Freitag, 28. August 2026

Wie Verfassungsschutz, Verwaltungsgerichte und Parteivorstände nebst Anwälten die Rechtsextremisten in der AfD beschützen

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Wie Verfassungsschutz, Verwaltungsgerichte und Parteivorstände nebst Anwälten die Rechtsextremisten in der AfD beschützen

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Der folgende Beitrag zeigt auf, wie sich die AfD der Angriffe des Verfassungsschutzes (VS) erfolgreich erwehren und gleichzeitig ihre (führenden) Rechtsextremisten auf elegante Weise abservieren kann. So sie das denn will. Was man leider bezweifeln muss.


DIE GEBURT EINER NEUEN PARTEI

Es begab sich aber in den Jahren der Finanzkrise, dass ein Gebot ausging von der Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass alle Welt finanzieret würde mit dem Gelde ihrer germanischen Steuersklaven. Da machte sich auf im Jahre des Herrn 2013 Prof. Bernd Lucke aus Norddeutschland, aus der Stadt HH. Und er zog in das hessische Land in die Stadt von Konrad Adam, die da heißet Oberursel. Und es kamen noch andere mit ihm und diese alle gingen schwanger mit der Idee einer neuen Partei. Also geschah es. Und sintemalen die evangelische Kirchengemeinde ihnen eine Herberge gegeben hatte, mussten sie ihre Partei nicht in einem Stall gebären.

Und es waren Menschen in derselben Gegend, die hüteten ihre berechtigten Interessen. Diesen aber überbrachten mediale Engelszungen die Botschaft, dass der Verein "Wahlalternative 2013" zu einer "Informations- und Diskussionsveranstaltung" in die Stadthalle des Taunusstädtchens Oberursel eingeladen habe. Und da sie solches vernommen hatten, sprachen die Hirten untereinander: Lasset uns nun gehen gen Oberursel und die Geschichte sehen, die da geschehen wird, die uns die Engel kundgetan haben. Sie kamen eilend und trotz Schneegestöber in großer Zahl und fanden beide auf dem Podium, Bernd Lucke und Konrad Adam; dazu auch Alexander Gauland und Beatrix von Storch. Da sie aber dieses Ereignis gesehen hatten, breiteten sie das Wort aus, welches zu ihnen von der Krippenkind-Partei gesagt war. Und viele, vor die es kam, priesen und lobten Gott, dass er ihnen eine Alternative gegeben hatte, sie zu erlösen vom Übel der Alternativlosigkeit.


KINDERKRANKHEITEN DER NEUEN PARTEI

Bald aber schwächte der Satan die neue Partei und schlug sie mit Zwistigkeiten jeglicher Art. Doch da geschah im Jahre des Herrn 2015 ein wahrhaft weiteres Wunder. Neuerlich erließ die schwarze Landstörzerin ein Gebot, dass alle Welt hineingelassen würde in das unglückselige deutsche Land. Das aber verkündete der neuen Partei große Freude. Die fürchtete sich nun nicht mehr und eine neue Klarheit ihres Weges kam über sie. Und Alexander Gauland verkündete den Menschen, welch großes Geschenk seine Partei von der Landstörzerin erhalten hatte.

Nachdem die schwarze Landstörzerin sah, dass es gut war mit ihrer Deutschland-Destruktion und sie sich also vom Acker machte, grasten ihre Nachfolger in den etablierten Parteien stur wie Ochsen verbissen weiter auf immer denselben Weiden. Nur war mittlerweile die illegale Masseneinwanderung immer mehr Wählern immer mehr verhasst. Dadurch konnte die rechte Konkurrenz der rechtsfernen Blockparteien durchstarten und nahm einen zunehmend kometenhaften Aufstieg.

Schon bei ihrer Gründung nörgelte der Staatsfunk, alias ÖRR, gegen die Newcomer-Partei. Für Hass und Hetze gegen Rechts hat der Staatsfunk immer dieselben „bewährten“ „Experten“ in petto. So ähnlich muss das in der DDR mit den Exponenten der „sozialistischen Wissenschaft“ abgelaufen sein. Doch je erfolgreicher die Partei wurde, desto zahlreicher, lauter und schließlich regelrecht hysterisch tobten diese Feinde, beschuldigten die Partei einer fortlaufend rechten Radikalisierung und terrorisierten Mitglieder und Anhänger auf eine Weise, an der offen autoritäre Regime wie z. B. das von Wladimir Putin ganz zweifellos ihre helle Freude haben.

Diese Hasskampagne ist in doppelter Hinsicht interessengeleitet:

Zunächst wollen die "Altparteien" ihre Pfründe gegen die neue Rivalin absichern.

Doch auf einer tiefgründigeren Politikebene geht es darum, die von diesen Altparteien in verschiedenen Bereichen (Asyl-, Euro- und Europapolitik) faktisch etablierte ("alternativlose") Einheitsfront ("Kartellparteien", "Blockparteien") gegen die neue Fundamentalopposition abzusichern.


 
HASSPARTEIEN HETZEN DEM NEWCOMER DEN VS AUF DEN HALS

Nachdem die Agitation der geradezu konsensfaschistisch agierenden Altparteien, Hassgewerkschaften, Hetzjuristen, Hasskirchen (katholische wie evangelische; diese sogar mit „Sippenhaftung" und, Ironie der Geschichte, seit Luthers Zeiten IMMER auf der Seite der Herrschenden: mehrheitlich auch 1933 ff.!), Hass- und Hetz-Kicker-Clubs, Hass-Bolzrichter, Hass- und Hetzmedien, Hassomas, Hasspfaffen, u.v.a.m. nicht mehr ausreichte, um die verhasste Konkurrenzpartei niederzuhalten, haben die Herrschenden der AfD den Verfassungsschutz auf den Hals gehetzt. Zur Begründung wird angeführt, dass die AfD rechtsextremistisch sei und verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Nun müssen sich die verschiedenen Ebenen der Partei (Bundesverband und Landesverbände) in diversen Rechtsstreiten mit diesem Sanctum Officium „unserer Demokratie“ herumschlagen.

Die AfD selber bestreitet, dass es überhaupt Rechtsextremisten in ihren Reihen gibt. Das ist dreist gelogen oder, im günstigsten Falle, eine Selbsttäuschung. Tatsächlich haben Gläubige vielfältige Strategien, um sich selber über Wahrheit und Wirklichkeit hinwegzutäuschen. Nach Einschätzung des Verfassers (Vf.) gibt es dort sehr wohl eine ganze Reihe rechtsextremer Gestalten. Der bekannteste aus den Reihen dieser realitätsblinden braunpelzigen Wühlmäusen ist Björn Höcke. Doch selbst wenn sich die Parteivorstände diese Tatsache eingestehen würden, könnten sie das Vorhandensein von Extremisten unter ihren Mitgliedern allein schon deshalb nicht zugeben, weil beim Gegenteil die Frage aufkäme, warum sie solche Gestalten nicht rauswerfen. Rechtsextreme, Gleichgültige und Naive zusammen dürften in der Partei die überwältigende Mehrheit haben. Dennoch glaubt der Vf. nicht, dass die Rechtsextremisten die AfD bereits übernommen haben.

Jedoch sind weite Kreise in Politik (dort schon interessenbedingt!), "Zivilgesellschaft" und unter den Bürgern (die durch den Correctiv-Coup massenhaft auf die Straße manipuliert wurden; möglicher Weise sogar im dolosen Zusammenwirken von CORRECTIV und VS) mittlerweile fest überzeugt, dass die AfD als Partei insgesamt rechtsextrem ist.

Der VS gibt sich alle erdenkliche Mühe, die in ihn gesetzten Erwartungen der Politik zu erfüllen und das Feld für die Vernichtung der AfD zu bereiten. Neutrale Außenstehende können zu durchaus unterschiedlichen Schlüssen darüber kommen, ob der VS seinen Kampf gegen die AfD wirklich aus Überzeugung führt, oder ob er nicht vielmehr auf Biegen oder Brechen, also auch mit unlauteren Mitteln versucht, den "Kartellparteien" zum Endsieg über ihre äußerst lästige Konkurrenz zu verhelfen.

Kann man die Argumentations- und Prozessstrategie der VS-Ämter auf einen gemeinsamen Nenner bringen?


"VERTEIDIGUNG DER DEMOKRATIE" ALS TANZ UM VS-HAUFEN

Das Vorgehen des VS gegen die AfD in seinen Berichten und den sich regelmäßig anschließenden Rechtsstreiten hat eine auffallende Ähnlichkeit mit religiösen Ritualen primitiver Völker. Wie der Verfasser (Vf.) bereits 2021 in seinem Buch "Gesamtschau-Geheimdienst: Wie der Sepia-Haldi die AfD in den braunen Hades laviert ..." gezeigt hatte, macht der VS große Haufen, welche die AfD repräsentieren sollen. Um diese herum tanzen anschließend er selber, die AfD mit ihren Rechtsanwälten und die VGe.

Geheimdiensttypisch setzt dabei der VS die dunkelbraune Brille auf; folglich sieht er seinen Haufen als braunen Haufen.

Die AfD will gar nichts sehen und schafft das auch völlig mühelos.

Große Mühe geben sich dagegen ihre Anwälte und rackern sich ab, um den Haufen zu schrumpfen und zu bleichen.

Die Gerichte lassen sich durch die Verfahrensweise des VS "framen" und beschränken sich auf die Prüfung, ob ihnen der Haufen groß und fest und seine Braunfärbung intensiv genug erscheint, um die Einstufung der AfD als extremismusverdächtig bzw. als erwiesen rechtsextrem zu rechtfertigen.


PARTEIVERORTUNG ALS ARKAN-ALCHEMIE

Freilich ist ein solcher Haufen eine ziemlich weiche Masse, deren Repräsentationswert für die Ausrichtung einer Partei man begründet bezweifeln darf. Er ist die schwächste von drei denkbaren Dimensionen, in denen man versuchen kann, die (wahre) politische Ausrichtung einer Partei zu erfassen.

Zunächst einmal besteht eine politische Partei aus Menschen; diese Parteimitglieder sind es, welche die Politik ihrer Partei bestimmen bzw. machen. Es wird wohl niemand bezweifeln, dass eine Partei dann rechtsextrem ist, wenn entweder alle ihre Mitglieder Rechtsextremisten sind oder zumindest diejenigen, welche in der Partei "das Sagen haben".

Abstrahiert man von den Mitgliedern, besteht die Partei aus Programmen, welche die Ausrichtung einer Partei widerspiegeln - oder das jedenfalls eigentlich tun sollten.

Man kann freilich der Meinung sein, dass die Parteiprogramme (überhaupt oder in bestimmten Fällen) genau das NICHT leisten. Rechtswidrige Ziele können bewusst verschleiert worden sein. Aber auch auf andere Weise (etwa im Zeitverlauf durch Änderungen der Mitgliederstruktur oder auch nur der Einstellungen) könnte sich eine Diskrepanz zwischen geschriebenem Wort und tatsächlichem Wollen einer Partei aufgetan haben.

Dann müsste man schauen, ob andere Quellen die wirklichen Ziele einer Partei verlässlicher verraten. Insoweit kommen einerseits parlamentarische Initiativen ihrer Abgeordneten in Betracht. Ob sich daraus allerdings Konflikte mit dem "freien Mandat" ergeben, kann der Vf. als juristischer Laie nicht beurteilen.

Allemal ist es ALS ERSTER SCHRITT legitim, dass der VS die Äußerungen der Parteimitglieder auf Anzeichen von Rechtsextremismus untersucht. NICHT legitim, weil weder wissenschaftlich noch rechtsstaatlich, ist es dagegen, dass der VS mit dem Begriff "Gesamtschau" alle diese Äußerungen sozusagen zum Haufen einer höheren Wesenheit verquirlt. Insoweit entspricht der VS-Haufen den neuen Kaiserkleidern aus dem Märchen von Hans Christian Andersen: Eine Autorität verkündet die Existenz einer Sache, die (so) gar nicht existiert. Aber alle glauben daran; vorliegend sogar diejenigen, welche nach dem Willen der Belastungs-Schneider dran glauben sollen. Dann lassen sich alle Beteiligten auf diese Perspektive beschränken ("framen"), umtanzen den VS-Haufen wie die Rumpelstilzchen und versuchen, dessen Bräunungsgrad zu bestimmen bzw. die anderen davon zu überzeugen, dass Ihre Einschätzung des Bräunungsgrad die richtige ist Und mit beinahe dem gleichen Liedchen balzen beide Prozessparteien um die Gunst des Gerichts: "Ach wie gut, dass jeder weiß, dass gänzlich/garnicht braun dieser Sch."

Auch einer alchemistischen Transmutation ist dieses Vorgehen des VS vergleichbar. So, wie dort unedle Metalle in Gold, sollen hier flüchtige Worte durch die magische Permutation der „Gesamtschau“ Simsalabim zu realem Rechtsextremismus verkocht werden. Dass dieser Zauber ein fauler ist, meint wohl nicht nur der Vf.

Jeder vernünftige Mensch wird zugeben, dass eine Partei nur dann extremistisch sein kann (egal, ob links, rechts, religiös oder sonstwie extrem), wenn deren Mitglieder Extremisten sind. Zumindest müsste die Gesamtheit ihrer extremistischen Mitglieder die Partei rechtlich (der Funktion nach) oder tatsächlich (ideologisch) beherrschen. Entsprechend müsste in einem rational agierenden Rechtssystem ein SOLCHER Nachweis erbracht werden, um etwa die AfD als rechtsextremistisch einstufen zu können.

Diesen FOLGESCHRITT, bei dem auf der Basis einer hinreichenden Menge an einschlägigen Äußerungen einzelne Mitglieder ggf. als Rechtsextremisten identifiziert werden müssten, unterlässt der VS jedoch. Ob er sich mangelnde Erfolgschancen ausrechnet, Rechtsextremisten in genügender Zahl und in herausgehobenen Parteifunktionen zu finden, oder ob er lediglich die Mühe einer solchen Untersuchung scheut, können wir Außenstehenden nicht wissen. Was wir allerdings wissen können und kritisieren müssen ist die Tatsache, dass das Vorgehen des VS und dessen faktische Billigung durch die VGe (indem sie ihn damit durchkommen lassen) unwissenschaftlich ist und der AfD den auch ihr zustehenden rechtsstaatlichen Schutz entzieht. Aber solange diese Partei sich selber nicht wehrt, muss sie sich natürlich zuallererst an die eigene Nase fassen.


ABRAKADABRA: WIE DER VS EINER PARTEI OHNE EXTREMISTEN MITTELS HAUFENMETHODE DENNOCH EXTREMISMUS ANZAUBERN KANN

Auf S. 307/308 des mehr als 1100 Seiten umfassenden Anti-AfD-Gutachtens des VS gegen die AfD aus dem Jahr 2025 wird in der Rubrik "FREMDEN- UND MINDERHEITENFEINDLICHE AUSSAGEN UND POSITIONEN" unter anderem eine Äußerung von Peter Felser beanstandet:
"Der Bayerische AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Felser veröffentlichte ebenfalls einen Facebook-Post mit fremdenfeindlichem Inhalt:
“Massenschlägereien und Messerangriffe — Meldungen aus dem ,besten Deutschland aller Zeiten'. Was die verantwortlichen Politiker aus unserem Land gemacht haben ist unverzeihlich. Kaum ein Tag vergeht, an dem man nicht von Messerangriffen, sexuellen Gewalttaten oder Prügeleien lesen kann. Zum Profil der Täter muss man hier Garnichts sagen. Die Kriminalstatistiken des Bundes sprechen für sich. Allein im Jahr 2022 ist die Gewaltkriminalität um fast 20 Prozent gestiegen. Der Anteil an Ausländern unter den Tatverdächtigen lag bei fast 40 Prozent! Ob ein Migrationshintergrund bei ,deutschen’ Tatverdächtigen vorliegt, wird von der Statistik nicht erfasst. [...] Im Bunten Deutschland gehören solche Meldungen inzwischen zum Alltag. ....."

In seiner anschließenden Auswertung schreibt der VS:
"Der permanente Anstieg von Gewaltkriminalität ist für Peter Felser monokausal auf die Zuwanderung zurückzuführen."
Dieses implizite Bestreiten ist alles, was dem VS dazu einfällt. Aber wenn Felsers Aussage falsch sein sollte liegt die Darlegungs- und Beweislast dafür beim VS, der das statistisch belegen müsste. Doch genau das tut er nicht.

Für die AfD insgesamt schlussfolgert der VS aus diesem und anderen Zitaten derselben Rubrik:
"In der Gesamtschau sind die Äußerungen und Verlautbarungen der AfD, die die Verwendung von diffamierenden Begriffen wie ,Messerzuwanderung oder ,Messermigranten' beinhalten, in Wortwahl, Diktion und Inhalt erkennbar darauf gerichtet, Asylsuchenden, Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten ihre Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) abzusprechen."

Aus seiner eigenen AfD-Zeit ist dem Vf. der MdB Peter Felser von einigen flüchtigen Begegnungen oberflächlich bekannt. Doch nicht aus dieser Kenntnis folgt der Beweis, dass Felser kein Rechtsextremist ist. (Im Gegenteil ist das dem Vf. in Forendebatten über AfD-Extremisten sehr häufig vorgehaltene "Argument" "Sprich mal selber mit dem XXX, dann siehst du, dass der kein Extremist ist" ungefähr das dümmstmögliche überhaupt.) Vielmehr müsste Peter Felser als ehemaliger Oberleutnant ja Reserveoffizier sein. Die Bundeswehr jedoch hätte ihn mit Sicherheit längst rausgeworfen, wenn er ein Rechtsextremer wäre. Das ist offenbar nicht der Fall, ansonsten wäre das bekannt geworden.

Postuliert man (rein hypothetisch), dass auch alle anderen zitierten "Belastungszeugen" gegen die AfD juristisch nicht als Rechtsextremisten eingestuft werden können, dann wäre es also rein theoretisch möglich, mit derartigen Zitaten einen ganzen großen Braunhaufen zu beschicken, der eine Partei als rechtsextremistisch erscheinen lassen würde - ohne dass auch nur ein einziges Parteimitglied rechtlich ein Rechtsextremist wäre.

Der Vf. hält es für unwahrscheinlich, dass der VS auf der Führungsebene der AfD, also bei den Landesvorständen und dem Bundesvorstand, mehr als zehn, im Extremfalle vielleicht zwanzig (?) Rechtsextremisten identifizieren könnte. Aus einem Personenkreis von insgesamt sicherlich weit über 100 Parteifunktionären. Nun ist es durchaus möglich, dass selbst eine relativ kleine Schar von "aufrechten Patrioten" (Eigenbezeichnung der Ultrarechten) eine Partei kippen kann, wenn sie ihr Maulwurfswerk nur geschlossen und zielstrebig betreibt. Aber dafür gäbe es Anzeichen, die der VS observieren und ggf. in den Rechtsstreiten als Beweismaterial einführen könnte. Der Vf. jedenfalls kann nicht erkennen, dass die Rechtsextremisten derzeit schon eine Führungsrolle in der AfD erobert hätten. Deshalb glaubt er nicht, dass der VS auf DIESEM Wege die AfD juristisch haltbar als rechtsextremistisch anschmieren könnte.

Dass freilich äußerste Wachsamkeit gegenüber den rechtsextremen Patriautisten geboten ist: Darin geht der Vf. mit dem VS durchaus konform.


WELCHE PROZESSSTRATEGIE DIE AFD VERFOLGEN MÜSSTE, ...

Auch wenn die AfD teilweise belämmert ist, ist sie, wie bereits oben dargelegt, gewiss keine extremistenfreie Lämmerpartei. Da der Vf. nicht für den VS arbeitet, muss er nicht ausklamüsern, welche Mitglieder Rechtsextremisten sind. Geht man indes mit dem Vf. davon aus, dass es sich, zumal in den Leitungsgremien, nur um eine relativ kleine Zahl handelt und dass dem VS der gerichtsfeste Nachweis einer beherrschenden Stellung dieser Personen nicht gelingen würde, dann muss man sich doch sehr wundern, dass die AfD nicht ihrerseits den Weg einer "Personalisierung" ihrer Rechtsstreite mit dem VS einzuschlagen versucht. 

Dafür müsste sie (über ihre Anwälte) lediglich die VGe darauf hinweisen, dass die "Haufen-Methode" völlig unzuverlässig und somit rechtsstaatswidrig ist und dass sie im Extremfall zu dem offensichtlich absurden Ergebnis führen kann, dass eine Partei sogar dann als rechtsextremistisch eingestuft werden kann, ohne ein einziges rechtsextremes Mitglied zu haben (vgl. oben das Beispiel Peter Felser!). Dass aber nach ihrer Meinung eine solche Einstufung nur dann zutreffen kann, wenn eine Partei eine große Zahl von Extremisten unter ihren Mitgliedern hat und wenn diese einen beherrschenden Einfluss auf ausüben. Deshalb bittet die Klägerin, auch wenn sie selber keine Rechtsextremisten in ihren Reihen erkennen kann, das Gericht, den VS aufzufordern, die seines Erachtens einschlägigen Personen zu benennen und Beweise für deren Einstufung vorzulegen. Weil eine solche Einstufung offenkundig die rechtlichen Interessen der angeblichen Rechtsextremisten berührt, beantragt die Partei deren Beiladung durch das VG nach § 65 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Eine Beiladung ist auch deshalb unverzichtbar, weil es wesentlich um die Einstufung von Äußerungen dieses inkriminierten Personenkreises geht und weil die "Beschuldigten" selber nicht nur Interpretationen vorlegen könnten, die sich den anderen Prozessbeteiligten bisher nicht erschlossen haben. Vielmehr besteht auch die realistische Möglichkeit, dass sie substantielle Entlastungsindizien vortragen, welche den anderen Prozessparteien gar nicht bekannt sind. Sollte die Zahl der Beizuladenden zu groß erscheinen, könnte im Einvernehmen der Prozessparteien und des Gerichts die Beiladung auf Parteimitglieder ab einer bestimmten Hierarchiestufe (z. B. nur Landes- und Bundesvorstände) beschränkt werden.

Bereits in einem früheren Rechtsstreit, dem Eilverfahren VG Köln, 13 L 1124/23, hatten die AfD und ihre damalige Jugendorganisation JA beantragt, sämtliche natürlichen Personen beizuladen, deren Äußerungen das BfV ihnen zurechnete, soweit diese Personen nicht ohnehin vertretungsbefugt waren. Diesen Antrag hatte das VG abgelehnt, weil nach seiner Einschätzung keine rechtliche Interessen dieses Personenkreises durch die Entscheidung berührt würden.

Die Entscheidung ist bei Verfahren nach der, wie sie oben genannt wurde, „Haufenmethode“ nachvollziehbar. Wohl nicht einmal der VS selber würde die von ihm bienenfleißig akkumulierten Problem-Zitate allesamt als rechtsextrem bezeichnen. Rein theoretisch müsste sogar kein einziges Zitat rechtsextrem sein und dennoch könnte die Partei mittels „Gesamtschau“ als rechtsextremistisch eingestuft werden.

Anders verhält es sich, wenn die Gerichtsverfahren in der Weise (wie ich sage: ) „personalisiert“ würden, dass der VS einer hinreichend großen und einflussreichen Zahl von Mitgliedern Rechtsextremismus nachweisen müsste. Dann müssten die VGe feststellen, ob das zutrifft. Und dass die rechtlichen Interessen des inkriminierten Personenkreises durch eine solche Feststellung geradezu dramatisch berührt würden, wird wohl kein verständiger Beobachter bezweifeln.

Wäre die Partei auch noch kreativ und kühn (was der VS jedoch kaum befürchten muss), dann könnte sie sogar den VS und das VG regelrecht "umarmen" und sie als Partner einer demokratiehygienischen Aktion in Anspruch nehmen: Es wäre dann nicht die Aufgabe des VS, eine rechtsextreme Partei vernichten zu helfen. Vielmehr müsste er ihr behilflich sein, sich von Extremisten zu befreien. Das Parteiengesetz ist ja insofern paradox (und im Ergebnis gerade undemokratisch und sogar "verfassungsfeindlich"!), als es den Ausschluss von Extremisten extrem erschwert.
Würden indes die VGe im Rahmen einer Beiladung entscheiden, dass X, Y und Z rechtsextrem sind, dann wären, jedenfalls nach der juristischen Laien-Meinung des Vf., die parteiinternen Gerichte an diese Feststellung gebunden. Und die Parteivorstände könnten alle diese Extremisten mühelos rauswerfen. Was sie dann freilich auch tatsächlich tun müssten, wollten sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen, Rechtsextremisten zu hätscheln.

Die AfD könnte ihren Antrag auf "Personalisierung" des Verfahrens also geradezu als einen Schachzug im Kampf für die Demokratie hinstellen. Denn die gerichtlich als rechtsextrem identifizierten Personen hätten wohl auch in eventuellen neuen Parteien keine Chance mehr. Sollte sich der VS (oder das VG) diesem Gemeinschaftswerk zur Demokratieverteidigung jedoch verweigern, dann wären DIE demokratiefeindlich! Diese liebevolle Umarmung würde den VS natürlich auf dem falschen Fuß erwischen; denn der sieht seine Aufgabe ersichtlich nur darin, die AfD niederzuhalten und im Idealfall zu deren Verbot beizutragen. Nur könnte er das nicht öffentlich sagen und müsste deshalb gute Miene zu dem aus seiner Sicht bösen Spiel der AfD machen. (Überhaupt sollte man in der Politik ganz grundsätzlich nach Möglichkeit immer genau das tun, was der Gegner NICHT erwartet!)


... UND WARUM SIE DIE SCHEUT WIE DER TEUFEL DAS WEIHWASSER

Wenn man freilich wissen will, warum die AfD alles oben Vorgeschlagene mit tödlicher Sicherheit NICHT tun wird, dann muss man sich zuallererst eine Stubenfliege anschauen. Die ums Verrecken mit ihren Beinchen durch eine Fensterscheibe fliegen will - obwohl der Fensterflügel daneben weit offen steht.

Diese Scheiben-Fliegen-Verhalten, das scheinbar Nächstliegende und Normale zu tun, praktizieren wir Menschen alle; der eine hier, der andere dort. Intelligente Menschen freilich denken manchmal "lateral" und entdecken dadurch den offenen Fensterflügel. Galeeren-Gehirne von Bieder-Bürgern hingegen turnen tendenziell aussichtslos auf immer derselben Scheibe herum.

Es ist also die Routine ("So ist es doch korrekt, so hat man es doch schon immer gemacht?!"), welche insbesondere die Partei, aber auch das Gericht, in den eingefahrenen Gleisen festhält.

Hingegen muss der VS "personalisierte" Verfahren seinerseits scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Denn die würden ihm seinen Kampf gegen die AfD dramatisch erschweren. Man darf also vermuten, dass er bei Gericht eine Abweisung des o. a. (hypothetischen) AfD-Antrages beantragen würde. Spannend wäre dann, mit welcher Begründung; wahrscheinlich würde der VS Sorge um die Überlastung des VG heucheln. 

Das VG wiederum wird ebenfalls schwer einsehen, warum es von der eingeübten Routine abweichen soll. Zumal ihm ein personalisiertes Verfahren gewaltige Mehrarbeit bescheren würde. Aber vielleicht würde es sich von der o. a. schlüssigen Argumentation doch überzeugen lassen. Wenn nicht, dann sollte die AfD wegen dieser Verfahrensfrage durch alle Instanzen (einschl. der europäischen Ebene) gehen. Und natürlich könnte man dem VG dann begründet vorwerfen, Rechtsextremisten zu schützen.

Die Partei freilich wird den Teufel tun. Denn es gibt noch eine Reihe anderer Gründe, warum (nicht unbedingt die AfD als solche, aber einflussreiche Kreise in der Partei) eine derartige Verfahrenspersonalisierung meiden wie die Pest.

Da sind zunächst einmal die innerparteilichen Rechtsextremisten. Bei dem bisherigen Vorgehen des VS, einfach nur auf Äußerungen abzustellen, sind sie sozusagen in guter Gesellschaft mit Nichtextremisten. Sie werden in keinster Weise "ausgeguckt", sondern können sich als Schattensegler komfortabel hinter den Anständigen verstecken.

Das allergrößte Interesse, die o. a. gerichtliche Untersuchung (auch) seiner politischen Positionen zu vermeiden, hat der Herr Höcke. Der Vf. hat keinen Zweifel daran, dass der Herr Höcke mit jenem "Landolf Ladig" identisch ist, der für NPD-Postillen Artikel verfasst hat. Das wäre rein für sich genommen noch nicht dramatisch; auf den Inhalt kommt es an. Der enthält, in zwei Artikeln von 2012, eher Geschwurbel als rechte Hardcore-Ideologie, auch wenn die überall durchschimmert (Auszüge aus allen drei Artikeln hier im "ANHANG: IGNES FATUI [Irrlichter] AUS DER LABERLOHE VON BJÖRN THE BRAIN."

Aber richtig heftig ist Ladigs (und damit u. E. Höckes) 2011 veröffentlichter Aufsatz, der die aus der Not geborene Außenwirtschaftspolitik des NS als erfolgreiche Antiglobalisierungspolitik darstellt und Hitlerdeutschland als Opfer von ökonomischem UND ideologischem Neid der Westmächte hinpinselt: "... im nationalsozialistischen Deutschland [hatte sich] ... eine erste Antiglobalisierungsbewegung staatlich etabliert, die, wären ihr mehr Friedensjahre zur Erprobung vergönnt [sic!] gewesen, wahrscheinlich allerorten Nachahmer gefunden hätte."

Diese Höcke-Ladig-Identität ist eine zentrale Stütze für den VS, den Herrn Höcke (nach Einschätzung des Vf. zutreffend) als rechtsextrem einzustufen. Wenn aber Höcke mit Ladig identisch ist, kann er vor einem Zivilgericht nicht das Gegenteil behaupten, anderenfalls hätte er einen (versuchten) Prozessbetrug an der Backe. Und seine schöne Beamtenpension wäre futsch: Das ist nichts für den insoweit ausgesprochen biederbürgerlichen Bornhagen-Björn. Der Vf. unterstellt, dass der AfD-Landesverband Thüringen aus genau DIESEM Grund auch als (nach Kenntnis des Vf.) EINZIGER rechtsextrem eingestufter Landesverband nicht gegen seine Einstufung geklagt hat (sondern nur wegen dreier spezieller Zitate – obwohl der VS-Bericht weitaus mehr Angriffspunkte geboten hätte.). Sonst hätte der VS Höcke vermutlich mit dem Antrag einer Beiladung vor Gericht gezerrt - und der hätte dort die Hosen runterlassen müssen. Aber wie ein Mann zu seinen Fehlern stehen scheint nicht die Sache der großen Germemme zu sein. Vielmehr sollen sich die anderen Parteimitglieder als Kugelfang für diesen Schattensegler hinstellen und den ewiggestrigen Ideologiekleister des kleingeistigen Großsprechers decken. Eben das ist es überhaupt, was die Ultrarechten in der Partei meinen, wenn sie "Solidarität" einfordern: die Vernünftigen sollen die radikalen Maulwürfe decken. (Dass der AfD-Landesverband Thüringen den VS überhaupt verklagt hat könnte auf Druck der Mitglieder zurückzuführen sein: "Warum klagen alle anderen, nur wir nicht? Sind wir denn wirklich rechtsextrem?". Also hat man wegen banaler Details geklagt. Seinen Parteischäfchen kann man dann stolz erzählen: "Ja, wir haben auch geklagt". Das wird so ziemlich alle zufrieden stellen, denn kritisches Nachdenken ist dort unüblich und für feinere Unterscheidungen zwischen sozusagen "Haupt- und Nebensacheklagen" fehlt den allermeisten das Sensorium.)

Und ja, dass die AfD so verrufen ist wie sie ist, das verdankt die Partei ganz wesentlich ihrem ewiggestrigen Irrlicht Höcke. Der ist zwar beileibe nicht der einzige Rechtsextremist, der sich in der AfD eingenistet hat. Aber der bekannteste und einflussreichste. Er ist sozusagen der Schlussstein, mit dessen Entfernung das braune Gewölbe zusammenbrechen würde.

Freilich würde es auch bei den nichtextremistischen Parteimitgliedern eine erhebliche Unruhe auslösen, wenn die AfD ihre Rechtsextremisten unmittelbar als Prozessbeteiligte ins Feuer stellen würde. Denn die Masse der Parteischäfchen lässt sich nur allzu gerne an der Nase herumführen und zimmert sich die abstrusesten Begründungen zurecht, um ihre Heroen von allem Bösen freizusprechen ("ICH habe noch nie was Rechtsextremes von dem gehört." "Ich habe bestimmt 20 Minuten mit dem gesprochen, und der hat nichts Rechtextremes gesagt". "Dass Höcke mit Ladig identisch ist, hat Andreas Kemper [Ausgangstext von 2015] behauptet. Der ist ein Linker. Kann also gar nicht stimmen!" und was dergleichen Intelligenzausweise mehr sind.).

Andererseits hätte es eine gewaltige kathartische Wirkung, wenn die Extremismuseigenschaft dieses Personenkreises gerichtlich bindend festgestellt würde und sich die Partei dieser Gestalten entledigen würde. Sie würde noch mehr Wählerzulauf und Mitglieder bekommen. Zumindest für die CDU wäre sie dann wohl auch (früher oder später) koalitionsfähig (was Patridioten freilich nicht wollen: 'Wir gegen den Rest der Welt und Gott mit uns'). Auf mittlere Sicht wäre ein solcher Befreiungsschlag also ein wahrer Segen für die Partei. Aber noch weiter als von Zwölf bis Mittag denken: Das überfordert die Putinisten-AfD bei weitem. Auf beinahe ALLEN Politikfeldern.

Was die Rechtsanwälte der AfD angeht, orientieren die sich sicherlich an den bisherigen Präzedenzfällen. Ob sie überhaupt jemals auf die Idee gekommen sind, dass man derartige Rechtsstreite ja vielleicht auch "personalisieren" könnte, können wir nicht wissen. Aber wenn, dann haben auch die möglicher Weise erkannt, dass die Partei aus verschiedenen Gründen gar kein Interesse hat, ihre rechtsextremen Mitglieder an den Pranger zu stellen. Und können sich natürlich nicht gegen den Willen ihrer Mandantin stellen.


FAZIT

Es ist keine Verschwörung, wenn alle Prozessbeteiligten im Ergebnis den Rechtsextremisten in der AfD einen Showdown ersparen. Sondern erklärt sich zunächst einmal aus institutioneller Trägheit heraus.

Sodann aus der je individuellen Interessenlage. Allerdings muss man davon ausgehen, dass die AfD bei ihrer Prozessführung gegen den VS die rechtsextremen Schattensegler in ihren Reihen ganz bewusst deckt. Das Gegenteil könnte sie leicht unter Beweis stellen. Aber das wird nicht passieren.

Die Rechtsextremisten selber sind fein raus. Solange sie nicht in die Rechtsstreite hineingezogen werden, bleiben sie "clean". Sollte die AfD eingehen oder sollten sie selber die Partei verlassen, um zu noch rechteren Ufern aufzubrechen, können sie das als unbescholtene Bürger tun. Das müsste nicht sein. Leider hat keiner der Prozessteilnehmer ein unmittelbares Eigeninteresse daran, das zu verhindern.


Hinweis: Dieser Text ist eine am 03.09.26 eingestellte Neufassung meiner alten Version vom 28./30.08.2026.



ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand 07.09.2026

4 Kommentare:

  1. Antworten
    1. Danke! Zwischenzeitliche habe ich eine neue, inhaltlich gestraffte Version eingestellt; Sie haben vermutlich noch die alte gelesen. Im Kern ihrer Argumentation sind freilich beide Versionen gleich.

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  2. Zu billig. Höcke will weg vom Schuldkult, ihr zelebriert ihn noch. Ihr wollt die AFD koscher machen und für Israels Intetessen einspannen. Und Höcke ist da im Weg. Ziemlich offensichtlich

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  3. Zu billig, die Geschichte schönzulügen.
    Und ziemlich offensichtlich, wes Geistes Höckes Anhänger sind.

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