgedacht hat, um unter hehren Umweltzielen eigene Interessen zu fördern [machen "unsere" natürlich nicht anders] usw.
Der Beamte bzw. ggf. die deutsche Regierung kann dann auf der Basis solider Informationen (die der Staat ursprünglich nicht hatte, weil sie ja in den Betrieben anfallen) entscheiden, was ihr wichtig ist, wo sie Prioritäten setzen will, welche Interessen der dt. Hochseefischerei sie für legitim hält und welche nicht, wo sie in den Verhandlungen mit anderen Ländern hart bleiben muss und wo sie Kompromisse eingehen kann.

Auf welche Weise kann eine große Partei das "Know-how" (und die persönlichen wirtschaftlichen und sonstige Interessen) ihrer Mitglieder möglichst umfassend in die Erarbeitung eines Parteiprogramms einbeziehen?

Über die Arbeit am Parteiprogramm (Grundsatzprogramm) der Alternative für Deutschland (AfD) lesen wir in dem HNA-Bericht "Entwurf ist fertig: So sieht das AfD-Grundsatzprogramm aus" vom 23.04.2016:
"Der Programmentwurf ist nach AfD-Angaben in eineinhalbjähriger Arbeit entstanden und aus Landesarbeitskreisen entstanden. Insgesamt sollen sich 2000 bis 3000 Mitglieder an dem Prozess beteiligt haben."
 
Nach Fertigstellung eines ersten Rohentwurfs konnten die Parteimitglieder in einer Befragung (wg. der Materialfülle in zwei aufeinanderfolgenden Teilen) über vorgegebene Alternativen abstimmen, aber auch freie Textanmerkungen einbringen. Dazu erfahren wir in einem Mitgliederrundschreiben der AfD vom 24.03.2016, dass
"im Nachgang zur Mitgliederbefragung ca. 9.000 Freitextstellungnahmen ..... durch die Bundesfachausschüsse auszuwerten waren."

Auf einer Internet-Seite können wir Parteimitglieder jetzt Änderungsanträge einbringen (wobei satzungsmäßige Quoren bei der Zahl der Unterstützer zu beachten sind, was auch absolut zweckmäßig ist).

Dennoch fehlen aus meiner Sicht ZWEI Elemente:
  1. Eine Mitgliederbeteiligung PARALLEL zur Arbeit der Programmkommissionen, und zwar in Form einer "osmotischen" Beteiligung.
  2. Eine Dokumentation der MOTIVE, welche die Programmkommission veranlasst haben, bestimmte Forderungen aufzustellen (bzw. u. U. auch nicht aufzustellen).

Die Forderung Ziff. 1 (oder zumindest der erste Halbsatz darin) könnte auf den ersten Blick als widersprüchlich zu meinem Eingangspostulat erscheinen, dass für einen erfolgreichen Programmprozess "nicht alle durcheinander quatschen" können.
Aber darum schränke ich meine Überlegungen ja auch auf eine "osmotische" Mitgliederbeteiligung ein. Was soll das heißen? Der Begriff "Osmose" (Wikipedia) entstammt der Naturwissenschaft; ich gebrauche ihn hier zur Verbildlichung einer langsamen, indirekten Einwirkung.

Voraussetzung dafür ist zunächst eine Einrichtung, die ich in der AfD ohnehin schmerzlich vermisse: Ein parteiinternes Internet-Forum. Dazu hätten alle interessierten Mitglieder Zugang; andererseits aber auch NUR die Parteimitglieder. (Ein Abgleich der Antragsteller - so viel Initiative müssen die Teilnehmer schon aufbringen! - mit der Mitgliederdatei sollte bei einem offiziellen Parteiforum ja kein Problem darstellen.)
Wegen der Menge der Forenteilnehmer muss man leider davon ausgehen, dass aus den Debatten auch einiges nach außen getragen würde. Dennoch wäre ein parteiinternes Forum ein weitgehend geschützter Raum, zu dem die Öffentlichkeit jedenfalls keinen unmittelbaren Zugang hat, und der ihr größtenteils auch tatsächlich verschlossen bleibt.

Dieses Forum könnte man in der Form mit der Programmarbeit verknüpfen, dass die Kommissionsteilnehmer ihre Überlegungen und ggf. Zwischenergebnisse in eine ebenfalls nur für Parteimitglieder einsehbare Datei einstellen. Dort können die interessierten Mitglieder sich anschauen, was jeweils hinzugekommen ist, und können das in Forensträngen (die in ihren Abgrenzungen zweckmäßiger Weise den Zuständigkeiten der einzelnen Programmausschüsse folgen) diskutieren.
 
Die Mitglieder der Programmkommission können sich an den Debatten beteiligen, müssen das aber nicht. Ich denke und hoffe aber, dass viele doch zumindest mal in die Foren reinschauen und die Mitgliedermeinung dort eruieren und das auch in ihre Ausschussdebatten einbringen würden.
Im wesentlichen geht es bei dieser "osmotischen" Mitgliederbeteiligung parallel zur Programmentwicklung

a) um eine (zwingende) fortlaufende Information der Mitglieder und

b) um eine (erhoffte) Rückkoppelung zum Programmprozess, indem die Ausschussmitglieder auf freiwilliger Basis dann und wann mal in die Foren hineinschauen, oder sich auch an den Debatten beteiligen.

c) Ein weiterer "Feedbackstrang" würde über persönliche Kontakte, Diskussionen in örtlichen Mitgliederversammlungen und in sozialen Medien (Facebook) laufen, soweit dort jeweils Mitglieder der Programmkommission beteiligt sind.


Die Ziff. 2 meiner o. a. Überlegungen habe ich damit bereits stillschweigend unter Ziff. 1 eingeführt: Eine Dokumentation der Gründe, die zum Vorschlag oder zur Ablehnung jeweils konkreter Programmpunkte angegeben wurden.

Warum das nicht nur zweckmäßig, sondern m. E. dringend erforderlich ist, will ich ebenfalls an einem Beispiel erläutern. Unter Ziff. 5.2 "BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT AUFLÖSEN UND KOMMUNALE JOBCENTER AUFWERTEN" (S. 24 bzw. pdf. S.28 des, wie man superkorrekt sagen müsste "Leitantrages der Bundesprogrammkommission und des Bundesvorstandes zum Grundsatzprogramm der Alternative für Deutschland") wird gefordert:"Die AfD will die Bundesagentur für Arbeit auflösen und ihre Aufgaben vor allem auf kommunale Jobcenter übertragen. Dann gibt es nur noch einen öffentlichen Dienstleister am Arbeitsmarkt: das kommunale Jobcenter. Das entspricht einer flächendeckenden Ausdehnung des bereits praktizierten „Optionsmodells“ bei Leistungen nach dem SGB II."

Ich persönlich halte davon denkbar wenig, und das nicht deswegen, weil ich früher selber bei der Bundesagentur für Arbeit angestellt war. Sondern z. B deshalb, weil
  • Der Abschaffung der einen Behörde, wo alles in einer Hand liegt (BA), nicht nur viele, viele kleine Kommunalbehörden folgen sollen, sondern gleich wieder eine Zentralbehörde aufgebaut werden soll (und tatsächlich auch aufgebaut werden müsste, um die Einheitlichkeit der Rechtsanwendung, die Verteilung der Gelder usw. zu regeln): "Alle Anliegen zum Thema „Arbeitslosigkeit und Lohnersatzleistung“ werden durch eine Verwaltungsbehörde geklärt".
  • Parteibuchwirtschaft vorprogrammiert ist, wenn die Arbeitsämter (bzw., wie sie heute heißen, die "Arbeitsagenturen") in kommunale Hand überführt werden. Da werden sich die Lokalkönige (Oberbürgermeister, Landräte usw.) freuen, dass sie weitere Posten verteilen können!
  • die Mittelverteilung zu Hauen und Stechen führen wird. Nachdem die ursprünglich angedachte Forderung einer Abschaffung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung im endgültigen Programmentwurf nicht mehr enthalten ist, geht man ja wohl nach wie vor von einem zentralen Einzug der Arbeitslosenversicherungsbeiträge aus. Wie aber werden die Gelder dann verteilt? Nach der Zahl der Arbeitslosen? Dann hätte jedes Jobcenter einen starken Anreiz, die Arbeitslosen NICHT in Arbeit zu vermitteln! Und nach welchen Kriterien werden die Mittel für Kann-Leistungenzugeteilt?
Man sieht: Es gibt eine Fülle von sachlich gut begründbaren Einwänden GEGEN eine Kommunalisierung der Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.
Ich halte diesen Vorschlag für stark ideologiegetrieben: "Small is beautiful". Vielleicht haben die Verantwortlichen für diese Passage auch die Absicht, die gesetzliche Arbeitslosenversicherung irgendwann doch abzuschaffen, und sehen die Kommunalisierung von Leistung und Vermittlung als eine Vorstufe dazu an.
Ich weiß es nicht. Andererseits kann ich aber auch nicht ausschließen, dass es sachliche Gründe für diese Forderung gibt, die mir nur momentan nicht einfallen.

Im Programm fehlt eine Begründung. Das ist insoweit auch völlig in Ordnung, als der Programmtext schon jetzt 74 S. umfasst (ohne Inhaltsverzeichnis), und nicht noch weiter aufgebläht werden sollte. Aber eine fruchtbare Debatte ist nur dann möglich, wenn diese Gründe für den Kritiker bzw. überhaupt den Leser des PP-Entwurfs irgendwo nachlesbar sind. (Als Beispiel aus der Ebene der Gesetzgebungsprozesse mögen die berühmten Motive zum BGB dienen, die hier online stehen).
 
Dass lässt sich mit dem unter Ziff. 1 genannten Verfahren erreichen: Vorschläge der Ausschussmitglieder und Sitzungsprotokolle werden ins Internet (aber nur für Parteimitglieder sichtbar) eingestellt.
Es geht mir dabei wohlgemerkt NICHT darum, dass diese Überlegungen einer konkreten Person zugeordnet werden können. Protokolle könnten also durchaus in anonymisierter Form veröffentlicht werden, und interne Papiere könnten die Ausschussmitglieder auch unter einem Pseudonym oder anonym verfassen. Insoweit könnte man sich nach den Wünschen der Programmverfasser richten.

Auf jeden Fall erhoffe ich mir davon eine gewisse "Objektivierung" des Programmprozesses.
 
Denken wir z. B. an den unsäglichen Vorschlag im (mittlerweile überholten) 1. Entwurf, die gesetzliche Unfallversicherung abzuschaffen. Der wurde dort wie folgt begründet:
"4. Unfall: Flexiblere Lösungen finden
Die AfD hält die gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitnehmer nicht mehr für zeitgemäß. Es findet sich eine Vielzahl von privaten Angeboten, mit deren Hilfe Unfallrisiken angemessen abgesichert werden können. Die AfD will daher Arbeitnehmern die Flexibilität geben, sich freiwillig für eine Teilnahme an der gesetzlichen Unfallversicherung zu entscheiden."
Hätten wir "Motive" und Protokolle, dann wären der oder die Antragsteller gezwungen gewesen, (partei-)öffentlich zunächst einmal zu erklären: 
  • dass derzeit die Arbeitgeber allein die Beiträge tragen,
  • ob sie diese Beitragslast mit oder ohne jeden Lohnausgleich nunmehr den Arbeitnehmern aufbürden wollen
  • was aus den Berufsgenossenschaften wird und jenem Teil ihrer Aufgaben, der sich auf die Unfallverhütung bezieht
  • ob und ggf. nach welchen Kriterien private Versicherer die Höhe der Beiträge differenzieren dürfen (Branche? Tätigkeit?)
  • ob der Staat die Beiträge bei Geringverdienern (oder z. B. auch nach Familienstand) bezuschussen soll
  • wer Gesundheitsleistungen für diejenigen bezahlt, die sich nicht freiwillig versichern können oder wollen: Der Staat? Niemand? Oder bleiben Ärzte, Rettungsdienste und Krankenhäuser auf diesen Kosten sitzen?
Man sieht: Hier tauchen (wenn man nachdenkt, und nicht reflexhaft-ideologiegesteuert nach Privatisierung schreit) eine Menge Fragen auf.

Glauben sie, dass sich die o. a. Passage jemals in einen Programmentwurf eingeschlichen hätte, wenn die Antragsteller ihren Antrag schriftlich hätten begründen müssen? Dann hätten ja (hoffentlich) die anderen Mitglieder der PK sofort diese (und vielleicht noch weitere) Fragen aufgeworfen und das alles wäre für alle Parteimitglieder nachlesbar gewesen.
Ich denke nicht, dass sich irgendjemand dann noch getraut, bzw. die Mühe gemacht, hätte, einen derartigen Vorschlag in einen Programmentwurf einzuschmuggeln.
Und das schon unabhängig von der konkreten Kritik in der Forendebatte: Diese hätten die Lobbyisten von Partikularinteressen sich von vornherein ausrechnen und die Aussichtslosigkeit ihres Vorhabens erkennen können. Und sicherlich hätten sie unter solchen Umständen darauf verzichtet, unsere Partei mit diesem Vorschlag zu blamieren.
Und die Mitglieder hätten bei der Abstimmung nicht mit hübschen Begriffen wie "Flexibilität" und "Freiwilligkeit" in die Irre geführt werden können, und hätten nicht gutgläubig mehrheitlich zugestimmt.

Inhaltlich ist das Schnee von gestern; aber derartige Vorgänge demonstrieren auf besonders eindringliche Weise, welch großen Wert die Dokumentierung von Begründungen nicht nur bei Gesetzentwürfen hat (wo sie von den Antragstellern mitgeliefert, und in den parlamentarischen Beratungen ggf. durch Ausschussprotokolle usw. ergänzt werden. Zur Bedeutung in der späteren Rechtsauslegung vgl. etwa hier.).

Natürlich kann man die Gründe in Kurzform auch im Programm selber unterbringen, und das ist an vielen Stellen ja auch der Fall. Manchmal sind sie auch überflüssig, weil der Zweck oder die Notwendigkeit offenkundig sind: Dass die Ausgaben z. B. für Polizei und Militär erhöht werden müssen, hat ja sogar schon die Bundesregierung erkannt.
Aber in anderen Zusammenhängen, wie eben bei einer Abschaffung von gesetzlichen Sozialversicherungen, müssen pro und kontra eben doch ausführlich erwogen und die Folgewirkungen bedacht und dargestellt werden. Dafür ist in einem Programm kein Platz; aber auch dieser Teil muss dokumentiert und für die Mitglieder nachlesbar sein.



ceterum censeo 

Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand vom 24.03.2016

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