Titelwiederholung wg. Suchmaschinenindexierung:
Wie Verfassungsschutz, Verwaltungsgerichte und Parteivorstände nebst Anwälten die Rechtsextremisten in der AfD beschützen
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Der folgende Beitrag zeigt auf, wie sich die AfD der Angriffe
des Verfassungsschutzes (VS) erfolgreich erwehren und gleichzeitig ihre
(führenden) Rechtsextremisten auf elegante Weise abservieren kann. So sie das
denn will. Was man leider bezweifeln muss.
DIE GEBURT EINER NEUEN PARTEI
Es begab sich aber in den Jahren der Finanzkrise, dass ein
Gebot ausging von der Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass alle Welt finanzieret
würde mit dem Gelde ihrer germanischen Steuersklaven. Da machte sich auf im
Jahre des Herrn 2013 Prof. Bernd Lucke aus Norddeutschland, aus der Stadt HH.
Und er zog in das hessische Land in die Stadt von Konrad Adam, die da heißet
Oberursel. Und es kamen noch andere mit ihm und diese alle gingen schwanger mit
der Idee einer neuen Partei. Also geschah es. Und sintemalen die evangelische
Kirchengemeinde ihnen eine Herberge gegeben hatte, mussten sie ihre Partei
nicht in einem Stall gebären.
Und es waren Menschen in derselben Gegend, die hüteten ihre
berechtigten Interessen. Diesen aber überbrachten mediale Engelszungen die
Botschaft, dass der Verein "Wahlalternative
2013" zu einer "Informations- und Diskussionsveranstaltung" in die Stadthalle des
Taunusstädtchens Oberursel eingeladen habe. Und da sie solches vernommen
hatten, sprachen die Hirten untereinander: Lasset uns nun gehen gen Oberursel
und die Geschichte sehen, die da geschehen wird, die uns die Engel kundgetan
haben. Sie kamen eilend und trotz Schneegestöber in großer Zahl und fanden beide auf
dem Podium, Bernd Lucke und Konrad Adam; dazu auch Alexander Gauland und Beatrix
von Storch. Da sie
aber dieses Ereignis gesehen hatten, breiteten sie das Wort aus, welches zu
ihnen von der Krippenkind-Partei gesagt war. Und viele, vor die es kam, priesen
und lobten Gott, dass er ihnen eine Alternative gegeben hatte, sie zu erlösen
vom Übel der Alternativlosigkeit.
KINDERKRANKHEITEN DER NEUEN PARTEI
Bald aber schwächte der Satan die neue Partei und schlug sie
mit Zwistigkeiten jeglicher Art. Doch da geschah im Jahre des Herrn 2015 ein
wahrhaft weiteres Wunder. Neuerlich erließ die schwarze Landstörzerin ein
Gebot, dass alle Welt hineingelassen würde in das unglückselige deutsche Land.
Das aber verkündete der neuen Partei große Freude. Die fürchtete sich nun nicht
mehr und eine neue Klarheit ihres Weges kam über sie. Und Alexander Gauland verkündete den Menschen, welch großes Geschenk
seine Partei von der Landstörzerin erhalten hatte.
Nachdem die schwarze Landstörzerin sah, dass es gut war mit
ihrer Deutschland-Destruktion und sie sich also vom Acker machte, grasten ihre
Nachfolger in den etablierten Parteien stur wie Ochsen verbissen weiter auf
immer denselben Weiden. Nur war mittlerweile die illegale Masseneinwanderung
immer mehr Wählern immer mehr verhasst. Dadurch konnte die rechte Konkurrenz
der rechtsfernen Blockparteien durchstarten und nahm einen zunehmend
kometenhaften Aufstieg.
Schon bei ihrer Gründung nörgelte der Staatsfunk, alias ÖRR, gegen die
Newcomer-Partei. Für Hass und Hetze gegen Rechts hat der Staatsfunk immer
dieselben „bewährten“ „Experten“ in petto. So ähnlich muss das in der DDR mit
den Exponenten der „sozialistischen Wissenschaft“ abgelaufen sein. Doch je
erfolgreicher die Partei wurde, desto zahlreicher, lauter und schließlich
regelrecht hysterisch tobten diese Feinde, beschuldigten die Partei einer
fortlaufend rechten Radikalisierung und terrorisierten Mitglieder und Anhänger auf eine Weise, an der offen
autoritäre Regime wie z. B. das von Wladimir Putin ganz zweifellos ihre helle
Freude haben.
Diese Hasskampagne ist in doppelter Hinsicht
interessengeleitet:
Zunächst wollen die "Altparteien"
ihre Pfründe gegen die neue Rivalin absichern.
Doch auf einer tiefgründigeren
Politikebene geht es darum, die von diesen Altparteien in verschiedenen
Bereichen (Asyl-, Euro- und Europapolitik) faktisch etablierte
("alternativlose") Einheitsfront ("Kartellparteien",
"Blockparteien") gegen die neue Fundamentalopposition
abzusichern.
HASSPARTEIEN HETZEN DEM NEWCOMER DEN VS AUF DEN HALS
Nachdem die Agitation der geradezu konsensfaschistisch agierenden Altparteien, Hassgewerkschaften, Hetzjuristen, Hasskirchen (katholische wie evangelische; diese sogar mit
„Sippenhaftung" und, Ironie der Geschichte, seit Luthers Zeiten IMMER auf der
Seite der Herrschenden: mehrheitlich auch 1933 ff.!), Hass- und Hetz-Kicker-Clubs, Hass-Bolzrichter, Hass- und Hetzmedien, Hassomas, Hasspfaffen, u.v.a.m. nicht mehr ausreichte, um
die verhasste Konkurrenzpartei niederzuhalten, haben die Herrschenden der AfD
den Verfassungsschutz auf den Hals gehetzt. Zur Begründung wird angeführt, dass
die AfD rechtsextremistisch sei und verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Nun müssen
sich die verschiedenen Ebenen der Partei (Bundesverband und Landesverbände) in
diversen Rechtsstreiten mit diesem Sanctum Officium „unserer Demokratie“ herumschlagen.
Die AfD selber bestreitet, dass es überhaupt
Rechtsextremisten in ihren Reihen gibt. Das ist dreist gelogen oder, im
günstigsten Falle, eine Selbsttäuschung. Tatsächlich haben Gläubige vielfältige
Strategien, um sich selber über Wahrheit und Wirklichkeit hinwegzutäuschen. Nach
Einschätzung des Verfassers (Vf.) gibt es dort sehr wohl eine ganze Reihe
rechtsextremer Gestalten. Der bekannteste aus den Reihen dieser realitätsblinden braunpelzigen Wühlmäusen ist Björn Höcke. Doch selbst wenn sich die
Parteivorstände diese Tatsache eingestehen würden, könnten sie das Vorhandensein
von Extremisten unter ihren Mitgliedern allein schon deshalb nicht zugeben,
weil beim Gegenteil die Frage aufkäme, warum sie solche Gestalten nicht
rauswerfen. Rechtsextreme, Gleichgültige und Naive zusammen dürften in der
Partei die überwältigende Mehrheit haben. Dennoch glaubt der Vf. nicht, dass die
Rechtsextremisten die AfD bereits übernommen haben.
Jedoch sind weite Kreise in Politik (dort schon
interessenbedingt!), "Zivilgesellschaft" und unter den Bürgern (die
durch den Correctiv-Coup massenhaft auf die Straße manipuliert
wurden; möglicher Weise sogar im dolosen
Zusammenwirken von CORRECTIV und VS) mittlerweile fest überzeugt, dass die AfD als Partei
insgesamt rechtsextrem ist.
Der VS gibt sich alle erdenkliche Mühe, die in ihn gesetzten
Erwartungen der Politik zu erfüllen und das Feld für die Vernichtung der AfD zu
bereiten. Neutrale Außenstehende können zu durchaus unterschiedlichen Schlüssen
darüber kommen, ob der VS seinen Kampf gegen die AfD wirklich aus Überzeugung
führt, oder ob er nicht vielmehr auf Biegen oder Brechen, also auch mit
unlauteren Mitteln versucht, den "Kartellparteien" zum Endsieg über
ihre äußerst lästige Konkurrenz zu verhelfen.
Kann man die Argumentations- und Prozessstrategie der VS-Ämter auf einen
gemeinsamen Nenner bringen?
"VERTEIDIGUNG DER DEMOKRATIE" ALS TANZ UM VS-HAUFEN
Das Vorgehen des VS gegen die AfD in seinen Berichten und den
sich regelmäßig anschließenden Rechtsstreiten hat eine auffallende Ähnlichkeit
mit religiösen Ritualen primitiver Völker. Wie der Verfasser (Vf.) bereits 2021
in seinem Buch "Gesamtschau-Geheimdienst: Wie der
Sepia-Haldi die AfD in den braunen Hades laviert ..." gezeigt hatte, macht der VS
große Haufen, welche die AfD repräsentieren sollen. Um diese herum tanzen
anschließend er selber, die AfD mit ihren Rechtsanwälten und die VGe.
Geheimdiensttypisch setzt dabei der VS die dunkelbraune
Brille auf; folglich sieht er seinen Haufen als braunen Haufen.
Die AfD will gar nichts sehen und schafft das auch völlig
mühelos.
Große Mühe geben sich dagegen ihre Anwälte und rackern sich
ab, um den Haufen zu schrumpfen und zu bleichen.
Die Gerichte lassen sich durch die Verfahrensweise des VS
"framen" und beschränken sich auf die Prüfung, ob ihnen der Haufen
groß und fest und seine Braunfärbung intensiv genug erscheint, um die
Einstufung der AfD als extremismusverdächtig bzw. als erwiesen rechtsextrem zu
rechtfertigen.
PARTEIVERORTUNG ALS ARKAN-ALCHEMIE
Freilich ist ein solcher Haufen eine ziemlich weiche Masse,
deren Repräsentationswert für die Ausrichtung einer Partei man begründet
bezweifeln darf. Er ist die schwächste von drei denkbaren Dimensionen, in denen
man versuchen kann, die (wahre) politische Ausrichtung einer Partei zu
erfassen.
Zunächst einmal besteht eine politische Partei aus Menschen;
diese Parteimitglieder sind es, welche die Politik ihrer Partei
bestimmen bzw. machen. Es wird wohl niemand bezweifeln, dass eine Partei dann
rechtsextrem ist, wenn entweder alle ihre Mitglieder Rechtsextremisten sind
oder zumindest diejenigen, welche in der Partei "das Sagen haben".
Abstrahiert man von den Mitgliedern, besteht die Partei aus Programmen,
welche die Ausrichtung einer Partei widerspiegeln - oder das jedenfalls
eigentlich tun sollten.
Man kann freilich der Meinung sein, dass die Parteiprogramme
(überhaupt oder in bestimmten Fällen) genau das NICHT leisten. Rechtswidrige
Ziele können bewusst verschleiert worden sein. Aber auch auf andere Weise (etwa
im Zeitverlauf durch Änderungen der Mitgliederstruktur oder auch nur der
Einstellungen) könnte sich eine Diskrepanz zwischen geschriebenem Wort und
tatsächlichem Wollen einer Partei aufgetan haben.
Dann müsste man schauen, ob andere Quellen die wirklichen
Ziele einer Partei verlässlicher verraten. Insoweit kommen einerseits
parlamentarische Initiativen ihrer Abgeordneten in Betracht. Ob sich daraus
allerdings Konflikte mit dem "freien Mandat" ergeben, kann der Vf. als
juristischer Laie nicht beurteilen.
Allemal ist es ALS ERSTER SCHRITT legitim, dass der VS die
Äußerungen der Parteimitglieder auf Anzeichen von Rechtsextremismus untersucht.
NICHT legitim, weil weder wissenschaftlich noch rechtsstaatlich, ist es dagegen,
dass der VS mit dem Begriff "Gesamtschau" alle diese
Äußerungen sozusagen zum Haufen einer höheren Wesenheit verquirlt. Insoweit
entspricht der VS-Haufen den neuen Kaiserkleidern aus dem Märchen von Hans
Christian Andersen: Eine Autorität verkündet die Existenz einer Sache, die (so)
gar nicht existiert. Aber alle glauben daran; vorliegend sogar diejenigen,
welche nach dem Willen der Belastungs-Schneider dran glauben sollen. Dann
lassen sich alle Beteiligten auf diese Perspektive beschränken
("framen"), umtanzen den VS-Haufen wie die Rumpelstilzchen und
versuchen, dessen Bräunungsgrad zu bestimmen bzw. die anderen davon zu
überzeugen, dass Ihre Einschätzung des Bräunungsgrad die richtige ist Und mit beinahe
dem gleichen Liedchen balzen beide Prozessparteien um die Gunst des Gerichts: "Ach wie
gut, dass jeder weiß, dass gänzlich/garnicht braun dieser Sch."
Auch einer alchemistischen Transmutation ist dieses Vorgehen
des VS vergleichbar. So, wie dort unedle Metalle in Gold, sollen hier flüchtige
Worte durch die magische Permutation der „Gesamtschau“ Simsalabim zu realem
Rechtsextremismus verkocht werden. Dass dieser Zauber ein fauler ist, meint
wohl nicht nur der Vf.
Jeder vernünftige Mensch wird zugeben, dass eine Partei nur
dann extremistisch sein kann (egal, ob links, rechts, religiös oder sonstwie extrem),
wenn deren Mitglieder Extremisten sind. Zumindest müsste die Gesamtheit ihrer
extremistischen Mitglieder die Partei rechtlich (der Funktion nach) oder
tatsächlich (ideologisch) beherrschen. Entsprechend müsste in einem rational
agierenden Rechtssystem ein SOLCHER Nachweis erbracht werden, um etwa die AfD
als rechtsextremistisch einstufen zu können.
Diesen FOLGESCHRITT, bei dem auf der Basis einer
hinreichenden Menge an einschlägigen Äußerungen einzelne Mitglieder ggf. als
Rechtsextremisten identifiziert werden müssten, unterlässt der VS jedoch. Ob er
sich mangelnde Erfolgschancen ausrechnet, Rechtsextremisten in genügender Zahl
und in herausgehobenen Parteifunktionen zu finden, oder ob er lediglich die
Mühe einer solchen Untersuchung scheut, können wir Außenstehenden nicht wissen.
Was wir allerdings wissen können und kritisieren müssen ist die Tatsache, dass
das Vorgehen des VS und dessen faktische Billigung durch die VGe (indem sie ihn
damit durchkommen lassen) unwissenschaftlich ist und der AfD den auch ihr
zustehenden rechtsstaatlichen Schutz entzieht. Aber solange diese Partei sich
selber nicht wehrt, muss sie sich natürlich zuallererst an die eigene Nase
fassen.
ABRAKADABRA: WIE DER VS EINER PARTEI OHNE EXTREMISTEN MITTELS HAUFENMETHODE
DENNOCH EXTREMISMUS ANZAUBERN KANN
Auf S. 307/308 des mehr als 1100 Seiten umfassenden Anti-AfD-Gutachtens des VS gegen die
AfD aus dem Jahr 2025
wird in der Rubrik "FREMDEN- UND MINDERHEITENFEINDLICHE AUSSAGEN UND
POSITIONEN" unter anderem eine Äußerung von Peter Felser beanstandet:
"Der Bayerische AfD-Bundestagsabgeordnete Peter
Felser veröffentlichte ebenfalls einen Facebook-Post mit fremdenfeindlichem Inhalt:
“Massenschlägereien und Messerangriffe — Meldungen aus dem
,besten Deutschland aller Zeiten'. Was die verantwortlichen Politiker aus
unserem Land gemacht haben ist unverzeihlich. Kaum ein Tag vergeht, an dem man
nicht von Messerangriffen, sexuellen Gewalttaten oder Prügeleien lesen kann.
Zum Profil der Täter muss man hier Garnichts sagen. Die Kriminalstatistiken des
Bundes sprechen für sich. Allein im Jahr 2022 ist die Gewaltkriminalität um
fast 20 Prozent gestiegen. Der Anteil an Ausländern unter den Tatverdächtigen
lag bei fast 40 Prozent! Ob ein Migrationshintergrund bei ,deutschen’
Tatverdächtigen vorliegt, wird von der Statistik nicht erfasst. [...] Im Bunten
Deutschland gehören solche Meldungen inzwischen zum Alltag. ....."
In seiner anschließenden Auswertung schreibt der VS:
"Der permanente Anstieg von Gewaltkriminalität ist für
Peter Felser monokausal auf die Zuwanderung zurückzuführen."
Dieses implizite Bestreiten ist alles, was dem VS dazu
einfällt. Aber wenn Felsers Aussage falsch sein sollte liegt die Darlegungs-
und Beweislast dafür beim VS, der das statistisch belegen müsste. Doch
genau das tut er nicht.
Für die AfD insgesamt schlussfolgert der VS aus diesem und
anderen Zitaten derselben Rubrik:
"In der Gesamtschau sind die Äußerungen und
Verlautbarungen der AfD, die die Verwendung von diffamierenden Begriffen wie
,Messerzuwanderung oder ,Messermigranten' beinhalten, in Wortwahl, Diktion und
Inhalt erkennbar darauf gerichtet, Asylsuchenden, Geflüchteten und Migrantinnen
und Migranten ihre Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) abzusprechen."
Aus seiner eigenen AfD-Zeit ist dem Vf. der MdB Peter Felser von
einigen flüchtigen Begegnungen oberflächlich bekannt. Doch nicht aus dieser
Kenntnis folgt der Beweis, dass Felser kein Rechtsextremist ist. (Im Gegenteil
ist das dem Vf. in Forendebatten über AfD-Extremisten sehr häufig vorgehaltene
"Argument" "Sprich mal selber mit dem XXX, dann siehst du,
dass der kein Extremist ist" ungefähr das dümmstmögliche überhaupt.)
Vielmehr müsste Peter Felser als ehemaliger Oberleutnant ja Reserveoffizier sein. Die
Bundeswehr jedoch hätte ihn mit Sicherheit längst rausgeworfen, wenn er ein
Rechtsextremer wäre. Das ist offenbar nicht der Fall, ansonsten wäre das
bekannt geworden.
Postuliert man (rein hypothetisch), dass auch alle anderen
zitierten "Belastungszeugen" gegen die AfD juristisch nicht als
Rechtsextremisten eingestuft werden können, dann wäre es also rein theoretisch
möglich, mit derartigen Zitaten einen ganzen großen Braunhaufen zu beschicken,
der eine Partei als rechtsextremistisch erscheinen lassen würde - ohne dass
auch nur ein einziges Parteimitglied rechtlich ein Rechtsextremist wäre.
Der Vf. hält es für unwahrscheinlich, dass der VS auf der
Führungsebene der AfD, also bei den Landesvorständen und dem Bundesvorstand,
mehr als zehn, im Extremfalle vielleicht zwanzig (?) Rechtsextremisten
identifizieren könnte. Aus einem Personenkreis von insgesamt sicherlich weit
über 100 Parteifunktionären. Nun ist es durchaus möglich, dass selbst eine
relativ kleine Schar von "aufrechten Patrioten"
(Eigenbezeichnung der Ultrarechten) eine Partei kippen kann, wenn sie ihr
Maulwurfswerk nur geschlossen und zielstrebig betreibt. Aber dafür gäbe es
Anzeichen, die der VS observieren und ggf. in den Rechtsstreiten als
Beweismaterial einführen könnte. Der Vf. jedenfalls kann nicht erkennen, dass
die Rechtsextremisten derzeit schon eine Führungsrolle in der AfD erobert
hätten. Deshalb glaubt er nicht, dass der VS auf DIESEM Wege die AfD juristisch
haltbar als rechtsextremistisch anschmieren könnte.
Dass freilich äußerste Wachsamkeit gegenüber den
rechtsextremen Patriautisten geboten ist: Darin geht der Vf. mit dem VS
durchaus konform.
WELCHE PROZESSSTRATEGIE DIE AFD VERFOLGEN MÜSSTE, ...
Auch wenn die AfD teilweise belämmert ist, ist sie, wie bereits oben
dargelegt, gewiss keine extremistenfreie Lämmerpartei. Da der Vf. nicht für den
VS arbeitet, muss er nicht ausklamüsern, welche Mitglieder Rechtsextremisten
sind. Geht man indes mit dem Vf. davon aus, dass es sich, zumal in den
Leitungsgremien, nur um eine relativ kleine Zahl handelt und dass dem VS der
gerichtsfeste Nachweis einer beherrschenden Stellung dieser Personen nicht
gelingen würde, dann muss man sich doch sehr wundern, dass die AfD nicht
ihrerseits den Weg einer "Personalisierung" ihrer Rechtsstreite mit
dem VS einzuschlagen versucht.
Dafür müsste sie (über ihre Anwälte) lediglich die VGe darauf
hinweisen, dass die "Haufen-Methode" völlig unzuverlässig und somit
rechtsstaatswidrig ist und dass sie im Extremfall zu dem offensichtlich
absurden Ergebnis führen kann, dass eine Partei sogar dann als
rechtsextremistisch eingestuft werden kann, ohne ein einziges rechtsextremes
Mitglied zu haben (vgl. oben das Beispiel Peter Felser!). Dass aber nach ihrer
Meinung eine solche Einstufung nur dann zutreffen kann, wenn eine Partei eine
große Zahl von Extremisten unter ihren Mitgliedern hat und wenn diese einen
beherrschenden Einfluss auf ausüben. Deshalb bittet die Klägerin, auch wenn sie
selber keine Rechtsextremisten in ihren Reihen erkennen kann, das Gericht, den
VS aufzufordern, die seines Erachtens einschlägigen Personen zu benennen und
Beweise für deren Einstufung vorzulegen. Weil eine solche Einstufung
offenkundig die rechtlichen Interessen der angeblichen Rechtsextremisten
berührt, beantragt die Partei deren Beiladung durch das VG nach § 65
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Eine Beiladung ist auch deshalb unverzichtbar, weil es
wesentlich um die Einstufung von Äußerungen dieses inkriminierten
Personenkreises geht und weil die "Beschuldigten" selber nicht nur
Interpretationen vorlegen könnten, die sich den anderen Prozessbeteiligten
bisher nicht erschlossen haben. Vielmehr besteht auch die realistische
Möglichkeit, dass sie substantielle Entlastungsindizien vortragen, welche den
anderen Prozessparteien gar nicht bekannt sind. Sollte die Zahl der
Beizuladenden zu groß erscheinen, könnte im Einvernehmen der Prozessparteien
und des Gerichts die Beiladung auf Parteimitglieder ab einer bestimmten
Hierarchiestufe (z. B. nur Landes- und Bundesvorstände) beschränkt werden.
Bereits in einem früheren Rechtsstreit, dem Eilverfahren VG
Köln, 13 L 1124/23, hatten die AfD und ihre damalige Jugendorganisation JA beantragt,
sämtliche natürlichen Personen beizuladen, deren Äußerungen das BfV ihnen
zurechnete, soweit diese Personen nicht ohnehin vertretungsbefugt waren. Diesen
Antrag hatte das VG abgelehnt, weil nach seiner Einschätzung keine rechtliche
Interessen dieses Personenkreises durch die Entscheidung berührt würden.
Die Entscheidung ist bei Verfahren nach der, wie sie oben
genannt wurde, „Haufenmethode“ nachvollziehbar. Wohl nicht einmal der VS selber
würde die von ihm bienenfleißig akkumulierten Problem-Zitate allesamt als
rechtsextrem bezeichnen. Rein theoretisch müsste sogar kein einziges Zitat
rechtsextrem sein und dennoch könnte die Partei mittels „Gesamtschau“ als
rechtsextremistisch eingestuft werden.
Anders verhält es sich, wenn die Gerichtsverfahren in der
Weise (wie ich sage: ) „personalisiert“ würden, dass der VS einer hinreichend
großen und einflussreichen Zahl von Mitgliedern Rechtsextremismus nachweisen
müsste. Dann müssten die VGe feststellen, ob das zutrifft. Und dass die
rechtlichen Interessen des inkriminierten Personenkreises durch eine solche Feststellung
geradezu dramatisch berührt würden, wird wohl kein verständiger Beobachter
bezweifeln.
Wäre die Partei auch noch kreativ und kühn (was der VS jedoch kaum befürchten muss), dann könnte sie sogar den VS und das VG regelrecht
"umarmen" und sie als Partner einer demokratiehygienischen Aktion in
Anspruch nehmen: Es wäre dann nicht die Aufgabe des VS, eine rechtsextreme
Partei vernichten zu helfen. Vielmehr müsste er ihr behilflich sein, sich von
Extremisten zu befreien. Das Parteiengesetz ist ja insofern paradox (und im
Ergebnis gerade undemokratisch und sogar "verfassungsfeindlich"!),
als es den Ausschluss von Extremisten extrem erschwert.
Würden indes die VGe im Rahmen einer Beiladung entscheiden,
dass X, Y und Z rechtsextrem sind, dann wären, jedenfalls nach der juristischen
Laien-Meinung des Vf., die parteiinternen Gerichte an diese Feststellung
gebunden. Und die Parteivorstände könnten alle diese Extremisten mühelos
rauswerfen. Was sie dann freilich auch tatsächlich tun müssten, wollten sie
sich nicht dem Vorwurf aussetzen, Rechtsextremisten zu hätscheln.
Die AfD könnte ihren Antrag auf "Personalisierung"
des Verfahrens also geradezu als einen Schachzug im Kampf für die Demokratie
hinstellen. Denn die gerichtlich als rechtsextrem identifizierten Personen
hätten wohl auch in eventuellen neuen Parteien keine Chance mehr. Sollte sich
der VS (oder das VG) diesem Gemeinschaftswerk zur Demokratieverteidigung jedoch
verweigern, dann wären DIE demokratiefeindlich! Diese liebevolle Umarmung würde
den VS natürlich auf dem falschen Fuß erwischen; denn der sieht seine Aufgabe
ersichtlich nur darin, die AfD niederzuhalten und im Idealfall zu deren Verbot
beizutragen. Nur könnte er das nicht öffentlich sagen und müsste deshalb gute
Miene zu dem aus seiner Sicht bösen Spiel der AfD machen. (Überhaupt sollte man
in der Politik ganz grundsätzlich nach Möglichkeit immer genau das tun, was der
Gegner NICHT erwartet!)
... UND WARUM SIE DIE SCHEUT WIE DER TEUFEL DAS WEIHWASSER
Wenn man freilich wissen will, warum die AfD alles oben
Vorgeschlagene mit tödlicher Sicherheit NICHT tun wird, dann muss man sich
zuallererst eine Stubenfliege anschauen. Die ums Verrecken mit ihren Beinchen
durch eine Fensterscheibe fliegen will - obwohl der Fensterflügel daneben weit
offen steht.
Diese Scheiben-Fliegen-Verhalten, das scheinbar
Nächstliegende und Normale zu tun, praktizieren wir Menschen alle; der eine
hier, der andere dort. Intelligente Menschen freilich denken manchmal
"lateral" und entdecken dadurch den offenen Fensterflügel. Galeeren-Gehirne
von Bieder-Bürgern hingegen turnen tendenziell aussichtslos auf immer derselben
Scheibe herum.
Es ist also die Routine ("So ist es doch korrekt, so hat
man es doch schon immer gemacht?!"), welche insbesondere die Partei, aber
auch das Gericht, in den eingefahrenen Gleisen festhält.
Hingegen muss der VS "personalisierte" Verfahren
seinerseits scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Denn die würden ihm seinen
Kampf gegen die AfD dramatisch erschweren. Man darf also vermuten, dass er bei
Gericht eine Abweisung des o. a. (hypothetischen) AfD-Antrages beantragen
würde. Spannend wäre dann, mit welcher Begründung; wahrscheinlich würde der VS
Sorge um die Überlastung des VG heucheln.
Das VG wiederum wird ebenfalls schwer einsehen, warum es von
der eingeübten Routine abweichen soll. Zumal ihm ein personalisiertes Verfahren
gewaltige Mehrarbeit bescheren würde. Aber vielleicht würde es sich von der o.
a. schlüssigen Argumentation doch überzeugen lassen. Wenn nicht, dann sollte
die AfD wegen dieser Verfahrensfrage durch alle Instanzen (einschl. der
europäischen Ebene) gehen. Und natürlich könnte man dem VG dann begründet vorwerfen, Rechtsextremisten zu schützen.
Die Partei freilich wird den Teufel tun. Denn es gibt noch eine
Reihe anderer Gründe, warum (nicht unbedingt die AfD als solche, aber
einflussreiche Kreise in der Partei) eine derartige Verfahrenspersonalisierung
meiden wie die Pest.
Da sind zunächst einmal die innerparteilichen
Rechtsextremisten. Bei dem bisherigen Vorgehen des VS, einfach nur auf
Äußerungen abzustellen, sind sie sozusagen in guter Gesellschaft mit
Nichtextremisten. Sie werden in keinster Weise "ausgeguckt", sondern
können sich als Schattensegler komfortabel hinter den Anständigen verstecken.
Das allergrößte Interesse, die o. a. gerichtliche
Untersuchung (auch) seiner politischen Positionen zu vermeiden, hat der Herr
Höcke. Der Vf. hat keinen Zweifel daran, dass der Herr Höcke mit jenem "Landolf
Ladig" identisch ist, der für NPD-Postillen Artikel verfasst hat. Das wäre rein
für sich genommen noch nicht dramatisch; auf den Inhalt kommt es an. Der
enthält, in zwei Artikeln von 2012, eher Geschwurbel als rechte
Hardcore-Ideologie, auch wenn die überall durchschimmert (Auszüge aus allen
drei Artikeln hier im "ANHANG: IGNES FATUI [Irrlichter]
AUS DER LABERLOHE VON BJÖRN THE BRAIN."
Diese Höcke-Ladig-Identität ist eine zentrale Stütze für den
VS, den Herrn Höcke (nach Einschätzung des Vf. zutreffend) als rechtsextrem
einzustufen. Wenn aber Höcke mit Ladig identisch ist, kann er vor einem
Zivilgericht nicht das Gegenteil behaupten, anderenfalls hätte er einen
(versuchten) Prozessbetrug an der Backe. Und seine schöne Beamtenpension wäre
futsch: Das ist nichts für den insoweit ausgesprochen biederbürgerlichen
Bornhagen-Björn. Der Vf. unterstellt, dass der AfD-Landesverband Thüringen aus
genau DIESEM Grund auch als (nach Kenntnis des Vf.) EINZIGER rechtsextrem
eingestufter Landesverband nicht gegen seine Einstufung geklagt hat (sondern
nur wegen dreier spezieller Zitate – obwohl der VS-Bericht weitaus mehr
Angriffspunkte geboten hätte.). Sonst hätte der VS Höcke vermutlich mit dem Antrag einer Beiladung vor
Gericht gezerrt - und der hätte dort die Hosen runterlassen müssen. Aber wie
ein Mann zu seinen Fehlern stehen scheint nicht die Sache der großen Germemme zu
sein. Vielmehr sollen sich die anderen Parteimitglieder als Kugelfang für diesen Schattensegler hinstellen und den ewiggestrigen Ideologiekleister des kleingeistigen Großsprechers decken. Eben das ist es überhaupt, was die Ultrarechten in der
Partei meinen, wenn sie "Solidarität" einfordern: die Vernünftigen
sollen die radikalen Maulwürfe decken. (Dass der AfD-Landesverband Thüringen den VS
überhaupt verklagt hat könnte auf Druck der Mitglieder zurückzuführen sein:
"Warum klagen alle anderen, nur wir nicht? Sind wir denn wirklich
rechtsextrem?". Also hat man wegen banaler Details geklagt. Seinen
Parteischäfchen kann man dann stolz erzählen: "Ja, wir haben auch
geklagt". Das wird so ziemlich alle zufrieden stellen, denn kritisches
Nachdenken ist dort unüblich und für feinere Unterscheidungen zwischen
sozusagen "Haupt- und Nebensacheklagen" fehlt den allermeisten das
Sensorium.)
Und ja, dass die AfD so verrufen ist wie sie ist, das
verdankt die Partei ganz wesentlich ihrem ewiggestrigen Irrlicht Höcke. Der ist
zwar beileibe nicht der einzige Rechtsextremist, der sich in der AfD
eingenistet hat. Aber der bekannteste und einflussreichste. Er ist sozusagen
der Schlussstein, mit dessen Entfernung das braune Gewölbe zusammenbrechen
würde.
Freilich würde es auch bei den nichtextremistischen
Parteimitgliedern eine erhebliche Unruhe auslösen, wenn die AfD ihre
Rechtsextremisten unmittelbar als Prozessbeteiligte ins Feuer stellen würde.
Denn die Masse der Parteischäfchen lässt sich nur allzu gerne an der Nase
herumführen und zimmert sich die abstrusesten Begründungen zurecht, um ihre
Heroen von allem Bösen freizusprechen ("ICH habe noch nie was Rechtsextremes von dem gehört." "Ich habe bestimmt 20 Minuten mit dem gesprochen, und der hat nichts Rechtextremes gesagt". "Dass Höcke mit Ladig identisch ist, hat Andreas Kemper [Ausgangstext von 2015] behauptet. Der ist ein Linker. Kann also gar nicht stimmen!" und was dergleichen Intelligenzausweise mehr sind.).
Andererseits hätte es eine gewaltige kathartische Wirkung,
wenn die Extremismuseigenschaft dieses Personenkreises gerichtlich bindend
festgestellt würde und sich die Partei dieser Gestalten entledigen würde. Sie
würde noch mehr Wählerzulauf und Mitglieder bekommen. Zumindest für die CDU
wäre sie dann wohl auch (früher oder später) koalitionsfähig (was Patridioten freilich nicht wollen: 'Wir gegen den Rest der Welt und Gott mit uns'). Auf mittlere
Sicht wäre ein solcher Befreiungsschlag also ein wahrer Segen für die Partei.
Aber noch weiter als von Zwölf bis Mittag denken: Das überfordert die Putinisten-AfD bei weitem. Auf beinahe ALLEN
Politikfeldern.
Was die Rechtsanwälte der AfD angeht, orientieren die sich
sicherlich an den bisherigen Präzedenzfällen. Ob sie überhaupt jemals auf die
Idee gekommen sind, dass man derartige Rechtsstreite ja vielleicht auch
"personalisieren" könnte, können wir nicht wissen. Aber wenn, dann
haben auch die möglicher Weise erkannt, dass die Partei aus verschiedenen
Gründen gar kein Interesse hat, ihre rechtsextremen Mitglieder an den Pranger
zu stellen. Und können sich natürlich nicht gegen den Willen ihrer Mandantin
stellen.
FAZIT
Es ist keine Verschwörung, wenn alle Prozessbeteiligten im
Ergebnis den Rechtsextremisten in der AfD einen Showdown ersparen. Sondern
erklärt sich zunächst einmal aus institutioneller Trägheit heraus.
Sodann aus der je individuellen Interessenlage. Allerdings
muss man davon ausgehen, dass die AfD bei ihrer Prozessführung gegen den VS die
rechtsextremen Schattensegler in ihren Reihen ganz bewusst deckt. Das Gegenteil könnte sie
leicht unter Beweis stellen. Aber das wird nicht passieren.
Die Rechtsextremisten selber sind fein raus. Solange sie
nicht in die Rechtsstreite hineingezogen werden, bleiben sie "clean".
Sollte die AfD eingehen oder sollten sie selber die Partei verlassen, um zu
noch rechteren Ufern aufzubrechen, können sie das als unbescholtene Bürger tun.
Das müsste nicht sein. Leider hat keiner der Prozessteilnehmer ein
unmittelbares Eigeninteresse daran, das zu verhindern.
Hinweis: Dieser Text ist eine am 03.09.26 eingestellte Neufassung meiner alten Version vom 28./30.08.2026.
ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand 07.09.2026
Sehr aufschlussreich... Danke.
AntwortenLöschenDanke! Zwischenzeitliche habe ich eine neue, inhaltlich gestraffte Version eingestellt; Sie haben vermutlich noch die alte gelesen. Im Kern ihrer Argumentation sind freilich beide Versionen gleich.
LöschenZu billig. Höcke will weg vom Schuldkult, ihr zelebriert ihn noch. Ihr wollt die AFD koscher machen und für Israels Intetessen einspannen. Und Höcke ist da im Weg. Ziemlich offensichtlich
AntwortenLöschenZu billig, die Geschichte schönzulügen.
AntwortenLöschenUnd ziemlich offensichtlich, wes Geistes Höckes Anhänger sind.