Dass die im CORRECTIV-Artikel über die Potsdamer Tagung von Gegnern der Massenimmiggression berichteten FAKTEN nicht entfernt ausreichen, um breite Massen für die machthabenden Deutschlandhasser und Immiggressionsfanatiker auf die Straßen zu hysterisieren, und der deshalb in weiten Teilen mit der Methode des "Framing" operiert, hatte ich bereits in mehreren Blogposts (u. a.: "CORRECTIV: Wenn „Faktenfüchse“ auf’s Framing verfallen .....") dargelegt.
Hier möchte ich dasselbe noch einmal unter einem ganz spezifischen, nämlich dem juristischen, Gesichtspunkt abhandeln. (Auch wenn ich selber KEIN Jurist bin, sondern nur ein u. a. auch juristisch interessierter Laie.)