Mittwoch, 21. Februar 2024

Ringelpiez ohne Anfassen: Die Täuschungsmanöver von CORRECTIV gehen weiter!

 
Das Nachrichtenportal NIUS hat heute die eidesstattlichen Versicherungen von 7 Tagungsteilnehmern im Wortlaut veröffentlicht. Überschrift: " 'Geheimtreffen in Potsdam': Das ist die eidesstattliche Versicherung gegen die Correctiv-Recherche".
Um einen direkten Vergleich mit dem 8 eidesstattlichen Versicherungen der CORRECTIV-Journalisten zu ermöglichen (vgl. Nachtrag 20.02.24), nachfolgend der Wortlaut (meine Hervorhebungen):

Belehrt über die Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt gemäß §§ 156, 161 StGB versichere ich, ..... Folgendes zur Vorlage bei Gericht an Eides statt:
Ich war auf dem im Correctiv-Bericht vom 10.01.2024 beschriebenen Treffen in Potsdam anwesend.
Auf dem besagten Treffen in Potsdam am 25.11.2023 wurde weder über eine Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass gesprochen oder gar diese geplant, noch wurde besprochen, Menschen anhand rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft, auszuwählen und aus Deutschland auszuweisen.
Richtig ist vielmehr Folgendes:
Das Thema „Remigration“ war das Thema eines der vielen verschiedenen Vorträge des Tages, nämlich Thema des Vortrags von Martin Sellner und einer Fragerunde unmittelbar im Anschluss an diesen Vortrag.
Ob Herr Sellner dem in Deutschland vor Erscheinen des Correctiv-Berichts völlig ungebräuchlichen Begriff „Remigration“ – im Allgemeinen einen bestimmten und klar definierten Sinn beilegt, ist mir nicht bekannt. Für mich steht dieser Begriff in einer Wortstammfolge völlig unverfänglicher Definitionen wie Immigration = Einwanderung, Emigration = Auswanderung und Remigration = Rückwanderung.
In seinem Vortrag am 25. November 2023 vermittelte Herr Sellner jedenfalls nicht den Eindruck, das verwendete Wort Remigration ganz übergreifend für unterschiedliche Sachverhalte, die die Rückkehr von Ausländern in ihre Heimatländer betreffen, zu deuten. Auf jeden Fall hat der den Begriff aber nicht für die Ausweisung von Deutschen ins Ausland gebraucht, was ja auch sprachlich keinen Sinn machen würde.
Ob eine andere Definition des Begriffs „Remigration“ möglicherweise Martin Sellners Buch „Regime-Change von rechts“ zu entnehmen ist, ist mir unbekannt, weil ich das Buch nicht gelesen habe.
Soweit Martin Sellner in seinem Vortrag von einer Remigration gesprochen hat, so hat er in seinem Vortrag nur davon gesprochen, dass vollziehbar ausreisepflichtige Asylbewerber, sowie Asylbewerber, deren Aufenthaltsberechtigung erlischt, zeitnah ausgewiesen werden sollten.
Dabei hat Herr Sellner in seinem Vortrag deutlich gemacht, dass es ihm bei der „Remigration“, nicht darum ginge, dass Ausländer per se ausgewiesen werden sollten, etwa weil sie Ausländer sind, sondern dass das Ziel die zeitnahe rechtsstaatlich gebotene Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer sei und straffällige und schlecht integrierte Ausländer des Landes zu verweisen.
Dabei ging es in dem Vortrag Sellners thematisch weder um eine Ausweisung von Ausländern mit deutscher Staatsangehörigkeit, noch thematisierte, forderte oder befürwortete Herr Sellner eine Ausweisung aufgrund oder anhand wie auch immer gearteter rassistischer Kriterien, wie beispielsweise der Hautfarbe oder der Herkunft. Es wurde also nicht die Remigration per se aller Ausländer oder aber von Menschen mit besonderen Merkmalen, wie einer bestimmten Hautfarbe oder Ähnlichem gefordert, propagiert oder von Herrn Sellner besprochen oder vorgeschlagen. Sein Vortrag fokussierte sich auf die Ausweisung ausreisepflichtiger Ausländer und dies mit der Motivation, die Ausreise straffälliger und schlecht integrierter ausreisepflichtiger Ausländer zu fordern und zu fördern.
Die Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund oder die Ausweisung anhand rassistischer Kriterien wie Hautfarbe und Herkunft war nicht Gegenstand des Vortrags.
Erst auf die im Bericht geschilderte Rückfrage von Frau Silke Schröder im Anschluss an den Vortrag Sellners, dass Personen mit deutschem Pass nicht abgeschoben werden könnten, hat sich Herr Sellner überhaupt und erst nach seinem Vortrag zu deutschen Staatsbürgern geäußert. Dabei ging Herr Sellner aus meiner Sicht bezüglich der vormaligen Ausländer mit deutschem Pass erkennbar davon aus, dass man diesen Personen weder den Pass entziehen könne, noch dass man diese ausweisen könne oder solle.
Herr Sellner sagte auf diese Rückfrage, dass Personen mit deutschem Pass, die Islamisten seien oder aber Clankriminelle, dadurch begegnet werden sollte, dass der Rechtsstaat entsprechende Straftaten entschieden verfolge und dass diese Personen darüber zu dem Ergebnis kommen würden, entweder ihr Verhalten zu ändern und sich rechtmäßig verhalten oder aber sich möglicherweise zu überlegen, ihre kriminellen Tätigkeiten ins Ausland zu verlegen, wo ihnen dann nur in geringerem Maße eine rechtsstaatliche Verfolgung der Straftaten drohe. Sellner empfahl aber keinesfalls „Sonderstrafgesetze“ oder „Sonderregeln über die Strafzumessung“ für Deutsche mit Zuwanderungshintergrund.
Auch auf den rückfragenden Vorhalt von Frau Schröder, dass Ausländer mit deutschem Pass nicht abgeschoben werden könnten, hat Herr Sellner somit keine Abschiebung/Ausweisung deutscher Staatsbürger gefordert – erst recht nicht nach Maßgabe rassistischer Kriterien wie Hautfarbe oder Herkunft –, sondern er hat stattdessen mitgeteilt, dass deren Straftaten entschiedener verfolgt werden sollten, um entweder eine Besserung dieser Person in Deutschland zu erreichen oder aber deren Entscheidung, Straftaten eher im Ausland zu begehen.
Insgesamt ist also festzuhalten, dass sowohl der vortragende Sellner, wie auch die anderen Teilnehmer des Treffens zu keinem Zeitpunkt eine Remigration von Menschen mit deutschem Pass gefordert oder geplant haben und erst recht keine Remigration von Menschen anhand oder aufgrund rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft.
Unabhängig davon, dass Herkunft und Hautfarbe wie gesagt nicht als Kriterien einer Ausweisung diskutiert wurden, hat Thema „Hautfarbe“ im Rahmen des privaten Treffens am 25. November 2023 niemals eine Rolle gespielt, weder in Vorträgen noch in Diskussionsbeiträgen wurde es überhaupt jemals erwähnt. Dass alle Vorgänge, die Martin Sellner unter dem generalisierenden Oberbegriff „Remigration“ zusammenfasst, seines Erachtens unbedingt legal und verfassungsgemäß erfolgen sollen und müssen, hat Martin Sellner in Rahmen seines Vortrages nicht etwa nebenher eingeflochten, sondern wieder und wieder betont und in den Vordergrund gestellt, er ist regelrecht „darauf herumgeritten“.


"Wir garantieren mit unserer Freiheit" verkündet eine PM der CORRECTIV-Redaktion von heute: "CORRECTIV garantiert vor Gericht mit acht eidesstattlichen Versicherungen die Richtigkeit der Recherche 'Geheimplan gegen Deutschland'. Unsere Redaktion steht entschlossen hinter der Veröffentlichung und tritt einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Teilnehmers Ulrich Vosgerau entschieden entgegen."
Die eidessstattlichen Versicherungen sind auch in der PM wiedergegeben. Zum Vergleich mit den o. a. eidesstattlichen Versicherungen von Tagungsteilnehmern hier der Text derjenigen von CORRECTIV. Konkret die vom Chefredakteur Justus von Daniels; ich habe sie nicht verglichen, gehe aber davon aus, dass die anderen mehr oder weniger identisch sind (Hervorhebungen wiederum von mir): 

Belehrt über die Strafbarkeit einer vorsätzlich oder fahrlässig falschen Versicherung an Eides Statt gemäß §§ 156, 161 StGB versichere ich, Justus von Daniels, geschäftsansässig Huyssenallee 11, 45128 Essen, Folgendes zur Vorlage bei Gericht an Eides Statt:
Ich bin Chefredakteur des gemeinwohlorientierten Medienhauses CORRECTIV und war maßgeblich an der Recherche zu der Veranstaltung in Potsdam vom 25.11.2023 beteiligt, die zu der Veröffentlichung „Geheimplan gegen Deutschland" führte. Ich bin als einer der Autoren aufgeführt. Zum Gegenstand des Ablaufs und des Treffens habe ich selbst recherchiert. Ich habe Zugang zu allen Quellen der Recherche. Aus meiner journalistischen Sicht ist gesichert, dass diese Quellen den im Artikel geschilderten Inhalt der Veranstaltung richtig wiedergeben. Wir haben umfassend Quellenschutz zugesagt, weswegen ich weitere Einzelheiten zu den Quellen nicht preisgeben darf.
1. In seinem Vortrag beschrieb Herrn Martin Sellner einen „Bevölkerungsaustausch". Je mehr „Bevölkerungsaustausch", desto schwieriger sei dieser zu stoppen, sagte Herr Sellner. Eine mit dem Bevölkerungsaustausch verbundene Gefahr sei für ihn die „ethnische Wahl". Herr Sellner beschreibt die „ethnische Wahl" als die politische Ausdehnung des „Bevölkerungsaustauschs". Herr Sellner sagte, die nicht-assimilierten Fremden lebten nicht nur hier, sie wählten auch hier und sie würden in hohem Maße migrationsfreundliche Parteien wählen. Herr Sellner sagt, nicht assimilierte, afro-arabische Migranten würden in der Regel Parteien wählen, die pro Migration seien. Sellner sagte an die bei seinem Vortrag anwesenden Personen gewandt, ihre Stimme würde mit jedem Migranten, der in das Land kommt, der die Staatsbürgerschaft bekommt, obwohl er nicht assimiliert ist, weniger wert. Und das sei die Uhr, die gegen uns tickt. Herr Sellner sagte, der „Bevölkerungsaustausch" sei die größte Gefahr, die Folgen seien irreversibel. Man könne sie politisch nicht mehr umkehren, wenn eine Schwelle überschritten sei.
2. „Remigration" sei millionenfache Abschiebung. „Remigration" sei machbar. Wenn Millionen von Menschen „illegal" nach Europa kommen können, in kurzer Zeit, weil es Busse, Autos und Flugzeuge gebe, dann könnten natürlich auch „Millionen" wieder legal Europa verlassen.
3. Auf Nachfrage der anwesenden Silke Schröder konkretisiert Herr Sellner, wen alles die „Remigration" betrifft. Es gebe in der „Remigration drei Zielgruppen". Es gebe die „Asylanten", es gebe die „Nicht-Staatsbürger" und es gebe die „Staatsbürger, die nicht assimiliert" seien. Die „Nicht-Staatsbürger" hätten nur eine Aufenthaltserlaubnis, die man einfach auslaufen lassen oder nicht erneuern könne. Die „nicht-assimilierten Staatsbürger" seien das größte Problem. Und Herr Sellner schlägt die Lösung vor. Diese könne man durch „maßgeschneiderte Gesetze" und „hohen Assimilations- und Anpassungsdruck" dazu bewegen, das Land zu verlassen. Die „Remigration" in dem dritten Bereich sei kein Jahresprojekt, sondern ein „Jahrzehnte-Projekt".
4. Sodann ergriff Herr Dr. Gernot Mörig das Wort und sprach von einem Expertengremium, das das ausarbeiten solle. Und zwar unter „ethischen, juristischen und logistischen Gesichtspunkten." Ein Mitglied habe Mörig schon im Sinn: Hans-Georg Maaßen, den früheren Chef des Verfassungsschutzes. Damit man etwas „in der Schublade" habe, wenn eine patriotische Kraft im Land Verantwortung übernommen habe.
5. Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft „wieder wegzunehmen".
6. Herr Sellner sprach auch von dem Musterstaat oder einer Musterstadt in Nordafrika. Er erklärte, dort könnten bis zu zwei Millionen Menschen leben. Dann habe man einen Ort, wo man Leute „hinbewegen" könne. Dort gebe es die Möglichkeit für Ausbildungen und Sport. Und alle, die sich für Geflüchtete einsetzten, könnten auch dorthin.


MEINE (unsystematische) EINSCHÄTZUNG DAZU:

1) Über eine AUSWEISUNG von deutschen Staatsbürgern hat Sellner nicht gesprochen; insoweit widerspricht die CORRECTIV-eV ("eV 2") nicht der "Gegner-eV" ("eV 1").

2) EV 2 sagt: "Die 'nicht-assimilierten Staatsbürger' seien das größte Problem. Und Herr Sellner schlägt die Lösung vor. Diese könne man durch 'maßgeschneiderte Gesetze' und 'hohen Assimilations- und Anpassungsdruck' dazu bewegen, das Land zu verlassen.
Dagegen stand in EV 1:
Sellner empfahl aber keinesfalls „Sonderstrafgesetze“ oder „Sonderregeln über die Strafzumessung“ für Deutsche mit Zuwanderungshintergrund.
Es gibt keinen logischen Widerspruch zwischen den beiden EVs, weil EV 1 nur auf die Strafgesetzgebung abstellt (über die Sellner tatsächlich nicht spezifisch gesprochen haben mag). EV 2 behauptet dagegen, dass Sellner, ich sage mal ganz allgemein: spezifische Gesetze und Maßnahmen forderte, um nicht assimilierte Migranten mit (nunmehr) deutscher Staatsbürgerschaft, ich sage mal: "zu vergraulen". Das wäre möglicher Weise verfassungswidrig. 
ABER (das hat jetzt nichts mit der Richtigkeit des CORRECTIV-Artikels zu tun, sondern betrifft lediglich die politische Ebene: WENN diese Maßnahmen verfassungswidrig wären, könnten die Betroffenen natürlich dagegen klagen und würden Recht bekommen. Verfassungswidrige Gesetze, die dann vom BVerfG wieder einkassiert werden, haben die verschiedensten Bundesregierungen schon öfter gemacht. Umstürzlerische Umtriebe (hier: der AfD) lassen sich aus Überlegungen, solche Gesetze zu machen, also NICHT herleiten.
Was die mediale Ebene angeht, also den CORRECTIV-Artikel, dürfte die subjektive Einschätzung (der Journalisten), dass (ich formuliere mal bewusst vage) "es" irgendwie um eine "Vertreibung" "von Millionen von Menschen" aus Deutschland "gegangen sei", vermutlich rechtlich zulässig sein. Zumal EV 2 auch sagt, dass Sellner „Remigration" als "millionenfache Abschiebung" bezeichnet habe. Dass er das so oder ähnlich gesagt hat, halte ich für durchaus vorstellbar.
Und unter "Vertreibung" kann man m. E. auch das fassen, was ich als "Vergraulen" bezeichnet hatte.

Der Artikel behauptet aber außerdem: "Sie [die Teilnehmer] planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland". Das "planten" geht nun freilich weit über meine o. a. (bewusst vage gehaltene) Formulierung hinaus, dass "es um ... gegangen sei". Selbst wenn man die EV 2 inhaltlich für korrekt hält (und das tue ich), erlaubt sie m. E. keine SO weitgehende Schlussfolgerung. Zumal es nur einen Vortrag und eine Fragerunde gab. Gewiss, im Rahmen dieser Fragerunde hat (Richtigkeit, wie gesagt, unterstellt) die AfD-MdB Gerrit Huy vorgeschlagen, "Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft 'wieder wegzunehmen'." Das ist aber (in sehr engen Grenzen) wohl tatsächlich zulässig. Ob sie eine Ausweitung dieser Grenzen gefordert oder im Sinn hatte, und, wenn ja, ob das verfassungswidrig wäre, weiß ich nicht. Selbst wenn, wäre das aber eine einzelne Stimme unter den Teilnehmern, die in keinster Weise die Behauptung rechtfertigt, dass diejenigen, die in Potsdam zusammenkamen, einen Plan (für was auch immer) geschmiedet hätten: Dort fand lediglich eine DEBATTE statt; das lässt, wenn man ihn auf seinen FAKTENgehalt reduziert, der CORRECTIV-Artikel auch völlig eindeutig erkennen. Die "Planungs"-Behauptung soll zweifellos auch die Passage "Sodann ergriff Herr Dr. Gernot Mörig das Wort und sprach von einem Expertengremium, das das ausarbeiten solle. ..." untermauern. Aber auch das ist nur eine Einzelstimme; offensichtlich wurde das nicht weiter erörtert und schon gar nicht wurde das in irgendeiner Form beschlossen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass EV 2 NICHT die Passage aus EV 1 angreift, wonach Sellner gesagt habe, dass "Remigration" "unbedingt legal und verfassungsgemäß erfolgen sollen und müssen" und dass er das "nicht etwa nebenher eingeflochten, sondern wieder und wieder betont und in den Vordergrund gestellt [und] regelrecht 'darauf herumgeritten' " ist. Indem CORRECTIV das nicht bestreitet, dürfte es im Rechtsstreit wohl als "zugestanden" behandelt werden.
DAS spricht dann wieder gegen den Begriff "Vertreibung", weil es sich ja nur um rechtlich zulässige Maßnahmen handeln soll.

Weiterhin stand im Artikel: "Menschen sollen aufgrund rassistischer Kriterien aus Deutschland vertrieben werden können".
Auch das wird in der EV 2 NICHT bestritten.
Beide zusammen sind wie ein Ringelpiez ohne Anfassen: Sie widersprechen sich nicht, weil sie sich gegenseitig gar nicht "berühren". 
Was aber auch bedeutet, dass CORRECTIV mit seiner EV 2 versucht, den EINDRUCK zu erwecken, dass es der EV 1 von Tagungsteilnehmern widerspreche, das aber in Wahrheit gar nicht tut.

Nun kann man, wenn man in der EV 2 die Passage über Sellners Sprechen von einem „Bevölkerungsaustausch" liest (oder als journalistischer Lauscher hört), den Eindruck mitnehmen, dass für ihn die Masseneinwanderung eine Bedrohung für unser Land darstellt. Diese Meinung teile ich. Realistischer Weise muss man annehmen, dass die Loyalität eines sehr großen Teils der Migranten mehr ihrer alten als ihrer neuen Heimat gilt; das war selbst im "melting pot", also im "Schmelztiegel" der USA der Fall! Und dort ist der Integrations- und Anpassungsdruck für die früheren (und heutigen) Arbeitseinwanderer weitaus größer als bei uns, wo sogar vieles dafür getan wird, dass die Migranten ihre Herkunftsidentität NICHT verlieren. Dass viele Muslime früher oder später eine Partei wählen werden, die sie von der religiösen Seite her anspricht, halte ich ebenfalls für wahrscheinlich ("ethnische Wahl"). Weiter berichtet die EV 2: "Je mehr 'Bevölkerungsaustausch', desto schwieriger sei dieser zu stoppen, sagte Herr Sellner."

Aus alledem könnte man (im Sinne einer indiziengestützten Schlussfolgerung) herleiten, dass Sellner möglichst viele Migranten wieder 'rausschaffen' will. Aber "rassistische Kriterien" werden im CORRECTIV-Artikel nur ABSTRAKT behauptet, nicht konkret (weder als Zitat noch in indirekter Rede wiedergegeben). Auch die EV 2 behauptet das nicht. In der Sache ist diese CORRECTIV-Behauptung also nicht haltbar. Ob sie dennoch vor Gericht durchgeht (als Schlussfolgerung, als Meinungsäußerung): Das kann ich als juristischer Laie nicht einschätzen.
Jedenfalls widerspricht die EV 2 nicht DIREKT der Behauptung in EV 2, wonach es lt. Sellner "nicht darum ginge, dass Ausländer per se ausgewiesen werden sollten, etwa weil sie Ausländer sind, sondern dass das Ziel die zeitnahe rechtsstaatlich gebotene Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer sei und straffällige und schlecht integrierte Ausländer des Landes zu verweisen". Auch das muss damit wohl als zugestanden gelten.


Die für den gesamten CORRECTIV-"Bericht" kennzeichnende Dichotomie zwischen mitgeteilten Fakten und suggeriertem Eindruck setzt sich in der o. a. CORRECTIV-PM fort. Über den Daumen gepeilt würde ich sagen, dass nur etwa die Hälfte echte Berichterstattung ist - und die andere Hälfte "FRAMING"!

Die hochtrabende Formulierung der Überschrift "Wir garantieren mit unserer Freiheit" suggeriert eine UMFASSENDE Richtigkeit des gesamten Artikels.
Ausdrücklich "garantiert" wird aber lediglich "die Richtigkeit der Recherche". DAS, und den Inhalt ihrer EV glaube ich den Autoren durchaus. Aber der Artikel besteht eben aus WEIT MEHR ALS NUR "RECHERCHE". Und das "Framing" ist sogar der wichtigere Teil des Artikels, denn nur DAMIT, nicht mit dem, was auf der Tagung tatsächlich gesagt wurde, konnte CORRECTIV die Öffentlichkeit bis zur Weißglut triggern!
Aber genau in diesem "Framing-Bereich" ist die EV 2 KEINE überzeugende Widerlegung der EV 1!

Das alles steht im Widerspruch zur Selbstbeweihräucherung, wonach CORRECTIV angeblich "Für einen faktenbasierten Diskurs​​​​" eintritt (meine Hervorhebung):
"Fakten sind die Grundlage informierter Entscheidungen in unserer Demokratie. Gezielte Desinformation, Falschbehauptungen und Halbwahrheiten sorgen für Hass und Respektlosigkeit in öffentlichen Debatten. Wir wollen dem mit Fakten entgegenwirken und so gegen die Spaltung unserer Gesellschaft vorgehen. Mit einer eigenständigen Faktencheck-Redaktion setzen wir uns gegen Falschinformationen ein, decken Halbwahrheiten und Gerüchte auf und bieten Kontext an."
Insbesondere in meinen Blotts 
habe ich gezeigt, dass das CORRECTIV-Kollektiv bei seiner HETZE gegen die AfD LICHTJAHRE von solch edlen Grundsätzen entfernt operiert!



ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand 23.02.2024

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