Mittwoch, 8. Mai 2024

Strafanzeige gegen den Diakoniepräsidenten Pfarrer Rüdiger Schuch

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

am Dienstag, 30.04.2024, haben die Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe unter dem Titel "Diakonie-Chef: 'Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen' " ein Interview mit dem Beschuldigten veröffentlicht.(Hervorhebungen jeweils von mir).

Auf die (gleich zu Beginn) präsentierte Frage
"Für die Kirche arbeiten und AfD wählen – passt das zusammen?"
antwortete der Beschuldigte:
"Rüdiger Schuch: Nein, das passt nicht zusammen. Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten."

Diese Äußerung erfüllt mindestens ZWEI Straftatbestände:
- (versuchte) Wählernötigung nach § 108 StGB und die
- öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB).

Mit dem Satz "Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten" droht der Diakonie-Präsident als Arbeitgeber seinen Beschäftigten für den Fall, dass sie der "falschen" Partei ihre Wahlstimme geben, implizit den Rauswurf an (egal, ob durch formale Kündigung oder durch "Rausekeln").
Selbst wenn es nicht (sofort) zu einer Entlassung kommt, sondern "enttarnte" AfD-Wähler erst einmal zum „Gespräch“ einbestellt und ermahnt werden, missbraucht der Arbeitgeber das Abhängigkeitsverhältnis der Beschäftigten zum Zweck einer eindeutig rechtswidrigen Wählernötigung gegenüber seinen Arbeitnehmern.
Doch wird ein solcher Druck auch schon durch die bloße (öffentliche) Drohung (bzw. aus Sicht der Mitarbeiter: Ankündigung) des Unternehmensleiters ausgeübt.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Diakonie dieses Interview auf ihrer Unternehmenswebseite eingestellt hat ("Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch zum Umgang mit Rechtsextremen in der Diakonie"). Das verleiht dem Text den Status einer zumindest offiziösen Verlautbarung des Unternehmens.
Per 07.05.24, 22:16 h, war diese Seite noch abrufbar.

Bereits durch die Veröffentlichung des Interviews und definitiv durch dessen Einstellung auf der Unternehmenswebseite bekommen die Schuch-Äußerungen gegen (hier mal unspezifisch formuliert: ) "AfDler" zugleich auch den Status einer (informellen) ANWEISUNG AN DIE FÜHRUNGSKRÄFTE, wie sie mit diesen (einerseits mit bloßen Wählern der Partei, andererseits mit deren Mitgliedern) umzuspringen haben.
Mit seiner o. a. Interview-Äußerung erfüllt der Beschuldigte also gleich ZWEI Straftatbestände:

1) Durch seine Drohung begeht er selber eine Wählernötigung (§ 108 StGB).
2) Gleichzeitig fordert er zugleich implizit alle Vorgesetzten in seinem Unternehmen zu einer Straftat auf (§ 111 StGB). Sie sollen nämlich Wählernötigung durch unmittelbaren Druck auf die "Sünder" ausüben.

Und vorausgesetzt, die o. a. Berichterstattung in der Berliner Zeitung (s. u.) ist korrekt, dann hat er auf einer Pressekonferenz vom gleichen 30.04.24 sogar noch eine weitere Drohung gegen AfD-WÄHLER ausgesprochen und mithin eine ZWEITE Wählernötigung begangen.
 

VORSATZ anhand von Umständen im Zusammenhang mit dem Interview:

Bereits das Zustandekommen und der Aufbau des Funke-Interviews indizieren ein vorsätzliches Handeln des Beschuldigten.

Der Diakonie-Präsident steht zwar einer quantitativ beeindruckenden Organisation vor:
"Unter dem Dach der Diakonie und der rechtlich selbstständig agierenden 17 Diakonischen Werke arbeiten 627.349 hauptamtliche Mitarbeiter und weitere rund 700.000 ehrenamtliche Mitarbeiter (Stand: 1. Januar 2022)." (Wikipedia)
Gleichwohl gehört er nicht zu denjenigen Politikern oder Promis, denen die Journalisten sozusagen an jeder Straßenecke auflauern, um ihnen einige Worte abzuringen.
Vielmehr ist davon auszugehen, dass das Interview auf seine Initiative hin zustande gekommen ist.
Dafür spricht auch die Veröffentlichung am Tag seiner Online-Pressekonferenz zur Vorstellung des von der Diakonie entwickelten "Sozial-O-Mat zur Europawahl 2024" erfolgte. Diese PK mit einem regelrechten „Paukenschlag“-Interview zu kombinieren war eine kalkulierte Kommunikationsstrategie, die sowohl der Wahlentscheidungshilfe "Sozial-O-Mat" als auch der Positionierung der Diakonie zur Europawahl eine breitere Aufmerksamkeit verschaffen sollte.
 
Fast sämtliche INTERVIEW-Äußerungen haben die Warnung vor der Partei ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND (AfD) zum Inhalt.
[Lediglich am Schluss macht der Beschuldigte noch Lobbyarbeit für das sogenannte "Demokratieförderungsgesetz", damit sein Verein auch diese Staatsknete weiterhin abgreifen kann. Laut Webseite Tichys Einblick vom 02.05.2024 („Ministerien zahlen 100 Millionen an Anti-AfD-Diakonie“) hat die Diakonie in den letzten vier Jahren 11 Millionen € aus dem Regierungsfonds „Demokratie leben!" erhalten.]

ADRESSATEN von Schuchs Anti-AfD-Botschaft sind:
1.              die breite Öffentlichkeit (Wähler) in Deutschland
2.              die Beschäftigten der "Unternehmensgruppe" Diakonie und
3.              die Vorgesetzten dieser Beschäftigten.
4.              Schließlich auch die anderen Arbeitgeber, die genau wie er gegen diejenigen vorzugehen sollen, die man in der DDR wohl als "politisch unzuverlässige Elemente" eingestuft hätte.

Etwas verwirren könnte der INHALT des Interviews, der seltsam "schwankend" erscheinen mag. Es zieht her über

AFD-WÄHLER:
"Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten."

TÄTER, die gegen das Christliche Menschenbild verstoßen (besonders, wenn sie auch noch AfD-Mitglieder sind):
"Wenn Mitarbeitende oder Führungskräfte gegen das christliche Menschenbild verstoßen – mit Worten oder Taten –, dann müssen wir eingreifen. Erst recht, wenn sich die Person auch noch parteipolitisch bei den Rechtsextremen engagiert".

AFD-MITGLIEDER überhaupt:
"Wenn jemand in die AfD eintritt oder sogar für die AfD kandidiert, identifiziert er sich mit der Partei."
Doch dann scheint er einzuschränken auf Fälle von rechtsradikalen ÄUSSERUNGEN:
"Wir sollten zunächst das Gespräch mit dem Mitarbeitenden suchen, genau hinhören, warum und mit welcher Überzeugung rechtsradikale Äußerungen getätigt werden. Dem Mitarbeitenden muss in solchen Gesprächen klar werden, dass für menschenfeindliche Äußerungen in unseren Einrichtungen kein Platz ist. Aber wenn das nichts ändert, muss es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben."
Schließlich richtet er seine Agitation aber doch ganz allgemein gegen AfDler (Mitglieder im zweiten Satz; mit dem ersten können allerdings auch bloße Wähler gemeint sein):
"Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen. Wenn jemand in die AfD eintritt oder sogar für die AfD kandidiert, identifiziert er sich mit der Partei."
Eindeutig geht es NICHT wirklich (bzw. nicht nur) um menschenfeindliche Äußerungen. Vielmehr will der fromme Gottesmann ganz gezielt FURCHT UND SCHRECKEN verbreiten, um alle Mitarbeiter auf TOTALER Distanz zur AfD zu halten. Weil er jedoch weiß, dass ihm die arbeitsrechtlich legalen Mittel keinerlei Handhabe gegen AfDler als solche bieten, vermantscht seine Argumentation Handlungen von Beschäftigten, die ggf. deren Rauswurf rechtfertigen, mit anderen Sachverhalten, die nicht sanktionsfähig sind, nämlich Eintreten für, Zugehörigkeit zu und Wahl der AfD.

Schuch will seine Beschäftigten ihrer rechtlichen Sicherheit berauben. Und zweifellos in einer Reihe von Fällen mit Erfolg. Die wenigsten Arbeitnehmer sind Juristen; auch mit dem Arbeitsrecht kennen sich die allermeisten allenfalls oberflächlich aus. Man tut, was der Chef anordnet: Dann ist man auf der sicheren Seite!
Der Beschuldigte entwertet also ganz gezielt den Rechtsstaat, um vermeintlich gegen das Böse zu kämpfen. Doch rechtfertigt der Zweck auch bei (Schein-)Heiligen nicht jedes Mittel.

Es ist mit Sicherheit auch kein Zufall, dass das Interview gleich mit der Frage nach dem Umgang mit AfD-WÄHLERN beginnt. Der Interviewerin muss im Vorgespräch klar geworden sein, dass dem Interviewten dieser Punkt sehr wichtig war.

Der Beschuldigte hält sich selber vermutlich für einen heldenhaften Widerstandskämpfer, der tätige Reue für die Nazi-Hörigkeit der einstigen "Deutschen Christen" leistet.
In Wahrheit aber stehen seine Machenschaften voll und ganz in jener unseligen Tradition, die seit Martin Luthers Schrift "Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern" die politische Ausrichtung der evangelische Kirche bestimmt: IMMER AUF DER SEITE DER MACHTHABER! Der jeweiligen halt .....

 
VORSATZ anhand allgemeiner Überlegungen zur Täterpersönlichkeit:
 
In seiner Agitation gegen die AfD geriert sich der Pfarrer und Diakoniepräsident Rüdiger Schuch als eingefleischter Demokrat:
"Die Demokratie ist kein Selbstläufer. Jedes Unternehmen in Deutschland sollte deswegen seine Haltung überprüfen und sich fragen, ob es genug für den Erhalt der offenen Gesellschaft tut. ... Die Unternehmen sollten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter... zum Wählen auffordern. Sie sollten auch deutlich machen, dass es wichtig ist, mit ihrer Stimme nicht die Feinde der Demokratie zu stärken. ... Wer in diesen Zeiten an der Demokratieförderung spart, handelt grob fahrlässig. ... Spareffekte in diesem Sektor [Demokratieförderung] stehen in keinem Verhältnis zu den daraus resultierenden Bedrohungen des demokratischen gesellschaftlichen Zusammenhaltes"
sagt er in seinem o. a. Interview mit der Funke-Zentralredaktion.

Unabhängig davon, ob er den § 108 StGB bis dahin kannte, weiß ein derart sattelfester Demokrat ganz genau, dass man niemanden "erpressen"* darf, bestimmte Parteien (nicht) zu wählen.
* Die Bereicherungsabsicht des strafrechtlichen Erpressungsbegriffs nach § 253 StGB ist natürlich nicht gegeben. Umgangssprachlich wird die hier einschlägige Nötigung aber so bezeichnet.

Auch ich kannte nicht konkret die Strafnorm des § 108 StGB. Aber dass eine "Wählerpressung" Unrecht ist, das war mir als überzeugtem Demokraten jederzeit klar.
Auch und gerade Schuch muss also schon im Zeitpunkt der Tatbegehung ein UNRECHTSBEWUSSTSEIN gehabt haben.

Das erhellt auch daraus, dass er selber in dem Interview sagt:
"Bei konkreten Wahlempfehlungen bin ich vorsichtig."

Dennoch warnt er nicht nur vor einer Wahl der AfD, sondern verknüpft die Warnung mit einer Drohung an die Mitarbeiter, sollten sie sich mit einer "falschen" Wahlentscheidung versündigen. Und diese Drohung können die Beschäftigten nur Ankündigung einer arbeitgeberseitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses (salopp: als Rauswurf-Drohung) verstehen:
"Für uns ist klar: AfD und Diakonie – das passt nicht zusammen."
Mit "uns" meint der Interviewte auch nicht etwa den pluralis majestatis, sondern liefert eine verbindliche Formulierung der Unternehmensposition.
Damit wird die Äußerung aber implizit zugleich zu einer ANWEISUNG an alle Vorgesetzten in der Unternehmensgruppe Diakonie, eventuellen AfD-Anhängern, einschließlich eventueller AfD-WÄHLER, das Böse bestmöglich auszutreiben. Diese sollen indoktriniert und, falls sie verstockt im Irrtum verharren, nach Kräften schikaniert werden.


VORSATZ anhand der Entwicklung NACH Veröffentlichung des Interviews:

Allemal muss der Täter spätestens am 03.05.2024 konkret vom § 108 StGB Kenntnis erlangt haben.
An diesem (evtl. schon am vorangegangenen) Tag wies die Redaktion von IPPEN.MEDIA in einer Anfrage an die Diakonie auf die Strafanzeige der AfD-MdB Beatrix von Storch hin. Der zur Ippen-Gruppe gehörende MÜNCHNER MERKUR berichtete darüber am 03.05. unter "AfDlerin von Storch sieht 'eindeutig' Wählernötigung – Diakonie reagiert auf Vorwürfe".
Über die Reaktion der Diakonie-Sprecherin erfährt man:
"Zu der Kritik der AfDlerin Beatrix von Storch wollte [recte: "sollte"?] keine Aussage getätigt werden."
Mit "Kritik" KANN nur die Strafanzeige gemeint sein, mit deren Existenz und (allgemeinem) Inhalt die Redaktion die Diakonie konfrontiert haben muss. Nach jeder Lebenserfahrung hat die Sprecherin der Diakonie ihren Präsidenten sofort oder zumindest sehr zeitnah über diese Strafanzeige informiert (sofern diese nicht ohnehin bereits bekannt war).

Dass der Interview-Text jetzt immer noch auf der Unternehmenswebseite eingestellt ist, liefert den unumstößlichen Beweis, dass der Beschuldigte seine rechtswidrigen Straftaten WISSENTLICH UND WILLENTLICH und somit VORSÄTZLICH begangen hat und fortlaufend weiter begeht.
Vielleicht möchte er als Märtyrer der Demokratie ja unbedingt eine (Straf-)Verfolgung erleiden; doch prädestiniert ihn seine skrupellose Beschädigung von Rechtsstaat und Demokratie mitnichten zum Evangelimann.


PRESSEKONFERENZ VOM 30.04.2024

Wie bereits erwähnt, fand am Tag der Interview-Veröffentlichung, also am Dienstag, 30.04.24, eine Pressekonferenz statt. (Ausweislich der auf der Webseite der Diakonie Hessen noch nachlesbaren Einladung war es eine Online-PK.) Dort stellte der Beschuldigte die Wahlentscheidungshilfe der Diakonie vor, den "Sozial-O-Mat zur Europawahl 2024".
Den Teilnehmern der PK war das Interview bekannt (vgl. unten, BERLINER ZEITUNG).

Eine u. a. im FOCUS am 30.04. veröffentlichte dpa-Meldung berichtet über die PK:
(1) "In einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag betonte er [also Schuch] zugleich, es solle keine Gesinnungstests der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geben. Nur wenn diese im Arbeitsumfeld durch Äußerungen oder Handlungen auffielen, gebe es anlassbezogene Gespräche. „Wenn es dann einen bleibenden Konflikt gibt, müssen arbeitsrechtliche Konsequenzen geprüft werden“, schwächte er seine vorherige Aussage ab."

Über den (vom Interview eigentlich gänzlich verschiedenen) Hintergrund dieser PK klärt die BERLINER ZEITUNG auf, und zwar in dem (mittlerweile kostenpflichtigen) Artikel "Deshalb will Diakonie-Chef Schuch keine AfD-Anhänger beschäftigen" vom 01.05.24:
"Eigentlich wollte Diakonie-Chef Rüdiger Schuch nur seinen Sozial-O-Mat vorstellen, eine Entscheidungshilfe zur Europawahl am 9. Juni. Doch das Projekt des 55-jährigen Pfarrers geriet am Dienstag ins Hintertreffen, weil er vor der Präsentation mit einer Aussage für Wirbel gesorgt hatte: Er wolle keine AfD-Anhänger in der Diakonie beschäftigen, sagte er. Nur vier Monate nach Amtsantritt löste er damit seinen ersten großen Eklat aus."

Während aber die BERLINER ZEITUNG meldet:
(2)Schuch legte noch einmal nach: Wer sich als AfD-Wähler [sic!] bei der Diakonie oute oder als solcher 'enttarnt' werde, solle erst einmal zum Rapport, erklärte der Diakonie-Chef. Diese Mitarbeiter sollten prüfen, sagte er, ob sie 'mit solch einem menschenfeindlichen Bild in den Einrichtungen noch richtig sind' "

steht im Bericht "Diakonie-Chef will keine AfD-Anhänger in seinen Reihen" auf der Webseite "CARE VOR 9" vom 01.05.24:
(3) "Auf Nachfragen von Journalisten während einer Pressekonferenz zum Sozial-O-Mat der Diakonie für die Europawahl konkretisierte Schuch seine Position. 'Wenn Mitarbeiter in ihrem Tun und ihrem Reden in einer diakonischen Einrichtung Menschen durch rassistische, antisemitische und menschenfeindliche Äußerungen in Ängste versetzen, wenn die Menschen das Gefühl haben, dass sie in dieser Einrichtung nicht mehr gut aufgehoben sind, dann sind wir gefragt, uns mit diesem Tatbestand auseinanderzusetzen'."

Hat sich die Journalistin von der Berliner Zeitung die o. a. Passage (2) nicht aus den Fingern gesogen, dann hat der Herrn Pfarrer hier eine weitere Wählernötigung begangen.
Jedenfalls ist die Behauptung im dpa-Text, Schuch habe Interview-Äußerungen "abgeschwächt", offensichtlich eine bloße Auslegung. Denn KEINER der o. a. drei Berichte meldet, dass Schuch seine Interview-Äußerungen über AfD-WÄHLER auf der PK zurückgenommen oder gar bedauert habe.
 

FAZIT

Nach allem Vorgesagten steht völlig eindeutig fest, dass der Beschuldigten vorsätzlich Straftaten begangen hat.
Bei der Bewertung der Schwere des Vergehens ist außer der Hartnäckigkeit des Täters auch die gigantische Arbeitnehmerzahl der Diakonie (s. o.) und damit die riesige Menge der Betroffenen (Geschädigten) zu berücksichtigen.


NACHTRAG:
Auch wenn ich juristischer Laie bin, ist die vorliegende Strafanzeige der quasi-juristische Extrakt aus meinem mehr politisch orientierten und daher weiter gefassten vorangegangenen Blogpost "Häuptling Schlangenzunge: Ein Pfaffe auf dem Kriegspfad gegen die Demokratie. Oder: Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Immiggressionsfanatiker!"


Nachtrag 19.08.2024
Wie in unserem Blockparteien-Deutschland nicht anders zu erwarten, hat die Berliner Staatsanwaltschaft meine Strafanzeige natürlich abgeschmettert.
Die Begründung sowie meine dagegen gerichtete Beschwerde habe ich in meinem neuen Blott "Nicht Deutschlands Justiz insgesamt ist politisiert. Wohl aber die Staatsanwaltschaften." veröffentlicht.



ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen! 
Textstand 19.08.2024

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