Freitag, 1. Mai 2026

Friedrich der PumpGroße: Ein schwarzer Kapital-Rabe will die Werktätigen expropriieren


Der CDU-Bundeskanzler Friedrich Merz will die Altersabsicherung der Arbeitnehmer einschrumpfen: „Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird allenfalls noch die Basisabsicherung sein für das Alter“ … . Sie wird nicht mehr ausreichen, auf Dauer den Lebensstandard zu sichern“ hat er, lt. Bericht der WELT vom 21.04.2026, gesagt. Anstatt der gesetzlichen Rentenversicherung sollen zukünftig weitgehend „kapitalgedeckte Elemente einer betrieblichen und privaten Altersversorgung“ die Renten finanzieren.

Technisch gesprochen will er also das sog. „Umlageverfahren“ weitgehend durch das sog. „Kapitaldeckungsverfahren“ ersetzen.

Eine solche (vollständige oder teilweise) Umstellung ist volkswirtschaftlich strunzdämlich. Diese „Reform“ belastet die Umstellungsgeneration zunächst (im Zeitverlauf abnehmend) doppelt, entzieht den arbeitenden Massen Kaufkraft und trägt in keinster Weise zur Lösung der demographischen Krise bei. Denn völlig unabhängig vom Finanzierungsweg können die Rentner (wie auch alle anderen Nicht-Arbeitenden!) immer nur das konsumieren, was die Arbeitenden (in der eigenen Volkswirtschaft oder in anderen Ländern) produzieren (Mackenroth-Theorem).

Und die Debatte über Auslandsinvestitionen blendet zwei Dimensionen regelmäßig aus:

- Dass die Investition dieses Kapitals im Ausland überhaupt nur begrenzt möglich ist, vor allem, wenn die anderen „Kinderdefizitländer“ (u. a. China!) auch so „schlau“ sind wie wir.

- Dass unsere Investitionen aus Sicht der Empfängerländer den dortigen Jungen / Arbeitenden unsere Altenlasten aufbürden würden. In großem Maßstab und auf Dauer lassen die sich das garantiert nicht gefallen: Da wäre sehr schnell Schluss mit hehren „Eigentumsrechten“. Dass der US-Präsident Donald Trump (zwar in anderem Zusammenhang) bereits die Erhebung einer Besteuerung von Kapitalexporten geplant hatte, darf man insoweit als Warnzeichen sehen. Alle diese Aspekte habe ich ausführlich in einer Reihe von Blogposts behandelt; insbesondere verweise ich dazu auf den Eintrag „Rentendebatte: Lug und Trug der KDV-Klinkenputzer.


„Eigentumsphilosophische“ Hintergründe der Rentendebatte

Hier setze ich einen besonderen Akzent auf die sozusagen „eigentumsphilosophische“ Dimension der Rentendebatte. Denn egal, ob die Akteure das aussprechen und sogar, ob es ihnen überhaupt bewusst ist: Hinter beiden (einzig möglichen) Finanzierungswegen für die Altersrente – also dem derzeitigen „Umlageverfahren“ einerseits und dem von Merz (und allgemein in der politischen Rechten) bevorzugten Kapitaldeckungsverfahren andererseits - stehen logisch zwingend Hintergrundvorstellungen über ein „gerechtes“ Eigentumssystem und eine „gerechte“ Verteilung dessen, was die Wirtschaft erarbeitet.

Die Inhaber von Eigentum wie von Rechten („Privilegien“) haben ihren Besitzstand (sozusagen ihr „Territorium“) historisch gegen die Nicht-Besitzenden nicht nur mit „Gewalt“ (Gesetze, Justiz, Polizei) verteidigt. Damit Gewalt gar nicht erst erforderlich war, haben sie ihr „Gebiet“ bereits im „Vorfeld“ sozusagen „ideologisch“ abgesichert. Dazu mussten sie sich auf eine übergeordnete Autorität berufen; der liebe Gott kam da wie gerufen. „König von Gottes Gnaden“ nannten sich die Herrscher, und überhaupt wurden die „Obrigkeit“ und das gesamte aristokratische Herrschaftssystem als gottgegebene Ständeordnung sakralisiert.

Das aufsteigende Bürgertum hat die Herrschaft der Aristokratie zerbrochen. Doch muss man nicht erst den Begriff „Neofeudalismus“ bemühen um zu erkennen, dass die Gesellschaft nach wie vor aus (wenigen) Menschen mit mehr und (vielen) Menschen mit weniger Macht besteht. Inwieweit Macht im engeren Sinne als eigenständiges soziales Funktionssystem ausdifferenziert ist (in „der Politik“) oder wirtschaftliche auch politische Macht gewährt, ist umstritten; das muss hier nicht geklärt werden. Sicher ist, dass jede Gesellschaft auf „ideologischen“ Fundamenten ruht. Den Begriff der „Ideologie“ verwende ich in diesen Zusammenhang sehr ungern. Er suggeriert nämlich, dass die geistigen „Substrukturen“ einer Gesellschaft einerseits detailliert ausformuliert und andererseits den individuellen Akteuren bewusst sein müssten. Teilweise mag das auch tatsächlich der Fall sein; hauptsächlich haben wir es hier aber wohl mit vorbewussten Strukturen zu tun. Man geht wohl nicht fehl, wenn man insoweit das Böckenförde-Diktum („Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“) variiert: Jede Gesellschaftsordnung wurzelt in Voraussetzungen, die sie nicht rational konstruiert hat (und auch nicht konstruieren kann), die vielmehr „irgendwie“ zusammen mit der Gesellschaftsentwicklung „gewachsen“ sind.

Die Eigentumsrechte hat nicht erst der „Kapitalismus“ erfunden; auch in einer Feudalgesellschaft gab es sie und wurden sie größtenteils auch durchaus respektiert: Wenn ein Fürst auf dem Acker eines Bauern ein Schloss errichten wollte, dann hat er diesen Acker in aller Regel nicht kurzerhand enteignet, sondern angekauft. Um freilich die Sakralisierung des aristokratischen Systems zu delegitimieren und zugleich seinen eigenen Besitzstand zu sakralisieren, hat das Bürgertum das „Naturrecht“ erfunden. Diese Erfindung lief zeitlich parallel mit der Entdeckung der Naturgesetze und unterbewusst erhöhen viele das Naturrecht auch gerne zu einem naturgesetzlichen Status. Dass es in Wahrheit keineswegs den gleichen Rang hat ergibt sich schon daraus, dass man die Natur“gesetze“ nicht brechen kann; das „Naturrecht“ aber nach Belieben. Nur muss man dann mit gesellschaftlichen Sanktionen rechnen. Garant des Rechts ist also einzig und allein die Gesellschaft.

Das gilt jedenfalls so lange, wie man nicht eine höhere Rechtssetzungsinstanz postuliert. Versteht man das Naturrecht als gottgegeben, dann ist es unserem menschlichen Zugriff entzogen und unveränderbar. Diese „Ideologie“ verstärkt dort, wo der Glaube an ein übernatürliches Wesen noch vorhanden ist, die Akzeptanz des „Naturrechts“; unverletzlich macht sie es dennoch nicht.

Den Feudalherren in alten Zeiten wurden ihre Territorien nicht vom Lieben Gott zugeteilt. Die haben sie geerbt (wobei sich dann die Frage stellt, auf welche Weise sie in das Eigentum des ersten Erblassers gekommen sind), erobert (also früheren Eigentümern geraubt) oder zum Dank für ihre Dienste (nicht selten auch als Bezahlung für feudale Dienste, die sie ihren Herren eigentlich ohnehin schuldig waren) erhalten. Je weiter in der Kette man zurückgeht, desto fragwürdiger wird die Legitimität feudalen Eigentums (das im Wesentlichen aus Landbesitz bestand).

Die „kapitalistische Ideologie“ (ein Behelfsnamen für alles, was in der Welt als Rechtfertigung für Kapitaleigentum herumwabert; der Begriff darf nicht dazu verführen, dahinter eine reale „Sache“ zu vermuten, etwa im Sinne der marxistischen Ideologie!) legitimiert Kapitalbesitz grundsätzlich mit unternehmerischer (erfinderischer, künstlerischer, sportlicher) Tüchtigkeit. Diese „meritorische“ Legitimation entfällt bei lediglich ererbtem Eigentum.

Selbst wer die Eigentumsordnung grundsätzlich als von Gott geboten rechtfertigt (was übrigens eine meritorische Rechtfertigung logisch ausschließt: entweder - oder!), hat immer noch das Problem, auf welche Weise seiner Meinung nach der Liebe Gott die genaue Aufteilung der wirtschaftlichen „Beute“ auf „Arbeitgeber“ und „Arbeitnehmer“ vornimmt, also die relative Höhe von Löhnen, Prämien usw. einerseits und dem „Arbeitgeberlohn“ andererseits bestimmt. Auf „irdisch“ lautet die Frage: Was ist insoweit „gerecht“?

Dass der Malermeister mehr als seine Gesellen verdient, können wir nachvollziehen und wird jeder als berechtigt empfinden; schließlich trägt er ja auch das Risiko des unternehmerischen Scheiterns. Ebenso dürfte jedem unmittelbar einleuchten, dass ein tüchtiger Unternehmer mehr verdienen soll als ein weniger tüchtiger.

Aber was haben Bill Gates, Elon Musk, Marc Zuckerberg, Jeff Bezos usw. geleistet, dass denen gleich hunderte von Milliarden in den Schoß fallen? Und die sind immerhin noch Unternehmer. Welche unternehmerische Leistung haben dagegen Aktionäre wie Warren Buffet und Peter Thiele erbracht, die ohne unternehmerisches Engagement im engeren Sinne aus „ihren“ Unternehmen Dividenden kassieren? Oder gar Eigentümer von Aktienfondsanteilen, die überhaupt keinen persönlichen Zusammenhang mit jenen Unternehmen besitzen, die ihnen dennoch gehören? Sondern die „im Schlaf“ reicher werden?

Jeder Versuch, solches Eigentum rein logisch zu rechtfertigen, stößt an unüberwindliche Grenzen. Die m. E. einzige rationale Rechtfertigung unserer eigentumsbasierten Wirtschaft liegt darin, dass der rein abstrakt weitaus „gerechtere“ Marxismus in der Praxis überall gescheitert ist. Letztlich rechtfertigt nur der Erfolg den „Kapitalismus“.


Interessenpositionen in der Rentendebatte

Das war ein verdammt langer Anlauf für einen Aufsatz, in dem es doch „nur“ um die Rentenfinanzierung gehen soll. Aber natürlich stellt sich insoweit die grundsätzliche Frage, ob man die Rentenansprüche als einen Teil dessen einstuft, was die Arbeitnehmer mit ihrer Arbeitsleistung erarbeitet haben, beispielsweise indem man einen Sozialvertrag fingiert, aus dem sich (auch) die Rentenansprüche ergeben. Oder ob man der Meinung ist, die Werktätigen müssten sich ihre Alterssicherung erst noch erkaufen.

Wir bewegen uns also in einem Diskursfeld, das von knallharten ökonomischen Interessen „magnetisiert“ wird. Wenn auch nicht nur: Durchaus kommen auch moralischen Überzeugungen ins Spiel. Aber wohl die Hauptrolle spielt, wie in so vielen Politikbereichen, die meinungsstarke Ignoranz: Jeder „weiß“ ganz genau, welche Art der Altersvorsorge die richtige ist und welche volkswirtschaftlichen Folgen sie hat. Obwohl in Wahrheit fast niemand dieser „Wissenden“ auch nur minimale Kenntnisse über nicht ganz unkomplizierten Zusammenhänge besitzt.

Das gilt übrigens nicht nur für Lieschen (und Otto) Müller, sondern sogar für hochwohlmögende VWL-Professores. Nicht nur Prof. Jörg Meuthen hat mit seinem (damals für die AfD bestimmten) Rentenfinanzierungsplan maximalen Murks abgeliefert. Sogar bei einem echten wissenschaftlichen Schwergewicht wie Prof. Hans-Werner Sinn findet man seine (in vieler Hinsicht außerordentlich substanzhaltigen und tief gehenden!) Gedankengänge zur Rentenfinanzierung an wesentlichen Stellen von Kapitalinteressen „magnetisiert“ und letztlich ermangeln auch sie jener Vorurteilsfreiheit, die man von wahrer Wissenschaft erwarten muss. In aller Ausführlichkeit (und mit ironischem Grundton) habe ich das in meiner „Rentenreich“-Webseite analysiert in der „Studie“: „Sinn substituiert die Konjunktion: rettet er die Renten durch ökonomische Akzeleration?

Im vorvorigen Absatz sprach ich von Interessen. Die sind klar:

  • Die Arbeitgeberseite will möglichst wenig (am besten gar keine) Versicherungsleistungen für ihre Arbeitnehmerschaft erbringen
  • Die Arbeitnehmer wünschen sich eine möglichst hohe Rente; allzu hohe Beiträge möchten sie freilich auch nicht bezahlen: dieses Geld beschränkt schließlich ihr gegenwärtiges Konsumpotential.
  • Der Staat (bzw. die Politiker) hat/haben ein Interesse daran, dass die (Wähler-)Massen möglichst zufrieden sind. Dazu verteilen sie munter anderer Leute Geld: Steuergelder, aber auch das Geld der Arbeitgeber. In beiden Fällen stößt die Mittelaufbringung aktuell allerdings immer mehr an Grenzen.
  • Die sog. „Kapitalsammelstellen“ (Banken, Versicherungen, Investmentfonds) lechzen geradezu nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Denn dort können sie Gebühren und Provisionen abgreifen. Man darf daher annehmen, dass die für dieses Ziel auch allerlei Lobbyarbeit betreiben. Von daher ist es sicherlich auch kein Zufall, dass Bundeskanzler Friedrich Merz seine Äußerung auf einem Empfang zum 75. Jubiläum des deutschen Bankenverbands gemacht hat.
  • Die wenigsten Kapitalbesitzer, wenn überhaupt einer, werden aktuell daran denken, dass sich das Kapitaldeckungsverfahren auch hervorragend für die Gewinnlegitimierung eignet. Aber sobald es eingeführt ist, würden die Kapitalbesitzer plötzlich und unerwartet ein ganz großes soziales Herz entwickeln – wenn Lohnforderungen oder Steuerprojekte die Gewinne zu schmälern drohen: „Das geht nicht, das schmälert doch die Rente“ wird dann eines ihrer Argumente sein, um Zugriffe auf ihre Einnahmen abzuwehren.

Der volkswirtschaftliche Hintergrund der Rentendebatte

Nicht erst seit gestern zeichnet sich ab, dass unsere Rentenfinanzierung durch die „demographische Krise“ bedroht sein könnte. Weil die Kinderzahl die natürliche Schrumpfung der Gesellschaft (schon seit Längerem) nicht mehr ausgleicht, sinkt die Zahl der Arbeitenden im Verhältnis zu den Alten. Konkret heißt das, das immer weniger Beitragszahler („Junge“) immer mehr Rentner („Alte“) finanzieren müssen.

Es liegt mir weiß Gott fern, für die Thüringer „Höcke-AfD“ werben zu wollen. Das umso weniger, als ich die dort geplante Benachteiligung nichtdeutscher „Fremdarbeiter“ (mein – kritisch gemeinter - Ausdruck) bei der Rente entschieden ablehne. Schließlich haben ausländische Arbeitnehmer genau wie die deutschen jenes „Bruttonationaleinkommen“ (früher als „Sozialprodukt“ bezeichnet) erarbeitet, aus dem (u. a.) die Renten überhaupt nur finanziert werden können. Aber in der rein analytischen Dimension ist dem „Rentenpapier“ der Erfurter AfD-Landtagsfraktion („Die Produktivitätsrente. Es geht um Wertschätzung“) Sachkunde und das Bemühen um Ernsthaftigkeit bei der Suche nach den Problemquellen nicht abzusprechen.

So werden etwa die Interessen der Kapitalsammelstellen am KDV korrekt identifiziert und demaskiert (S. 9). Auch die Benachteiligung von Eltern wird richtig benannt (S. 11/12). (Ich fordere einen „HUMKASPARENA“, einen „HumankapitalSparrenditeNachteilsAusgleich😉“ bzw. billige Eltern einen „HUMKASPARENAA“ zu, einen „HumankapitalSparrenditeNachteilsAusgleichsAnspruch😉). Zutreffend ist auch der Hinweis, dass es die Verschiebung der relativen Bevölkerungsanteile von Jungen zu Alten schon seit langer Zeit gibt. Und dass nicht nur diese Verschiebung bislang durch Produktivitätsgewinne ausgeglichen werden konnte, sondern sogar Leistungssteigerungen finanzierbar waren (S. 14 ff.): „Während des seit über 100 Jahren stattfindenden demographischen Wandels wurden die sozialen Sicherungssysteme massiv ausgebaut, die Arbeitszeit verkürzt, Urlaubsansprüche erweitert und dennoch höhere Rentenauszahlungen sowie längere Bezugszeiten finanziert.“ (S. 16). Es ist also völlig richtig, wenn diese Studie feststellt: „Der enge Fokus auf die Sozialversicherungsbeiträge vernebelt den Blick auf die Zusammenhänge von Produktivitätsentwicklung, Lohnentwicklung und empfundener Traglast der Sozialversicherungsbeiträge“ (S. 20).

Hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung bin ich gleichwohl skeptisch, ob die optimistische Einschätzung S. 24 tatsächlich zutrifft: „Aufgrund der zu erwartenden Leistungssteigerung [Produktivitätssteigerung der Wirtschaft] vom Referenzjahr 2001 an bis 2050 von mindestens 84 Prozent ist jeder Beschäftigte, der seinen Anteil an der gestiegenen Produktivität in Form höherer Löhne erhält, in der Lage, mehr für Rentner und Kinder aufzuwenden, ohne selbst auf die Teilhabe an dem steigenden Wohlstand verzichten zu müssen. Eine Einschränkung, wie von verschiedenen Diskursteilnehmern suggeriert, ist angesichts der zu erwartenden Wertschöpfungssteigerungen nicht notwendig.“ Das klingt mir doch allzu sehr nach „et hat noch immer joot jejange“. Denn in den letzten Jahren lahmte die Produktivitätssteigerung. Und das nicht nur in Deutschland, sondern allgemein in den entwickelten Ländern. Allerdings habe ich den gefühlten Eindruck, dass die europäische bzw. spezifisch deutsche Überregulierung und vor allem auch die katastrophale Energiepolitik des Merkel-Regimes und seiner Nachfolgeregierungen nicht wenig von den Produktivitätsgewinnen weggeknabbert haben. (Von der kostenträchtigen Massenimmiggression ganz zu schweigen). „In Deutschland war das Wachstum der Arbeitsproduktivität, gemessen als Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Arbeitsstunde, im Zeitraum von 1990 bis 2015 in der Tendenz zwar positiv, die Zuwachsraten schwächten sich jedoch in diesem Zeitraum deutlich ab“ hieß es z. B. in einem Bericht des Finanzministeriums von 2017; vgl. auch die Studie „Schwaches Produktivitätswachstum – zyklisches oder strukturelles Phänomen?“ in der Zeitschrift „Wirtschaftsdienst“, ebenfalls 2017 erschienen. Möglich (schön wäre es ja!), dass ich bei den Zukunftsaussichten irre: Schließlich lesen wir ständig Warnungen davor, dass die KI Arbeitsplätze vernichtet. Was bei einem Mangel an Arbeitnehmern zunächst einmal eine gute Sache wäre. Andererseits soll die KI sogar mehr neue Arbeitsplätze schaffen – womit die „kinderdefizitären“ Volkswirtschaften noch mehr ins Hintertreffen geraten würden.

Jedenfalls gehe ich bei meinen Überlegungen zur Rentenfinanzierung davon aus, dass sich die Kosten der zukünftige Bevölkerungsverschiebung von „Jungen“ zu „Alten“ zumindest in weiten Teile nicht durch Produktivitätsgewinne abdecken lässt. Frage also: Was tun?


Setzt der Merzenbauer die Rentenfinanzierung instand, wenn er seine geistigen Rösslein für die Kapitalsammelstellen einspannt?

Rufen wir uns noch einmal das exakte Zitat in Erinnerung, auf welche Weise der Friedrich SchwarzRock die deutsche Rentenfinanzierung umbauen will. Nach dem o. a. WELT-Bericht sollen zukünftig weitgehend „kapitalgedeckte Elemente einer betrieblichen und privaten Altersversorgung“ die Renten finanzieren. Ausführlicher und dadurch aufschlussreicher ist ein in der BERLINER MORGENPOST vom 21.04.2026 wiedergegebenes Redezitat: „Die gesetzliche Rentenversicherung wird bleiben. Aber sie wird eben nur ein Baustein eines neuen Gesamtversorgungsniveaus werden, in dem die private Altersvorsorge und die betriebliche Altersversorgung eine wesentlich größere Rolle spielen werden als bisher.

Mittlerweile hat Merz sich neuerlich geäußert; darüber berichtet die BERLINER MORGENPOST am 25.04.2026:
Es wird mit uns keine Kürzungen der gesetzlichen Renten geben. Es wird keine Kürzungen geben“, sagte Merz in einer Rede bei der Bundestagung der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands in Marburg. … „Unser Ziel ist und bleibt ein starkes und solidarisches Deutschland auch in der Altersversorgung.“ Zugleich sei er „dankbar dafür, dass wir das mit der SPD vereinbaren konnten, dass wir jetzt nicht mehr nur über Haltelinien sprechen“, sondern über „ein neues Gesamtversorgungsniveau“, in dem „die drei Säulen der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge in ein neues Verhältnis zueinander gestellt werden müssen“, sagte der Kanzler. Es müsse eine „stärkere Gewichtung auf die kapitalmarktgedeckten Altersversorgungssysteme“ gelegt werden, damit Arbeitnehmer „auch die Chance haben, an der gesamten Vermögensentwicklung unserer Volkswirtschaft teilzunehmen“, fuhr Merz fort.

In der aktuellen Debatte geht es zentral um eine Beitragssenkung oder zumindest (die Vorstellungen der einzelnen Debattenteilnehmer dürften unterschiedlich sein) um das Vermeiden einer sonst wohl erforderlichen Beitragssteigerung in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Das Versprechen des Staatsschuldenlügners Friedrichs des PumpGroßen, dass es keine Senkung der gesetzlichen Rente geben werde, darf man daher getrost ebenfalls als Lüge einstufen. Wohl aber mag er guten Glaubens sein, dass das Gesamteinkommen der Rentner nicht gesenkt werden soll. Jedenfalls kann die Absicht, „die drei Säulen der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge in ein neues Verhältnis zueinander“ zu stellen, nur bedeuten, dass die Leistungen der GRV sinken und diejenigen aus der „betrieblichen Altersvorsorge“ einerseits und der „privaten Vorsorge“ andererseits steigen sollen. Ich gehe davon aus, dass die betriebliche Altersvorsorge allein von den Arbeitgebern finanziert werden soll, während die Beiträge für die private Altersabsicherung allein von den Arbeitnehmern zu bezahlen sein werden.

Diese Pläne sind branddämlich oder eiskalt betrügerisch (nicht nur an den Arbeitnehmern, sondern ebenso an den Arbeitgebern!). Wahrscheinlich sogar beides zugleich. Das erscheint widersprüchlich. Tatsächlich dürfte es jedoch gar nicht selten vorkommen, dass sich die Advokaten illegitimer Partikularinteressen gegenüber ihrem eigenen Gewissen dadurch immunisieren, dass sie über die Folgewirkungen ihres Tuns gar nicht erst nachdenken, oder irgendwelche Kindermärchen konstruieren, von denen sie selber aber subjektiv felsenfest überzeugt sind. Sie schützen sich also durch vorsätzliches Unwissen.


Die Rentenreformpläne von Friedrich SchwarzRock sind ein Betrug an Arbeitnehmern UND Arbeitgebern


Auch wenn die genauen „Reformpläne“ noch nicht bekannt sind, lassen sich anhand der o. a. Informationen einige Auswirkungen schon jetzt mit absoluter Sicherheit voraussagen. Diese Auswirkungen sind durchweg negativ und möglicher Weise nicht einmal nur für die Arbeitnehmer.

1) Die geplante teilweise Umstellung von Umlageverfahren (UV) auf das Kapitaldeckungsverfahren (KDV) belastet die Beitragsaufbringer mehr als eine Fortführung des bisherigen Verfahrens es tun würde. Von daher ist die Reform nicht nur unwirksam, sondern sogar schädlich.

Dem Grunde nach verdanke ich das Wissen um die Mehrbelastung Prof. Hans-Werner Sinn. Der hat 1997/1998 für das Bundesministerium für Wirtschaft ein Gutachten „Grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung“ verfasst. Formal handelte es sich zwar um eine Arbeit des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft, bestehend aus 33 Wirtschaftswissenschaftlern – damals übrigens noch ausschließlich Männer! Ideengeber und, nach meiner Einschätzung, auch mehr oder weniger weitgehend alleiniger Verfasser war allerdings Prof. Sinn. Auf S. 25 dieses Gutachtens heißt es:
Im Falle eines sofortigen und vollständigen Übergangs [vom UV] auf die Kapitaldeckung, bei dem alle bereits erworbenen Rentenanwartschaften respektiert werden und zusätzliche Ansprüche ausschließlich aus echter Ersparnis stammen, müßte die Steuer [zur Finanzierung der im UV erworbenen Ansprüche] anfangs so hoch wie der bisherige Rentenbeitrag sein, und erst im Laufe der Zeit, mit dem allmählichen Auslaufen der alten Ansprüche, könnte sie auf Null zurückgeführt werden. Addiert man die Steuer zur notwendigen Sparleistung, so entstehen sehr hohe anfängliche Belastungen, die um bis zu zehn Prozentpunkten über dem derzeitigen Beitragsatz liegen.

Das gilt natürlich unabhängig davon, ob diese „Altlasten“ nun über Steuer finanziert werden, oder über Beiträge; insoweit würde sich lediglich der Begriff ändern. Und für eine nur teilweise Umstellung gilt die Aussage proportional entsprechend. In jedem Falle gilt:
Bei einer teilweisen oder vollständigen Umstellung der Rentenfinanzierung vom UV auf das KDV fallen über längere Zeiträume höhere Aufwendungen an.

Nun verspricht sich (und uns) Prof. Sinn durch das (erzwungene) Mehrsparen der Arbeitnehmer von Geld steigende Investitionen (= volkswirtschaftliche Ersparnis). Seine Erwartung wonach „gesamtwirtschaftlich mehr gespart [wird] …, wenn die Rentenversicherung zusätzliche Pflichtsparbeiträge einfordert“ (S. 53) beruht jedoch auf antiquierten Vorstellungen von der Funktionsweise des Geldsystems. Dieses Systemverständnis ist auch bei anderen ansonsten herausragenden Ökonomen unterentwickelt; sogar der Nobelpreisträger Paul Krugman glaubt(e), die Banken würden nur jenes Geld verleihen, das Einleger bei ihnen deponiert haben („Loanable Funds Theory“). Zwar können die heutigen Banksysteme nicht völlig ohne Einlagen auskommen. Doch dienen ihnen diese Einlagen (von Zentralbankengeld oder „high powered money“) lediglich dazu, um vieles größere Beträge an „Bankengeld“ aus dem Nichts zu schaffen. Mehr dazu in meinem – englischsprachigen – Blogpost „Banks do not lend reserves (or deposits). But banks need reserves (and deposits) to lend.

Sinn glaubt: „Im Kapitaldeckungssystem führt die individuelle Sparleistung zu einem Mehrangebot auf den Kapitalmärkten, das sich auf dem Wege über Zinssenkungen in eine zusätzliche Kapitalbildung und wirtschaftliches Wachstum überträgt“ (S. 16). Aber eine solche Annahme hatte der deutsche Wirtschaftswissenschaftler Wilhelm Lautenbach bereits 1937 in seinem Aufsatz „Kapitalbildung und Sparen“ widerlegt:
Wenn in großem Umfange plötzlich zusätzlich gespart wird, ist die einzige Folge, daß Kontokorrentschulden von Unternehmern in großem Umfange einfrieren. Die Kassenlage der Banken ist nicht einen Deut besser, als wenn konsumiert würde. Das Verhältnis von Kasse zu Gesamtanlage ist ungünstiger, die Banken sind infolgedessen weniger kreditwillig, der Zins steigt und dadurch werden die Unternehmer, statt zu Investitionen angeregt zu werden, davon abgeschreckt. Ersparnisse aus bezogenem Geldeinkommen erscheinen nicht als zusätzliche Mittel bei den Banken, können infolgedessen auch nicht wieder ausgeliehen werden, wie so oft irrig angenommen wird. Man muß bedenken, daß in dem Augenblick, wo die Löhne und Gehälter gezahlt werden, Unternehmer entsprechend auf ihrem Bankkonto belastet werden. Entweder ist ihre Bankschuld gestiegen oder ihr Bankguthaben entsprechend reduziert worden, d. h. der Lohn- und Gehaltsbezieher konnte überhaupt erst sparen, nachdem die Unternehmer sich verschuldet oder aus ihrem Bankguthaben gezahlt hatten.“ (S. 8)

Leider gilt dieser Prophet wenig im eigenen Vaterlande. Indes sollte es doch eigentlich gedanklich leicht nachvollziehbar sein, dass, wenn die Konsumenten massenhaft Geld sparen, zwangsläufig die Güternachfrage einbricht. Und dass die Unternehmer daraufhin nicht mehr, sondern weniger investieren werden: widrigenfalls sie pleitegehen. Letztlich erhofft sich Sinn eine durch Geldsparen induzierte investive Zwangsstopfmast; die funktioniert in einer Marktwirtschaft jedoch nicht.

Unabhängig davon habe ich seine Ansicht, man könne fehlendes „Humankapital“ nach Belieben durch Realkapital substituieren, außer in meinem „Rentenreich“ u. a. in meinem Blogpost „Sandkasten-VWL sichert keine Altersrenten!“ widerlegt. Massenhaftes „Zwangssparen“ würde also mitnichten „zukünftige Lasten in die Gegenwart … verlagern“, wie Prof. Sinn vorhersagt (S. 11), sondern geradewegs in eine Rezession führen. Frei nach Karl Marx formuliert: Alle Räder stehen still, wenn keiner konsumieren will😉.

Zwar empfiehlt Prof. Sinn auch Auslandsinvestitionen. Aber dabei berücksichtigt er genauso wenig wie alle anderen KDV-Adepten, dass, wenn diese Lösung das Ei des Kolumbus wäre, auch alle anderen mit Kindermangel geschlagenen Länder so schlau wären wie wir. Dann würden die Asset-Preise dramatisch steigen. Und vor allem würden sich, wenn es zur Auszahlung kommt, die mit unseren Investitionen beglückten Länder einen Teufel um heilige Eigentumsrechte scheren. Was mikroökonomisch möglich ist, muss noch lange nicht auf der makroökonomischen Ebene funktionieren.

Zusammenfassend können wir zu Punkt 1) also festhalten: Die von Bundeskanzler Friedrich Merz geplante teilweise Umstellung auf das KDV wird (für wenn konkret auch immer: Arbeitnehmer, Arbeitgeber und/oder Steuerzahler) in der Summe Mehrkosten gegenüber einer Fortführung der GRV im bisherigem System bringen – ohne dass sie für die Leistungsempfänger einen Mehrwert generieren wird. Profiteure sind die Anbieter von (wie auch immer im Detail konstruierten) Altersversicherungen. Gegenteilige Annahmen sind Hirngespinste auf der Basis falscher bzw. naiver ökonomischer Vorstellungen.

Randbemerkung: Auch wenn er außerhalb meiner Argumentationslinie liegt möchte ich EINEN weitsichtigen Satz aus dem Gutachten von 1998 nicht unterschlagen: „Die ökonomischen, soziologischen und politischen Probleme der Einwanderung sind so vielschichtig, daß die durch sie erzielbare Entlastung bei der Rentenversicherung daneben verblaßt“ (S. 13 Rentengutachten).
 

2) Wie oben gezeigt, sollen u. a. die Unternehmen höhere Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge ihrer Beschäftigten aufbringen. Wirtschaftlichen Sinn macht das für die Firmen nur dann, wenn diese Aufwendungen im Durchschnitt für alle geringer sind als die durch Beitragssenkungen oder vermiedene Beitragserhöhungen erzielten Einsparungen. Anderenfalls wäre die Reform für die Arbeitgeberseite (bestenfalls) ein Nullsummenspiel. Dass es so kommt, steht zu erwarten; schließlich sollen die Arbeiter ja auch mehr Geld für ihre private Vorsorge aufbringen (s. o.). Die Kapitalseite darf sich also eine gewisse Entlastung erhoffen, die korrespondierende Mehrbelastung soll von den Arbeitnehmern getragen werden. Die beabsichtigten Änderungen stellen also eine Kostenverlagerung von den Arbeitgebern auf die Arbeitnehmer dar. Und die komplizierte 3-Säulen-Konstruktion sorgt dafür, dass allenfalls wenige der Berumsten überhaupt realisieren, welche Umverteilung die Politik ihnen aufbürdet.


3) Für viele Schaffende kommt es sogar noch dicker. Denn die betriebliche Altersversorgung ist mit Sicherheit nicht so gedacht, dass alle Betriebe ihren Arbeitnehmern dieselben Leistungen anbieten müssten: Dann wäre die Reform aus Unternehmersicht sinnlos. Vielmehr wird man sie als freiwillige Leistung ausgestalten. Dadurch wären die Beschäftigten in gut verdienenden Firmen im Vergleich zu jenen in „normal“ bis schlecht verdienenden Unternehmen noch besser gestellt, als sie das jetzt schon (in anderer Hinsicht) sind. Zu den Verlierern würden u. a. die Beschäftigten in karitativen Berufen gehören, die in nicht gewinnorientierten Unternehmen (z. B. in kommunalen Krankenhäusern) tätig sind.


Die Welt schwimmt im Geld – aber die deutschen Arbeitsameisen sollen den Gürtel enger schnallen???

Weltweit gibt es einen gigantisch Überhang an anlagesuchendem Geldkapital. Der frühere US-Zentralbankpräsident Ben Bernanke hatte bereits 2005 von einer „Global Saving Glut“ gesprochen, einer weltweiten Sparschwemme. Zu deren Abbau hatte er China aufgefordert, eine Rentenversicherung um Umlageverfahren einzurichten. Nun, da flunkere ich etwas: Tatsächlich hatte er lediglich eine Stärkung der staatlichen Altersvorsorge gefordert („strengthening pension systems“). Aber dem Ziel seiner Überlegungen, nämlich die Chinesen davon abzuhalten, wie wild jeweils individuell für ihr Alter zu sparen und stattdessen den chinesischen Inlandskonsum zu steigern, wird das UV deutlich besser gerecht als das KDV.

An den Finanzmärkten führt der Überhang an Geldern zu Entwicklungen wie etwa
  • einem großen “Casino”-Bereich (“Wetten“ in Gestalt z. B. von Credit Default Swaps -CDS- usw.) und
  • riskanten Finanz“investitionen“, weil die Anleger keine risikofreien Bereiche mit vernünftigen Renditen mehr fanden; das führt zur Finanzkrise von 2007 ff., die sicherlich nicht die letzte war. Und auch die deutschen Banken haben im amerikanischen „Spielcasino“ eine Menge Geld versenkt – ganz ohne dass sie dafür die Spargroschen der Witwen und Waisen gebraucht hätten.

Überhaupt hatte Deutschland nach dem 2. Weltkrieg in fast allen Jahren Zahlungsbilanzüberschüsse. Erst die deutsche Wiedervereinigung änderte das; etwa ein Jahrzehnt lang herrschten Zahlungsbilanzdefizite (vgl. Daten der Bundesbank in der „Historische[n] Zahlenreihe zur Festschrift ‘100 JAHRE ZAHLUNGSBILANZ‘"). Etwa seit der Jahrtausendwende fahren wir wieder gigantische Überschüsse. Als Volkswirtschaft insgesamt genommen leidet Deutschland also keineswegs an Kapitalmangel, sondern bildet sogar viel zu viel Kapital. Der Markt schafft es offenbar nicht, dieses in Deutschland renditeträchtig zu investieren. Unsere Volkswirtschaft (konkret natürlich die Geldeigentümer, also die „Reichen“) verleiht (verleihen) ihr Kapital an andere Volkswirtschaften („Kapitalexport“), damit das Ausland bei uns einkaufen kann. Großenteils wird es dort konsumtiv (bzw. jedenfalls nicht produktiv: US-Wohnimmobilien!) verwendet. Und von Zeit zu Zeit, wenn die Schuldner(länder) nicht einmal mehr die Illusion einer Tilgung aufrecht halten können, gibt es einen Knall und der Steuerzahler zahlt die Zeche. Aber auch wenn die Notenbanken die Finanzkünstler raushauen, werden die Bürger im Ergebnis mittelbar entreichert: durch eine „Inflationssteuer“. Aktuell wird der hiesige Überschuss an Geldkapital vermutlich auch in deutsche Staatsschulden „investiert“. Doch sind auch die konsumtiver Natur und tragen zur Stärkung der deutschen Produktivität rein gar nichts bei.

Wie irgendein Volkswirt in dieser Situation den deutschen Arbeitsameisen allen Ernstes noch zusätzliches Geldhorten abverlangen kann, ist mir schleierhaft. (Oder auch nicht – wenn ich an einen anderen Fall von professoraler Gleichgültigkeit gegenüber volkswirtschaftlichen Fakten denke.)


Zurück zum Ausgangspunkt: Nochmal zur „eigentumsphilosophischen“ Dimension der Rentendebatte

Die Eigentumsverteilung hat nicht der Liebe Gott per Präsidialerlass angeordnet. Vielmehr hat die „kapitalistische“ Gesellschaftsordnung die Funktionen des Investieren einerseits und des Arbeitens plus Konsumieren andererseits als soziale Rollen ausdifferenziert. Bislang hat sich das bewährt; jedenfalls besser als andere Gesellschaftsordnungen.

Daraus folgt freilich, dass die Nicht-Kapitalbesitzer auch dann einen Versorgungsanspruch gegen die Volkswirtschaft („Gesellschaft“) haben, wenn sie aus legitimen Gründen kein Arbeitseinkommen beziehen: Kinder, Lernende und Kranke. Aber auch diejenigen, die ohne eigenes Verschulden und trotz redlicher Bemühung von Sozialhilfe leben müssen. Bei keiner dieser Gruppen kann sich die Gesellschaft einen schlanken Fuß machen und sagen: Investiert gefälligst erst einmal; dann könnt ihr bei Bedarf von der Rendite leben!

So etwas kann die vereinigte Lobby aus Kapitalinteressen und Nicht-Denkern nur den Malochern erzählen, von denen sie fordert, dass sie nicht nur arbeiten und konsumieren sollen, sondern zugleich auch noch kräftig sparen. Dieses Sparen werde dann zu Mehrinvestitionen führen, aus denen sie gefälligst ihren Lebensunterhalt im Alter bestreiten sollten – wie das doch schließlich jeder anständige Reiche auch tut?!

Geht man indes davon aus, dass die Eigentumsverhältnisse lediglich die Ausdifferenzierung von Investitions- und der Konsumfunktion abbilden, dann läuft diese Aufforderung auf die Zumutung an die Werktätigen hinaus, sie sollten gefälligst dasjenige, was sie zwar selber erarbeitet haben, was aber die sozioökonomische Zweckmäßigkeit den Kapitalbesitzern „anvertraut“ hat, nun aus dem ihnen „zugesprochenen“ sozioökonomischen Konsumfonds bezahlen und den Kapitalbesitzern abkaufen. Denn auf diese UMVERTEILUNG läuft es hinaus; Potemkins Mehrinvestitions-Pappkameraden kann man gerne grimmig in der Märchenkiste entsorgen. Das ist, pardon, ja doch wohl kackdreist!


Die deutschen Arbeitnehmer haben keine ehrlichen Interessenvertreter

Die drei Parteien der roten Front – SPD, Grüne und Mauermörderpartei – verteilen zwar eifrig Gelder an immer neue Gruppen angeblich Benachteiligter und besonders gern an fremde Völker – jenseits wie innerhalb unserer Staatsgrenzen. Doch pressen sie jenes Geld, welches sie locker mit links vom Winde verwehen lassen, genau jenen Arbeitssklaven ab, deren Interessen sie zu vertreten vorgeben. Und sie zufällig mal beide Hände frei, dann würgen sie der deutschen Wirtschaft die Energieversorgung ab. Mittenmang dabei beim roten Würgerblock war die Merkel-CDhUr. Ich glaube durchaus, dass Friedrich Merz den verhängnisvollen Kurs seiner Partei insoweit ändern möchte; das aber schafft er nicht, da würden die Güntheristen wüst protestieren. Und Markus Gummilöwe steht ohnehin immer nur dort, wo er die stärksten Bataillone wittert.

Über die FDP müssen wir nicht mehr reden, und das ist auch gut so.

Doch wo ist die Oppositionspartei, die nicht von ihren regierenden Gegnern als faschistisch verschrien worden wäre? Nun, die gibt es nicht; dafür sorgt schon Deutschlands Rotfunk:
uferstanden aus Reichsfunk-Ruinen und den Herrschenden zugewandt,
Brüderlich die Welt zu bedienen aus der deutschen Hackler-Hand.
(Zitat aus der NWDR-Hymne: ich schwör’s!)

Zweierlei geht aus dieser Tatsache hervor:
  • Die Alternative wird bereits von einer großen Zahl von Wählern, insbesondere solchen aus der Arbeiterklasse, als eine Macht anerkannt.
  • Es wäre demnach hohe Zeit, daß die Alternativisten vor der ganzen Welt offen darlegen, was sie selber dem Problem der Rentenfinanzierung in Zeiten der demographischen Krise entgegenstellen wollen.
Was also bietet die selbsternannte Alternative den (zukünftigen) Rentnern an?

Die eigentlich dafür zuständige Renten-Programmkommission in dieser Partei bestand aus Dilettanten oder wurde von solchen dominiert; jedenfalls war deren Vorlage komplett unbrauchbar. Daher hatte seinerzeit Dr. Albrecht Glaser, früher CDU-Mitglied und Stadtkämmerer in Frankfurt a. M., jenes „Konzept zur Sozialpolitik entworfen, das auf dem AfD-„Sozialparteitag“ in Kalkar angenommen wurde. Darin wird gefordert (S. 33; Hervorhebung von mir):
Das allgemeine Rentenniveau muss sowohl die Interessen der arbeitenden Bevölkerung als auch der Rentner berücksichtigen und einen Ausgleich schaffen. Es muss deshalb auf Grundlage der Lebenserwartung und des Beitragsaufkommens kontinuierlich angepasst werden.

Mit anderen Worten: Die Erschließung anderer Geldquellen als der Beiträge ist nicht geplant; sinkt das Beitragsvolumen, muss eben auch die Rente sinken. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der im europäischen Vergleich ohnehin nicht rosigen Rentenansprüche deutscher Arbeitnehmer erscheint mir das wenig befriedigend. Die Anpassung der Lebensarbeitszeit (aber nicht des Rentenniveaus!) an die ggf. (weiterhin) steigende Lebenserwartung halte ich allerdings für sinnvoll und gerecht.

Das Programm zur Europawahl 2024 beschäftigt sich (richtiger Weise) nicht mit Plänen zur Rentenfinanzierung. Doch finden sich dort zwei interessante Bemerkungen zum Thema, die ich hier festhalten möchte (meine Hervorhebungen):
  • Deutschland verfügt zwar über ein hohes Bruttonationaleinkommen, jedoch sind die Vermögen in Deutschland, relativ zu anderen Staaten, ungleich verteilt. Hinzu kommt, dass bei einem Vermögensvergleich die Deutschen im Verhältnis zu anderen EU-Mitgliedstaaten im letzten Drittel liegen und bei den Wohneigentumsquoten das Schlusslicht bilden. Die Rentenleistungen liegen in Deutschland aktuell bei 53 Prozent des letzten Nettoeinkommens und damit deutlich hinter Ländern wie Griechenland mit 84 Prozent, Italien mit 82 Prozent und Frankreich mit 74 Prozent. Die Behauptung, dass es sich bei Deutschland um ein reiches Land handele, ist falsch. Zwar ist wegen der Ungleichverteilung der Vermögen bei einer kleinen Spitze ein erheblicher Reichtum vorhanden, weshalb die Durchschnittsvermögen international im Mittelfeld liegen. Die Medianvermögen der Deutschen zeichnen jedoch ein anderes Bild. Hier liegt Deutschland im Vergleich der OECD-Staaten auf dem vorletzten Platz.“ (S. 28; argumentativ geht es dort um die Absenkung der deutschen EU-Beiträge) und
  • Die EZB-Politik des Niedrigzinses und der Staatsanleihenkäufe muss zur Inflation führen. Sie zerstört Unternehmenskalkulationen und langfristig alle kapitalgedeckten Rentensysteme und die privaten Sparvermögen.“ (S. 20; diese Kritik an der EZB, unabhängig davon, ob berechtigt oder nicht, erinnert uns jedenfalls an die Abhängigkeit des Kapitaldeckungsverfahrens von externen ökonomischen Faktoren. Und damit an die zu erwartende Volatilität einer KDV-finanzierten Alterssicherung.
Das Bundestagswahlprogramm 2025 geht richtig in die Vollen (S. 17 – 20). Mit Rentensicherung hält sich der Text gar nicht erst auf; gefordert wird vielmehr gleich am Anfang (S. 17) eine „signifikante Erhöhung“ der Renten auf das „durchschnittliche Rentenniveau der westeuropäischen Länderderzeit … gut 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens“. Die Einzelheiten kann jeder Interessierte selber nachlesen; der stets wiederkehrende Refrain lautet sinngemäß: „Der Staat (lies: der Steuerzahler!) soll’s richten“. Auch diese Versprechen werfen wir grimmig in die Märchenkiste.

Interessant ist allenfalls noch, dass sich auch die AfD zur Zuhälterin der Kapitalsammelstellen machen möchte – natürlich staatsknetengefördert (S. 19):
Die Chancen des Kapitalmarktes zur Sicherung unserer Renten wurden in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt. Die AfD setzt sich dafür ein, dass die individuelle private wie auch betriebliche Altersvorsorge bspw. mit Aktien, ETFs und herkömmlichen Fonds endlich systematisch steuerlich gefördert wird.
Die Widersprüche zwischen Wahlprogramm und Rentenprogramm werden gar nicht erst thematisiert: liest eh kein Hund!

Ohnehin sind Programme in der AfD bedeutungslos. Wenn beispielsweise der Boss PuTino Chrupalla und seine (großenteils) transelbischen DSF-Trojaner für den Fall einer Wiedereinführung der Wehrpflicht einen Liebesentzug durch den friedliebenden Onkel Wladibär befürchten, dann treten sie den demokratisch generierten Mitgliederwillen skrupellos in die Tonne. Man muss also davon ausgehen, dass die Partei auch den Rentnern wissentlich Versprechen ohne Wert macht, nicht weniger verlogen als die Zusicherung der Schuldensolidität durch Friedrich Merz vor der Wahl
.
Weil es also allenfalls wenige Mitbürger gibt, die einerseits die ökonomischen Voraussetzungen und Folgen der beiden Rentenfinanzierungswege überblicken und noch weniger Menschen, die in SERIÖSER Weise die legitimen Interessen der abhängig Beschäftigten zu verstehen und zu vertreten suchen, habe ich mich hier in die Bresche gelegt.

 

Kritisieren kann jeder: selber bessere Vorschläge machen!

Um meine eigenen Vorstellungen zur Rentensicherung sollte es in dieser Untersuchung allerdings nicht gehen. Dennoch muss ich meine einschlägigen Überlegungen kurz skizzieren, damit nicht der falsche Eindruck entsteht, ich wollte die Notwendigkeit einer Reform bestreiten oder mir einen schlanken Fuß machen mit der (im Politgeschehen leider nur allzu häufigen) Formel „Reform ja, aber doch nicht so …“.

Auch ich sehe durchaus die Notwendigkeit, die Unternehmen von Sozialbeiträgen zu entlasten, anstatt diese ständig weiter ansteigen zu lassen. Und die Patentlösung der Gedankenlosen, der Steuerzahler möge es richten, plappere ich auch nicht nach: Auch dessen Rücken kann nicht unendliche Lasten tragen. Vielmehr müsste nach meiner Vorstellung der Kreis der Versicherungspflichtigen auf die Selbständigen und Freiberufler ausgeweitet werden. Insbesondere sollen jedoch auch Unternehmer- und Kapitaleinkommen Beiträge leisten (und zwar überproportional zu den Leistungsansprüchen). Das ist sachgerecht, weil es eben letztlich die Arbeitnehmer sind, die (auch) die Renditen der Kapitalbesitzer erarbeiten.

Die Einzelheiten meiner „Fächer-Rente“ (damit sind keine Schließfächer o. ä. gemeint, vielmehr schlage ich prozentual „aufgefächerte“ Rentenzahlungen vor) habe ich ebenfalls in einem Blogpost formuliert. Diese Reform würde Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen entlasten. Und sie würde die Rentenansprüche (sofern die Politik nicht das Geld durch neue oder höhere Ansprüche wieder mit vollen Händen rauswirft!) auch gegenüber einer demographischen Krise dauerhaft sicherer machen.


Disclaimer:

Als achtzigjähriger Rentner geht der Verfasser davon aus, dass Reformen seinen „Besitzstand“ nicht tangieren würden. Daher sind seine Argumente nicht von privaten Eigeninteressen geleitet. Aber selbstverständlich fühlt er solidarisch mit allen abhängig Beschäftigten und mit deren Interessenlage in Sachen Rentenfinanzierung.



ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand 01.05.2026