Die Renten“lösung“ von Prof. Dr. Jörg Meuthen kann es an intellektueller Qualität locker mit der geköpften Königin aufnehmen: Die weniger werdenden Jungen können die Rentenlasten nicht mehr schultern? Dann sollen sie doch einfach doppelt (und mehr) bezahlen!
Einen wesentlichen Unterschied gibt es freilich: Der armen Marie Antoinette haben Verleumder den Kuchen-Ausspruch untergeschoben.
Prof. Meuthen dagegen hält seine ‚Doppelzahleridee‘ ernsthaft für einen Geniestreich.
Bislang konnte sich der zuständige Bundesfachausschuss (BFA 11) bzw. die Bundesprogrammkommission nicht auf eine Beschlussvorlage für den AfD-Sozialparteitag einigen. Anders als man in der Vergangenheit las erfährt man jetzt, dass Meuthen immer noch für seinen Vorschlag kämpft („Nach Angaben von Teilnehmern konnte sich in Erfurt keine der beiden Seiten komplett durchsetzen, weshalb es am 7. März eine weitere Sitzung geben soll. «Das gibt mir Zeit, weiter für den Kompromissvorschlag zu werben, der einen langfristigen Wechsel hin zu einer steuerfinanzierten Rente vorsieht», sagte Meuthen.“).
Weil ich mich aber ungern als Mitglied einer „Alternative für Dumme“ verspotten lasse und meine Partei weder dem Gespött der Fachwelt preisgeben noch zur öffentlichen Lachnummer verkommen lassen möchte, und vor allem ein funktionierendes Rentenprogramm haben möchte, versuche ich an dieser Stelle, der galoppierenden Gedankenlosigkeit vielleicht doch noch in die Zügel zu greifen.
In seinem Hamburger Video-Vortrag „Bei uns gilt Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ vom 30.10.2019 (auf den ich mich hier stütze) schildert Prof. Meuthen beredt die demographischen Probleme, welche in Kürze auf das deutsche Rentensystem zukommen. Die sinkende Zahl von Arbeitnehmern sei damit überfordert, die Beiträge für eine angemessene Rentenhöhe aufzubringen. Völlig zu Recht beklagt er den „Brain drain“ aus Deutschland, der durch die Auswanderung von Arbeitnehmern wegen der exzessiven staatlichen Belastungen entsteht.
Sein Lösungsvorschlag: Die Rentenfinanzierung umstellen vom gegenwärtigen Umlageverfahren („UV“: laufende Ausgaben werden aus laufenden Einnahmen bezahlt) auf das Kapitaldeckungsverfahren („KDV“: Renten werden aus Kapitalerträgen und sukzessiver Vermögenabschmelzung bezahlt.).
Die Fachliteratur erklärt eine solche Umstellung praktisch für unmöglich, weil dadurch die (schrumpfende) Zahl der Jungen sogar doppelt belastet würde (denn zugleich müssen sie ja für ihr eigenes Alter vorsorgesparen).
Doch das ist für den VWL-Professor Meuthen kein Problem: Er nimmt die Gegenargumente (wie überhaupt die gesamte Fachdebatte zur Rentenfrage, einschließlich der Mackenroth-These) kurzerhand nicht zur Kenntnis, und schon kann er völlig frei von realen Restriktionen im Wolkenkuckucksheim der libertär-marktradikalen Krauterideologie Pläne von ultimativer Genialität schmieden.
Dass er sich über die Kosten seines Programms irgendwelche Gedanken gemacht hat, kann man ausschließen, Mehr als: “Ja, natürlich wird das die Steuerlast erhöhen“ fällt ihm dazu nicht ein. Wer diese Mehrbelastung bezahlen soll, hat er sich offenbar auch nicht überlegt. Denn anders als er pauschal behauptet, tragen nur dann alle Steuerzahler diese Last, wenn alle Steuern gleichmäßig erhöht werden. Steigert man die Steuern jedoch selektiv, dann trifft es ausschließlich diejenigen, die mehr berappen müssen. Die Bemerkung, dass „eine Umstellung langfristig und herausfordernd wäre“, enthüllt seine Planlosigkeit: Wie man seine Sandkastenstrategie in der Realität umsetzen könnte, weiß er offensichtlich selber nicht.
In der Rentenversicherung gibt es aktuell zwei Probleme, welche die Politik nach Möglichkeit beheben sollte und die unsere AfD ernstlich angehen will:
- Die insbesondere im unteren Bereich auch nach langen Arbeitsjahren zu geringen Renten („Altersarmut“), die teilweise unter dem Niveau der Grundsicherung liegen, welche der Staat allen Bedürftigen zahlen muss.
- Ab etwa 2030 ist mit einem dramatischen Absinken der arbeitenden Bevölkerung bei stark steigenden Altenquotienten zu rechnen („demographische Krise“). Damit ist die Finanzierung des gegenwärtigen Rentensystems zumindest durch Beiträge massiv gefährdet, weil die Arbeitenden mit dieser Mehrbelastung überfordert wären.
Die Altersarmut möchte Prof. Meuthen durch die Einführung einer (steuerfinanzierten) Grundrente abschaffen. Diese sollen mehr oder weniger (auf die genauen Anspruchsvoraussetzungen geht er im Vortrag nicht ein) alle Bürger im Alter bekommen, also auch Multimilliardäre oder die berühmte „Zahnarztgattin“, die eigentlich durch ihren Ehemann ausreichend versorgt wäre. (Ausgenommen sind die Beamten; deren Pensionssystem will er - aus Gründen, die ich hier nicht erörtern, aber durchaus nachvollziehen kann - bestehen lassen.)
Seine nach dem Gießkannen-Prinzip konzipierte Grundrente bezeichnet er in unfreiwilliger Ironie als „subsidiäre Hilfe in der Not“.
Finanzieren soll, wie gesagt, die ganze Chose der Steuerzahler. Das ist schon deshalb überraschend, weil Meuthen die anderen Politiker als „Fiskalkleptokraten“ beschimpft. (Dieser Ausdruck dürfte der libertär-marktradikalen Forenwelt zuzuordnen sein und enthüllt den ideologischen Hintergrund des Autors.)
Während die „Fiskalkleptokraten“ von SPD und CDU momentan gerade mühsam 1,5 Mrd. € für deren Grundrente zusammenkratzen, geht der Oberkleptokrat Meuthen so richtig in die Vollen: 300 Mrd. € dürfte seine Gießkannen-Subsidiarität kosten. (Geschätzt 25 Mio. Berechtigte x geschätzt 1.000,- € p. M. x 12 Monate.) Das ist freilich ein Bruttoanspruch. Abzuziehen sind ohnehin bestehende (niedrigere) Rentenansprüche sowie tatsächlich ersparte Sozialhilfeaufwendungen. Setzen wir diese beiden Posten mit 200 Mrd. € an, dann verbleibt immerhin noch ein Netto-Kostenaufwand von 100 Mrd. €. Da können die „Fiskalkleptokraten“ von SPD eigentlich nur rot vor Scham werden: Das hätten nicht einmal die sich getraut, das Steuergeld der Bürger in dieser Dimension skrupellos rauszuhauen.
Denn natürlich müssten die Steuern um diesen Betrag erhöht werden. Da sich das gesamte Steueraufkommen in Deutschland auf ca. 800 Mrd. € beläuft, müsste der Staat beispielsweise alle Steuern um 12,5% [recte: 30%!!! - s. KORREKTUR v. 18.02.20 am Textende!] DAUERHAFT erhöhen, um Meuthens Grundrenten-Generosität zu bezahlen.
Und doch ist selbst dieser Betrag nur der kleinere Teil jener Mehrbelastung, durch die der Meister-Magier Meuthen die Jungen zukünftig von ihrer Rentenbeitragslast befreien zu können vorgibt: Er will nämlich das gesamte Rentensystem vom Umlage- auf das Kapitaldeckungsverfahren umstellen (wobei die Altansprüche ebenfalls aus Steuermitteln finanziert werden sollen).
Wie sich diese Umstellung genau vollziehen soll, geht aus seiner Rede nicht hervor. Einmal will er die alten Anwartschaften „abfinanzieren“ (was immer man sich darunter vorzustellen hat); dann wieder hört man „„Wer NEU auf den Arbeitsmarkt käme, könnte dem alten System logischer Weise nicht mehr beitreten. Damit wäre gewährleistet, dass das alte Rentensystem dann erlischt, wenn die letzte Anwartschaft irgendwann verstorben ist.“ Was darauf hindeutet, dass die jetzigen Beitragszahler auch weiterhin Beiträge zahlen sollen oder zumindest dürfen.
Das ist aber letztlich egal: Irgendwann - jetzt oder später - muss die arbeitende Menschheit gleichzeitig die volle Rentenlast für die Alten schultern und für ihre eigene Rente selber sparen. Sie wird also doppelt belastet (wobei sich diese Belastung über die Jahre mit dem Wegsterben der Altrentner langsam verringert und nach Jahrzehnten ganz ausläuft).
Die Kosten für diese Umstellung vom Umlageverfahren (UV) auf das Kapitaldeckungsverfahren (KDV) lassen sich relativ präzise errechnen. Sie sind (anfänglich) identisch mit den Rentenbeiträgen ohne Zuschüsse des Bundes und ohne Beiträge des Bundes für bestimmte Personengruppen und belaufen sich damit gegenwärtig auf ca. 220 Mrd. € („Rentenatlas 2019“, S. 4).
In der Spitze beschert also der Meuthen-Plan den Steuersklaven eine Mehrbelastung von 320 Mrd. €. Um diese zu finanzieren, müsste man z. B. sämtliche Steuern in der Spitze um 40% erhöhen. Lieber Herr Prof. Dr. Jörg Meuthen: Ausgerechnet SIE werfen den anderen Politikern vor, „Fiskalkleptokraten“ zu sein?
Was Prof. Meuthen als Lösung von demnächst anstehenden Problemen anpreist, ist also gar keine.
Aber Ideologen geht es niemals um die Mühen der Ebene im Hier und Jetzt: die wollen das Paradies, gerne auch in fernerer Zukunft. Die Kommunisten erwarten die Heraufkunft des Sozialismus. Die libertär-marktradikalen Sportsfreunde schreien lauthals „jaaaaaa“ auf die Frage: „Wollt ihr den totalen Markt?“ Darum geht es Prof. Meuthen, um eine weitgehende Zerschlagung des Umlageverfahrens. Allerdings bleibt das UV bei seiner Grundrente erhalten, denn die wird ja aus laufenden (Steuer-)Einnahmen bestritten und somit nicht aus angespartem Kapital (wie im KDV.)
In seinem blindwütigen Hass auf das UV (der ihn daran hindert, für die Rentenfinanzierung in der demographischen Krise eine ernsthafte Lösung zu suchen) verhetzt Prof. Dr. Jörg Meuthen diese Finanzierungstechnik mit skrupellosen Propagandalügen. Unbekümmert um seinen Ruf als Wissenschaftler (ein Status, den er ansonsten wie eine Monstranz vor sich herträgt: „Ich als Wissenschaftler …..“) verbreitet er Fakenews: „Wie ich schon sagte, werden mittlerweile ca. 30% des gesamten Bundeshaushalts für die Renten aufgewendet. Die Beiträge der Beitragszahler allein reichen also seit Langem nicht mehr aus, um die Renten zu finanzieren.“)
Laut „Rentenatlas 2019“, S. 4 hat der Bund ca. 75 Mrd. € aus Steuermitteln an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Hinzu kamen noch ca. 14 Mrd. € an Beiträgen (ebenfalls S. 4), die der Bund für Erziehungszeiten übernommen hat. Seine (auf den ersten Blick scheinbar korrekte) Darstellung ist insofern ein vorsätzlich irreführender Propaganda-Schwindel, als Prof. Meuthen verschweigt, dass „die Ausgaben für die versicherungsfremden Leistungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung ….. je nach Abgrenzung auf 58–93 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt [werden] und dass es ….. umstritten [ist] inwieweit diese Ausgaben der Rentenversicherung durch Bundeszuschüsse abgedeckt werden.“ (Wikipedia)
Zumindest der weit überwiegende Teil der Bundeszuschüsse betrifft also versicherungsfremde Leistungen, die REIN GAR NICHTS mit der Funktionsfähigkeit des UV zu tun haben: Diese Ausgaben zu finanzieren ist nicht Sache der Versicherten; sie kommen ihnen auch nicht zugute!
Bereits 1998 wies ein ZEIT-Artikel u. a. darauf hin, dass auch die Kapitalrenditen und damit das KDV von einem schrumpfenden Arbeitnehmeranteil in Mitleidenschaft gezogen werden. Entsprechende Kritik wurde auch in der fachwissenschaftlichen Literatur geübt. VWL-Professor Meuthen nimmt davon keinerlei Kenntnis und behauptet, sein Konzept „würde den Faktor ….. Demographie beseitigen.“
Das ist blühender Unsinn; Steuereingänge und Kapitalrenditen sind (mindestens) ebenso betroffen wie die Beitrags-Tragfähigkeit!
Der Gipfel Meuthenscher Plan-Spiele ist, dass er nicht einmal von seinem eigenen Plan einen Plan hat.
Er behauptet, dass der „Wegfall der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge….. POSITIVE Effekte auf die Schaffung von Arbeitsplätzen am Wirtschaftsstandort Deutschland [hätte], da die Lohnkosten sinken und die von Deutschland produzierten und exportierten Güter günstiger würden.“
Dass Deutschland schon jetzt mit ca. 250 Mrd. € Exportüberschuss Export-Weltmeister ist, und dass solche Exportüberschüsse keineswegs wohlstandsfördernd sind: Was soll’s? Ideologen darf man nicht mit Fakten verwirren; die haben feste Überzeugungen. Aber das nur nebenbei.
Im Gegensatz zur angeblichen Lohnkostensenkung will er nämlich „gesetzlich festschreiben, den Nettolohn des Arbeitnehmers um die Beiträge des Arbeitgebers - wie auch des Arbeitnehmers - zu erhöhen“.
Für den Arbeitgeber wird die Meuthen-Reform damit zum Nullsummenspiel. Man fragt sich, welch ein Denkstil einem professoralen Planverfasser solche ins Auge springenden inneren Widersprüche in seinem relativ kurzen Text verborgen hält?
(Ein „Nullsummenspiel“ für den Arbeitgeber ist der Meuthen-.Plan übrigens nur in einem ersten Überlegungsschritt. Wegen der erforderlichen Steuererhöhungen würden die Betriebskosten höchstwahrscheinlich sogar drastisch ansteigen!)
Meuthen will „Freiräume ….. schaffen, Freiheitlichkeit ….. schaffen, die es ermöglichen, aus dem Lohn eine Altersvorsorge aufzubauen. Und das muss übrigens nicht Kapitaldeckung sein, das muss nicht Finanzmarkt sein“.
Das ist Schmonzes: Es gibt überhaupt nur die beiden Finanzierungsverfahren UV und KDV. Daher sind alle Formen der Altersversorgung, die nicht umlagefinanziert sind, selbstverständlich kapitalgedeckt (auch eine Steuerfinanzierung!) (Ausgenommen ist die vorneuzeitliche Altenversorgung durch die Familie.)
Und was die Anlagemöglichkeiten angeht, ist Meuthen zwar sehr phantasievoll. Unter anderem hat er die Schnapsidee, Eltern könnten doch „in die Ausbildung vieler Kinder [investieren], um später von diesen im Familienverbund Unterhalt zu bekommen“. Auch „auf betriebliche Altersvorsorge setzen“ können nur Arbeitnehmer, denen eine solche überhaupt angeboten wird. Aber dann zahlen sie üblicher Weise auch keine Beiträge dafür.
Für die breite Masse läuft es faktisch eben doch darauf hinaus, dass die Vorsorgesparer auf den Finanzsektor angewiesen sind, um ihre Spargelder Ertrag bringend anzulegen. Was schon per se sehr weitaus höhere Verwaltungskosten erfordert, als beim bösen, bösen Staat. Außerdem müssen die konkurrierenden Finanzunternehmen Werbung betreiben und wollen Geld verdienen: Das alles geht von den Spar-Renditen ab.
Dass die Bürger besser in der Lage wären, „Entscheidungen zu treffen, die für sie selbst am besten sind“, ist ein Mythos - bzw. eine Frage der Perspektive. Natürlich kann ich mich heute dafür entscheiden, unter Einsatz meines angesparten Vermögens ein Unternehmen zu gründen. Geht dieses jedoch Pleite, ist meine Altersvorsorge futsch. Vor allem hat der Staat, bzw. die Gesellschaft, ein legitimes Interesse daran, dass die Alten möglichst eine höhere Rente als nur die Grundrente beziehen und also nicht etwa die ihnen zugeflossenen einstigen Beiträge „verjuxen“ oder (wie Meuthen u. a. vorschlägt) als „finanziellen Puffer in schlechten Zeiten“ verbraten. Denn sonst fehlt den Unternehmen später eine kaufkräftige Verbraucherschicht. Und wenn Alte pflegebedürftig werden, müsste doch wieder der Steuerzahler „löhnen“
Meuthens Befreiungsrhetorik („Freiheitlichkeit“ usw.) betrachte ich mit äußerstem Misstrauen. Mit dergleichen Schalmeienklängen hatten die Marktradikalen in der AfD bereits Anfang 2016 bei der Vorbereitung des AfD-Grundsatzprogramms versucht, den Arbeitnehmern soziale Errungenschaften zu stehlen (was Alexander Gauland stoppte; vgl. meinen Blott „AfD-Programmentwurf: Libby Langfingers Dschihad gegen den Sozialstaat“ vom 13.03.2016).
Die Abschaffung der gesetzlichen Unfallversicherung wurde mit der Phrase „den Arbeitnehmern Flexibilität geben“ verzuckert, die Abschaffung der Arbeitslosenversicherung begründeten diese libertären „Philanthropen“ mit der angeblichen Vorteilhaftigkeit „eigener und individuell maßgeschneiderter Lösungen".
Jede Form einer Grundrente ist für mich insoweit „sozialistisch“, als dabei Beitragsleistung (oder auch Steuerzahlung) und Rentenhöhe gänzlich entkoppelt sind: Wer (im gegenwärtigen System) 20 Jahre gearbeitet und meinetwegen 400,- € Rentenanspruch erarbeitet hätte, bekäme genauso seine (beispielsweise) 1.000,- € Grundrente wie jemand, der in 30 Arbeitsjahren einen eigenen Rentenanspruch von 800,- erwirtschaftet hat. Das ist leistungsfeindlich; deshalb lehne ich jedwede Grundrente entschieden ab.
Um dennoch die Kleinrenten aufzustocken, sieht mein eigenes Projekt der „Fächer-Rente“ eine „regressive“ Rente vor, bei der Kleinrentnern ein höherer Prozentsatz (z. B. bei vollständiger Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen mit 70 oder 80% beginnend) gezahlt wird als bei hohen Renten (z. B. 50% und im ganz hohen Bereich weiter absinkend bis auf 1%). In diesem System ist die Beziehung zwischen Beitrags- und Leistungshöhe zwar gelockert. Jedoch sind beide Größen nicht vollständig entkoppelt: Wer mehr bezahlt hat, bekommt in jedem Falle mehr Rente.
Der Meuthen-Plan würde, wie oben beschrieben, dem Volk enorme Opfer auferlegen: Dauerhaft
Besteht eine realistische Aussicht, dass sich diese gewaltigen Belastungen wenigstens für spätere Generationen auszahlen würden? Wäre das Kapitaldeckungsverfahren dem Umlageverfahren renditemäßig überlegen und/oder würde es die Wirtschaft ankurbeln?
Beides ist extrem unwahrscheinlich.
Wissenschaftliche Arbeiten haben bestätigt, was Ben Bernanke bereits 2005 konstatiert hatte: Dass es einen Überschuss an erspartem Geld in der Welt gibt („Saving glut“; vgl. dazu meinen Blott „Ben Bernankes Empfehlung an die AfD: Gesetzliche Sozialversicherungen beibehalten!“ vom 21.03.2016). Führt man der Welt weiteres (quasi zwangsweises) Spargeld zu, reduziert das den natürlichen Zins noch mehr.
Wirtschaftswissenschaftler erwarten ein auf Dauer niedriges Zinsniveau und Prof. Meuthen räumt selber ein, dass der Finanzmarkt „fragil und zerbrechlich“ sei.
Auf der (Sachkapital-)Anlageseite würde eine gigantische Nachfrage auf einen relativ engen Markt an treffen. Unterstellt man z. B., dass die jetzt als Pflichtbeiträge abgeführten ca. 220 Mrd. € p. a. von den Vorsorgesparern in Aktien investiert würden, wäre der deutsche Aktienmarkt in nicht einmal 10 Jahren ausverkauft (aktuelle Marktkapitalisierung weniger 2 Bio. €).
Der oben erwähnte ZEIT-Artikel von 1998 identifiziert zudem eine gefährliche Folgewirkung des Massensparens beim KDV: Ein massives Vorsorgesparen würde der Realwirtschaft einen massiven Nachfrageausfall zufügen und dadurch zu krisenhaften Erscheinungen in der Realwirtschaft führen. Meuthen (ebenso wie andere KDV-Fanatiker) jedoch betrachtet das Sparen ausschließlich mikroökonomisch und verschließt die Augen vor dieser makroökonomischen Problemdimension.
Es geht kein Weg daran vorbei: Wer den (Klein-)Rentnern (etwas) mehr Geld geben und die durch sinkende Arbeitnehmerzahlen entfallenden Beiträge ausgleichen will, muss anderen Wirtschaftssubjekten dieses Geld abnehmen. Unehrliche Feigheit (oder politische Verlogenheit) ist es, insoweit pauschal auf „den Steuerzahler“ zu verweisen.
Das macht freilich nicht nur Prof. Meuthen, sondern auch das Thüringer Rentenkonzept, Wenn die Zahl der Arbeitnehmer fällt (und dieser Rückgang nicht von Produktivitätssteigerungen ausgeglichen wird), sinken auch die Steuereingänge. Daher ist es unwahrscheinlich, dass tatsächlich (wie von den Thüringern geplant) ein Drittel der Ausgaben auf Dauer über Steuern finanziert werden kann („Drittelparität“, S. 37).
Auch sonst setzt das Thüringer Programm allzu optimistische Annahmen ein, die scheinbar Leistungssteigerungen ermöglichen, ohne dass irgendjemandem dafür Geld „weggenommen“ werden müsste. Die dort angenommenen Produktivitätszuwächse gibt es in Deutschland heute kaum noch. (Übrigens auch allgemein in den entwickelten Ländern nicht mehr).
Besonders abenteuerlich ist die auf S. 48 verkündete Absicht, die deutschen Exportüberschüsse in einen „Rentenstabilisierungsfonds“ einzubringen und „das Kapital in Straßen, Schulen, Universitäten, Forschung und Entwicklung [zu] investieren“. Denn die Erlöse aus den Exporten (egal, ob daraus Überschüsse erwachsen oder nicht) sind Eigentum der Exporteure. Auf die kann der Staat gar nicht zugreifen.
Gemeint sind wahrscheinlich Devisenreserven der Bundesbank aus Leistungsbilanzüberschüssen (die ihrerseits weitgehend auf Exportüberschüssen beruhen). Diese Devisenreserven entstehen dadurch, dass eine Notenbank (bei uns also die Bundesbank) Geld „druckt“ und damit ausländische Währungen ankauft. Heißt: Der Gegenwert dieser Devisenreserven zirkuliert längst im innerdeutschen Geldumlauf. Somit können sie bilanziell auch nicht als Gewinne ausgewiesen du an den Staat abgeführt werden; anderenfalls würden sie (inflationierend) doppelt in die Geldmenge einfließen.
Gegenüber diesen beiden Plänen (Meuthen und Thüringer AfD-Fraktion) bringt mein eigenes Konzept einer „Fächer-Rente“
- eine maßvolle Rentensteigerung, hauptsächlich im unteren Bereich (Problemlösung für die zu niedrigen Renten.)
- eine ehrliche und transparente Finanzierung: Durch eine enorme Ausweitung des Beitragszahlerkreises und der beitragspflichtigen Einkommen, die trotz moderater Rentensteigerung noch (derzeit) Luft für eine deutliche Beitragssenkung lässt und zugleich die Rentenfinanzierung dauerhaft sichert. (Später notwendige Beitragsanhebungen würden insgesamt das heutige Niveau nicht überschreiten). (Problemlösung für die „demographische Krise“.)
- einen Fortbestand des Umlageverfahrens; die Steuerfinanzierung wird (wie weitgehend schon bisher) auf die versicherungsfremden Leistungen beschränkt
- dadurch eine Beibehaltung der Trennung von Versicherungs- und Steuertopf, was der Politik einen Zugriff auf die Versichertengelder zumindest stark erschwert. Es wäre verheerend, den Steuertopf noch mehr anschwellen zu lassen, weil das die Begehrlichkeiten von Politik und Volk immer noch mehr anstacheln würde. Nach dem Motto: „Es ist so viel Geld im Topf, da wird dafür ….. wohl auch noch was bei übrig sein!“
Intelligente Politik geht eben anders als die Schnellschuss-Denker sich das vorstellen; da sind sehr viele ökonomische und psychologische Voraussetzungen und Folgewirkungen zu bedenken.
Ich bin sicher, dass meine „Fächer-Rente“ diesen Anforderungen in einem sehr viel höheren Maße entspricht, als die konkurrierenden Konzepte.
KORREKTUR 18.02.2020
Heutzutage kann man niemandem mehr trauen - nicht einmal sich selber.
Deshalb durchdenke ich komplexe Gedankenketten immer mal wieder. Und siehe da: Oben hat sich tatsächlich ein Denkfehler (zu meinen Lasten) eingeschlichen:
DIE DAUERHAFTE STEUERMEHRBELASTUNG DER STEUERZAHLER NACH DEM MEUTHEN-PLAN WÜRDE 30% BETRAGEN! (Also nicht lediglich 12,5%, wie ich oben angenommen hatte.
Grund: Wie oben gezeigt, würde zu Beginn einer Umstellung von UV auf KDV die gesamte Steuerlast um 320 Mrd. € = 40% steigen. Die Grundrente hätte daran einen Anteil von netto 12,5%. Mit dem Wegsterben der "Altrentner" sinkt die Gesamtlast für die Steuerzahler, aber die RELATIVE Belastung durch die Grundrente steigt. Mit dem Ende der letzten Alrenntenzahlung ergibt sich folgende Situation:
- Grundrente brutto 300,- Mrd. € (wie oben angegeben)
- Überschneidung mit Altrenten ist weggefallen; insoweit keine (relative) Entlastung mehr
- Jedoch würde der Staat weiterhin einiges an Sozialhilfezahlungen (Grundsicherung) einsparen. Setzt man diesen Posten (zwar unrealistisch hoch) mit 60 Mrd. € an, verbliebe eine Nettobelastung des Bundeshaushaltes und damit der Steuerzahler von 240 Mrd. € = 30% des gesamten Steueraufkommens.
ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand vom 18.02.2020
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