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Mittwoch, 18. Dezember 2024

17/18 juristische Dynamitfischer wollen mit 107/108 Knallerbsen 08/15 die AfD demolieren


17/18 juristische Dynamitfischer wollen mit 107/108 Knallerbsen
08/15 die AfD demolieren

17 Jura-Professoren (plus eine wissenschaftliche Mitarbeiterin, die wesentlich an einer "Vor-Arbeit" beteiligt war) haben eine

"Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren
gegen die »Alternative für Deutschland« (AfD)"

verfasst und an den Bundestag geschickt. Der Text (über dessen Entstehung und  Autoren ein taz-Interview mit Prof. Goldmann, einem der Verfasser, vom 29.11.24 informiert) wurde in unterschiedlichen Versionen im Internet veröffentlicht.

Ich zitiere hier nach der 31-seitigen pdf-Versiondie verschiedene Mitautoren auf ihren universitären oder privaten Webseiten publiziert haben (z. B. Prof. Kyrill-Alexander Schwarz oder Prof. Emanuel V. Towfigh, der auch zu einer Reihe von Medienreaktionen verlinkt. Von Letzterem war auch die Initiative ausgegangen).

Dienstag, 17. September 2024

Wenn das der Elon wüsste - oder weiß er es sogar???


Nachtrag 18.08.2024
Bin seit einer Reihe von Tagen schon wieder gesperrt, weil ich gegen die Regeln von X verstoßen haben soll. Näheres, also mit welchen Beitrag gegen welche Regeln verstoßen haben soll, wurde mir, wie bei diesen Rechtsstaatsfeinden üblich, natürlich nicht mitgeteilt. Auch meine Beschwerde wurde offenbar nicht bearbeitet.
Meinetwegen soll der Elon einsam und allein seine Meinungen auf seiner Plattform verkünden!

Nachtrag 18.07.2024
Wenig später war ich damals erneut gesperrt. Heute bin ich wieder "reingekommen".
Schaun mer mal, wie lang das währt .....

Nachtrag 06.10.2024
Offenbar als Reaktion auf meinen Einspruch (vgl. unten die Nachträge vom 04.10.2024) steht "X" mir nun wieder offen: Ohne Kommentar, einfach so.

Nachtrag 05.12.2024 
Mittlerweile bin ich schon wieder gelöscht - vgl. unten den Nachtrag vom 16.11.24.
6.7.26: Wurde jedoch kurze Zeit später erneut gesperrt und bin das immer noch.

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Mit Faschobook, alias Facebook, hatte ich schon unendlich viel Ärger und wurde letztlich (rechtswidrig) gesperrt (entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wurde ich z. B. nicht angehört). 
Nachdem ich einige Monate später aus der AfD ausgetreten bin, war ich an einem Verbleibt in diesem Netzwerk nicht mehr so sehr interessiert und habe auf eine Klage verzichtet.

X", also das vormalige Twitter (ein sehr viel griffigerer Name, den ich mir für dieses soziale Netzwerk lebhaft zurückwünschen würde!) hatte ich seltener benutzt, es aber (schon vor der Übernahme durch Elon Musk) als relativ tolerant erlebt
Nun hat es mich offenbar gesperrt. Und das nicht offen, sondern auf eine übel abgefeimte Art und Weise.

Montag, 19. August 2024

Der Pfaffe mit den Fascho-Methoden

 
Am 08.05.2024 hatte ich über meine "Strafanzeige gegen den Diakoniepräsidenten Pfarrer Rüdiger Schuch" berichtet.
Der Präsident der (evangelischen) Diakonie hatte in einem Zeitungsinterview gesagt "Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten". Das erfüllt für mich den Straftatbestand der (versuchten) Wählernötigung (§ 108 StGB). Und zwar auch deshalb, weil die Diakonie dieses Interview (nach wie vor) auf ihrer Homepage veröffentlicht hat und damit Druck auf AfD-Wähler ausübt sowie auf die Vorgesetzten, ihre Untergebenen vom Wählen der AfD abzuhalten.
Ach wenn ich selber kein Fan der AfD mehr bin: DAS GEHT GAR NICHT!
Hier arbeitet der selbsternannte Superdemokrat mit Fascho-Methoden!

Mittwoch, 8. Mai 2024

Strafanzeige gegen den Diakoniepräsidenten Pfarrer Rüdiger Schuch

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

am Dienstag, 30.04.2024, haben die Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe unter dem Titel "Diakonie-Chef: 'Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen' " ein Interview mit dem Beschuldigten veröffentlicht.(Hervorhebungen jeweils von mir).

Auf die (gleich zu Beginn) präsentierte Frage
"Für die Kirche arbeiten und AfD wählen – passt das zusammen?"
antwortete der Beschuldigte:
"Rüdiger Schuch: Nein, das passt nicht zusammen. Wer die AfD aus Überzeugung wählt, kann nicht in der Diakonie arbeiten."

Diese Äußerung erfüllt mindestens ZWEI Straftatbestände:
- (versuchte) Wählernötigung nach § 108 StGB und die
- öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB).

Dienstag, 7. Mai 2024

Häuptling Schlangenzunge: Ein Pfaffe auf dem Kriegspfad gegen die Demokratie. Oder: Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Immiggressionsfanatiker!

 
PFARRER SCHUCH AUF DEM KRIEGSPFAD GEGEN RECHTS

Rüdiger Schuch ist evangelischer Pfarrer (Lebenslauf vor dem 01.01.2024) und seit dem 01.01.2024 Präsident der Diakonie Deutschland (Wikipedia; Eigenbeschreibung der Organisation).

Bereits am 09.04.24 hatte der epd (evangelische Pressedienst) über eine Rede Schuchs (wohl vom gleichen Tag) berichtet, wo er gegen Rechts gewettert hatte: "Diakonie will Rechtsextremen weiter Paroli bieten"; auch die Webseite der Diakonie informiert über den "Wichernempfang" und die dort gehaltene Schuch-Rede. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch der Gastredner; das war nämlich der Thüringer Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer.

Samstag, 24. Februar 2024

CORRECTIV-Coup: Wenn "Faktenfüchse" in Meinungsmache machen


Dass die im CORRECTIV-Artikel über die Potsdamer Tagung von Gegnern der Massenimmiggression berichteten FAKTEN nicht entfernt ausreichen, um breite Massen für die machthabenden Deutschlandhasser und Immiggressionsfanatiker auf die Straßen zu hysterisieren, und der deshalb in weiten Teilen mit der Methode des "Framing" operiert, hatte ich bereits in mehreren Blogposts (u. a.: "CORRECTIV: Wenn „Faktenfüchse“ auf’s Framing verfallen .....") dargelegt.
Hier möchte ich dasselbe noch einmal unter einem ganz spezifischen, nämlich dem juristischen, Gesichtspunkt abhandeln. (Auch wenn ich selber KEIN Jurist bin, sondern nur ein u. a. auch juristisch interessierter Laie.)

Die Nazi-Topographie der CORRECTIV-Quartiere: Zufälle gibt's ...


Womöglich ist es Zufall, dass sich die CORRECTIV-Redaktion für ihre "Recherchen für die Gesellschaft" an Orten eingenistet hat, die auffällig nah an ehemaligen Nazi-(Tat-)Orten liegen.

Mittwoch, 21. Februar 2024

Ringelpiez ohne Anfassen: Die Täuschungsmanöver von CORRECTIV gehen weiter!

 
Das Nachrichtenportal NIUS hat heute die eidesstattlichen Versicherungen von 7 Tagungsteilnehmern im Wortlaut veröffentlicht. Überschrift: " 'Geheimtreffen in Potsdam': Das ist die eidesstattliche Versicherung gegen die Correctiv-Recherche".
Um einen direkten Vergleich mit dem 8 eidesstattlichen Versicherungen der CORRECTIV-Journalisten zu ermöglichen (vgl. Nachtrag 20.02.24), nachfolgend der Wortlaut (meine Hervorhebungen):

Montag, 19. Februar 2024

dpa meldet: "Die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb". Desinformationen um CORRECTIV-Coup gegen AfD gehen weiter!


Am 21.10.2015 berichtete die Nachrichtenagentur dpa (meine Hervorhebung):
"Bei einem Aufzug der Pegida-Bewegung am Montag in Dresden hatte der Redner Akif Pirinçci in einer mit Diffamierungen und Beleidigungen von Muslimen gespickten Rede gesagt: 'Es gäbe natürlich andere Alternativen, aber die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb'."

Das kann ein Leser gar nicht anders verstehen als dass Akif Pirinçci gefordert haben sollte, dass die Muslime heute wie früher die Juden ins KZ geschickt werden sollten.
In Wahrheit jedoch ist diese FALSCHMELDUNG ein klassisches Beispiel dafür, wie Medien die Wahrheit manipulieren können - ohne DIREKT zu lügen.

Mittwoch, 7. Februar 2024

18 Dragées für die Deutsche Degenerierende Demokratur: Linksammlung zu Deutschlands Marsch in die Benevolenzdiktatur


WEHRET DEN ANFÄNGEN!

"AfD-Dragees mit Nazi-Geschmack?" lautete eine Überschrift der Nordwest-Zeitung (NWZ Online) am 06.09.2019. Was war passiert?
"Ausgerechnet 18 Minzdragées enthält die Packung „AfD forte“. Das im Stil eines Medikaments daherkommende Werbegeschenk der AfD-Landtagsfraktion 'zur Behandlung von leichter bis schwerer Volksverdummung' wurde beim Tag der offenen Tür im Niedersächsischen Landtag ausgeteilt"
erfahren wir im Bericht.
Wieso "ausgerechnet 18"?

Dienstag, 30. Januar 2024

CORRECTIV: Wenn „Faktenfüchse“ auf’s Framing verfallen ..…

 
..… dann fehlen die Fakten, nach denen sie forschten!


Matthias Brodkorb hat Recht, wenn er seinen (kostenpflichtigen) CICERO-Kommentar zum CORRECTIV-Bericht vom 10.01.2024 mit „Angeblicher Geheimplan gegen Deutschland. Der Wannsee-Scoop, der keiner ist“ betitelt.
Schaut man sich indes die Wirkung an, die der CORRECTIV-Artikel entfaltet hat, dann war er ein regelrechter „Coup“ – gegen die AfD. Entsprechend stolz titelt CORRECTIV eine Woche später, am 17.01.24: „Recherche zum AfD-Geheimplan: ‚Es ist etwas in Gang gekommen‘.

Für das umstrittene linksaktivistische Portal „DER SPIEGEL“ waren die Folgeereignisse offenbar ein regelrechter innerer Reichsparteitag:

Sonntag, 28. Januar 2024

Indizien für ein doloses Zusammenwirken des Bundesamtes für Verfassungsschutz mit dem Internet-Portal CORRECTIV zum Nachteil der Partei ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND (AfD)


Bereits in zwei vorangegangenen Blotts hatte ich jeweils bestimmte Aspekte des CORRECTIV-"Berichts" "NEUE RECHTE. Geheimplan gegen Deutschland" (10.01.24) untersucht (und kritisiert):

(In einem etwas erweiterten Rahmen gehört auch der Blott "L'AfD, c'est moi: Björn the Brain oder Björn, das Boot?" dazu.)

Vorliegend soll es nicht um die in dem Agitprop-Artikel massiv verwendete "Framing"-Technik gehen, sondern um die Frage, aus welcher Quelle Correctiv seine Informationen über Vortragsinhalte und Teilnehmeräußerungen dieser Zusammenkunft hatte.

Freitag, 26. Januar 2024

Framen, fälschen, ehrabschneiden: So verfemt das Demokratie-CORRECTIV den Dr. Vosgerau!


Die Tugendbolde vom CORRECTIV-Kollektiv triefen nur so von demokratischem Edelsinn:
"Wir wollen Debatte, halten Gegenargumente aus, streiten über verschiedene Positionen."
Tatsächlich aber haben die ihren Artikel "NEUE RECHTE. Geheimplan gegen Deutschland" mit Methoden konstruiert, die jeden Jussuf Goebbels neidisch machen müssten!

Montag, 22. Januar 2024

Die nackten Fakten des Correctiv-Coups


Ausgegraben aus Latrinen
Und dem Volk ins Hirn gebrannt


In ihrem WDR-Interview v. 13.01.24 (online b. 11.01.25) verrät Anette Dowideit, stellv. Chefredakteurin bei CORRECTIV, dass nach der Recherche noch „Leute hinzugekommen“ seien, „die besonders gut schreiben können und die dann geholfen haben, die Recherche aufzuschreiben“ (wobei sie auch selber wesentliche Teile verfasst habe). Die  CORRECTIV-Verschwörungstheoretiker hatten also richtig erkannt, dass ihre erbärmlich armseligen Rechercheergebnisse nicht entfernt ausreichen würden, um das entweichende Stimmvieh wieder in den Blockparteien-Koppeln zu kasernieren und den Volkssturm der Vaterlandshasser an die Straßenfronten zu verfrachten. So musste die Verpackung erfüllen, was die Ware fälschlich versprach.
 Was das „Fakten“-CORRECTIV über Martin Sellners „Geheim-Vortrag“ tatsächlich „enthüllt“ hat, habe ich unten entschleiert. Dazu reduziere ich den CORRECTIV-„Berichts“ auf sein strukturelles Gerüst (Zwischenüberschriften und Inhaltsandeutung).
Direkt oder indirekt berichtete Äußerungen von Martin Sellner gebe ich dagegen VOLLSTÄNDIG wieder (Hervorhebungen von mir):

Dienstag, 20. Juni 2023

Die Faschos vom Verfassungsschutz


"Thüringer AfD kündigt Klage gegen Verfassungsschutzbericht an" meldete die JUNGE FREIHEIT am 13.06.2023. Dabei geht es um den VS(Verfassungsschutz)-Bericht für 2021; der  ist online. Also habe ich mir die einschlägigen Passagen durchgelesen. Und obwohl ich alles andere als ein Fan des Björn Höcke bin und auch "seine" AfD mittlerweile kritisch sehe, war ich echt schockiert darüber, mit welch skrupellosen Methoden die Thüringer Verfassungsschützer eine Oppositionspartei fertigzumachen versuchen.
Wenn ich nachfolgend den modus operandi des Thüringer VS gegen die AfD kritisiere, dann geht es mir nicht darum, diese Partei zu verteidigen - und schon gar nicht deren Vorsitzenden Kryonik-Björn (der offenkundig in der 1. Hälfte des vorigen Jahrhunderts eingefroren wurde und beim Auftauen vom damaligen großdeutschen Nationalismus nichts vergessen, seither aber auch nichts hinzugelernt hat).

Montag, 2. Januar 2023

Marcel Fratzscher - Deutschlands Intelligenz-Ökonom!

 
"Marcel Fratzscher ..... studierte in Kiel, Oxford, Cambridge und Florenz Ökonomie"
informiert die Augsburger Allgemeine am Schluss des Interviews "Ich halte die beiden Preisbremsen für kolossale Fehler" vom 28.12.22 (in der Druckausgabe vom 28.12. u. d. T. "Die Preisbremsen sind kolossale Fehler").
Wahrscheinlich muss man an so vielen Universitäten studiert haben, um sich intellektuell zu diesem Satz zu befähigen:
"Wenn die BASF chemische Grundstoffe nun billiger in den USA herstellt, ist das insgesamt für das Unternehmen besser und damit auch für die deutsche Wirtschaft."

Dienstag, 13. Dezember 2022

Irre in der Nacht - Irre an der Macht. Irre im Dunkel und Irre im Licht. Doch ausgerechnet die Irren im Licht: die sieht man nicht!

 
Die deutschen Sicherheitsbehörden haben eine Gruppierung von "Reichsbürgern" zerschlagen, die einen Staatsstreich geplant hatten.
(Vgl. beispielsweise die Berichte "Reaktionen auf Razzia gegen 'Reichsbürger'
'Wir werden diese braune Suppe austrocknen'
", SPIEGEL 7.12.22. - "Schlag gegen Reichsbürger-Gruppe: Was die Chefs von BKA, Verfassungsschutz und der Generalbundesanwalt sagen" (TAGESSPIEGEL 08.12.2022. - "PLANTE UMSTURZ Wer ist Heinrich XIII. Prinz Reuß?", FAZ vom 07.12.2021; dazu noch ein weiterer Bericht vom 08.12.: "
HEINRICH XIII. PRINZ REUS: 'Enrico', der verhinderte König von Deutschland". -  "Richterin, Fürst, Ex-Polizisten und ein Oberst: Das sind die Anführer der Reichsbürger-Terrorbande", FOCUS 08.12.2022. -  "PETER WÖRNER (53) WAR IN PLÄNE ZUR LAUTERBACH-ENTFÜHRUNG VERWICKELT. Ex-Soldat brachte Ermittler auf 'Reichsbürger'-Spur", BILD 08.12.22. -  "
Die Köpfe hinter dem vereitelten Umsturz: Das sind die festgenommenen 'Reichsbürger' ", TAGESSPIEGEL 08.12.2022 und ebenfalls heute dort: "Weitere Durchsuchungen erwartet: Razzia in 'Reichsbürger'-Szene dürfte erst der Anfang gewesen sein". Unabhängig davon, wie man die Gefährlichkeit der "Reichsbürger" einschätzt, liefert der Kommentar "
Bundesweite Razzia gegen Reichsbürger: Die lange unterschätzte Gefahr" aus dem TAGESSPIEGEL vom 8.12. jedenfalls noch eine ganze Reihe ergänzender Informationen.

Montag, 11. Juli 2022

Darf in Deutschland jeder grüne Minister-Despot verfassungswidrigen Meinungsterror gegen russische Künstler ausüben?


Text meiner heute per E-Mail erstatteten Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Stuttgart:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen

Herrn Danyal Bayaz, Finanzminister des Landes Baden-Württemberg
wegen
Nötigung (§ 240 StGB) der russischen Opernsängerin Anna Netrebko.

SACHVERHALT:

In dem Artikel "Kein Konzert auf Stuttgarter Schlossplatz. Das Land bleibt bei Anna Netrebko hart" vom 07.07.2022 berichten die Stuttgarter Nachrichten:

Mittwoch, 4. Mai 2022

Darf in Deutschland jeder durchgeknallte Dorf-Despot verfassungswidrigen Meinungsterror gegen russische Prominente ausüben?

 
Ende Februar diesen Jahres hatte der Münchener Oberbürgermeister Dieter Reiter von Waleri Gergijew (andere SchreibweiseValery Gergiev), dem russischen Chefdirigenten der Münchner Philharmoniker, eine öffentliche Stellungnahme gegen Putins Überfall auf die Ukraine verlangt. Und für den Fall, dass er diese nicht abgeben würde, mit einer fristlosen Kündigung gedroht. (Die, nachdem der Dirigent die geforderte Erklärung nicht abgegeben hatte, dann auch ausgesprochen wurde.)

Mit E-Mail vom 27.02.2022 hatte ich gegen den OB Dieter Reiter Strafanzeige wegen Nötigung erstellt; Einzelheiten vgl. mein Blott "Staatlicher Gesinnungsterror in München und Hamburg gegen russischen Dirigenten: STRAFANZEIGEN gegen Münchener OB und Intendanten der Hamburger Elbphilharmonie". (Ich war übrigens nicht der Einzige; unabhängig von mir hatten auch andere Personen Strafanzeigen erstattet, darunter der AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron.)
 
Mit 4-seitigem Schreiben vom 30.04.2022 hat die Staatsanwaltschaft mir mitgeteilt, dass sie mit Verfügung vm 25.02.2022 das Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt habe. Das bedeutet, dass die Ermittlungen keinen "genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage" bieten, dass also keine (ausreichenden) Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat vorliegen.