Sonntag, 28. Januar 2024

Indizien für ein doloses Zusammenwirken des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit dem Internet-Portal CORRECTIV zum Nachteil der Partei ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND (AfD)


Bereits in zwei vorangegangenen Blotts hatte ich jeweils bestimmte Aspekte des CORRECTIV-"Berichts" "NEUE RECHTE. Geheimplan gegen Deutschland" (10.01.24) untersucht (und kritisiert):

(In einem etwas erweiterten Rahmen gehört auch der Blott "L'AfD, c'est moi: Björn the Brain oder Björn, das Boot?" dazu.)

Vorliegend soll es nicht um die in dem Agitprop-Artikel massiv verwendete "Framing"-Technik gehen, sondern um die Frage, aus welcher Quelle Correctiv seine Informationen über Vortragsinhalte und Teilnehmeräußerungen dieser Zusammenkunft hatte.

Correctiv selber erweckt sehr geschickt den Anschein, dass seine Journalisten direkt "am Ball" waren:
"... wir haben Bilder gemacht. Vor und hinter dem Haus. Auch im Haus konnten wir verdeckt filmen. Ein Reporter war mit einer Kamera undercover vor Ort und unter anderem Namen im Hotel eingecheckt. Er verfolgte das Treffen aus direkter Nähe und konnte beobachten, wer anreiste und an dem Treffen teilnahm."
Dass soll den Lesern suggerieren, dass das Rechercheportal (auf welche genaue Weise auch immer) durch seine eigenen Journalisten an das Material gekommen sei. Indes war keiner der Mitarbeiter bei der Veranstaltung selber anwesend. Es ist auch unwahrscheinlich, dass der "undercover" ins Haus eingeschleuste Reporter ausdauernd an der Tür des Tagungsraumes gelauscht hätte.

Mehr Aufklärung würde man sich, aufgrund der Überschrift, eigentlich von dem am gleichen 10.01. publizierten Parallelartikel „GEHEIMPLAN GEGEN DEUTSCHLAND. Making-Of zur Geheimplan-Recherche“ erwarten. Der (wie auch der Hauptartikel) erfüllt aber nicht entfernt, was er großmäulig verspricht: 
"Im Folgenden stellen wir dar, wie wir an die Informationen zur Recherche 'Geheimplan gegen Deutschland' gelangt sind, die am 10. Januar bei CORRECTIV erschienen ist."
Der Parallelartikel erwähnt die Kernfrage, auf welche Weise oder mit welchen Mitteln CORRECTIV an Informationen über Redner- und Teilnehmeräußerungen gelangt ist (die im Hauptartikel mit "Quellen belegten" wenigstens angerissen ist - s.u.), noch nicht einmal!

Der veräppelt seine Leser geradezu, indem Recherchen außerhalb dessen, worum es eigentlich geht, mit großer Ausführlichkeit beschrieben werden. Beim Leser soll hängenbleiben, dass ein gewaltiger Rechercheaufwand getrieben wurde. Damit wird einerseits der Eindruck einer großen journalistischen Gewissenhaft uns Sorgfalt erzeugt, andererseits der einer sensationellen Enthüllung.
Auszug:
"... haben wir die wichtigsten Erkenntnisse mit unseren Quellen innerhalb der Bundestagsfraktion der AfD abgeglichen: Welche Rolle hat Hartwig tatsächlich in der Partei? Ist er nur ein Rechtsausleger oder treibende Kraft? Könnten die Aussagen für die Partei stehen oder sind es nur Einzelmeinungen, die keinen Zuspruch finden? Das Feedback der AfD-Mitglieder des Bundestages war auch zentral, um uns nicht nur in unseren eigenen Erkenntnissen zu spiegeln. Dieser Zugang entstand nur durch jahrelange Beziehungspflege in die Partei hinein."
Das alles hat viel Glanz und wenig Substanz - und ist ohnehin fernab von der eigentlichen Recherche. (Seriös ist es auch nicht. Denn dass, wie dieser Text insinuiert, Quellen aus den Reihen der AfD-Bundestagsabgeordneten dem Portal quasi eine Verfassungsfeindlichkeit der AfD bestätigt haben sollten, das kann man wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen.)

Um Skeptiker zu überzeugen (von denen es außer mir also noch eine ganze Reihe anderer geben muss) legt CORRECTIV am 19.01.24  unter "NEUE RECHTE. 'Geheimplan'-Recherche: Fragen und Antwortensogar "noch ein Brikett nach":
"Wir haben sehr zuverlässige Quellen und daher überhaupt keinen Zweifel daran, dass unsere Darstellung dessen stimmt, was bei dem Treffen gesagt wurde. ... Über unsere Quellen können wir allerdings keine Auskunft geben, denn Quellenschutz ist ein elementarer Grundsatz im Investigativjournalismus, um diese nicht in Gefahr zu bringen. Würden wir unsere Quellen nicht schützen, würden uns Menschen, die sich mit brisanten Informationen an uns wenden, nicht mehr vertrauen."


Die erste Vermutung, die sich in solchen Fällen aufdrängt, ist eine Informationsbeschaffung aus dem Teilnehmerkreis. Das behauptet CORRECTIV jedoch nicht und es ist unwahrscheinlich (s. u.).
Im Artikel heißt es zu diesem Punkt lediglich:
"Unsere Reporter redeten mit mehreren AfD-Mitgliedern; Quellen belegten gegenüber CORRECTIV die Aussagen der Teilnehmenden."
 An anderer Stelle ist davon die Rede, dass man "die wichtigsten Erkenntnisse mit unseren Quellen innerhalb der Bundestagsfraktion der AfD abgeglichen" habe. Der erste o. a. Halbsatz über Gespräche mit AfD-Mitgliedern bezieht sich darauf, also nicht etwa auf ein Gespräch mit einem der drei anwesenden AfD-Mitglieder. (Ein viertes, Tim Krause, kam erst später hinzu und scheidet damit als Quelle sowieso aus).

Gegen eine interne Ausplauder-Quelle spricht auch der Umstand, dass die Teilnehmer vereinbart hatten, keine Aufzeichnungen zu machen. Und mehrere wörtliche Zitate hätte wohl kaum jemand im Kopf behalten.

Entscheidendes Indiz, fast schon ein Vollbeweis, ist jedoch die Art und Weise, wie CORRECTIV, jedenfalls nach eigenen Angaben, die Teilnehmer identifiziert hat. Auch darüber klärt uns, dankenswerter Weise, die stellvertretende Chefredakteurin Anette Dowideit in dem bereits oben erwähnten WDR-Interview vom 13.01.2024 auf. Sie spricht dort von ca. 3.000 Fotoaufnahmen, die mittels Gesichtserkennungssoftware ausgewertet worden sein (bedeutet für unseren Zusammenhang: ausgewertet werden MUSSTEN!), um die Teilnehmer-Identitäten zu ermitteln. Das wäre dann auch ein plausibler Grund gewesen, mit verdeckten Kameras zu arbeiten. 
(Mit diesem Sachverhalt begründet sie übrigens auch die Verzögerung zwischen Tagungs- und Veröffentlichungs-Datum.)
Und erst jetzt hat man noch einen weiteren Tagungsteilnehmer identifiziert
Hätte CORRECTIV ein U-Boot unter den Teilnehmern, dann hätte man diese Informationen ganz ohne Mühe von dem bekommen können!

Zwar spukt im Internet ein Gerede über "Gedächtnisprotokolle" herum. Correctiv selber hat das freilich nie behauptet. Vielmehr gibt es in einer dpa-Meldung über eine THEATERAUFFÜHRUNG ist eine irreführende Formulierung (wobei ich nicht von einem Versehen ausgehe, sondern von bewusster Täuschung weniger aufmerksamer Leser. Es heißt dort: 
"Bei der Lesung wurde auch etwas klarer, wie Correctiv an die Informationen gelangte. Unter anderem mietete das Medienhaus nach eigenen Angaben ein Saunaboot und fotografierte von dort aus mit einem Teleobjektiv die Villa. Zudem filmte eine Person mit einer Uhr im Inneren des Gebäudes. Die Journalisten bezogen sich des weiteren auf 'Gedächtnisprotokolle' von Teilnehmerinnen oder Teilnehmern."
Die angeblichen "Journalisten" sind die Theaterschauspieler, welche auf der Bühne die Journalisten spielen! Und dass die Art der Informationsbeschaffung durch diese Aufführungen in irgendeiner Weise klarer geworden sei, hat sich die Deutsche Presseagentur auch zusammenfantasiert bzw. zusammengelogen. Die Fotografierei hatte Correctiv ausdrücklich beschrieben; die behauptete  Informationsbeschaffung aus den Reihen der Teilnehmer ist bewusste TÄUSCHUNG des Publikums. Denn, wie gesagt, eine ganze Reihe wörtlicher Zitate kann sich kein Mensch merken! (Aber okay: Die Wahrheit konnte Correctiv nicht sagen; so musste im Theater eben eine plausible Fiktion präsentiert werden.)

THEORETISCH gibt es noch mindestens eine andere Möglichkeit: Die (zwei bzw. eine der beiden) Servicekräfte könnten dasjenige ausgeplappert haben, was sie in der Zeit mitbekommen haben, wo sie sich im Saal befanden. Das setzt voraus, dass auch während des Vortrages laufend serviert wurde (Getränke), was gut vorstellbar ist. Weil aber dann ihre An- bzw. Abwesenheit eher vom Zufall gesteuert gewesen wäre, hätten sie wohl keine zusammenhängenden Berichte liefern können. Und außerdem sich ja auch keine Notizen machen. 
Nein, eine solche Methode der Informationsbeschaffung können wir als extrem unwahrscheinlich verwerfen.


Da ist eine andere Variante weitaus plausibler, die sich ohnehin sofort aufdrängt: Die Tagung wurde ABGEHÖRT! Aber von wem?

Es ist den Journalisten durchaus zuzutrauen, dass jemand in ihren Reihen oder unter ihren guten Bekannten die technische Kompetenz für einen Lauschangriff hat. 
Einer der im Artikel genannten Mitarbeiter war Jean Peters (Wikipedia). Dass der keine Skrupel kennt, auch mit Methoden jenseits der journalistischen Ethik für seine hehren (bolschewistischen und immiggressionsfanatischen) Ziele zu kämpfen, lässt sich der Selbstbeschreibung auf seiner Webseite, Unterseite "Taktische Medienarbeit" (!) entnehmen:
"Ich entwickele Aktionen und erfinde Geschichten, mit denen ich in das politische und ökonomische Geschehen interveniere. Besonders wichtig dabei: Mit der passenden Medienstrategie Aufmerksamkeit erregen [hier ganz besonders die im Artikel erwähnte, im vorliegenden Blott nicht behandelte "Wannseekonferenz"!], den gesellschaftlichen Diskus anregen und so zum Wandel beitragen."
Indes gehe ich davon aus, dass Jean Peters sich mehr beim Verfassen der Story ausgetobt hat: mit seiner Erfindungskraft. Denn der Artikel enthält mehr Framing-Passagen (Vorwürfe gegen die AfD ohne Bezugnahme auf konkrete Redner- oder Teilnehmeräußerungen) als sonst was. 
Anders gesagt: Der vorgeflunkerte große Scoop ist nur ein großer, heißer Luftballon!
 
Außerdem ist so eine Abhöraktion ja auch  riskant: Wenn man erwischt wird oder wenn sich irgend jemand sich hinterher verplaudert (die Abhördateien müssten immerhin allen Mitgliedern des Schreib-Teams zur Verfügung stehen!), kommt man ggf. in den Bau. Und allemal wäre der journalistische Ruf von CORRECTIV gründlich ruiniert. 
Da wäre es doch viel günstiger, wenn ANDERE diese Drecksarbeit erledigen - und man selber sich risikolos draufhängen könnte?

Tatsächlich macht die Meldung „Verfassungsschutz wusste Bescheid“ vom 25.01.24 auf Tichys Einblick (TE) eine solche Möglichkeit recht wahrscheinlich.
Es steht nicht direkt drin; aber alle Indizien lassen vermuten, dass der VERFASSUNGSSCHUTZ (genauer: das Bundesamt für Verfassungsschutz, also nicht das Potsdamer Landesamt) das Treffen abgehört hat. Und dass DER Teilnehmeräußerungen (oder gleich die ganzen Abhördateien) an CORRECTIV „durchgestochen“ hat.
(Bezüglich der vermeintlichen Aussage von CORRECTIV-Journalisten, sie hätten Wortprotokolle oder Gedächtnisprotokolle, hat sich TE allerdings getäuscht oder täuschen lassen: das haben THEATERSPIELER gesagt - s. o.!)
 
Das ist auch aus zwei anderen Gründen einigermaßen plausibel:

- Um seinen Bericht maximal glaubhaft zu machen, hat CORRECTIV eigentlich ein Interesse daran, seine Informationsquelle so genau wie möglich zu beschreiben, ohne sie natürlich zu verraten oder identifizierbar zu machen. 
Käme die Information aus dem Kreis der Teilnehmer, dann hätte CORRECTIV das aller Wahrscheinlichkeit nach auch so berichtet. Damit hätte man den Teilnehmern zwar einen Hinweis gegeben, dass es in ihren Reihen eine Plaudertasche gibt. Aber davon müssen die ohnehin ausgehen. Verraten oder irgendwie näher identifizierbar wird der/die Informant/in dadurch nicht.


- In einem kostenpflichtigen FAZ-Artikel vom 24.01.24 ist immerhin der folgende Textteil frei lesbar: 
„Das Bundesamt habe eine umfangreiche Datensammlung im Zusammenhang mit der Veranstaltung und der Immobilie verschickt, in der das Treffen stattfand, äußerte [der Brandenburger CDU-Innenminister Michael] Stübgen. Er kritisierte: „Ich hätte mir schon gewünscht, gerade wenn die Informationen älter sind, dass wir sie früher zur Kenntnis bekommen hätten.
Die von mir hervorgehobenen Passagen lassen darauf schließen, dass die Datensammlung auch Abhörprotokolle enthielt: Sonst wäre sie kaum „umfangreich“. Die von Stübgen beanstandete Verzögerung in der Weiterleitung vom Bundesamt für Verfassungsschutz an das Brandenburger Landesamt deutet darauf hin, dass solche Informationen i. d. R. zeitnah übermittelt werden. Dass das Bundesamt in diesem Falle von der offenbar gängigen Praxis abgewichen ist kann ich mir nur damit erklären, dass der VS (Verfassungsschutz) zunächst die Veröffentlichung des CORRECTIV-Artikels abwarten wollte. Damit wollte man einen denkbaren anderweitigen „Leak“ vermeiden, der den CORRECTIV-Coup seines Effektes beraubt hätte. 

Wenn es so war, dann wurden aber nicht einfach nur irgendwelche Informationen "durchgestochen". Vielmehr müssten der VS und CORRECTIV die Weitergabe der Abhörinformationen bereits VOR dem Treffen geplant haben (was so etwas wie eine Verschwörung wäre!). 
Der von CORRECTIV betriebene Aufwand mit Fotografen und undercover-Reporter macht schließlich nur dann Sinn, wenn die Redaktion ABSOLUT SICHER sein konnte,  dass sie ausführliche und verlässliche Informationen auch über die Inhalte des Treffens bekommen würde.
In diesem Falle läge ein kollusives Zusammenwirken zwischen VS und CORRECTIV zum Nachteil der AfD vor.

Traue ich dem Bundesamt für Verfassungsschutz eine solche Ungeheuerlichkeit zu?
Ja: Seit der Regierung von Angela Schurkel (alias Merkel) muss man den deutschen Machthabern aus den Reihen des Blockparteien-Regimes JEDE Schandtat zutrauen. Und den linksgrün versifften "Ampel"-Hampeln sowieso!


Die o. a. Einsichten (oder Hypothesen) hatte ich unabhängig von anderen Meinungen und bereits vor Erscheinen des TE-Berichts entwickelt, weil sie sich aus den Informationen über die Stübgen-Äußerung geradezu aufdrängen. 
Auch wenn ich alles andere als ein Fan des ultrarechten ex-AfDlers Rechtsanwalt Dubravko Mandic bin: Sein Hinweis (Tweet vom 24.01.2024), wonach das Abhören durch das „Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts von Juni 2021gedeckt sei, ist glaubwürdig. 
Den genauen Paragraphen herauszusuchen, ist mir zu mühsam; zur Bestätigung reicht mir der Passus auf der Webseite des Bundestages: „Zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus ist in dem Gesetzentwurf eine erweiterte Beobachtung von Einzelpersonen vorgesehen.
Und nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz ja tatsächlich Informationen über dieses Treffen gesammelt hat (s. o. die Erklärung des Brandenburger Innenministers Stübgen sowie die Meldung von Tichys Einblick), kann ich mir NICHT vorstellen, dass die Schlapphüte lediglich um das Hotel herumhängen ohne die Äußerungen der Teilnehmer zu belauschen.


Nachträge 29.01.2024

Tichys Einblick meldet heute unter "Heimliche Filmaufnahmen von Correctiv: Was sagt der Datenschutz-Experte?", dass DIESER Teil der CORRECTIV-Recherche wahrscheinlich NICHT rechtswidrig war.
Das finde ich gut. Ich teile auch nicht die Empörung der AfD darüber, dass "undercover" gefilmt wurde. Denn wenn die Journalisten auf diese Weise WIRKLICH eine "Sauerei" herausbekommen hätten, wäre jedes LEGALE Mittel Recht. (Was übrigens die AfD grad genauso sehen würde, wenn auf diese Weise z. B. ein Komplott von Politikern und/oder Medien gegen sie aufgeflogen wäre!)

Etwas ganz anderes ist allerdings der KERN der Ermittlungen, also wie das Portal an die INHALTE des Treffens gekommen ist. Das ist aller Wahrscheinlichkeit nach auf ILLEGALE Weise geschehen: durch einen Lauschangriff. Zur Frage, ob der VS einen Lauschangriff durchgeführt hat, gibt es heute ebenfalls einen Bericht: "ZWEI ANFRAGEN – EINE ANTWORT. Bundesregierung bestätigt indirekt die Involvierung des Verfassungsschutzes in der Correctiv-Affäre". Beweise dafür gibt es nicht (und erst recht nicht dafür, dass der VS seine ggf. erbeuteten Daten mit CORRECTIV geteilt hat). Aber dass die Bundesregierung auf zwei parlamentarische Anfragen jegliche Auskunft verweigert und ein Geheimhaltungsbedürfnis vorgeschützt hat, ist ein weiteres Indiz für eine Abhöraktion des VS.


Nachtrag 13.02.2024 (geä. 14.2.)

Die Indizien für ein kollusives und KONSPIRATIVES Zusammenwirken des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit dem Internet-Portal CORRECTIV zum Nachteil der Partei ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND (AfD) verdichten sich immer mehr!
Das journalistische Portal NIUS berichtet heute über die "Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf nach Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und Correctiv". Demnach kam es unmittelbar vor der Potsdamer Tagung (25.11.23) zu zwei Treffen der Correctiv-Geschäftsführerin, Jeannette Gusko, mit, ich sage mal: "der Regierung".

1) Am 07.11.23 fand eine Diskussionsrunde im Bundeskanzleramt statt, bei der die Correctiv-Geschäftsführerin Gusko teilnahm. 
Zwar gibt die Bundesregierung über die genauen Inhalte der nicht-öffentlichen Treffen keine Auskunft. Aber WENN es ein kollusives und konspiratives Zusammenwirken zwischen der Bundesregierung und CORRECTIV zum Nachteil der AfD gab, dann wäre das genau auf dieser "Arbeitsebene" ausbaldowert worden!
Was die Chronologie angeht, informiert uns NIUS: Der als Gast ins Hotel eingeschleuste Redakteur, "der unter dem Alias Walter Redelfs firmierte, checkte über die Website booking.com nach Informationen von NIUS bereits am 16. Oktober im Gasthaus am Lehnitzsee ein".
Zum Zeitpunkt der o. a. "Diskussionsrunde" wusste Correctiv also über die anstehende Potsdamer Tagung Bescheid.

2) Eine Begegnung des Bundeskanzlers mit der Geschäftsführerin von Correctiv, Frau Gusko hat lt. Regierungsauskunft "spontan am Rande der Konferenz Ostdeutschland 2030 am 17.11.2023" stattgefunden". 
Verschwörungstheoretiker werden das "spontane" (also zufällige) Zusammentreffen anzweifeln; ich jedoch halte diese Regierungsauskunft für glaubhaft. 
Es ist nämlich kaum vorstellbar, dass sich der Bundeskanzler bei der (auch von mir als wahrscheinlich angesehenen) Kollaboration zwischen der Regierung und dem Nachrichtenportal mit Details abgibt. Dafür hat er keine Zeit und würde zudem riskieren, sich die Finger schmutzig zu machen. Das überlässt ein Kanzler wohlweislich seinen Mitarbeitern!


Nachträge 25.02.2024

Im vorliegenden Zusammenhang UNBEDINGT ZU LESEN ist der Artikel "DAS AUSMASS DES PARTEIENSTAATS. Ein Geheimdienstchef plaudert und ein Journalistenverein will es verschweigenvon Roland Tichy auf seinem Medienportal Tichys Einblick (04.02.24).



Nachträge 14.03.2024

Vgl. zum Thema jetzt auch die Berichte



ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand 14.03.2024

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