Mittwoch, 4. Mai 2022

Darf in Deutschland jeder durchgeknallte Dorf-Despot verfassungswidrigen Meinungsterror gegen russische Prominente ausüben?

 
Ende Februar diesen Jahres hatte der Münchener Oberbürgermeister Dieter Reiter von Waleri Gergijew (andere SchreibweiseValery Gergiev), dem russischen Chefdirigenten der Münchner Philharmoniker, eine öffentliche Stellungnahme gegen Putins Überfall auf die Ukraine verlangt. Und für den Fall, dass er diese nicht abgeben würde, mit einer fristlosen Kündigung gedroht. (Die, nachdem der Dirigent die geforderte Erklärung nicht abgegeben hatte, dann auch ausgesprochen wurde.)

Mit E-Mail vom 27.02.2022 hatte ich gegen den OB Dieter Reiter Strafanzeige wegen Nötigung erstellt; Einzelheiten vgl. mein Blott "Staatlicher Gesinnungsterror in München und Hamburg gegen russischen Dirigenten: STRAFANZEIGEN gegen Münchener OB und Intendanten der Hamburger Elbphilharmonie". (Ich war übrigens nicht der Einzige; unabhängig von mir hatten auch andere Personen Strafanzeigen erstattet, darunter der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron.)
 
Mit 4-seitigem Schreiben vom 30.04.2022 hat die Staatsanwaltschaft mir mitgeteilt, dass sie mit Verfügung vm 25.02.2022 das Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt habe. Das bedeutet, dass die Ermittlungen keinen "genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage" bieten, dass also keine (ausreichenden) Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat vorliegen.