Sehr geehrte Damen und Herren,
am Dienstag, 30.04.2024, haben die Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe unter dem Titel "Diakonie-Chef: 'Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen' " ein Interview mit dem Beschuldigten veröffentlicht.(Hervorhebungen jeweils von mir).
am Dienstag, 30.04.2024, haben die Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe unter dem Titel "Diakonie-Chef: 'Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen' " ein Interview mit dem Beschuldigten veröffentlicht.(Hervorhebungen jeweils von mir).
Auf die (gleich zu Beginn) präsentierte Frage
"Für die Kirche arbeiten und AfD wählen – passt das zusammen?"
antwortete der Beschuldigte:
"Rüdiger Schuch: Nein, das passt nicht zusammen. Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten."
Diese Äußerung erfüllt mindestens ZWEI Straftatbestände:
- (versuchte) Wählernötigung nach § 108 StGB und die
- öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB).