A. Wie der Euro unseren Wohlstand mindert
B. Können wir halbwegs schmerzfrei aus der €-Nummer rauskommen?
1. Allgemeine Vorüberlegungen
2. Einführungsphase vor dem Umstellungsstichtag
3. Einführungsphase ab dem Umstellungsstichtag
4. Sonstige Überlegungen
5. Überlegungen zur objektiven Interessenlage von rational agierenden Wirtschaftssubjekten
6. Mögliche Probleme bei der Geldversorgung und der Kursfindung
7. Scheitert der Parallelwährungs-Plan mangels geldpolitischer Souveränität der Bundesbank?
8. Was folgt aus den o. a. Überlegungen ganz allgemein für Parallelwährungs-Konzepte?
9. Fazit
10. Anhang 1: Erörterung von Alternativen, die meinen Lesern vielleicht in den Sinn kommen
11. Anhang 2: Online-Texte zur deutschen "Zigarettenwährung" nach dem 2. Weltkrieg
A. Wie der Euro unseren Wohlstand mindert
Der Euro mindert den Wohlstand der Deutschen massiv:
· Unsere Exporte verkaufen wir zu billig, weil der
Außenwert einer rein deutschen Währung sehr viel höher wäre als der des Euro.
· Entsprechend kaufen wir unsere Importe zu teuer ein, weil
der Außenwert des Euro, im Vergleich zu einer hypothetischen Neuen DM (NDM) unterbewertet ist.
· Der (bezogen auf Deutschland) unterbewertete
Außenwechselkurs des Euro nimmt den Rationalisierungsdruck von den deutschen
Unternehmen, und wirkt auch auf diese Weise wohlstandsmindernd.
Weiterhin zwingt uns die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB),
unsere Ersparnisse zinslos an andere Länder, insbesondere in Südeuropa, zu
verleihen.
Dort werden die billigen Kredite aber nicht etwa produktiv für
Investitionen genutzt, sondern finanzieren den Konsum. Wodurch die
Target-Salden munter steigen.
Auf dem Papier wird Deutschland dadurch reicher - aber leider nicht
steinreich, sondern nur scheinreich.
Letztlich wären die Kredite von den Empfängerländern mit Gütern zu
bezahlen, aber daran ist nicht zu denken: Der geldspeiende Drache Don Drucki
Draghi druckt Geld wie nicht gescheit - für die Einkaufstour der anderen - bei
uns.
Realwirtschaftliche Rückzahlungen wird Deutschland für seine
Exportüberschüsse in die südeuropäischen Länder NIEMALS sehen; insoweit verschenken
wir munter unsere Arbeitsleistung.
Allerdings ist die Gelddruckerei von Don Draghi nicht irrational.
Vielmehr ist sie die einzige Möglichkeit, um den Euro-Gulag beisammen zu
halten.
Spätestens jetzt werden Sie sich im Hinblick auf die Überschrift
fragen, ob der Verfasser noch alle Tassen im Schrank hat: Der Euro schadet
Deutschland - und dennoch sollen wir nicht aus der Europäischen Währungsunion (EWU)
austreten???
B. Können wir halbwegs schmerzfrei aus der €-Nummer rauskommen?
Sie haben hier einen (freilich von mir bewusst herbeigeführten) Denkfehler gemacht, indem Sie "nicht austreten" stillschweigend gleichsetzen mit "nicht verlassen".Selbstverständlich soll Deutschland die Eurozone verlassen. Nur soll dieser Prozess auf andere Weise eingeleitet werden als durch einen sofortigen Austritt. Am Schluss allerdings muss dieser Prozess dann doch in einen formellen Austritt münden.
Wer einen Krieg will, der fängt ihn in den meisten Fällen an. Das ist aber die dümmere (und leider typisch deutsche) Variante.
Otto von Bismarck war (für Deutschland eine Ausnahme) schlauer, als er unser
Land durch einen Krieg gegen Frankreich einen wollte: Der hat dafür gesorgt,
dass die anderen - also Frankreich (Napoleon II) - ihm (Deutschland) den Krieg
erklärt haben.
Auch beim Verlassen der Eurozone wäre es die dümmstmögliche Variante, wenn
Deutschland einfach den Austritt erklärt. Ohnehin haben wir es hier mit
ökonomischen Sachverhalten zu tun und das heißt mit einem Bereich, den die
Politik nicht nach Belieben gestalten kann. Bereits in dem Moment, wo sich eine
reale Möglichkeit der Machtübernahme einer €-kritischen Regierung abzeichnet,
würden die Finanzmärkte verrücktspielen.
Obwohl die Bundesbank durchaus Steuerungsmöglichkeiten hätte ist
anzunehmen, dass ein simpler Austritt ziemlich chaotisch verlaufen würde.
Gustav Horn hat im Jahr 2012 ein
Szenario dazu präsentiert. Zwar ist Horn
ein DGB-Volkswirt und €-Fanatiker; trotzdem sind seine Annahmen nicht komplett
unrealistisch. Außerdem würden die "Hinterbliebenen" wenig Neigung
zeigen, dem austretenden Mitglied entgegen zu kommen und uns beim Ausstieg
behilflich zu sein.
Das anfänglich zu erwartende Tohuwabohu würde die deutschen Bürger
gegen die eigene Regierung aufbringen und das selbst dann, wenn die neue
Regierungspartei (konkret für Deutschland käme da bekanntlich nur die Alternative für Deutschland - AfD - in Betracht) vorher die Austrittsabsicht
unmissverständlich angekündigt hätte, und wenn sie gerade deswegen von den
Bürgern gewählt worden wäre. Denn natürlich sind niemals die Wähler selber für
Schwierigkeiten verantwortlich; für Schuldzuweisungen hat man schließlich
"die Politiker" als Sündenböcke.
Es ist deshalb klug, den Ausstieg aus dem Euro auf eine andere Weise als
durch einen Hauruck-Austritt zu gestalten: Nicht von jetzt auf gleich, wie etwa
bei der Währungsreform 1948 der Übergang von der Reichsmark zur DM vollzogen
wurde und vollzogen werden musste. Das war ein völlig anderes Umfeld:
Deutschland lag am Boden, die Reichsmark war wirklich nur noch eine
Schrottwährung, die niemand mehr haben wollte. Funktionierende Märkte waren nur
die Schwarzmärkte, und auf denen funktionierte eine Warenwährung als Geld:
Zigaretten (dazu einige Texte im Anhang).
Ganz so kaputt ist der Euro noch nicht.
Also: Nicht aus-treten, sondern raus-gleiten! Wie?
Genau wie im Film: Durch "Überblenden".
Konkret: Indem wir eine Neue DM (NDM) zunächst als (freiwillige) Parallelwährung einführen. Das würde nach meiner Vorstellung wie folgt ablaufen:
Konkret: Indem wir eine Neue DM (NDM) zunächst als (freiwillige) Parallelwährung einführen. Das würde nach meiner Vorstellung wie folgt ablaufen:
1. Allgemeine Vorüberlegungen
· Als "Umstellungsstichtag" wird in
den folgenden Ausführungen der 02.01.20XY bezeichnet.
· Arbeitsentgelte, die regulär erst im Laufe des Januar
(typisch: 15.) fällig sind, werden, zumindest in den Umstellungsfällen,
einmalig auf den 01.01. vorgezogen.
· Unerheblich ist in allen Fällen, ob periodenbezogene Zahlungen
vor- oder nachschüssig erfolgen.
· Die Einführung der NDM muss lange vorher (mindestens 1
Jahr, vielleicht sogar 2 Jahre?) angekündigt werden, damit die rein technischen
Voraussetzungen geschaffen werden können: Einzelhandelsgeschäfte beispielsweise
müssten Ladenkassen mit automatischer Umrechnung anschaffen; Buchhaltungen
Softwareprogramme, die eine in der einen Währung erstellte Bilanz automatisch
in die andere umrechnen usw..
· Die Umstellung erfolgt, anfänglich jedenfalls, auf
freiwilliger Basis. Die NDM ist zunächst noch kein allgemeines gesetzliches
Zahlungsmittel.
· Staatliche Stellen sind allerdings zur Annahme der NDM
verpflichtet.
· "Referenzwährung" bleibt zunächst der €. Das
bedeutet konkret, dass Zahlungen, die in € vereinbart wurden (z. B.
Dauerleistungen wie Arbeitsentgelt usw., aber auch staatliche Zahlungen wie
Sozialleistungen) auf Wunsch zwar in NDM ausgezahlt werden, aber schwankend auf
Basis der jeweils aktuellen Wechselkurse. (Abweichungen siehe unten).
· Erst mit einer evtl. späteren Umstellung auf die NDM
als alleinigem gesetzlichem Zahlungsmittel werden sämtliche vertraglichen
Verbindlichkeiten gesetzlich in DM fixiert. (Und zwar nach dem bis dahin
gültigen Umrechnungsschlüssel, also ggf. auf der Basis von Durchschnittskursen
für bestimmte Vor-Zeiträume).
· Die Umrechnungskurse sollten, auf welchem genauem Wege
auch immer, im Zusammenspiel von Börse und Zentralbank festgelegt werden. Die
BuBa würde aus den schwankenden Marktkursen einen Fixkurs ermitteln, der dann
am nächsten Tag der für die Banken, den Einzelhandel usw. gültige Umtauschkurs
wäre.
· Welche Transaktionen auf der Basis der tagesaktuellen
(bzw. Vortages-) Kurse erfolgen sollen, und welche evtl. auf der Basis der
Durchschnittskurse aus einem vorangegangenen Zeitraum, wäre von den Experten
und den Betroffenen zu diskutieren. Die Folgen und das Pro und Kontra vermag
ich momentan nicht zu überblicken.
· Nachdem die NDM auf breiter Basis akzeptiert wird,
sollte sie - anfänglich noch parallel zum € - gesetzliches Zahlungsmittel, d.
h. ihre Annahme verpflichtend werden.
· Sobald der weit überwiegende Teil des inländischen
Geldverkehrs mit NDM erfolgt, wird diese alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel.
Zu diesem Zeitpunkt wäre dann wohl auch der offizielle Austritt aus der
Eurozone zu vollziehen.
· Ob daneben der Euro - für eine Übergangszeit oder
dauerhaft? - weiterhin auf freiwilliger Basis zugelassen sein sollte (und ob
insbesondere staatliche Stellen zu dessen Annahme verpflichtet bleiben sollten) stelle ich zur Debatte. Allerdings
erscheint mir das eher nicht sinnvoll.
· Das Experiment ist grundsätzlich ergebnisoffen, d. h.:
Wird die NDM von den Wirtschaftssubjekten auf Dauer nicht akzeptiert, kehrt Deutschland
zum € als alleiniger Währung zurück.
2.
Einführungsphase
vor dem Umstellungsstichtag
Bis zum 01.12. des Jahres vor dem Umstellungsstichtag hätte die
Bundesbank (nachfolgend: BuBa) das NDM-Bargeld gedruckt (und das
Finanzministerium die entsprechenden Münzen geprägt) sowie die inländischen
Geschäftsbanken damit versorgt. Ebenfalls müssten auf den Zentralbankkonten der
Banken NDM verfügbar sein. Diese Umstellung erfolgt, im Rahmen festgelegter
Grenzen (s. u.), eins zu eins.
Wie die Erstversorgung der Banken mit NDM im Detail sachgerecht zu
regeln wäre, ist mir noch nicht in allen Details klar; jedenfalls muss
vermieden werden, dass die Banken Spekulationsgewinne einstreichen können.
Andererseits entstehen den Banken durch die Umstellung auch erhebliche
Kosten; insoweit könnte es notwendig werden, dass die Bundesbank (etwa durch
zinsfreie Geldkontingente) und/oder der Staat (durch zweckmäßige
Steuererleichterungen) die Umstellungslasten für die Banken abfedern.
Die erste Überlegung wäre, im Wege des Umtausches von Euro-Guthaben den
Banken so viel NDM zur Verfügung zu stellen, wie sie ihrerseits den Einlegern
gutschreiben müssen (vgl. unten).
Dagegen spricht allerdings, dass die Menge an Bankengeld erheblich
höher ist als die Menge an Zentralbankgeld. Von daher würde es vielleicht
ausreichen, wenn die Zentralbankkonten (also die BuBa-Konten) der
Geschäftsbanken lediglich nach einem bestimmten Verhältnisschlüssel (in
Abhängigkeit von den NDM-Beträgen auf den Kundenkonten der Geschäftsbanken) proportional
auf NDM umgeschrieben würden.
Wollen die Banken mehr NDM haben, müssten sie diese als Kredit (ggf. im
Rahmen zinsfreier Einführungskontingente - s. o.) bei der BuBa aufnehmen. Bei solchen
Krediten können keine Spekulationsgewinne anfallen, weil diese später ja auch
in NDM - oder in Euro zum aktuellen Umtauschkurs - getilgt werden müssen.
Etwa ab dem 25.12. würden die Banken auf den Konten ihrer Firmen- und
Staats-Kunden die Euro-Guthaben bis zu einem vorher vereinbarten Betrag pari (1
: 1) in NDM umtauschen. In technischer Hinsicht wären diese Guthaben(teile)
also einfach buchhalterisch umzuschreiben. Generell dürfte dafür die
Einrichtung entsprechender Unterkontos oder Zweitkontos notwendig sein, welche
die Banken vorsorglich automatisch für alle Kunden einrichten sollten.
Allerdings muss es für Unternehmenskonten (nicht für staatliche
Stellen) Beschränkungen der maximalen Umtauschbeträge geben, um Spekulationen
insbesondere von Gebietsausländern zu vermeiden. Würde man nämlich zulassen,
dass alle Einlagen bei den Banken auf Wunsch in NDM umgetauscht werden können,
würden speziell südeuropäische Geldbesitzer vorher massenhaft Geld nach
Deutschland transferieren, um dieses in Euro einzuwechseln. Und damit ein
Riesengeschäft machen, weil zu erwarten ist, dass der Wert der NDM steigt und
derjenige des Euro fällt. Gleichzeitig wäre jedoch schon zu Beginn die
Geldmenge der Parallelwährung stark aufgebläht; das dürfte ihrem Marktwert
abträglich sein. Beide Ergebnisse sind unerwünscht. (Und obwohl sie eigentlich
gegenläufig wirken, können durchaus auch BEIDE Wirkungen eintreten: Wenn sie
nämlich zeitlich auseinanderfallen. Also zuerst die Spekulanten die Gewinne
einstreichen, und dann die NDM in den Keller geht.)
Andererseits muss man selbstverständlich einkalkulieren, dass es gerade
die erhoffte Wertsteigerung ist, die für die Wirtschaftssubjekte der
entscheidende Anreiz zur Umstellung wäre:
· Der Arbeitnehmer beispielsweise, der sich zukünftig
seinen Lohn in NDM auszahlen lässt, "spekuliert" natürlich auf eine
Kaufkraftsteigerung, d. h. auf einen Kursverfall - eine Abwertung - des € zur
neuen Währung.
· Der Kreditnehmer, der einen Kredit in NDM aufnimmt -
und das ggf. sogar zu höheren Zinsen - könnte theoretisch darauf spekulieren,
dass er dafür mehr kaufen kann als für einen €-Kredit. In der Praxis ist das
allerdings recht unwahrscheinlich, weil Kreditnehmer ihr Geld in aller Regel
sofort ausgeben. Und bei Kontokorrentkrediten (Überziehungskrediten) fällt das
Geldausgeben sogar mit der Kreditaufnahme zusammen.
Eine ausreichende NDM-Versorgung im Inland könnte vielleicht durch eine
Bestimmung gewährleistet werden, wonach jeder Kontoinhaber maximal so viele
Euro (1:1) in NDM umtauschen kann, wie er, sagen wir, im Vorjahres-Dezember in
der Spitze auf seinem Konto hatte. (Bei zwischenzeitlichem Kontowechsel müsste
- gegen eine angemessene Gebühr - seine alte der neuen Bank eine entsprechende
Bestätigung geben.) Alle Spezialfälle - etwa starke Geschäftsausweitung eines
Unternehmens, das seine Arbeitsentgeltzahlungen auf NDM umstellen will, erfasst
diese Regelung nicht; darüber mögen sich die Experten den Kopf zerbrechen. Beispiele
für den "Normalfall":
· Die Firma A hatte im Dezember des Vorjahres als
höchstes Guthaben 1 Mio. € auf dem Konto. Am Stichtag Ende Dezember diesen
Jahres hat sie 500.000,- € Guthaben. Also kann sie 500.000,- € in NDM
umschreiben lassen.
· Hat sie aktuell 2 Mio. € auf dem Konto, kann sie lediglich
den Spitzenbetrag aus dem Vorjahr, also 1 Mio. €, in NDM umschreiben lassen.
Staatliche Stellen im weitesten Sinne (also z. B. auch Anstalten des
Öffentlichen Rechts) können ihr jeweiliges Stichtagsguthaben in beliebiger Höhe
eintauschen.
Über die o. a. Grenzen (und abgesehen von evtl. Sonderregeln für
Spezialfälle) hinaus erfolgt kein Umtausch zu pari Bundesbank. Allerdings
müsste sie beide Währungen ab dem Umstellungstag in beide Richtungen zu tagesaktuellen Kursen einwechseln,
um den Finanzierungsbedarf der Banken in der jeweiligen Währung zu decken.Sinnvoll wäre m. E. die Aufnahme eines NDM-Terminhandels bereits geraume Zeit vor dem Umstellungsstichtag. Auf diese Weise könnten sich die Marktteilnehmer frühzeitig ein Bild über die voraussichtlichen Wertrelationen machen und auch in dieser Hinsicht auf die Einführung einstellen.
Der Staat könnte oder müsste die Privatwirtschaft dadurch unterstützen,
dass er
· Befristet Sonderabschreibungen für den
Umstellungsaufwand zulässt (z. B. für Anschaffung neuer Kassen im Einzelhandel)
· Für die Dauer des Parallelwährungssystems steuerfreie
Rückstellungen für Währungsrisiken zulässt, die nach dem Firmenumsatz und/oder
der Lohnsumme bemessen sind.
3.
Einführungsphase ab
dem Umstellungsstichtag
Ab dem 02.01.
· kann jeder Kreditnehmer
selber entscheiden, ob er neue Kredite bei seiner Bank in Euro oder in NDM aufnimmt.
(Zum Problem der Zinshöhe für Bundesbank-Kredite in NDM vgl. unten.)
· ist der Staat
verpflichtet, alle Zahlungen (Steuern, Gebühren usw.) auch in NDM anzunehmen (nach
dem täglich von der BuBa festzulegenden offiziellen Umrechnungskurs - s. o.).
· müsste der
Staat auf Verlangen von Arbeitnehmern, Personalräten oder Gewerkschaften
individuell oder kollektiv die Arbeitsentgelte (allerdings wechselkursabhängig)
in NDM auszahlen.
· sind die Banken
verpflichtet, Einlagen in beiden Währungen anzunehmen; desgleichen
Kredittilgungen. Wird etwa ein in NDM ausgereichter Kredit mit Euro getilgt,
müsste die Bank diese - nach dem jeweils gültigen Umrechnungskurs, plus angemessener
Bearbeitungs- und Risikogebühren - akzeptieren. Ebenso müssten die Banken
Auszahlungen in der jeweils gewünschten Währung bedienen (soweit die Einlagen
in der jeweils anderen Währung denominiert sind, gleichfalls nach offiziellem Umrechnungskurs
plus Gebühren).
· dürfen neue Verträge
auf NDM lauten (ohne Bezugnahme auf den € als Referenzwährung) ("Nominal-NDM").
Jeder Vertragspartner darf auf einem Abschluss in NDM bestehen; allerdings muss
der andere diese Forderung nicht akzeptieren. Auch Arbeitnehmer haben dieses
Recht. Das gilt allerdings nicht in Fällen, wo durch eine Arbeitsaufnahme Sozialleistungen
ganz oder teilweise überflüssig machen würde. Hier würde eine Weigerung der
Arbeitnehmer, Arbeitsverträge je nach Vorgabe des Arbeitgebers in € oder
wechselkursabhängig in NDM abzuschließen, die üblichen Sanktionen nach sich ziehen.
· dürfen Unternehmen
in NDM bilanzieren
· können Verträge
bestimmen, dass die Verbindlichkeit zwar in € berechnet wird, jedoch in NDM auszuzahlen
ist. (Der € wäre also die Referenzwährung.) Jeder Vertragspartner darf auf
einem Abschluss in "Referenz-NDM" bestehen;
allerdings muss der andere diese Forderung nicht akzeptieren. Das Recht, auf
Auszahlung in Referenz-NDM zu bestehen, haben auch diejenigen Arbeitnehmer, bei
denen eine Arbeitsaufnahme Sozialleistungen ganz oder teilweise überflüssig
machen würde. Sanktionen dürfen deswegen NICHT verhängt werden.
· dürfen Altverträge
(z. B. Mieten) auf Nominal-NDM umgestellt werden, jedoch nur auf beidseitig
freiwilliger Basis. Mietkündigungen oder Arbeitskampfmaßnahmen, um eine
Umstellung auf NDM-Nennwerte zu erzwingen, sind unzulässig.
· steht es allen Marktanbietern (in der Praxis relevant
insbesondere für Einzelhandel und Dienstleister) frei, ihre Preise in € oder in
NDM auszuzeichnen. Allerdings müssten sie, nach dem jeweiligen Wechselkurs
zuzüglich Gebühren, zunächst beide Währungen akzeptieren.
· sollen Gebühren die Doppelwährungskosten und
insbesondere das Währungsrisiko abdecken. Deren maximale Höhe wäre, nach
Anhörung der Verbände, eventuell vom Staat vorzuschreiben. Das Unterschreiten
der Maximalgebühr oder ein gänzlicher Verzicht darauf bleibt den
Marktteilnehmern selbstverständlich freigestellt.
Eine generelle Umschreibung von Einlagen und Krediten (zum aktuellen
oder zum monatsdurchschnittlichen Wechselkurs wie bei den Löhnen??) sollte man
vielleicht erst ab dem 25. Januar zulassen (wg. Vorlaufzeit für Lohnzahlungen
der Unternehmen in NDM wäre der 1.2. zu spät), weil für den Januar als
Einführungsmonat starke Kursausschläge nicht unwahrscheinlich sind. Und evtl.
für die Anfangszeit nur auf Basis von Durchschnittskursen (hier z. B. vom 1.1.
- 20.01., allgemein vielleicht vom 16. des Vormonats - 15. des laufenden
Monats).
Entscheidend für den Erfolg der Umstellung dürfte eine Auszahlung der
Löhne und Gehälter in NDM sein. Wie eingangs schon bemerkt, bleibt
(vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen von Geschäftspartnern), der Euro
zunächst insofern die "Referenzwährung", als für alte, auf € lautende
Dauerschuldverhältnisse die NDM-Auszahlungen nicht fix, sondern schwankend je
nach Umrechnungskurs erfolgen würde (bis zur evtl. vollständigen Rückkehr zur
eigenen und alleinigen deutschen Währung).
Bei der Umrechnung von periodenbezogenen Leistungen (Löhnen, Mieten) wäre
es möglicher Weise zweckmäßig, nicht auf einen bestimmten Stichtag abzustellen,
sondern stattdessen auf den Durchschnittskurs einer Vorperiode (z. B. auf die
Zeit vom 16. vorvorigen Monat - 15. vor Auszahlungsmonat). Bei Zahlungen, die
per Überweisung abgewickelt werden (für derartige periodenbezogenen
Transaktionen also fast ausnahmslos) ließe sich eine solche Umrechnung auf der
Bankebene zweifellos automatisieren, würde also keinen zusätzlichen Personalaufwand
nach sich ziehen.
Die Umstellung der Arbeitsentgelte erfolgt zunächst auf freiwilliger
Basis; allerdings mit Gesamtwirkung für das vertretene Arbeitnehmer-Kollektiv
bei Vereinbarungen durch deren Vertreter (s. u.). Wichtig:
· Eine einmal - egal, auf welcher Ebene - vereinbarte
Umstellungsentscheidung ist irreversibel.
· Vereinbarungen, mit denen die Vertragspartner
dauerhaft auf eine Umstellung auf NDM verzichten, sind unzulässig.
Weiterhin schlage ich folgende Detailregelungen vor:
Beim Staat im weitesten Sinne
(s. o.)
· könnte jeder Arbeitnehmer, und ebenso jedes
legitimierte Gremium von Arbeitnehmervertretern (Personalräte, Gewerkschaften)
einseitig die Gehaltsauszahlung in NDM (Referenz-NDM, NICHT Nominal-NDM!)
verlangen; der Arbeitgeber (Dienstherr) seinerseits wäre verpflichtet, diesem
Wunsch zu entsprechen.
· Das Gleiche gilt (auf individueller Ebene) für
Empfänger staatlicher Sozialleistungen.
In der Privatwirtschaft wäre
der Arbeitgeber zu einer Umstellung zunächst nicht verpflichtet.
· Er könnte aber freiwillig eine solche mit jedem
einzelnen Arbeitnehmer vereinbaren; der Arbeitnehmer wäre dazu jedoch ebenfalls
nicht verpflichtet.
· Darüber hinaus dürften Betriebsräte für Betriebe und
Unternehmen eine Umstellung vereinbaren; diese Entscheidung wäre für alle
Mitarbeiter verbindlich.
· Ebenfalls hätten Gewerkschaften und
Arbeitnehmerverbände dieses Recht. Die Vereinbarung wäre auf Arbeitgeberseite
für alle zugehörigen Mitgliedsunternehmen, auf Arbeitnehmerseite für alle
Beschäftigten dieser Unternehmen verbindlich. Für Unternehmen mit mehreren
Gewerkschaften müssten Spezialregelungen gefunden werden.
· Verfahren bei Betriebsrenten - ??
Unzulässig wäre das Erzwingen einer Umstellung durch Arbeitskampfmaßnahmen
oder andere Formen von Druck. Zu erwägen wäre allerdings, im 2. Jahr nach der
Umstellung auch diese zuzulassen.
Zulässig wäre dann nicht nur die Forderung auf Auszahlung der
Arbeitsentgelte in Referenz-NDM (also in schwankender Höhe auf Basis nomineller
€-Vereinbarungen), sondern auch deren endgültige Umstellung auf fixe
NDM-Beträge (Nominal-NDM).
Wenn die Unternehmen die Auszahlung auf Referenz-NDM umstellen (und
erst Recht dann, wenn sie die Arbeitsentgelte auf Nominal-NDM umgestellt haben),
werden sie wahrscheinlich versuchen, auch ihre Einnahmen in NDM zu generieren,
um Wechselkursrisiken zu vermeiden und Wechselgebühren zu sparen. D. h. sie
würden über kurz oder lang ihre Leistungen nach Möglichkeit nur noch gegen NDM verkaufen.
Auf steigende Kurse würden auch Spekulanten setzen, und wahrscheinlich
würde bereits am Ausgabetag der NDM-Kurs in die Höhe gehen. Allerdings müssen
die Ausschläge nicht so heftig werden, wie man zunächst vielleicht erwartet.
Denn bei Spekulationen gibt es zwangsläufig immer auch eine Gegenpartei, und
die muss in die andere Richtung spekulieren, sonst kommt kein Abschluss (z. B.
Termingeschäft) zustande.
Weiterhin könnte (das müssen die Experten jeweils ad hoc entscheiden)
die BuBa unerwünschte Kursausschläge durch ein "dirty floating" im
Zaum halten.
4. Sonstige Überlegungen
Zweifellos wären noch eine Fülle von technischen Details zu regeln, die
ich nicht berücksichtigt habe. Vielleicht wären sogar Korrekturen an meinem
Plan erforderlich, und einfach wird eine solche "gleitende"
Umstellung ganz bestimmt nicht.
Aber vom Grundsatz her wäre es erstrebenswert, dass Deutschland über
ein Parallelwährungsregime aus dem Euro "herausgleitet", ohne
(sofort) aus der EWU auszutreten.
Für die Unternehmen wäre der Aufwand einer doppelten Währung zweifellos
enorm. Eventuell müsste der Staat sie dafür auf anderen Gebieten von Bürokratie
befreien; notfalls auch finanzielle Hilfen gewähren (z. B. Sonderabschreibungen
- s. o.). Vielleicht könnte man aber die Umstellung auch verbinden mit einem
allgemeinen "Großreinemachen" bei bürokratischen Belastungen der
Unternehmen.
Nicht zu übersehen ist, dass mit diesem Verfahren auch alltägliche
Geschäfte ein Element von Spekulation bekommen würden: Wenn ich heute einen
Kredit in NDM aufnehme, den ich morgen mit Euronen tilgen muss, die ich
zwischenzeitlich (als Unternehmer oder Arbeitnehmer) eingenommen habe, dann
hängt es wesentlich vom täglichen Wechselkurs ab (den ich nicht beeinflussen
kann), ob ich einen Gewinn oder Verlust gemacht habe.
Ob die neue Währung sich durchsetzt oder nicht, entscheiden den
Marktteilnehmer, letztlich also "das Volk". Durch eine Abstimmung
nicht an der Wahlurne, sondern mit dem Portemonnaie: Also Bürgerbeteiligung par
excellence!
Ein wesentlicher Vorteil des Konzepts eines "Herausgleiten"
aus dem Euro scheint mir zu sein, dass es nicht auf irgendwelche klobigen
Paragraphen und bürokratischen Gewaltmaßnahmen setzt, sondern auf die
"Weisheit des Marktes", und auf die freiwillige Beteiligung der
Bürger als Wirtschaftssubjekte.
Eine erfolgreiche Durchführung könnte evtl. auch als Vorbild für andere
politökonomische Projekte dienen. (Nach dem Motto "mehr Markt" und
"weniger Staat". Das ist freilich nicht als Plädoyer für
Marktradikalismus zu verstehen: "Der Markt" arbeitet keineswegs in
allen Fällen als optimaler Selbstregelmechanismus, wie manche Marktfanatiker
glauben!)
Der Euro würde mit ziemlicher Sicherheit auch nach einem deutschen
Austritt aus dem EWU nicht abgeschafft werden, sondern (wohl als "Club Med" :-) )weiterleben. Daraus
ergeben sich für €-denominierte deutsche
Finanzverflechtungen mit dem Ausland folgende Konsequenzen:
· Deutsche
Forderungen gegen das Euro-System,
wie etwa die Target2-Salden (bei denen es sich um Forderungen der deutschen Volkswirtschaft gegen ausländische
Volkswirtschaften handelt, nicht um Forderungen zwischen Staaten!) würden
bestehen bleiben - und zwar nach wie vor in Euro.
In NDM berechnet würden sie zwar wahrscheinlich an
Wert verlieren. Aber die eigentliche (d. h. realwirtschaftliche)
"Währung" für die Schuldentilgung sind ja Güter. Und wenn griechische
Oliven, sagen wir, 10 Euro das Pfund kosten, dann kann ich im Zeitpunkt der
Schuldentilgung für meine Euronen (im Prinzip) die gleiche Menge Oliven kaufen
wie zu dem Zeitpunkt, wo ich das Geld verliehen habe. (Möglich zwar, dass die
Preise zwischenzeitlich gestiegen sind: Aber das hätte dann nichts damit zu
tun, dass wir in Deutschland die NDM wieder eingeführt haben).
Entscheidend ist also: REALWIRTSCHAFTLICH gesehen
entstehen (wenn meine Überlegungen zutreffen) der deutschen Volkswirtschaft durch die NDM-Einführung
keine Verluste bei unseren in Euro denominierten Altforderungen gegen das
Euro-System.
Bei der Bundesbank würden dadurch allerdings Verluste
anfallen, genau wie zu DM-Zeiten beispielsweise bei einer Abwertung der
Dollar-Reserven. Die Verluste müsste der Steuerzahler tragen; pleitegehen kann
die BuBa jedenfalls nicht. Das gilt selbst dann, wenn die Verluste ihr gesamtes
Kapital übersteigen sollten.
· Nicht anders sieht es aus bei Forderungen des deutschen Staates gegen andere Staaten usw.
Nehmen wir an, die Bundesregierung habe Griechenland
(direkt oder indirekt, via europäische Rettungsfonds) 100 Mrd. € geliehen. Wo
kommt dieses Geld her?
Die Regierung hat (bzw. die Fonds haben) diese Gelder
als Euro-Kredite aufgenommen. Und genau so sind sie auch zu tilgen: In Euro.
Oder eben, nach tagesaktuellem Umrechnungskurs (plus Gebühren), in NDM.
Unterstellen wir einmal (rein hypothetisch natürlich J ), die Griechen würden uns die gedachten 100 Mrd.
tatsächlich zurückzahlen: Dann würden damit die Kredite getilgt, aus denen
unsere Regierung ihrerseits die Kredite an Griechenland bezahlt hat. Also: Null
Problemo hier!
· In Euro gewährte deutsche
Auslandskredite inländischer Wirtschaftssubjekte (deutsche Staatskredite s.
o.) bleiben natürlich in dieser Währung bestehen. Für Geschäftsbanken können
sich daraus erhebliche Währungsrisiken ergeben; Details wären von den Experten
zu klären; Härtefälle wären ggf. durch Ausgleichsforderungen gegen die BuBa
oder sonstige finanzielle Hilfen der BuBa und/oder des Staates abzufedern.
· In Euro aufgenommene deutsche Auslandsschulden (des Staates oder inländischer
Wirtschaftssubjekte) bleiben natürlich in dieser Währung bestehen; der Euro
würde ja wahrscheinlich nicht abgeschafft, sondern - wohl als "Club Med"
:-) - weiterleben.
Was ist mit der Idee eines "Nord-Euro"?
Nun, gegen eine verkleinerte Währungsunion mit ausschließlich solide
wirtschaftenden Ländern hätte ich persönlich nichts einzuwenden. (Prof. Stefan
Homburg sieht das anders.)
Wir könnten anderen Ländern, die daran interessiert sind, einen
Beitritt zur "Bundesbank" anbieten (die dann natürlich aus Gründen
der Höflichkeit umbenannt werden müsste).Hier denke ich zunächst an die Niederlande und Österreich; aber vielleicht würde sich z. B. auch Finnland anschließen wollen, die baltischen Länder usw.
Allerdings wäre es inakzeptabel wenn dann, wie bei der EZB, jedes Land das gleiche Gewicht hätte. Die Stimmen wären proportional nach der (wie auch immer genau berechneten) Wirtschaftskraft zu verteilen. Jedoch mit der Maßgabe, dass Deutschland AUF DAUER mindestens die Hälfte plus eine Stimme haben müsste.
Um die anderen mit der deutschen Dominanz wenigstens ein wenig zu versöhnen könnte man festlegen, dass die Stimmberechtigten weisungsfrei handeln.
Wenn andere Länder unter diesen Bedingungen nicht mitmachen mögen: Sie
müssen ja nicht. Ist lediglich ein Angebot, keine Erwartungshaltung.
5.
Überlegungen zur
objektiven Interessenlage von rational agierenden Wirtschaftssubjekten
Nicht alle Marktteilnehmer hätten ein objektives Interesse am Erfolg
(i. S. v. Hartwährung) einer NDM. Wie ich bereits im vorigen Kapitel gezeigt
habe, wäre für Kreditnehmer eine Weichwährung vorteilhafter (zumal dann, wenn
die Kreditzinsen sogar niedriger sind als für die Hartwährung), für Einleger
eine Hartwährung.
Ganz allgemein müssen sich Geldbesitzer
eine stabile, wenn nicht gar deflationäre, Preisentwicklung wünschen. Also
bezogen auf die Wertrelation zum Euro eine starke
NDM.
Das genau umgekehrte Interesse haben Kreditnehmer: Die müssen sich inflationäre Preissteigerungen (und
mithin für sich selber entsprechende Einnahmesteigerungen) wünschen, weil sie
dadurch den Kredit bei Fälligkeit leichter tilgen können.
Wenn die Ausgangsüberlegungen zutreffen, dass der Euro den deutschen
Wohlstand mindert, dann haben die Arbeitnehmer
ein objektives Interesse an der Rückkehr zu einer eigenständigen deutschen
Währung.
Allerdings sind die Gewerkschaften (wie überhaupt mehr oder weniger die
gesamte Linke) fanatische Anhänger eines Kurses in Richtung Europastaat. Von
daher ist zu vermuten, dass die Arbeitnehmer als Individuen zur NDM tendieren
werden, während die organisierte Arbeitnehmerschaft dies nach Kräften zu
verhindern suchen wird. (Übrigens in trauter Eintracht mit dem
"Klassenfeind" - den Arbeitgebern. Bzw. dort zumindest der
Großindustrie; Familienunternehmen stehen dem Euro teilweise skeptisch
gegenüber.)
Das Recht zum Abschluss kollektiver Vereinbarungen über die Währung, in
der die Löhne ausgezahlt werden, muss daher auf EINE Richtung beschränkt
bleiben: Hin zur NDM. Nicht zulässig (bzw. rechtlich unwirksam) wäre daher der
Abschluss von Vereinbarungen, welche die Lohnzahlung in € festschreiben.
Die Unternehmer werden einem
Wechsel unterschiedlich sehen, je nachdem, ob sie Importeure sind (und damit
eher an einer starken deutschen Währung interessiert) oder Exporteure (und
somit eine schwache Währung bevorzugen würden). Denjenigen, die ihre Umsätze
(fast) ganz im Inland erwirtschaften, werden vermutlich neutral sein, oder - in
der Erwartung eines höheren Wohlstandsniveaus - zur NDM tendieren.
Kompliziert könnte die Geschichte bei den Kreditnehmern werden, die ich oben schon angesprochen hatte. Diese selber haben natürlich ein Interesse daran
a) möglichst niedrige Zinsen zu zahlen und
b) sich in einer möglichst weichen Währung zu verschulden.
Als Kreditnehmer sind sie nicht an einer harten NDM interessiert. Von
einer (wohl zu erwartenden) langsamen Aufwertung profitieren sie nicht, weil
sie mit dem Kredit sofort einkaufen gehen oder ihre Verbindlichkeiten tilgen
werden. Sie wären vielmehr bei einer Aufwertung die Geschädigten; das gilt
insbesondere dann, wenn ihre Einnahmen nach wie vor in Euro hereinkommen (und
nicht steigen).
Da wir festgelegt hatte, dass die Banken die Währungen jederzeit
gegeneinander tauschen müssen (zum jeweiligen Tageskurs) haben Kreditnehmer
auch kein Problem, evtl. in NDM bestehende Verbindlichkeiten durch eine
Kreditaufnahme in € zu tilgen: Sie tauschen das Geld nach erfolgter
Kreditaufnahme einfach um.
In der Praxis würde das wohl sogar gleichzeitig mit der
Kreditauszahlung erfolgen: Soweit ein "Umtausch" vereinbart wurde,
müsste die nur für die berühmte "juristische Sekunde, und nur auf dem
Papier, zunächst auf € lauten. Tatsächlich könnte man sie automatisch sogleich
auf NDM umbuchen und in dieser Währung auszahlen.
Allerdings schafft es Probleme im Bankensystem wenn (wie zu erwarten)
in der Tendenz die Forderungen
(ausgereichte Kredite) auf die
Weichwährung Euro lauten, die Verbindlichkeiten
(Einlagen) jedoch in der Hartwährung
NDM bestehen.
Nehmen wir z. B. an, die X-Bank hat nur 2 Kunden K (Kreditnehmer) und E
(Einleger).
K. nimmt 1 Mio. € Kredit auf und tauscht die zum aktuellen Wechselkurs
von, sagen wir (unrealistisch, aber zur Vereinfachung), 1:1 in 1 Mio. NDM um.
Damit tilgt er eine Verbindlichkeit bei E, der nunmehr 1 Mio. NDM auf dem Konto
hat.In der Bankbilanz (aus der wir uns alles andere wegdenken) stehen sich nun 1 Mio. € Forderungen gegen K und 1 Mio. NDM Verbindlichkeiten an E gegenüber.
Da wir die Umrechnungskurse (mehr oder weniger) frei floaten lassen, geht die Bilanz nicht mehr auf, sobald sich die Wertrelationen verschieben.
Das ist dann kein Problem für die Bank, wenn der Wert des € steigt und
der Wert der DM fällt: Dann könnte sie einen Ausgleichsposten in die Bilanz
einstellen, und bei Tilgung des Kredits diesen als Gewinn verbuchen.
Geht die Reise aber (wie wir ja erwarten und wie es sich unser Plan ja
auch erhofft) in die umgekehrte Richtung, hat die Bank ein Problem.Nehmen wir an, im Tilgungszeitpunkt des Kredits wäre die Kursrelation 1,20 € für 1,- NDM.
Dann müsste die Bank die 1 Mio. aus der Tilgung eingenommenen Euronen (Zinsen lassen wir hier unberücksichtigt) zu diesem Kurs in NDM eintauschen, um (bei entsprechender Anforderung) dem Einleger seine 1 Mio. NDM auszahlen zu können. Sie bekäme dafür aber lediglich 833.333,3333333….. NDM, hätte also, gerundet, 170.000,- NDM Defizit.
Um das zu verhindern, könnten die Banken
· Kredite grundsätzlich nur in NDM ausreichen. Auch dann
wäre sie allerdings nicht hundertprozentig sicher vor Verlusten geschützt, weil
rein theoretisch die Kursbewegung ja auch in die andere Richtung gehen kann.
· oder sie könnten bei €-Krediten für die Tilgung
vereinbaren, dass diese in der Währung ihrer Wahl zu erfolgen hat, und zwar zu
demjenigen Umrechnungskurs, der am Tag der Kreditgewährung galt. Was natürlich
für die Kreditnehmer ein riskantes Geschäft ist. (Die Finanzmärkte würden
zweifellos Absicherungen gegen solche Risiken entwickeln und anbieten, aber für
den Kreditnehmer wird auch das teuer.)
· Schließlich könnten die Banken für €-Kredite auch besonders
hohe Zinsen verlangen (als Prämie für das Kursrisiko, zusätzlich zu den
regulären Kreditzinsen). Das käme unserer Zielsetzung einer möglichst raschen
vollständigen Umstellung auf NDM natürlich entgegen, weil das den Anreiz der
Kreditnehmer, sich im "weichen" und zinsbilligen Euro (so unser
Basismodell) statt in der "harten" und zinsteuren NDM zu verschulden,
abschaffen würde.
Nur gibt es in der
Realität Umstände, welche die möglichen Gegenmaßnahmen der (inländischen)
Banken wiederum konterkarieren würden: Ausländische Banken könnten Kredite nämlich
in Euro ausreichen, sich jedoch weigern, Einlagen in DM zu akzeptieren.
6.
Mögliche Probleme
bei der Geldversorgung und der Kursfindung
Die Überlegungen zur Interessenlage der Geldbenutzer weisen auf ein
zentrales Problem hin, an dem der gesamte Plan scheitern könnte.
Normaler Weise erfolgt die Geldversorgung einer Wirtschaft
hauptsächlich über Kredite. Vorliegend ist aber aufgrund der o. a.
Interessenlage der Kreditnehmer nicht zu erwarten, dass es überhaupt eine
Nachfrage nach NDM-Krediten geben wird.
Müsste (bzw. könnte) die BuBa für ihre Ausleihungen jeweils (nur)
denselben Zinssatz wie die EZB verlangen, dann wäre die NDM wahrscheinlich gar
keine echte Parallelwährung. Die Geldversorgung des Marktes wird heutzutage von
den Zentralbanken ja weniger über die Zuteilungsmenge, als vielmehr über den
Zinssatz geregelt.
Zwar ist es keineswegs so, dass hohe Zinsen harte Währungen anzeigen,
und niedrige Zinsen Weichwährungen. Eher ist das Gegenteil der Fall, denn hohe
Zinsen fallen üblicher Weise mit hoher Inflation zusammen.
Dennoch vermute ich, dass BuBa-Zinsen für NDM-Kredite (zumindest etwas)
höher angesetzt werden müssten als jene der EZB. Denn die NDM könnte sich
wahrscheinlich nur dadurch als Parallelwährung etablieren, dass sie von den
Marktteilnehmern im Verhältnis zum Euro als wertvoller eingeschätzt würde.
Dafür müsste die Geldversorgung mit dieser Währung aber knapper gehalten
werden, und das lässt sich (wenn man keine - problematischen - Mengenbegrenzung
einführen will), nur über höhere Kreditzinsen erreichen.
Abstrakt formuliert besteht das Problem darin, ob überhaupt eine geldpolitische Souveränität der Bundesbank für die
NDM-Parallelwährung etabliert werden kann.
Damit meine ich nicht rechtliche
Souveränität gegenüber der EZB für das Feld der Parallelwährung: Diese setze
ich voraus. Hier kommt es auf die ökonomisch-faktische Ebene an, und da geht es
insbesondere um ein gewisses Maß an Zinssouveränität.
Die Frage wäre also hier, warum ein rational agierendes
Wirtschaftssubjekt (das zwar höhere Einlagezinsen gerne mitnimmt) höhere
Kreditzinsen akzeptieren sollte? Und weiterhin, warum ein Kreditnehmer die
ohnehin (zins-)teureren Schulden auch noch in einer "harten" Währung
aufnehmen sollte, für die allgemein wahrscheinlich (und hier vom Umstellungsplan
her sogar: hoffentlich) auch für die Zukunft (langsame) Wertsteigerungen
gegenüber dem Euro erwartet werden.
Wir bewegen uns (sofern mir keine Denkfehler unterlaufen sind oder ich
wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen habe) bei der Zinsfrage auf
einem schwer durchschaubaren Terrain; wenn es schlecht läuft, könnte sogar mein
ganzes Konzept eines gleitenden Währungsübergangs an der Weigerung der
Kreditnehmer scheitern, sich in NDM zu verschulden.
Und dass man sie dazu, jedenfalls mit rein ökonomischen Mechanismen, im
Regime einer Parallelwährung kaum zwingen kann, hatte ich bereits im Vorkapitel
bei der Analyse der Interessenlage der Geldbenutzer aufgezeigt.
In unserem Regime würde die Geldversorgung mit NDM also nicht über
Kredite erfolgen, sondern über Euro-Ankäufe der BuBa. Grundsätzlich wäre das
dieselbe Situation wie beim Devisenumtausch. Nur dass bei dort eine Zentralbank
nicht gezwungen ist, Fremdwährungen mit ihrem eigenen Geld anzukaufen (=
Fremdwährungen in die eigene Währung umzutauschen). Im Gegensatz dazu sieht
unser Plan eine Pflicht zum Umtausch vor. Die ist tatsächlich unverzichtbar, um
jederzeit eine ausreichende (d. h. der Nachfrage entsprechende) Versorgung der
Wirtschaft mit NDM zu gewährleisten.
Denken wir in diesem
Bereich weiter, dann stoßen wir auf ein Problem mit der Kursbildung. Die
Umtauschpflicht hebelt im Grunde auch die Marktmechanismen aus, die sonst die
Kursbildung zwischen verschiedenen Währungen regeln.
Der Nachfrage in
jeder beliebigen Höhe würde immer ein (Pflicht-)Angebot der Bundesbank
gegenüberstehen, und das zu einem festgelegten Kurs.Entweder zu dem des Vortages (dann könnten die Ankaufskurse für die NDM in Euro diesen niemals übersteigen). Oder die Bundesbank wäre selber aktive Marktteilnehmerin, könnte also das Geld zu ihren eigenen Konditionen anbieten. Und damit den Kurs bestimmen, denn sie wäre ja der größte "Player" am Markt. Nur fragt sich dann, nach welchen Kriterien sie das tun sollte? Größtmöglichen Gewinn in Euro erzielen? NDM-Bedarf zu "angemessenen" Kursen befriedigen - was immer man darunter verstehen mag. (EIN Kriterium wäre sicherlich die Vermeidung exzessiver Kursausschläge.)
Wir hätten es so
oder so nicht mit einem "echten" Markt zu tun, weil es einen
marktbeherrschenden Handelsteilnehmer gäbe.
7.
Scheitert der Parallelwährungs-Plan
mangels geldpolitischer Souveränität der Bundesbank?
Es könnte sein, dass mein ganzer schöner Plan daran scheitert, dass ich
keine "Brandmauer" zwischen den beiden Parallelwährungen, also dem
Euro und dem NDM, eingezogen habe. Sondern einen beliebigen Wechsel von der
einen in die andere Währung zulassen will. Der nur dann möglich ist, wenn
letztlich die Zentralbank zum Umtausch (zu welchem Kurs auch immer) verpflichtet ist. Diese Umtauschpflicht
nimmt ihr aber die geldpolitische Souveränität, weil sie die Geldmenge der NDM
nicht mehr steuern kann.Alles, was Don Drucki Draghi an Euronen druckt, kann zu NDM werden.
Eine gewisse Kontrolle über die NDM-Geldmenge könnte die BuBa nur dadurch gewinnen, dass sie selber den Umtauschkurs bestimmen dürfte.
8.
Was folgt aus den
o. a. Überlegungen ganz allgemein für Parallelwährungs-Konzepte?
Ich gehe davon aus, dass Schwierigkeiten (oder sagen wir neutraler:
Folgen) wie die von mir oben aufgezeigten (in direkter oder spiegelbildlich
entgegengesetzter Form) auch bei allen denjenigen hübschen Plänen eintreten
würden, die nicht Deutschland, sondern die Krisenländer (Griechenland, Italien
usw.) mit Parallelwährungen beglücken möchten (wobei diese gegenüber dem Euro nicht
auf-, sondern abwerten sollen).Also kurz gesagt: Die von mir für eine "harte" Parallelwährung zum € aufgezeigten Schwierigkeiten bzw. Folgen würden sicherlich auch für "weiche" Parallelwährungen auftreten. Das könnte dann allerdings in umgekehrter Richtung gelten, und sich dort evtl. sogar als Segen erweisen.
Im Detail habe ich aber einfach keine Lust mehr, diesen Sachverhalt modellhaft durchzudeklinieren. Das muss ich ggf. meinen Lesern überlassen.
Ganz allgemein ist aber jedenfalls Misstrauen gegenüber luftigen Plänen
angebracht, die dem Leser mit lockerer Hand Wunderwirkungen an die Wand malen,
ohne im Detail anzugeben, welche Mechanismen sich dann entfalten würden und
welche (erwünschten oder unerwünschten) Wechselwirkungen in einem freien Markt
eintreten müssten oder könnten.
In gleicher Weise wären derartige Konsequenzen auch bei jenen wunderhübschen
Planspielen zu durchdenken, welche die "Austrians" unter der Bezeichnung "freies Marktgeld" (d. h. konkurrierende Währungen in der
jeweiligen Marktwirtschaft, die zudem nur von Geschäftsbanken emittiert werden,
ohne Existenz einer Zentralbank) als Wunderwaffe gegen alle ökonomischen Übel
anpreisen:
·
Können parallele
Währungen (und zumal in größerer Zahl) in einer modernen Wirtschaft überhaupt
dauerhaft nebeneinander existieren?
·
Wer hätte den
Nutzen von einem System mit mehreren Währungen, wer hätte den Schaden?
·
Welche
Ineffizienzen (Reibungsverluste) wären zu erwarten?
9.
Fazit
Nachdem ich versucht habe, das Konzept der gleitenden Einführung einer
neuen D-Mark in Deutschland im Detail zu durchdenken, habe ich nach
anfänglichen Optimismus am Ende gewaltige Zweifel, ob eine "sanfte"
Rückkehr zur eigenen Währung auf dem Weg über ein zeitweiliges Parallelwährungsregime
überhaupt funktionieren kann.
An diesem Punkt ist Ihr Mit- und Weiterdenken gefragt; vielleicht sagen
Sie mir ja "Ich sehe was, was du nicht siehst".
Zumindest hoffe ich aber, dass meine vorangegangenen Ausführungen Sie schließlich doch noch mit meiner provokativen Überschrift versöhnt haben.
Zumindest hoffe ich aber, dass meine vorangegangenen Ausführungen Sie schließlich doch noch mit meiner provokativen Überschrift versöhnt haben.
10. Anhang 1: Erörterung von Alternativen, die meinen Lesern vielleicht in den Sinn kommen
Ein spontaner Einwand könnte sein, warum ich nicht einfach alle Löhne und Preise sofort per Gesetz 1 :
1 umstellen will.
Das wäre sinnlos, wenn man diese Wertrelation auf Dauer behalten will:
Dann würde es sich lediglich um eine Namensänderung handeln; ökonomisch wäre
die NDM jedoch mit dem € identisch.
Lässt man aber schwankende Wechselkurse zu, dann wäre das bereits der
faktische Ausstieg aus dem Euro. Die Bundesbank dürfte dann auch keine Euro
mehr emittieren, keine Kredite in € gewähren und wäre nicht verpflichtet, Euro
zu akzeptieren.
Angesichts der engen Verflechtung der Wirtschaften im Euro-Raum könnte
das für einzelne Unternehmen aber erhebliche Probleme, bis hin zur Insolvenz,
nach sich ziehen. Das wäre dort der Fall, wo langfristige Verträge mit Firmen
aus dem Euro-Raum deutsche Unternehmen verpflichten, Lieferungen gegen Euro zu
leisten. Sie hätten dann ein Problem auf Einnahmeseite, weil die €-Einnahmen
nicht mehr ausreichen würden, ihre NDM-Kosten zu decken.
Dasselbe gilt für evtl. Überlegungen, Guthaben und Verbindlichkeiten sofort 1:1 umzustellen.
Hier wären diejenigen bevorzugt, die hohe Guthaben hätten. Mit
Sicherheit würden Gebietsausländer vor einer erwarteten Umstellung schnell noch
€-Konten in Deutschland anlegen, und auch die Deutschen selber könnten versucht
sein, möglichst hohe Euro-Einlagen zu halten - notfalls auch kreditfinanzierte.Alles in der Erwartung auf einen raschen Kursgewinn nach der Umstellung.
Der aber vielleicht gar nicht eintreten würde, weil ein Überangebot an NDM am Markt wäre. Und ein Kursverfall gegenüber dem Euro gleich zu Anfang wäre ein denkbar schlechter Start für unsere erhoffte Hartwährung.
Schuldner hätten insbesondere dort das Nachsehen, wo sie ihre Einnahmen
nach wie vor in Euro generieren würden, und das auf der Basis - und somit in
der Höhe - von alten Verträgen (Exporte in den Euro-Raum usw.).
Aus diesen Gründen wäre vom Prinzip her ein "atmendes"
Konzept vorzuziehen, das den Marktteilnehmern eine Anpassung im Rahmen ihrer
jeweiligen Möglichkeiten und Interessenperspektiven erlaubt.
Voraussetzung für die Realisierung einer gleitenden Umstellung ist aber
natürlich, dass sich der keine anderweitigen (unüberwindlichen oder mindestens
gleich "schädlichen") Schwierigkeiten in den Weg stellen.
11.
Anhang 2:
Online-Texte zur deutschen "Zigarettenwährung" nach dem 2. Weltkrieg
Einige online verfügbare Aufsätze zum Thema "Zigarettenwährung" in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg (1945 - 1948):
·
Loren Gatch, From Black Market to Barter in
Postwar Germany: "In Germany after
World War II, the sheer magnitude of the Allies’ destructive campaign and the
dislocations of a four-power occupation gave rise to a distinctive financial
adaptation - the “Cigarette Economy” - which, prior to the currency reform of
June 1948, competed with the discredited Reichsmark as the means by which destitute
Germans satisfied their economic needs."
·
Henner Hess, "The other prohibition. The cigarette crisis in
post-war Germany ist an einem Spezialaspekt
interessiert: "… if prohibition is
the ultimate goal of today's anti-smoking campaigns, a cautious warning might
be in order. Research has demonstrated that prohibition is generally a poor and
sometimes a disastrous policy. A little-known but quite illuminating historical
incident, the tobacco shortage in Germany after the Second World War, when
economic forces played the role of legal restraints, could give us a glimpse of
what prohibition would probably look like in the case of cigarettes."
·
Vincent Bignons Aufsatz "Cigarette Money and
Black-Market Prices during the 1948 German Miracle" ist
eine " empirical study of the
distribution of black-market prices among 120 Bavarian locations at two dates,
the beginning of July 1947 and the end of June 1948"
·
eine populäre Darstellung bieten zwei Einträge zum Täg
"cigarettes" auf der Webseite "Postwar Germany ~ 1945-1949" -
"Black Market" und "Shopping on the black market" und
ebenso
·
"Die Schwarzmarktzeit 1945-1948.
Die Preisentwicklung auf dem Schwarzmarkt" auf einer Webseite "Lebendige Geschichte 1939 - 1949".
·
Der wissenschaftliche Aufsatz "Die nationalsozialistische
Tabakpolitik" von Christoph Maria Merki behandelt in geraffter Form auch "Die 'Zigaretten'-Währung" (S. 39
ff.): "Die Anfänge der
Zigarettenwährung lassen sich bis in das Jahr 1941 zurückverfolgen. In den
besetzten Gebieten Europas trat der mit Zigaretten reichlich bestückte
'Landser' als Käufer von lokalen Waren und Dienstleistungen auf, und in der
Heimat entwickelte sich die Zigarette sukzessive zu einem im Tauschverkehr
allgemein gültigen Wertmaßstab; auf den illegalen Märkten rechnete man
gewissermaßen in Zigaretten ab, und die Relationen zwischen den
Schwarzmarktgütern und der neuen Werteinheit hatten oft eine erstaunliche
Stabilität."
·
Die Numismatikerin Ursula
Kampmann
entfaltet in ihrem Magazin "Münzenwoche" aus einem Flohmarktfund einen spannenden Einblick in ökonomische
Mikro- und Makro-Zusammenhänge: "Relikt aus Deutschlands
Nachkriegszeit: Ein Hort von Zigarettenschachteln": "Wir hatten einen Hort von Zahlungsmitteln
vor uns, allerdings einen sehr ungewöhnlichen. Es handelte sich um Exemplare
aus der Nachkriegszeit, als Zigaretten die inoffizielle Währung Deutschlands
waren. Der Bauer mochte sie gegen Kartoffeln, Eier und Butter eingetauscht
haben. Als Eigentümer von Nahrungsmitteln war er ein „reicher“ Mann geworden,
so reich, daß er nicht alle Zigaretten sofort in Gebrauchsgegenstände umsetzte,
sondern einige Schachteln in einem kleinen Hort für schlechtere Tage verbarg.
Die Währungsreform setzte das „Zahlungsmittel“ Zigarette außer Kurs. Der Bauer,
der vielleicht nicht einmal Raucher war, vergaß seinen kleinen Schatz, und erst
ein Nachkomme entdeckte ihn ein halbes Jahrhundert später, um ihn auf dem
Flohmarkt anzubieten."
Wenn es wen interessiert: Über die oben aufgeworfene Frage, ob die Einführung einer Parallelwährung ein gangbarer Weg hin zu einem Euro-Ausstieg ist oder nicht, debattiere ich momentan mit dem Münsteraner Volkswirtschafts-Professor Alexander Dilger. Und zwar in den Kommentaren zu seinem Blogpost "Niederlande lassen Euroausstieg offiziell untersuchen" vom 27.02.2017.
Nachtrag 17.01.2018
Ausführlich zur Problematik von Parallelwährungen vgl. meinen Blott "Nobelpreis schützt vor Torheit nicht: Warum Friedrich August von Hayeks „Denationalisation of Money“ ein ‚Design for Disaster‘ ist" vom 16.07.2016.
Nachtrag 14.03.2018
Vgl. zum vorliegenden Thema auch den Blogpost "Marginalie: Aus eins mach zwei, mach drei, mach vier: Sollte es in Deutschland Parallelwährungen zum Euro geben?" in "Zettels Raum vom 18.07.2012.
ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der
ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Der hat den A.... offen!
Textstand vom 14.03.2018
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen