Zwecks Vergleich mit der neu gegründeten Partei "WerteUnion" habe ich heute die Satzungen, Beitragsordnungen usw. anderer Parteien auf deren Webseiten gesucht:
- Nur bei der AfD, dem "Bündnis Deutschland" und bei der WU war das so einfach, wie man es als Interessent ("Kunde") erwarten darf.
- Die meisten Parteien verstecken diese Information teils weniger, teils mehr.
- Und bei der CDU konnte ich sie überhaupt nicht finden!
Mein eigentliches (ursprüngliches) Interesse galt den Beitragssätzen, welche die Parteien verlangen (und wo mir die WU ausgesprochen teuer erschien - was sie in einer Gesamtbetrachtung gar nicht ist). Deshalb habe ich auch diese Werte hier eingestellt (Sonderregelungen für Mandatsträger usw. habe ich weggelassen; Hervorhebungen jeweils von mir).
1) AfD:
Leicht auffindbar: "Über uns" / "Satzungen und Ordnungen"
Beiträge nach § 8 der "Finanz- und Beitragsordnung":
"(1) Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt 120 Euro pro Kalenderjahr. In besonderen sozialen Härtefällen kann der Mindestmitgliedsbeitrag bis auf 30 Euro pro Kalenderjahr reduziert werden. Die Partei empfiehlt ihren Mitgliedern, den tatsächlichen Mitgliedsbeitrag den eigenen Einkommensverhältnissen entsprechend höher als den Mindestbeitrag anzusetzen (Richtwert 1% des Jahresnettoeinkommens)."
Anm. br.: In ihrer sozialpolitischen Ausrichtung ist die AfD nicht wirklich die Partei des Kleinen Mannes. Aber mit ihrer o. a. Beitragsregelung ist sie die für kleine Leute vielleicht fairste von allen!(Bei Empfängern von Transferleistungen wie Alg, Sozialhilfe usw. mit 1,50 € p. M. die LINKE noch etwas günstiger. Aber schon bei kleinen Einkommen langt sie weltmeisterlich hin: 20,- € Monatsbeitrag bei nur 1.000,- € Nettoeinkommen!!!)
2) BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht)
Wer glaubt, er würde unter "Partei" fündig, hat nicht mit der List der Webseitengestalter gerechnet: Satzung, Finanzordnung, Schiedsordnung und Wahlordnung sind unten am Fuß der Seite verlinkt.
Eigentlich ganz einfach - sobald man drauf gekommen ist.😆
Beiträge nach § 2 der "Finanzordnung":
"(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird durch das Mitglied im Wege der Selbsteinschätzung bestimmt. Dabei gilt, dass der Mitgliedsbeitrag jährlich 1 % des NETTOeinkommens des Mitglieds beträgt. ..... In Härtefällen ist die Höhe des Mitgliedsbeitrags durch das Mitglied im Wege der Selbsteinschätzung so zu bestimmen, dass dem Mitglied eine Zahlung noch wirtschaftlich möglich ist. In jedem Fall muss der Mitgliedsbeitrag mindestens 36 Euro / Jahr betragen."
"(2) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird durch das Mitglied im Wege der Selbsteinschätzung bestimmt. Dabei gilt, dass der Mitgliedsbeitrag jährlich 1 % des NETTOeinkommens des Mitglieds beträgt. ..... In Härtefällen ist die Höhe des Mitgliedsbeitrags durch das Mitglied im Wege der Selbsteinschätzung so zu bestimmen, dass dem Mitglied eine Zahlung noch wirtschaftlich möglich ist. In jedem Fall muss der Mitgliedsbeitrag mindestens 36 Euro / Jahr betragen."
Die Satzung usw. findet der Suchende genau dort, wo er sie erwarten würde: Unter "Partei" / "Satzungen und Ordnungen".
Das Leben kann so einfach sein .....
Beiträge nach § 3 der "Beitrags- und Finanzordnung":
"(1) Der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 180 Euro pro Kalenderjahr
pro Mitglied. Mitglieder mit höherem Einkommen sollen anstelle der
Mindestmitgliedsbeitrag 1% des Jahresnettoeinkommens als Mitgliedsbeitrag abführen.
Sofern ein besonderer sozialer Härtefall vorliegt, kann der Mindestbetrag durch
Beschluss des zuständigen Kreisvorstandes bis auf 90 Euro verringert werden."
4) CDU:
Unauffindbar. Oder bin ich nur zu dumm? Jedenfalls:
- "Service für Mitglieder" / "Dokumente": Ein Schwall von aktuellen Positionspapieren usw.; falls sich dort die Satzung findet, dann ist sie tief, tief verborgen!
- "Über uns" / "Struktur der CDU": Parteigliederungen, aber keine Satzung.
(Zudem bietet die Homepage - jedenfalls auf die Schnelle betrachtet - noch nicht einmal eine seiteninterne Suchfunktion an!)
Den Mitgliedsbeitrag entnehme ich in diesem Falle den FAQs auf der Unterseite "Mitglied werden":
"Der Mindestbeitrag beträgt 6 Euro im Monat [also 72,- € p. a. - br.]. Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 2.500 Euro gilt für den monatlichen Mitgliedsbeitrag ein Orientierungsbeitrag von 15 Euro. Dieser beträgt bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 4.000 Euro 25 Euro und bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von mindestens 6.000 Euro 50 Euro."
Mit E-Mail vom 04.03.24 hatte ich die CDU-Bundesgeschäftsstelle gebeten, mir einen Link zur Satzung usw. zu senden.
Bis heute, 06.03.24, 22.00 h, habe ich auf diese doch sehr simple Frage keinerlei Reaktion erhalten!
Hat die Partei vom Quoten-Friedrich (Merz) nicht nötig, einem Steuersklaven Auskunft zu geben: Parteienfinanzierung bekommt sie ja sowieso!
NACHTRAG 25.03.2024: Heute (!) habe ich doch noch eine Antwort von der CDU-Geschäftsstelle erhalten. Die Satzung ist ganz leicht zu finden - wenn man weiß, wie. Alsdann:
- "Service für Mitglieder" anklicken. Auf den Webseiten anderer Parteien (und auch anderer Organisationen) öffnet sich bei den Themenfeldern in der Kopfzeile bereits eine Übersicht, die dann zu den Unter-Themen führt. Das wäre natürlich für die CDU zu einfach. Auch eine Suchfunktion einzubauen - auf der Hauptseite oder der Unter-Seite "Services" kam den Schwarzen nicht in den Sinn. Eine solche erscheint erst dann auf, wenn man auf der "Services-"-Seite
- "Dokumente" anklickt: "Hier finden Sie wichtige Dokumente der CDU Deutschlands sowie zu den programmatischen Grundsätzen". Hier wenigstens würden normale Menschen eine Aufteilung zumindest nach "Programmen" und "Satzungsbestimmungen usw." erwarten. Aber die CDU hat ihre Dokumente nach dem bewährten Grundsatz organisiert: Wer Ordnung hält, ist nur zu faul zum Suchen! Also einfach alles nach zeitlicher Reihenfolge ins Archiv geklatscht; sollen die Nutzer doch seh'n, wie sie was finden!
- Dabei ist es, wie gesagt, ganz einfach (wenn man's weiß😈): Man muss lediglich wissen, dass die Satzung bei der CDU (wie übrigens auch bei einigen anderen Parteien) "Statut" heißt: Und flugs findet die Suchfunktion die "Statutenbroschüre"!😎
- Fazit: Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht?😡
5) CSU:
Aber immerhin auffindbar.
Maßgebend ist die "Beitragsordnung", die gemeinsam mit der Satzung u. a. zu einem pdf-Dokument zusammengefasst ist:
"§ 1 Höhe der Mitgliedsbeiträge
(1) Der Basisbeitrag (Mindestbeitrag) beträgt 80,– Euro pro Jahr. Auf Antrag eines Mitglieds mit einem jährlichen Einkommen bis zum steuerlichen Grundfreibetrag wird der Mindestbeitrag auf 50,– Euro pro Jahr ermäßigt. Mitglieder mit einem jährlichen Bruttoeinkommen ab 40.000,– Euro sollen freiwillig einen Beitrag von 120,– Euro pro Jahr, Mitglieder mit einem jährlichen Bruttoeinkommen ab 60.000,– Euro sollen freiwillig einen Beitrag von 200,– Euro pro Jahr entrichten; andere Beiträge oberhalb von 80,– Euro sind möglich. Ein Bezirksverband kann durch Beschluss des Bezirksparteitags für seine Mitglieder einen höheren Mindestbeitrag beschließen.
(2) [Wiederholt die Regelung Abs. 1 Satz 2 - br.]
(3) Für Familienangehörige kann ein Familienbeitrag beantragt werden. Liegt ein
solcher Antrag vor, wird für ein Mitglied der volle Beitrag, für alle weiteren Mitglieder
ein Beitrag in Höhe des halben Mindestbeitrags erhoben; für in Ausbildung befindliche Kinder gilt dies längstens bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres."
Anm. br.: Die Sache mit dem Familienbeitrag ist wirklich eine gute Idee - und dürfte gerne Schule machen!
6) FDP:
Unter dem unpassenden Allerweltsbegriff "Team" werden der Bundesvorstand, die Bundesgeschäftsstelle und die Parteistruktur präsentiert; die Satzung nicht.
Diese ist relativ versteckt platziert: Unter "Service" / "Mitgliederservice" und erst dort wird auf einer Kachel mit weißer Schrift auf fast weißem Hintergrund, also äußerst schlecht lesbar, zu "Satzungen und Transparenz" verlinkt.
Die Anti-Bürokratisierungspartei hat in § 8 Abs. 2 - 4 ihrer "Finanz- und Beitragsordnung" eine relativ komplizierte Regelung:
"Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von dem Mitglied im Wege der Selbsteinschätzung gegenüber dem Schatzmeister der zuständigen Gliederung erklärt. Als Richtwert für die Selbsteinschätzung eines monatlichen Mindestbeitrages sind 0,5% der monatlichen Bruttoeinkünfte zu Grunde zu legen. ..... Nach folgender EURO-Einkommensstaffel sind monatlich mindestens zu entrichten:
Bruttoeinkünfte monatlich - Mindestbeitrag monatlich:
A in Ausbildung* - 5,00 EURO
B bis 2.400 EURO - 10,00 EURO
C 2.401 bis 3.600 EURO - 12,00 EURO
D 3.601 bis 4.800 EURO - 18,00 EURO
E über 4.800 EURO - 24,00 EURO
*Stufe A umfasst bei entsprechendem Nachweis Schülerinnen und Schüler, Studierende und in einer Berufsausbildung befindliche Personen, sowie Freiwilligendienstleistende höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
In eigenen Beitragsordnungen dürfen beitragserhebende Gliederungen
- für die Stufe B höhere Mindestbeiträge bis zur Höhe der Stufe D, jedoch
- keine von der Beitragsstaffel nach unten abweichenden Mindestbeiträge
festlegen.
(3) Der Vorstand der Gliederung, die die Beitragshoheit ausübt, ist berechtigt, einvernehmlich mit dem Mitglied den Mitgliedsbeitrag
- für Rentner,
- für Haushaltsangehörige eines Mitglieds ohne eigenes Einkommen,
- sowie in Fällen besonderer finanzieller Härte,
abweichend von der Regelung des Absatzes (2) festzusetzen.
(4) Der zuständige Schatzmeister ist verpflichtet, die abweichende Festsetzung nach Ablauf eines Jahres zu überprüfen. Auf Antrag des Schatzmeisters kann der Vorstand eine Fortsetzung beschließen."
7) "Grüne" (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
"Partei" / aber dort nicht unter "Parteistruktur und Gremien", sondern in "Beschlüsse und Programme": Nicht gerade dort, wo man es zunächst vermuten würde. Aber mit etwas Phantasie immerhin noch auffindbar.
Wie die CSU fassen auch die GRÜNEN ihre parteiinternen Statuten (sinnvoller Weise) in einem einzigen pdf-Dokument zusammen; Titel: "Grüne Regeln". Mit 58 S. ist das erstaunlich kurz; umso mehr, als zu den sonst üblichen Satzungsregeln noch hinzukommen: Ein "Frauenstatut". ein "Vielfaltsstatut" und ein "Kodex sexuelle Selbstbestimmung". Die "Beitrags- und Kassenordnung" ist der "Anhang 1 zur Satzung".
Die Beitragsregelung (im Abschnitt B) kommt ebenfalls mit (löblich) wenigen Regeln aus:
"(6) Die Höhe des Beitrages beträgt bundeseinheitlich mindestens 1 % vom Nettoeinkommen.
(7) Der zuständige Kreis- bzw. Ortsverband ist berechtigt, auf Antrag für Personen mit besonderen finanziellen Härten (z. B. Sozialhilfeempfänger*innen), Ausnahmen hiervon im Einvernehmen mit den Mitgliedern zu vereinbaren (Sozialklausel)."
8) DIE LINKE
In der Homepage tiefsten Gründen, in Unter-Unter-Unterseiten gut verdeckt, wo sie keiner konnte finden: Da liegt die Satzung, geschickt versteckt!
Und so kommt man dort hin:
Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht?
Die Beitragshöhe regelt die "Bundesfinanzordnung":
"§ 2 Beitragsordnung
(2) Jedes Mitglied ist zur regelmäßigen Zahlung seines Mitgliedsbeitrages auf der Grundlage
der gültigen Beitragstabelle verpflichtet. ..... In begründeten Härtefällen kann ein Mitglied mit Zustimmung des
zuständigen Gebietsvorstandes bis zu einem Jahr von der Beitragszahlung befreit werden.
(3) Jedes Mitglied entrichtet zusätzlich zu seinem Mitgliedsbeitrag einen Beitrag für die Partei
der Europäischen Linken (EL). Die Höhe dieses Beitrages wird vom Mitglied selbständig
festgelegt und beträgt mindestens 0,50 Euro je Monat."
Die lt. "Beitragstabelle" zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge sind, wie bei einer Linkspartei nicht anders zu erwarten, für Empfänger von Transferleistungen wie Alg, Sozialhilfe usw. mit 1,50 € p. M. unschlagbar günstig. Doch schon bei kleinen Einkommen langt die "Arbeiterpartei" weltmeisterlich hin: Bei nur 1.000,- € Nettoeinkommen sind bereits 20,- € Monatsbeitrag fällig! Wer 2.300,- € netto in der Tasche hat, muss 85,- € an Beiträgen löhnen; darüber 4% des Nettoeinkommens.
Anm. br. Da wundert es mich nicht, dass diese Partei die Interessen der abhängig Beschäftigten (Arbeitnehmer) mit Füßen tritt: Ihre Mitglieder kommen größtenteils vermutlich längst aus ganz anderen Kreisen!
Die Beitragstabelle der Linkspartei ist ein Spiegelbild unseres gesellschaftlichen Zustands insgesamt:
Die Arbeitenden werden "bis aufs Hemd" ausgezogen (Lohnsteuer fällt schon für Bruttoeinkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze an!). Dagegen erfreuen sich die Nicht-Schaffenden (von denen zwar eine Reihe tatsächlich NICHT arbeiten KÖNNEN; nicht wenige jedoch auch gar NICHT arbeiten WOLLEN!) der vollen Fürsorge unserer Politik(er).
9) SPD
Ja, die Satzung ist unter "Partei" verlinkt:
- Wenn man entweder nach unzähligen Personenfotos bis zum Seitenende runterscrollt.
- Oder wenn dem Suchenden die Erleuchtung zuteil wird, dass die Webseitgengestalter sie bei "Partei" in den Unterpunkt "Gremien" gepackt haben könnten. Wäre ja auch zu einfach gewesen, diesen Punkt mit "Gremien und Parteiordnungen" zu betiteln .....
Wie CSU und Linke hat auch die SPD ihre parteiinternen Ordnungen nutzerfreundlich in einem pdf-Dokument zusammengefasst. Die "Finanzordnung" legt fest:
"§ 1 Mitgliedsbeiträge
(1) Der monatliche Mitgliedsbeitrag für Mitglieder mit
steuerpflichtigem Einkommen beträgt mindestens
6,00 Euro.
Jedes Mitglied wählt im Rahmen seines Einkommens
eine Beitragsstufe:
Monatsnettoeinkommen - Monatsbeitrag
bis
1.000 € - 6,00 €
bis
2.000 - € 8,00 / 16,00 / 21,00
bis
3.000 € - 26,00 / 32,00 / 37,00
bis
4.000 € - 47,00 / 63,00 / 79,00
bis
6.000 € - 105,- / 158,- / 263,00
ab
6.000 € - 300,- und mehr
(5) Für Mitglieder ohne Erwerbseinkommen, ohne Pensionen, ohne Renteneinkünfte oder ohne vergleichbare Einkommen beträgt der monatliche Mitgliedsbeitrag 2,50 Euro."
Anm. br.: Im Prinzip also eine Staffelung wie bei der Linkspartei, nur weitaus weniger expropriatorisch.
10) Partei WU (WerteUnion)
Nicht unter "Partei" oder "Service"; aber immerhin unter "Dokumente": Auch das ist eine plausible Zuordnung und leicht auffindbar.
Die Finanz- und Beitragsordnung bestimmt:
"§ 2 Mitgliedsbeiträge
"§ 2 Mitgliedsbeiträge
(1) ..... Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 240,00 Euro. Für Schüler, Studenten und Auszubildende beträgt der Mitgliedsbeitrag die Hälfte des regulären Beitrags.
..... Den Mitgliedern wird empfohlen, den Mitgliedsbeitrag im Wege einer Selbsteinschätzung auf 1 % ihres Nettoeinkommens festzusetzen."
Anm. br.: Mir kam das ziemlich viel vor, denn bis jetzt hatte ich nur die AfD-Beiträge als Vergleichsmaßstab. Aber wenn ich jetzt sehe, was die "sozialen" Parteien fordern ..... .
Was die Webseitengestaltung i. S. PARTEIORDNUNGEN angeht, ist NUR EINE MINDERHEIT vom Nutzer her, also "KUNDENORIENTIERT" konzipiert ist!
In Sachen Beiträge kann man vielleicht das Paradoxon formulieren, dass die bürgerlichen Parteien (mit Ausnahme der FDP) weitaus "sozialistischer" sind, als die Linksparteien (zu denen ich auch die GRÜNEN rechne): Sie fordern einheitliche Beiträge; Hinweise auf eine Anbindung der Beitragshöhe an das Einkommen werden nur als Empfehlungen formuliert.
Daraus darf man wohl schlussfolgern, dass die "Bürgerlichen" fest auf ihren Geldkatzen hocken. Auch hier sind es die kleinen Leute, die am ehesten zu echten Opfern bereits sind.
ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand 25.03.2024
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