Auf dem Augsburger Bundesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) hatte der Co-Vorsitzender Prof. Jörg Meuthen am Samstag, 30.06.2018 eine Rede gehalten, in der er u. a. auch die Frage des zukünftigen Rentenfinanzierungssystems sowie der Steuerstruktur ansprach. Die einschlägigen sozial- und steuerpolitischen Passagen habe ich transkribiert und hier in meinen Blog eingestellt. Weil ich hier nur einzelne Passagen herausgreife, empfehle ich, vorab den Redeauszug zu lesen oder die Rede z. B. hier anzuhören.
Der vorliegende Blott ist einer kritischen Analyse der Forderungen von Prof. Meuthen in Sachen RENTENSYSTEM gewidmet. Wahrscheinlich werde ich noch einen weiteren Blott verfassen, zum Steuerthema in der Meuthen-Rede.
Im Vorgriff auf die Detailanalyse stelle ich zusammenfassend fest, dass Prof. Meuthen den Hörern ein agitatorisches Horrorszenario des gegenwärtigen Umlageverfahrens auftischt, das nicht nur in keinster Weise wissenschaftlichen Ansprüchen genügt, sondern das von vorn bis hinten rein propagandistischer Natur ist. Er liefert keinerlei Argument, geschweige denn einen Beweis, für die Unterlegenheit des Kapitaldeckungsverfahrens gegenüber dem Umlageverfahren.
Auch dass er selber am 21.04.2016 zum Thema "Riester-Rente" (also zum Kapitaldeckungsverfahren = private Altersvorsorge) noch ganz anders geredet hatte, ist ihm offensichtlich entfallen. Aber uns nicht:
"Die Riester-Rente hat sich als pure Geldverschwendung und als nicht zukunftsfähig herausgestellt. Die Kosten haben einen großen Teil der Rendite aufgezehrt. Und in der Nullzins-Welt hat sich die Hoffnung, eine höhere Rendite als bei der gesetzlichen Rente zu erzielen, dann völlig zerschlagen. Die derzeit kursierenden Reformvorschläge gehen allerdings allesamt in eine vollkommen falsche Richtung. Ein möglicher und sinnvoller Hebel wäre die Beitragsbemessungsgrenze. Hier muss dringend über eine Freigabe nach Schweizer Vorbild nachgedacht werden. Davon würden vor allen Dingen die kleinen Leute im Sinne der sozialen Gerechtigkeit profitieren und die Rentenkasse hätte deutlich mehr finanziellen Spielraum."
In seinem Redetext kritisiert Prof. Meuthen zunächst den Sozialstaat insgesamt. Er sei "in seinen Ergebnissen zu weiten Teilen geradezu asozial" und hänge "Menschen wie Junkies an die Nadel eines vermeintlichen Sozialstaats".
Das sind gängige Phrasen bei neoliberalen, marktradikalen und libertären Feinden des Sozialstaates. Begründet wird das üblicher Weise nicht; die einschlägigen Kreise diskutieren ohnehin weitgehend in ihrer eigenen Filterblase, und dort werden solche Weisheiten als offenkundig angesehen. Offenbar hat Prof. Meuthen den AfD-Parteitag mit einem libertären Forum verwechselt und es daher auch nicht für nötig befunden, seine Behauptung zu begründen.
Tatsächlich gibt es natürlich Missstände und Übertreibungen. Dass aber die gesetzliche Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, oder auch das Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") "Menschen wie Junkies an die Nadel" hängen würden, ist schlichtweg eine bösartige Falschbehauptung.
Private Vorsorge auf allen diesen Gebieten ist teilweise kaum möglich (Arbeitslosigkeit) und ansonsten teurer oder zumindest nicht billiger als die gesetzlichen Pflichtversicherungen.
Marktradikale in der AfD hatten bereits in der Vorbereitung des AfD-Parteiprogramms Anfang 2016 versucht, gesetzliche Pflichtversicherungen abzuschaffen; das hatte ich damals in meinem Blott "AfD-Programmentwurf: Libby Langfingers Dschihad gegen den Sozialstaat" (vom 13.03.2016) beschrieben und kritisiert. Damals ging es u. a. um die Abschaffung der Unfallversicherungspflicht, die man den Arbeitnehmern mit warmen Worten schmackhaft zu machen versuchte: "Die AfD will daher Arbeitnehmern die Flexibilität geben, sich freiwillig für eine Teilnahme an der gesetzlichen Unfallversicherung zu entscheiden."
Verschwiegen wurde natürlich, dass der Arbeitgeber die Unfallversicherung allein finanziert. Und wahrscheinlich war den Autoren selber nicht bewusst, dass der Arbeitgeber daraus auch einen enormen Vorteil zieht. Dabei hätten sie nur in das Wikipedia-Stichwort "Berufsgenossenschaft" schauen müssen, um zu erfahren: "Im Gegenzug sind die Unternehmer grundsätzlich von jeder Haftung gegenüber ihren Arbeitnehmern freigestellt. Bei Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen haben die betroffenen Versicherten keine Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmer."
Dass die Unfallgefahren und folglich potentiell die Prämien in unterschiedlichen Branchen unterschiedlich hoch sind, dass die Berufsgenossenschaften nicht zuletzt auch die Funktion haben, die Arbeitssicherheit zu steigern und Unfälle zu verhüten: Das alles verschwieg man dem dummen Parteivolk. "Flexibilität" und "Freiwilligkeit" lauteten die Zauberworte, mit denen man die Arbeitnehmer übers Ohr hauen wollte.
Meuthens Rede ist kein Programmentwurf; aber sein modus operandi ist genau derselbe.
Da wird auf eine angeblich "fette und verfettete Sozialindustrie" geschimpft, mit einer angeblich "krakenhaften Verwaltung, die gerade im Bereich der Rentenversicherung möglichst viele in das System hineinzwingen" wolle, "die das aus guten Gründen keineswegs wollen". Es ist ebenso clever wie infam, die Rede von der "verfetteten Sozialindustrie" unmittelbar an die Erwähnung der Rentenversicherung heranzurücken. Denn gerade dieser Zweig der gesetzlichen Sozialversicherungen ist alles andere als "fett und verfettet"; ihr Verwaltungsaufwand ist weitaus niedriger als bei den privaten Versicherungen, wo sehr häufig z. B. Provisionen für Versicherungsvertreter anfallen und natürlich Kosten für die Anlage der Beiträge am Kapitalmarkt und die individuelle Kontenverwaltung. Außerdem wollen private Versicherungsträger einen Gewinn machen, und sie haben einen Werbeaufwand, weil sie am Markt konkurrieren müssen.
Meuthen fordert "eine Politik, die den Sorgen und Nöten des viel zitierten Kleinen Mannes, ..... tatsächlich gerecht wird, anstatt ihn mit Steuern und Abgaben auszubeuten und ihm sodann vermeintlich großzügige staatliche Almosen zuteil werden zu lassen." Das geht dem Hörer runter wie Öl - solange er nicht darüber nachdenkt, was denn hier eigentlich behauptet wird: Dass nämlich die Arbeitnehmer durch (u. a.) die gesetzlichen Pflichtbeiträge "ausgebeutet" würden. Kein Wort davon, dass man so oder so Beiträge bezahlen muss, wenn man einen Versicherungsschutz haben will. Und dass man in privaten Versicherungen keineswegs mehr (sogar eher weniger!) Leistungen für sein Geld bekommt.
Überhaupt sagt Meuthen nichts darüber, wie er sich die private Altersvorsorge vorstellt: Als rein freiwillig oder als vom Staat vorgeschrieben, nur eben hinsichtlich des (privaten) Versicherungsträgers frei wählbar.
Logisch wäre es, dass der Staat die Bürger grundsätzlich zur Altersvorsorge verpflichtet; denn sonst müsste am Ende der Steuerzahler die Last tragen.
Pikant ist sein Hinweis auf Personenkreise "die das [eine Übernahme in die gesetzliche RV] aus guten Gründen keineswegs wollen". Damit sind neben den Selbständigen die Beamten gemeint, deren Altersversorgung ja aus Steuermitteln finanziert wird und daher relativ sicher ist. Ein Beamter - und damit späterer Nutznießer dieser Versorgungsform - ist er als Professor auch selber. Bereits im Oktober 2016 hatte er sich entschieden dagegen verwahrt, dass die Beamten und Selbständigen etwa solidarisch für die anderen Arbeitnehmer zur Kasse gebeten werden sollten:
"Ein Rentensozialismus derart, dass auch Selbstständige und Beamte zwangsweise in das marode System der gesetzlichen Rentenversicherung gezwungen werden, kann kein erfolgsversprechender Lösungsansatz sein."
Im Mai 2018 zitierte ihn die WELT wie folgt:
"Eine Rentenversicherungspflicht würde „Selbstständige finanziell schwer belasten“ – was zur Folge hätte, „dass es kaum noch Existenzgründer gäbe“. Das könne „niemand wollen“.
Bei den Beamten wiederum ständen „einer Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung erstens das Beamtenrecht entgegen und zweitens finanzielle Probleme“, so Meuthen. Denn der Staat müsste dann „nicht nur weiterhin alle bisherigen Lasten für pensionierte und bereits im Dienst befindliche Beamten tragen, sondern zudem noch die Rentenbeitragszahlungen für die neu eingestellten Beamten“. Das ist nach Ansicht des Parteichefs „finanziell nicht machbar“."
Da stellt sich natürlich die Frage, ob denn später der Staat die Rente für die Selbständigen bezahlen soll - ganz ohne Beitragsleistung?
Und bei den Beamten ist seine Behauptung schlicht falsch, dass dem Bund zusätzliche finanzielle Lasten aufgebürdet würden: Weil eben die Rente im Umlageverfahren gezahlt wird, könnten die gegenwärtigen Bundeszuschüsse insoweit wegfallen.
Aber der Hinweis auf das Beamtenrecht zeigt schon, worum es Prof. Meuthen hier in Wahrheit geht: Um die Aufrechterhaltung der Sonderstellung der Beamten. Denn natürlich verhindert das derzeitige Beamtenrecht auch, dass diese in eine private Altersvorsorge gezwungen werden können. Praktisch, wenn man die eigenen Interessen gut geschützt weiß: Dann kann man bei anderen lustig auf Raubzug gehen. (Wobei ich persönlich den Beamten ihren Status nicht neide; was mich aber allemal stört, ist Doppelzüngigkeit.)
Rein gar nichts erfährt man auch zum Problem der Überleitung des gegenwärtig noch dominierenden Umlageverfahren auf das Kapitaldeckungsverfahren. Für einen langen Übergangszeitraum würden nämlich (mit der Zeit fallende) "doppelte" Ausgaben anfallen:
- die laufenden Kosten der Rentenzahlungen im Umlageverfahren müssten, von wem, auch immer, finanziert werden und gleichzeitig
- Gelder für die kapitalgedeckte Altersvorsorge eingezahlt.
[Übrigens hatten selbst Prof. Hans-Werner Sinn und andere 1998 in einem Rentengutachten lediglich eine partielle Umstellung der Altersvorsorge vom UV auf das KDV gefordert, auch wegen dieser Schwierigkeiten. Vgl. dazu, wie überhaupt zur Thematik, meine ausführliche Darstellung "Rentenreich" aus dem Jahr 2004.]
In der Konsequenz seiner Ausführungen läge weiterhin die totale Abschaffung staatlicher Pflichtversicherungen und ihr Ersatz durch private, weil er die staatliche Sozialpolitik ja grundsätzlich als ineffizient und monströs verteufelt. Das dürfte auch tatsächlich sein Ziel sein; aber weil er sich darüber im Klaren ist, dass er seine marktradikalen Ziele nicht alle auf einmal durchsetzen kann, versucht er zunächst dort die staatliche Daseinsvorsorge zu untergraben, wo sie ohnehin gerade in der öffentlichen Debatte problematisiert und stigmatisiert ist. Dem gegenüber werden sich die Parteimitglieder und die breite Öffentlichkeit allerdings überlegen müssen, ob sie diesen Weg tatsächlich einschlagen bzw. sich in diese - potentiell hohle - Gasse locken lassen wollen.
Vollständig abschaffen will Meuthen die staatliche Sozialpolitik nicht:
"Das heißt nun keineswegs, ..... künftig keine Sozialpolitik mehr zu machen und die Menschen sich einfach allesamt selbst zu überlassen...... Es ist uns aufgetragen, eine wirklich soziale Sozialpolitik an den Tag zu legen. ..... Wir brauchen weder eine sozialistische, noch eine neoliberale Sozialpolitik, sondern eine, die die kluge Wegweisung der sozialen Marktwirtschaft wieder aufgreift und sich an elementarer Vernunft statt an dieser oder jener Ideologie orientiert. Es geht um eine zielgerichtete, auf die Bedürfnisse der wirklich Schwachen ausgerichtete Sozialpolitik in unserem Land."
Das klingt alles ganz toll. Aber solange das nicht mit KONKRETEN Inhalten befüllt wird, ist mir die "wirkliche soziale Sozialpolitik" genauso suspekt, wie die sich hinter dem schönen Schein eines angeblichen "compassionate conservatism" tarnende, tendenziell sozialstaatsfeindliche Politik der amerikanischen Republikaner.
Das ist bei den sozialistischen "Volksdemokratien" nicht anders als beim "sozialen Sozialstaat": Dass man höllisch aufpassen muss bei solchen Begriffsdoppelungen. Meist steckt genau die genau gegenteilige Absicht des Behaupteten dahinter.
"Fragen wir uns ..... mal, was schlicht Fakt ist, gerade in der Politik der Altersvorsorge, mit deren Zukunft wir uns intensiv befassen."
Nun würde man vielleicht eine Beschreibung des Ist-Zustandes erwarten, auf jeden Fall aber eine Darstellung derjenigen Entwicklungen, die das Umlageverfahren evtl. bedrohen.
Stattdessen folgt eine Horrorschilderung, die den schlichten Leser in Angst und Schrecken versetzen soll (und wird), die aber als Argument vollständig substanzlos ist.
Der unterstellten Annahme des Beitragszahlers, dass lediglich der auf seinem Lohnzettel abgezogene Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung fließe, stellt er die tatsächlich angeblich dreifache Belastung gegenüber, nämlich durch:
- Den Arbeitnehmeranteil
- Den Arbeitgeberanteil
- Den Anteil der Steuern, der auf die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung entfällt.
Auf die Linken zu schimpfen, kommt in AfD-Kreisen immer gut (mache ich auch selber sehr gerne). Nur sollte man als kritischer Leser die hier offene Frage nicht übersehen, wem denn das den Beitragszahlern angeblich gestohlene Geld zugute kommt.
Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Rentenversicherung sind relativ gering; insoweit sind es eher die Privaten, die den Beitragszahlern "das letzte Hemd wegnehmen". Die Mittel kommen also im Wesentlichen den Anspruchsberechtigten zugute. Das ist gerade KEINE "Kleptokratie", denn diese bestiehlt öffentliche Haushalte und lenkt die Gelder in die privaten Schatullen der herrschenden Schichten um (konkret geschieht das z. B. in einer Reihe von afrikanischen Entwicklungsländern). DAS geschieht bei den deutschen Rentenversicherungsbeiträgen und Steuerzuschüssen genau NICHT. Ein Professor, der ein wissenschaftliches Ethos hat, würde keine solchen Falschbehauptungen aufstellen, vulgo Lügen verbreiten. Ein intellektueller Türdrücker der Versicherungsunternehmen hätte insoweit natürlich keine Hemmungen. Und daraus folgere ich, dass Prof. Meuthen als ein solcher agiert. Und nicht davor zurückschreckt, die AfD-Delegierten und letztlich die Öffentlichkeit mit derartigen libertären Schauermärchen zu belügen.
Man kann das Ganze freilich auch anders sehen, nämlich den Begriff "kleptokratisch" als Gewächshauspflanze libertärer Filterblasendiskurse.
Für radikale Libertäre sind Forderungen des Staates grundsätzlich 'Diebstahl' und ist folglich jeder Staat eine 'Kleptokratie', egal, wem das 'den Bürgern gestohlene' Geld zufließt.
Es muss dahingestellt bleiben, ob diese sektiererische Ausdrucksweise auf Meuthens eigenem Mist gewachsen ist, oder ihm von seinen Mitarbeitern untergejubelt wurde. Allemal widerlegt sie den Anspruch Meuthens, dass seine Forderungen nach kapitalgedeckter, privater Rentenvorsorge "sich an elementarer Vernunft statt an dieser oder jener Ideologie orientiert".
Nun aber zur "Dreifachzahlung"; dazu heißt es in der Rede:
"De facto zahlt ein Arbeitnehmer Monat für Monat gleich dreimal in die Rentenversicherungssysteme ein. Neben seinem ausgewiesenen Arbeitnehmerbeitrag ..... zahlt er natürlich FAKTISCH auch den Arbeitgeberbeitrag. Denn gäbe es diesen nicht wären logischer Weise die Löhne auf seine Arbeitsleistung, auf die ja der Arbeitgeberanteil entrichtet wird, entsprechend höher. Also trägt auch diesen Teil de facto der Arbeitnehmer; nämlich durch entsprechenden Lohnverzicht. . Da zahlt er schon zweimal. Doch damit keineswegs genug: Er zahlt ein drittes Mal. Es kommt hinzu, dass der mit weitem Abstand größte Posten im Bundeshaushalt ..... die Bezuschussung des Bundes an die Rentenversicherung ist. Gut 98 Mrd. €, das sind rd. 30% des gesamten Bundeshaushaltes, werden benötigt, um alle Ausgaben des Rentenversicherungssystems leisten zu können. Sonst wäre das System schon lange zusammengebrochen. Das heißt im Klartext, der Arbeitnehmer zahlt natürlich auch noch mit seiner entrichteten Lohnsteuer in das Rentenversicherungssystem ein, und das ist eine dritte Einzahlung."
Prof. Meuthen führt weitere Einzahlungen ins Rentensystem auf, die sich durch Verbrauchssteuern usw. ergeben. Jedoch müssen wir seine dramatisierende Darstellung hier nicht übernehmen und können uns auf die Feststellung beschränken, dass in der Tat auch die Steuerzahlungen der Bürger (also keineswegs nur der Arbeitnehmer!) teilweise mittelbar der Rentenkasse zufließen.
Konkret am Beispiel erläutert er das so:
"Verdient ein Arbeitnehmer 3.000,- € brutto, zahlt er aktuell 280,- € Arbeitnehmeranteil in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Hinzu kommen weitere 280,- € Arbeitgeberanteil, die aber natürlich Lohnbestandteil sind. Macht zusammen bereits 560,- €.Er entrichtet darüber hinaus aber auch 425,- € Lohnsteuer. Von diesen fließen weitere 54,- € in den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung, den Anteil aus dem sog. Solidaritätszuschlag ..... noch nicht mitgerechnet. Bereits damit entrichtet er monatlich rd. 612,- € monatlich in das bestehende Rentenversicherungssystem bei 3.000,- € brutto."
Es ist kein Naturgesetz, dass der Arbeitgeberanteil dem Arbeitnehmer im Netto zufließen würde, wenn er nicht an die Versicherung abzuführen wäre. Ex nunc mag man das immerhin so sehen; dann muss man aber bitte auch das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers in der o. a. Rechnung mit 3.280,- € ansetzen.
Er fährt dann fort mit der Aufführung einzelner 'Rentenanteile' in den verschiedenen Verbrauchsteuern usw.; im Detail mag das, wer es genau wissen will, in Meuthens Redetext nachlesen. Dabei geht er offenbar so vor, dass er vom jeweils anfallenden Steuerbetrag - Lohnsteuer, Umsatzsteuer usw. - denjenigen Anteil quasi als 'Rentenbeitrag' ansetzt, der dem prozentualen Anteil der Zuschüsse zur RV an den gesamten Staatsausgaben entspricht.
Alternativ könnte man die Zusammenhänge auch so darstellen als ob - hypothetisch - im Beispielfall die gesamte Lohnsteuer dafür verwendet würde.
Diese Angaben sind natürlich so aussagekräftig, als würde jemand behaupten
"Bei Aldi habe ich für 100,- € eingekauft, also war das billig. Bei Lidl habe ich für 1.000,- € eingekauft, also war das teuer."
Ohne Angabe eines Referenzwertes (in diesem Beispiel den Inhalt des Warenkorbes) sind diese Aussagen schlicht sinnfrei.
Und ebenso verhält es sich mit den Beitragsangaben in Meuthens Arbeitnehmerfall: Man müsste schon wissen, wohin das Geld fließt, um sich überhaupt nur ein Bild machen zu können, ob bzw. inwieweit man das für sinnvoll, gut oder schlecht hält. Aus den Bundeszuschüssen wird, anders als Meuthen es darstellt, ja nicht "das Rentensystem" im Sinne beitragsäquivalenter Leistungen finanziert, sondern großenteils versicherungsfremde Leistungen, die theoretisch auch direkt aus dem Bundeshaushalt an die Berechtigten bezahlt werden könnten.
Details kann man dem Wikipedia-Stichwort "Versicherungsfremde Leistungen" entnehmen:
"In der Gesetzlichen Rentenversicherung existieren zahlreiche versicherungsfremde Leistungen. Hierzu gehören beispielsweise Ersatzzeiten, Renten nach dem Fremdrentengesetz, Anrechnungszeiten, die Höherbewertung der Berufsausbildung und der Sachbezugszeiten, die Rente nach Mindesteinkommen, abschlagsfreie Renten vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters oder besondere Regelungen in den neuen Bundesländern. Einige Autoren zählen auch die Hinterbliebenenrenten dazu. ..... Die Ausgaben für die versicherungsfremden Leistungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung werden je nach Abgrenzung auf 58–93 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt. Es ist umstritten inwieweit diese Ausgaben der Rentenversicherung durch Bundeszuschüsse abgedeckt werden, sodass sie nicht aus den Beiträgen der Versicherten, sondern wie gesetzlich vorgesehen aus Steuermitteln finanziert werden."
Diese Ausgaben spezifisch dem Umlageverfahren, oder überhaupt der staatlichen Zwangsversicherung anzulasten ist komplett sinnbefreit. Mit dem gleichen Recht könnte man dann auch noch die Beamtenpensionen in diese Rechnung einbeziehen.
Aber klar: An sich selbst denkt der brave Professor zuletzt.
Und anstatt seine Parteifreunde auch nur halbwegs korrekt zu informieren, heizt er sie mit einer Darstellung auf, die, freundlich formuliert, den tatsächlichen Sachverhalt grob verzerrt.
"Er [der Beitragszahler] geht ..... regelhaft davon aus, seinen Arbeitnehmerbeitrag von dem kleinen Beispiel 280,- € zu entrichten und das war's dann. Und erhofft nun daraus eine spätere Rentenzahlung mit einer fairen kleinen Verzinsung, mindestens jedoch - bei durchschnittlicher Lebenserwartung - einer Rückzahlung seiner geleisteten Einzahlungen. Die bekommt er aber nicht."
Das mag dann zutreffen, wenn man die Steuergelder, die in versicherungsfremde Leistungen fließen, den Versicherten als Beitragslast zurechnet. Aber das ist sachwidrig und somit einfach nur libertärer Propagandaschrott: Phrasendrusch hoch zehn!
Ohnehin legt Meuthen keine Berechnung, auch kein Rechenbeispiel vor für seine Behauptung:
"Es ist ein lausig schlechtes Geschäft, was er da macht. Nicht zufällig werden all' die Diskussionen um das garantierte Sicherungsniveau geführt, denn auch nur die Sicherung des bestehenden, bereits sehr niedrigen Rentenniveaus von 47,5% führt bis zum Jahr 2029 zu Ausgabensteigerungen, die innerhalb des bestehenden Systems nicht zu halbwegs akzeptablen Belastungen der Beitragszahler aufgefangen werden können. Von höheren Leistungsniveaus, wie den gerne angestrebten 50% ganz zu schweigen. Schon heute bekommt der vielzitierte Eckrentner nach hypothetischen 45 Beitragsjahren auf Basis des Medianeinkommens, also des Durchschnittseinkommens, gerade einmal eine Bruttorente von 1.370,- €. VOR Abzug von 11% Sozialabgaben; die gehen da noch ab. Es liegt dann natürlich auf der Hand, dass Millionen Menschen - übrigens gerade im Osten unseres Landes -, die weder dieses Durchschnittseinkommen im Laufe ihres Erwerbslebens erzielt haben, noch es auf 45 Beitragsjahre bringen, ..... dass die erheblich unter dem bereits sehr kritischen Rentenniveau des Eckrentners liegen und in nicht geringer Zahl auf Rentenhöhen kommen, die die gewährte Grundsicherung im Alter nicht oder allenfalls marginal überschreiten. Mit vollem Recht fragen sich nun diese Menschen ....., ob die beklagenswert geringe Differenz zur Grundsicherung, wenn sie die überhaupt erreichen, ihre jahrzehntelangen Beiträge denn rechtfertigt. Alles, was recht ist: Aber wer derlei sozial gerecht nennt ist entweder nicht ganz bei Trost, kann nicht rechnen oder er ist ausgesprochen zynisch ..... ."
Für eine Wahlkampfrede macht diese Darstellung Sinn. Eine wissenschaftliche bzw. eine programmatische Betrachtungsweise müsste sich freilich fragen, ob die Leistungen
a) einigermaßen beitragsäquivalent sind
b) eine akzeptable Rendite bieten und schließlich ob
c) eine private Altersvorsorge bei gleichen (echten!) Beitragsleistungen und ungefähr gleicher Sicherheit eine nennenswert höhere Rendite versprechen. Und dabei wäre die "Mackenroth-These" zu berücksichtigen, wonach JEDES Rentenfinanzierungsverfahren aus güterwirtschaftlicher Sicht ein Umlageverfahren ist. Woraus folgt, dass demographische Veränderungen (hier konkret: Eine drastische Minderung der Zahl der Arbeitskräfte im Verhältnis zur Zahl der Alten) notwendig auch beim Kapitaldeckungsverfahren durchschlagen müssen. (Das gilt zwar nur für geschlossene Volkswirtschaften; jedoch wirft eine Kapitalanlage im Ausland teils dieselben, teils andere Probleme auf, die hier nicht im Detail erörtert werden sollen. Die aber derjenige, der ggf. entsprechende Vorschläge macht, in seine Substantiierung einbeziehen müsste.)
"Und wer glaubt, diese Problematik ließe sich durch das Drehen an ein paar Stellschrauben oder zwangsweise Einbeziehung weiterer Beitragszahlergruppen - gegen deren Willen natürlich - bei Verbleib innerhalb des bestehenden Systems der umlagefinanzierten Rentenversicherung lösen ..... dem widerspreche ich entschieden. Das derzeitige umlagebasierte Rentensystem suggeriert also eine Beitragsgerechtigkeit, die es nicht gibt und in Zukunft schon gar nicht mehr geben wird. Sie muss nicht zufällig auf einem Zwangssystem öffentlich-rechtlicher Beiträge betrieben werden, weil die Menschen sonst das System in Scharen fliehen würden, um ihre Geschicke selbst in die Hand zu nehmen. Das aber, genau das, lässt der Staat nicht zu und nennt das "sozial"."
Nun: Selbstverständlich war das System sozial. Denn ohne diese Umlagefinanzierung hätten die Versicherten nach den beiden Weltkriegen ohne Rentenzahlung dagestanden. Und eine Kapitalanlage in den USA wäre als 'Feindvermögen' ebenfalls futsch gewesen.
Ich bin darüber hinaus davon überzeugt, dass das System auch heute noch sozial ist und einer privaten Kapitalanlage (unter Berücksichtigung des Mackenroth-Theorems) zumindest ebenbürtig.
Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Kapitaldeckungsverfahren (bei gleicher Beitragsleistung und etwa gleicher Sicherheit) zukünftig höhere Renten erbringen würde, liegt bei demjenigen, der eine entsprechende Behauptung aufstellt.
Prof. Meuthen hat NICHTS bewiesen, der behauptet das lediglich. Und zwar vor dem Hintergrund einer fundamental staatskritischen, marktradikalen, libertären oder neoliberalen (wie immer man das im Detail nennen will) Geisteshaltung, die nur noch als Ideologie zu bezeichnen ist.
Beweise, dass das System "nicht zukunftsfähig", "nicht mehr zeitgemäß" und "krank" sei, liefert er keine. Sondern stattdessen halbseidene Sachverhaltsdarstellungen, die man nur noch als vorsätzliche Täuschung beschreiben kann. Wenn er sagt
"Damit [mit der Einbeziehung neuer Zahlerkreise] schafft man letztlich nur eine sozialistische Lösung nach dem Modell der Bürgerversicherung"
dann erkennt man auch hier die libertäre ("anti-etatistische") Terminologie einer grundsätzlichen Aversion gegen jegliche staatlichen Interventionen, der zufolge eigentlich jeder Staat "sozialistisch" ist. Denn wer sonst käme auf die Idee, implizit unter anderem die Schweiz, die eine solche "Bürgerversicherung" hat, als "sozialistisch" zu (dis-)qualifizieren?
Konkret macht Meuthen schließlich folgende Vorschläge:
"Was also sollte stattdessen getan werden, wenn wir eine wirkungsvolle und zugleich sozial gerechte zukunftsfähige Lösung haben wollen? Ich bin mir sicher, es geht nur mit einer freiheitlichen Lösung, in der wir zwei Dinge tun müssen:
Erstens müssen wir die Menschen Schritt für Schritt in eine selbst gewählte Form ihrer Altersvorsorge entlassen. Das muss nicht zwingend kapitalgedecktes Sparen sein; da gibt es viele Möglichkeiten.
Falsch: Versicherungstechnisch gibt es überhaupt nur ZWEI Formen der Altersvorsorge: Umlageverfahren (laufende Ausgaben aus laufenden Einnahmen finanzieren) - oder Kapitaldeckungsverfahren (Ersparnisse bilden und spätere Ausgaben aus den Erträgen und der Vermögensabschmelzung finanzieren)!
Nachtrag 9.6.18: Eine dritte Möglichkeit ist die Bezahlung von Beiträgen und/oder Renten aus Steuermitteln.
Wer beklagt, das gelinge doch kaum jedem perfekt, der vergleiche bitte mit den eklatanten Schwächen des bestehenden Systems und beurteile für sich, wo wohl die größeren Schwächen liegen.
Über diese Frage haben Wirtschaftswissenschaftler hunderte oder tausende von Arbeitspapieren und Gutachten - pro und kontra Umlageverfahren - verfasst. Und Prof Meuthen will Otto Normalverbraucher einreden, dass er das doch mal eben selber vergleichen möge - und folglich auch könne?
Ich behaupte nicht, dass das die perfekte Lösung ist, weil es die nicht gibt. Aber es ist allemal die weniger schlechte Lösung, denn die, die wir haben, ist die schlechteste von allen.
Beweis, oder auch nur Substantiierung? Fehlen!
Für die, die das aufgrund bestehender individueller Handicaps nicht schaffen, kommt in Wahrung seiner subsidiären Funktion der Staat in Wahrung seiner Funktion als Sozialstaat auf. Und zwar, wenn wir gerecht sein wollen, aus allgemeinen Steuermitteln. Denn dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und nicht die Aufgabe einer Gruppe von Zwangsbeitragszahlern.
DAS ist richtig; aber während er hier Steuern und Beiträge fein säuberlich trennt, rechnet er oben die Steueranteile, die auf Rentenausgaben entfallen, den Versicherungsbeiträgen zu. Entweder - oder; aber bitte nicht "wie es gerade passt"!
Zweitens, und das gehört zwingend dazu, müssen wir diesen Systemwechsel weg vom zwangsfinanzierten Umlagesystem zwingend mit einigen fundamentalen Änderungen unseres Steuersystems begleiten. Denn die Lösung kann nun keinesfalls darin bestehen ....., den viel zitierten Kleinen Mann nun nicht mehr via Beitragszahlung auf sein Arbeitseinkommen, sondern stattdessen in gleichere Höhe via Steuerzahlung auf sein Arbeitseinkommen zu belasten.
Keine Belastung via Beitragszahlung mehr? Beiträge müsste der Arbeitnehmer nach wie vor bezahlen: Ob für das Kapitaldeckungsverfahren oder für das Umlageverfahren, macht im Geldbeutel vom Grundsatz her keinen Unterschied. (Außer, dass das eine private Versicherung bei gleicher Beitragsleistung möglicher Weise wesentlich teurer kommt; schon wegen der weitaus höheren Verwaltungskosten.)
Ob die Versicherung freiwillig oder zwangsweise sein soll, lässt Meuthen zwar offen; aber wer nicht vorsorgt, der fällt später dem Staat zur Last: DAS kann ja wohl niemand wollen.
Die Steuerfinanzierung darf eben nicht so aussehen, dass ..... die gleichen Arbeitnehmer dann künftig an Steuern entrichten, was sie bisher als Beiträge entrichtet haben.
Wofür, worum geht es hier überhaupt? Wenn jeder privat vorsorgt, muss der Staat nicht bezahlen. Wäre die Gruppe von staatsfinanzierten Rentnern etwa derart groß, dass trotz privater Altersvorsorge der Arbeitnehmer immer noch gewaltige Ausgaben anfallen? Vielleicht für die Selbständigen, denen Meuthen keine Pflichtvorsorge zumuten möchte? Oder soll damit die Doppelbelastung beim Übergang vom UV zum KDV finanziert werden (über die er freilich, wie schon oben festgestellt, kein Wort verliert!)?
Und dass, anders als der Satz insinuiert, die Belastung der Arbeitnehmer mit Beiträgen durch eine Umstellung auf private Altersvorsorge NICHT entfallen würde, ist derart offenkundig, dass man sich fragen muss, für wie dumm Meuthen seine Leser hält - oder ob er das gar selber aus seinem Bewusstsein verdrängt?
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Was den steuerpolitischen Teil angeht, der sich in der Rede hier anschließt, glaube ich nicht an den behaupteten Gerechtigkeitssinn von Prof. Meuthen. Der hatte nämlich auf dem Stuttgarter Programmparteitag der AfD (an dem auch ich teilgenommen habe) einem Antrag auf Streichung der Programmpassagen betr. Abschaffung der Erbschaftssteuer vehement widersprochen: Die sei eine Neidsteuer, würde doch lediglich 4 Mrd. € einbringen, und wäre bürokratisch viel zu aufwendig.
Dieselben Einwände kann man der Besteuerung von Luxuskonsum und Kapitaleinkünften entgegenhalten, bei denen es auch jede Menge Umgehungsmöglichkeiten gibt. Im Detail werde ich das voraussichtlich in einem weiteren Blott näher erörtern.
Nachtrag 09.07.2018: Inzwischen habe ich den Blott "Renten RICHTIG retten: Die Meuthen-Ideen vom Kopf auf die Füße stellen!" verfasst. Darin kritisiere ich seine Steuerpläne NICHT, sondern begrüße sie, weil auf diese Weise das umlagefinanzierte Rentenverfahren bei Eintritt der demographischen Krise steuerlich subventioniert werden könnte.
Anschließend kommt Prof. Meuthen in gewisser Weise auch noch einmal auf die Rentenfinanzierung zurück:
"Wir müssen an das gesamte Abgabesystem ran, sonst wird das nichts. Und da muss man sich Zeit für nehmen. Mögen die Medienvertreter nun also rätseln, welches Etikett sie mir in dieser Richtung künftig anheften: Neoliberal ist das gewiss nicht, links und staatspaternalistisch ist es auch nicht. Kleiner Tipp: Vielleicht mal wieder Wilhelm Röpke lesen, einen großen Deutschen, den die Nazis damals wegen seiner Gegenwehr gegen die aufkommende Barbarei ins Exil getrieben haben. Da können Sie lesen, wo sowas herkommt. Dieses sozialpolitische Thema ist von großer Wichtigkeit. ..... Wir werden uns die Zeit nehmen, die wir brauchen, um unsere sorgsam abgestimmte Konzeption fertig zu entwickeln, ehe sie Beschlussreife hat und dann auf einem Parteitag auch beschlossen werden kann."
Nachtrag 03.07.2018
Die interessante Webseite "Steuermythen.de" wird von einer (türkischstämmigen) SPD-Bundestagsabgeordneten betrieben. Eine der Unterseiten hinterfragt das Vorurteil „Unser Steuergeld versickert in der Sozialbürokratie“, das auch von Prof. Meuthen (unterschwellig) kräftig geschürt wird.
Bei der Deutschen Rentenversicherung z. B. machen die Verwaltungskosten lediglich 1,6% der Einnahmen aus; dieser Satz dürfte bei Privaten sehr viel höher liegen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind sie logischer Weise erheblich höher, weil ja eine Unmenge verschiedener Einzelfälle mit den Ärzten usw. abgerechnet werden müssen. Für 2010 wird ein Satz von 6,1% genannt; dennoch waren bei den privaten Krankenversicherern die Pro-Kopf-Ausgaben damals sogar fast dreimal so hoch wie bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Nachtrag 26.09.2018
In der FAZ, die wohl niemand einer übertriebenen Arbeitnehmerfreundlichkeit verdächtigen wird, berichtet Patrick Bernau in seinem Artikel "Die Rente ist ungerecht" vom 24.09.2018 (Hervorhebungen von mir):"Eines ist schon mal sicher: Rentner in Deutschland können erwarten, dass sie deutlich mehr aus der Rentenkasse zurückbekommen, als sie eingezahlt haben. Altersrente bekommt man durchschnittlich rund 15 Jahre, da summieren sich die Auszahlungen. Insgesamt bringen die Rentenbeiträge eine Rendite von geschätzt zwei bis drei Prozent im Jahr, hat der unabhängige Sachverständigenrat der Wirtschaftsweisen ausgerechnet – für die Jahrgänge bis 1987 eher Richtung drei Prozent, für die jüngeren eher Richtung zwei Prozent."
DAVON hat Prof. Meuthen nichts gesagt.
Objektive Information der AfD-Parteifreunde sieht anders aus.
ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der
ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand
vom 26.09.2018
es gibt immer mal Leute die Zwangsversicherungen abschaffen wollen, aber leider sind diese in einer ganz verschwindenden Minderheit. Aus diesem Grunde zog ich es vor, indem ich sie für mich selbst abschaffte und das sozialistische Land verließ
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