Mittwoch, 8. Mai 2024

Strafanzeige gegen den Diakoniepräsidenten Pfarrer Rüdiger Schuch

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

am Dienstag, 30.04.2024, haben die Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe unter dem Titel "Diakonie-Chef: 'Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen' " ein Interview mit dem Beschuldigten veröffentlicht.(Hervorhebungen jeweils von mir).

Auf die (gleich zu Beginn) präsentierte Frage
"Für die Kirche arbeiten und AfD wählen – passt das zusammen?"
antwortete der Beschuldigte:
"Rüdiger Schuch: Nein, das passt nicht zusammen. Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten."

Diese Äußerung erfüllt mindestens ZWEI Straftatbestände:
- (versuchte) Wählernötigung nach § 108 StGB und die
- öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB).

Dienstag, 7. Mai 2024

Häuptling Schlangenzunge: Ein Pfaffe auf dem Kriegspfad gegen die Demokratie. Oder: Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Immiggressionsfanatiker!

 
PFARRER SCHUCH AUF DEM KRIEGSPFAD GEGEN RECHTS

Rüdiger Schuch ist evangelischer Pfarrer (Lebenslauf vor dem 01.01.2024) und seit dem 01.01.2024 Präsident der Diakonie Deutschland (Wikipedia; Eigenbeschreibung der Organisation).

Bereits am 09.04.24 hatte der epd (evangelische Pressedienst) über eine Rede Schuchs (wohl vom gleichen Tag) berichtet, wo er gegen Rechts gewettert hatte: "Diakonie will Rechtsextremen weiter Paroli bieten"; auch die Webseite der Diakonie informiert über den "Wichernempfang" und die dort gehaltene Schuch-Rede. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch der Gastredner; das war nämlich der Thüringer Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer.