Es mag ja sein, dass die Selbstbedienung unserer Visagistenregierung nicht rechtswidrig ist.
Indes bin ich der Meinung, dass es zumindest einkommensteuerpflichtig sein müsste, wenn unsere Machthaber Gelder von uns Steuersklaven für Dinge abgreifen, die bei jedem gewöhnlichen Arbeitnehmer (auch Beamten) dem Privatbereich zuzuordnen (und nicht als Werbungskosten anrechnungsfähig) wären.
Dem entsprechend habe ich auf der einschlägigen Online-Maske der Polizei Brandenburg eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet.
Als "Tatort" sehe ich Potsdam an; das habe ich in dem Feld
WEITERE ANGABEN ZUM TATORT
so begründet:
„Verdacht: Einkommensteuerhinterziehung. Wohnort der Steuerpflichtigen Potsdam. Somit dort "Erfolgseintritt" i. S. v. § 9 Abs. 1 StGB. (Alternativ evtl. Berlin).“
Im Feld
BESCHREIBUNG DER TAT? / WAS IST PASSIERT?*
habe ich den folgenden Text (ohne die hier ergänzten Verlinkungen) eingetragen:
„Lt. Medienberichten (z. B. FOCUS 14.04.23: "Steuergeldverschwendung deluxe1,3 Millionen Euro für Frisuren-App und 137.000 Euro für Baerbocks Visagistin"; BILD 13.04.23: "BAERBOCKS VISAGISTIN BEKOMMT 7500 EURO IM MONAT. Die Stylistin der Ministerin") finanziert das Auswärtige Amt der Außenministerin Annalena Baerbock eine Visagistin, die sie mehr oder weniger ständig begleitet.
Diese Leistung ist für die Art der Tätigkeit nicht erforderlich. Es handelt sich also um eine Sachleistung, die zusätzlich zum "Arbeitslohn" der Außenministerin erbracht wird.
Natürlich treten Außenminister häufig öffentlich auch und werden dabei fotografiert und gefilmt. Aber sich knipsen und filmen zu lassen ist nicht deren Broterwerb; es ist deren Privatsache, ob sie dabei wie Filmstars aussehen oder nicht.
Ich bin kein Steuerrechtler; aber in dem Artikel
"Schönheits-OP, Scheidung …: Diese neun Dinge können Sie NICHT von der Steuer absetzen!"
berichtete der BERLINER KURIER am 27.04.23:
"2. Kosten für Friseur- und Kosmetikbesuche
Gleiches [Nichtabsetzbarkeit] gilt für Kosten für Friseur- und Kosmetikbesuche. Selbst wer bei seiner Arbeit ein äußerlich gepflegtes Erscheinungsbild an den Tag legen muss, weil er oder sie Kundenkontakt hat oder vor der Kamera steht, kann diese Kosten nicht steuerlich geltend machen. Auch hier sind die Aufwendungen nicht in berufliche und private Zwecke zu trennen. Deswegen sei selbst ein teilweiser Werbungskostenabzug nicht möglich, so [Sigurd] Warschko [von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer]."
Vorliegend kann nichts anderes gelten.
Es handelt sich also um eine STEUERPFLICHTIGE SACHLEISTUNG.Ich gehe jedoch davon aus, dass KEINE Versteuerung erfolgt ist.
Angaben zur Schadenshöhe konnte ich naturgemäß nicht machen.
Auch die Felder zur Person des/der Schädiger(in) musste ich offenlassen.
Zunächst ist es natürlich auch bei Beamten Sache des Arbeitgebers, die "Lohnsteuer" korrekt abzuführen. Das gilt mit Sicherheit auch für Beamte (wo das wohl "Einkommensteuer" heißt).
Wenn ich Recht habe, hätte also die zuständige Berechnungsstelle für das Entgelt im Außenministerium zu Lasten der Steuerpflichtigen Annalena Baerbock Steuern auf den Sachbezug der Visagistenleistungen abführen müssen. Das hat sie zweifellos nicht getan. Ob sich die Steuerpflichtige ALS SOLCHE in diesem Zusammenhang strafbar gemacht hat, weiß ich nicht.
Andererseits ist sie aber auch die Chefin des Hauses und hätte IN DIESER EIGENSCHAFT für eine korrekte Besteuerung sorgen müssen.
Schaun mer mal, was die zuständige Staatsanwaltschaft zu dem Vorgang sagt.
Nachträge 17.07.2023
Die Anzeige wird bei der Polizei in Brandenburg unter der VorgangsID v104074996geführt.
Nachtrag 08.11.2023
Vgl. allgemein zum vorliegenden Zusammenhang auch den Bericht "AfD-Anfrage:
So viel kosten Friseur und Make-up der Bundesregierung" der JUNGE FREIHEIT vom 08.11.2023.
Nachtrag 27.02.2024
Die Höhe der Gesamtbezüge von Frau Baerbock verrät der heutige FOCUS-Bericht "Annalena Baerbock: So viel Gehalt bekommt die Außenministerin".
Mit 25.000 Euronen jeden Monat kann man (selbst wenn es sich um einen BRUTTOBETRAG handelt) seinen Grundbedarf schon decken!😉 Dies insbesondere dann, wenn noch geldwerte Leistungen, wie die Visagistin, hinzukommen - und man die nicht versteuert!
Nachtrag 07.03.2024
Die Polizei Brandenburg hatte meine Strafanzeige Ende Oktober / Anfang November 2023 an die Staatsanwaltschaft Potsdam weitergeleitet. Von dort habe ich keinerlei Eingangsbestätigung oder Az. erhalten; auch keine Antwort auf meine E-Mail-Erinnerung vom 27.02.2024.
Indes hat mich nunmehr eine Person, die sich in diesen Dingen auskennt, darüber belehrt, dass mit einem Erfolg der Anzeige wohl nicht zu rechnen ist (meine Hervorhebungen):
Sie haben recht, dass solche Arbeitgeber-Leistungen [Friseur, Kosmetik, ggf. auch Kleidung usw.] an den Arbeitnehmer grundsätzlich zu versteuern sind. Das gilt aber nicht, sofern die Leistungen im überwiegenden betrieblichen Interesse erfolgen. Wichtig dabei: "überwiegend" genügt, "ausschließlich" ist nicht erforderlich.Das Kanzleramt hat in Sachen Merkel argumentiert, dass die Kosten für Leistungen einer Visagistin in Zusammenhang mit Terminen zur Wahrnehmung fortwirkender Amtspflichten anfallen und es sich daher um notwendige Ausgaben im Sinne der Bundeshaushaltsordnung handelte, die der Bund zur Erfüllung seiner Aufgaben tätigen dürfe. Notwendige Ausgaben im Sinne der Bundeshaushaltsordnung sind dann eben auch mindestens überwiegend betrieblich im steuerlichen Sinne. Natürlich kann man die Frage der Notwendigkeit anders beurteilen; aber man kann das Finanzamt nicht zu einer solchen anderen Beurteilung zwingen.Da es immer eine Frage des Einzelfalls ist, lassen sich auch nicht frühere Urteile zu Konzernvorständen und dergleichen einfach übertragen. Zum einen haben sich die Verhältnisse geändert, da durch Social Media eine mediale Dauerpräsenz besteht. Möglicherweise könnte heute auch ein Konzern einem Vorstandsmitglied solche Ausgaben bezahlen, sofern der Vorstand in ähnlicher Weise wie Minister sich ständig öffentlich präsentiert. Auch bei sog. (Beauty-)Influencern erkennen die Finanzämter Kosten für Friseur, Kosmetik durchaus ganz oder teilweise steuerlich an, es hängt immer von den konkreten Umständen des Falls ab.Im Ergebnis sehe ich daher keine Chancen für die Strafanzeige.
Sie werden im übrigen auch keine Auskunft dazu erhalten, ob steuerlich oder strafrechtlich etwas veranlasst worden ist. Denn das Steuergeheimnis verbietet eine Auskunft.
Nachtrag 05.07.2024
Hier die Antwort der Staatsanwaltschaft Potsdam:
ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand 05.07.2024
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