Freitag, 26. Januar 2024

Framen, fälschen, ehrabschneiden: So verfemt das Demokratie-CORRECTIV den Dr. Vosgerau!


Die Tugendbolde vom CORRECTIV-Kollektiv triefen nur so von demokratischem Edelsinn:
"Wir wollen Debatte, halten Gegenargumente aus, streiten über verschiedene Positionen."
Tatsächlich aber haben die ihren Artikel "NEUE RECHTE. Geheimplan gegen Deutschland" mit Methoden konstruiert, die jeden Jussuf Goebbels neidisch machen müssten!

Das verraten die ganz ungeniert selber. In ihrem WDR-Interview v. 13.01.24 (online b. 11.01.25) erzählt Anette Dowideit, stellv. Chefredakteurin bei CORRECTIV, dass nach der Recherche noch „Leute hinzugekommen“ seien, „die besonders gut schreiben können und die dann geholfen haben, die Recherche aufzuschreiben“. 
Die  Correctiv-Verschwörungstheoretiker hatten also richtig erkannt, dass die erbärmlich armseligen Ergebnisse ihrer "Recherche" (oder jene Kontrabande, die der Verfassungsschutz ihnen zugeschustert hatte???nicht entfernt ausreichen würden, um das stiften gegangene Stimmvieh wieder in den Blockparteien-Koppeln zu kasernieren und den Volkssturm der Vaterlandshasser an die Straßenfronten zu verfrachten. So musste die Verpackung erfüllen, was die Ware fälschlich versprach. 
Und diese Verpackung, das muss der Neid den Correctivisten lassen, ist genial designed!

In meinem vorangegangenen Blott "Die nackten Fakten des Correctiv-Coups" hatte ich aus den ca. 3.800 Wörtern des Artikelkorpus (ohne Überschrift usw.) jene erstaunlich wenigen Sätzen herauspräpariert, die CORRECTIV über den Vortrag von Martin Sellner berichtet hatte.
Doch während man in der Remigrationsfrage rasch auf verfassungsrechtlich vermintes Gebiet geraten kann, hat Ulrich Vosgerau, schon nach dem eigenen Bericht von CORRECTIV zu urteilen, dazu nichts gesagt. Aber auch sonst nichts, was auch nur entfernt juristisch fragwürdig sein könnte.
Um so instruktiver ist es zu untersuchen, mit welch wunderbar subtilen Mitteln das umstrittene linksaktivistische Portal (auch) diesen Teilnehmer der Potsdamer Tagung in die Pfanne haut.


WER MIT "WANNSEE" WÜTET, WILL MIT "MACHTÜBERNAHME" PUNKTEN

Schauen wir uns zunächst an, was der CORRECTIV-Artikel "NEUE RECHTE. Geheimplan gegen Deutschland" tatsächlich über Vosgeraus Vortrag berichtet (Hervorhebungen, außer der Zwischenüberschrift, von mir):

Akt 2, Szene 2. Als wäre die Macht bereits gekippt
Ein Redner folgt auf den anderen, jeder Vortrag dauert etwa eine Stunde. Zwischendurch wird das Mittagessen gebracht, ..... .
Am Nachmittag tritt Ulrich Vosgerau nach vorn. Er ist Jurist und war Mitglied im Kuratorium der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung und vertritt die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht im Streit um Fördergelder für die Stiftung.
Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahlgeheimnis, um seine Bedenken in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten. Auf CORRECTIV-Fragen hin bestätigt er diesen Satz später. An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können.
Den Vorschlag, man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, hält Vosgerau für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit. Als er schließt, gibt es Applaus.
Auch andere hier sprechen, als wäre die Balance der Macht bereits gekippt. 
Offenbar glauben sie, kurz vor dem Durchbruch zu stehen. In diesem Duktus spricht bei seinem Vortrag an diesem Tag auch Mario Müller, ..... .

Jedem durchschnittlichen Leser müsste sofort auffallen, dass das über Vosgerau Berichtete in keinster Weise erkennen lässt, inwiefern Kritik an Briefwahlen von der Voraussetzung ausgehen könne oder müsse, dass das Lager der Kritiker die Regierung übernommen hätte - wie die Zwischenüberschrift suggeriert.
Ohnehin spielt, wer den demokratisch normalen Vorgang eines Regierungswechsels als ein "Kippen der Macht" beschreibt, auf die "Machtübernahme" der Nazis an und tut das in der Absicht, jegliche nicht systemkonforme Opposition von vornherein zu delegitimieren.

Natürlich wollen oppositionelle Kritiker einer bestimmten Politik diese auch tatsächlich ändern, wenn sie selber an die Regierung kommen. Aber davon war bei Vosgerau offenbar keine Rede.
(Über den Inhalt eines ebenfalls unter diesen Zwischentitel subsumierten Vortrages von Mario Müller, bei dem eine post-Regierungsübernahme-Perspektive "auch" unterstellt wird, sagen die "Fakten"-Fans von CORRECTIV im gesamten Artikel - nichts! Ein separater Artikel, den die Blasebalg-Journalisten am 17.01.24 nachgeschoben haben, lässt sogar das genaue Gegenteil erkennen. Dort wird nämlich gesagt, Müller habe über seinen Kampf gegen Linke berichtet. Und somit NICHT darüber, wie er die Linken zukünftig bekämpfen WOLLE, wenn sein Lager an der Regierung sei!) 

Der Zwischentitel ist mithin eine subtile LÜGE der selbsternannten Faktenchecker. 
Den Lesern wird subkutan eingeimpft, dass die Rechten auf dieser Tagung (Ultra-)Rechte finstere Pläne geschmiedet haben, weil sie ihre baldige Machtübernahme sicher erwarten. Damit jagen die Propagandagenies von Correctiv dem regimehörigen Stimmvieh gehörig Angst ein, um große Menschenmassen auf die Straßen zu treiben: Zu Massendemos gegen ihre eigenen wohlverstandenen Interessen!
(Mitschreiben, Joseph: Damit auch du kapierst, wie MODERNE Agitprop funktioniert!)


WER PLANT 'WAHLEN ANZUZWEIFELN' ODER 'DAS VERFASSUNGSGERICHT ZU DISKREDITIEREN'?

Noch "geschickter" im Sinne der Macher, also noch perfider, ist folgende Passage, welche die 'besonders guten Schreiber' zwei Absätze vor dem "Bericht" über den Vosgerau-Vortrag platziert haben (meine Hervorhebung):
Wenn man den Inhalten der Vorträge folgt, heißt das praktisch: Es soll auch Geld fließen. In Influencer-Projekte, in Propaganda, in Aktionsbewegungen und universitäre Projekte. Das ist die eine Seite, der Aufbau einer rechtsextremistischen Gegenöffentlichkeit.
Die andere ist die Schwächung der Demokratie, das heißt: Wahlen anzweifeln, das Verfassungsgericht diskreditieren, andere Meinungen zurückdrängen, öffentlich-rechtliche Medien bekämpfen.
 
Diese Behauptungen stellt CORRECTIV als Inhalt der Vorträge dar, ohne sie aber konkreten Rednern, geschweige denn konkreten Äußerungen, zuzuordnen. Im Juristenjargon bleiben sie "unsubstantiiert"; unbewiesen sind sie sowieso. Das kann nur heißen, dass den angeblichen Fakten-Fans von CORRECTIV jegliche Fakten (Äußerungen) fehlen, um ihre Unterstellungen zu untermauern. 
(Das Bundesverfassungsgericht wird, außer an dieser Stelle - und der nicht einschlägigen Information, dass Vosgerau die AfD dort in einigen Prozessen vertrete -, ansonsten im gesamten Artikel nicht einmal erwähnt. Mithin ist davon auszugehen, dass die Behauptung über die angeblich geplante Diskreditierung des Gerichts FREI ERFUNDEN ist - bzw. auf gut Deutsch: Erstunken und erlogen!)

Wie auch an zahlreichen anderen Stellen des "Berichts" geht es im zweiten* der beiden o. a. Absätze nicht um die Enthüllung von Fakten (Äußerungen von Rednern oder Teilnehmern), sondern um das "Framing" der Leser. 
Hier wird deren Wahrnehmung (wissentlich falsch!) dahin gehend vorprogrammiert, dass sie die Absicht eines undemokratischen Anzweifelns von Wahlen (womöglich auch die Absicht einer Diskreditierung des BVerfG) demjenigen Vortrag zuordnen sollen, bei dem es um Wahlen geht und über den zwei Absätze später "berichtet" wird. Und mithin dem Referenten Rechtsanwalt Dr. Ulrich Vosgerau.
* (Die Angaben im ersten Absatz über Pläne zur Öffentlichkeitsarbeit  und deren Finanzierung lassen sich anhand anderer Stellen im Text nachvollziehen. Sieht man von der Einordnung als "rechtsextremistisch" einmal ab, erscheinen mir derartige Überlegungen der Teilnehmer auch grundsätzlich durchaus glaubhaft.)


IRGENDWAS MIT BRIEFWAHLEN HALT .....

Einen konkreten Vortragsinhalt kann sich kein Leser aus dem Satz "Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahlgeheimnis" zusammenreimen. Aber das SOLLEN die Textkonsumenten auch gar nicht; die sollen brav auf der Framing-Schiene bleiben und den Dr. Vosgerau als Antidemokraten, Verfassungsfeind, Wahlmanipulator (und zudem, s. u., als Ausländerfeind!) wahrnehmen.

So viel kann ein Durchschnittsleser bei der Erwähnung von "Briefwahlen" immerhin vermuten, dass Vosgerau KRITIK daran geübt hat. Was auch tatsächlich der Fall war. 
Aber indem das (insoweit) Faktenverfälscher-Portal "CORRECTIV" nähere Informationen über den Vortragsinhalt unterschlägt, wird jeder (genau wie ich) zuerst an das denken, was insoweit üblicher Weise von den Wahlverlierern behauptet wird (besonders prominent - oder unverschämt - in den USA von Donald Trumpr): Dass Briefwahlen eine Manipulation der STIMMAUSZÄHLUNGEN ermöglichen und dass eine solche auch tatsächlich von den Regierungen oder von den Konkurrenzparteien praktiziert werde. 
Mag sein, dass so etwas in Einzelfällen wirklich vorkommt; insgesamt ist das aber ein verschwörungstheoretisches Verständnis von den Wahlvorgängen. (Oder, bei Donald Drückeberger alias Don Draft Dodger, eine vorsätzliche Irreführung seines eigenen Stimmviehs.)

An einen ganz anderen problematischen Aspekt der Briefwahl als die Stimmauszählung wird "Otto Normalverbraucher" eher weniger denken: den eigentlichen Wahlakt, also das Ankreuzen des Stimmzettels im heimischen Umfeld. Doch genau DARUM ging es im Vosgerau-Vortrag! 
Darüber informiert Mathias Brodkorb in seinem (kostenpflichtigen) CICERO-Artikel "Angeblicher Geheimplan gegen Deutschland. Der Wannsee-Scoop, der keiner ist" vom 11.01.24 (meine Hervorhebungen):
Dass an den Recherchen nicht alles falsch, aber manches zumindest nicht richtig sein dürfte, könnte der Fall Vosgerau belegen. Der Verfassungsrechtler referierte selbst auf der Tagung. ... Das Thema ...: die rechtlichen Probleme der Briefwahl.
Vosgerau ist zumindest ein Skeptiker, wenn es um Fragen der Briefwahl geht. … Der Grund: Eigentlich sollen Wahlen „frei“ und „geheim“ stattfinden – so steht es im Grundgesetz. Mit der Briefwahl werde die Wahrung dieser Verfassungsgrundsätze aber ins Private verschoben. Nach seinen eigenen Angaben wäre das auch Gegenstand seines Vortrages gewesen.

In einem Interview bei Tichys Einblick (18.01.24)erläutert Vosgerau den Sachverhalt so:
Weil ein Vortrag ausgefallen war, bat mich der Veranstalter dann, einen Spontanvortrag über Probleme der Briefwahl zu halten. Bei der letzten Bundestagswahl war der Briefwähleranteil exorbitant hoch, die Briefwahl ist jedoch im GG gar nicht vorgesehen, und dessen Wahlrechtsgrundsätze können durchweg nicht eingehalten werden, beziehungsweise, sie sind in den staatlich nicht kontrollierbaren privaten Bereich verlegt. Es gibt zur Briefwahl drei Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Ich vertrete in diesem Zusammenhang mehrere Wahlprüfungsbeschwerden. Im jüngsten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, die Briefwahl dürfe nie der Regelfall werden. Das war sie aber 2021. In meinem Vortrag habe ich die Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes, die Problematik ihrer Einhaltung bei der Briefwahl und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts erläutert.

Diese Einlassung ist aus zwei Gründen glaubhaft: 

1) Ist die Position Vosgeraus auch aus anderen Texten bekannt (vgl. z. B. seinen Artikel "WAHLWIEDERHOLUNG IN BERLIN. Das Bundesverfassungsgericht klammert einen brisanten Antrag aus" auf Tichys Einblick vom 02.12.2023.

2) WENN sich Vosgerau irgendwie "verschwörungstheoretisch" positioniert hätte, dann hätte CORRECTIV sich das nicht entgehen lassen und darüber berichtet.


"GUTE SCHREIBER" - ODER SKRUPELLOSE LÜGNER?

CORRECTIV: 
"Den Vorschlag, man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, hält Vosgerau für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit."
Auch hier kann man mit hundertprozentiger Sicherheit ausschließen, dass Vosgerau einen solchen Müll erzählt hat, der kaum einem Laien in den Sinn käme. Immerhin ist der Mann nicht nur Rechtsanwalt, sondern hat promoviert (Dr.) und sich habilitiert (Dr. habil.), also für eine juristische Professur qualifiziert!
Wie es wirklich war, erfahren wir (wiederum absolut glaubhaft, weil es gar nicht anders gewesen sein KANN!):

[Behauptet Correctiv], Vosgerau hätte das Anfertigen von Musterschreiben zur Anzweiflung der Rechtmäßigkeit von Wahlen befürwortet. Und dann heißt es weiter: „Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.“
Vosgerau … [sagt] das genaue Gegenteil sei wahr. Jemand habe ihn gefragt, ob Wahlbeschwerden erfolgreicher seien, je mehr Menschen sich an ihnen beteiligten. Seine Antwort … : Der Erfolg in rechtlichen Verfahren hänge nicht von der Quantität der Beschwerden, sondern der qualitativen Sachhaltigkeit der Argumentation ab‘.

- und bei Tichys Einblick:
"... nie habe ich gesagt, massenhaftes Vorgehen erhöhe die Erfolgswahrscheinlichkeit von Wahlprüfungsbeschwerden. Ich wurde in der Tat aus dem Publikum gefragt, ob es sinnvoll sei, massenhafte Wahlprüfungsbeschwerden mit Formularvordrucken herzustellen. Dazu sagte ich, dass „massenweises“ Vorgehen gerade nicht sinnvoll sei. Der Erfolg einer Beschwerde hänge nicht davon ab, wie oft sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei. Daher sei es auch nicht sinnvoll, wenn ein Rechtsanwalt zum Beispiel 1.000 Beschwerden vertrete, die dann auch alle unter denselben Mängeln litten, sondern am besten sollten fünf Rechtsanwälte jeweils einige wenige Wahlprüfungsbeschwerden vertreten. Dann sei die Wahrscheinlichkeit am höchsten, dass die Argumente das Bundesverfassungsgericht am Ende überzeugen."


ER HAT ÜBER "WÄHLERINNEN TÜRKISCHER HERKUNFT" GESPROCHEN? HERVORRAGEND: DAS HÄNGEN  WIR DEM ALS AUSLÄNDERFEINDLICH AN!

CORRECTIV:
"... es geht [im weiteren Verlauf von Vosgeraus Rede] ..... um seine Bedenken in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten. Auf CORRECTIV-Fragen hin bestätigt er diesen Satz später.

Wenn jemand etwas nicht "kann", dann kann der Grund dafür in der Person selber liegen - oder in einem äußeren Hinderungsgrund: Ich kann z. B. "nicht aufstehen" können, weil ich krank bin - oder jemand mich festhält. 
Wenn irgendwo, aber ganz besonders in einem Artikel über Rechte, die, wie alle Welt "weiß" sowieso was gegen Ausländer haben, berichtet wird, dass ein Redner anzweifelt, "jungen Wählerinnen türkischer Herkunft" könnten sich eine unabhängige Meinung (über Parteien oder Kandidaten) bilden, dann "weiß" jeder Leser sofort: 'Vosgerau hält türkischstämmige (junge - und auch ältere?) Frauen für unfähig, sich eine eigene (politische) Meinung zu bilden' - er hält sie für zu doof dazu!
Um diese Meinung zu befestigen, weist CORRECTIV extra darauf hin, dass er diesen Satz später (also auf Befragen der Journalisten) bestätigt. 
Im vorliegenden Zusammenhang können die allermeisten Leser das nur so interpretieren, dass Vosgerau ein Ausländerhasser ist und dass er sogar noch dreist genug ist, sich gegenüber den Journalisten offen dazu zu bekennen.
In Wahrheit war alles ganz anders: Hier hat ein regelrechter SCHWEINEJOURNALISMUS einen honorigen und hochqualifizierten Juristen VORSÄTZLICH und WIDER BESSERES WISSEN in den Dreck gezogen, um für das eigene Lager die MACHT zu erringen - mit welchen Mitteln auch immer!

Vosgerau erläutert gegenüber Cicero: "Tatsächlich habe ich zur Illustration meines Standpunktes ein Beispiel vorgetragen. Es scheint mir nicht unrealistisch, dass in einer muslimisch geprägten Familie mit traditionellem Frauenbild am Ende der Mann bestimmt, was die Frau zu Hause am Küchentisch zu wählen hat. In nicht-muslimischen Familien kann das freilich auch passieren. In solchen Fällen sind die Grundsätze freier und geheimer Wahlen aber verletzt – und das politische Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frauen ebenso. Dies sind die Gründe, warum ich kein Anhänger der Briefwahl bin. Und genau das habe ich vorgetragen."

- und bei Tichys Einblick:
„Correctiv“ schreibt über mich: „Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahlgeheimnis, um seine Bedenken in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten. Auf CORRECTIV-Fragen hin bestätigt er diesen Satz später.“ Außerdem erweckt „Correctiv“ den Anschein, ich hätte aus diesem Grund – weil an Bundestagswahlen auch türkischstämmige Wählerinnen teilnehmen, die aber nicht selbständig denken könnten – dazu aufgerufen, Wahleinsprüche bzw. Wahleinspruchsbeschwerden zu erheben.
.....
 In meinem Vortrag habe ich die Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes, die Problematik ihrer Einhaltung bei der Briefwahl und die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts erläutert. Und in diesem Zusammenhang habe ich – nebenher – sinngemäß auch gesagt: Wenn eine Jungwählerin türkischer Herkunft ihren Wahlzettel zu Hause in der Küche und unter Aufsicht ihres Vaters und mehrerer Brüder ankreuzt, dann mag sie das nicht immer und zwingend in derjenigen Freiheit tun, die die Verfassung eigentlich voraussetzt. Ich finde also durchaus, dass Jungwählerinnen türkischer Herkunft selbständig entscheiden können und dies auch tun sollten – und dafür sind eben Wahllokale und Wahlkabinen da. Die Briefwahl ist unter Umständen nicht hilfreich. Darum ging es in meinem Vortrag.

Auch das ist glaubhaft, weil es im Kontext speziell mit der Briefwahl sinnlos wäre, die Wähler für zu doof zum Wählen abzustempeln: dann müsste man ihnen das aktive Stimmrecht generell absprechen!

Was GENAU ist hier mit dem Vortragsteil über junge türkischstämmige Frauen passiert?
CORRECTIV hat "nur" das getan, was ein Berichtender notwendig tun muss, wenn er Äußerungen nicht in direkter Rede wiedergibt: es hat sie umformuliert. Aber dabei in zwei Punkten manipuliert:
  1. Durch Weglassen des Zusammenhangs. Diese Isolierung erzeugt den Eindruck einer subjektiven Unfähigkeit, statt der vom Autor völlig eindeutig gemeinten (und zweifellos auch formulierten) objektiven Be- bzw. Verhinderung.
  2. Es geht nicht um Meinungsbildung, sondern um Stimmabgabe. Die in Rede stehenden hypothetischen Wählerinnen mögen sich durchaus eine eigene Meinung zur Wahl gebildet haben. Diese können sie aber im Wahlakt selber nicht zum Ausdruck bringen, weil sie durch sozialen Druck (u. U. sogar durch physische Einwirkung!) daran gehindert werden. Das Szenario als solches ist dem Grunde nach keineswegs implausibel. Aber hier geht es lediglich um die falsche Wiedergabe der entsprechenden Stelle in der Vosgerau-Rede. Und diese Falschdarstellung ist kein Versehen; die hat CORRECTIV ganz zweifellos planvoll und VORSÄTZLICH konstruiert!
Mit nur DREI Änderungen wird aus dem CORRECTIV-Satz eine KORREKTE Wiedergabe des Gesagten:
"es geht ..... um seine Bedenken in Bezug auf DIE ENTSCHEIDUNGSFREIHEIT jungeR Wählerinnen türkischer Herkunft".

Wer so agiert oder genauer: AGITIERT, wie hier die "guten Schreiber" von CORRECTIV oder aus dessen Umfeld, dem geht es nicht um Demokratie; der ist sogar ein regelrechter ANTIDEMOKRAT! Dem geht es darum, für das eigene Lager eine absolute nicht mehr angreifbare MACHT zu erringen! Es geht, hier trifft der Begriff tatsächlich zu, um eine MACHTÜBERNAHME!
Nur voll vermerkelte Polenz-Pinsel aus der  schwarzen Brigade vom Quoten-Friedrich [Merz] wiegen sich in der Illusion, dass es hier lediglich gegen die AfD, oder gar nur gegen Exzesse gehe (die es in der AfD leider wirklich gibt - weshalb ich dort auch kein Mitglied mehr bin). Hier soll das deutsche Stimmvieh so programmiert (gehirngewaschen) werden, dass es die Frage

WOLLT IHR DIE TOTAAAAAAALE MASSENIMMIGGRESSION?
aus vollen Kehlen mit
JAAAAAAAA!
beantwortet!


BETRÜGERISCHE VORTÄUSCHUNG VON JOURNALISTISCHER REDLICHKEIT

Der Satz 
"Auf CORRECTIV-Fragen hin bestätigt er diesen Satz [über junge türkischstämmige Wählerinnen] später"
hat eine DOPPELTE Funktion. Nicht nur soll er Vosgerau als schamlosen Ausländerfeind brandmarken (s. o.). 
Sondern zugleich soll er den Lesern journalistische Fairness suggerieren. Denn so ziemlich jeder wird unterbewusst daraus die Botschaft mitnehmen
Die haben Vosgerau hinterher befragt (ihm also eine faire Chance zur evtl. "Gegenrede" gegeben!). Aber offenbar hat er nichts von dem bestritten, was hier geschrieben steht - sonst hätte COLLECTIV das doch wiedergegeben? Also muss die Darstellung im Artikel korrekt sein!

Dieser Schachzug ist nun wiederum eine ganz besonders infame Irreführung der Leser. Wie es wirklich war, berichtet Vosgerau 
bei Tichys Einblick [TE]
[Interviewer:] Werden Sie rechtlich gegen Passagen vorgehen, die Sie betreffen?
[Vosgerau:] Ja. Und hier verhält es sich außerdem so, dass „Correctiv“ ja vorher – wenn auch mit enorm kurzer Frist – bei mir angefragt hatte. Ich hatte denen den Inhalt meines Vortrages und die Sache mit den türkischstämmigen Jungwählerinnen genauestens erklärt. Die wussten es also besser, haben meine Darlegungen ignoriert – und dann auch noch geschrieben, ich hätte den Satz „bestätigt“. Das Gegenteil war aber der Fall.

Auch diese Einlassung von Vosgerau ist glaubhaft. DASS er befragt wurde UND GEANTWORTET HAT, bestätigt CORRECTIV selber. Dass er dabei im Zusammenhang mit seinem Vortrag lediglich den Satz über junge türkischstämmige Frauen bestätigt haben sollte, ist komplett unwahrscheinlich. Es macht keinen Sinn anzunehmen, dass er seinen Vortrag bzw. seine Absichten dort nicht genau so erläutert hat, wie der das im TE-Interview tut.

Richtig - und doch auf subtile Weise wiederum ebenso falsch - ist sicherlich die Aussage: "An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können."
Das insinuiert nämlich, dass er sich eigentlich sehr wohl daran erinnert, aber (nach dem Beispiel von Bundeskanzler Olaf Scholz?) eine Nicht-Erinnerung lediglich vortäuscht.
Indes kommt der Begriff "Ausbürgerung"  im gesamten Text des CORRECTIV-"BERICHTS" nirgends vor - außer in dieser Frage an Vosgerau. Wie soll sich Vosgerau an etwas erinnern können, an das sich nicht einmal die Artikelverfasser "erinnern" konnten - das also auf Basis unseres Kenntnisstandes von keinem der Redner überhaupt vorgetragen wurde?


Vgl. zum vorliegenden Thema auch das Interview vom 16.01.24 auf der Webseite von Alexander Wallasch "Ein Teilnehmer des Sellner-Vortrags zur Remigration berichtet. Correctiv-Geheimtreffen – Ulrich Vosgerau erzählt: Ich war dabei!".


Die GENAUE Nanometer-Distanz zwischen CORRECTIV-Kollektiv und
Reichspropagandaministerium müssen Sie bitte selber ermessen!😇


 WHODUNIT?

Diese sehr detaillierten Analyse einer nur kurzen und für die Kernargumentation von CORRECTIV gänzlich unerheblichen PASSAGE entlarvt die "Journalisten" als veritable INFORMATIONS-GAUNER!
Eine weitere, umfassendere Analyse habe ich noch in Arbeit; dazu vorab so viel, dass der gesamte Artikel massivst mit Framing-Technik arbeitet: An zahlreichen Stellen werden Vorwürfe erhoben, ohne dass die mit irgendwelchen Fakten (i. e. Teilnehmer-Äußerungen) verknüpft würden. Und die demnach VÖLLIG UNSUBSTANTIIERT sind.
Von daher, sowie auf Basis der vorliegenden Detailanalyse und auch wegen der extremen Dürftigkeit dessen, was ich als eigentlichen Berichtstext über den Sellner-Vortrag in einem separaten Blott bereits extrahiert hatte, muss ich konstatieren, dass sich das deutsche Demo-Vieh von einer regelrechten AGITPROPKAMPAGNE auf die Straßen hat treiben lassen. Auch für die vorgeblichen "Demokratieretter" von CORRECTIV ist das Volk nichts als Knetmasse. Es geht um PROPAGANDA, die hier lehrbuchmäßig genau so betrieben wird, wie sie in einem Buch, an dessen Titel und Autor ich mich ums Verrecken nicht mehr erinnern kann😇, exemplarisch beschrieben wird:
Die Aufgabe der Propaganda liegt nicht in einer wissenschaftlichen Ausbildung des einzelnen, sondern in einem Hinweisen der Masse auf bestimmte Tatsachen, Vorgänge, Notwendigkeiten usw., deren Bedeutung dadurch erst in den Gesichtskreis der Masse gerückt werden soll. Die Kunst liegt nun ausschließlich darin, dies in so vorzüglicher Weise zu tun, daß eine allgemeine Überzeugung von der Wirklichkeit einer Tatsache, der Notwendigkeit eines Vorganges, der Richtigkeit von etwas Notwendigem usw. entsteht. Da sie aber nicht Notwendigkeit an sich ist und sein kann, da ihre Aufgabe ja genau wie bei dem Plakat im Aufmerksammachen der Menge zu bestehen hat und nicht in der Belehrung der wissenschaftlich ohnehin Erfahrenen oder nach Bildung und Einsicht Strebenden, so muß ihr Wirken auch immer mehr auf das Gefühl gerichtet sein und nur sehr bedingt auf den sogenannten Verstand. Jede Propaganda hat volkstümlich zu sein und ihr geistiges Niveau einzustellen nach der Aufnahmefähigkeit des Beschränktesten unter denen, an die sie sich zu richten gedenkt. .....
Wer die breite Masse gewinnen will, muß den Schlüssel kennen, der das Tor zu ihrem Herzen öffnet. Er heißt nicht Objektivität, also Schwäche, sondern Wille und Kraft.
Die Gewinnung der Seele des Volkes kann nur gelingen, wenn man neben der Führung des positiven Kampfes für die eigenen Ziele den Gegner dieser Ziele vernichtet.
Das Volk sieht zu allen Zeiten im rücksichtslosen Angriff auf einen Widersacher den Beweis des eigenen Rechtes, und es empfindet den Verzicht auf die Vernichtung des anderen als Unsicherheit in Bezug auf das eigene Recht, wenn nicht als Zeichen des eigenen Unrechtes. Die breite Masse ist nur ein Stück der Natur.
 
Genau so, als Stück der Natur, als dummes Vieh, behandelt die CORRECTIV-"Recherche" ihre Leser. Und das auch im Dritten Jahrtausend wieder mit vollem Erfolg!


Wer nun ist der Mastermind hinter DIESEM infernalischen Propagandapamphlet?
Als die für "Text und Recherche" verantwortlichen Mitarbeiter benennt der CORRECTIV-"Bericht":
Marcus Bensmann, Justus von Daniels, Anette Dowideit, Jean Peters, Gabriela Keller.
Jedenfalls von dem "Aktionskünstler" und ehemaligen Böhmermann-Mitarbeiter Jean Peters (Wikipedia) könnte ich mir gut vorstellen, dass er es mit den Fakten nicht so genau nimmt, wenn es um sein Kampf für seine hehren (bolschewistischen und immiggressionsfanatischen) Ziele geht. Sagt er doch selber auf seiner Webseite, Unterseite "Taktische Medienarbeit" (!) (meine Hervorhebung):"Ich entwickele Aktionen und erfinde Geschichten, mit denen ich in das politische und ökonomische Geschehen interveniere. Besonders wichtig dabei: Mit der passenden Medienstrategie Aufmerksamkeit erregen [hier ganz besonders der (im vorliegenden Blott nicht behandelte) Hinweis im Artikel auf die relative räumliche Nähe des Veranstaltungsortes zum Ort der berüchtigten Nazi-Wannseekonferenz im Artikel], den gesellschaftlichen Diskus anregen und so zum Wandel beitragen."
Man kann indes durchaus bezweifeln, dass ein mit Lug und Trug entfesselter "gesellschaftlicher Diskurs" geeignet ist, eine Gesellschaft ZUM GUTEN zu wandeln.
Nachtrag 05.02.2024: Die JUNGE FREIHEIT informiert in ihrem heutigen Bericht " 'Correctiv'-Geschichtenerfinder ändert heimlich Lebenslauf":
"... die Selbstbeschreibung, die seit spätestens Juli 2020 seine Internetseite zierte, ist am Sonntag heimlich geändert worden. Er ist nicht länger Erfinder von Geschichten, sondern nun 'investigativer Journalist bei Correctiv'. Vom Geschichtenerfinder ist keine Spur und kein redaktioneller Hinweis zu finden."
Nachtrag 13.02.24: In einer zweiteiligen Serie enthüllt der Blog "achgut" aktuell mehr über Peters' Denkweise: "Der Messias von Correctiv (1)" und Teil 2.




HINWEIS: In einem weiteren Zusammenhang zum vorliegenden Thema steht auch mein Blott "L'AfD, c'est moi: Björn the Brain oder Björn, das Boot?".



PFLICHTLEKTÜRE für alle, die sich WIRKLICH um unsere Demokratie sorgen, ist der Kommentar "LAND AM KIPPPUNKT. Correctiv, Wannsee und der Moralputsch der Wohlgesinnten" vom 21.01.24 auf TICHYS EINBLICK. Daraus einige "Appetithäppchen":
  • Die Berichte über einen angeblichen Potsdamer Deportations-Geheimplan enthalten zwar kaum Substanz, bewirken aber viel: Ihre politisch-mediale Verwertung zielt auf die Errichtung einer autoritären Postdemokratie. Das Land steht tatsächlich an einem Kipppunkt – aber anders, als viele im politisch-medialen Komplex suggerieren.

  • Was wir nicht wissen: Wie viel Planung in dem Beitrag und dessen Verwertung steckt. Der Beitrag brauchte also unbedingt die Wannseekonferenz-Anbindung, um es überhaupt zur beabsichtigten Wahrnehmungshöhe zu schaffen. Denn faktisch gibt der Text so gut wie nichts her. Was er berichtet, ist weitgehend unskandalös; gibt es eine Skandalbehauptung wie die angebliche Forderung nach massenhafter Vertreibung von Migranten mit deutschem Pass, fehlt wieder jeder Beleg. 

  • Es entspricht also einer inneren Logik, wenn es in der Verwertungskette, die sich nach der Correctiv-Veröffentlichung in Gang setzte, überhaupt nicht mehr darum ging und geht, was jemand in dem Potsdamer Hotel tatsächlich sagte, sondern nur noch um alles, was sich um das Stichwort „Wannsee 2.0“ gruppieren lässt. Diese Metaebene entsteht nicht einfach so. An ihr wirken viele mit und das mit großer Hingabe. 

  • In den meisten Medienbeiträgen zur Weiterverarbeitung der Correctiv-Vorlage spielt der Inhalt des Ursprungstextes so gut wie keine Rolle mehr, sondern nur noch das darübergelegte NS-Wannsee-Holocaust-Deutungsraster.

  • Großkundgebungen mit Politikern, illuminierte Marschblöcke, Aufrufe zum Zusammenstehen und zur Einebnung aller Parteidifferenzen stellen überhaupt die denkbar schlechtesten Mittel zur Bekämpfung einer angeblich drohenden Diktatur dar, erst recht, wenn das Bild dieser Diktatur auch noch konsequent nach NS-Schablonen gezeichnet wird. Hätte Correctiv wirklich eine echte Gefahr aufgedeckt, dann hätte die Plattform mit der Publikation kaum von November bis Januar gewartet. 

  • ..... stellen Politiker und sonstige Demonstranten auch ihren Maßnahmenkatalog zusammen, der die drohende Diktatur im letzten Moment noch verhindern soll: Verbot der zweitgrößten und im Osten stärksten Oppositionspartei, Aberkennung der Bürgerrechte für einen ihrer Politiker, Großkundgebungen ausdrücklich „gegen rechts“, also gegen das gesamte politische Spektrum jenseits von Ruprecht Polenz und, wie von Familienministerin Lisa Paus angekündigt, noch mehr Geld für staatsfinanzierte „zivilgesellschaftliche Kräfte“, die nach ihren Worten mit der „Polizei und Sicherheitskräften“ als halboffizielle Ordnungsmacht zusammenwirken sollen.

  • Besser als das von Polenz und vielen anderen verbreitete Motto „in den Farben getrennt, in der Sache vereint“ könnten diejenigen, die aus der Correctiv-Kolportage einen realen Wendepunkt für das ganze Land machen wollen, ihre Gesellschaftsvorstellung gar nicht beschreiben. Alle Parteien außer der einen dürfen sich nur noch in ihren Farben unterscheiden, alle haben einen Block zu bilden, und in dieser Blockbildung darf bei den Themen Migration, aber auch bei allen anderen niemand mehr mit einer Ansicht aus der Reihe tanzen, die der AfD auch nur nahekommt ..... . Unter diesen Bedingungen wäre selbst ein Rest letzter Rationalität in politischen Debatten nicht mehr möglich.

  • ..... weil die Dauerentlarvung [der AfD als "nazi"] ..... sich schon längst nicht mehr steigern lässt, beginnt jetzt der Versuch – da die Regierenden die Möglichkeit, ihre Politik zu ändern, offensichtlich von vornherein verwerfen –, den Charakter des Landes ganz real zu verändern.

  • Die neue politische Ordnung nach einem abgeschlossenen Moralputsch würde ..... von einer übergroßen Koalition von Berufspolitik bis Berufsaktivisten unter Begleitung fast aller Medien beherrscht, die einen permanenten Ausnahmezustand erklären, weil im Wochentakt Berichte über immer neue hochgefährliche Netzwerke erscheinen. Parteiverbote, Aberkennung von Grundrechten und staatlich gelenkte und mitfinanzierte Kundgebungen, gut und gerne auch vor Privathäusern wären die Instrumente gegen alle, die noch ernsthaft abweichen. Diese Machtanwendung würde sich natürlich nicht auf die AfD beschränken.

  • In der spezifisch deutschen Postdemokratie gibt es nur noch zwei politische Richtungen. Zum einen führt die Kolonne der Wohlgesinnten in die bessere Transformationszukunft, mit der Begründung, das sei der einzige Weg, der NS-Vergangenheit zu entkommen, die immer ganz dicht auf den Fersen folgt. Auf der anderen Seite laufen alle, die nicht mit wollen, folglich dem Faschismus in die Arme. ..... Wir stehen tatsächlich an einem gesellschaftlichen Kipppunkt. Nur eben in eine etwas andere Richtung, als es diejenigen glauben machen, die gerade wirklich den Hebel am alten und schon etwas schwachen Verfassungsstaat ansetzen.


Nachtrag 31.01.2024
Inzwischen hat Dr. habil. Vosgerau CORRECTIV verklagt. In einem Artikel bei Tichys Einblick hieß es gestern:
"Die Anwaltskanzlei Höcker hat heute im Auftrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau eine Abmahnung an die Medienplattform Correctiv verschickt, die das Unternehmen auffordert, Behauptungen gegen ihn im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an einem privaten Treffen im 'Landhaus Adlon' am 25. November 2023 zu unterlassen. ..... Vosgerau geht insbesondere gegen aus seiner Sicht falsche Behauptungen von Correctiv über seinen Vortrag vor, der sich mit rechtlichen Problemen bei der Briefwahl befasste."


Nachtrag 15.02.24
Die Neue Zürcher Zeitung ist wirklich ein Qualitätsmedium; sogar noch mehr als die FAZ. Der NZZ-Redakteur Alexander Kissler stellt seinen vollen Durchblick unter Beweis, wenn er in dem Bericht "«Keine Remigration von Menschen mit deutschem Pass gefordert»: Der Text von Correctiv landet vor Gericht" (13.02.24) schreibt:
"Kern der kommenden Debatte aber könnte der Unterschied sein zwischen dem, was Correctiv tatsächlich schrieb, und dem Eindruck, der erzeugt wurde. Die Autoren des Textes formulieren, «im Grunde» seien «die Gedankenspiele an diesem Tag» alle auf einen Gedanken hinausgelaufen: «Menschen sollen aus Deutschland verdrängt werden können, wenn sie die vermeintlich falsche Hautfarbe oder Herkunft haben – und aus Sicht von Menschen wie Sellner nicht ausreichend ‹assimiliert› sind.» Damit steht im Zentrum des Artikels eine Deutung des recherchierten Materials, nicht die Recherche selbst."


Nachtrag 19./21.02.24
Das Nachrichtenportal NIUS hat heute die eidesstattlichen Versicherungen von 7 Tagungsteilnehmern im Wortlaut veröffentlicht. Überschrift: " 'Geheimtreffen in Potsdam': Das ist die eidesstattliche Versicherung gegen die Correctiv-Recherche".
Um einen direkten Vergleich mit dem 8 eidesstattlichen Versicherungen der CORRECTIV-Journalisten zu ermöglichen (vgl. Nachtrag 20.02.24), nachfolgend der Wortlaut (meine Hervorhebungen):
Belehrt über die Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt gemäß §§ 156, 161 StGB versichere ich, ..... Folgendes zur Vorlage bei Gericht an Eides statt:
Ich war auf dem im Correctiv-Bericht vom 10.01.2024 beschriebenen Treffen in Potsdam anwesend.
Auf dem besagten Treffen in Potsdam am 25.11.2023 wurde weder über eine Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass gesprochen oder gar diese geplant, noch wurde besprochen, Menschen anhand rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft, auszuwählen und aus Deutschland auszuweisen.
Richtig ist vielmehr Folgendes:
Das Thema „Remigration“ war das Thema eines der vielen verschiedenen Vorträge des Tages, nämlich Thema des Vortrags von Martin Sellner und einer Fragerunde unmittelbar im Anschluss an diesen Vortrag.
Ob Herr Sellner dem in Deutschland vor Erscheinen des Correctiv-Berichts völlig ungebräuchlichen Begriff „Remigration“ – im Allgemeinen einen bestimmten und klar definierten Sinn beilegt, ist mir nicht bekannt. Für mich steht dieser Begriff in einer Wortstammfolge völlig unverfänglicher Definitionen wie Immigration = Einwanderung, Emigration = Auswanderung und Remigration = Rückwanderung.
In seinem Vortrag am 25. November 2023 vermittelte Herr Sellner jedenfalls nicht den Eindruck, das verwendete Wort Remigration ganz übergreifend für unterschiedliche Sachverhalte, die die Rückkehr von Ausländern in ihre Heimatländer betreffen, zu deuten. Auf jeden Fall hat der den Begriff aber nicht für die Ausweisung von Deutschen ins Ausland gebraucht, was ja auch sprachlich keinen Sinn machen würde.
Ob eine andere Definition des Begriffs „Remigration“ möglicherweise Martin Sellners Buch „Regime-Change von rechts“ zu entnehmen ist, ist mir unbekannt, weil ich das Buch nicht gelesen habe.
Soweit Martin Sellner in seinem Vortrag von einer Remigration gesprochen hat, so hat er in seinem Vortrag nur davon gesprochen, dass vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber, sowie Asylbewerber, deren Aufenthaltsberechtigung erlischt, zeitnah ausgewiesen werden sollten.
Dabei hat Herr Sellner in seinem Vortrag deutlich gemacht, dass es ihm bei der „Remigration“, nicht darum ginge, dass Ausländer per se ausgewiesen werden sollten, etwa weil sie Ausländer sind, sondern dass das Ziel die zeitnahe rechtsstaatlich gebotene Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer sei und straffällige und schlecht integrierte Ausländer des Landes zu verweisen.
Dabei ging es in dem Vortrag Sellners thematisch weder um eine Ausweisung von Ausländern mit deutscher Staatsangehörigkeit, noch thematisierte, forderte oder befürwortete Herr Sellner eine Ausweisung aufgrund oder anhand wie auch immer gearteter rassistischer Kriterien, wie beispielsweise der Hautfarbe oder der Herkunft. Es wurde also nicht die Remigration per se aller Ausländer oder aber von Menschen mit besonderen Merkmalen, wie einer bestimmten Hautfarbe oder Ähnlichem gefordert, propagiert oder von Herrn Sellner besprochen oder vorgeschlagen. Sein Vortrag fokussierte sich auf die Ausweisung ausreisepflichtiger Ausländer und dies mit der Motivation, die Ausreise straffälliger und schlecht integrierter ausreisepflichtiger Ausländer zu fordern und zu fördern.
Die Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund oder die Ausweisung anhand rassistischer Kriterien wie Hautfarbe und Herkunft war nicht Gegenstand des Vortrags.
Erst auf die im Bericht geschilderte Rückfrage von Frau Silke Schröder im Anschluss an den Vortrag Sellners, dass Personen mit deutschem Pass nicht abgeschoben werden könnten, hat sich Herr Sellner überhaupt und erst nach seinem Vortrag zu deutschen Staatsbürgern geäußert. Dabei ging Herr Sellner aus meiner Sicht bezüglich der vormaligen Ausländer mit deutschem Pass erkennbar davon aus, dass man diesen Personen weder den Pass entziehen könne, noch dass man diese ausweisen könne oder solle.
Herr Sellner sagte auf diese Rückfrage, dass Personen mit deutschem Pass, die Islamisten seien oder aber Clankriminelle, dadurch begegnet werden sollte, dass der Rechtsstaat entsprechende Straftaten entschieden verfolge und dass diese Personen darüber zu dem Ergebnis kommen würden, entweder ihr Verhalten zu ändern und sich rechtmäßig verhalten oder aber sich möglicherweise zu überlegen, ihre kriminellen Tätigkeiten ins Ausland zu verlegen, wo ihnen dann nur in geringerem Maße eine rechtsstaatliche Verfolgung der Straftaten drohe. Sellner empfahl aber keinesfalls „Sonderstrafgesetze“ oder „Sonderregeln über die Strafzumessung“ für Deutsche mit Zuwanderungshintergrund.
Auch auf den rückfragenden Vorhalt von Frau Schröder, dass Ausländer mit deutschem Pass nicht abgeschoben werden könnten, hat Herr Sellner somit keine Abschiebung/Ausweisung deutscher Staatsbürger gefordert – erst recht nicht nach Maßgabe rassistischer Kriterien wie Hautfarbe oder Herkunft –, sondern er hat stattdessen mitgeteilt, dass deren Straftaten entschiedener verfolgt werden sollten, um entweder eine Besserung dieser Person in Deutschland zu erreichen oder aber deren Entscheidung, Straftaten eher im Ausland zu begehen.
Insgesamt ist also festzuhalten, dass sowohl der vortragende Sellner, wie auch die anderen Teilnehmer des Treffens zu keinem Zeitpunkt eine Remigration von Menschen mit deutschem Pass gefordert oder geplant haben und erst recht keine Remigration von Menschen anhand oder aufgrund rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft.
Unabhängig davon, dass Herkunft und Hautfarbe wie gesagt nicht als Kriterien einer Ausweisung diskutiert wurden, hat Thema „Hautfarbe“ im Rahmen des privaten Treffens am 25. November 2023 niemals eine Rolle gespielt, weder in Vorträgen noch in Diskussionsbeiträgen wurde es überhaupt jemals erwähnt. Dass alle Vorgänge, die Martin Sellner unter dem generalisierenden Oberbegriff „Remigration“ zusammenfasst, seines Erachtens unbedingt legal und verfassungsgemäß erfolgen sollen und müssen, hat Martin Sellner in Rahmen seines Vortrages nicht etwa nebenher eingeflochten, sondern wieder und wieder betont und in den Vordergrund gestellt, er ist regelrecht „darauf herumgeritten“.


Nachtrag 21.02.24
"Wir garantieren mit unserer Freiheit" verkündet eine PM der CORRECTIV-Redaktion von heute: "CORRECTIV garantiert vor Gericht mit acht eidesstattlichen Versicherungen die Richtigkeit der Recherche 'Geheimplan gegen Deutschland'. Unsere Redaktion steht entschlossen hinter der Veröffentlichung und tritt einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Teilnehmers Ulrich Vosgerau entschieden entgegen."
Die eidessstattlichen Versicherungen sind auch in der PM wiedergegeben. Zum Vergleich mit den o. a. eidesstattlichen Versicherungen von Tagungsteilnehmern hier der Text derjenigen von CORRECTIV. Konkret die vom Chefredakteur Justus von Daniels; ich habe sie nicht verglichen, gehe aber davon aus, dass die anderen mehr oder weniger identisch sind (Hervorhebungen wiederum von mir): 
Belehrt über die Strafbarkeit einer vorsätzlich oder fahrlässig falschen Versicherung an Eides Statt gemäß §§ 156, 161 StGB versichere ich, Justus von Daniels, geschäftsansässig Huyssenallee 11, 45128 Essen, Folgendes zur Vorlage bei Gericht an Eides Statt:
Ich bin Chefredakteur des gemeinwohlorientierten Medienhauses CORRECTIV und war maßgeblich an der Recherche zu der Veranstaltung in Potsdam vom 25.11.2023 beteiligt, die zu der Veröffentlichung „Geheimplan gegen Deutschland" führte. Ich bin als einer der Autoren aufgeführt. Zum Gegenstand des Ablaufs und des Treffens habe ich selbst recherchiert. Ich habe Zugang zu allen Quellen der Recherche. Aus meiner journalistischen Sicht ist gesichert, dass diese Quellen den im Artikel geschilderten Inhalt der Veranstaltung richtig wiedergeben. Wir haben umfassend Quellenschutz zugesagt, weswegen ich weitere Einzelheiten zu den Quellen nicht preisgeben darf.
1. In seinem Vortrag beschrieb Herrn Martin Sellner einen „Bevölkerungsaustausch". Je mehr „Bevölkerungsaustausch", desto schwieriger sei dieser zu stoppen, sagte Herr Sellner. Eine mit dem Bevölkerungsaustausch verbundene Gefahr sei für ihn die „ethnische Wahl". Herr Sellner beschreibt die „ethnische Wahl" als die politische Ausdehnung des „Bevölkerungsaustauschs". Herr Sellner sagte, die nicht-assimilierten Fremden lebten nicht nur hier, sie wählten auch hier und sie würden in hohem Maße migrationsfreundliche Parteien wählen. Herr Sellner sagt, nicht assimilierte, afro-arabische Migranten würden in der Regel Parteien wählen, die pro Migration seien. Sellner sagte an die bei seinem Vortrag anwesenden Personen gewandt, ihre Stimme würde mit jedem Migranten, der in das Land kommt, der die Staatsbürgerschaft bekommt, obwohl er nicht assimiliert ist, weniger wert. Und das sei die Uhr, die gegen uns tickt. Herr Sellner sagte, der „Bevölkerungsaustausch" sei die größte Gefahr, die Folgen seien irreversibel. Man könne sie politisch nicht mehr umkehren, wenn eine Schwelle überschritten sei.
2. „Remigration" sei millionenfache Abschiebung. „Remigration" sei machbar. Wenn Millionen von Menschen „illegal" nach Europa kommen können, in kurzer Zeit, weil es Busse, Autos und Flugzeuge gebe, dann könnten natürlich auch „Millionen" wieder legal Europa verlassen.
3. Auf Nachfrage der anwesenden Silke Schröder konkretisiert Herr Sellner, wen alles die „Remigration" betrifft. Es gebe in der „Remigration drei Zielgruppen". Es gebe die „Asylanten", es gebe die „Nicht-Staatsbürger" und es gebe die „Staatsbürger, die nicht assimiliert" seien. Die „Nicht-Staatsbürger" hätten nur eine Aufenthaltserlaubnis, die man einfach auslaufen lassen oder nicht erneuern könne. Die „nicht-assimilierten Staatsbürger" seien das größte Problem. Und Herr Sellner schlägt die Lösung vor. Diese könne man durch „maßgeschneiderte Gesetze" und „hohen Assimilations- und Anpassungsdruck" dazu bewegen, das Land zu verlassen. Die „Remigration" in dem dritten Bereich sei kein Jahresprojekt, sondern ein „Jahrzehnte-Projekt".
4. Sodann ergriff Herr Dr. Gernot Mörig das Wort und sprach von einem Expertengremium, das das ausarbeiten solle. Und zwar unter „ethischen, juristischen und logistischen Gesichtspunkten." Ein Mitglied habe Mörig schon im Sinn: Hans-Georg Maaßen, den früheren Chef des Verfassungsschutzes. Damit man etwas „in der Schublade" habe, wenn eine patriotische Kraft im Land Verantwortung übernommen habe.
5. Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft „wieder wegzunehmen".
6. Herr Sellner sprach auch von dem Musterstaat oder einer Musterstadt in Nordafrika. Er erklärte, dort könnten bis zu zwei Millionen Menschen leben. Dann habe man einen Ort, wo man Leute „hinbewegen" könne. Dort gebe es die Möglichkeit für Ausbildungen und Sport. Und alle, die sich für Geflüchtete einsetzten, könnten auch dorthin.

Meine Einschätzung dazu:

1) Über eine AUSWEISUNG von deutschen Staatsbürgern hat Sellner nicht gesprochen; insoweit widerspricht die CORRECTIV-eV ("eV 2") nicht der "Gegner-eV" ("eV 1").

2) EV 2 sagt: "Die 'nicht-assimilierten Staatsbürger' seien das größte Problem. Und Herr Sellner schlägt die Lösung vor. Diese könne man durch 'maßgeschneiderte Gesetze' und 'hohen Assimilations- und Anpassungsdruck' dazu bewegen, das Land zu verlassen.
Dagegen stand in EV 1:
Sellner empfahl aber keinesfalls „Sonderstrafgesetze“ oder „Sonderregeln über die Strafzumessung“ für Deutsche mit Zuwanderungshintergrund.
Es gibt keinen logischen Widerspruch zwischen den beiden EVs, weil EV 1 nur auf die Strafgesetzgebung abstellt (über die Sellner tatsächlich nicht spezifisch gesprochen haben mag). EV 2 behauptet dagegen, dass Sellner, ich sage mal ganz allgemein: spezifische Gesetze und Maßnahmen forderte, um nicht assimilierte Migranten mit (nunmehr) deutscher Staatsbürgerschaft, ich sage mal: "zu vergraulen". Das wäre möglicher Weise verfassungswidrig. 
ABER (das hat jetzt nichts mit der Richtigkeit des CORRECTIV-Artikels zu tun, sondern betrifft lediglich die politische Ebene: WENN diese Maßnahmen verfassungswidrig wären, könnten die Betroffenen natürlich dagegen klagen und würden Recht bekommen. Verfassungswidrige Gesetze, die dann vom BVerfG wieder einkassiert werden, haben die verschiedensten Bundesregierungen schon öfter gemacht. Umstürzlerische Umtriebe (hier: der AfD) lassen sich aus Überlegungen, solche Gesetze zu machen, also NICHT herleiten.
Was die mediale Ebene angeht, also den CORRECTIV-Artikel, dürfte die subjektive Einschätzung (der Journalisten), dass (ich formuliere mal bewusst vage) "es" irgendwie um eine "Vertreibung" "von Millionen von Menschen" aus Deutschland "gegangen sei", vermutlich rechtlich zulässig sein. Zumal EV 2 auch sagt, dass Sellner „Remigration" als "millionenfache Abschiebung" bezeichnet habe. Dass er das so oder ähnlich gesagt hat, halte ich für durchaus vorstellbar.
Und unter "Vertreibung" kann man m. E. auch das fassen, was ich als "Vergraulen" bezeichnet hatte.

Der Artikel behauptet aber außerdem: "Sie [die Teilnehmer] planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland". Das "planten" geht nun freilich weit über meine o. a. (bewusst vage gehaltene) Formulierung hinaus, dass "es um ... gegangen sei". Selbst wenn man die EV 2 inhaltlich für korrekt hält (und das tue ich), erlaubt sie m. E. keine SO weitgehende Schlussfolgerung. Zumal es nur einen Vortrag und eine Fragerunde gab. Gewiss, im Rahmen dieser Fragerunde hat (Richtigkeit, wie gesagt, unterstellt) die AfD-MdB Gerrit Huy vorgeschlagen, "Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft 'wieder wegzunehmen'." Das ist aber (in sehr engen Grenzen) wohl tatsächlich zulässig. Ob sie eine Ausweitung dieser Grenzen gefordert oder im Sinn hatte, und, wenn ja, ob das verfassungswidrig wäre, weiß ich nicht. Selbst wenn, wäre das aber eine einzelne Stimme unter den Teilnehmern, die in keinster Weise die Behauptung rechtfertigt, dass diejenigen, die in Potsdam zusammenkamen, einen Plan (für was auch immer) geschmiedet hätten: Dort fand lediglich eine DEBATTE statt; das lässt, wenn man ihn auf seinen FAKTENgehalt reduziert, der CORRECTIV-Artikel auch völlig eindeutig erkennen. Die "Planungs"-Behauptung soll zweifellos auch die Passage "Sodann ergriff Herr Dr. Gernot Mörig das Wort und sprach von einem Expertengremium, das das ausarbeiten solle. ..." untermauern. Aber auch das ist nur eine Einzelstimme; offensichtlich wurde das nicht weiter erörtert und schon gar nicht wurde das in irgendeiner Form beschlossen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass EV 2 NICHT die Passage aus EV 1 angreift, wonach Sellner gesagt habe, dass "Remigration" "unbedingt legal und verfassungsgemäß erfolgen sollen und müssen" und dass er das "nicht etwa nebenher eingeflochten, sondern wieder und wieder betont und in den Vordergrund gestellt [und] regelrecht 'darauf herumgeritten' " ist. Indem CORRECTIV das nicht bestreitet, dürfte es im Rechtsstreit wohl als "zugestanden" behandelt werden.
DAS spricht dann wieder gegen den Begriff "Vertreibung", weil es sich ja nur um rechtlich zulässige Maßnahmen handeln soll.

Weiterhin stand im Artikel: "Menschen sollen aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertrieben werden können".
Auch das wird in der EV 2 NICHT bestritten.
Irgendwie sind die beiden wie ein Ringelpiez ohne Anfassen: Sie widersprechen sich nicht, weil sie sich gegenseitig nicht "berühren". Was aber auch bedeutet, dass CORRECTIV mit seiner EV 2 versucht, den EINDRUCK zu erwecken, dass es der EV 1 von Tagungsteilnehmern widerspreche, das aber gar nicht wirklich tut.
Nun kann man, wenn man in der EV 2 die Passage über Sellners Sprechen von einem „Bevölkerungsaustausch" liest (oder als journalistischer Lauscher hört), den Eindruck mitnehmen, dass für ihn die Masseneinwanderung eine Bedrohung für unser Land darstellt. Diese Meinung teile ich. Realistischer Weise muss man annehmen, dass die Loyalität eines sehr großen Teils der Migranten mehr ihrer alten als ihrer neuen Heimat gilt; das war selbst im "melting pot", also im "Schmelztiegel" der USA der Fall! Und dort ist der Integrations- und Anpassungsdruck für die früheren (und heutigen) Arbeitseinwanderer weitaus größer als bei uns, wo sogar vieles dafür getan wird, dass die Migranten ihre Herkunftsidentität NICHT verlieren. Dass viele Muslime früher oder später eine Partei wählen werden, die sie von der religiösen Seite her anspricht, halte ich ebenfalls für wahrscheinlich ("ethnische Wahl"). Weiter berichtet die EV 2: "Je mehr 'Bevölkerungsaustausch', desto schwieriger sei dieser zu stoppen, sagte Herr Sellner."
Aus alledem könnte man (im Sinne einer indiziengestützten Schlussfolgerung) herleiten, dass Sellner möglichst viele Migranten wieder 'rausschaffen' will. Aber "rassistische Kriterien" werden im CORRECTIV-Artikel nur ABSTRAKT behauptet, nicht konkret (weder als Zitat noch in indirekter Rede wiedergegeben). Auch die EV 2 behauptet das nicht. In der Sache ist diese CORRECTIV-Behauptung also nicht haltbar. Ob sie dennoch vor Gericht durchgeht (als Schlussfolgerung, als Meinungsäußerung): Das kann ich als juristischer Laie nicht einschätzen.
Jedenfalls widerspricht die EV 2 nicht DIREKT der Behauptung in EV 2, wonach es lt. Sellner "nicht darum ginge, dass Ausländer per se ausgewiesen werden sollten, etwa weil sie Ausländer sind, sondern dass das Ziel die zeitnahe rechtsstaatlich gebotene Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer sei und straffällige und schlecht integrierte Ausländer des Landes zu verweisen".

Die für den ganzen  CORRECTIV-"Bericht" kennzeichnende Dichotomie zwischen mitgeteilten Fakten und suggeriertem Eindruck kennzeichnet auch die o. a. CORRECTIV-PM. Die hochtrabende Formulierung der Überschrift "Wir garantieren mit unserer Freiheit" suggeriert eine UMFASSENDE Richtigkeit des gesamten Artikels. Wirklich "garantiert" wird aber lediglich "die Richtigkeit der Recherche". DAS, und den Inhalt ihrer EV glaube ich den Autoren durchaus. Aber der Artikel besteht eben aus WEIT MEHR ALS NUR "RECHERCHE". Über den Daumen gepeilt würde ich sagen, dass nur etwa die Hälfte echte Berichterstattung ist - und die andere Hälfte "FRAMING"! Und in diesem Bereich ist die EV 2 eben KEINE überzeugende Widerlegung der EV 1!


Nachtrag 23.12.2024
Auf der Webseite Legal Tribune Online (LTO - trotz der englischsprachigen Bezeichnung eine deutsche und deutschsprachige Seite) setzt sich der Chefredakteur Dr. Felix W. Zimmermann heute höchstpersönlich mit den "gegenüberstehenden" eidesstattlichen Versicherungen auseinander und mit der Rolle, die sie im Rechtsstreit von Dr. Vosgerau gegen CORRECTIV spielen: 
"Worum es bei dem Ver­­­fahren um die Cor­­rectiv-Recherche wir­k­­lich geht". Nachfolgend versuche ich, den weitaus längeren Artikel auf das Wesentliche "einzudampfen" (Hervorhebungen von mir):

Der zuständige Richter kann … die eidesstattlichen Versicherungen weitestgehend beiseitelegen. Denn im Gerichtsverfahren geht es gar nicht um die Kernvorwürfe des Correctiv-Berichts. So verlangt Vosgerau in seinem gerichtlichen Antrag nur Unterlassung von Aussagen, die seine eigene Person betreffen – und nur insoweit kommt es dann auch auf seine eidesstattliche Versicherung an. … . … die Kernvorwürfe rund um das "Remigrationskonzept" greifen weder er noch ein anderer Teilnehmer des Treffens gerichtlich an, sodass das Landgericht Hamburg über deren Zulässigkeit hierüber weder urteilen muss noch darf. …
Damit steht fest: Der Tatsachenkern der Correctiv-Berichterstattung wird juristisch nicht angegriffen: Das Treffen in Potsdam, die Teilnahme von Herrn Vosgerau, der Vortrag des Rechtsextremisten Sellner über "Remigration" und darüber, dass gegenüber Staatsbürgern, die nicht assimiliert sind, "Anpassungsdruck" erzeugt werden müsse. …
Auf unsere Anfrage erklärt [der Vosgerau-]Anwalt Brennecke, es seien aus seiner Sicht "die minimalen Anforderungen" an die Zulässigkeit einer Meinungsäußerung gegeben. Mit den entsprechenden sachlichen Anknüpfungspunkten dürften die genannten nicht angegriffenen Tatsachenschilderungen von Correctiv gemeint sein – also etwa, dass Sellner unstreitig den entsprechenden Vortrag zur Remigration hielt, auf dem er laut Bericht "nicht assimilierte Staatsbürger" als das größte Problem bezeichnete und sodann Anpassungsdruck als Maßnahme vorschlug.
… auf die Konfrontation mit … Aussagen im Correctiv-Bericht, etwa zu Vertreibungsplänen gegenüber Millionen Menschen wegen "falscher Hautfarbe oder Herkunft", ... [räumt CORRECTIV EIN], es handele sich um "Überzeugungen", "unsere Auffassung", "wertende Schlussfolgerungen", "allerdings auf sehr dichter und belastbarer faktischer Basis."  Also um Meinungen und keine Tatsachenbehauptungen. …
Dennoch werden manche Wertungen von Correctiv für viele Leser wohl Eindrücke hinterlassen, die über die dargestellten Tatsachen hinausgehen. … Entsprechend beschreiben auch die eidesstattlichen Versicherungen von Correctiv Sachverhalte, die hinter den Aussagen im Artikel selbst zurückbleiben. … von "Vertreibung von Millionen", "rassistischen Kriterien", "falscher Hautfarbe oder Herkunft", einem "'Masterplan' zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" ist dort nicht die Rede. Offenbar weil derartige Äußerungen nicht auf der Veranstaltung gefallen sind, sondern einordnende Wertung von Correctiv sind. …
… Tatsächlich widersprechen sich … die Versicherungen [beider Seiten nicht].
...  die große Wirkkraft des Artikels [wird] nicht allein durch … [den] Tatsachenbefund, sondern gerade durch die starken Wertungen im Beitrag getragen … . Was es über die Güte des Correctiv-Artikels aussagt, dass sehr wirkmächtige Aussagen als nicht angreifbare Meinungsaussagen formuliert wurden, dürfte – unabhängig von juristischen Fragen – eine Diskussion wert sein.

Mit dem letzten Absatz übt Zimmermann (sehr zu Recht!) immerhin (eine leise) Kritik an CORRECTIV!


Nachtrag 27.02.2024
Das Landgericht Hamburg hat heute auf Antrag von Dr. Vosgerau beschlossen, dass der "Unterlassungsantrag gegen Correctiv-Berichterstattung nur teilweise erfolgreich" sei.
Stattgegeben wurde dem Antrag (nur) insoweit, dass CORRECTIV die Behauptung zurücknehmen muss, er habe der Meinung zugestimmt, das Wahlanfechtungen umso höhere Erfolgsaussichten hätten, je mehr dabei mitmachten.“
Abgewiesen wurde dagegen sein (wie auch immer genau formulierter) Antrag gegen die im CORRECTIV-Artikel suggerierten (falsche!) Behauptung, er halte (grob gesagt: ) türkische Jungwählerinnen für unfähig, sich zu Wahlen eine eigene Meinung bilden zu können.



ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand 27.02.2024

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