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Samstag, 11. Juli 2026

Der "Verfassungsblogger" Maximilian Steinbeis und die arrogante Verlogenheit der germanophoben linksradikalen Diskursbesatzer

Titelwiederholung wg. Suchmaschinenindexierung:
Der "Verfassungsblogger" Maximilian Steinbeis und die arrogante Verlogenheit der germanophoben linksradikalen Diskursbesatzer


Die Linken haben sich Deutschland zur Beute gemacht. Wollen Politik und Mainstream-Medien ausnahmsweise dennoch nicht so, wie sie wollen, ermächtigen sie sich kurzerhand selber, das Recht in die eigene Faust zu nehmen.
Ein Paradebeispiel dafür, mit welcher argumentativen Verlogenheit einerseits und Privilegien-Arroganz ("Wissenschaft") andererseits sie dabei zu Werke gehen, liefert der Beitrag "Der Glanz von Erfurt. Zwei identitäre Großprojekte und mittendrin die lebendige Zivilgesellschaft" des Juristen Maximilian Steinbeis (Wikipedia), Gründer und Herausgeber des "Verfassungsblog", vom 10.07.2026.

Erhaben und erhebend klingt, was der edle Verfassungsfreund als Gegenstand seiner Verteidigung präsentiert, nämlich angeblich die "freie[...] geistige[...] Auseinandersetzung unter Freien und Gleichen". Aber bekanntlich sind bei Linken manche freier: das sind diejenigen, welche für die angeblich gute Sache kämpfen. Und vor allen Dingen fühlen sich dort manche gleicher und nehmen als sogenannte Künstler Ausnahmen vom gleichen Recht für alle in Anspruch (wie das sogenannte "Zentrum für politische Schönheit") oder, im Falle Steinbeis, unter Berufung auf angebliche [Rechts-]"Wissenschaft".
Quod est demonstrandum. (Hervorhebungen in den Zitaten von mir)

Donnerstag, 25. September 2025

Die Verfassungsgerichtskandidatin und die Dinglichkeit der Drohnenflugbahn: Warum Stefan Weber in seiner Kritik an Prof. Ann-Katrin Kaufhold überzieht - und dennoch ihr Aufsatz kein Glanzlicht ist


Die in der Berliner Zeitung vorgetragene Kritik an der Verfassungsrichterkandidatin* Prof. Ann-Katrin Kaufhold, die der "Plagiatsjäger" Stefan Weber herleitet aus deren AufsatzSchmetterlinge und das Verwaltungsrecht: Kann Aufsicht die Antwort auf systemische Risiken sein?“, erschienen im Februar 2018 in der japanischen Zeitschrift „Osaka University Law Review“, ist ebenso undifferenziert wie unfair.
* Nachtrag 27.09.2025: Am 25.09.2025 ist die Neuwahl der Verfassungsrichter(innen) erfolgt; Prof. Kaufhold ist nunmehr also Verfassungsrichterin. 

Dienstag, 7. Januar 2025

Offener Brief an die 18 AfD-Verbotsgutachter

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

richtig ist, dass die AfD (mittlerweile) unwählbar (geworden) ist. Und ganz sicher hat die Partei auch Mitglieder, die mehr oder weniger rechtsradikal oder sogar rechtsextrem sind. Welchen Einfluss solche Gestalten auf die Politik der Partei haben, kann ich nicht wirklich einschätzen.
Bei Björn Höcke spricht in der Tat vieles dafür, den als Rechtsextremisten einzustufen. (Sein starker Einfluss in der Partei war für mich auch der wesentliche Grund, diese zu verlassen.) Gefährlich ist er allein schon deshalb, weil er weitgehend wirklichkeitsfern in einer deutschnationalen Wahnwelt wabert.

Gefährlich für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung sind allerdings nicht zuletzt auch SIE SELBER.

Mittwoch, 18. Dezember 2024

17/18 juristische Dynamitfischer wollen mit 107/108 Knallerbsen 08/15 die AfD demolieren


17/18 juristische Dynamitfischer wollen mit 107/108 Knallerbsen
08/15 die AfD demolieren

17 Jura-Professoren (plus eine wissenschaftliche Mitarbeiterin, die wesentlich an einer "Vor-Arbeit" beteiligt war) haben eine

"Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren
gegen die »Alternative für Deutschland« (AfD)"

verfasst und an den Bundestag geschickt. Der Text (über dessen Entstehung und  Autoren ein taz-Interview mit Prof. Goldmann, einem der Verfasser, vom 29.11.24 informiert) wurde in unterschiedlichen Versionen im Internet veröffentlicht.

Ich zitiere hier nach der 31-seitigen pdf-Versiondie verschiedene Mitautoren auf ihren universitären oder privaten Webseiten publiziert haben (z. B. Prof. Kyrill-Alexander Schwarz oder Prof. Emanuel V. Towfigh, der auch zu einer Reihe von Medienreaktionen verlinkt. Von Letzterem war auch die Initiative ausgegangen).

Montag, 19. August 2024

Der Pfaffe mit den Fascho-Methoden

 
Am 08.05.2024 hatte ich über meine "Strafanzeige gegen den Diakoniepräsidenten Pfarrer Rüdiger Schuch" berichtet.
Der Präsident der (evangelischen) Diakonie hatte in einem Zeitungsinterview gesagt "Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten". Das erfüllt für mich den Straftatbestand der (versuchten) Wählernötigung (§ 108 StGB). Und zwar auch deshalb, weil die Diakonie dieses Interview (nach wie vor) auf ihrer Homepage veröffentlicht hat und damit Druck auf AfD-Wähler ausübt sowie auf die Vorgesetzten, ihre Untergebenen vom Wählen der AfD abzuhalten.
Ach wenn ich selber kein Fan der AfD mehr bin: DAS GEHT GAR NICHT!
Hier arbeitet der selbsternannte Superdemokrat mit Fascho-Methoden!

Mittwoch, 8. Mai 2024

Strafanzeige gegen den Diakoniepräsidenten Pfarrer Rüdiger Schuch

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

am Dienstag, 30.04.2024, haben die Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe unter dem Titel "Diakonie-Chef: 'Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen' " ein Interview mit dem Beschuldigten veröffentlicht.(Hervorhebungen jeweils von mir).

Auf die (gleich zu Beginn) präsentierte Frage
"Für die Kirche arbeiten und AfD wählen – passt das zusammen?"
antwortete der Beschuldigte:
"Rüdiger Schuch: Nein, das passt nicht zusammen. Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten."

Diese Äußerung erfüllt mindestens ZWEI Straftatbestände:
- (versuchte) Wählernötigung nach § 108 StGB und die
- öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB).

Dienstag, 7. Mai 2024

Häuptling Schlangenzunge: Ein Pfaffe auf dem Kriegspfad gegen die Demokratie. Oder: Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Immiggressionsfanatiker!

 
PFARRER SCHUCH AUF DEM KRIEGSPFAD GEGEN RECHTS

Rüdiger Schuch ist evangelischer Pfarrer (Lebenslauf vor dem 01.01.2024) und seit dem 01.01.2024 Präsident der Diakonie Deutschland (Wikipedia; Eigenbeschreibung der Organisation).

Bereits am 09.04.24 hatte der epd (evangelische Pressedienst) über eine Rede Schuchs (wohl vom gleichen Tag) berichtet, wo er gegen Rechts gewettert hatte: "Diakonie will Rechtsextremen weiter Paroli bieten"; auch die Webseite der Diakonie informiert über den "Wichernempfang" und die dort gehaltene Schuch-Rede. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch der Gastredner; das war nämlich der Thüringer Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer.

Donnerstag, 13. Juli 2023

Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Beschäftigung einer Visagistin durch das Auswärtige Amt zur Imagepflege für die Bundesaußenministerin Annalena Charlotte Alma Baerbock


Es mag ja sein, dass die Selbstbedienung unserer Visagistenregierung nicht rechtswidrig ist.
Indes bin ich der Meinung, dass es zumindest einkommensteuerpflichtig sein müsste, wenn unsere Machthaber Gelder von uns Steuersklaven für Dinge abgreifen, die bei jedem gewöhnlichen Arbeitnehmer (auch Beamten) dem Privatbereich zuzuordnen (und nicht als Werbungskosten anrechnungsfähig) wären.
Dem entsprechend habe ich auf der einschlägigen Online-Maske der Polizei Brandenburg eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet.


Als "Tatort" sehe ich Potsdam an; das habe ich in dem Feld
WEITERE ANGABEN ZUM TATORT
so begründet:

Montag, 11. Juli 2022

Darf in Deutschland jeder grüne Minister-Despot verfassungswidrigen Meinungsterror gegen russische Künstler ausüben?


Text meiner heute per E-Mail erstatteten Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Stuttgart:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen

Herrn Danyal Bayaz, Finanzminister des Landes Baden-Württemberg
wegen
Nötigung (§ 240 StGB) der russischen Opernsängerin Anna Netrebko.

SACHVERHALT:

In dem Artikel "Kein Konzert auf Stuttgarter Schlossplatz. Das Land bleibt bei Anna Netrebko hart" vom 07.07.2022 berichten die Stuttgarter Nachrichten:

Mittwoch, 4. Mai 2022

Darf in Deutschland jeder durchgeknallte Dorf-Despot verfassungswidrigen Meinungsterror gegen russische Prominente ausüben?

 
Ende Februar diesen Jahres hatte der Münchener Oberbürgermeister Dieter Reiter von Waleri Gergijew (andere SchreibweiseValery Gergiev), dem russischen Chefdirigenten der Münchner Philharmoniker, eine öffentliche Stellungnahme gegen Putins Überfall auf die Ukraine verlangt. Und für den Fall, dass er diese nicht abgeben würde, mit einer fristlosen Kündigung gedroht. (Die, nachdem der Dirigent die geforderte Erklärung nicht abgegeben hatte, dann auch ausgesprochen wurde.)

Mit E-Mail vom 27.02.2022 hatte ich gegen den OB Dieter Reiter Strafanzeige wegen Nötigung erstellt; Einzelheiten vgl. mein Blott "Staatlicher Gesinnungsterror in München und Hamburg gegen russischen Dirigenten: STRAFANZEIGEN gegen Münchener OB und Intendanten der Hamburger Elbphilharmonie". (Ich war übrigens nicht der Einzige; unabhängig von mir hatten auch andere Personen Strafanzeigen erstattet, darunter der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron.)
 
Mit 4-seitigem Schreiben vom 30.04.2022 hat die Staatsanwaltschaft mir mitgeteilt, dass sie mit Verfügung vm 25.02.2022 das Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt habe. Das bedeutet, dass die Ermittlungen keinen "genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage" bieten, dass also keine (ausreichenden) Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat vorliegen.

Donnerstag, 21. April 2022

Soll ich Facebook verklagen - oder auf Faschobook pfeifen?

 
Facebook hat mein Konto gesperrt. Das bedeutet, dass ich keinerlei Zugang zu den dortigen Debatten mehr habe, auch keinen bloß lesenden. Als Zeitraum war seinerzeit im Titel der Mitteilung angegeben: "vorübergehend".  
 

Mittwoch, 3. Februar 2016

Frauke Petry (AfD): Auf Flüchtlinge schießen? Die Präzision entscheidet!


Der Pulverdampf hat sich großenteils verzogen. Nun kann ich das Schlachtfeld durchkämmen, die Debattenhülsen einsammeln und das Mosaik neu zusammensetzen.
Aber dieses Mal: PRÄZISE!

Ich denke, dass wir alle mehr oder weniger in Bildern denken, dass wir insbesondere auch Abstrakta bewusst oder unbewusst in unserem Gehirn mit einer visuellen Vorstellung hinterlegen. Auch der Ausdruck "auf Flüchtlinge schießen" ist insofern ein Abstraktum, als er nicht die konkrete Situation benennt, in welcher ein Schusswaffengebrauch (un)zulässig ist. Wir müssen unsere Analyse also in eine solche Situation einbetten.

Freitag, 21. September 2012

Der Heuwagen des Euro wird von germanischen Ochsen gezogen. Wie Karlsruhe das ESM-Ding gedreht hat


Dass die Deutschen die Demokratie nicht wirklich verinnerlicht haben, hat sich in der (fehlenden) Debatte vor der bzw. über die ‚ESM-Eilentscheidung‘ des Bundesverfassungsgerichts vom 12.09.2012 gezeigt.

Mittwoch, 19. September 2012

Verfassungsgericht verscheißert verängstigtes Volk: Eine quasi-juristische Urteilsschelte der Karlsruher ESM-Entscheidung vom 12.09.2012


Mit seinem Urteil vom 12.09.2012 (Az.: 2 BvR 1390/12, 2 BvR 1421/12, 2 BvR 1438/12, 2 BvR 1439/12, 2 BvR 1440/12 und 2 BvE 6/12) hat das Bundesverfassungsgericht zunächst Eilanträge im Wesentlichen abgewiesen, die sich im Kern gegen drei Entscheidungen des Bundestages richteten.
Rein formal wurde damit zwar noch keine endgültige Entscheidung getroffen. Sobald sichergestellt ist, dass einige klarstellende Vorbehalte zur Vertragsauslegung völkerrechtlich wirksam von den Vertragspartnern akzeptiert werden, darf aber der Bundespräsident den Vertrag nun unterschreiben. Damit wird Deutschland ihn ratifiziert haben und aus diesem Grunde sind mit der aktuellen Gerichtsentscheidung die Würfel schon jetzt gefallen.

Mittwoch, 12. September 2012

Bailoutverbot, ruhe sanft in Karlsruhe! Das Bundesverfassungsgericht hat dir den endgültigen Todesstoß versetzt: gerade mal ein Jahr, nachdem es dich für unentbehrlich erklärt hatte. SIC TRANSIT GLORIA CURIAE


Wenigstens die Überschrift wollte ich heute am nine/twelve zur historischen Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts noch ins Netz stellen, weiterer Text folgt später.

Hier aber wenigstens noch die Links
  • zur Pressemitteilung des BVerfG
  • zur heutigen Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren (formal noch nicht die endgültige Entscheidung, aber weil der Bundespräsident den Vertrag nun - mit einigen völkerrechtlichen Vorbehalten - unterschreiben darf und ihn Deutschland damit ratifiziert hat, sind mit dieser Entscheidung im Ergebnis die Würfel gefallen) (Az.: 2 BvR 1390/12, 2 BvR 1421/12,  2 BvR 1438/12,  2 BvR 1439/12, 2 BvR 1440/12 und 2 BvE 6/12)

Mittwoch, 5. September 2012

Minister Schäuble fordert Verfassungsgericht zur Rechtsbeugung auf


Am 03.09.12 las man z. B. in den DWN (Deutsche Wirtschafts Nachrichten):
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kommende Woche den Euro-Rettungsfonds ESM und den EU-Fiskalpakt durchwinken werde. … Schäuble sagte am Montag bei einer Konferenz in Straßburg, er sei sicher, dass das Gericht die europäischen Vereinbarungen nicht blockieren werde. Die Bundesregierung habe beide Verträge gewissenhaft geprüft und keinen Verstoß gegen das Grundgesetz festgestellt.“
 
Die Bundesregierung hat mit Sicherheit beide Verträge intensiv geprüft. Hätte sie sie aber wirklich gewissenhaft geprüft, wäre der Verstoß gegen das Grundgesetz offenkundig. Die Verfassungswidrigkeit des ESM folgt zwingend aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Sonntag, 2. September 2012

Die Verfassungswidrigkeit des ESM folgt zwingend aus der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts


Ob der Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) verfassungswidrig ist oder nicht, ergibt sich nicht direkt aus dem Grundgesetz selber. Natürlich ist es jedem freigestellt, ins Grundgesetz zu schauen und insoweit seine Meinung zu äußern.
Wenn man jedoch konkret die Erfolgschancen der gegenwärtig beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen den ESM usw. beurteilen will (wichtig: es geht nicht nur um den ESM - s. u.!), muss man sich die einschlägige Rechtsprechung des Gerichts anschauen. Wie hat es sich früher zu Fällen geäußert, die in Bezug zu den aktuellen Verfahren stehen?

Samstag, 1. September 2012

Amicus Curiae Brief an Karlsruhe: Feste Burg der Demokratie oder größte Heißluftfabrik der Welt? Wenn das Bundesverfassungsgericht seine eigene EFSF-Entscheidung vom 07.09.2011 ernst nimmt, wird es am 12.09.2012 die Einführung der Bailout-Vorschrift in Art. 136,3 AEUV und Deutschlands Beitritt zum ESM stoppen


Bundesverfassungsgericht
- Zweiter Senat -
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Betr.: Amicus Curiae Brief zu den Verfassungsbeschwerden gegen (Einführungsgesetze zum) ESM usw.;
(Az. 2 BvR 1390/12 u. a.?)

Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,


in welcher Eigenschaft, bzw. mit welcher Legitimation, schreibe ich Ihnen?
Jedenfalls stellt mein vorliegendes Schreiben keine eigene Verfassungsbeschwerde dar.
Man könnte es als einen Amicus Curiae Brief verstehen.