Montag, 11. Juli 2022

Darf in Deutschland jeder grüne Minister-Despot verfassungswidrigen Meinungsterror gegen russische Künstler ausüben?


Text meiner heute per E-Mail erstatteten Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Stuttgart:
-------------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen

Herrn Danyal Bayaz, Finanzminister des Landes Baden-Württemberg
wegen
Nötigung (§ 240 StGB) der russischen Opernsängerin Anna Netrebko.

SACHVERHALT:

In dem Artikel "Kein Konzert auf Stuttgarter Schlossplatz. Das Land bleibt bei Anna Netrebko hart" vom 07.07.2022 berichten die Stuttgarter Nachrichten:
(Einleitende Zusammenfassung: ) "Das Finanzministerium will der Operndiva keine Bühne bieten. Am 22. Juli startet die Russin in Regensburg ihre Deutschlandtour, die nicht auf den [Stuttgarter] Schlossplatz führen darf."
Und weiter im Detail (Hervorhebungen in den nachfolgenden Zitaten jeweils von mir):
"Die Deutsche Entertainment AG hat eine Tour mit Anna Netrebko und Yusif Eyvazov von den Regensburger Schlossfestspielen bei Gloria von Thurn und Taxis ..... über Köln ..... bis Frankfurt ..... angekündigt. Stuttgart steht am 3. September auf dem Konzertplan. Der Schlossplatz mit einer Kapazität für 4000 Sitzplätze ist laut Vorverkaufsstellen zu 97 Prozent ausgebucht. ..... Doch aus dem Gastspiel der gebürtigen Russin im Ehrenhof des Neuen Schlosses ..... wird nichts. Während der Diva in anderen Städten ein Comeback gewährt wird, bleibt das Land Baden-Württemberg hart. Sebastian Engelmann, der Sprecher von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne), hat unserer Zeitung bestätigt, dass der Ehrenhof, der sich im Besitz des Landes befindet, nicht für Anna Netrebko zur Verfügung steht. ..... Warum es beim Nein für den Opernstar bleibt, erklärt Engelmann auf unsere Anfrage so: 'Der russische Angriffskrieg geht mit unverminderter Brutalität weiter, ein Ende ist leider nicht absehbar. Frau Netrebko ist auch durch ihr eigenes Verhalten zu einem Aushängeschild von Putins Regime geworden. Insofern ist es für uns nur schwer vorstellbar, dass sie im Ehrenhof des Neuen Schlosses auftritt, während weiter der Krieg in der Ukraine tobt.' Bereits im März hatte Bayaz als Hausherr des Neuen Schlosses die Sängerin aufgefordert, sich 'glaubwürdig' von Putin zu distanzieren. Nur wenn sie 'mit dem brutalen Kriegstreiber bricht', könne sie am 3. September auf dem Schlossplatz auftreten. 'Halbherzige Distanzierungen reichen nicht aus', erklärte der Grüne."
Dies ist eine "Drohung mit einem empfindlichen Übel".

Die Tat ist auch "rechtswidrig", denn "die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck [ist] als verwerflich anzusehen":
  1. Zunächst einmal verstößt die Forderung des Politikers an die Sängerin gegen die in Deutschland VERFASSUNGSMÄSSIG garantierte Meinungsfreiheit. Und zwar konkret: gegen die in diesem Grundrecht enthaltene sog. "negative Meinungsfreiheit". Niemand darf gezwungen werden, eine bestimmte Meinung zu äußern. In allen anderen Auftrittsorten der Sängerin wird dieses Grundrecht  respektiert. Nur ein verfassungsfeindlicher Grünen-Politiker in Baden-Württemberg glaubt, sich darüber hinwegsetzen zu dürfen.
  2. Besonders verwerflich ist die Grundrechtsverweigerung deshalb, weil die Sängerin Russin ist und ihr eine Rückkehr in ihre Heimat faktisch verwehrt wäre, wenn sie sich nicht nur gegen den Ukrainekrieg aussprechen würde (was sie getan hat: s. u.), sondern gar noch gegen den Präsidenten Putin persönlich. Bereits ihre von dem Beschuldigten als "halbherzig" (und damit unzureichend) abgelehnte Stellungnahme gegen den Krieg hat dazu geführt, dass sie in ihrem Heimatland mindestens einen Bühnenauftritt nicht wahrnehmen konnte (s. u. StN-Bericht vom 01.04.2022). Nicht auszudenken, was in Russland mit ihr passieren würde, wenn sie nach einer hypothetischen Anti-Putin-Erklärung jemals dorthin zurückkehren wollte. (Vgl. insoweit auch unten ihre eigene - zutreffende - Einschätzung der Folgen.)
  3. Unerheblich für die Rechtslage in Deutschland ist, dass die Metropolitan Opera in New York ebenfalls ein mit der Künstlerin vereinbartes Konzert abgesagt hat.

Auch die nachfolgenden weiteren in dem Artikel enthaltenen Informationen sind im Zusammenhang mit meiner Strafanzeige von Interesse:
"Zwar hatte sich Anna Netrebko nach der heftigen Kritik an ihrem Schweigen öffentlich gegen den Krieg ausgesprochen, aber nicht gegen Putin. In ihrem Statement hieß es damals: 'Ich bin gegen diesen Krieg. Ich bin Russin, und ich liebe mein Land, aber ich habe viele Freunde in der Ukraine, und der Schmerz und das Leiden brechen mir momentan das Herz. Ich möchte, dass dieser Krieg endet und die Menschen in Frieden leben können. Darauf hoffe ich und dafür bete ich.' ..... 'Ich bin natürlich gegen diese schreckliche Gewalt', sagte sie der Wochenzeitung [DIE ZEIT]. Gegen den russischen Präsidenten könne sie sich aber nicht stellen. 'Niemand in Russland kann das', so wurde sie in der 'Zeit' zitiert, 'Putin ist immer noch der Präsident Russlands.' Sie sei 'noch immer eine russische Staatsbürgerin', da könne man 'so etwas' nicht machen, erklärte Anna Netrebko. ..... Muss auch das Land Baden-Württemberg mit einer Millionenklage rechnen, wenn der bereits vor Jahren vereinbarte Spielort des Schlossplatzes verwehrt wird?"

Ebenfalls ist der Bericht "Wegen Kritik an Krieg. Anna Netrebko verliert Auftritt in Russland" der Stuttgarter Nachrichten vom 01.04.2022 für meine vorliegende Strafanzeige relevant. Daraus:
"Die Sopranistin Anna Netrebko ist nach ihrer Erklärung gegen den Angriff von Wladimir Putin auf die Ukraine nun auch an einer Oper in ihrer russischen Heimat in Ungnade gefallen. Ein für den 2. Juni angesetztes Konzert falle aus, teilte die Oper in Nowosibirsk mit. Grund sei eine Mitteilung der Künstlerin, in der sie die Handlungen 'unseres Staates' verurteile. 'Das Leben in Europa und die Möglichkeit, auf europäischen Bühnen aufzutreten, sind für sie wichtiger als das Schicksal der Heimat', hieß es in der Mitteilung des Staatlichen Akademischen Theaters für Oper und Ballett in der sibirischen Metropole. Das Theater habe sich entschieden, den Organisatoren des Konzerts seine Bühne, den Saal und das Orchester nicht zur Verfügung zu stellen. 'Wir sind überzeugt, die Wahrheit ist auf unserer Seite. Uns sollte es keine Angst machen, dass es Kulturschaffende gibt, die sich von ihrer Heimat abwenden. Unser Land ist reich an Talenten, und an die Stelle der Stars von gestern kommen andere mit einer klaren Haltung als Bürger'."
 -------------------------------------------
 
Vgl. auch meinen Blott
vom 04.05.2022 und die dort verlinkten früheren Beiträge.
 
 
Nachtrag:
 
Lt. Veranstalterseite hätte das Konzert eigentlich bereits am 04.09.2021 stattfinden sollen. Und wurde (offenbar pandemiebedingt) auf den 03.09.2022 verlegt. Es ist deshalb einigermaßen lächerlich, wie sich das Landes-Finanzministerium herauszureden versucht (lt. o. a. StN-Bericht vom 07.07.22):
"Bayaz-Sprecher Sebastian Engelmann sieht einer juristischen Auseinandersetzung gelassen entgegen. „Es gab keinen schriftlichen Vertrag, sondern nur eine mündliche Zusage, dass der Ehrenhof für den 3. September reserviert wird für ein Konzert von Herrn Doll“, erklärt er. Ein Konzert könnte dieser auch weiterhin auf dem Schlossplatz veranstalten – nur eben nicht mit Anna Netrebko."

Zudem ist dieser Herr Doll kein Künstler, sondern, ebenfalls lt. o. a. Zeitungsbericht, "der Geschäftsführer von C2 Concerts". Wenn mit dem, schriftlich oder mündlich, vereinbart wird, dass seine Firma ein Konzert (oder ggf. sogar spezifiziert als "Opernkonzert") im Schlosshof veranstalten darf, und das Finanzministerium keine weiteren Auflagen macht, dann steht es dem Unternehmen frei, welche Künstler es einladen will. Nachträgliche Auflagen, dieser oder jener Künstler dürfe NICHT auftreten, sind ein VERTRAGSBRUCH seitens des Finanzministeriums. 


Nachtrag 12.07.2022

Der Herr Finanzminister hat kalte Füße bekommen - und schützt jetzt Sicherheitsbedenken vor: vgl. Bericht "Absage für Anna Netrebko in Stuttgart Finanzminister Bayaz: „Wir prüfen nicht die Gesinnung von Künstlern“ der Stuttgarter Nachrichten vom 08.07.2022.
Das ist dieselbe Strategie, mit der die Machthaber auch AfD-Parteitage zu verbieten versuchen. Wo sind wir eigentlich? Für die Sicherheit der Bürger, und natürlich auch von Veranstaltungen, ist der Staat zuständig! Davon abgesehen sind Demonstrationen gegen die Künstlerin ohnehin eher unwahrscheinlich. Und Demonstrationen FÜR sie (und für Russland) geben sollte, dann nur deshalb, WEIL die Stuttgarter Machthaber sich als Sonnenkönige aufspielen und Meinungsterrorismus ausüben. Denn natürlich ist es eine schamlose Lüge, wenn Danyal Bayaz jetzt behauptet, dass er keine Gesinnungsprüfung ausübe.
Und was die Einmischung der Ukraine in Frankreich angeht (am Schluss des Artikels): Langsam werden diese Herrschaften unverschämt! Uns das Gas abdrehen, den Franzosen vorschreiben wollen, keine russischen Künstler auftreten zu lassen: Bei allem Verständnis für die Ukraine, und bei aller Befürwortung für Waffenlieferungen an diese: DAS GEHT DEFINITIV ZU WEIT!


Nachträge 18.07.2022

In Russland hat die Sängerin jetzt einen schweren Stand: vgl. z. B. den Bericht "Angetrunkene Anna Netrebko bringt Russen gegen sich auf" des Bayerischen Rundfunks vom 11.07.22.

In Stuttgart wurde ihr der Auftritt endgültig verweigert und das Konzert abgesagt (SWR vom 15.07.22).


Nachtrag 02.08.2022

Wie nicht anders zu erwarten, hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft meine Strafanzeige abgeschmettert.
Deutschlands Sofa-Soldaten dürfen also weiter ihren "Heldenmut" beweisen .....

 
ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand 02.08.2022

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen