Der Anlass: Strafanzeige der AfD gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel
Am 06.10.2015 erschien in der BILD-Zeitung die Meldung "Einsatz von Asyl-Sonderzügen ist kriminell". Der vollständige Artikel versteckt sich im Internet hinter der Bezahlschranke; nur so viel erfahren wir dort noch (meine Hervorhebungen): "Der Justiziar [!] der Unionsfraktion Hans-Peter Uhl (71, CSU) [Homepage] hält grenzüberschreitende Flüchtlingstransporte der Bundesregierung mit Zügen der Deutschen Bahn für kriminell!"
Die großen Medien haben die Nachricht anscheinend nicht übernommen; wohl aber zahlreiche weniger bekannte Netz-Portale. So berichtete z. B. die "Epoch Times" am 06.10.2015 unter "CSU-Politiker Uhl hält Grenzverkehr mit Asyl-Sonderzügen für kriminell":
"Der Einsatz von Sonderzügen, mit denen Tausende von Migranten von Österreich nach Deutschland eingeschleust werden, sollte eingestellt werden", sagte Uhl der "Bild" (Dienstag). Das Einschleusen von Ausländern nach Deutschland ist eine Straftat und wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Die Regel findet sich in Paragraf 96 des Aufenthaltsgesetz. Auch zur generellen Situation in der Flüchtlingskrise kritisiert Uhl deutlich: "Der massenhafte illegale Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland muss sofort beendet werden. Dazu bedarf es der Weisung des Innenministers an die Bundespolizei"."
Daraufhin hat eine Privatperson, ein gewisser Heiko Frischmann, "Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Merkel wegen des "bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern" gestellt. Grundlage sei Paragraph 96 des Aufenthaltsgesetzes, heißt es in der Anzeige, die hr-iNFO vorliegt." (Meldung im Hessischen Rundfunk vom 08.10.2015, hier von der Epoch Times am 09.10. übernommen; auch diese Nachricht ist in den großen Medien anscheinend nicht erschienen.) Weiter lesen wir dort:
"Bundesinnenminister de Maizière wird gleichzeitig wegen Beihilfe zum bandenmäßigen Einschleusen angezeigt. Das Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden hat den Eingang der Anzeige auf Nachfrage von hr-iNFO bestätigt. Der Vorgang werde jetzt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Anzeigenerstatter Heiko Frischmann bemängelt, dass zwar Schleuser offiziell verfolgt würden, der Bund aber gleichzeitig Flüchtlinge in Sonderzügen nach Deutschland befördere. Frischmann sagte im Gespräch mit hr-iNFO: "Man kann doch nicht einerseits Leute wegen Schleusertums kriminalisieren, wenn sie Flüchtlinge über die Grenze fahren und dann macht die Regierung dasselbe mit Sonderzügen. Frischmann bezieht sich darauf, dass die Deutsche Bahn im Auftrag des Bundes pro Tag drei bis fünf Sonderzüge mit jeweils bis zu 700 unregistrierten Flüchtlingen aus Österreich nach Deutschland bringt. Wir hatten darüber am Dienstag berichtet."
Unmittelbar darauf, am 09.10., reagierte auch die Partei Alternative für Deutschland (AfD).
Darüber informiert der FAZ-Artikel " „Einschleusung von Ausländern“. AfD kündigt Strafanzeige gegen Kanzlerin Merkel an" wie folgt:
"Die Alternative für Deutschland (AfD) will im Zusammenhang mit der Asylpolitik Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stellen. Mit Blick auf die Entscheidung der Bundesregierung von Anfang September, Tausende von Flüchtlinge, die in Ungarn festsaßen, nach Deutschland reisen zu lassen, sagte der stellvertretende Parteivorsitzende Alexander Gauland am Freitag in Berlin: „Frau Merkel hat sich als Schleuser betätigt."
Ob die Strafanzeige mittlerweile abgeschickt wurde, weiß ich nicht; da allerdings das Anzeigeschreiben offenbar schon fertiggestellt war, ist das anzunehmen. (Leider enthalten die Pressemitteilungen der AfD per heute, 10.10.2015, 23.00 Uhr, keine Information darüber; die letzte lautet "Meuthen: Merkel ist unbelehrbar".)
Luckes Kommentar zur AfD-Strafanzeige
Darüber berichtete am 09.10.2015 das Magazin FOCUS auf seiner Internet-Seite unter der Überschrift "Strafanzeige gegen die Kanzlerin gestellt. AfD zeigt Merkel als 'Schleuserin' an - Ex-Chef-Lucke: 'Ein billiger Trick' " wie folgt (meine Hervorhebungen):
"Das ist vollkommen unseriös“, sagt AfD-Gründer Bernd Lucke, der die Partei im Juli nach einem Richtungsstreit verlassen hat, im Gespräch mit FOCUS Online. In seinen Augen handelt es sich um eine reine PR-Aktion: „Diese Anzeige hat keinerlei reale Substanz.“
Er selbst sei mit der Flüchtlingspolitik der Kanzlerin zwar nicht einverstanden. Doch den Vergleich mit Schleusern, die ihren Vorteil aus dem Leid der Flüchtlinge ziehen, findet Lucke völlig unpassend. „Der Kanzlerin solche Motive zu unterstellen, ist unpassend. Angela Merkel möchte Menschen, die verfolgt werden, retten. Das ist ein ehrenwertes Motiv, und das erkenne ich an.“ Die Strafanzeige bezeichnet er als „billigen Trick ohne jeglichen konstruktiven Ansatz“. „Aber solche Effekthascherei kann in einer schwierigen Situation wie der jetzigen das politische Klima vergiften“, sagt der Politiker und Ökonom."
Vieles an Luckes Verhalten in seiner Zeit als AfD-Vorsitzender war ausgesprochen irritierend: Seine Unduldsamkeit gegen andere Meinungen; die Art, wie er mit ausgesprochen harten Bandagen bis zum letzten Bundesparteitag der AfD in Bremen seinen Alleinvorsitz durchzusetzen versucht hat und ganz besonders die Tatsache, dass er noch in der Zeit seines AfD(-Mit-)Vorsitzes den "Weckruf" als eine Vorstufe zur ALFA-Partei gegründet hat.
Trotz allem habe ich mir in mancher Hinsicht eine gewisse Wertschätzung für ihn bewahrt; es ist ja auch nicht zu bestreiten, dass er sich um den Aufbau der AfD große Verdienste erworben hat. (Und die Schäden, die er durch seine Partei-Ausgründung angerichtet hat, waren doch sehr überschaubar und sind, wenigstens was die Wertschätzung der AfD in der Wählergunst angeht, längst behoben.)
Indes stelle ich mittlerweile immer öfter fest, dass sowohl seine Kenntnisse als auch sein Verständnis für die Erfordernisse der Politik deutlich zu wünschen übrig lassen.
'In Sachen griechischer Politökonomie hatte ich bereits früher in meinem Blott " 'Ick bün al dor' oder: Wie der Lucke-Igel den Brinkmann-Hasen austricksen möchte" ausführlich demonstriert, dass sein ökonomisches Lehrbuchwissen mit der politökonomischen Realität in diesem Lande wenig zu tun hat:
Mein Kommentar zu Luckes Kommentar
Zum vorliegenden Sachverhalt ist erneut festzustellen, dass Prof. Lucke, kurz gesagt, keine Ahnung hat. Diese Behauptung lässt sich anhand seiner eigenen Äußerungen nicht nur Punkt für Punkt substantiieren und beweisen.
1) "Unseriös", "keinerlei reale Substanz":
Prof. Lucke war wahrscheinlich unbekannt, wer der eigentliche Urheber der strafrechtlichen Vorwürfe ist. Jedenfalls: Wenn ein Abgeordneter der CSU, also einer aus der Regierungskoalition, solche Vorwürfe erhebt, der zudem nicht nur Jurist ist, sondern von der CSU zum Justiziar seiner Fraktion ernannt wurde (zur Funktion eines "Justiziars" vgl. Wikipedia-Eintrag), dann überzeugt es nicht, wenn ein Wirtschaftswissenschaftler und somit juristischer Laie das ohne nähere Begründung als "unseriös" verwirft.
Sicherlich kennt Prof. Lucke auch die oben angeführte Meldung des Hessischen Rundfunks nicht, der die Strafanzeige (dort: eines Privatmannes) durchaus ernst nimmt:
"Ob die Anzeige erfolgreich sein wird, hängt nach Ansicht von hr-iNFO Gerichtsreporterin Heike Borufka von vielen Faktoren ab. "Angeklagt wird immer, wenn die Wahrscheinlichkeit zu 51 Prozent besteht, dass vielleicht verurteilt wird", sagt sie. Dafür müssten aber noch viele Fragen geklärt werden. Im Gesetz stehe, man mache sich des Schleusertums strafbar, wenn man sich dadurch einen Vorteil verschaffe - oder wenn man wiederholt und zugunsten von mehreren Ausländern handele. Auch die Frage nach einem Handeln im Notstand sei zu beantworten - und ob die Flüchtlinge aus einem sogenannten sicheren Herkunftsland gekommen waren."
2) "Vergleich mit Schleusern, die ihren Vorteil aus dem Leid der Flüchtlinge ziehen, ..... „Der Kanzlerin solche Motive zu unterstellen, ist unpassend."
Diese Passage liegt komplett neben der Sache. Eine Schleusertätigkeit ist auch dann strafbar, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht bestand.
Die Regelung in § 96 Abs. 1 Ziff. 1 Aufenthaltsgesetz kennt in dieser Hinsicht zwei alternative Voraussetzungen (meine Hervorhebungen):
a) dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
b) wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder
Das bedeutet: Selbst wenn der Schleuser keinen Vorteil aus seinem Handeln zieht, ist dieses bereits dann strafbar, wenn es entweder
aa) wiederholt ausgeübt wird oder wenn
bb) mehrere Immiggressoren* in unser Land eingeschmuggelt werden.
* [meine Bezeichnung für den sonst als "Flüchtlinge", "Asylbewerber" oder gar "Schutzsuchende" genannten Personenkreis]
Die Ratio für diese Einschränkungen liegt auf der Hand: Der Staat soll nicht jeden Bürger verfolgen, der beispielsweise einen als Anhalter am Straßenrand stehenden Flüchtling mitnimmt, und dabei vielleicht nicht einmal weiß, dass es sich um einen solchen handelt. Bestraft werden sollen aber diejenigen, die das entweder gewerbsmäßig oder wiederholt machen.
Ebenso ist es klar, weshalb Einschleusungen auch in denjenigen Fällen strafbewehrt sind, bei denen eine Gewinnerzielungsabsicht nicht vorliegt. Letztlich geht es ja nicht darum, den Schleusern ihr (einträgliches) Geschäftsmodell zu untersagen. Das Ziel ist vielmehr, ein unkontrolliertes Eindringen von (echten oder betrügerischen) Asylbewerbern zu verhindern, um Schaden vom eigenen Lande abzuwehren. Für den Schadenseintritt, und damit zugleich für die Schadensabwehr, ist es belanglos, ob der Schädiger mit seinem Tun Geld verdient oder nicht.
Das gilt selbstverständlich und erst Recht auch dann, wenn die Bundeskanzlerin und andere Mitglieder der Bundesregierung selber die Schleuser sind, denn hier nimmt der Schaden Ausmaße an, wie sie ein kleiner "Privatschleuser" niemals verursachen könnte.
(Beiläufig: Wenn die Regierung selber Handlungen begeht, die, ob nun letztlich strafbar oder nicht, jedenfalls von der Sache her unter den Schleuserparagraphen subsumiert werden müssen, dürfte sich die Frage stellen, ob die Justiz dann private Schleuser überhaupt noch bestrafen darf. Denn implizit erklärt die Regierung mit ihrem eigenen Verhalten, dass sie entweder keinen Schaden erkennt oder dass sie die Schädigung ihres Landes - aus welchen Motiven auch immer - in Kauf nimmt. In beiden Fällen entfällt aber die ratio legis für eine Bestrafung von Einschleusungen.)
3) "Angela Merkel möchte Menschen, die verfolgt werden, retten. Das ist ein ehrenwertes Motiv".
Dagegen lassen sich gleich mehrere Einwände formulieren:
- Ob Merkels Motive wirklich "ehrenwert" sind, kann Prof. Lucke (oder sonst irgend jemand) nicht wirklich wissen. Wer sagt denn, dass ihre Politik tatsächlich das Wohl der Immiggressoren im Sinn hat? Genauso gut könnte Merkels Hinnahme und sogar Förderung der aktuellen Massenimmiggression eine Anbiederung an den (leider wohl nicht kleinen) Wählerkreis der deutschen Immiggressionsfanatiker sein. Oder gar ein vorsätzlicher Versuch, die deutsche Kultur (im weitesten Sinne) zu zerstören: Einen kulturellen Genozid zu begehen. (Der übrigens, selbst wenn das nicht ihre Absicht sein sollte, sehr leicht als Folge von Merkels Treiben eintreten kann.)
- Aber auch dann, wenn die negativen Annahmen nicht zutreffen sollten, hätte das keinen Einfluss auf die Strafbarkeit (allenfalls auf das Strafmaß). Vor einiger Zeit konnte man einen Medienbericht über eine Sachbearbeiterin im Sozialamt (?) lesen, die Steuergelder veruntreut hatte. Das jedoch nicht für sich selber (dann wäre es eine Unterschlagung gewesen). Vielmehr hatte sie bedürftigen Hilfeempfängern mehr Geld ausgezahlt, als diesen nach Recht und Gesetz zustand. Ihre Motive mögen bei einer subjektiven Betrachtung durchaus ehrenhaft gewesen sein. Aber objektiv gesehen bräuchten wir keine anspruchsbegründenden und ~begrenzenden Gesetze mehr, wenn jeder Sachbearbeiter im Sozialamt, bei der Rentenkasse, der Arbeitsagentur usw. so viel an Leistungen auszahlen dürfte, wie er selber für angemessen hält. Und - das ist die Schadensseite - der Steuerzahler würde noch mehr geschröpft, als das ohnehin schon der Fall ist. Natürlich hat das Gericht die Sachbearbeiterin verurteilt. Denn ein Verbrechen bleibt auch dann ein solches, wenn es aus ehrenwerten Motiven heraus begangen wird.
- Auch bei Angela Merkel ist es kaum als ehrenwert zu bezeichnen, dass ihr Immiggressions-Laissez-faire den deutschen Steuerzahler in gigantischem Ausmaß ausplündert, indem das uns durch die Staatsgewalt abgepresste Geld mit vollen Händen an Menschen rausgeworfen wird, die aus aller Welt uneingeladen über unser Land herfallen. (Um welche unvorstellbaren Summen es dabei gehen kann, und wie sich das potentiell auf die Belastung jedes einzelnen von uns Steuersklaven auswirkt, habe ich in meinem Blott "Friedenspreis für Völkermord?" dargestellt.)
- Ob die Kanzlerin das beabsichtigt oder nicht: Das Risiko, dass die Massenimmiggression unser gesamtes gesellschaftliches Gewebe auf Dauer zerstört, ist für Deutschland sehr real (vgl. auch dazu meinen bereits vorstehend verlinkten Blott http://beltwild.blogspot.de/2015/10/friedenspreis-fur-volkermord.html). Und es ist bereits verbrecherisch, als deutsche Bundeskanzlerin das eigene Land einer solchen Gefährdung auszusetzen.
4) "billiger Trick ohne ..... konstruktiven Ansatz“.
Aufgabe einer Oppositionspartei (und eine solche ist ja die AfD, auch wenn sie - noch - nicht im Bundestag vertreten ist) ist es, das Regierungshandeln kritisch zu überwachen und, wo es dem eigenen Verständnis von einer pflichtgemäßen Regierungsarbeit entgegensteht, zu kritisieren. Natürlich tut sie gut daran, es nicht bei einer reinen Negativ-Kritik bewenden zu lassen, sondern alternative (Lösungs-)Wege aufzuzeigen. Dazu ist sie aber nicht verpflichtet; das ist lediglich eine Frage ihrer Glaubwürdigkeit gegenüber den Wählern.
Tatsächlich hat auch die AfD ein "Thesenpapier Asyl" vorgelegt (hier, am Ende der Seite), und somit in konstruktiver Weise eigene Alternativen zur Flüchtlingspolitik der Regierung aufgezeigt.
Das heißt aber selbstverständlich nicht, dass sich die Politik einer Oppositionspartei darin erschöpfen müsste oder sollte. Gerade auf einem Politikfeld, wo möglicher Weise das zukünftige Wohl und Wehe einer Nation für alle Zeiten auf dem Spiel steht, ist eine verantwortungsbewusst handelnde Opposition nicht nur berechtigt, sondern geradezu dazu verpflichtet, wirklich ALLE legalen Möglichkeiten auszuschöpfen, um einer als destruktiv wahrgenommenen Politik der herrschenden Partei(en) in den Arm zu fallen.
Das schließt selbstverständlich die Benutzung strafrechtlicher Instrumente ein, soweit sie nach gewissenhafter Prüfung zumindest nicht von vornherein unsinnig sind. Vorliegend ist jedoch auch nach Ansicht neutraler Beobachter (s. o.) keineswegs auszuschließen, dass bestimmte Handlungen der Regierung tatsächlich den angezeigten Straftatbestand erfüllen.
(Übrigens kann es vorkommen, dass Handlungen zwar einen Straftatbestand erfüllen, aber dennoch straflos bleiben. Das könnte - wie es in dem o. a. HR-Bericht bereits angesprochen wurde - etwa einem "übergesetzlichen Notstands" der Fall sein. Aber das würde die Justiz nicht der Pflicht entheben, zunächst die Frage zu prüfen, ob der Straftatbestand gegeben ist.)
5) "das politische Klima vergiften"
Es war die Kanzlerin, die "das politische Klima vergiftet" HAT - indem sie den Deckel hob vom Schierlingsbecher der Immiggressorenflut und ihrem eigenen Volke den giftigen Trunk einflößte mit dem zynischen Zuspruch: "Wir schaffen das"! Was? Den Giftbecher bis zur Neige zu leeren!
Deshalb ist es nachgerade lächerlich, über politische Stilfragen zu parlieren, während es längst um unsere Existenz geht!
Welche Rückschlüsse auf die Politik der ALFA ergeben sich aus Luckes Bewertung der AfD-Strafanzeige?
Wir können nicht wissen, ob Luckes Positionierung eine Art Beißhemmung ist, die sich aus ehrlicher Hochachtung vor Merkels vermeintlichen Motiven herleitet. Wenn ja, wäre das zwar ebenfalls ein nach dem Alltagsverständnis subjektiv ehrenwertes Motiv von Prof. Lucke.
Aber auch hier gilt gegen Lucke, was auch gegen Merkel gilt: In beiden Fällen wäre selbst ein ggf. ehrenwertes Motiv bei verständiger Würdigung objektiv auf das schärfste zu missbilligen.
Oben hatte ich darauf hingewiesen, dass eine Oppositionspartei (nicht juristisch, aber von der Logik des demokratischen Systems her) geradezu verpflichtet ist, alle (legalen) Register zu ziehen, um eine Politik zu verhindern, die, wie die Asylpolitik der deutschen Bundesregierung, verheerende Konsequenzen für das Land haben kann. (Und bei der aus derzeitiger Sicht bei auch nur annähernder Fortschreibung der gegenwärtig erkennbaren Tendenzen diese verheerenden Folgen realistisch zu erwarten sind.)
Es ist edel, wenn jemand Politik nicht als Beinchenstellerei versteht, sondern auf der Basis von Grundsätzen handelt und versucht, auch gegenüber dem Gegner menschlich anständig zu bleiben.
Aber in der gegenwärtig dramatischen Lage Deutschlands geht es um die (kulturelle, nicht physische) EXISTENZ UNSERES VOLKES! Darum, ob wir weiterhin ein in jahrhundertelangen geschichtlichen Prozessen geformtes Volk sein wollen, das in der spezifischen Gestalt des "deutschen" Volkes seinen Platz gefunden hat. Oder ob in Zukunft Deutschland nur noch von einem (im umgangssprachlichen, negativen Sinne) "Volk" bevölkert werden soll, also einem zusammengewürfelten Haufen von Zweibeinern aus aller Herren Länder. Und vielleicht gar von einem Haufen, der weitgehend nur noch durch seine religiöse - d. h. vorherrschend islamische - Identität geprägt wird.
Wer bei dieser Lage sozusagen chevaleresk den Hut zieht und der Migranten-Madame Merkel höflich den Vortritt lässt, weil er sie für eine Dame hält, der handelt nicht nur dämlich: Der hat entweder nicht begriffen, was hier auf dem Spiel steht, oder der versteht nicht, was seine AUFGABE und sogar PFLICHT als opponierender Politiker in einer derartigen Krisensituation historischen Ausmaßes ist. Der handelt wie ein Wachsoldat vor dem Munitionsdepot, der eine scheinbar ehrenwerte Figur einlässt weil er glaubt, dass sie lediglich die Toilette benutzen möchte.
Während sie doch in Wahrheit eine wandelnde Dynamitstange ist.
Sorry, Prof. Lucke: In diesem Zusammenhang zeigen Sie, dass sie zwar ein redlicher Mensch sind. Und beim Kampf um die Alleinherrschaft über die AfD haben Sie ja auch gezeigt, dass Sie durchaus ein beinharter Machtkämpfer sein können.
Doch hängen Sie in gewisser Weise mental zwischen allen Stühlen:
- ein opportunistischer Tages-Trickser möchten Sie (völlig zu Recht) nicht sein
- aber ein großer Politiker, der über den Tag hinausblickt, jemand der (wie man es, bei aller Kritik, beispielsweise Helmut Kohl zubilligen muss) den Ruf der Geschichte vernimmt, wenn er in seltenen Momenten durch die Alltagsroutinen hindurchhallt: Das sind Sie ebenso wenig.
Alternativ ist es natürlich ein rein taktisch-opportunistisches Motiv denkbar: Dass Prof. Lucke mit einer solchen Stellungnahme seine ALFA-Partei der CDU als potentiellen Koalitionspartner andienen möchte.
In diesem Zusammenhang tut sich freilich die ganze Tragik eines Volkswirtschaftlers auf, der einen Ausflug in die Politik unternommen hat ohne in letzter Konsequenz wirklich politisch zu denken.
Nach Niccolò Machiavelli müssen insbesondere ZWEI Voraussetzungen zusammenkommen, um eine erfolgreiche Politik zu machen:
- die "virtù", d. h. die Fähigkeit, Tüchtigkeit und
- die "fortuna", das Glück, der günstige Umstand.
Virtù haben Sie gezeigt, zumindest in Gestalt einer enormen Energie und Belastbarkeit.
Fortuna, die günstige Gelegenheit, war auch da, in Gestalt der Griechenlandkrise. Jetzt ist sie in anderer Weise erneut gekommen; es ist die - noch - ohnmächtige Wut breiter Kreise der Wähler auf eine Politik, die ihr eigenes Volk vollständig passiv von Immiggressorenhorden überrennen lässt, wie man es in der ganzen bisherigen Geschichte nur aus dem wehrlos und ehrlos gewordenen Rom einer sterbenden Antike kannte (Stichwort: Vandalen).
Doch Sie haben Ihre Chance, Deutschlands Zukunft mitzugestalten, leichtfertig vergeben. Die AfD war Ihnen zu unseriös.
Es mag schon sein, dass das eine oder andere AfD-Mitglied etwas unrealistische Vorstellungen, etwa im Sinne der "Reichsbürgerbewegung", hat. Ebenso mag der eine oder andere weiter rechts stehen, als Sie für noch erlaubt halten. In der ALFA haben Sie solche Mitglieder vielleicht gar nicht; Sie wollen die Parlamente mit einer handverlesenen Kleinstgruppe kapern, und halten zu diesem Behufe den Mitgliederzugang gleich selber klein, indem Sie eine einjährige Probezeit eingeführt haben, wie man sie historisch wohl nur aus autoritären Parteien kennt.
Jedenfalls: Wie sich seit Ihrem Abgang gezeigt hat ist die AfD allen Unkenrufen zum Trotz keine rechtslastige Partei geworden (und eine esoterische sowieso nicht). Trotz des mit Ihrem Austritt verbundenen großen Aderlasses an "Liberalen" (den ich persönlich durchaus bedauere) ist die AfD jene vielfältige demokratische Bewegung geblieben, die sie von Anfang an war und in der sich ein breites Meinungsspektrum letztlich doch harmonisch ausgleicht. (Und, das muss man um der Wahrheit willen leider auch sagen, nach Ihrem Weggang deutlich harmonischer als zuvor.)
In der ALFA haben sich die mentalen Krawattenträger gefunden: Menschen mit Meinungen, die der Mainstream für "seriös" befunden hat. Doch gilt für Systeme, dass das Ganze nicht mit einer bloßen Summe der Einzelkomponenten identisch ist. Und so ist es aus der Gesamtschau heraus betrachtet die ALFA, die man als wahrhaft esoterische Partei ansprechen muss.
Esoterisch nicht wegen ihrer politischen Inhalte, sondern wegen des rührenden Glaubens ihrer Akteure - also insbesondere von Ihnen selber - mit einem solchen Häuflein reiner Funktionsmenschen in der deutschen Politik etwas bewegen zu können und vielleicht gar (wie die FDP unseligen Angedenkens) als Juniorpartner in eine Regierung zu kommen.
Aber wo ist bei der ALFA irgend eine tiefere Leidenschaft, wo ist die brennende Liebe zum eigenen Staat und Volk?
Bei genauerem Hinschauen ist Ihr gesamtes politisches Denken genau so ein NUR rationales (und damit zum Scheitern verurteiltes) Konstrukt wie weiland Ihre Vorstellung, den Griechen den Euro nur zur Hälfte wegzunehmen, damit es nicht so weh tut. Das aber ist "nichts Halbes und nichts Ganzes": Ein reine Hirngeburt, vergleichbar einer Konzeption von "ein bisschen schwanger".
Und so ist es auch auf diesem Themenfeld. Denn wer sein Vaterland heißen Herzens liebt, der HASST eine Kanzlerin, die, nach allem was man aus gegenwärtiger Perspektive erkennen kann, gerade dabei ist, ihr eigenes Volk ALS VOLK ZU VERNICHTEN! Wir leben nicht in einer Zeit, in welcher Zeit ist für Rokoko-Galanterien: Wir durchleben momentan (neuerlich) eine Phase unserer Geschichte, wo es um SEIN ODER NICHT SEIN geht!
SIE tanzen Menuett; WIR zücken das Florett - oder auch den Degen und den Säbel, um eine Kanzlerin abzusäbeln, die an den Existenzgrundlagen des eigenen Volkes herumsäbelt.
Es ist tragisch für Sie, der Sie mit der AfD so überzeugend gestartet waren, dass Sie sich selber nicht nur in ein lächerliches, auf dem Spielfeld der Politik esoterisches Häuflein hinauskatapultiert haben.
Sondern dass Sie nicht einmal merken, was Sie da gerade treiben: Sie marschieren wacker weiter, als ob Sie noch festen Boden unter den Füßen hätten. Wohingegen in der Wirklichkeit Sie und Ihre kleine Schar von Gläubigen längst über den Klippenrand der Bedeutungslosigkeit hinausgelaufen sind und nur noch wie Comic-Figuren im Film strampelnd über dem Abgrund schweben.
Die AfD ist keine Krawattenpartei, die sich ständig ängstlich vergewissert, ob der Knoten noch richtig sitzt: Sie ist eine Partei - und die einzige ernst zu nehmende! -, die sich verzweifelt bemüht, den Knoten jener Schlinge zu öffnen, die zusehends enger unsere Hälse umschließt!
Derweil spielen, während draußen in der Realität ein Sandsturm der Völkerwanderung über uns hinwegbraust, Sie und Ihre ALFA-Apostel Politik als ein Spiel im Sandkasten.
Tragisch - für Sie.
Aber noch mehr für Deutschland.
Nachtrag:
Eine mögliche Strafbarkeit unter einem anderen Gesichtspunkt hat jetzt Holm Putzke, Professor für Strafrecht an der Universität Passau, ins Spiel gebracht. Unter "Flüchtlingspolitik. Macht sich Merkel strafbar?" berichtete darüber die FAZ am 10.10.2015:
"Ein Passauer Strafrechtsprofessor bringt nunmehr noch eine mögliche Strafbarkeit unter einem weiteren Gesichtspunkt ins Spiel:
" „Wer als Flüchtling derzeit einreist, besitzt in der Regel weder einen Pass noch verfügt er über einen Aufenthaltstitel oder eine Betretungserlaubnis. Kurz: Seine Einreise ist nach dem Aufenthaltsgesetz unerlaubt.“ Diese unerlaubte Einreise ist unter Strafe gestellt, und zwar nach Paragraph 95 Absatz 1 Nummer 3 Aufenthaltsgesetz. Deshalb leitet die Polizei gegen jeden Flüchtling ein Ermittlungsverfahren ein. „Die Ermittlungsakten landen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften. Dort stapeln sie sich derzeit zu Zehntausenden“, berichtet Putzke auf seiner Webseite an der Universität Passau. Problematisch könnte die humanitäre Geste der Bundeskanzlerin nun bei der Verurteilung von Schleusern werden. „Entweder erfüllen Personen, die ab dem 5. September Flüchtlinge nach Deutschland befördert haben, nicht den Tatbestand des Einschleusens von Ausländern,“ meint Putzke. Dann wäre es rechtswidrig, Schleuser zu verfolgen und zu verurteilen. „Oder all jene haben sich ebenfalls strafbar gemacht, die bei der unerlaubten Einreise Hilfe geleistet haben, darunter die Bundeskanzlerin. Für die Hilfeleistung genügt jedes Verhalten, das den unerlaubten Grenzübertritt in irgendeiner Weise objektiv fördert.“ Der Entschluss der Bundeskanzlerin, zusammen mit Österreich „die EU-Abreden über das Weiterreiseverbot von Flüchtlingen außer Kraft zu setzen“, stelle „eine solche Förderung dar, wenn es nicht sogar konkludent als Aufforderung zur unerlaubten Einreise zu verstehen war.“
Ein interessanter Nebenaspekt, der mir auch schon durch den Kopf ging:
"Dem Risiko der Strafverfolgung setzten sich auch Zugführer aus, die Flüchtlinge etwa von Wien nach München bringen. „Politischer Wille allein ändert an der Strafbarkeit gar nichts. Denn weder die Bundeskanzlerin noch das Kabinett, schon gar nicht ein Koalitionsausschuss, sind dispositionsbefugt, wenn es um die Voraussetzungen der Strafbarkeit nach dem Aufenthaltsgesetz geht“, sagt Putzke."
Das müsste m. E. auch für die Strafbarkeit nach dem Schleuser-§§ gelten.
Hinweise:
Der Text ist parallel in meinem "BlockiBlockerBlog" erschienen.
Selbstverständlich darf mein vorliegender Text - wie auch meine anderen Einträge in diesem Blog "Canabbaia" - mit Angabe der Quelle gerne beliebig weiterverwendet werden.
ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der
ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand
vom 11.10.2015
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