Wovon ist hier überhaupt die Rede?
Abstrakte Ebene:
Der deutsche Staat ist als Demokratie und als Rechtsstaat organisiert; diese Organisationsform wird mit dem Begriff "Freiheitliche demokratische Grundordnung" (fdGO) beschrieben. Aufgrund negativer historischer Erfahrung ist er als "wehrhafte Demokratie" konzipiert, d. h. die deutsche Rechtsordnung enthält aktive Schutzmechanismen gegen Bestrebungen zur Abschaffung der fdGO.
Konkrete Ebene:
Realistisch können solche Bestrebungen nur von politischen Parteien ausgehen. Logischer Abwehrmechanismus ist damit ein Verbot derartiger Parteien ("Parteiverbot" - Wikipedia). Die Befugnis zu einem solchen Verbot kann in einem Rechtsstaat naturgemäß nicht der Regierung, also faktisch den Konkurrenzparteien übertragen werden, sondern nur einer (relativ) neutralen Instanz. Konkret liegt diese Verbotsbefugnis deshalb beim Bundesverfassungsgericht. Das setzt allerdings einen Antrag voraus, den der Bundestag oder der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen können.