Gestern, am Freitag, 12.09.2014, hatte FAZ.net in 2 Artikeln (s. u.) und einem Kommentar darüber berichtet, dass eine deutsche "Bad Bank" ohne Not (und ohne Rechtsgrundlage) mal eben auf 2,56 Milliarden Euro verzichtet hat.
Der FAZ-Kommentar beschreibt den Sachverhalt zusammenfassend so (Hervorhebungen von mir:
"Der griechische Schuldenschnitt hat dazu geführt, dass die Abwicklungsbank der Hypo Real Estate 8 Milliarden Euro Verlust gemacht hat. Davon wären immerhin 2,56 Milliarden Euro vermeidbar gewesen. Das haben Recherchen dieser Zeitung nun gezeigt. Die Bad Bank hat in Griechenland Anleihen freiwillig zur Umschuldung angeboten; und sie hat auch wertvollere Anleihen zu Kursen von 30 Prozent verkauft, die nur wenig später zu 100 Prozent zurückgezahlt wurden. Doch leider sind diese Anleihen nicht mehr im Besitz der deutschen Abwicklungsbank, sondern gehören Hedgefonds, die sie günstig aufkauften. Sie freuen sich über volle Zinsen und Rückzahlung. Der deutsche Steuerzahler ist der Dumme."
Wallstreet Online titelt, unter Bezugnahme auf den (mir nicht vorliegenden) ausführlicheren Bericht der FAZ-Druckausgabe, ebenfalls vom 12.09.2014:
"Dummheit oder politischer Druck. HRE-Anleihenmist in Griechenland kostet Steuerzahler Milliarden - Hedgefonds lachen".
Dieser Quelle entnehme ich auch eine genauere Aufteilung, wer von den zu Lasten der deutschen Steuerzahler verschenkten 2,56 Milliarden Euro profitiert hat (meine Hervorhebungen):
"Dem Bericht zufolge hat die staatliche Abwicklungsgesellschaft der HRE die Anleihen nach ausländischem Recht im Frühjahr 2012 ..... [teilweise] an der Börse mit hohem Verlust verkauft ..... [und teilweise] zum verlustreichen Anleihenaustausch eingereicht.
Konkret soll sie Anleihen im Wert von 693 Millionen Euro verkauft, dafür aber nur 218 Millionen erhalten haben. Macht unterm Strich ein Verlust von 475 Millionen [zu Gunsten der Anleihekäufer, also der Hedgefonds].
Hinzu kommen weitere ausländische Anleihen, die von der HRE aber wie heimische Anleihen behandelt und daher in die Umschuldung eingebracht wurden. Auf diese Weise gingen der Bank nochmals 2,1 Milliarden Euro durch die Lappen [zu Gunsten Griechenlands], schreibt die Zeitung. Der deutsche Steuerzahler darf sich somit über einen Verlust von 2,56 Milliarden Euro 'freuen'."
Also noch einmal ín Kürze:
- ca. 500 Millionen € hat diese (wahrhaftig: ) "bad" Bank an Hedgefonds verschenkt (durch freiwillige Anleiheverkäufe weit unter Tilgungswert) und
- ca. 2,1 Milliarden € von UNSEREM (Ihrem und meinem) Geld großzügig den Griechen spendiert (durch freiwilligen Umtausch in weitaus geringerwertige Anleihen).
Aufgrund der beiden FAZ-Artikel (vgl. unten) habe ich heute früh bei der Münchener Staatsanwaltschaft die folgende Strafanzeige gegen die Verantwortlichen erstattet:
-----------------------------------
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Untreue (§ 266 StGB) zum Nachteil der Abwicklungsgesellschaft FMS Wertmanagement. (Rechtsform und Anschrift sind mir nicht bekannt, dürften sich aber unschwer ermitteln lassen.) Es handelt sich um eine sog. "Bad Bank" oder Abwicklungsbank für die ehemalige Hypo Real Estate (AG?).
Als Täter kommen zunächst Mitarbeiter der Abwicklungsgesellschaft in Frage. Denkbar ist aber auch, dass diese von Verantwortlichen in der Bundesregierung entsprechende Weisungen erhalten haben.
Grundlage für meine Anzeigeerstattung ist der Artikel "Nach dem Schuldenschnitt. Deutschland schenkt Griechenland Milliarden" von Hanno Mußler in der Online-Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) von Freitag, 12.09.2014. (Die Druckausgabe vom gleichen Datum enthält wohl einen ausführlicheren Bericht, liegt mir aber nicht vor.)
Danach hat die Bank Anleihen des Staates Griechenland und/oder staatlicher Unternehmen (Eisenbahn)
- teilweise gegenüber dem Staat bzw. Staatsunternehmen gegen Anleihen mit einem weitaus geringeren Wert eingetauscht, also vom wirtschaftlichen Ergebnis her diesen Institutionen einen Teil ihrer Schulden erlassen, und
- teilweise aber auch weit unter pari (d. h. zu weitaus niedrigeren als den Rückzahlungskursen) an Hedgefonds verkauft.
Die Verluste würden sich damit auf ca. 80% belaufen.
Es geht hier, wohlgemerkt, nicht um griechische Staatsanleihen schlechthin. Soweit diese nach inländischem (d. h. griechischen) Recht begeben worden waren, "konnte Griechenland die Vertragsbedingungen ändern und den Umtausch in niedriger verzinste Anleihen mit längeren Laufzeiten nach Abschluss von Verhandlungen mit internationalen Bankenverbänden automatisch vollziehen" heißt es in dem Artikel.
Nicht dagegen bei Anleihen, die nach ausländischem (britischen?) Recht begeben worden waren. Dazu erfahren wir:
"Bei nach ausländischem Recht begebenen Anleihen braucht es dagegen bei jeder einzelnen Anleihe die Zustimmung der Gläubiger, um die Zins- und Rückzahlungsmodalitäten nachträglich zu verändern. Sie machten etwa 20 Milliarden Euro und damit rund 10 Prozent der griechischen Schulden aus. In allen der F.A.Z. bekannten Fällen widersetzten sich die Inhaber dieser Anleihen den Forderungen Griechenlands nach einer Schuldenverringerung. Um nicht offiziell als zahlungsunfähig dazustehen, leistet Griechenland deshalb auf alle seine nach ausländischem Recht begebenen Anleihen pünktlich Zins und Tilgung."
Die FMS Wertmanagement hatte von der Hypo Real Estate griechische Anleihen von insgesamt 8 - 9 Mrd. € "geerbt" (die genaueren Angaben schwanken - vgl. Bericht). Und davon eben, lt. FAZ, 3,3 Mrd. € nach ausländischem Recht.
Da die Verantwortlichen ohne rechtliche Grundlage gut 2 1/2 Milliarden € verschenkt haben (teils an Griechenland bzw. griechische Staatsunternehmen, teils an Hedgefonds), dürfte aus meiner Sicht der Straftatbestand der Untreue erfüllt sein.
Am gleichen Tag (aber zeitlich vermutlich später) ist bei FAZ.net ein weiterer Artikel erschienen:
"Nach dem Schuldenschnitt Deutschland schenkt Griechenland bewusst Milliarden"; diesmal ein Gemeinschaftsartikel von Hanno Mussler und Manfred Schäfers.
Dort wird über die Reaktion der FMS auf die frühere Meldung berichtet:
"Die staatliche Abwicklungsbank der Hypo Real Estate hat sich für ihr Vorgehen verteidigt, Griechenland mehr Anleihen zur Umschuldung mit Verlust eingereicht zu haben als nötig. „Da die FMS Wertmanagement für einige betroffene Anleihen der größte Gläubiger Griechenlands war, musste eine Beteiligung der FMS Wertmanagement entsprechend hoch ausfallen, um eine drohende Insolvenz Griechenlands abzuwenden“, sagte ein Sprecher der Bad Bank am Freitag dieser Zeitung. Er verwies darauf, dass ohne eine hohe Teilnahmequote an der Umschuldung „möglicherweise eine ungeordnete Insolvenz Griechenlands nicht verhindert worden“ wäre. „Diese hätte weit gravierendere Folgen für die FMS Wertmanagement und damit für den deutschen Steuerzahler ausgelöst“, sagte der Sprecher."
Und weiter unten im Text:
"Die FMS Wertmanagement wehrt sich vor allem gegen den Vorwurf, man habe Griechenland aus Sorglosigkeit oder sogar Dummheit Milliarden Euro geschenkt. „Die Annahme, es habe kein Verständnis über den Unterschied zwischen nach griechischem Recht und nach ausländischem Recht begebenen griechischen Anleihen gegeben, ist unzutreffend. Die Rechtsordnung der jeweiligen Anleihen wurde differenziert betrachtet und in der Entscheidung berücksichtigt“, betonte der Sprecher der Bad Bank. Auch andernorts hieß es, man habe den Schuldenverzicht bewusst getroffen."
Das bedeutet zunächst einmal, dass bloße Fahrlässigkeit ausscheidet, sondern der Schaden zum Nachteil der FMS (bzw. letztlich, aber das dürfte juristisch irrelevant sein, der deutschen Steuerzahler) durch vorsätzliches Handeln herbeigeführt wurde.
Soweit seitens des Sprechers der Gesellschaft eine Abwägung geltend gemacht wird ("dass ohne eine hohe Teilnahmequote an der Umschuldung 'möglicherweise eine ungeordnete Insolvenz Griechenlands nicht verhindert worden' wäre") ist zunächst zu beachten, dass sich diese Aussage durch die Verwendung des Wortes "möglicherweise" bereits selber relativiert. Konkret lässt die Formulierung darauf schließen, dass der Abwicklungsgesellschaft belastbare Erkenntnisse über evtl. derartige Folgewirkungen nicht vorlagen, und im Zeitpunkt der Entscheidung auch keinerlei Abwägung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgenommen wurde. Damit steht fest, dass die Verantwortlichen eine Vermögensschädigung der FMS billigend in Kauf genommen haben.
Dass die FMS überhaupt keine Informationen über die evtl. Folgen des Beharrens auf der ihr rechtlich zustehenden vollen Einlösung der nach ausländischem Recht begebenen Anleihen eingeholt hat, ergibt sich auch aus dem folgenden Passus des ersten (des Mußler-)Artikels:
"Auffällig ist: Anders als etwa Commerzbank, Dekabank oder Bayerische Landesbank hat sich die Bad Bank nicht in Gläubigerausschüssen engagiert. Dabei hatten diese Anleihekomitees für nach ausländischem Recht begebene Anleihen schon in früheren Umschuldungen (etwa von Mexiko und Russland in den neunziger Jahren) eine wichtige Rolle gespielt. Nach diesen Vorbildern beschränkte sich auch der Schuldenschnitt Griechenlands auf nach heimischem Recht begebene Anleihen."
Schließlich ergibt sich die Nicht-Vornahme der (von dem Sprecher ohnehin nur als Vermutung geäußerten) Solvenzabwägung auch daraus, dass ein Teil der Anleihen an Hedgefonds verkauft wurde.
Den Verantwortlichen der FMS war klar, dass die Hedgefonds diese Papiere in der Erwartung einer hundertprozentigen Tilgung durch Griechenland kaufen. Hätte also die FMS Griechenland wirklich vor einer Insolvenz schützen wollen, und entsprechende Berechnungen angestellt, dann hätten sie SÄMTLICHE Anleihen in geringerwertige neue Anleihen eintauschen (also für sämtliche Anleihen dieser Kategorie Griechenland den Großteil der Schuld erlassen) müssen.
Da aber Griechenland die an die Hedgefonds verkauften Anleihen voll bedienen muss und, soweit sie bislang fällig waren, nach dem Zeitungsbericht auch voll bedient hat, wurden in Höhe dieser Teile des FMS-Anleihebestandes lediglich die Hedgefonds begünstigt - zum Nachteil des FMS-Vermögens (und letztlich der Steuerzahler).
(Und ökonomisch natürlich auch zum Nachteil Griechenlands, was freilich als solches juristisch unerheblich ist.)
Bei diesen Hedgefonds-Geschäften drängt sich damit die weitere Frage auf, ob hier nicht sogar ein doloses Zusammenwirken von Einzelpersonen aus der FMS-Verwaltung mit Hedgefonds-Mitarbeitern zum Nachteil der FMS vorliegt.
Denn rational, bzw. auf der Basis kaufmännischer Grundsätze, lässt sich die Verschleuderung von Anleihen an Hedgefonds nicht erklären.
Das gilt erst Recht dann, wenn man, rein hypothetisch, die Richtigkeit des Exkulpierungsarguments unterstellen würde, wonach die FMS aus Sorge um die griechische Solvenz auf ihr rechtlich zustehende Gelder verzichtet habe. (Aber das ist, wie bereits erläutert, ohnehin eine Story aus dem Fabelreich.)
Dass diese Firma selber nicht das mindeste Interesse an einer Aufklärung des Sachverhaltes, oder gar an einer strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen, haben dürfte, liegt auf der Hand. Schließlich werden die Verluste ja vom Steuerzahler abgedeckt, und die inkriminierte(n) Entscheidung(en) dürften von der Unternehmensspitze selber getroffen worden sein.
Das ändert aber nichts daran, dass der Firma vorsätzlich ein vermeidbarer Verlust (in gigantischer Höhe) zugefügt wurde, und damit der einschlägige Straftatbestand erfüllt ist.
Ich bitte weiterhin um Prüfung, ob aufgrund der unterlassenen strafrechtlichen Anzeigeerstattung, und der unterlassenen Verfolgung vermögensrechtlicher Ansprüche gegen die Verantwortlichen weitere Straftatbestände (gegen die Firmenleitung oder andere Personen, ggf. auch in der Politik) in Betracht kommen."
------------------------------------------------
Bei Abfassung meiner E-Mail (um Mitternacht) an die Staatsanwaltschaft hatte ich keine Lust mehr, nach der Abwicklungsgesellschaft FMS Wertmanagement zu googeln.
Dies habe ich jetzt nachgeholt. Dem Impressum dieser Organisation sind folgende Informationen über Rechtsform und Anschrift zu entnehmen:
FMS Wertmanagement AöR
Teilrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts
Prinzregentenstrasse 56
80538 München.
Bei Abfassung der Strafanzeige war ich davon ausgegangen, dass es sich um eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) handeln würde.
Ob der Tatbestand der Untreue auch gegen Mitarbeiter einer Anstalt des Öffentlichen Rechts greift, weiß ich nicht. Falls nicht, müsste auf jeden Fall verwaltungsintern ein Haftungsverfahren durchgeführt werden.
Selbst aber dann, wenn dieses Fehlverhalten nicht (oder nicht als Untreue) strafrechtlich fassbar sein sollte, handelt es sich um einen politischen Skandal allererster Ordnung, der eigentlich Deutschland in den Grundfesten erschüttern und der die CDU mit Schimpf und Schande von der Regierungsverantwortung verjagen müsste.
So jedenfalls wäre es in normalen Staaten und bei normalen Völkern.
Im Land der Schlafschafe und des oppositionslosen Blockparteienkartells (in Sachen Euro-"Rettung") freilich werden die verantwortlichen Politiker mit Sicherheit auch in Zukunft völlig ungehindert herrlich und in Freuden leben.
Und natürlich werden diese skrupellosen Ganoven weiterhin das uns Steuerzahlern gewaltsam (mit Staatsgewalt) abgepresste Geld ganz ungeniert an Gott und die Welt verschenken.
Eine Reihe von Medien (Bild, FAZ, SPON u. a.) habe ich über die Strafanzeige informiert. Bin gespannt, ob man dort weiter recherchieren und darüber berichten wird. (Ist leider eher unwahrscheinlich.)Über den Fortgang in dieser Angelegenheit, also insbesondere über evtl. Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an mich, werde ich berichten (entweder hier in meinem Originalblott mit Nachträgen, oder evtl. in neuen Einträgen).
Nachtrag 15.09.2014
Bei weiteren Recherchen habe ich jetzt festgestellt, dass jedenfalls die Rechtsform der "FMS Wertmanagement" als "Teilrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts" der möglichen Erfüllung des Straftatbestands der Untreue nicht entgegensteht.
Nähere Informationen dazu bietet etwa die Dissertation "Die Strafbarkeit von Verstößen gegen das Haushaltsrecht bei der Bewirtschaftung öffentlicher Mittel" von Andreas Coenen (Uni Köln) aus dem Jahr 2000.
Dort heißt es auf S. 17: "Die Anwendbarkeit des § 266 StGB auf Angehörige des öffentlichen Dienstes wird – soweit ersichtlich – nicht mehr bestritten". (Das "nicht MEHR" bedeutet natürlich auch, dass meine o. a. Befürchtungen einer Nichtanwendbarkeit keineswegs aus der Luft gegriffen war.)
Als konkreter Verstoß dürfte hier ein "Fehlverhalten bei der Geltendmachung von Forderungen" in Betracht kommen (S. 60).
Wenn ich den weiteren Text überfliege, spricht schon einiges dafür, dass meine Strafanzeige zumindest sehr substantiiert ist.
Entschuldigen könnte das Fehlverhalten wohl nur
- Entweder der Beweis, dass Griechenland tatsächlich in die Insolvenz gegangen wäre, wenn die bad Bank nicht auf diese Gelder verzichtet hätte. (Dann wäre kein Schaden eingetreten). Das ist jedoch mit ziemlicher Sicherheit nicht der Fall.
- Alternativ könnten sich die Täter subjektiv vermutlich entlasten mit einem Nachweis, dass diese Frage seinerzeit geprüft wurde, dass bei dieser Prüfung die gebotene kaufmännische bzw. haushaltsrechtliche Sorgfalt angewendet wurde und dass, aus damaliger Perspektive, der Eintritt einer Insolvenz bei Nicht-Verzicht auf die fraglichen Forderungen mit hinreichender Sicherheit bejaht werden durfte. (In diesem Falle wäre die objektiv zwar vorliegende Schadenszufügung nicht - auch nicht bedingt - vorsätzlich erfolgt.)
Nachtrag 18.09.2014
Habe jetzt den Beschluss BVerfG, 2 BvR 2559/08 vom 23.6.2010 zu -3- verschiedenen Untreuefällen (die zu einer gemeinsamen Entscheidung zusammengefasst worden waren) gefunden.
Interessant erscheint mir hier eine Feststellung in RdNr. 130 zu einer Fallgestaltung, bei der das Bundesverfassungsgerichts letztlich zwar die Untreue verneint hat, aber lediglich aufgrund des fehlenden "Nachteilsmerkmals" (es ging um eine - vorliegend nicht einschlägige - bloße "Gefährdungshaftung", wo der Schadenseintritt noch fraglich war). Dagegen wurde eine Pflichtverletzung bei der Kreditvergabe wegen mangelnder Bonitätsprüfung bejaht. Und dieser Teil der rechtlichen Bewertung wäre vorliegend zumindest auf die unterlassene sorgfaltsgemäße Prüfung der Auswirkungen einer Weiterverfolgung der vollen Ansprüche gegenüber Griechenland zu übertragen:
"... entspricht es anerkannten bankkaufmännischen Grundsätzen, Kredite nur nach umfassender und sorgfältiger Bonitätsprüfung zu gewähren; eine Pflichtverletzung im Sinne des § 266 StGB liegt vor, wenn die Entscheidungsträger bei der Kreditvergabe ihre bankübliche Informations- und Prüfungspflicht bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers gravierend verletzt haben (BGHSt 47, 148 <150>)150>."
Ebenso RdNr. 131, z. B.
"Tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Risikoprüfung nicht ausreichend vorgenommen worden ist, können sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofs insbesondere daraus ergeben, dass die Informationspflichten vernachlässigt wurden, die Entscheidungsträger nicht die erforderliche Befugnis besaßen ....".
Über eine evtl. Nichteinhaltung interner Zuständigkeiten informiert der Zeitungsartikel naturgemäß nicht. Jedoch ergibt sich allein schon aus der im Zeitungsbericht aufgeführten Nichtteilnahme des FMS an den Gläubigerausschüssen, dass "Informationspflichten vernachlässigt wurden".
Ebenfalls wichtig, aus RdNr. 133:
"Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Untreuestrafbarkeit im Zusammenhang mit Kreditbewilligungen einen Personenkreis betrifft, bei dem nach Ausbildung und Erfahrung die für die fallbezogene Anwendung der rechtlichen Standards nötigen Fachkenntnisse vorausgesetzt werden können (vgl. BVerfGE 48, 48 <57>).57>"
Im Übrigen liegen mir nunmehr auch die beiden Artikel aus der Druckausgabe der FAZ vom 12.09.2014 vor:
- "Deutschland schenkt Griechenland Milliarden" (S. 17) und
- "Deutschland wirkt wie ein Depp" (S. 23; bis auf zwei - größere - Fotos ganzseitig und sehr ausführlich)
Die Verkäufe von Anleihen, bei denen ich nach Lektüre der Artikel in der Online-Ausgabe (FAZ.net) den Eindruck gehabt hatte, dass sie direkt an Hedgefonds erfolgt seien, wurden anscheinend über die Börse abgewickelt. In diesem Falle wäre ein (oben von mir für möglich gehaltenes) doloses Zusammenwirken von Bediensteten der FMS mit Hedgefonds-Mitarbeitern wenig wahrscheinlich. (Der Artikelschreiber vermutet auch lediglich, dass Hedgefonds die Käufer waren.)
Allerdings ist unter chronologischen Gesichtspunkten der Hinweis interessant, dass diese Verkäufe etwa zum Zeitpunkt der Teilverzichte gegenüber Griechenland (durch Umtausch in schlechtere Anleihen) erfolgt sind.
Das bekräftigt meine oben geäußerte Annahme, dass die FMS eben NICHT einen Schutz Griechenlands im Sinn hatte. Sonst hätte sie nicht Teile ihres Anleihenbestandes an Dritte verkauft und so dazu beigetragen, dass (wie sie zumindest vermuten musste) die Käufer die volle Anleihesumme gegen Griechenland geltend machen würden.
Damit wird die Behauptung der FMS widerlegt, aus Sorge um die griechische Solvenz auf einen Teil der ihr zustehenden Forderungen verzichtet zu haben. In diesem Falle hätte sie nämlich dafür Sorge tragen müssen, dass der Schuldenverzicht sich auf die gesamten (nach ausländischem Recht begebenen) Anleihen in ihrem Portefeuille erstrecken würde.
Nachtrag 13.01.2015
Mit Verfügung vom 29.12.2014 hat die Staatsanwaltschaft München den Anzeigeerstattern (außer mir hatten also noch andere Bürger Strafanzeige gestellt) die Einstellung des Ermittlungsverfahrens (Az. 406 Js 188934/14) mitgeteilt.
Die Begründung dafür ist nachvollziehbar und überzeugend.
Als zusammenfassenden Kern der Einstellungsbegründung kann man wohl die folgende Textpassage ansehen:"Aus den vorgelegten Unterlagen, insbesondere den Protokollen zu den Gremienentscheidungen der FMS geht hervor, dass Chancen und Risiken der Teilnahme am Umtauschangebot der Republik Griechenland bezüglich der Staatsanleihen sorgfältig abgewogen wurden. Dabei war der wesentliche und nachvollziehbare Entscheidungsfaktor, dass die FMS drohende Verluste weitestgehend zu vermeiden versuchte, wobei der bedeutendste Umstand die Abwendung der drohenden Zahlungsunfähigkeit Griechenlands war. Hierfür schien der FMS die Beteiligung an dem Umtauschangebot der beste und sicherste Weg. Dies ist nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der damaligen Gesamtumstände schlüssig."
Diese Einschätzung hat die Staatsanwaltschaft München auf insgesamt -4- Briefseiten auch für mich anhand der dargestellten Fakten nachvollziehbar begründet.
ceterum censeo
Zerschlagt den €-Gulag
und den offensichtlich rechtswidrigen Schlundfunk der GEZ-Gebühren-Gier-Ganoven!
Textstand
vom 13.01.2014.
Für
Paperblog-Leser: Die Original-Artikel in meinem Blog werden im Laufe der Zeit
teilweise aktualisiert bzw. geändert.
Mit allergrösster Freude und Hochachtung gratuliere ich Ihnen hiermit für Ihr Ziwil-Engagement, welches Sie dazu geführt hat, diese o.a. Strafanzeige verfasst und erstattet zu haben. Es ist wahrlich (und im wortwörtlichen Sinn) UNGLAUBLICH was von "Politikern" und hohen Beamten tagtäglich an frenetischem Hochverrat begangen wird !!!!!!!!!!
AntwortenLöschenWenn auch nur 12 - 15% der wahlberechtigten Bürger in den "Zahler-Nationen" der Eurozone über ein so normal und vernünftig ausgebildetes Ziwil-Pflichtbewusstsein verfügen würden, hätte das am Ruder (festgekrallt) stehende Politiker-Gezücht bei weitem nicht soviel Handlungsspielraum für das tagtägliche Begehen von Straftaten aller Art auf Kosten der arbeitenden und steuerzahlenden Bürger...... Wir wissen alle, dass die lächerlichen Ausreden wie "Erhalt des Vertrauens in den Euro; Stabilisierung der Eurozone; Erhalt und/oder Ankurbelung der Wirtschaft; usw. völlig haltlos, unlogisch und sogar "unargumentierbar" sind - und auch, dass mit schwerverdientem Steuergeld hochbezahlte Politiker keineswegs das gleiche Recht auf das "Begehen von Fehler u. Irrtümern" haben wie Otto Normalverbraucher, der ebendiesen "Politikern" die Lenkung des Staates und Wahrung der Interessen der Oeffentlichkeit anvertraut, "OHNE letztgenannte dazu zu zwingen"...... und dass es nie und nimmer einen "free lunch" gegeben hat, und dass demzufolge IRGENDJEMAND I M M E R die Zeche zu zahlen hat - ein Schelm, wer dabei an den Steuern zahlenden Bürger denkt..... Die von Prof. Hans-Werner SINN dazu geäusserten Meinungen sind übrigens hochinteressant und instruktiv......
Hochachtungsvoll, und mit freundlichen Grüssen,
S. Bouchat
Moin, etwas spät im Nachtrag: Ich habe mich gerade in die Thematik nochmals eingelesen. Ein Punkt wird in diesem "Skandal" nicht berücksichtigt: Der Steuerzahler muss jetzt doppelt bezahlen. Zum einen den Verlust bei der HRE als deutscher Steuerzahler ausgleichen und zusätzlich den Gewinn an die Hedgefonds als europäischer Steuerzahler ......
AntwortenLöschen