Samstag, 16. Juli 2016

Deutschland darf nicht aus dem Euro austreten!

A. Wie der Euro unseren Wohlstand mindert

B. Können wir halbwegs schmerzfrei aus der €-Nummer rauskommen?

1. Allgemeine Vorüberlegungen
2. Einführungsphase vor dem Umstellungsstichtag
3. Einführungsphase ab dem Umstellungsstichtag
4. Sonstige Überlegungen
5. Überlegungen zur objektiven Interessenlage von rational agierenden Wirtschaftssubjekten
6. Mögliche Probleme bei der Geldversorgung und der Kursfindung
7. Scheitert der Parallelwährungs-Plan mangels geldpolitischer Souveränität der Bundesbank?
8. Was folgt aus den o. a. Überlegungen ganz allgemein für Parallelwährungs-Konzepte?
9. Fazit
10. Anhang 1: Erörterung von Alternativen, die meinen Lesern vielleicht in den Sinn kommen
11. Anhang 2: Online-Texte zur deutschen "Zigarettenwährung" nach dem 2. Weltkrieg. 16



A. Wie der Euro unseren Wohlstand mindert

Der Euro mindert den Wohlstand der Deutschen massiv:

·       Unsere Exporte verkaufen wir zu billig, weil der Außenwert einer rein deutschen Währung sehr viel höher wäre als der des Euro.
·       Entsprechend kaufen wir unsere Importe zu teuer ein, weil der Außenwert des Euro, im Vergleich zu einer hypothetischen Neuen DM (NDM) unterbewertet ist.
·       Der (bezogen auf Deutschland) unterbewertete Außenwechselkurs des Euro nimmt den Rationalisierungsdruck von den deutschen Unternehmen, und wirkt auch auf diese Weise wohlstandsmindernd.
Weiterhin zwingt uns die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), unsere Ersparnisse zinslos an andere Länder, insbesondere in Südeuropa, zu verleihen.
Dort werden die billigen Kredite aber nicht etwa produktiv für Investitionen genutzt, sondern finanzieren den Konsum. Wodurch die Target-Salden munter steigen.
Auf dem Papier wird Deutschland dadurch reicher - aber leider nicht steinreich, sondern nur scheinreich.

Letztlich wären die Kredite von den Empfängerländern mit Gütern zu bezahlen, aber daran ist nicht zu denken: Der geldspeiende Drache Don Drucki Draghi druckt Geld wie nicht gescheit - für die Einkaufstour der anderen - bei uns.
Realwirtschaftliche Rückzahlungen wird Deutschland für seine Exportüberschüsse in die südeuropäischen Länder NIEMALS sehen; insoweit verschenken wir munter unsere Arbeitsleistung.
Allerdings ist die Gelddruckerei von Don Draghi nicht irrational. Vielmehr ist sie die einzige Möglichkeit, um den Euro-Gulag beisammen zu halten.

Spätestens jetzt werden Sie sich im Hinblick auf die Überschrift fragen, ob der Verfasser noch alle Tassen im Schrank hat: Der Euro schadet Deutschland - und dennoch sollen wir nicht aus der Europäischen Währungsunion (EWU) austreten???


B. Können wir halbwegs schmerzfrei aus der €-Nummer rauskommen?

Sie haben hier einen (freilich von mir bewusst herbeigeführten) Denkfehler gemacht, indem Sie "nicht austreten" stillschweigend gleichsetzen mit "nicht verlassen".
Selbstverständlich soll Deutschland die Eurozone verlassen. Nur soll dieser Prozess auf andere Weise eingeleitet werden als durch einen sofortigen Austritt. Am Schluss allerdings muss dieser Prozess dann doch in einen formellen Austritt münden.

Wer einen Krieg will, der fängt ihn in den meisten Fällen an. Das ist aber die dümmere (und leider typisch deutsche) Variante.
Otto von Bismarck war (für Deutschland eine Ausnahme) schlauer, als er unser Land durch einen Krieg gegen Frankreich einen wollte: Der hat dafür gesorgt, dass die anderen - also Frankreich (Napoleon II) - ihm (Deutschland) den Krieg erklärt haben.

Auch beim Verlassen der Eurozone wäre es die dümmstmögliche Variante, wenn Deutschland einfach den Austritt erklärt. Ohnehin haben wir es hier mit ökonomischen Sachverhalten zu tun und das heißt mit einem Bereich, den die Politik nicht nach Belieben gestalten kann. Bereits in dem Moment, wo sich eine reale Möglichkeit der Machtübernahme einer €-kritischen Regierung abzeichnet, würden die Finanzmärkte verrücktspielen.

Obwohl die Bundesbank durchaus Steuerungsmöglichkeiten hätte ist anzunehmen, dass ein simpler Austritt ziemlich chaotisch verlaufen würde. Gustav Horn hat im Jahr 2012 ein Szenario dazu präsentiert. Zwar ist Horn ein DGB-Volkswirt und €-Fanatiker; trotzdem sind seine Annahmen nicht komplett unrealistisch. Außerdem würden die "Hinterbliebenen" wenig Neigung zeigen, dem austretenden Mitglied entgegen zu kommen und uns beim Ausstieg behilflich zu sein.

Das anfänglich zu erwartende Tohuwabohu würde die deutschen Bürger gegen die eigene Regierung aufbringen und das selbst dann, wenn die neue Regierungspartei (konkret für Deutschland käme da bekanntlich nur die Alternative für Deutschland - AfD - in Betracht) vorher die Austrittsabsicht unmissverständlich angekündigt hätte, und wenn sie gerade deswegen von den Bürgern gewählt worden wäre. Denn natürlich sind niemals die Wähler selber für Schwierigkeiten verantwortlich; für Schuldzuweisungen hat man schließlich "die Politiker" als Sündenböcke.

Es ist deshalb klug, den Ausstieg aus dem Euro auf eine andere Weise als durch einen Hauruck-Austritt zu gestalten: Nicht von jetzt auf gleich, wie etwa bei der Währungsreform 1948 der Übergang von der Reichsmark zur DM vollzogen wurde und vollzogen werden musste. Das war ein völlig anderes Umfeld: Deutschland lag am Boden, die Reichsmark war wirklich nur noch eine Schrottwährung, die niemand mehr haben wollte. Funktionierende Märkte waren nur die Schwarzmärkte, und auf denen funktionierte eine Warenwährung als Geld: Zigaretten (dazu einige Texte im Anhang).

Ganz so kaputt ist der Euro noch nicht.
Also: Nicht aus-treten, sondern raus-gleiten! Wie?
Genau wie im Film: Durch "Überblenden". 
Konkret: Indem wir eine Neue DM (NDM) zunächst als (freiwillige) Parallelwährung einführen. Das würde nach meiner Vorstellung wie folgt ablaufen:


1.     Allgemeine Vorüberlegungen

·       Als "Umstellungsstichtag" wird in den folgenden Ausführungen der 02.01.20XY bezeichnet.

·       Arbeitsentgelte, die regulär erst im Laufe des Januar (typisch: 15.) fällig sind, werden, zumindest in den Umstellungsfällen, einmalig auf den 01.01. vorgezogen.

·       Unerheblich ist in allen Fällen, ob periodenbezogene Zahlungen vor- oder nachschüssig erfolgen.

·       Die Einführung der NDM muss lange vorher (mindestens 1 Jahr, vielleicht sogar 2 Jahre?) angekündigt werden, damit die rein technischen Voraussetzungen geschaffen werden können: Einzelhandelsgeschäfte beispielsweise müssten Ladenkassen mit automatischer Umrechnung anschaffen; Buchhaltungen Softwareprogramme, die eine in der einen Währung erstellte Bilanz automatisch in die andere umrechnen usw..

·       Die Umstellung erfolgt, anfänglich jedenfalls, auf freiwilliger Basis. Die NDM ist zunächst noch kein allgemeines gesetzliches Zahlungsmittel.

·       Staatliche Stellen sind allerdings zur Annahme der NDM verpflichtet.

·       "Referenzwährung" bleibt zunächst der €. Das bedeutet konkret, dass Zahlungen, die in € vereinbart wurden (z. B. Dauerleistungen wie Arbeitsentgelt usw., aber auch staatliche Zahlungen wie Sozialleistungen) auf Wunsch zwar in NDM ausgezahlt werden, aber schwankend auf Basis der jeweils aktuellen Wechselkurse. (Abweichungen siehe unten).

·       Erst mit einer evtl. späteren Umstellung auf die NDM als alleinigem gesetzlichem Zahlungsmittel werden sämtliche vertraglichen Verbindlichkeiten gesetzlich in DM fixiert. (Und zwar nach dem bis dahin gültigen Umrechnungsschlüssel, also ggf. auf der Basis von Durchschnittskursen für bestimmte Vor-Zeiträume).

·       Die Umrechnungskurse sollten, auf welchem genauem Wege auch immer, im Zusammenspiel von Börse und Zentralbank festgelegt werden. Die BuBa würde aus den schwankenden Marktkursen einen Fixkurs ermitteln, der dann am nächsten Tag der für die Banken, den Einzelhandel usw. gültige Umtauschkurs wäre.

·       Welche Transaktionen auf der Basis der tagesaktuellen (bzw. Vortages-) Kurse erfolgen sollen, und welche evtl. auf der Basis der Durchschnittskurse aus einem vorangegangenen Zeitraum, wäre von den Experten und den Betroffenen zu diskutieren. Die Folgen und das Pro und Kontra vermag ich momentan nicht zu überblicken.

·       Nachdem die NDM auf breiter Basis akzeptiert wird, sollte sie - anfänglich noch parallel zum € - gesetzliches Zahlungsmittel, d. h. ihre Annahme verpflichtend werden.

·       Sobald der weit überwiegende Teil des inländischen Geldverkehrs mit NDM erfolgt, wird diese alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Zu diesem Zeitpunkt wäre dann wohl auch der offizielle Austritt aus der Eurozone zu vollziehen.

·       Ob daneben der Euro - für eine Übergangszeit oder dauerhaft? - weiterhin auf freiwilliger Basis zugelassen sein sollte (und ob insbesondere staatliche Stellen zu dessen Annahme verpflichtet bleiben sollten) stelle ich zur Debatte. Allerdings erscheint mir das eher nicht sinnvoll.

·       Das Experiment ist grundsätzlich ergebnisoffen, d. h.: Wird die NDM von den Wirtschaftssubjekten auf Dauer nicht akzeptiert, kehrt Deutschland zum € als alleiniger Währung zurück.


2.     Einführungsphase vor dem Umstellungsstichtag

Bis zum 01.12. des Jahres vor dem Umstellungsstichtag hätte die Bundesbank (nachfolgend: BuBa) das NDM-Bargeld gedruckt (und das Finanzministerium die entsprechenden Münzen geprägt) sowie die inländischen Geschäftsbanken damit versorgt. Ebenfalls müssten auf den Zentralbankkonten der Banken NDM verfügbar sein. Diese Umstellung erfolgt, im Rahmen festgelegter Grenzen (s. u.), eins zu eins.

Wie die Erstversorgung der Banken mit NDM im Detail sachgerecht zu regeln wäre, ist mir noch nicht in allen Details klar; jedenfalls muss vermieden werden, dass die Banken Spekulationsgewinne einstreichen können.
Andererseits entstehen den Banken durch die Umstellung auch erhebliche Kosten; insoweit könnte es notwendig werden, dass die Bundesbank (etwa durch zinsfreie Geldkontingente) und/oder der Staat (durch zweckmäßige Steuererleichterungen) die Umstellungslasten für die Banken abfedern.

Die erste Überlegung wäre, im Wege des Umtausches von Euro-Guthaben den Banken so viel NDM zur Verfügung zu stellen, wie sie ihrerseits den Einlegern gutschreiben müssen (vgl. unten).
Dagegen spricht allerdings, dass die Menge an Bankengeld erheblich höher ist als die Menge an Zentralbankgeld. Von daher würde es vielleicht ausreichen, wenn die Zentralbankkonten (also die BuBa-Konten) der Geschäftsbanken lediglich nach einem bestimmten Verhältnisschlüssel (in Abhängigkeit von den NDM-Beträgen auf den Kundenkonten der Geschäftsbanken) proportional auf NDM umgeschrieben würden.

Wollen die Banken mehr NDM haben, müssten sie diese als Kredit (ggf. im Rahmen zinsfreier Einführungskontingente - s. o.) bei der BuBa aufnehmen. Bei solchen Krediten können keine Spekulationsgewinne anfallen, weil diese später ja auch in NDM - oder in Euro zum aktuellen Umtauschkurs - getilgt werden müssen.

Etwa ab dem 25.12. würden die Banken auf den Konten ihrer Firmen- und Staats-Kunden die Euro-Guthaben bis zu einem vorher vereinbarten Betrag pari (1 : 1) in NDM umtauschen. In technischer Hinsicht wären diese Guthaben(teile) also einfach buchhalterisch umzuschreiben. Generell dürfte dafür die Einrichtung entsprechender Unterkontos oder Zweitkontos notwendig sein, welche die Banken vorsorglich automatisch für alle Kunden einrichten sollten.

Allerdings muss es für Unternehmenskonten (nicht für staatliche Stellen) Beschränkungen der maximalen Umtauschbeträge geben, um Spekulationen insbesondere von Gebietsausländern zu vermeiden. Würde man nämlich zulassen, dass alle Einlagen bei den Banken auf Wunsch in NDM umgetauscht werden können, würden speziell südeuropäische Geldbesitzer vorher massenhaft Geld nach Deutschland transferieren, um dieses in Euro einzuwechseln. Und damit ein Riesengeschäft machen, weil zu erwarten ist, dass der Wert der NDM steigt und derjenige des Euro fällt. Gleichzeitig wäre jedoch schon zu Beginn die Geldmenge der Parallelwährung stark aufgebläht; das dürfte ihrem Marktwert abträglich sein. Beide Ergebnisse sind unerwünscht. (Und obwohl sie eigentlich gegenläufig wirken, können durchaus auch BEIDE Wirkungen eintreten: Wenn sie nämlich zeitlich auseinanderfallen. Also zuerst die Spekulanten die Gewinne einstreichen, und dann die NDM in den Keller geht.)

Andererseits muss man selbstverständlich einkalkulieren, dass es gerade die erhoffte Wertsteigerung ist, die für die Wirtschaftssubjekte der entscheidende Anreiz zur Umstellung wäre:

·       Der Arbeitnehmer beispielsweise, der sich zukünftig seinen Lohn in NDM auszahlen lässt, "spekuliert" natürlich auf eine Kaufkraftsteigerung, d. h. auf einen Kursverfall - eine Abwertung - des € zur neuen Währung.

·       Der Kreditnehmer, der einen Kredit in NDM aufnimmt - und das ggf. sogar zu höheren Zinsen - könnte theoretisch darauf spekulieren, dass er dafür mehr kaufen kann als für einen €-Kredit. In der Praxis ist das allerdings recht unwahrscheinlich, weil Kreditnehmer ihr Geld in aller Regel sofort ausgeben. Und bei Kontokorrentkrediten (Überziehungskrediten) fällt das Geldausgeben sogar mit der Kreditaufnahme zusammen. 

Eine ausreichende NDM-Versorgung im Inland könnte vielleicht durch eine Bestimmung gewährleistet werden, wonach jeder Kontoinhaber maximal so viele Euro (1:1) in NDM umtauschen kann, wie er, sagen wir, im Vorjahres-Dezember in der Spitze auf seinem Konto hatte. (Bei zwischenzeitlichem Kontowechsel müsste - gegen eine angemessene Gebühr - seine alte der neuen Bank eine entsprechende Bestätigung geben.) Alle Spezialfälle - etwa starke Geschäftsausweitung eines Unternehmens, das seine Arbeitsentgeltzahlungen auf NDM umstellen will, erfasst diese Regelung nicht; darüber mögen sich die Experten den Kopf zerbrechen. Beispiele für den "Normalfall": 

·       Die Firma A hatte im Dezember des Vorjahres als höchstes Guthaben 1 Mio. € auf dem Konto. Am Stichtag Ende Dezember diesen Jahres hat sie 500.000,- € Guthaben. Also kann sie 500.000,- € in NDM umschreiben lassen. 

·       Hat sie aktuell 2 Mio. € auf dem Konto, kann sie lediglich den Spitzenbetrag aus dem Vorjahr, also 1 Mio. €, in NDM umschreiben lassen. 

Staatliche Stellen im weitesten Sinne (also z. B. auch Anstalten des Öffentlichen Rechts) können ihr jeweiliges Stichtagsguthaben in beliebiger Höhe eintauschen. 
Über die o. a. Grenzen (und abgesehen von evtl. Sonderregeln für Spezialfälle) hinaus erfolgt kein Umtausch zu pari Bundesbank. Allerdings müsste sie beide Währungen ab dem Umstellungstag in beide Richtungen zu tagesaktuellen Kursen einwechseln, um den Finanzierungsbedarf der Banken in der jeweiligen Währung zu decken.

Sinnvoll wäre m. E. die Aufnahme eines NDM-Terminhandels bereits geraume Zeit vor dem Umstellungsstichtag. Auf diese Weise könnten sich die Marktteilnehmer frühzeitig ein Bild über die voraussichtlichen Wertrelationen machen und auch in dieser Hinsicht auf die Einführung einstellen. 

Der Staat könnte oder müsste die Privatwirtschaft dadurch unterstützen, dass er

·       Befristet Sonderabschreibungen für den Umstellungsaufwand zulässt (z. B. für Anschaffung neuer Kassen im Einzelhandel)

·       Für die Dauer des Parallelwährungssystems steuerfreie Rückstellungen für Währungsrisiken zulässt, die nach dem Firmenumsatz und/oder der Lohnsumme bemessen sind.


3.     Einführungsphase ab dem Umstellungsstichtag

Ab dem 02.01. des Umstellungsjahres

·       kann jeder Kreditnehmer selber entscheiden, ob er neue Kredite bei seiner Bank in Euro oder in NDM aufnimmt. (Zum Problem der Zinshöhe für Bundesbank-Kredite in NDM vgl. unten.)

·       ist der Staat verpflichtet, alle Zahlungen (Steuern, Gebühren usw.) auch in NDM anzunehmen (nach dem täglich von der BuBa festzulegenden offiziellen Umrechnungskurs - s. o.).

·       müsste der Staat auf Verlangen von Arbeitnehmern, Personalräten oder Gewerkschaften individuell oder kollektiv die Arbeitsentgelte (allerdings wechselkursabhängig) in NDM auszahlen.

·       sind die Banken verpflichtet, Einlagen in beiden Währungen anzunehmen; desgleichen Kredittilgungen. Wird etwa ein in NDM ausgereichter Kredit mit Euro getilgt, müsste die Bank diese - nach dem jeweils gültigen Umrechnungskurs, plus angemessener Bearbeitungs- und Risikogebühren - akzeptieren. Ebenso müssten die Banken Auszahlungen in der jeweils gewünschten Währung bedienen (soweit die Einlagen in der jeweils anderen Währung denominiert sind, gleichfalls nach offiziellem Umrechnungskurs plus Gebühren).

·       dürfen neue Verträge auf NDM lauten (ohne Bezugnahme auf den € als Referenzwährung) ("Nominal-NDM"). Jeder Vertragspartner darf auf einem Abschluss in NDM bestehen; allerdings muss der andere diese Forderung nicht akzeptieren. Auch Arbeitnehmer haben dieses Recht. Das gilt allerdings nicht in Fällen, wo durch eine Arbeitsaufnahme Sozialleistungen ganz oder teilweise überflüssig machen würde. Hier würde eine Weigerung der Arbeitnehmer, Arbeitsverträge je nach Vorgabe des Arbeitgebers in € oder wechselkursabhängig in NDM abzuschließen, die üblichen Sanktionen nach sich ziehen.

·       dürfen Unternehmen in NDM bilanzieren

·       können Verträge bestimmen, dass die Verbindlichkeit zwar in € berechnet wird, jedoch in NDM auszuzahlen ist. (Der € wäre also die Referenzwährung.) Jeder Vertragspartner darf auf einem Abschluss in "Referenz-NDM" bestehen; allerdings muss der andere diese Forderung nicht akzeptieren. Das Recht, auf Auszahlung in Referenz-NDM zu bestehen, haben auch diejenigen Arbeitnehmer, bei denen eine Arbeitsaufnahme Sozialleistungen ganz oder teilweise überflüssig machen würde. Sanktionen dürfen deswegen NICHT verhängt werden.

·       dürfen Altverträge (z. B. Mieten) auf Nominal-NDM umgestellt werden, jedoch nur auf beidseitig freiwilliger Basis. Mietkündigungen oder Arbeitskampfmaßnahmen, um eine Umstellung auf NDM-Nennwerte zu erzwingen, sind unzulässig.

·       steht es allen Marktanbietern (in der Praxis relevant insbesondere für Einzelhandel und Dienstleister) frei, ihre Preise in € oder in NDM auszuzeichnen. Allerdings müssten sie, nach dem jeweiligen Wechselkurs zuzüglich Gebühren, zunächst beide Währungen akzeptieren.

·       sollen Gebühren die Doppelwährungskosten und insbesondere das Währungsrisiko abdecken. Deren maximale Höhe wäre, nach Anhörung der Verbände, eventuell vom Staat vorzuschreiben. Das Unterschreiten der Maximalgebühr oder ein gänzlicher Verzicht darauf bleibt den Marktteilnehmern selbstverständlich freigestellt.

Eine generelle Umschreibung von Einlagen und Krediten (zum aktuellen oder zum monatsdurchschnittlichen Wechselkurs wie bei den Löhnen??) sollte man vielleicht erst ab dem 25. Januar zulassen (wg. Vorlaufzeit für Lohnzahlungen der Unternehmen in NDM wäre der 1.2. zu spät), weil für den Januar als Einführungsmonat starke Kursausschläge nicht unwahrscheinlich sind. Und evtl. für die Anfangszeit nur auf Basis von Durchschnittskursen (hier z. B. vom 1.1. - 20.01., allgemein vielleicht vom 16. des Vormonats - 15. des laufenden Monats).

Entscheidend für den Erfolg der Umstellung dürfte eine Auszahlung der Löhne und Gehälter in NDM sein. Wie eingangs schon bemerkt, bleibt (vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen von Geschäftspartnern), der Euro zunächst insofern die "Referenzwährung", als für alte, auf € lautende Dauerschuldverhältnisse die NDM-Auszahlungen nicht fix, sondern schwankend je nach Umrechnungskurs erfolgen würde (bis zur evtl. vollständigen Rückkehr zur eigenen und alleinigen deutschen Währung).
Bei der Umrechnung von periodenbezogenen Leistungen (Löhnen, Mieten) wäre es möglicher Weise zweckmäßig, nicht auf einen bestimmten Stichtag abzustellen, sondern stattdessen auf den Durchschnittskurs einer Vorperiode (z. B. auf die Zeit vom 16. vorvorigen Monat - 15. vor Auszahlungsmonat). Bei Zahlungen, die per Überweisung abgewickelt werden (für derartige periodenbezogenen Transaktionen also fast ausnahmslos) ließe sich eine solche Umrechnung auf der Bankebene zweifellos automatisieren, würde also keinen zusätzlichen Personalaufwand nach sich ziehen.

Die Umstellung der Arbeitsentgelte erfolgt zunächst auf freiwilliger Basis; allerdings mit Gesamtwirkung für das vertretene Arbeitnehmer-Kollektiv bei Vereinbarungen durch deren Vertreter (s. u.). Wichtig:

·       Eine einmal - egal, auf welcher Ebene - vereinbarte Umstellungsentscheidung ist irreversibel.

·       Vereinbarungen, mit denen die Vertragspartner dauerhaft auf eine Umstellung auf NDM verzichten, sind unzulässig.

Weiterhin schlage ich folgende Detailregelungen vor:

Beim Staat im weitesten Sinne (s. o.)

·       könnte jeder Arbeitnehmer, und ebenso jedes legitimierte Gremium von Arbeitnehmervertretern (Personalräte, Gewerkschaften) einseitig die Gehaltsauszahlung in NDM (Referenz-NDM, NICHT Nominal-NDM!) verlangen; der Arbeitgeber (Dienstherr) seinerseits wäre verpflichtet, diesem Wunsch zu entsprechen.

·       Das Gleiche gilt (auf individueller Ebene) für Empfänger staatlicher Sozialleistungen.

In der Privatwirtschaft wäre der Arbeitgeber zu einer Umstellung zunächst nicht verpflichtet.

·       Er könnte aber freiwillig eine solche mit jedem einzelnen Arbeitnehmer vereinbaren; der Arbeitnehmer wäre dazu jedoch ebenfalls nicht verpflichtet.

·       Darüber hinaus dürften Betriebsräte für Betriebe und Unternehmen eine Umstellung vereinbaren; diese Entscheidung wäre für alle Mitarbeiter verbindlich.

·       Ebenfalls hätten Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände dieses Recht. Die Vereinbarung wäre auf Arbeitgeberseite für alle zugehörigen Mitgliedsunternehmen, auf Arbeitnehmerseite für alle Beschäftigten dieser Unternehmen verbindlich. Für Unternehmen mit mehreren Gewerkschaften müssten Spezialregelungen gefunden werden.

·       Verfahren bei Betriebsrenten - ??

Unzulässig wäre das Erzwingen einer Umstellung durch Arbeitskampfmaßnahmen oder andere Formen von Druck. Zu erwägen wäre allerdings, im 2. Jahr nach der Umstellung auch diese zuzulassen.
Zulässig wäre dann nicht nur die Forderung auf Auszahlung der Arbeitsentgelte in Referenz-NDM (also in schwankender Höhe auf Basis nomineller €-Vereinbarungen), sondern auch deren endgültige Umstellung auf fixe NDM-Beträge (Nominal-NDM).

Wenn die Unternehmen die Auszahlung auf Referenz-NDM umstellen (und erst Recht dann, wenn sie die Arbeitsentgelte auf Nominal-NDM umgestellt haben), werden sie wahrscheinlich versuchen, auch ihre Einnahmen in NDM zu generieren, um Wechselkursrisiken zu vermeiden und Wechselgebühren zu sparen. D. h. sie würden über kurz oder lang ihre Leistungen nach Möglichkeit nur noch gegen NDM verkaufen.
Auf steigende Kurse würden auch Spekulanten setzen, und wahrscheinlich würde bereits am Ausgabetag der NDM-Kurs in die Höhe gehen. Allerdings müssen die Ausschläge nicht so heftig werden, wie man zunächst vielleicht erwartet. Denn bei Spekulationen gibt es zwangsläufig immer auch eine Gegenpartei, und die muss in die andere Richtung spekulieren, sonst kommt kein Abschluss (z. B. Termingeschäft) zustande.

Weiterhin könnte (das müssen die Experten jeweils ad hoc entscheiden) die BuBa unerwünschte Kursausschläge durch ein "dirty floating" im Zaum halten.


4.     Sonstige Überlegungen

Zweifellos wären noch eine Fülle von technischen Details zu regeln, die ich nicht berücksichtigt habe. Vielleicht wären sogar Korrekturen an meinem Plan erforderlich, und einfach wird eine solche "gleitende" Umstellung ganz bestimmt nicht.
Aber vom Grundsatz her wäre es erstrebenswert, dass Deutschland über ein Parallelwährungsregime aus dem Euro "herausgleitet", ohne (sofort) aus der EWU auszutreten.

Für die Unternehmen wäre der Aufwand einer doppelten Währung zweifellos enorm. Eventuell müsste der Staat sie dafür auf anderen Gebieten von Bürokratie befreien; notfalls auch finanzielle Hilfen gewähren (z. B. Sonderabschreibungen - s. o.). Vielleicht könnte man aber die Umstellung auch verbinden mit einem allgemeinen "Großreinemachen" bei bürokratischen Belastungen der Unternehmen.

Nicht zu übersehen ist, dass mit diesem Verfahren auch alltägliche Geschäfte ein Element von Spekulation bekommen würden: Wenn ich heute einen Kredit in NDM aufnehme, den ich morgen mit Euronen tilgen muss, die ich zwischenzeitlich (als Unternehmer oder Arbeitnehmer) eingenommen habe, dann hängt es wesentlich vom täglichen Wechselkurs ab (den ich nicht beeinflussen kann), ob ich einen Gewinn oder Verlust gemacht habe.

Ob die neue Währung sich durchsetzt oder nicht, entscheiden den Marktteilnehmer, letztlich also "das Volk". Durch eine Abstimmung nicht an der Wahlurne, sondern mit dem Portemonnaie: Also Bürgerbeteiligung par excellence!

Ein wesentlicher Vorteil des Konzepts eines "Herausgleiten" aus dem Euro scheint mir zu sein, dass es nicht auf irgendwelche klobigen Paragraphen und bürokratischen Gewaltmaßnahmen setzt, sondern auf die "Weisheit des Marktes", und auf die freiwillige Beteiligung der Bürger als Wirtschaftssubjekte.
Eine erfolgreiche Durchführung könnte evtl. auch als Vorbild für andere politökonomische Projekte dienen. (Nach dem Motto "mehr Markt" und "weniger Staat". Das ist freilich nicht als Plädoyer für Marktradikalismus zu verstehen: "Der Markt" arbeitet keineswegs in allen Fällen als optimaler Selbstregelmechanismus, wie manche Marktfanatiker glauben!)

Der Euro würde mit ziemlicher Sicherheit auch nach einem deutschen Austritt aus dem EWU nicht abgeschafft werden, sondern (wohl als "Club Med" :-) )weiterleben. Daraus ergeben sich für €-denominierte deutsche Finanzverflechtungen mit dem Ausland folgende Konsequenzen:

·       Deutsche Forderungen gegen das Euro-System, wie etwa die Target2-Salden (bei denen es sich um Forderungen der deutschen Volkswirtschaft gegen ausländische Volkswirtschaften handelt, nicht um Forderungen zwischen Staaten!) würden bestehen bleiben - und zwar nach wie vor in Euro.
In NDM berechnet würden sie zwar wahrscheinlich an Wert verlieren. Aber die eigentliche (d. h. realwirtschaftliche) "Währung" für die Schuldentilgung sind ja Güter. Und wenn griechische Oliven, sagen wir, 10 Euro das Pfund kosten, dann kann ich im Zeitpunkt der Schuldentilgung für meine Euronen (im Prinzip) die gleiche Menge Oliven kaufen wie zu dem Zeitpunkt, wo ich das Geld verliehen habe. (Möglich zwar, dass die Preise zwischenzeitlich gestiegen sind: Aber das hätte dann nichts damit zu tun, dass wir in Deutschland die NDM wieder eingeführt haben).
Entscheidend ist also: REALWIRTSCHAFTLICH gesehen entstehen (wenn meine Überlegungen zutreffen) der deutschen Volkswirtschaft durch die NDM-Einführung keine Verluste bei unseren in Euro denominierten Altforderungen gegen das Euro-System.
Bei der Bundesbank würden dadurch allerdings Verluste anfallen, genau wie zu DM-Zeiten beispielsweise bei einer Abwertung der Dollar-Reserven. Die Verluste müsste der Steuerzahler tragen; pleitegehen kann die BuBa jedenfalls nicht. Das gilt selbst dann, wenn die Verluste ihr gesamtes Kapital übersteigen sollten.

·       Nicht anders sieht es aus bei Forderungen des deutschen Staates gegen andere Staaten usw.
Nehmen wir an, die Bundesregierung habe Griechenland (direkt oder indirekt, via europäische Rettungsfonds) 100 Mrd. € geliehen. Wo kommt dieses Geld her?
Die Regierung hat (bzw. die Fonds haben) diese Gelder als Euro-Kredite aufgenommen. Und genau so sind sie auch zu tilgen: In Euro. Oder eben, nach tagesaktuellem Umrechnungskurs (plus Gebühren), in NDM.
Unterstellen wir einmal (rein hypothetisch natürlich J ), die Griechen würden uns die gedachten 100 Mrd. tatsächlich zurückzahlen: Dann würden damit die Kredite getilgt, aus denen unsere Regierung ihrerseits die Kredite an Griechenland bezahlt hat. Also: Null Problemo hier!

·       In Euro gewährte deutsche Auslandskredite inländischer Wirtschaftssubjekte (deutsche Staatskredite s. o.) bleiben natürlich in dieser Währung bestehen. Für Geschäftsbanken können sich daraus erhebliche Währungsrisiken ergeben; Details wären von den Experten zu klären; Härtefälle wären ggf. durch Ausgleichsforderungen gegen die BuBa oder sonstige finanzielle Hilfen der BuBa und/oder des Staates abzufedern.

·       In Euro aufgenommene deutsche Auslandsschulden (des Staates oder inländischer Wirtschaftssubjekte) bleiben natürlich in dieser Währung bestehen; der Euro würde ja wahrscheinlich nicht abgeschafft, sondern - wohl als "Club Med" :-) - weiterleben.

Was ist mit der Idee eines "Nord-Euro"?

Nun, gegen eine verkleinerte Währungsunion mit ausschließlich solide wirtschaftenden Ländern hätte ich persönlich nichts einzuwenden. (Prof. Stefan Homburg sieht das anders.)
Wir könnten anderen Ländern, die daran interessiert sind, einen Beitritt zur "Bundesbank" anbieten (die dann natürlich aus Gründen der Höflichkeit umbenannt werden müsste).
Hier denke ich zunächst an die Niederlande und Österreich; aber vielleicht würde sich z. B. auch Finnland anschließen wollen, die baltischen Länder usw.

Allerdings wäre es inakzeptabel wenn dann, wie bei der EZB, jedes Land das gleiche Gewicht hätte. Die Stimmen wären proportional nach der (wie auch immer genau berechneten) Wirtschaftskraft zu verteilen. Jedoch mit der Maßgabe, dass Deutschland AUF DAUER mindestens die Hälfte plus eine Stimme haben müsste.
Um die anderen mit der deutschen Dominanz wenigstens ein wenig zu versöhnen könnte man festlegen, dass die Stimmberechtigten weisungsfrei handeln.

Wenn andere Länder unter diesen Bedingungen nicht mitmachen mögen: Sie müssen ja nicht. Ist lediglich ein Angebot, keine Erwartungshaltung.


5.     Überlegungen zur objektiven Interessenlage von rational agierenden Wirtschaftssubjekten

Nicht alle Marktteilnehmer hätten ein objektives Interesse am Erfolg (i. S. v. Hartwährung) einer NDM. Wie ich bereits im vorigen Kapitel gezeigt habe, wäre für Kreditnehmer eine Weichwährung vorteilhafter (zumal dann, wenn die Kreditzinsen sogar niedriger sind als für die Hartwährung), für Einleger eine Hartwährung.

Ganz allgemein müssen sich Geldbesitzer eine stabile, wenn nicht gar deflationäre, Preisentwicklung wünschen. Also bezogen auf die Wertrelation zum Euro eine starke NDM.

Das genau umgekehrte Interesse haben Kreditnehmer: Die müssen sich inflationäre Preissteigerungen (und mithin für sich selber entsprechende Einnahmesteigerungen) wünschen, weil sie dadurch den Kredit bei Fälligkeit leichter tilgen können.

Wenn die Ausgangsüberlegungen zutreffen, dass der Euro den deutschen Wohlstand mindert, dann haben die Arbeitnehmer ein objektives Interesse an der Rückkehr zu einer eigenständigen deutschen Währung.

Allerdings sind die Gewerkschaften (wie überhaupt mehr oder weniger die gesamte Linke) fanatische Anhänger eines Kurses in Richtung Europastaat. Von daher ist zu vermuten, dass die Arbeitnehmer als Individuen zur NDM tendieren werden, während die organisierte Arbeitnehmerschaft dies nach Kräften zu verhindern suchen wird. (Übrigens in trauter Eintracht mit dem "Klassenfeind" - den Arbeitgebern. Bzw. dort zumindest der Großindustrie; Familienunternehmen stehen dem Euro teilweise skeptisch gegenüber.)

Das Recht zum Abschluss kollektiver Vereinbarungen über die Währung, in der die Löhne ausgezahlt werden, muss daher auf EINE Richtung beschränkt bleiben: Hin zur NDM. Nicht zulässig (bzw. rechtlich unwirksam) wäre daher der Abschluss von Vereinbarungen, welche die Lohnzahlung in € festschreiben.

Die Unternehmer werden einem Wechsel unterschiedlich sehen, je nachdem, ob sie Importeure sind (und damit eher an einer starken deutschen Währung interessiert) oder Exporteure (und somit eine schwache Währung bevorzugen würden). Denjenigen, die ihre Umsätze (fast) ganz im Inland erwirtschaften, werden vermutlich neutral sein, oder - in der Erwartung eines höheren Wohlstandsniveaus - zur NDM tendieren.

Kompliziert könnte die Geschichte bei den Kreditnehmern werden, die ich oben schon angesprochen hatte. Diese selber haben natürlich ein Interesse daran

a) möglichst niedrige Zinsen zu zahlen und

b) sich in einer möglichst weichen Währung zu verschulden.

Als Kreditnehmer sind sie nicht an einer harten NDM interessiert. Von einer (wohl zu erwartenden) langsamen Aufwertung profitieren sie nicht, weil sie mit dem Kredit sofort einkaufen gehen oder ihre Verbindlichkeiten tilgen werden. Sie wären vielmehr bei einer Aufwertung die Geschädigten; das gilt insbesondere dann, wenn ihre Einnahmen nach wie vor in Euro hereinkommen (und nicht steigen).

Da wir festgelegt hatte, dass die Banken die Währungen jederzeit gegeneinander tauschen müssen (zum jeweiligen Tageskurs) haben Kreditnehmer auch kein Problem, evtl. in NDM bestehende Verbindlichkeiten durch eine Kreditaufnahme in € zu tilgen: Sie tauschen das Geld nach erfolgter Kreditaufnahme einfach um.
In der Praxis würde das wohl sogar gleichzeitig mit der Kreditauszahlung erfolgen: Soweit ein "Umtausch" vereinbart wurde, müsste die nur für die berühmte "juristische Sekunde, und nur auf dem Papier, zunächst auf € lauten. Tatsächlich könnte man sie automatisch sogleich auf NDM umbuchen und in dieser Währung auszahlen.

Allerdings schafft es Probleme im Bankensystem wenn (wie zu erwarten) in der Tendenz die Forderungen (ausgereichte Kredite) auf die Weichwährung Euro lauten, die Verbindlichkeiten (Einlagen) jedoch in der Hartwährung NDM bestehen.

Nehmen wir z. B. an, die X-Bank hat nur 2 Kunden K (Kreditnehmer) und E (Einleger).
K. nimmt 1 Mio. € Kredit auf und tauscht die zum aktuellen Wechselkurs von, sagen wir (unrealistisch, aber zur Vereinfachung), 1:1 in 1 Mio. NDM um. Damit tilgt er eine Verbindlichkeit bei E, der nunmehr 1 Mio. NDM auf dem Konto hat.
In der Bankbilanz (aus der wir uns alles andere wegdenken) stehen sich nun 1 Mio. € Forderungen gegen K und 1 Mio. NDM Verbindlichkeiten an E gegenüber.
Da wir die Umrechnungskurse (mehr oder weniger) frei floaten lassen, geht die Bilanz nicht mehr auf, sobald sich die Wertrelationen verschieben.

Das ist dann kein Problem für die Bank, wenn der Wert des € steigt und der Wert der DM fällt: Dann könnte sie einen Ausgleichsposten in die Bilanz einstellen, und bei Tilgung des Kredits diesen als Gewinn verbuchen.
Geht die Reise aber (wie wir ja erwarten und wie es sich unser Plan ja auch erhofft) in die umgekehrte Richtung, hat die Bank ein Problem.
Nehmen wir an, im Tilgungszeitpunkt des Kredits wäre die Kursrelation 1,20 € für 1,- NDM.
Dann müsste die Bank die 1 Mio. aus der Tilgung eingenommenen Euronen (Zinsen lassen wir hier unberücksichtigt) zu diesem Kurs in NDM eintauschen, um (bei entsprechender Anforderung) dem Einleger seine 1 Mio. NDM auszahlen zu können. Sie bekäme dafür aber lediglich 833.333,3333333….. NDM, hätte also, gerundet, 170.000,- NDM Defizit.

Um das zu verhindern, könnten die Banken 

·       Kredite grundsätzlich nur in NDM ausreichen. Auch dann wäre sie allerdings nicht hundertprozentig sicher vor Verlusten geschützt, weil rein theoretisch die Kursbewegung ja auch in die andere Richtung gehen kann.

·       oder sie könnten bei €-Krediten für die Tilgung vereinbaren, dass diese in der Währung ihrer Wahl zu erfolgen hat, und zwar zu demjenigen Umrechnungskurs, der am Tag der Kreditgewährung galt. Was natürlich für die Kreditnehmer ein riskantes Geschäft ist. (Die Finanzmärkte würden zweifellos Absicherungen gegen solche Risiken entwickeln und anbieten, aber für den Kreditnehmer wird auch das teuer.)

·       Schließlich könnten die Banken für €-Kredite auch besonders hohe Zinsen verlangen (als Prämie für das Kursrisiko, zusätzlich zu den regulären Kreditzinsen). Das käme unserer Zielsetzung einer möglichst raschen vollständigen Umstellung auf NDM natürlich entgegen, weil das den Anreiz der Kreditnehmer, sich im "weichen" und zinsbilligen Euro (so unser Basismodell) statt in der "harten" und zinsteuren NDM zu verschulden, abschaffen würde.

Nur gibt es in der Realität Umstände, welche die möglichen Gegenmaßnahmen der (inländischen) Banken wiederum konterkarieren würden: Ausländische Banken könnten Kredite nämlich in Euro ausreichen, sich jedoch weigern, Einlagen in DM zu akzeptieren.


6.     Mögliche Probleme bei der Geldversorgung und der Kursfindung

Die Überlegungen zur Interessenlage der Geldbenutzer weisen auf ein zentrales Problem hin, an dem der gesamte Plan scheitern könnte.

Normaler Weise erfolgt die Geldversorgung einer Wirtschaft hauptsächlich über Kredite. Vorliegend ist aber aufgrund der o. a. Interessenlage der Kreditnehmer nicht zu erwarten, dass es überhaupt eine Nachfrage nach NDM-Krediten geben wird.

Parallele (Fiat-)Währungen werden auf Dauer nur dann eine unterschiedliche Wertschätzung erfahren und einen unterschiedlichen Marktwert haben, wenn für beide die Geldmengenversorgung und insbesondere das Zinsniveau unterschiedlich ist bzw., als potentielles Problem formuliert: Auf einer unterschiedlichen Höhe gehalten werden kann.

Müsste (bzw. könnte) die BuBa für ihre Ausleihungen jeweils (nur) denselben Zinssatz wie die EZB verlangen, dann wäre die NDM wahrscheinlich gar keine echte Parallelwährung. Die Geldversorgung des Marktes wird heutzutage von den Zentralbanken ja weniger über die Zuteilungsmenge, als vielmehr über den Zinssatz geregelt.

Zwar ist es keineswegs so, dass hohe Zinsen harte Währungen anzeigen, und niedrige Zinsen Weichwährungen. Eher ist das Gegenteil der Fall, denn hohe Zinsen fallen üblicher Weise mit hoher Inflation zusammen.

Dennoch vermute ich, dass BuBa-Zinsen für NDM-Kredite (zumindest etwas) höher angesetzt werden müssten als jene der EZB. Denn die NDM könnte sich wahrscheinlich nur dadurch als Parallelwährung etablieren, dass sie von den Marktteilnehmern im Verhältnis zum Euro als wertvoller eingeschätzt würde. Dafür müsste die Geldversorgung mit dieser Währung aber knapper gehalten werden, und das lässt sich (wenn man keine - problematischen - Mengenbegrenzung einführen will), nur über höhere Kreditzinsen erreichen.

Abstrakt formuliert besteht das Problem darin, ob überhaupt eine geldpolitische Souveränität der Bundesbank für die NDM-Parallelwährung etabliert werden kann.
Damit meine ich nicht rechtliche Souveränität gegenüber der EZB für das Feld der Parallelwährung: Diese setze ich voraus. Hier kommt es auf die ökonomisch-faktische Ebene an, und da geht es insbesondere um ein gewisses Maß an Zinssouveränität.

Die Frage wäre also hier, warum ein rational agierendes Wirtschaftssubjekt (das zwar höhere Einlagezinsen gerne mitnimmt) höhere Kreditzinsen akzeptieren sollte? Und weiterhin, warum ein Kreditnehmer die ohnehin (zins-)teureren Schulden auch noch in einer "harten" Währung aufnehmen sollte, für die allgemein wahrscheinlich (und hier vom Umstellungsplan her sogar: hoffentlich) auch für die Zukunft (langsame) Wertsteigerungen gegenüber dem Euro erwartet werden.

Wir bewegen uns (sofern mir keine Denkfehler unterlaufen sind oder ich wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen habe) bei der Zinsfrage auf einem schwer durchschaubaren Terrain; wenn es schlecht läuft, könnte sogar mein ganzes Konzept eines gleitenden Währungsübergangs an der Weigerung der Kreditnehmer scheitern, sich in NDM zu verschulden.
Und dass man sie dazu, jedenfalls mit rein ökonomischen Mechanismen, im Regime einer Parallelwährung kaum zwingen kann, hatte ich bereits im Vorkapitel bei der Analyse der Interessenlage der Geldbenutzer aufgezeigt.

In unserem Regime würde die Geldversorgung mit NDM also nicht über Kredite erfolgen, sondern über Euro-Ankäufe der BuBa. Grundsätzlich wäre das dieselbe Situation wie beim Devisenumtausch. Nur dass bei dort eine Zentralbank nicht gezwungen ist, Fremdwährungen mit ihrem eigenen Geld anzukaufen (= Fremdwährungen in die eigene Währung umzutauschen). Im Gegensatz dazu sieht unser Plan eine Pflicht zum Umtausch vor. Die ist tatsächlich unverzichtbar, um jederzeit eine ausreichende (d. h. der Nachfrage entsprechende) Versorgung der Wirtschaft mit NDM zu gewährleisten.

Denken wir in diesem Bereich weiter, dann stoßen wir auf ein Problem mit der Kursbildung. Die Umtauschpflicht hebelt im Grunde auch die Marktmechanismen aus, die sonst die Kursbildung zwischen verschiedenen Währungen regeln.
Der Nachfrage in jeder beliebigen Höhe würde immer ein (Pflicht-)Angebot der Bundesbank gegenüberstehen, und das zu einem festgelegten Kurs.
Entweder zu dem des Vortages (dann könnten die Ankaufskurse für die NDM in Euro diesen niemals übersteigen). Oder die Bundesbank wäre selber aktive Marktteilnehmerin, könnte also das Geld zu ihren eigenen Konditionen anbieten. Und damit den Kurs bestimmen, denn sie wäre ja der größte "Player" am Markt. Nur fragt sich dann, nach welchen Kriterien sie das tun sollte? Größtmöglichen Gewinn in Euro erzielen? NDM-Bedarf zu "angemessenen" Kursen befriedigen - was immer man darunter verstehen mag. (EIN Kriterium wäre sicherlich die Vermeidung exzessiver Kursausschläge.)

Wir hätten es so oder so nicht mit einem "echten" Markt zu tun, weil es einen marktbeherrschenden Handelsteilnehmer gäbe.


7.     Scheitert der Parallelwährungs-Plan mangels geldpolitischer Souveränität der Bundesbank?

Es könnte sein, dass mein ganzer schöner Plan daran scheitert, dass ich keine "Brandmauer" zwischen den beiden Parallelwährungen, also dem Euro und dem NDM, eingezogen habe. Sondern einen beliebigen Wechsel von der einen in die andere Währung zulassen will. Der nur dann möglich ist, wenn letztlich die Zentralbank zum Umtausch (zu welchem Kurs auch immer) verpflichtet ist. Diese Umtauschpflicht nimmt ihr aber die geldpolitische Souveränität, weil sie die Geldmenge der NDM nicht mehr steuern kann.
Alles, was Don Drucki Draghi an Euronen druckt, kann zu NDM werden.
Eine gewisse Kontrolle über die NDM-Geldmenge könnte die BuBa nur dadurch gewinnen, dass sie selber den Umtauschkurs bestimmen dürfte.

 An dieser Stelle zerfasert sich mein Denken; die ganze Geschichte wird allzu komplex, als dass ich die Auswirkungen jeweiliger Regulierungsmaßnahmen in meinem Plan noch überblicken könnte.
Vielleicht gelingt es aber der Schwarmintelligenz meiner Leser, hier mehr Klarheit zu schaffen?


8.     Was folgt aus den o. a. Überlegungen ganz allgemein für Parallelwährungs-Konzepte?

Ich gehe davon aus, dass Schwierigkeiten (oder sagen wir neutraler: Folgen) wie die von mir oben aufgezeigten (in direkter oder spiegelbildlich entgegengesetzter Form) auch bei allen denjenigen hübschen Plänen eintreten würden, die nicht Deutschland, sondern die Krisenländer (Griechenland, Italien usw.) mit Parallelwährungen beglücken möchten (wobei diese gegenüber dem Euro nicht auf-, sondern abwerten sollen).
Also kurz gesagt: Die von mir für eine "harte" Parallelwährung zum € aufgezeigten Schwierigkeiten bzw. Folgen würden sicherlich auch für "weiche" Parallelwährungen auftreten. Das könnte dann allerdings in umgekehrter Richtung gelten, und sich dort evtl. sogar als Segen erweisen.
Im Detail habe ich aber einfach keine Lust mehr, diesen Sachverhalt modellhaft durchzudeklinieren. Das muss ich ggf. meinen Lesern überlassen.

Ganz allgemein ist aber jedenfalls Misstrauen gegenüber luftigen Plänen angebracht, die dem Leser mit lockerer Hand Wunderwirkungen an die Wand malen, ohne im Detail anzugeben, welche Mechanismen sich dann entfalten würden und welche (erwünschten oder unerwünschten) Wechselwirkungen in einem freien Markt eintreten müssten oder könnten.

In gleicher Weise wären derartige Konsequenzen auch bei jenen wunderhübschen Planspielen zu durchdenken, welche die "Austrians" unter der Bezeichnung "freies Marktgeld" (d. h. konkurrierende Währungen in der jeweiligen Marktwirtschaft, die zudem nur von Geschäftsbanken emittiert werden, ohne Existenz einer Zentralbank) als Wunderwaffe gegen alle ökonomischen Übel anpreisen:

·       Können parallele Währungen (und zumal in größerer Zahl) in einer modernen Wirtschaft überhaupt dauerhaft nebeneinander existieren?

·       Wer hätte den Nutzen von einem System mit mehreren Währungen, wer hätte den Schaden?

·       Welche Ineffizienzen (Reibungsverluste) wären zu erwarten?


9.     Fazit

Nachdem ich versucht habe, das Konzept der gleitenden Einführung einer neuen D-Mark in Deutschland im Detail zu durchdenken, habe ich nach anfänglichen Optimismus am Ende gewaltige Zweifel, ob eine "sanfte" Rückkehr zur eigenen Währung auf dem Weg über ein zeitweiliges Parallelwährungsregime überhaupt funktionieren kann.

An diesem Punkt ist Ihr Mit- und Weiterdenken gefragt; vielleicht sagen Sie mir ja "Ich sehe was, was du nicht siehst". 
Zumindest hoffe ich aber, dass meine vorangegangenen Ausführungen Sie schließlich doch noch mit meiner provokativen Überschrift versöhnt haben.

10. Anhang 1: Erörterung von Alternativen, die meinen Lesern vielleicht in den Sinn kommen

Ein spontaner Einwand könnte sein, warum ich nicht einfach alle Löhne und Preise sofort per Gesetz 1 : 1 umstellen will.
Das wäre sinnlos, wenn man diese Wertrelation auf Dauer behalten will: Dann würde es sich lediglich um eine Namensänderung handeln; ökonomisch wäre die NDM jedoch mit dem € identisch.
Lässt man aber schwankende Wechselkurse zu, dann wäre das bereits der faktische Ausstieg aus dem Euro. Die Bundesbank dürfte dann auch keine Euro mehr emittieren, keine Kredite in € gewähren und wäre nicht verpflichtet, Euro zu akzeptieren.

Angesichts der engen Verflechtung der Wirtschaften im Euro-Raum könnte das für einzelne Unternehmen aber erhebliche Probleme, bis hin zur Insolvenz, nach sich ziehen. Das wäre dort der Fall, wo langfristige Verträge mit Firmen aus dem Euro-Raum deutsche Unternehmen verpflichten, Lieferungen gegen Euro zu leisten. Sie hätten dann ein Problem auf Einnahmeseite, weil die €-Einnahmen nicht mehr ausreichen würden, ihre NDM-Kosten zu decken.

Dasselbe gilt für evtl. Überlegungen, Guthaben und Verbindlichkeiten sofort 1:1 umzustellen.
Hier wären diejenigen bevorzugt, die hohe Guthaben hätten. Mit Sicherheit würden Gebietsausländer vor einer erwarteten Umstellung schnell noch €-Konten in Deutschland anlegen, und auch die Deutschen selber könnten versucht sein, möglichst hohe Euro-Einlagen zu halten - notfalls auch kreditfinanzierte.
Alles in der Erwartung auf einen raschen Kursgewinn nach der Umstellung.
Der aber vielleicht gar nicht eintreten würde, weil ein Überangebot an NDM am Markt wäre. Und ein Kursverfall gegenüber dem Euro gleich zu Anfang wäre ein denkbar schlechter Start für unsere erhoffte Hartwährung.

Schuldner hätten insbesondere dort das Nachsehen, wo sie ihre Einnahmen nach wie vor in Euro generieren würden, und das auf der Basis - und somit in der Höhe - von alten Verträgen (Exporte in den Euro-Raum usw.).

Aus diesen Gründen wäre vom Prinzip her ein "atmendes" Konzept vorzuziehen, das den Marktteilnehmern eine Anpassung im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten und Interessenperspektiven erlaubt.
Voraussetzung für die Realisierung einer gleitenden Umstellung ist aber natürlich, dass sich der keine anderweitigen (unüberwindlichen oder mindestens gleich "schädlichen") Schwierigkeiten in den Weg stellen.


11. Anhang 2: Online-Texte zur deutschen "Zigarettenwährung" nach dem 2. Weltkrieg


Einige online verfügbare Aufsätze zum Thema "Zigarettenwährung" in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg (1945 - 1948):

·       Loren Gatch, From Black Market to Barter in Postwar Germany: "In Germany after World War II, the sheer magnitude of the Allies’ destructive campaign and the dislocations of a four-power occupation gave rise to a distinctive financial adaptation - the “Cigarette Economy” - which, prior to the currency reform of June 1948, competed with the discredited Reichsmark as the means by which destitute Germans satisfied their economic needs."

·       Henner Hess, "The other prohibition. The cigarette crisis in post-war Germany ist an einem Spezialaspekt interessiert: "… if prohibition is the ultimate goal of today's anti-smoking campaigns, a cautious warning might be in order. Research has demonstrated that prohibition is generally a poor and sometimes a disastrous policy. A little-known but quite illuminating historical incident, the tobacco shortage in Germany after the Second World War, when economic forces played the role of legal restraints, could give us a glimpse of what prohibition would probably look like in the case of cigarettes."

·       Vincent Bignons Aufsatz "Cigarette Money and Black-Market Prices during the 1948 German Miracle" ist eine " empirical study of the distribution of black-market prices among 120 Bavarian locations at two dates, the beginning of July 1947 and the end of June 1948"

·       eine populäre Darstellung bieten zwei Einträge zum Täg "cigarettes" auf der Webseite "Postwar Germany ~ 1945-1949" - "Black Market" und "Shopping on the black market" und ebenso


·       Der wissenschaftliche Aufsatz "Die nationalsozialistische Tabakpolitik" von Christoph Maria Merki behandelt in geraffter Form auch "Die 'Zigaretten'-Währung" (S. 39 ff.): "Die Anfänge der Zigarettenwährung lassen sich bis in das Jahr 1941 zurückverfolgen. In den besetzten Gebieten Europas trat der mit Zigaretten reichlich bestückte 'Landser' als Käufer von lokalen Waren und Dienstleistungen auf, und in der Heimat entwickelte sich die Zigarette sukzessive zu einem im Tauschverkehr allgemein gültigen Wertmaßstab; auf den illegalen Märkten rechnete man gewissermaßen in Zigaretten ab, und die Relationen zwischen den Schwarzmarktgütern und der neuen Werteinheit hatten oft eine erstaunliche Stabilität."

·       Die Numismatikerin Ursula Kampmann entfaltet in ihrem Magazin "Münzenwoche" aus einem Flohmarktfund einen spannenden Einblick in ökonomische Mikro- und Makro-Zusammenhänge: "Relikt aus Deutschlands Nachkriegszeit: Ein Hort von Zigarettenschachteln": "Wir hatten einen Hort von Zahlungsmitteln vor uns, allerdings einen sehr ungewöhnlichen. Es handelte sich um Exemplare aus der Nachkriegszeit, als Zigaretten die inoffizielle Währung Deutschlands waren. Der Bauer mochte sie gegen Kartoffeln, Eier und Butter eingetauscht haben. Als Eigentümer von Nahrungsmitteln war er ein „reicher“ Mann geworden, so reich, daß er nicht alle Zigaretten sofort in Gebrauchsgegenstände umsetzte, sondern einige Schachteln in einem kleinen Hort für schlechtere Tage verbarg. Die Währungsreform setzte das „Zahlungsmittel“ Zigarette außer Kurs. Der Bauer, der vielleicht nicht einmal Raucher war, vergaß seinen kleinen Schatz, und erst ein Nachkomme entdeckte ihn ein halbes Jahrhundert später, um ihn auf dem Flohmarkt anzubieten."
Nachtrag 05.03.2017
Wenn es wen interessiert: Über die oben aufgeworfene Frage, ob die Einführung einer Parallelwährung ein gangbarer Weg hin zu einem Euro-Ausstieg ist oder nicht, debattiere ich momentan mit dem Münsteraner Volkswirtschafts-Professor Alexander Dilger. Und zwar in den Kommentaren zu seinem Blogpost "Niederlande lassen Euroausstieg offiziell untersuchen" vom 27.02.2017.



Nachtrag 17.01.2018
Ausführlich zur Problematik von Parallelwährungen vgl. meinen Blott "Nobelpreis schützt vor Torheit nicht: Warum Friedrich August von Hayeks „Denationalisation of Money“ ein ‚Design for Disaster‘ ist" vom 16.07.2016.


Nachtrag 14.03.2018
Vgl. zum vorliegenden Thema auch den Blogpost "Marginalie: Aus eins mach zwei, mach drei, mach vier: Sollte es in Deutschland Parallelwährungen zum Euro geben?" in "Zettels Raum vom 18.07.2012.



ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand vom 14.03.2018

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