WEHRET DEN ANFÄNGEN!
Thomas Fischer, ehemaliger Bundesrichter und eifriger Kolumnist im ZEIT-Zentralorgan des deutschen Konsensfaschismus, hat gewissermaßen als Blockwart des buntfanatischen deutschen Konsensfaschismus eine Strafanzeige gegen Alexander Gauland erstattet, den AfD-Spitzenkandidaten zur Bundestagswahl. Der Vorwurf lautet auf "Volksverhetzung" (§ 130 Strafgesetzbuch - StGB).
Wie ich nachfolgend zeigen werde, müssen diesem (Fach-!)Mann sämtliche intellektuellen Sicherungen durchgebrannt sein; anders ist es nicht zu erklären, dass er sich mit seiner Anzeige und mit deren Begründung auf das Niveau juristischer Antifanten-Dilettanten begibt.
Nachtrag 05.09.2017:
Eine wesentlich gestraffte Fassung des vorliegenden Blotts ist jetzt unter "Fischer, Freisler, Özoguz: Deutschland mit dem Strafrechtsknüppel in die Islamisierung prügeln?" online.
Gleichzeitig handelt es sich aber auch um eine ergänzende Darstellung, weil ich dort untersuche, inwieweit die Integrationsministerin ihren Text bei einem gewissen Heinrich Schmitz abgekupfert hat.