Sonntag, 9. April 2017

Kommt in Köln die Katastrophe?

 
 
Nach Essen schien die AfD gegessen. Die Vorsehung ;-) indes hatte es anders beschlossen.
In einer logistischen Meisterleistung der just-in-time-delivery dislozierte el Diablo seine leitende Mitarbeiterin nach Berlin. Dort ersetzte sie eines Nachts völlig unbemerkt die Kanzlerdarstellerin (deren Original er den wohlverdienten Platz in Schwefelgrube 13 anwies).

Während der Dämon einerseits dem deutschen Volk satanische Verse ins Stammbuch schrieb ("Wir schaffen das"), machte dieses Wesen auf der anderen Seite seinem von der höllischen PR-Abteilung kreierten Tarnnamen "Angela" bei der AfD-Rettung alle Ehre. Auch sie ist eben nur ein Teil jener von Goethe diagnostizierten Kraft, die stets das Böse will - doch manchmal auch was Gutes schafft.

Das misstönige Gekreische ihrer Blockflötenband(e) trieb das Volk in Scharen dem erstklassigen klassischen Alternativorchester in die Arme.
 
Diese einmalige Konstellation der Vorsehung oder des Zufalls wird sich nicht wiederholen.
Wir müssen uns also selber aus jener Bredouille helfen, welche die AfD auf dem Kölner Parteitag zur Entscheidung über das Programm für die Bundestagswahl im September zu zerreißen oder gründlich zu diskreditieren droht.
Leider hat uns unsere eigene Ko-Vorsitzende Dr. Frauke Petry einen Blindgänger auf den Tisch gelegt, den wir Mitglieder, oder technisch formuliert: die Delegierten auf unserem Parteitag am 22. und 23. April 2017 in Köln, so behutsam entschärfen müssen, dass nicht der ganze Laden in die Luft und uns um die Ohren fliegt.
 
Worum es inhaltlich geht, hatte ich in meinem Blott "Quo vadis, Dr. Frauke Petry?" vom 06.04.2017 ausführlich erläutert und kann mich deshalb hier auf das Stichwort "Zukunftsantrag" ("Sachantrag") und die Andeutung beschränken, dass es um die Koalitionsfähigkeit und Koalitionsbereitschaft der AfD geht, bzw. nach der Darstellung von Frau Dr. Petry um die Entscheidung zwischen realpolitischem und fundamentaloppositionellem Ansatz in der AfD-Politik.
Ein wesentlicher Hintergrund ist allerdings die innerparteiliche Auseinandersetzung gegen den mehr oder weniger rechten Flügel, und DIESE Dimension ist es, die den Antrag seine Brisanz für den Erfolg oder sogar für den Fortbestand der AfD verleiht.
 
Gefahren für die AfD lauern auf diesem Bundesparteitag doppelt:
  • Innerparteilich könnte uns ein offener Kampf zwischen den Flügeln zerreißen. Und diesmal endgültig, denn eine dritte Chance wird die Partei nicht mehr bekommen. 
  • Nach außen hin während es verheerend, wenn der Eindruck entstehen würde, dass der rechte Flügel die AfD dominiert. Einen Einzug in die Parlamente bei den kommenden Landtagswahlen (Termine: 07.05. Schleswig-Holstein, 14.05. Nordrhein-Westfalen) sowie bei der Bundestagswahl am 24.09.2017 könnten wir uns abschminken.
Daher liegt es im wohlverstandenen Interesse der Partei insgesamt, auf dem kommenden Programmparteitag größere Konflikte zu vermeiden.
Falls das überhaupt noch zu schaffen ist, kann es nur dann gelingen, wenn alle Delegierten, insbesondere aber diejenigen des rechten Flügels, äußerste Disziplin bewahren. Und bereit sind, das Wohl der Partei über ihre persönlichen politischen und sonstigen Befindlichkeiten zu stellen.
Im Einzelnen müsste das m. E. ungefähr wie folgt ablaufen:


1) Nichtbefassung mit "Sachantrag"

Aus meiner Sicht müssten folgende Beschlüsse gefasst werden:
Nichtbefassung mit dem Sachantrag von Frauke Petry. Das wäre zwar ein gewisser Gesichtsverlust für sie; aber ein weniger gravierender, als wenn der Antrag sozusagen in offener Feldschlacht abgeschmettert würde. Damit wäre zu rechnen, denn auch die Vorsitzenden der Landesverbände lehnen diesen Antrag ab.


2) Nichtbefassung mit Anträgen zum Parteiausschlussverfahren gegen Björn Höcke

Für den Parteitag werden mehrere Anträge erwartet, das Parteiausschlussverfahren (zu dem jetzt Einzelheiten aus dem Begründungsschriftsatz des Bundesvorstands bekannt geworden sind) zu stoppen. Ich weiß nicht, ob ein eventueller derartiger Beschluss bindenden oder lediglich empfehlenden Charakter hätte. Was ich aber weiß: Wenn diese Anträge durchkommen, wird das in der Öffentlichkeit als Beweis für die rechtsextremistische Ausrichtung der Partei ausgeschlachtet und bewertet werden. Einen Einzug in die Parlamente können wir dann vergessen. Insoweit hoffe ich, dass unsere Delegierten REALPOLITISCH denken, und nicht wie Lemminge über die Klippen stolpern.


3) Zustimmung zu Frauke Petrys Antrag gegen Rassismus usw.

Nach Medienberichten wird Frauke Petry einen weiteren Antrag stellen. Danach will sie das "Grundsatzprogramm der Partei ergänzen lassen":
"Dort solle eine Passage aufgenommen werden, in der es heiße, dass in der AfD insbesondere für «rassistische, antisemitische, völkische und nationalistische Ideologien kein Platz» sei, schreibt die Chemnitzer «Freie Presse». Einen entsprechenden Antrag hätten Petry und zwei weitere sächsische AfD-Politiker für den Bundesparteitag in zwei Wochen gestellt. Das Grundsatzprogramm soll demnach auch um diesen Satz ergänzt werden: «Das Bekenntnis zur deutschen Leitkultur ist verbunden mit der Erkenntnis, dass im Hinblick auf die Kulturleistungen anderer Völker kein Anlass besteht, den nationalen Gedanken zu überhöhen»."
DIESEM Antrag muss der Parteitag zustimmen; eine Ablehnung wäre noch destruktiver für unsere Wahlchancen, als ein Beschluss zur Aufhebung des PAV gegen Höcke.
Allerdings sind eine Änderungen erforderlich:
  • Ein Kommentator auf Facebook hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass die Wikipedia-Definition von "Nationalismus" ist sehr weit gefasst ist und hat praktisch nichts mit dem zu tun, was in der öffentlichen Debatte abwertend als "Nationalismus" bezeichnet wird. Der Antrag müsste daher aus meiner Sicht in der Weise präzisiert werden, dass er nur für "exklusiven Nationalismus (Chauvinismus)" gilt.
  • Auch der 2. Passus, die Ablehnung einer Überhöhung des nationalen Gedankens, ist problematisch. Nicht deswegen, weil ich in der Sache dagegen wäre. Doch ist eine solche Formulierung allzu unbestimmt und daher missbrauchsanfällig für innerparteiliche Auseinandersetzungen. Diese Passage muss also gestrichen werden.

Alternativ (und für alle Seiten gesichtswahrend) könnte der Parteitag beschließen, sich ausschließlich mit dem Wahlprogramm und der Spitzenkandidatur zu beschäftigen.
Dann wären alle drei o. a. Antragskomplexe vom Tisch.


Sollte in diesem Falle der "Antirassismusantrag" allerdings als Antrag nicht für das Grundsatzprogramm, sondern für das Wahlprogramm umgestellt werden, muss er natürlich angenommen werden.

Gebe Gott unseren Delegierten politische Weisheit und jene Disziplin, ohne die eine Partei nicht zusammenhalten kann und Wahlen nicht zu gewinnen sind!



Textstand 09.04.2017


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