Wenn ich nachfolgend den modus operandi des Thüringer VS gegen die AfD kritisiere, dann geht es mir nicht darum, diese Partei zu verteidigen - und schon gar nicht deren Vorsitzenden Kryonik-Björn (der offenkundig in der 1. Hälfte des vorigen Jahrhunderts eingefroren wurde und beim Auftauen vom damaligen großdeutschen Nationalismus nichts vergessen, seither aber auch nichts hinzugelernt hat).
Was den AfD-Landesverband Thüringen unter seinem GröFaZ (größten Feigling aller Zeiten) Höcke angeht, sind beide viel zu feige, sich gegen das Verdikt "rechtsextremistisch" juristisch zur Wehr zu setzen. Vielleicht wissen sie selber, dass sie rechtsextrem sind und rechnen sich deshalb keine Chance für einen Rechtsstreit aus.
Diese Feststellung ist nur scheinbar ein Widerspruch zu meinem o. a. Eingangssatz. Der AfD-LV Thüringen will den VS nämlich NICHT auf Rücknahme seiner Einstufung als rechtsextremistisch verklagen. Sondern lediglich einige konkrete Aussagen im VS-Bericht 2021 anfechten. Dafür sehe auch ich gute Erfolgsaussichten; nur erschließt sich mir der Nutzwert eines solchen Vorgehens nicht, weil auch bei einem Obsiegen der LV keineswegs vom Verdikt "rechtsextremistisch" gereinigt wäre.
Diese Feststellung ist nur scheinbar ein Widerspruch zu meinem o. a. Eingangssatz. Der AfD-LV Thüringen will den VS nämlich NICHT auf Rücknahme seiner Einstufung als rechtsextremistisch verklagen. Sondern lediglich einige konkrete Aussagen im VS-Bericht 2021 anfechten. Dafür sehe auch ich gute Erfolgsaussichten; nur erschließt sich mir der Nutzwert eines solchen Vorgehens nicht, weil auch bei einem Obsiegen der LV keineswegs vom Verdikt "rechtsextremistisch" gereinigt wäre.
Die Begründung der Partei lautet nach dem o. a. Medienbericht:
"„Sie können einen Enthauptungsschlag durchführen, wenn Sie den Gegner bekämpfen wollen, oder Sie filetieren ihn, Stück für Stück“, sagte der AfD-Politiker [Stefan Möller] mit Blick auf die Strategie seiner Partei. Sie hätten sich für die zweite Variante entschieden."
Diese Begründung ist vorgeschoben. Offenkundig versucht der AfD-LV mit dieser Klage, den breiten Massen ein Vorgehen gegen die Einstufung des LV als rechtsextremistisch vorzuspiegeln. Obwohl er in Wahrheit Angst vor DIESEM Schritt hat.
Aber dem Volk wird man unterjubeln: "Schaut her, wir klagen doch gegen den VS! Was wollt ihr also mit eurer Kritik, dass wir nicht gegen die Einstufung klagen?"
Diese Strategie wird auch funktionieren, insbesondere - aber keineswegs nur - bei den eigenen Anhängern. "Klage ist Klage" wird man dort denken und auch sagen; für "feine" Unterschiede fehlen der Masse der Parteimitglieder und Anhänger (aber auch breiten Wählermassen ganz allgemein) die Kenntnisse und vor allem auch die Bereitschaft, sich überhaupt näher mit dieser Materie vertraut zu machen.
Gleichwohl wünsche ich mir einen Erfolg der AfD. Denn der liegt auch in meinem wohlverstandenen eigenen Interesse.
Auch ich will mich nicht von "Europa" für unsere sogenannten "Freunde" finanziell versklaven lassen; auch ich will mir nicht meine Heimat, meine Kultur, mein Geld, meine Sicherheit und "meine" Wohnungen von Immiggressorenhorden stehlen lassen. (Zum Begriff "Immiggression" vgl. diesen Blott.) Aber für diese Worte würde mich, wäre ich Politiker, der Verfassungsschutz (nicht nur, aber besonders skrupellos in Thüringen) bereits als Fremdenfeind, Rassisten und, nach VS-Logik, damit automatisch auch als Verfassungsfeind einstufen.
Bereits in meinem (Kindle-)Buch "Gesamtschau-Geheimdienst: Wie der Sepia-Haldi die AfD in den braunen Hades laviert: Analyse des 'Prüffall'-Gutachtens des VS vom 15.01.2019" hatte ich gezeigt, wie der VS (in jenem Fall die Bundesbehörde) rechtswidrig jegliche Opposition gegen den Deutschland beherrschenden Immiggressionsfanatismus nicht nur diskreditiert, sondern kurzerhand als verfassungsfeindlich delegitimiert. Faktisch versucht "der Staat", dem Volk auf diesem Wege eine Sprachregelung aufzuoktroyieren. Das kann man durchaus mit Russland vergleichen, wo man den Überfall auf die Ukraine nur als "militärische Spezialoperation" bezeichnen darf - und nicht etwa als jenen KRIEG, der er tatsächlich ist.
Solche Machenschaften überschreiten die verfassungsmäßigen Grenzen des VS; das ist kein rechtsstaatliches Handeln und damit keine Demokratie mehr: Das ist eine Demokratur!
Sichtbar wird die Bereitschaft des VS Thüringen, mit Lügen Gegner der herrschenden Mehrheitskoalition zu verunglimpfen (ich bezeichne die herrschenden Parteien aus Regierung und "Opposition" als "Blockparteien"; auch das würde mir eine Erwähnung im VS-Bericht eintragen, wenn ich ein entsprechend "großer Fisch" wäre) z. B. an genau diesem Begriff "Demokratur". Insoweit behauptet der Thüringer VS in seinem Jahresbericht für 2020:
"[Der AfD-MdL] Thomas Rudy etwa ..... diffamierte ..... die politischen Verhältnisse durch die Behauptung, die Meinungsfreiheit werde aufgrund von verfassungswidrigen Zensurmaßnahmen beschränkt. Mit der Wortschöpfung „Demokratur“ verunglimpfte die AfD Thüringen die Bundesrepublik Deutschland als diktatorischen Staat."
Tatsächlich ist der Begriff "Demokratur" auf DIKTATORISCHE Staaten (wie etwa China oder Nordkorea) jedoch gar nicht anwendbar. Vielmehr wird er für Staaten wie z. B. Putins Russland oder Erdogans Türkei verwendet, wo sich unter Beibehaltung formaler - teilweise durchaus auch realer - demokratischer Strukturen ein mehr oder weniger autokratisches, aber eben noch nicht diktatorisches, Regime entwickelt hat.
Wie ich nachfolgend noch sehr viel deutlicher zeigen werde beweist also der VS mit seinen rechtsstaatswidrigen Methoden selber, dass Deutschland auf dem Weg in eine "Demokratur" ist.
Dafür gibt es natürlich noch sehr viel mehr Indizien. Ich selbst apperzipiere und bezeichne den politischen Zustand der bundesdeutschen Gesellschaft als "Konsensfaschismus" bzw. konsensfaschistisch. (Zum Begriff vgl. diesen Blott.) Dieser Konsensfaschismus offenbart sich in der weitgehende Einigkeit der demokratischen Parteien und der LINKEN (die ich nicht zu den Demokraten rechne) auf zentralen Politikfeldern wie z. B.:
- Immiggressionstoleranz bis Immiggressionsfanatismus,
- Entwicklung der EU zur EUhaftungsunion,
- Bekämpfung der "rechten" Opposition mittels rechtswidriger Diskriminierung, totaler gesellschaftlicher Ausgrenzung und teilweise sogar die Verweigerung von Sälen mit klar rechtswidrigen Mitteln,
- eine sich weitgehend selber gleichschaltende Medienmaschinerie unter Anführung des ÖR, der faktisch als Staatsfunk agiert,
- weitgehende Einigkeit in der Durchführung einer katastrophalen Energiepolitik und
- einer Klimapolitik, bei der Aufwand und Nutzen völlig aus den Fugen geraten sind.
Doch nun zum Thüringer-VS-Bericht für das Jahr 2021. Zwecks erleichterter Referenzierung (z. B. für den Fall, dass der VS auf die Idee kommt, mich wegen meines Faschisten-Vorwurfs zu verklagen😈) nummeriere ich die hier behandelten "Stellen" durch (wobei meine Reihenfolge nicht mit derjenigen im VS-Bericht übereinstimmen muss).
(Nr. 1; S. 19)
Dort liest man z. B.:
" „Am 24. August wurde über den [Facebook-]Account [des Co-Vorsitzenden Stefan Möller] ein Beitrag weitergeleitet, in dem es hieß, bei den Evakuierungsflügen der Bundeswehr seien ‚bereits abgeschobene Kriminelle‘ und ‚Schwerkriminelle‘ wieder ‚zurück nach Deutschland‘ gelangt. In unzulässig pauschalisierender Weise wird SO [also "damit"] nahegelegt, von Migranten ginge generell eine Gefahr aus und/oder diese seien stets gewaltbereit.“
Ich muss davon ausgehen, dass die beiden hier behandelten Sachverhalte zutreffen, dass also
- einerseits derartige Personen tatsächlich nach Deutschland zurückgelangt sind. Offenbar gab es entsprechende Medienberichte; jedenfalls bestreitet auch der VS den Beitrag inhaltlich NICHT. Und dass
- ein Text mit den genannten Inhalten tatsächlich auf der Facebook-Seite von Stefan Möller erschienen ist. Und zwar, muss man wohl ergänzen, nicht als Meinungsäußerung eines Leser-Kommentators, sondern als Beitrag von dem Account selber. (Faktisch vielleicht von einem Administrator, aber natürlich auch in einem solchen Falle dem Inhaber des Facebook-Kontos zuzuschreiben.)
(Nr. 2; S. 16)
Nicht minder INFAM ist eine Passage, wo der VS den Björn Höcke mit einer vorsätzlich wahrheitswidrigen Falschbehauptung anzuschmieren versucht. Höcke habe, so der Bericht (den ich im Faktenbereich ebenfalls als zutreffend unterstelle) in einem Facebook-Beitrag u. a. angemerkt, dass sich dem Messerstecher von Würzburg ein aus dem Iran stammender Kurde in den Weg gestellt habe. Die Deutschen hätten sich nicht getraut, weil sie durch die lange Abrichtung zur Gewaltfreiheit eine „moralische Beißhemmung“ gehabt hätten.
Diese Bemerkungen wertet der VS als einen Beweis dafür, dass Höcke „implizit Gewalt als Mittel bejaht“. Diese Behauptung wäre, wenn es einen einschlägigen Strafrechtsparagraphen gäbe, ein "Informationsbetrug". Nach dem Betrugsparagraphen 263 StGB macht sich strafbar, wer "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält". Dort kommen noch weitere Kriterien (Vermögensschaden) hinzu, die hier nicht einschlägig sind.
Aber der VS betrügt seine Leser hier insofern, als er vorsätzlich (denn so dumm, dass er das nicht wüsste, kann nicht einmal der Thüringer VS sein!) verschweigt, WELCHE ART VON "GEWALT" Höcke bejaht: Nämlich NOTWEHR-Gewalt. Und die ist nicht nur rechtlich zulässig; bedrohten Mitmenschen zu helfen ist ein moralisch hochwertiges Verhalten. Das hier von fanatisch VS-Antifanten delegitimiert wird!
Selbst als entschiedener Gegner von Höcke muss ich sagen: So geht das nicht!
Das sind übelste Nazi-Methoden. Die sind natürlich auch in anderen Diktaturen gang und gäbe. Aber, wie man sieht, mittlerweile eben auch in der bundesdeutschen Demokratur.
(Nr. 3; S. 18)
Nicht ganz so offenkundig wird die Fascho-Methodik des VS in seinem 'Kampf gegen rechts' dort, wo es um Höckes Formulierung „Wer halb Kabul aufnimmt, hilft nicht etwa Kabul, sondern wird selbst Kabul“ geht.
Zunächst einmal verschweigen die "Verfassungsschützer" den Ursprung dieser (griffigen) Immiggressionskritik. Höcke variiert hier nämlich ein Zitat, das von dem Journalisten Peter Scholl-Latour stammen soll:
"Wer halb Kalkutta aufnimmt, rettet nicht Kalkutta, sondern der wird selbst zu Kalkutta!" Selbst die rechte Lexikon-Webseite "Wikimannia" nennt keine Quelle, sondern schreibt vorsichtig, dass es ihm 'zugeschrieben wird'. Als ich noch bei Faschobook unterwegs war, ist mir dieses Zitat - oder "Zitat" - gefühlt mindestens jede Woche einmal begegnet. In jenen rechten Kreisen, wo Außenstehende mich einordnen würden und in denen ich in der Tat unterwegs war, wird das Zitat (mit geringfügigen Varianten) wieder und wieder "recycelt". MIT SICHERHEIT ist es also auch dem Verfassungsschutz bekannt. Wenn dieser dennoch den Ursprung verschweigt, dann drängt sich der Eindruck auf, dass er ein Höcke tendenziell entlastendes Moment vorsätzlich unterdrückt.
Zunächst einmal verschweigen die "Verfassungsschützer" den Ursprung dieser (griffigen) Immiggressionskritik. Höcke variiert hier nämlich ein Zitat, das von dem Journalisten Peter Scholl-Latour stammen soll:
"Wer halb Kalkutta aufnimmt, rettet nicht Kalkutta, sondern der wird selbst zu Kalkutta!" Selbst die rechte Lexikon-Webseite "Wikimannia" nennt keine Quelle, sondern schreibt vorsichtig, dass es ihm 'zugeschrieben wird'. Als ich noch bei Faschobook unterwegs war, ist mir dieses Zitat - oder "Zitat" - gefühlt mindestens jede Woche einmal begegnet. In jenen rechten Kreisen, wo Außenstehende mich einordnen würden und in denen ich in der Tat unterwegs war, wird das Zitat (mit geringfügigen Varianten) wieder und wieder "recycelt". MIT SICHERHEIT ist es also auch dem Verfassungsschutz bekannt. Wenn dieser dennoch den Ursprung verschweigt, dann drängt sich der Eindruck auf, dass er ein Höcke tendenziell entlastendes Moment vorsätzlich unterdrückt.
Im vorliegenden Zusammenhang ist es nämlich total unerheblich, ob das Zitat (das z. B. hier auch in einer - österreichischen - Zeitung verwendet wird) echt ist oder nicht.
Entscheidend ist lediglich, dass Höcke seinen auf Kabul bezogenen Satz einem Kalkutta bezogenen "Modellsatz" nachmoduliert hat. Kalkutta ist keine islamische Stadt. Mit Kabul gemein hat sie jedoch eine Reihe von Umständen, von denen man vernünftiger Weise vermuten kann, dass sie einen negativen Einfluss auf die Mentalität von dort kommender (bei Kalkutta mehr theoretischer, bei Kabul sehr realer) Einwanderer und auf deren Integrierbarkeit in die deutsche Gesellschaft haben:
- Die Armut und das niedrige Bildungsniveau der dortigen breiten Masse,
- fehlende Kenntnis der deutschen Sprache
- und ganz allgemein die Prägung in einer fremden Kultur, die niemand so einfach wie ein Hemd ablegen kann.
Somit ist es ausgesprochen BÖSARTIG, wenn der VS behauptet, Höcke habe mit seiner o. a. Äußerung eine „kulturell bedingte[n] Gewaltaffinität [spezifisch] unter MUSLIMEN“ unterstellt. Bösartig ist das gleich in DOPPELTER Weise.
Denn zum einen spricht (falls der VS nichts Wesentliches verschwiegen hat) Höcke hier überhaupt nicht von Gewalt. Die mag er im Sinne gehabt haben; aber bestimmt nicht ausschließlich. Eher wohl ganz allgemeine Integrationsprobleme, nicht zuletzt auch in den deutschen Arbeitsmarkt.
Und zum anderen deutet der eigentliche Ursprung des von Höcke abgewandelten Satzes eher nicht darauf hin, dass "Kabul" speziell für "islamisch" stehen sollte. Vielmehr saugen sich die VS-Antifanten die Erweiterung auf Muslime wiederum frei aus den Fingern. (Dass freilich das Verhältnis zur Gewalt in Afghanistan – um von Tschetschenien ganz zu schweigen! – ein anderes ist als bei uns: Das leugnen allenfalls durchgeknallte Immiggressionsfanatiker! Kriminelle Gewalt ist nach Medienberichten übrigens auch in den christlichen Länder Mittelamerikas, z. B. in El Salvador oder Mexiko, eine regelrechte "Seuche". Darf man das so sagen? Selbstverständlich: Über Christen (und andere) darf man alles sagen. Nur Debatten über Probleme mit Muslimen versuchen die deutschen Immiggressionsfanatiker mit aller Gewalt (hier sogar mittels der Staats"gewalt"!) wie auch unter Verwendung von Falschbehauptungen und mittels Unterdrückung unserer verfassungsmäßig garantierten Meinungsfreiheit zu verhindern. Dass und mit welchen Fascho-Methoden sich der Thüringer Verfassungsschutz an dieser Strategie beteiligt zeigt, dass er längst den Boden des Grundgesetzes verlassen hat und selber jene freiheitliche demokratische Grundordnung mit Füßen tritt, die er zu schützen vorgibt.
(Nr. 4; S. 20)
Wenn die AfD feststellt, dass sie überall ausgegrenzt wird, dass der Verfassungsschutz die Partei bekämpft, die Medien gegen sie hetzen, vom Staat finanzierte Vereine Fakenews über die Partei verbreiten, ihre Wahlplakate abgerissen oder beschädigt wurden und es zu Angriffen auf Wahlkämpfer kam dann ist das für die verlogenen VS-Hetzer eine „typische Opfer-Rhetorik“ und „selbst zugeschriebene Opferrolle“. Das ist zwar keine Faktenerfindung oder -leugnung, aber eine PERFIDE Agitation, die genau das beweist, was der VS zu bestreiten sucht: Dass er die AfD bekämpft. Und zwar nicht in dem Sinne, dass er sich (wie es seine Aufgabe wäre) sozusagen sine ira et studio zunächst einmal Bild über die Partei machen und sie dann, wenn erforderlich, gegen sie vorgehen würde. Vielmehr geht er ersichtlich mit einer vorgefassten Meinung an die Aufgabe heran und zwar mit einem "antifantischen" Hass, der ihn den Pfad des rechtsstaatlich gebundenen Verwaltungshandelns bedenkenlos verlassen lässt.
(Nr. 5; S. 22)
Ein Mitglied der AfD-Fraktion des Kreistages Nordhausen soll in einem Facebook-Post die historische Schuld des deutschen Volkes [hä? Gibt es also doch ein deutsches Volk?] „relativiert oder beschwiegen“ haben. Das dürfte zutreffen; auch ich kenne solche Strategien bei den Rechtsradikalen und ärgere mich darüber. Aber dass ein falsches Geschichtsbild ein Verfassungsverstoß sein sollte, halte ich dann doch für bedenklich.
(Nr. 6; S. 21/22)
Am Volkstrauertag hatte Höcke der Kriegstoten gedacht. Dem VS reicht das nicht, denn „Es bleibt ….. gänzlich unerwähnt, dass es sich beim Zweiten Weltkrieg um einen Vernichtungskrieg handelte, der von deutschem Boden ausging und systematisch gegen Feinde im Sinne einer rassebiologischen Ideologie geführt wurde.“ In der Tat hat und propagiert der Herr Höcke ein schräges Geschichtsbild. Aber dass die kritisierte Auslassung ein Verfassungsverstoß sein soll: das kann einem Fan der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit dennoch nicht gefallen.
(Nr. 7; S. 19)
„Zuletzt formulierte Höcke, der Islam müsse in Deutschland nur auf die zahlenmäßige Überwältigung warten: Ein Argument, dass sich auf die etablierte extremistische Verschwörungsideologie des ‚Großen Austausch‘ bezieht.“
Dass gravierende Veränderungen relativen Zahlenverhältnisse sozialer Gruppen (z. B. Landleute und Städter, Katholiken und Evangelen, Studierte und Nichtstudierte) Änderungen in der Gesamtgesellschaft nach sich ziehen, sollte Allgemeinwissen sein. Und selbstverständlich würden die Muslime als Mehrheit z. B. ihre Feiertage durchdrücken, vielleicht christliche Feiertage abschaffen, mit ziemlicher Sicherheit einen Strafparagraphen für Homosexualität einführen, das (aktuell geplante) Transen-Gesetz abschaffen und vielleicht sogar die Rechtsstellung von Frauen verschlechtern. Nur komplett vernagelte Immiggressionsfanatiker können solche Prognosen als Verschwörungstheorie bezeichnen oder sie mit der Vorstellung in Zusammenhang bringen, dass unsere Regierung in Verbindung mit finsteren Mächten das Volk "austauschen" wolle.
In diesem Zusammenhang verschweigt der Verfassungsschutz ein wesentliches ENTLASTENDES Element. In seinem Gesprächsbuch "Nie zweimal in denselben Fluss" sagt Höcke nämlich:
"Niemand kann ein Volk gegen seinen Willen abschaffen. Es wäre also zu billig, die Verantwortung auf obskure fremde Mächte abzuschieben. Hier hat sich vielmehr der alte europäische Universalismus und Kosmopolitismus mit einem tiefsitzenden Schuldkomplex verbunden und zu einer Ideologie der Selbstaufgabe extremisiert. Unabhängig davon bin ich überzeugt, daß sich hinter der weichen humanitären Phraseologie unserer herrschenden Klassen ein hartes politisches Programm verbirgt, das den latenten Masochismus der Europäer für üble Zwecke instrumentalisiert: Die Entnationalisierung der europäischen Völker und die Umwandlung der bisherigen Nationalstaaten in multi-ethnische Gebilde. Wir müssen daher den lügenhaften Schleier lüften, der sich mit dem Beschwören der humanitären Katastrophe im Rahmen der Flüchtlingswelle über die ganze Diskussion gelegt hat. Es geht nur vordergründig um Schutz und Hilfe. Im Prinzip sollen nach den Vorstellungen unserer Machthaber, die zu einer geschlossenen transatlantischen Politelite gehören, alle Menschen, die es geschafft haben, nach Europa und Deutschland zu kommen, hierbleiben und möglichst noch viele mehr dazu kommen – am besten aus nichteuropäischen Ländern."Zwar gelange ich selber in meinem Blogpost "Björn Höcke ist nicht von dieser Welt!" in der Summe dennoch zu der Einschätzung: "Höcke begreift die gesellschaftlich-politische Entwicklung der Welt verschwörungstheoretisch als von von einer winzigen Minderheit und deren Marionetten gelenkt."
Aber das heißt noch lange nicht, dass auch die o. a. Äußerung Höckes ein Ausfluss seines verschwörungstheoretischen Weltbildes sein müsste. Das ist nicht nur nicht zwingend; darauf deutet rein gar nichts hin und es gibt, wie oben gezeigt, eine hochplausible andere Interpretation. Auch hier entwickelt also der VS seine Interpretation nicht aus dem Text selber, sondern pappt diesem anhand seiner Beurteilung des Verfassers das für seine Zwecke passende Etikett auf.
Nachtrag 27.06.2023: Eine kleine Kostprobe zur Realisierung muslimischer Vorstellungen in unseren westlichen Gesellschaften bietet der heutige Bericht "USA: Islamisch dominierter Stadtrat verbannt Regenbogenflagge" auf der Webseite der JUNGE FREIHEIT!
(Nr. 8; S. 14)
Die behauptete „extremistische Programmatik des Landesverbandes“ ist komplett unbelegt. An keiner Stelle werden das Landesparteiprogramm oder Landeswahlprogramme angesprochen; auch im vorangegangenen VS-Bericht für 2020 war das nicht der Fall. Man darf also Zweifel hegen, ob der VS insoweit überhaupt fündig geworden ist, oder lediglich eine Behauptung ins Blaue hinein aufstellt.
In einer Klageschrift wären noch eine ganze Reihe weiterer Punkte des VS-Berichts zum AfD-LV Thüringen angreifbar. Aber das würde eine aufwendigere Begründungsarbeit erfordern, die ich hier nicht leisten will und solche Feinarbeiten wären vielen Lesern nur schwer zu vermitteln.
Schließlich schreibe ich diesen Blogpost nicht, um der AfD zu soufflieren. Sondern um meine Mitbürger dafür zu sensibilisieren, mit welchen teilweise ungeheuerlichen Methoden die sogenannten Verfassungsschützer (konkret in Thüringen) unser aller verfassungsmäßig garantierte Meinungsfreiheit bedrohen und faktisch erodieren.
Dass sich insoweit insbesondere der VS des von einer rot-rot-grünen Koalition regierten Bundeslandes Thüringen hervortut (wo der Ministerpräsident von der blutroten Mauermörderpartei gestellt wird), ist ebenso bezeichnend wie erschreckend.
Es fällt im Übrigen auf, dass in Brandenburg der Landes-Verfassungsschutz die Voraussetzungen für eine Hochstufung des dortigen AfD-Landesverbandes noch keineswegs als erfüllt ansieht (Stand 08.06.2023).
Soweit ich die dortigen Verhältnisse kenne (freilich nur oberflächlich aus den Medien), tritt die AfD in diesem Bundesland nicht weniger - sagen wir mal - "robust" auf, als die Thüringer. Aber in Brandenburg arbeitet der VS offenbar auf einer rechtsstaatlichen Basis - und nicht mit teilweise vorsätzlich falschen Anschuldigungen.
Nachträge 28.06.2023
Ein Verschwörungstheoretiker ist der Chef der Thüringer Verfassungs-Stasi auch noch:
"„Die AfD ist der parlamentarische Arm einer viel größeren Verschwörung, einer revolutionären Verschwörung, sie wollen die Regierung bezwingen, den Staat, und das ganze System, das in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet wurde“, sagte Kramer in dem auf Englisch geführten Interview [mit einem israelischen Sender]".
"„Die AfD ist der parlamentarische Arm einer viel größeren Verschwörung, einer revolutionären Verschwörung, sie wollen die Regierung bezwingen, den Staat, und das ganze System, das in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet wurde“, sagte Kramer in dem auf Englisch geführten Interview [mit einem israelischen Sender]".
Zur folgenden Passage aus demselben Artikel sage ich nur: Wer sich das gefallen lässt, ohne vor Gericht zu gehen, der ist tatsächlich ein Rechtsextremist. Und hat Angst um seine Diätenpfründe. Björn Beutegreifer halt!
"Auf die Frage des israelischen Interviewers, ob der AfD-Politiker Björn Höcke ein 'Nazi im Anzug' sei, sagte Kramer: „Er ist ein Rechtsextremer, aber das ist mehr oder weniger dieselbe Beschreibung, nur etwas höflicher.“
DRINGEND ANS HERZ LEGEN möchte ich meinen Lesern das zwar recht lange, aber außerordentlich anregende und vor allem WICHTIGE Interview "Von der List der Vernunft – Im Gespräch: der Jurist und Publizist Horst Meier" auf der Webseite "Sozialtheoristen". Es datiert schon vom 05.07.2019, ist jetzt aber aktueller denn je (und richtig sowieso).
Nachfolgend einige Auszüge als "Appetitanreger" (meine Hervorhebungen):
- Zu den Demos 2018 in Chemnitz: "Diese Leute haben Gefühle und sie können sich irren. Aber es ist ihr gutes Recht, auf die Straße zu gehen. Und wenn von diesen 6.000 Leuten einige Neonazis sind und zur AfD oder zu PEGIDA gehören, ist das für mich jedenfalls kein rechtliches Problem, das gleich schon mit Verfassungsschutz zu tun hätte; sondern es ist ein Symptom für eine unversöhnliche und scharf geführte Debatte in Deutschland."
- "Es ist so, dass Vieles auf vielen Seiten einfach zu hoch gehängt wird. Ich spitze einmal zu. Wenn irgendetwas nicht klappt in Deutschland, dann ist schnell von einer Gefahr für die Demokratie die Rede. Affekthaft befürchten manche Schaden am Rechtsstaat oder sehen 'rechtsfreie Räume'."
- "[Der Verfassungsschutz] ist meines Erachtens weder gegen links noch gegen rechts zu gebrauchen, da er sich mit Gesinnung beschäftigt und die Politik mit dem Verfassungsschutz ein Stück weit die Freiheit der Bürger einzuschränken sucht. Ich meine, entweder wird Gewalt politisch vorbereitet und ausgeübt – oder eben nicht. Und dort, wo der politische Kampf über die Grenze der Gewaltfreiheit hinausgeht, dort wird er eine Sache für Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft. Aber diese Diskussionen um 'Beobachtungen' sind Rituale der innenpolitischen Ausgrenzung. Diese Ausgrenzung hat allerdings politisch einen Gebrauchswert."
- "... der Sinn für die Unverbrüchlichkeit der demokratischen Spielregeln ist eben hierzulande notorisch unterentwickelt. Viele neigen dazu, gegen den politischen Gegner, gegen sogenannte Extremisten, gleichsam Gesinnungsabschläge hinzunehmen."
- "... der Ruf nach Parteiverboten und die Debatte um Missbrauch von Grundrechten (Artikel 18, GG) erscheinen mir problematisch."
- "Die entscheidende Frage ist, wieviel Freiheit wollen Sie einschränken, präventiv wohlgemerkt, um Leuten, denen wir politisch misstrauen, gewissermaßen den Mund zu verbieten. Da vertrete ich ... die Position, dass der gefahrenbezogene Republikschutz insbesondere auf Straftaten abzielt. Ein ideologischer Verfassungsschutz zielt hingegen auf die besagten Gesinnungen und Meinungen. ... Deutschland hat heute eine gefestigte Demokratie. Es braucht nach 70 Jahren keinen Präventiv-Verfassungsschutz; und für Gewalt gegen Andersdenkende, gegen Fremde ist die Polizei zuständig."
- "... sollte man vielleicht ... weniger nach Einheit und Konsens suchen, sondern Uneinigkeit und Dissens zum Ausgangspunkt seiner Überlegungen machen. Dahinter steckt die Vermutung, dass der Konflikt, genauer, der nach bestimmten Regeln und in bestimmten Formen ausgetragene Konflikt, einen starken Integrationsfaktor bilden kann."
- "Die Forderung, der deutsche Inlandsdienst solle die Ziele der AfD bewerten und die Partei eventuell beobachten, ist so abwegig wie die Beobachtung der 'Republikaner' oder einst der PDS/Linkspartei. Es läuft auf die administrative Einschüchterung von Opposition hinaus."
- "Ja, man muss wachsam sein, ... sich aber bewusstmachen, dass eine Prävention, die sehr weit in Kommunikationsprozesse vorverlagert wird, ein großes Problem für die Meinungs- und Parteienfreiheit darstellt. Heißt: Kein Eingriff in die offene Debatte oh-ne konkret benennbare Gefahr!"
- "Ein Verfassungsgericht, das legale Politik an einer fdGO misst, wird, ob es nun will oder nicht, zu einer Instanz der Politikkontrolle, zum Schiedsrichter über Oppositionsparteien. Das ist ... im herkömmlichen bürgerlichen Rechtsstaat nicht vorgesehen."
- "Es gibt viele Arten, Parteien zu verbieten, leider muss man feststellen: die meisten davon bleiben nach dem NPD-Urteil möglich. Fast alle Hintertüren der Prävention stehen weit offen."
- "... der ganze Eiertanz um das Parteiverbot ist recht kurios. Das ist keine reale gebrauchswertorientierte Sicherheitspolitik, die den Ton angibt, sondern immer geht es um einen innenpolitischen ideologischen Kampf der Ausgrenzung."
- "Die allererste Bedingung einer offenen Debatte ist es, niemanden schon deshalb auszuschließen, weil er die falsche Gesinnung hat oder Meinungen äußert."
"Kramer ..... am 9. Mai 2015 gemeinsam mit Rockern vom 'Wolfpack Germany', einem Nachfolger des Deutschlandablegers der russischen 'Nachtwölfe', am Sowjetischen Ehrenmahl bei den Seelower Höhen in Brandenburg einen Kranz niedergelegt (fotografische Belege hier und hier). Die Nachtwölfe, mal als 'Putin-Rocker', mal als russische Nationalisten bezeichnet, gelten als nationalistisch, anti-westlich, christlich-orthodox und schwulenfeindlich. ..... Berührungsängste hatte Kramer offensichtlich nicht. Auf den gemeinsamen Auftritt angesprochen, erklärte der umstrittene Verfassungsschutzpräsident, er habe bis auf diese eine Gelegenheit nichts mit Putins Nachtwölfen zu tun. Und außerdem habe er seinerzeit in seiner Eigenschaft als Mitglied des Motorradvereins 'Euro-Biker e.V.' an der Veranstaltung teilgenommen. Wer in der Lederjacke drinsteckt, scheint dann wohl ohne Belang zu sein.".
Nachtrag 09.08.2023
Vgl. zum vorliegenden Thema auch den ebenfalls ausführlichen Beitrag "Was ist 'gesichert rechtsextrem'?" vom 27.07.2023 auf Achse des Guten (AchGut).
WICHTIG: Nachtrag 29.08.2024
Nachdem in den Medien nicht über das Verfahren berichtet wurde, hatte ich nicht geglaubt, dass die AfD die angekündigte Klage überhaupt erhoben hatte. Das hat sie jedoch tatsächlich getan - und ist gescheitert.
Über die Einzelheiten berichtet der WELT-Artikel "URTEIL IN THÜRINGEN. 'Äußerungen der AfD stellen in Abrede, dass die Gerichte unabhängig sind' " vom 28.08.24. (Auch auf der Webseite "Lomazoma"; mit merkwürdigen Angaben zum Autor.) Bei der Klage ging es lediglich um drei Äußerungen; von den oben von mir behandelten ist lediglich die Nr. 6 dabei. Das Gericht bestätigt insoweit, dass diese ein geschichtsrevisionistisches Weltbild Höckes indiziert - was selbstverständlich zutrifft. Dass man allerdings als Verfassungsfeind eingestuft wird, nur weil man ein schräges Geschichtsbild hat: DAS ist ungeheuerlich!
Und auch in den anderen beiden Punkten, die ich hier nicht erörtern will, kann das Urteil mit der Zulassung derartiger Erwähnungen im Verfassungsschutzbericht nicht überzeugen.
Immerhin will die AfD in die nächste Instanz gehen; dafür drücke ich der Partei (aus, wie oben schon gesagt, grundsätzlichen Erwägungen heraus) die Daumen!
ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand 29.08.2024
Nach meiner Einschätzung wurde der VS-Präsident STEFAN KRAMER vom Kommunisten RAMELOW eigens für die Aufgabe berufen, die AfD möglichst schnell als verfassungsfeindlich zu brandmarken. Das erledigte der Gesinnungs-Fouché Kramer prompt, sogar unter ausdrücklicher Umgehung des VS-internen Dienstwegs. Dass KRAMER für diesen Posten, der einem Volljuristen vorbehalten sein "soll", nicht qualifiziert ist, war für Ramelow kein Hindernis. Darüberhinaus genügt ein Blick in Kramers Lebenslauf. Er war Mitglied bei FDP, Sozis, CDU je nachdem welcher Partei sein Chef angehörte. Wurde für seine Karriere eigens Jude... kurz: STEFAN KRAMER IST EIN WIDERWÄRTIGER KOTZBROCKEN.
AntwortenLöschenDas mag ja alles so sein. Hilft aber nicht, wenn man sich nicht gerichtlich gegen den VS zur Wehr setzt. Nur SO kann man die behördlichen VERFASSUNGSFEINDE in die Schranken weisen, entlarven und das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückgewinnen. Die natürlich zunächst den Behörden vertraut und glaubt.
LöschenUnd um überhaupt mit Aussicht auf Erfolg die Gerichte anzurufen, muss man sich DETAILLIERT mit den Behauptungen und mit dem modus operandi der Verfassungs-Faschos auseinandersetzen. Also so, wie ich das hier getan habe. "Kotzbrocken" kann man in den eigenen Kreisen sagen; die Öffentlichkeit will FAKTEN sehen. Wenn man dann vor Gericht nachweisen kann, dass der VS mit Fascho-Methoden arbeitet, kann man sicherlich auch unvoreingenommene Teile der Öffentlichkeit überzeugen.
Wenn die AfD jedoch den VS ungehindert gewähren lässt, ist sie selber an ihren Misserfolgen Schuld.