Dienstag, 7. Mai 2024

Häuptling Schlangenzunge: Ein Pfaffe auf dem Kriegspfad gegen die Demokratie. Oder: Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Immiggressionsfanatiker!

 
PFARRER SCHUCH AUF DEM KRIEGSPFAD GEGEN RECHTS

Rüdiger Schuch ist evangelischer Pfarrer (Lebenslauf vor dem 01.01.2024) und seit dem 01.01.2024 Präsident der Diakonie Deutschland (Wikipedia; Eigenbeschreibung der Organisation).

Bereits am 09.04.24 hatte der epd (evangelische Pressedienst) über eine Rede Schuchs (wohl vom gleichen Tag) berichtet, wo er gegen Rechts gewettert hatte: "Diakonie will Rechtsextremen weiter Paroli bieten"; auch die Webseite der Diakonie informiert über den "Wichernempfang" und die dort gehaltene Schuch-Rede. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch der Gastredner; das war nämlich der Thüringer Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer.

EINSCHUB:
 
Ich selber bin alles andere als ein Fan etwa vom Kryonik-Björn (Höcke) (in der 1. Hälfte des vorigen Jh. eingefroren, beim Auftauen nichts vom damaligen völkisch-deutschnationalen Gedankenkonklumperat vergessen und seither nichts hinzugelernt😈); auch von der AfD bin ich gründlich desillusioniert
Dennoch kritisiere ich es als Demokrat, wenn beispielsweise einige Verfassungsschutzämter mit regelrecht VERFASSUNGSFEINDLICHEN Methoden gegen diese Partei bzw. überhaupt gegen rechte Fundamentalopposition zum eingespielten Machtsystem der "Blockparteien" agitieren. (Vgl. zum Bundesamt für Verfassungsschutz mein Kindle-Buch "Gesamtschau-Geheimdienst: Wie der Sepia-Haldi die AfD in den braunen Hades laviert: Analyse des 'Prüffall'-Gutachtens des VS vom 15.01.2019"; speziell zum Thüringer VS meinen Blogpost "Die Faschos vom Verfassungsschutz" vom 20.06.2023.)
 
Entsprechend komme ich auch hier wieder in die "Verlegenheit", mich faktisch auf die Seite der AfD stellen zu müssen.


DIE MEDIEN UND DER PFAFFEN-KAMPF GEGEN DEMOKRATIE UND GRUNDGESETZ

Am Dienstag, 30.04.2024, haben die Tageszeitungen der Essener Funke-Mediengruppe (hier z. B. der WAZ) unter dem Titel


ein Interview mit ihm veröffentlicht. 

Dieses Interview enthält eine DROHUNG gegen AfD-wählende Diakonie-Mitarbeiter, die in jeder UNEINGESCHRÄNKT FUNKTIONIERENDEN Demokratie einen regelrechten Shitstorm in der breiten Öffentlichkeit ausgelöst hätte. Aber nicht so in unserem zunehmend zur Demokratur entartenden Deutsch-Schland.
Auf die (unmittelbar zu Beginn!) präsentierte Frage
"Für die Kirche arbeiten und AfD wählen – passt das zusammen?"
antwortet der Chef des KEB (Kircheneigener Betrieb😊) "Deutsche Diakonie" nämlich so (meine Hervorhebung):
"Rüdiger Schuch: Nein, das passt nicht zusammen. Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten."


Bevor ich näher auf diese kriminelle Ungeheuerlichkeit eingehe, eine Feststellung zum Zeitablauf: Das Interview muss aller Wahrscheinlichkeit nach VOR dem Veröffentlichungsdatum 30.04.24 aufgenommen worden sein.
Von Interesse ist das deshalb, weil an diesem Dienstag, 30.04.24, eine online-Pressekonferenz stattfand (Einladung ist auf der Webseite der Diakonie Hessen noch nachlesbar), auf der Rüdiger Schuch die Wahlentscheidungs-(oder, je nach Perspektive: die Wahlbeeinflussungs-)Hilfe der Diakonie vorgestellt hatte, den "Sozial-O-Mat zur Europawahl 2024". 
Jedenfalls war den Teilnehmern der PK das Interview bekannt (vgl. BERLINER ZEITUNG - unten).

Man würde also erwarten, dass die Medien den Pfarrer auf der PK zu diesem Thema, ganz speziell aber zu seiner DROHUNG gegen AfD-wählende Diakonie-Mitarbeiter "gelöchert" haben und breit darüber berichten würden. Doch nicht so im postdemokratischen Schlandistan mit seinem weitgehend regierungsaffinen öffentlichen, wie aber auch privaten Medienapparat.
In einer dpa-Meldung, wie sie u. a. im FOCUS am 30.04. veröffentlicht wurde, findet sich ein Hinweis auf die "Pressekonferenz", aber ohne weitere Aufklärung der Leser über die Zusammenhänge. Die einschlägige Passage lautet dort (meine Hervorhebung):
(1) "In einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag betonte er zugleich, es solle keine Gesinnungstests der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geben. Nur, wenn diese im Arbeitsumfeld durch Äußerungen oder Handlungen auffielen, gebe es anlassbezogene Gespräche. „Wenn es dann einen bleibenden Konflikt gibt, müssen arbeitsrechtliche Konsequenzen geprüft werden“, schwächte er seine vorherige Aussage ab."

Über den (vom Interview gänzlich verschiedenen) Hintergrund dieser PK klärt, soweit ich das übersehe, neben einer Fach-Webseite für Pflegedienste (s. u.) allein die BERLINER ZEITUNG ihre Leser auf, und zwar in dem (ursprünglich gratis lesbaren, mittlerweile kostenpflichtigen) Bericht "Deshalb will Diakonie-Chef Schuch keine AfD-Anhänger beschäftigen" vom 01.05.24:
"Eigentlich wollte Diakonie-Chef Rüdiger Schuch nur seinen Sozial-O-Mat vorstellen, eine Entscheidungshilfe zur Europawahl am 9. Juni. Doch das Projekt des 55-jährigen Pfarrers geriet am Dienstag ins Hintertreffen, weil er vor der Präsentation mit einer Aussage für Wirbel gesorgt hatte: Er wolle keine AfD-Anhänger in der Diakonie beschäftigen, sagte er. Nur vier Monate nach Amtsantritt löste er damit seinen ersten großen Eklat aus."

Auch der Bericht "Diakonie-Chef will keine AfD-Anhänger in seinen Reihen" auf der Webseite "CARE VOR 9" vom 01.05.24 geht etwas tiefer ins Detail.
Während jedoch die BERLINER ZEITUNG meldet (Hervorhebung wiederum von mir):
(2) "Schuch legte noch einmal nach: Wer sich als AfD-Wähler bei der Diakonie oute oder als solcher 'enttarnt' werde, solle erst einmal zum Rapport, erklärte der Diakonie-Chef. Diese Mitarbeiter sollten prüfen, sagte er, ob sie 'mit solch einem menschenfeindlichen Bild in den Einrichtungen noch richtig sind' "
heißt es bei CARE VOR 9:
(3) "Auf Nachfragen von Journalisten während einer Pressekonferenz zum Sozial-O-Mat der Diakonie für die Europawahl konkretisierte Schuch seine Position. 'Wenn Mitarbeiter in ihrem Tun und ihrem Reden in einer diakonischen Einrichtung Menschen durch rassistische, antisemitische und menschenfeindliche Äußerungen in Ängste versetzen, wenn die Menschen das Gefühl haben, dass sie in dieser Einrichtung nicht mehr gut aufgehoben sind, dann sind wir gefragt, uns mit diesem Tatbestand auseinanderzusetzen'." (Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass der Bericht über Schuchs PK-Äußerungen auf dieser Webseite noch weiter geht; dieser Inhalt ist aber für meine Argumentation unerheblich.)

Wir haben also -3- unterschiedlich ausführliche Berichte über Schuchs Aussagen auf der PK, von denen -2- (dpa-Meldung und CARE VOR 9) mehr oder weniger auf der einen (ich sage mal: "verharmlosenden") Seite stehen, derjenige der Berliner Zeitung auf der genau entgegengesetzten.
Will man der Journalistin Anne-Kattrin Palmer von der Berliner Zeitung nicht unterstellen, dass sie sich die o. a. (gelb markierte) Passage (2) aus den Fingern gesogen hat, dann muss man für die beiden anderen Berichte über diese PK leider annehmen, dass sie ihren Lesern eine skandalöse und sogar KRIMINELLE Äußerung der Herrn Pfarrers VORSÄTZLICH UNTERSCHLAGEN haben.
Unabhängig davon ist es aber ein krasses journalistisches Versagen, dass (wenn) die Medien ihn auf dieser PK nicht spezifisch mit seiner o. a. Interview-Äußerung betr. AfD-WÄHLER konfrontiert haben und darüber berichten.

Jedenfalls ist die Behauptung im dpa-Text, Schuch habe Interview-Äußerungen "abgeschwächt", offensichtlich eine bloße journalistische Interpretation.
KEINER der o. a. drei Berichte meldet, dass Schuch seine Interview-Äußerungen über AfD-WÄHLER auf der PK zurückgenommen (oder gar bedauert) habe. 
Dass hier kein journalistisches Versäumnis vorliegt beweist auch die Tatsache, dass die Diakonie den Interview-Text auf ihre Webseite eingestellt hat. Was bedeutet, dass Hochwürden Schuch sich nach wie vor zu seiner kriminellen Handlung bekennt und sie sogar weiterhin hartnäckig fortsetzt!


WODURCH ERFÜLLT DAS SCHUCH-INTERVIEW EINEN STRAFTATBESTAND?

§ 108 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert die "Wählernötigung" und stellt sie unter Strafe:
(1) Wer rechtswidrig mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel, durch Mißbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses oder durch sonstigen wirtschaftlichen Druck einen anderen nötigt oder hindert, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Eine solche (versuchte) Wählernötigung liegt hier vor. 

Mit dem Satz "Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten" droht ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten implizit mit einer Entlassung (sei es im Wege einer formalen Kündigung, sei es durch "Rausekeln") für den Fall, dass sie der "falschen" Partei ihre Wahlstimme geben.

Selbst wenn es nicht (sofort) zu einem Rauswurf kommt, sondern "enttarnte" AfD-Wähler erst einmal zum Rapport einbestellt werden (und dort - zunächst "nur" - zur Prüfung aufgefordert, "ob sie mit solch einem menschenfeindlichen Bild in den Einrichtungen noch richtig sind"), missbraucht der Diakonie-Präsident seine Stellung als Arbeitgeber und das Abhängigkeitsverhältnis der Beschäftigten zu einer eindeutig rechtswidrigen Wählernötigung gegenüber seinen Arbeitnehmern.
Ein solcher Druck wird aber auch schon durch die bloße (öffentliche) Drohung (bzw. aus Sicht der Mitarbeiter: Ankündigung) des Unternehmensleiters ausgeübt.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Diakonie dieses Interview auf ihrer Unternehmenswebseite eingestellt hat ("Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch zum Umgang mit Rechtsextremen in der Diakonie"). Das verleiht dem Text den Status einer offiziellen Verlautbarung des Unternehmens.
Per 07.05.24,14:47 h ist diese Seite noch abrufbar.

Bereits durch die Veröffentlichung des Interviews und definitiv durch dessen Einstellung auf der Unternehmenswebseite bekommen die Schuch-Äußerungen gegen (hier mal unspezifisch formuliert: ) "AfDler" zugleich auch den Status einer informellen ANWEISUNG AN DIE FÜHRUNGSKRÄFTE, wie sie mit diesen (einerseits mit bloßen Wählern der Partei, andererseits mit deren Mitgliedern) umzuspringen haben.

Mit seiner o. a. Interview-Äußerung erfüllt Schuch also gleich in zweifacher Weise einen Straftatbestand:
1) Er selber begeht eine Wählernötigung (§ 108 StGB) und
2) fordert zugleich alle Vorgesetzten in seinem Unternehmen zu einer Straftat auf, nämlich dazu, eine Form der Wählernötigung umzusetzen, welche durch den dabei ausgeübten unmittelbaren Druck auf die "Sünder" gegenüber seiner "nur" pauschalen Ankündigung massiv verschärft ist.

Diese Aufforderung (2) ist strafbar nach der Rechtsnorm des § 111 StGB:
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

Und vorausgesetzt, die o. a. Berichterstattung in der Berliner Zeitung ist korrekt, dann hat er durch die auf der PK ausgesprochene weitere Drohung gegen AfD-WÄHLER noch eine ZWEITE Wählernötigung begangen: Hochwürden wäre dann sogar ein WIEDERHOLUNGSTÄTER!

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch hat (auf der Grundlage des § 108 StGB) bereits eine Strafanzeige erstattet (Tweet vom 02.05.2024).
Ein Rechtsanwalt Dirk Schmitz hat eine Strafanzeige angekündigt
Und auch ich werde wohl noch Anzeige erstatten - wenn ich den vorliegenden Blogpost fertig und dann dessen Text so umgeändert habe, dass er als Anzeige taugt.
NACHTRAG: Jetzt erledigt; vgl. Blott "Strafanzeige gegen den Diakoniepräsidenten Pfarrer Rüdiger Schuch" vom 08.05.24.


SIND BEREITS FÄLLE VON WÄHLERNÖTIGUNG VORGEKOMMEN?

Ich habe keinen Zugang zur Juris-Datenbank für Gerichtsurteile. Doch fand ich im Internet EINEN Fall, bei dem ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wg. Wählernötigung schon früher anhängig war.

Am 28.03.2011 meldete die Zeitung "HEILBRONNER STIMME" unter der Überschrift "Keine Wählernötigung von Kaco-Chef":
"Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Ralf Hofmann eingestellt. Gegen den Chef der Neckarsulmer Kaco New Energy stand der Vorwurf der Wählernötigung im Raum. Hofmann hatte in einem Brief an seine Mitarbeiter für die Grünen geworben. 'Anhaltspunkte für eine Straftat sind nicht gegeben', schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Verfügung. Nötigungsmittel seien nicht erkennbar. Hofmann habe keine Gewalt angewendet oder durch Missbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses auf eine konkrete Wahlentscheidung hingewirkt. Es liege lediglich eine straflose Empfehlung vor."
Die Argumentation der Staatsanwaltschaft für die Einstellung JENES Verfahrens ist nachvollziehbar und aus meiner Sicht absolut korrekt.

Im vorliegenden Falle wäre dagegen eine Verfahrenseinstellung aus meiner Sicht eine (strafbare) STRAFVEREITELUNG IM AMT.
Dennoch wird sich die zuständige (wohl: Berliner) Staatsanwaltschaft - aus eigenem Antrieb und auf Anweisung von oben - zweifellos mit aller Gewalt bemühen, den Vorwurf einer Straftat gegen den hochwürdigen Herrn Pfarrer zu beerdigen. Wenn sie das tut, kann ich nichts mehr dagegen tun - außer Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens einlegen und natürlich die Öffentlichkeit informieren. Im System des bundesdeutschen Konsensfaschismus ist allerdings nicht zu erwarten, dass sich die Medien dann auf die Seite des Rechtsstaates stellen werden. Interessant bliebe für diesen Fall immerhin noch, welche argumentativen Verrenkungen die StA dazu anstellt.


WAR DEM BESCHULDIGTEN DIE RECHTSWIDRIGKEIT SEINES TUNS BEWUSST ("VORSÄTZLICHES HANDELN")?

In seiner Agitation gegen die AfD geriert sich Rüdiger Schuch als Demokrat:
"Die Demokratie ist kein Selbstläufer. Jedes Unternehmen in Deutschland sollte deswegen seine Haltung überprüfen und sich fragen, ob es genug für den Erhalt der offenen Gesellschaft tut. ... Die Unternehmen sollten ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter... zum Wählen auffordern. Sie sollten auch deutlich machen, dass es wichtig ist, mit ihrer Stimme nicht die Feinde der Demokratie zu stärken. ... Wer in diesen Zeiten an der Demokratieförderung spart, handelt grob fahrlässig. ... Spareffekte in diesem Sektor [Demokratieförderung] stehen in keinem Verhältnis zu den daraus resultierenden Bedrohungen des demokratischen gesellschaftlichen Zusammenhaltes"
sagt er in seinem o. a. Interview mit der Funke-Zentralredaktion.

Die Diakonie hat allein in den letzten vier Jahren 11 Millionen € aus dem Regierungsfonds „Demokratie leben!" (Bericht von Marco Gallina auf der Webseite Tichys Einblick vom 02.05.2024).
In einer (undatierten) Erklärung aus dem Jahr 2023 macht die Diakonie Propaganda für das sogenannte "Demokratiefördergesetz", mit dem eine dauerhafte Staatsfinanzierung von sogenannten zivilgesellschaftlichen Einrichtungen gefordert wird, die sich für das engagieren, was die Blockparteien für Demokratie halten. Tatsächlich gilt Marco Gallinas Bezeichnung "Anti-AfD-Fonds" auch und noch mehr für dieses angebliche Demokratieförderungsgesetz. 

Politisch ist es wichtig zu wissen, was unsere Machthaber treiben und mit welchen Goebbelsschen (oder Orwellschen) Euphemismen sie das Stimmvieh betrügen.
Im vorliegenden Argumentationszusammenhang kommt es darauf allerdings nicht an; hier geht es lediglich darum zu zeigen, dass Schuch sich selber als Demokrat durch und durch versteht. Unabhängig davon, ob er nun den § 108 StGB bis dahin kannte oder nicht, ist es für einen derart sattelfesten Demokraten selbstverständlich, dass man niemanden "erpressen"* darf, bestimmte Parteien (nicht) zu wählen.
* Der strafrechtliche Erpressungsbegriff nach § 253 StGB setzt eine Bereicherungsabsicht voraus, die hier natürlich nicht vorliegt. In der Umgangssprache wird diese Dimension jedoch ausgeblendet; daher würde wohl der allergrößte Teil der (kritischen) Bürger Schuchs Handeln als "Erpressung" bezeichnen.

Auch ich kannte nicht konkret die Strafnorm des § 108 StGB; das muss man als juristischer Laie ja auch nicht. Aber dass eine "Wählerpressung" Unrecht ist, das war mir als überzeugtem Demokraten jederzeit klar. 
Auch und gerade Schuch muss also bereits im Zeitpunkt der (erstmaligen) Tatbegehung ein UNRECHTSBEWUSSTSEIN gehabt haben.

Das erhellt auch daraus, dass er selber in dem Interview sagt:
"Bei konkreten Wahlempfehlungen bin ich vorsichtig."
Dennoch warnt er nicht nur vor einer Wahl der AfD, sondern spricht aus, was die Mitarbeiter nur als Rauswurf-Drohung für den Fall verstehen können, dass sie sich mit einer "falschen" Wahlentscheidung versündigen:
"Für uns ist klar: AfD und Diakonie – das passt nicht zusammen."
"Uns" kann auch unmöglich als pluralis majestatis verstanden werden, sondern als verbindliche Formulierung der Unternehmensposition. Und damit implizit zugleich als ANWEISUNG an alle Vorgesetzten in der Unternehmensgruppe Diakonie, eventuellen AfD-Anhängern, einschließlich eventuellen AfD-WÄHLERN, das Böse bestmöglich auszutreiben, also diese zu indoktrinieren und sie, falls sie hartnäckig im Irrtum verharren, nach Kräften zu schikanieren.

Allemal muss der Täter spätestens am 03.05.2024 auch ganz konkret vom § 108 StGB Kenntnis erlangt haben. 
An diesem Tage richtete die Redaktion von IPPEN.MEDIA eine Anfrage an die Diakonie, bei der sie auf die Strafanzeige der AfD-MdB Beatrix von Storch verwies. Zur Ippen-Gruppe gehört u. a. der MÜNCHNER MERKUR, der an diesem Tag unter "AfDlerin von Storch sieht 'eindeutig' Wählernötigung – Diakonie reagiert auf Vorwürfe" berichtete. Konkret heißt es dort:
"Zu der Kritik der AfDlerin Beatrix von Storch wollte [recte: "sollte"?] keine Aussage getätigt werden."
Mit "Kritik" KANN nur die Strafanzeige gemeint sein, mit deren Existenz und (allgemeinem) Inhalt die Redaktion die Diakonie konfrontiert haben muss. Nach jeder Lebenserfahrung kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Sprecherin der Diakonie, welche die Anfrage der Ippen-Redaktion beantwortet hat, ihren Präsidenten NICHT (sofort oder zumindest sehr zeitnah) über diese Strafanzeige informiert hat.

Dass der Interview-Text aber jetzt immer noch (bzw., falls er irgendwann gelöscht wird, jedenfalls noch Tage später) auf der Unternehmenswebseite eingestellt ist (war), liefert den unumstößlichen Beweis, dass der Beschuldigte seine  rechtswidrigen (beiden) Straftaten WISSENTLICH UND WILLENTLICH und somit VORSÄTZLICH begangen hat (und fortlaufend weiter begeht).


SCHON ZUSTANDEKOMMEN UND AUFBAU DES FUNKE-INTERVIEWS INDIZIEREN VORSATZ BEI DER WÄHLERNÖTIGUNG

Der Diakonie-Präsident steht zwar einer quantitativ beeindruckenden Organisation vor:
"Unter dem Dach der Diakonie und der rechtlich selbstständig agierenden 17 Diakonischen Werke arbeiten 627.349 hauptamtliche Mitarbeiter und weitere rund 700.000 ehrenamtliche Mitarbeiter (Stand: 1. Januar 2022)." (Wikipedia)
Gleichwohl gehört er nicht zu denjenigen Politikern oder sonstigen Promis, denen die Journalisten sozusagen an jeder Straßenecke auflauern, um ihnen ein paar Worte abzuringen.
Es ist also davon auszugehen, dass das Interview auf Initiative des Interviewten zustande gekommen ist und somit NICHT auf Initiative der Funke-Zentralredaktion.
Dafür spricht auch der Umstand, dass die Veröffentlichung am Tag seiner Online-Pressekonferenz (hier die Einladung) zur Vorstellung des "Sozial-O-Mat zur Europawahl 2024" erfolgte. Das war eine kalkulierte Kommunikationsstrategie, die sowohl der Wahlentscheidungshilfe "Sozial-O-Mat" als auch der Positionierung der Diakonie zur Europawahl eine breitere Aufmerksamkeit verschaffen sollte.

Es ist mit Sicherheit auch kein Zufall, dass die Frage nach dem Umgang mit AfD-WÄHLERN gleich am Anfang des Interviews steht. Das Thema (nicht notwendig die Positionierung der Frage) muss im Vorgespräch mit dem Beschuldigten (vermutlich sogar auf seine eigene Initiative hin) erörtert worden sein. Kein Journalist hätte sonst diese Frage überhaupt, oder gar am Anfang eines Interviews, gestellt. Denn jeder normale Arbeitgeber hätte mindestens verwundert reagiert und darauf hingewiesen, dass er die Wahlentscheidungen seiner Mitarbeiter ja gar nicht kennen könne. Und vielleicht sogar im Sinne von "blöde Frage" reagiert. Der Interviewerin (Julia Emmrich, Stellvertretende Ressortleiterin Politik/Wirtschaft) muss also im Vorgespräch klar gewesen sein, dass sie auf diese Frage eine "vernünftige" Antwort bekommen würde (und wahrscheinlich auch, dass dem Interviewten dieser Punkt sehr wichtig war).


KERN der Interview-"Botschaft" des Polit-Pfaffen ist die Warnung vor einer Stimmabgabe für die Partei ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND (AfD). Fast das GESAMTE INTERVIEW dreht sich um dieses Ziel. 
Lediglich am Schluss macht Hochwürden noch Lobbyarbeit (speziell gegen die FDP), damit sein Verein auch weiterhin (und mit größerer Sicherheit als bislang) Staatsknete aus dem sogenannten "Demokratieförderungsgesetz" abgreifen kann.

ADRESSATEN seiner Hass-Botschaft gegen die AfD sind
  1. die allgemeine Öffentlichkeit (die Wähler) in Deutschland
  2. die Beschäftigten der "Unternehmensgruppe" Diakonie und
  3. die Vorgesetzen dieser Beschäftigten.
  4. Außerdem auch die anderen Arbeitgeber, die er aufhetzt, genau wie er gegen diejenigen vorzugehen, die man in der DDR wohl als "politisch unzuverlässige Elemente" eingestuft hätte.

Etwas verwirren könnte der INHALT des Interviews, der beim ersten unbefangenen Lesen seltsam "schwankend" erscheinen mag. Scheinbar wie "Kraut und Rüben" zieht er her über
  • AfD-Wähler: "Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten."
  • Täter, die gegen das Christliche Menschenbild verstoßen und deren Missetaten dann besonders schwer wiegen, wenn sie auch noch AfD-Mitglieder sind: "Wenn Mitarbeitende oder Führungskräfte gegen das christliche Menschenbild verstoßen – mit Worten oder Taten –, dann müssen wir eingreifen. Erst recht, wenn sich die Person auch noch parteipolitisch bei den Rechtsextremen engagiert".
  • AfD-Mitglieder überhaupt: "Wenn jemand in die AfD eintritt oder sogar für die AfD kandidiert, identifiziert er sich mit der Partei." Aber dann scheint er einzuschränken auf Fälle von rechtsradikalen ÄUSSERUNGEN: "Wir sollten zunächst das Gespräch mit dem Mitarbeitenden suchen, genau hinhören, warum und mit welcher Überzeugung rechtsradikale Äußerungen getätigt werden. Dem Mitarbeitenden muss in solchen Gesprächen klarwerden, dass für menschenfeindliche Äußerungen in unseren Einrichtungen kein Platz ist. Aber wenn das nichts ändert, muss es arbeitsrechtliche Konsequenzen geben." Schließlich richtet er seine Agitation aber doch ganz allgemein gegen AfDler (Mitglieder im zweiten Satz; mit dem ersten können allerdings auch bloße Wähler gemeint sein): "Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen. Wenn jemand in die AfD eintritt oder sogar für die AfD kandidiert, identifiziert er sich mit der Partei." Eindeutig ist hier jedenfalls, dass es NICHT wirklich um menschenfeindliche Äußerungen geht. Vielmehr hat das, was dem Unbefangenen als "Wahnsinn" erscheinen mag, eine ABGEFEIMTE METHODE: Der fromme Gottesmann will ganz gezielt FURCHT UND SCHRECKEN verbreiten, um alle Mitarbeiter auf TOTALER Distanz zur AfD zu halten. Er weiß sehr genau, dass ihm die arbeitsrechtlich legalen Mittel keinerlei Handhabe bieten, gegen AfDler als solche vorzugehen. Also vermantscht seine Argumentation ständig aktive Handlungen von Beschäftigten, die möglicher Weise eine Kündigung rechtfertigen, mit bloß "passiven" Sachverhalten, wie Zugehörigkeit zu und sogar Wahl der AfD (was zwar eine Handlung ist, aber keine, die für den Arbeitgeber irgendwie relevant wäre - oder auch nur sein dürfte!). Ähnlich wie die Machthaber in Deutschland und Europa mit ihrem Geschwafel über "Hassrede" außergesetzliche Straftatbestände herbeizureden versuchen, will Schuch seine Beschäftigten hier ihrer rechtlichen Sicherheit berauben. Und das zweifellos in einer Reihe von Fällen mit Erfolg. Die Arbeitnehmer sind ja in aller Regel keine Juristen; die allermeisten kennen sich auch mit dem Arbeitsrecht wenig aus. Man macht, was der Chef sagt: Dann ist man auf der sicheren Seite!
Den Unterschied zwischen "Normenstaat" und "Maßnahmenstaat" kennen wir Deutschen aus leidvoller Erfahrung. Wer sich nicht entblödet, heute schon wieder den Rechtsstaat zu entwerten, um vermeintlich gegen das Böse zu kämpfen, der beschädigt - zwar mit anderer Zielsetzung als damals - den Rechtsstaat ebenso wie die Demokratie. 
Auch bei (Schein-)Heiligen rechtfertigt der Zweck nicht jedes Mittel.

Der klerikale Antifant hält sich selber zweifelsohne für einen heldenhaften Widerstandskämpfer, der nun endlich tätige Reue für jene Nazi-Hörigkeit leistet, die "damals" von den "Deutschen Christen" praktiziert wurde.
In Wahrheit aber steht er mit seinen Machenschaften voll und ganz in jener unseligen Tradition, die seit Martin Luthers Schrift "Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern" die politische Ausrichtung der evangelische Kirche beherrscht: IMMER AUF DER SEITE DER MACHTHABER!
Der jeweiligen halt: "Thron und Altar", "Deutsche Christen" - und heutzutage eben Lakaien des germanophoben Blockparteienregimes.


POLITKIRCHE? BRAUCHT KEIN MENSCH, KANN WEG!

Die Austrittswelle aus den Kirchen rollt längst.
Diejenigen, denen ihre deutsche Heimat lieb und wert ist, können nur hoffen, dass sie sich weiter beschleunigt!
Und hoffen und beten, dass der Hölle Schwefelschlünde sich auftun, um (auch) die klerikalen DEMOKRATIEHASSER zu verschlingen!



ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen! 
Textstand 07.05.2024

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