Samstag, 22. Oktober 2016

München: Hauptstadt der konsensfaschistischen Bewegung?

 

Die Stadt München ist kommunalpolitisch untergliedert in Stadtbezirke. Für diese gibt es eine gewisse Selbstverwaltung oder Mitbestimmung, die durch die Bezirksausschüsse wahrgenommen wird. Die Tätigkeit dieser Ausschüsse ist geregelt in der "Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (Bezirksausschuss-Satzung)" vom 10. Dezember 2004, aktuell in der Fassung vom 04.03.2016.

Vorliegend sollte es ursprünglich nur um den § 23 a dieser Satzung gehen, der die Einführung von (ehrenamtlichen) Beauftragten gegen Rechtsextremismus UND RECHTSPOPULISMUS bei den Bezirksausschüssen regelt. Und um meine Auseinandersetzung in dieser Sache mit der (Bezirks-)Regierung von Oberbayern.
Im Laufe einiger Internet-Recherchen hat sich die Thematik dann wesentlich ausgeweitet.

Eingefügt wurde der § 23 a durch Verkündung im Münchener Amtsblatt Nr. 14/21. Mai 2013, B 1207 B [was immer das "B ..." bedeuten mag]. Wichtig für uns ist, dass die Regelung am 21. Mai verkündet wurde. Wann genau sie der Münchener Stadtrat beschlossen hat, weiß ich nicht; jedenfalls aber ebenfalls im Mai 2013.
In diesem Bericht der Abendzeitung vom 23.04.2013 erfährt man -meine Hervorhebung- : "Der Stadtrat wird im Mai voraussichtlich absegnen, dass Bezirksausschüsse offiziell Beauftragte gegen Rechtsextremismus ernennen können." Das dort genannte Interview mit der Leiterin der kommunalen Münchener "Fachstelle gegen Rechtsextremismus" (jetzt: "Fachstelle für Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit") Miriam Heigl wurde am 24.04.2013 publiziert.) 
 
Auf jeden Fall kann man davon ausgehen, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung die Partei Alternative für Deutschland (AfD) bereits als ernst zu nehmende neue politische Kraft in der Debatte war (deren sog. Gründungsparteitag hatte mit großer Teilnehmerzahl am 14.04.2013 in Berlin stattgefunden). Diese zeitliche Abfolge könnte dafür sprechen, dass der "Rechtspopulismus" schnell noch in die Stadtratsvorlage eingeschmuggelt wurde, um auch die AfD staatlich (und selbstverständlich rechtswidrig) bekämpfen zu können.
In dem Artikel "München wehrt sich" der Süddeutschen Zeitung vom 14.03.2013 ist nur von "Beauftragte gegen Rechtsextremismus" die Rede. Das muss jedoch nicht viel bedeuten, denn ein Zeitungsbericht wird nicht in fachsprachliche Verästelungen einsteigen.

Andererseits wird man, wenn man im Internet nach "Miriam Heigl" + "Rechtspopulismus" sucht, auch schon für frühere Zeitpunkte fündig. Das lässt vermuten, dass sich die Münchener Stadtverwaltung bereits vor Entstehung der AfD das Recht angemaßt hat, auch gegen nicht extremistische rechte politische Parteien vorzugehen, und dass sie ein solches Verhalten längst als ihr gutes Gewohnheitsrecht betrachtetet hat (und nach wie vor betrachtet):
  • Als "Dr. Miriam Heigl, Expertin für Strategien gegen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus" wird sie in einem zusammenfassenden Bericht über eine Veranstaltung der Grünen zum Thema "Die Mär vom guten Patrioten: Heimat, Stolz, Rechtspopulismus?" bezeichnet. Diese Vorträge waren Teil eines "Heimatkongresses" der Grünen in Regensburg am 03.12.2011). Man geht wohl kaum fehl in der Annahme, dass die Rechtsextremismusbekämpferin ihre Kompetenzen schon immer weiter ausgelegt und auf die "Rechtspopulisten" ausgedehnt hat.
  • Am 05.06.2012 war sie die Referentin einer Gewerkschaftsveranstaltung u. d. T. „Strategien gegen Rechtsextremismus und -populismus in München“.
Dass sich jedenfalls heute auch als Kämpferin gegen die AfD versteht scheint auf, wenn man in einem am 01.04.2016 ins Internet eingestellten Transkript eines Rundfunk-Interviews liest (meine Hervorhebung):
"Bachmann: „Das heißt, Sie haben heute auch mehr zu tun als vor sechs Jahren?“
Heigl: „Ja, viel mehr! Es gibt in München inzwischen mehr oder weniger täglich eine rechtsextreme oder rechtspopulistische Versammlung."
Solche Zahlen sind nur durch die Einbeziehung der AfD-Veranstaltungen erklärbar.
 
In ungenierter Offenheit informiert die Süddeutsche Zeitung am 05.05.2016 unter "Auf der richtigen Seite gegen rechts" darüber, dass Frau Dr. Heigl u. a. auch "Wirte [berät], die ihr Lokal nicht länger an rechte Parteien vermieten wollen."
Eine Staatsbedienstete brüstet sich also öffentlich mit ihrem verfassungswidrigen Kampf gegen die AfD! Denn dass diese zu denjenigen "rechten Parteien" gehört, deren politische Aktivitäten sie zu torpedieren versucht, ist schon deshalb nicht zu bezweifeln, weil es zum einen gar so viele (aktive) "rechte" Parteien in München nicht gibt, und weil eben nicht von "rechtsextremistischen", sondern generell von "rechten" Parteien die Rede ist.

Dass sie insoweit rechtswidrig handelt, ist ihr nur allzu sehr bewusst (meine Hervorhebungen):
"Heigl spricht ungern über Politik, denn als Mitglied der Verwaltung ist sie zu Neutralität verpflichtet. Aber eines beobachtet sie durchaus: "Dass die extreme Rechte es geschafft hat, die etablierte Politik vor sich herzutreiben. Und dass es dabei einen europaweiten Trend gibt, dass sich die Rechte gegenseitig stabilisiert, macht es noch schlimmer. Wir brauchen jetzt wirklich Demokraten, die aufstehen und für demokratische Werte plädieren."
Auch hier ist klar, dass mit "extremer Rechte" nicht die NPD gemeint sein kann. Rechte Parteien, die die Politik der (auf bestimmten Politikfeldern: Blockparteien) vor sich hertreiben, gibt es in Deutschland nur zwei: Die AfD einerseits - und, wenn auch nur sehr eingeschränkt, die CSU andererseits. Dagegen also 'steht sie auf' (bzw. hofft, dass das Volk aufsteht - und ein antirechter Sturm losbricht?). Mit ihrem steuerfinanzierten 'Volksaufstand' traut sie sich an die CSU natürlich nicht ran - wohl aber an die AfD.

Ganz offiziell zählt diese Demokratiefachstelle in ihrer Selbstbeschreibung die "Koordinierung verschiedener Akteure bei konkreten Anlässen (z.B. ein rechtspopulistischer Aufmarsch ...)" zu ihren Aufgaben. Da kommt es nicht darauf an, ob die AfD irgendwie "objektiv" rechtspopulistisch ist oder nicht: Im öffentlichen Diskurs wird sie (wenn auch in der Tagesschau zukünftig weniger häufig) so bezeichnet, und somit fühlt sich Frau Dr. Heigl auch zur Bekämpfung dieser Partei legitimiert (wie dies in den o. a. Einlassungen von Frau Dr. Heigl gegenüber der SZ sichtbar wird: Unter politischen Freunden spricht mal schon mal etwas ungenierter).
 
Es ist hier nicht der Ort, um die (meist sehr subtile) Lügenpropaganda ausführlich zu untersuchen, mit der die Münchener Demokraturexperten beispielsweise in ihren Broschüren dem Volk eine Gehirnwäsche verpassen.
Ein Beispiel für viele möchte ich aber doch geben (entnommen der BroschüreWerden wir von Flüchtlingen überrollt?“). Dort steht gleich als erster Punkt ein unter Immiggressionsfanatikern beliebtes scheinbares Gegenargument:
"Die meisten der weltweit ca. 60 Millionen Flüchtlinge kommen aus Entwicklungsländern und fliehen entweder im eigenen Heimatland oder in andere Entwicklungsländer (ca. 86%) ( UNHCR Global Trends 2014). Nur ein Bruchteil erreicht die Industrieländer (z.B. Europa)."
Diese Informationen mögen, für sich genommen, wahr sein. Aber hier ganz abgesehen davon, dass sie sich ständig ändern und Werte aus dem Jahr 2014 (wenn nicht gar 2013) heute so alt sind wie die Zeitung von gestern sind sie Teil einer betrügerischen Informationsstrategie. Die erregt vorsätzlich den Irrtum, dass solche Angaben die GANZE einschlägige Wahrheit seien. Das ist natürlich nicht der Fall.
Diejenigen Eindringlinge, die über die Balkanroute, Italien oder auf anderen Wegen in Deutschland einfallen sind zum großen Teil überhaupt keine Flüchtlinge, die etwa vor einem Bürgerkrieg oder politischer Verfolgung geflohen wären. Das sind Menschen, die, wenn sie genug Geld für die Reise bzw. zur Bezahlung der Schleuser zusammengespart haben, sich plötzlich von ihrem Heimatort in Richtung Europa bzw. Deutschland aufmachen.
Heißt: Das Potential, das vor unserer Tür steht und gerne bei uns eindringen würde, beläuft sich nicht auf äußerstenfalls 60 Mio. Menschen, sondern auf hunderte von Millionen. Das wissen natürlich auch die Broschürenverfasser. Aber für solche Leute sind die deutschen Mitbürger reine Staatssklaven, die zu arbeiten und Steuern abzudrücken haben. Also verpassen sie uns nach dem Motto, dass die ganze Wahrheit das Volk beunruhigen könnte, selektiv ausschließlich jene Informationen, die in ihr eigenes Konzept passen.
Das Fazit "Wir sollten Flüchtlinge willkommen heißen und uns im Umgang miteinander am Grundgesetz und an der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte orientierten" klingt wunderbar human, ist aber erbarmungslos inhuman gegenüber der deutschen Bevölkerung, indem sie dieser skrupellos unbegrenzte Kosten finanzieller und sozialer Art aufbürdet.
 
Auch hier wird also mit staatlichen Geldern Parteipropaganda finanziert: Für eine Politik der Massenimmiggression, wie sie von den herrschenden Kartellparteien (in Regierung und "Opposition") betrieben bzw. gebilligt wird. Damit macht die Stadt München mit öffentlichen Mitteln automatisch Propaganda gegen alle Parteien, die eine Massenimmiggression von sogenannten "Flüchtlingen" in unser Land ablehnen.
 
Das Kulturzentrum "Mohr-Villa" in Freimann, gleichfalls zu den Frontkämpfern der organisierten Münchener Bahnhofsklatscher gehörend ("Die Mohr-Villa positioniert sich - gemeinsam mit zahlreichen weiteren Kunst- und Kulturschaffenden dieser Stadt - gegen Diskriminierung und Rassismus. Wir stehen für das demokratische, weltoffene und multikulturelle München, in dem respektvoll miteinander umgegangen wird. Die Kulturszene ist geprägt von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Persönlichkeit. Wir sehen dies als Bereicherung, die wir auch täglich in der Mohr-Villa (er-)leben."), ist ehrlicher bei der Beschreibung der Motive der sog. Flüchtlinge: "Weltweit verlassen Menschen ihre Heimat auf der Suche nach einem Leben in Würde." Dabei ist "Würde" lediglich ein Euphemismus für "höherer Lebensstandard". Den in ihren eigenen Ländern zu erarbeiten ist den Heimatverlassern aber offenbar zu viel Arbeit; ins gemachte Nest legen geht schneller und ist weitaus bequemer.
Aber zurück zum Umgang der Münchener Pseudodemokraten mit dem sog. "Rechtspopulismus". Die Demokratoren sind nicht dumm und verschleiern ihre rechtswidrigen und verfassungsfeindlichen Machenschaften gegen die "rechtspopulistische" Parteienkonkurrenz, indem sie diesen Teil ihrer Aufgaben (zu dem sie sich selber ermächtigt haben) in die Zivilgesellschaft outsourcen. Dadurch merken es die rechtswidrig Benachteiligten noch nicht einmal, dass hier eine staatliche Stelle dahintersteckt.
Von daher wird auch die o. a. Forderung von Frau Dr. Heigl nach mehr Mitteln für private Initiativen "gegen rechts" verständlich: Die können sehr viel unbeobachteter und damit freier operieren als eine Behörde. Und man züchtet sich ein weites (Kohlkopf-)Feld von dankbaren Polit-Parasiten heran, die natürlich auch außerhalb ihrer Arbeitszeit für die Erhaltung und Vermehrung ihres (im Kern linken bis linksextremistischen) Politschmarotzer-Biotops kämpfen.
 
Wie das "Outsourcing" des Kampfes gegen (u. a.) die AfD funktioniert, zeigt sich in der Initiative "KunstKulturRespekt.de". Als Motto bzw. Zielsetzung verkündet die Homepage: "Münchner Kunst- und Kulturschaffende gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Rechtspopulismus". Die (seinerzeitige) Fachstelle gegen Rechtsextremismus (FgR) erscheint im Impressum von dieser Webseite, ist also deren Betreiberin. 
Mit anderen Worten: Die Initiative wird von einer staatlichen Stelle koordiniert und zumindest deren Webseite auch von der Kommune finanziert. (Darüber hinaus finanziert die Stadt zweifellos auch Veranstaltung dieser Initiative: Sei es, dass Theater usw. ohnehin aus öffentlichen Geldern subventioniert werden, sei es, dass im Einzelfall - weitere - Zuschüsse fließen.)
 
Bei den heutigen Kulturschaffenden braucht es noch nicht einmal eine Reichskulturkammer oder ähnliche gleichgeschaltete Organisationen, damit diese ihr gesellschaftliches Plansoll erfüllen und an der Spitze des zivilisatorischen Fortschritts (am Ende zum Kalifat?) marschieren. 
Wie mühselig mussten doch die nationalsozialistische und die kommunistische Diktatur die Kulturschaffenden auf Linie bringen, und wie begeistert lassen sich die heutigen Kulturschaffenden unter den bunten Bannern des Konsensfaschsimus zusammenrudeln!
Da will auch das Deutsche Jagd- und Fischereimuseum in München nicht abseits stehen, das sich seiner Pflicht zur Vergangenheitsbewältigung vollauf bewusst ist: "Das Personaltableau von Vorstand und Verwaltungsrat liest sich wie ein who is who der nationalsozialistischen Partei-Elite und unterstreicht, welche Bedeutung dem Thema Jagd seitens des Regimes eingeräumt wurde. Neben Weber, dem Münchner Oberbürgermeister Karl Fiehler und dem NS-affinen Bankier August von Finck bildete eine illustre NS-Nomenklatur den engeren Führungszirkel, darunter Adolf Wagner (Gauleiter München Oberbayern), Hans Frank (bayerischer Justizminister), Hermann Esser (stellvertretender Reichstagspräsident), Hinrich Lohse (Gauleiter Schleswig-Holstein) und Martin Mutschmann (Gauleiter Sachsen)." Diesmal will man es aber besser machen und verkündet der hingerissen lauschenden Weltbevölkerung: "Die Museumsleitung und der Stiftungsvorstand lehnen jegliches rechtes [also nicht etwa nur rechtsEXTREMES!] Gedankengut ab. Daher und aufgrund der Geschichte des Hauses, ist das Museum seit 2013 auch Mitglied der Initiative 'Kunst und Kultur für Respekt – Münchner Kunst- und Kulturschaffende gegen Rassismus, Rechtsextremismus und Rechtspopulismus'."
Armer Erich: Wenn die Kultur-Werktätigen ihre gesellschaftliche Verantwortung (bzw. das, was sie dafür halten) schon in seiner DDR so total verinnerlicht hätten, dann wäre der erste Arbeiter- und Bauernstaat auf deutschem Boden gewisslich nicht gestorben, sondern würde noch heute fortexistieren.
Außer den Ideologiefischern und Abweichlerjägern erscheinen auf der Mitgliederseite der Initiative z. B. die Münchener Lach- und Schießgesellschaft, die Stadtbibliothek, die Bayerische Staatsoper und der 1. FC München. Ganz großes Schauspiel bietet auch das Residenztheater. Aber selbst die "Pfennigparade", ein Reha-Zentrum, möchte nicht abseits stehen, wenn die Münchener Kulturadepten das große gesellschaftliche Werk ins Werk setzen. Desgleichen melden die Bildenden Künstler dem Zeitgeist voller Stolz Vollzug. Und "Die Färberei" sieht sowieso immer rot, wenn die nur einen normalen Bürger erblickt.
Durch irgend etwas müssen sich die Steuerschluckspechte der deutschen Kulturszene halt auszeichnen, wenn schon nicht (wie Nadine Hoffmann mit guten Gründen konstatiert) durch geniale Schöpferkraft.
 
Wolfgang Schivelbusch könnte seinen (und unsern) Blickwinkel bestimmt immens erweitern und bereichern, wenn er seinem Werk "Entfernte Verwandtschaft: Faschismus, Nationalsozialismus, New Deal 1933-1939" ein weiteres folgen ließe.Titelvorschlag: "Das umfunktionierte Erbe: Nationalsozialismus, Kommunismus und Bahnhofsklatscher".
 
Auch in ihren ausgefeilten Plan zur Erfüllung ihes gesellschaftlichen Plansolls (Titel: "Die Münchner Handlungsstrategie gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit") haben die Aufseher des Münchener Demokratielagers den "Rechtspopulismus" vielfältig eingeschmuggelt (Hervorhebungen jeweils von mir):
  • "Auch in München sind tradierte Geschlechterrollen und Männlichkeitsbilder sowie Homosexuellenfeindlichkeit von konstitutiver Bedeutung für Rechtsextremismus und Rechtspopulismus."
  • "..... sich momentan Rechtsextremisten und Rechtspopulisten einerseits sowie salafistische Extremisten andererseits gegenseitig hochschaukeln."
  • "..... hat das Kreisverwaltungsreferat Fotografierverbote sowie Beschränkungen zur Sprechdauer bei rechtspopulistischen Versammlungen verfügt, die der BayVGH beide bestätigt hat." [Diese Passage bezieht sich allerdings mit Sicherheit nicht auf die AfD.]
  • "Diese Abkehr vom biologistischen Rassismus wird heute auch in München punktuell von Rechtsextremisten und durchgehend von Rechtspopulisten genutzt, um sich moderner zu geben und die eigenen ideologischen Wurzeln zu kaschieren. Rechtspopulisten betreiben einen kulturalistischen Rassismus par excellence, häufig gegenüber Muslimen."
  • "In München wird offensichtlich nicht nur nach rassistischen Mustern abgewertet oder ausgegrenzt, es gibt auch eine erhebliche Tendenz zum „Sozialdarwinismus“ ....., in diesem Fall zur Abwertung von Obdachlosen und Langzeitarbeitslosen. Diese Entwicklung haben auch Münchner Rechtsextremisten und Rechtspopulisten zur Kenntnis genommen; hier setzen sie an, um in die Mitte der Gesellschaft zu gelangen. Denn Rechtsextremisten und Rechtspopulisten haben erkannt, dass eine Konzentration auf die Abwertung spezifischer Gruppen erfolgversprechender ist, als gleich das komplette rechtsextreme Weltbild zu transportieren."
  • " [Die] Abkehr vom biologistischen Rassismus wird heute auch in München punktuell von Rechtsextremisten und durchgehend von Rechtspopulisten genutzt, um sich moderner zu geben und die eigenen ideologischen Wurzeln zu kaschieren. Rechtspopulisten betreiben einen kulturalistischen Rassismus par excellence, häufig gegenüber Muslimen."
  • "Auch manche Rechtspopulisten haben in ihrem überzogenem Philosemitismus eine faktische Tendenz zum Antisemitismus: Wenn Juden nicht erkennen, was für sie gut ist, dann kümmern sich die Rechtspopulisten um deren vermeintlichen Belange."    [Auf gut Deutsch also: Wer die Juden allzu sehr liebt, ist auch ein Antisemit! DAS hättet ihr euch sicherlich nicht träumen lassen, liebe Israel-Freunde unter meinen Facebook-Freunden: Dass euer Philosemitismus in Wahrheit ein Krypto-Antisemitismus ist! Aber ihr seht: Der Geist von München macht auch solche dialektischen Volten möglich. Was freilich auch aufschlussreiche Rückschlüsse auf seine ideologische Herkunft zulässt.]
 
Viel Feind bringt nicht in jedem Falle viel Ehr. Hier indes belohnt er die Münchener Hütehunde der politischen Korrektheit mit einer Stellenmehrung: "Große Einigkeit Ein Zeichen an Fanatiker" jubelte die Süddeutsche am 21.09.2016 und meldete:
"Die Stadt will ihren Kampf gegen Radikalismus und Extremismus verstärken und baut dafür die zuständige Fachstelle für Demokratie aus. Der Personalausschuss genehmigte am Mittwoch eineinhalb zusätzliche Stellen und einen Zuschuss, mit dem eine weitere halbe Stelle bei einem freien Träger bezahlt werden kann. "Wir sind sehr zufrieden", sagte Miriam Heigl, Leiterin der Fachstelle. "Wir sehen diesen Beschluss auch als Würdigung unserer Arbeit, die wir bisher geleistet haben." Mit den neuen Mitarbeitern könne die Fachstelle künftig noch mehr in die Stadtviertel gehen und dort auch das Engagement der Bezirksausschüsse insbesondere gegen den Rechtsextremismus unterstützen. "Im Moment sind wir mit unseren Möglichkeiten am Limit", sagt Heigl."
Die eigenmächtige Ausweitung ihres Arbeitsgebiets hat sich also rentiert: Sie kann nachweisen, dass sie "am Limit" ist - und die Münchener Parteien wissen, was sie an ihr haben:
"Im Stadtrat demonstrierten jedenfalls die im Personalausschuss vertretenen Parteien große Einigkeit. Alle standen hinter dem Beschluss, die Fachstelle auszubauen. Diese leiste "sehr gute Arbeit", sagte Bettina Messinger, Sprecherin der SPD im Ausschuss. ..... Neben dem Regierungspartner CSU sah das auch die Opposition so. "Das ist eine sehr gute Sache", sagte Grünen-Fraktions-Vize Dominik Krause."
 
Doch egal, wie viel Staatsknete die Rechtsextremismusbekämpfer bekommen: Ihre Gierschlünde bekommen diese menschenfreundlichen Beutegreifer der Steuersklaven niemals voll. Vor allem sollen Steuergelder an die privaten Anti-Rechten umgeleitet werden: "..... braucht es ihrer [Heigls] Meinung nach mehr Geld: „Momentan investiert die Staatsregierung alles ins Innenministerium, zivilgesellschaftliche Initiativen sind dagegen unterfinanziert“, schimpfte sie. Andere Bundesländer gäben dafür pro Bürger zwischen 50 Cent und 1 Euro aus" berichtete die Bayerische Staatszeitung am 21.10.2016 über eine Landtags-Anhörung. (Bei der natürlich auch die anderen Befragten zahlreiche Ideen hatten, wofür man den Steuerzahlern noch mehr Geld zur Förderung einer ihren Zwecken förderlichen Reichseinheitsgesinnung abzwacken könnte.)
Der Münchner Merkur berichtete am 20.10. über diese Anhörung: "Für Miriam Heigl, die für die Landeshauptstadt München die Fachstelle für Demokratie leitet, greift das Konzept zu kurz. Die Staatsregierung greife beim Kampf gegen Rechtsextremismus hauptsächlich auf Polizei und Verfassungsschutz zurück. Zivilgesellschaftliche Initiativen – Menschen, die demokratische Werte schätzen und verteidigen – seien dagegen unterfinanziert."
Worauf das abzielt, sollte politisch Denkenden klar sein: Mehr Geld für private Extremismusbekämpfer - um die Verwendung dieser öffentlichen Mittel so weit wie möglich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Auf diese Weise kann man u. a. die AfD bekämpfen (lassen), ohne sich für Verstöße gegen das für staatliche Stellen geltende parteipolitische Neutralitätsgebot rechtfertigen zu müssen.

Tatsächlich verdoppelt bereits die Bundesregierung im kommenden Jahr die Mittel für den sogenannten 'Kampf gegen rechts' von 50 auf 100 Mio. €, was dann etwa 1,20 € pro Kopf der Bevölkerung (also einschl. Kinder und Greise) entspricht. Weitere üppige Fördertöpfe auf Landes- und kommunaler Ebene (z. B. in München) kommen hinzu.
Doch die nimmersatte Gier der linken und linksextremen Demokraturdompteure nach Staatsknete ist grenzenlos.
Eines immerhin muss man dieser schmarotzenden Ausbeuterklasse zubilligen: In der Ablehnung von Grenzen sind die konsequent!


Wie ich eingangs sagte, haben meine Recherchen zur Vorgeschichte des § 23 a mich etwas über meine ursprüngliche engere Themenstellung hinaus gelenkt. Nun also zurück zur Installierung von Beauftragten gegen Rechtsextremismus UND RECHTSPOPULISMUS bei den Münchener Bezirksausschüssen.
Beauftragte gegen Rechtsextremismus gab es in zumindest einigen der Bezirksausschüsse schon vorher (vgl. dazu die Pressemitteilung der Partei "Die Freiheit", Landesverband Bayern, vom 19.12.2012 "Ludwig Wörner (SPD) in SZ: FREIHEIT ist 'Gschwerl'!" und der NPD München vom 31.12.2012 "Aufklärungsaktion im Münchner Westen"). Aber offenbar wollten die Münchener Machthaber diese Institution ausbauen und zugleich rechtlich untermauern und verfestigen. Die einschlägige Bestimmung lautet (Hervorhebungen von mir):

"§ 23 a Beauftragte gegen Rechtsextremismus
(1) Der Bezirksausschuss kann einen oder mehrere Beauftragte gegen Rechtsextremismus benennen. Die bzw. der Beauftragte muss nicht dem Bezirksausschuss angehören. Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt im Sinne des Art. 19 Abs. 1 GO. Wenn keine Beauftragte bzw. kein Beauftragter benannt ist, können auch Bezirksausschussvorsitzende Tätigkeiten nach Abs. 2 wahrnehmen. Dieses Recht kann im Einzelfall oder generell durch Beschluss des Bezirksausschusses eingeschränkt werden.
(2) Die Tätigkeit der Beauftragten gegen Rechtsextremismus soll die demokratischen Aktivitäten gegen Rechtsextremismus auch in den einzelnen Münchner Stadtteilen befördern. Welche der nachfolgend genannten Tätigkeiten die einzelnen Beauftragten gegen Rechtsextremismus übernehmen, ist zunächst Entscheidung des Bezirksausschusses vor Ort und innerhalb des durch den Bezirksausschuss festgelegten Rahmens der beauftragten Person selbst:
a) Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil für die Themen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus.
b) Regelmäßiger Besuch von Schulungen und Veranstaltungen, die von der Fachstelle gegen Rechtsextremismus empfohlen oder selbst abgehalten werden.
c) Unterstützung der Aktivitäten der Bürgerinnen und Bürger gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus im Stadtbezirk.
d) Vernetzungsarbeit zwischen den Bezirksausschüssen bzw. mit der Verwaltung und Vereinen, Initiativen und Schulen vor Ort.
e) Erhalt von Informationen der Stadtverwaltung und (zügige) Weitergabe von Informationen zu rechtsextremen und rechtspopulistischen Themen in mündlicher und schriftlicher Art an den Bezirksausschuss (insbesondere an die Bezirksausschussvorsitzende bzw. an den Bezirksausschussvorsitzenden) und an die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil.
f) Organisation und Anmeldung von Veranstaltungen oder Infoständen im Stadtteil. Die bzw. der Beauftragte organisiert Veranstaltungen und Versammlungen eigenständig und ausschließlich als eigene Veranstaltungen des jeweiligen Bezirksausschusses.
Es steht den Bezirksausschüssen frei, jederzeit aus dem Satzungskatalog bestimmte Tätigkeiten per Beschluss herauszunehmen. Die Beauftragten gegen Rechtsextremismus sind verpflichtet, den Bezirksausschuss und insbesondere die bzw. den Bezirksausschussvorsitzenden mündlich bzw. schriftlich unverzüglich über die ergriffenen Tätigkeiten zu informieren. Sofern mehrere Beauftragte benannt sind, müssen sich diese zusätzlich gegenseitig unverzüglich informieren.
(3) Sind die Beauftragten gegen Rechtsextremismus nicht Mitglieder des Bezirksausschusses, werden sie zu den öffentlichen Sitzungen des Bezirksausschusses eingeladen und zu den nichtöffentlichen Sitzungen hinzugezogen, wenn Angelegenheiten behandelt werden, die die Tätigkeitsfelder der Beauftragten gegen Rechtsextremismus berühren könnten. Der Bezirksausschuss soll ihnen in diesen Fällen die Möglichkeit zum Vortrag geben. Soweit ihre Anträge nicht von der vorsitzenden Person oder anderen Mitgliedern des Bezirksausschusses übernommen werden, findet § 9 Abs. 6 entsprechend Anwendung.
(4) Den Beauftragten gegen Rechtsextremismus wird Rechtsschutz für Maßnahmen gewährt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit stehen. Hiervon sind strafrechtliche und zivilrechtliche Verfahren umfasst. Art. 20 Abs. 4 Satz 3 GO gilt entsprechend. Dasselbe gilt, wenn Bezirksausschussvorsitzende Tätigkeiten gemäß § 23 a Abs. 1 Satz 4 wahrnehmen.
(5) Für die Entschädigung externer Beauftragter gegen Rechtsextremismus gilt § 18 entsprechend."

Gegen die Einbeziehung des sog. "Rechtspopulismus" in die Feindbestimmung für die Rechtsextremismusbeauftragten hatte ich mit E-Mail vom 30.06.2016 Beschwerde bei der (Bezirks-)"Regierung von Oberbayern" (so die offizielle Bezeichnung) eingelegt und die Bezirksregierung als zuständige Rechtsaufsicht über die Stadt München aufgefordert, die Satzung aufzuheben oder auf andere geeignete Weise die m. E. rechtswidrige Einbeziehung der "Rechtspopulisten" in den satzungsmäßigen Bekämpfungsauftrag zu annullieren, weil sie gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot für staatliche Stellen verstößt.

Die Bezirksregierung hat sich zunächst durchaus korrekt verhalten und der Münchener Stadtverwaltung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Zwischenbescheid vom 04.08.2016 teilte man mir mit, dass die Stellungnahme noch nicht vorliege.
Das bedeutet zunächst einmal, dass die Fachbeamten bei der Regierung von Oberbayern meine Eingabe nicht von vornherein für unbegründet gehalten haben: Sonst hätten sie die ja sofort abgeschmettert.
Aufgrund der zeitlichen Verzögerung lässt sich außerdem vermuten, dass sich die Münchener Verwaltungsjuristen schwer getan mit dem Versuch, diesen grundgesetzwidrigen Satzungsteil zu rechtfertigen. Und weil denen die Rechtswidrigkeit der inkriminierten Satzungsregelung bewusst war, aber andererseits die Münchener Kommunalpotentaten alles daransetzen, um auch weiterhin den Staat für ihre Parteizwecke einzuspannen, waren sie gezwungen eine Scheinrechtfertigung zusammenzuschustern, die juristisch absolut substanzlos ist.
 
Diese Stellungnahme selbst liegt mir zwar nicht vor. Ich bin allerdings sicher, dass die Bezirksregierung die hanebüchene Unlogik in ihrem Ablehnungsbescheid an mich vom 17.10.2016 (vgl. nachfolgende drei Scans) nicht selber fabriziert, sondern mehr oder weniger wörtlich aus der Stellungnahme der Münchener Stadtverwaltung übernommen hat.
Den zuständigen Bediensteten in der Bezirksregierung ist klar, welche politische Brisanz es hätte, wenn im Verwaltungswege festgestellt würde, dass sich die Münchener Stadtregierung (bereits seit Jahren) anmaßt, in verfassungswidriger Weise politische Konkurrenzparteien zu bekämpfen und zu behindern.
Und die Stadt München wird von sich aus die Satzung solange nicht entschärfen, wie sie nicht auf dem Verwaltungs- oder Rechtsweg dazu gezwungen bzw. verurteilt wird.

Also haben (nach meiner festen Überzeugung) die Bediensteten der Bezirksregierung die völlig haltlose und rein politisch zusammenfrisierte Münchener Argumentation übernommen, um den lästigen Beschwerdeführer auf Biegen oder Brechen abzuwimmeln.
Denn so unterbelichtet, die logisch-argumentative Luftnummer der Münchener nicht als solche zu durchschauen, sind die Bezirks-Beamten mit Sicherheit nicht.

Hier der Bescheid (die Seiten sind beschnitten; der Text ist aber vollständig).

Seite eins:

 Seite zwei:

Seite drei (Schluss):


Eigentlich tun mir die zwei armen Schweine ja leid, die hier versucht haben, irgendwie mit heiler Haut aus der heißen Nummer rauszukommen.
Trotzdem ist für mich völlig eindeutig, dass sie ihren Bescheid wider bessere eigene Überzeugung mit dem vorliegenden Inhalt abgefasst und damit vorsätzlich pflichtwidrig statt der gebotenen korrekten rechtlichen Würdigung und Entscheidung eine politisierte Entscheidung getroffen haben, um deren Rechtswidrigkeit sie sehr wohl wussten.

Aus diesem Grunde (und weil ich auf meiner Ebene keine andere Möglichkeit sehe, um den Vorgang weiter zu treiben) habe ich mit E-Mail vom 21.10.2016 die folgende Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Entscheider erhoben:
 
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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ihre beiden Bediensteten Hr. Ltd. Regierungsdirektor Gruber und Hr. Elmar Zehe.
Der Grund liegt in dem mir erteilten Bescheid vom 17.10.2016, Az. 12.1.11-1412-1/16-M.
 
Meine vorausgegangene Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt München richtete sich, zusammengefasst und im Kern, dagegen, dass in der Münchener Bezirksausschussatzung die Berufung von (ehrenamtlich tätigen) Beauftragten gegen Rechtsextremismus UND RECHTSPOPULISMUS vorgesehen ist.
Als “rechtspopulistisch” (aber NICHT rechtsextremistisch!) wird im öffentlichen Diskurs die Alternative für Deutschland (AfD) bezeichnet. (Daran ändert es auch nichts, dass z. B. die Tagesschau diesen agitatorischen Begriff zukünftig
nicht mehr routinemäßig verwenden will.)
Der Beschwerdeführer wohnt zwar nicht in München, ist jedoch Parteimitglied der AfD und als solcher dadurch in seinen Rechten beeinträchtigt, dass sich hier ein Organ der staatlichen Organisation Deutschlands (nämlich die Gemeinde München) rechtswidrig mit staatlichen Machtmitteln gegen eine legale Partei agitiert, die zudem nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird und die somit jedenfalls von staatlichen Stellen auch nicht als extremistisch diskreditiert werden darf.Davon abgesehen sind Sie bereits im Rahmen Ihrer Rechtsaufsicht verpflichtet, gegen rechtswidrige Regelungen in Ihrem Bereich vorzugehen, soweit Ihnen diese zur Kenntnis gelangen. Was hier der Fall ist.
 
Ich gehe davon aus (auch wenn diese Vermutung bzw. dieses Faktum als solche/s natürlich kein Beschwerdegrund ist), dass Ihre Mitarbeiter die von den Politjuristen der Stadt München (in vollem Bewusstsein der logischen Unhaltbarkeit) zusammengeschusterte Ablehnungsbegründung übernommen haben und heilfroh waren, diese politisch ja durchaus heikle Geschichte scheinbar vom Tisch zu bekommen. Wobei ich Ihren Mitarbeitern unterstelle, dass sie die Haltlosigkeit der Scheinbegründung sehr wohl durchschaut haben.
Alternativ müsste ich annehmen, dass Ihre Mitarbeiter entweder selber gewaltige Probleme mit logischem Denken und damit massive intellektuelle Defizite haben, oder dass sie massive Vorurteile gegen die AfD hegen und diese dienstlich ausleben. Beides halte ich für weniger wahrscheinlichere Varianten; vielmehr ist davon auszugehen, dass Ihre Bediensteten durchaus intelligent genug sind, um die logische Haltlosigkeit ihrer (Ihrer) Ablehnung zu durchschauen.
Wenn sie diese dennoch in der vorliegenden Form verfasst (bzw. von den Politjuristen der Gemeinde München so übernommen) haben, dann zweifellos mit dem Vorsatz, auf diese wissentlich unredliche Weise auf Biegen oder Brechen aus dieser politisch unangenehmen Nummer rauszukommen.
 
Zitat: “Ein Bezug zur örtlichen Gemeinschaft im Hinblick auf die Stadtbezirke kann bei der Bestellung von Beauftragten gegen Rechtsextremismus jedenfalls insoweit angenommen werden, als dadurch der möglichen Entfaltung von Bestrebungen im Stadtbezirk, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, begegnet und damit Einfluss auf ein gedeihliches Zusammenleben in der örtlichen Gemeinschaft genommen werden soll.”
Wenn der Satz richtig ist, dass eine Kommune “Bestrebungen ... [begegnen darf], die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind”, dann ist der Gemeinde damit aber zugleich auch eine Grenze gesetzt: Parteipolitischen Bestrebungen, die NICHT gegen die FDGO gerichtet sind, darf ein staatliches Organ eben NICHT entgegentreten; vielmehr ist der Staat jenseits dieser (engen) Grenze zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet.
Und dass die politische Tätigkeit der AfD gegen die FDGO gerichtet wäre, wird die Regierung von OBB (und sogar die Stadt München) sicherlich nicht behaupten wollen.
 
Zitat (Hervorhebung von mir): “Auch soweit dem Beauftragten durch § 23 a der Bezirksausschussatzung nicht nur Aufgaben hinsichtlich des Themas “Rechtsextremismus”, sondern auch hinsichtlich des Themas “Rechtspopulismus” zugewiesen werden, ist dies nicht zu beanstanden. [Begründung:] Denn zwischen den Begriffen und Themenkreisen “Rechtsextremismus” und “Rechtspopulismus” bestehen zumindest fließende Übergänge.; die Bundeszentrale für politische Bildung geht auf ihrer Internetseite sogar davon aus, dass zum Spektrum des Rechtspopulismus ‘rechtsextreme Parteien genauso [gehören] wie Gruppierungen, die mit populistischen Äußerungen auf sich aufmerksam machen wollen’, gehören.
Dass “alles fließt” wusste schon der altgriechische Philosoph Heraklit. Recht und Gesetze freilich sind dazu da, das Fließende in feste Formen zu bringen. Wo versucht wird, diese aufzulösen, herrscht die Willkür und das Recht (sowie in diesem Falle die Demokratie) fließen den Bach runter.
 
Begriffsinhalte sind nicht vom Lieben Gott vorgegeben. Man kann kann also (was dann in politisch-agitatorischer Absicht geschehen würde) die begriffliche Kategorie “Rechtspopulismus” auch in der Weise verwenden, dass sie den Rechtsextremismus beinhaltet. Selbst aber dann, wenn man der bpb diese (im öffentlichen Diskurs allerdings völlig unübliche) Begriffsverwendung durchgehen lassen will, ist die logische Hierarchie in deren o. a. Aussage völlig unmissverständlich so, dass der Rechtsextremismus als eine Unterkategorie des Rechtspopulismus verstanden wird. Woraus zwingend folgt, dass es (immer unterstellt, diese Kategorienbildung wäre überhaupt richtig oder zulässig) selbst im Verständnis der bpb in der logischen Klasse des “Rechtspopulismus” eine Unterklasse “Rechtsextremismus” gibt, und daneben eine oder mehrere weitere Unterklasse/n XYZ.
 
Entscheidend ist hier, dass nicht umgekehrt der Rechtspopulismus eine Subkategorie des Rechtsextremismus ist. Das ist zwar eigentlich eine banale Feststellung; aber eben diese Tatsache wird in der beanstandeten Entscheidung auf den Kopf gestellt und subkutan insinuiert, dass der Rechtspopulismus eine Variante des Rechtsextremismus sei.
 
Andererseits: WENN (um hier auch noch diese, rein abstrakte, Denkmöglichkeit äußerst hilfsweise zu erörtern) der Rechtspopulismus tatsächlich eine logische Unterklasse zum Rechtsextremismus wäre, bestände keinerlei Notwendigkeit, neben dem Rechtsextremismus den Rechtspopulismus in der Bezirkssatzung überhaupt zu erwähnen.
Vielmehr folgt umgekehrt gerade aus der Tatsache der Erwähnung, dass auch für die Verfasser der Bezirkssatzung selber der Rechtspopulismus eben NICHT mit dem Rechtsextremismus identisch und auch keine Untergruppe davon ist. Die Erwähnung beider Begriffe bedeutet und beabsichtigt also eine Ausweitung: Hier soll mit staatlichen Machtmitteln nicht nur dem Rechtsextremismus entgegengetreten werden, sondern auch dem Rechtspopulismus.
 
Das aber ist unzulässig, das ist verfassungswidrig und das sind verfassungsfeindliche Bestrebungen des herrschenden Parteienblocks, denen die Bürger einerseits und die staatliche Rechtsaufsicht rechtzeitig und entschlossen entgegentreten müssen: Wehret den Anfängen!
 
Mit angeblich “fließenden Übergängen” lässt sich eine solche illegale Ausweitung ihrer Befugnisse durch die Münchener Machthaber nicht rechtfertigen.
Fließend sind auch die Übergänge von den “Rechtspopulisten” zur ebenfalls “rechten” CSU. Welche die Stadt München dann ebenfalls observieren und schikanieren dürfte.
Und überhaupt “fließt” alles im Parteiensystem: Der AfD fließen überproportional viele Stimmen von früheren Wählern der LINKEN und von wahlberechtigten Immigranten zu, Koalitionen fließen je nach Mehrheitsverhältnisse mal in diese und mal in jene Richtung. Für nicht wenige Bürger verfließen überhaupt die Grenzen zwischen ALLEN Parteien zu der einen Aussage (mit der ich mich nicht identifiziere): “Politiker sind alles Verbrecher, die wollen sich nur die Taschen vollmachen”. Fließend ist sogar der Übergang von Bundesjustizminister Heiko Maas zu gewaltbereiten Linksextremisten, ohne dass man ihn deswegen strafrechtlich belangen könnte.
 
Die Krönung der politjuristischen Scheinargumente in Ihrem Bescheid (mutmaßlich jedoch bereits in der Stellungnahme der Münchener Machthaber an Sie ausbaldowert) ist freilich der Satz:
“... da die Regelung des § 23 a der Bezirksausschussatzung gerade keine bestimmten Parteien nennt, sondern nur generell von Rechtsextremismus und Rechtspopulismus spricht [verstößt sie auch nicht gegen das Neutralitätsgebot für staatliche Stellen]”.
Das erinnert an verbalmagische Praktiken primitiver Volksstämme, wie sie sich etwa im Rumpelstilzchen-Märchen niedergeschlagen haben mögen:
Ach wie gut, dass niemand weiß, dass AfD unser Feindbild heißt.
Wer den Parteinamen nicht ausdrücklich niederschreibt,
Dessen rechtswidrige Bezirkssatzung bestehen bleibt”.
Oder, auf der anderen Seite, an Rechtsnormen und rechtliche Entscheidungen in Diktaturen, die auf logische Konsistenz wenig Rücksicht nehmen müssen. 
 
Dass solche “Begründungen” wie oben einer objektiven gerichtlichen Nachprüfung (zu deren Beantragung ich meine Partei nunmehr nachdrücklich auffordern werde) nicht standhalten, ist Ihnen zweifellos klar. Und das war mit Sicherheit auch Ihren Entscheidern klar. Denen es nicht um die Einhaltung von Recht und Gesetz zu tun war, sondern lediglich darum, einen lästigen Beschwerdeführer mit einem Bescheid abzuwimmeln, dessen Begründungslogik allenfalls Klippschüler überzeugen kann.
 
 
Zur Frage der Namens-Bekanntgabe der Rechtsextremismus-Beauftragten:
 
Mich persönlich interessieren die Namen der Münchener rechts-Bekämpfer nicht gar so vordringlich.
Aber es ist ein Skandal in einer Demokratie, dass eine Kommune einerseits Beauftragte einsetzt, die mit den Bürgern kommunizieren sollen, und andererseits deren Namen geheimhält.

Also, dazu muss ich doch mal sagen, was man ja wohl noch wird sagen dürfen: Beim Adolf, da hätte es so etwas nicht gegeben! Damals wusste wenigstens jeder, wer der Blockwart war.
Ok: Die Namen der Gestapo-Mitarbeiter und Zuträger wurden natürlich schon damals nicht veröffentlicht. Und später, beim Erich, waren die Namen der Stasi-Spitzel ebenfalls streng geheim. Was mich (insoweit auf dem Leuchtenden Pfad der Münchener Politjuristenlogik wandelnd) zu dem Schluss führt, dass sich die Hauptstadt der Bewegung* offenbar zur Fortsetzung dieser beiden deutschen Traditionsstränge verpflichtet fühlt.
* (Heutzutage der verfassungswidrigen Anti-AfD-Bewegung. Zu früheren Zeiten war die Stadt zwar von einer anderen Ideologie bewegt. Eine historische Konstante ist freilich für beide Fälle zu konstatieren: Die Demokratiefeindlichkeit der jeweiligen Münchener Machthaber.)

Diese E-Mail ist nicht vertraulich und kann beliebig weitergegeben werden.
Auch an die Stadtverwaltung München, die mutmaßlich die eigentliche Urheberin ihres Ablehnungsbescheides ist.
Vielleicht lassen sich die dortigen Grundgesetzfeinde ja noch weitere wunderliche Begründungen einfallen, um die Rechtmäßigkeit ihrer illegalen Konkurrenzbekämpfung mit staatlichen Machtmitteln vorzutäuschen?
 
Im Übrigen werde ich diese Vorgänge in meinem Blog publik machen.
Schließlich soll jeder Bürger die Möglichkeit haben, sich über verfassungsfeindliche Aktivitäten der Münchener Stadtregierung zu informieren.
Und ebenso darüber, wie derartige Aktivitäten durch Bedienstete einer Bezirksregierung  pflichtwidrig und mit Sicherheit wider die eigene bessere Einsicht gedeckt werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
Burkhardt Brinkmann
 
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Nachtrag 23.10.2016

Über die DDR wird berichtet, dass es einen riesigen Kontrast gab zwischen der kommunistischen Propaganda und der gesellschaftlichen Realität.
So ähnlich kommt das langsam auch im wiedervereinigten Merkel-Deutschland, und ganz besonders in München (wenn ich an die Propagandabroschüren der dortigen Demokraturfachstelle denke).
Einen Bericht über die Wirklichkeit liefert der Artikel "Familie zieht wegen Zuständen in ihrem Stadtteil weg. Integration in München: Abschiedsbrief einer verzweifelten Mutter" der tz vom 21.10.2016.

 
ceterum censeo
 
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand vom 23.10.2016

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