Dienstag, 17. November 2020

Antragsbuch zum AfD-Rentenparteitag: Schaulaufen der Traumtänzer

 
Am Wochenende 28./29.11.2020 sind die Delegierten aufgerufen, in einem Bundesparteitag ("Sozialparteitag") auf dem Gelände der (wie sie bürokratisch präzise heißt) "Kernwasser Wunderland Freizeitpark GmbH" in Kalkar ein Sozialprogramm, schwerpunktmäßig ein Rentenprogramm, für die Alternative für Deutschland (AfD) auszubrüten.
 
Regelrecht erschrocken war ich, als ich im Antragsbuch sah, dass für diesen Parteitag 42 Sachanträge auf dem Programm stehen. Zumal wir auf S. 34 erfahren,  dass es "derzeit ..... über 58 „Rentenkonzepte“ in der AfD, vom 68-seitigen Hochglanzprospekt bis zur handgeschriebenen halben DIN A4 Seite" gibt.
Doch nach der Lektüre (bzw. dem Überfliegen) der Anträge war ich deutlich erleichtert: "Dicke Brocken" sind nur relativ wenige darunter. Und nur mit denen setze ich mich nachfolgend auseinander.
 
NACHBEMERKUNG VORGESCHALTET:
 
Wenn ich einige Schritte zurücktrete, und mir nicht mehr die "Bäume" mit ihren kleinen Fehlerchen anschaue, sondern auf den "Wald" blicke, dann bietet sich ein sehr erfreulicher Anblick.
Mit Ausnahme der DILETTANTEN (anders kann ich es leider nicht sagen) vom BFA 11, welche das Rentenproblem dadurch "lösen" wollen, dass sie die schrumpfende Arbeitnehmergeneration gleich doppelt belasten, besteht in den großen Zügen eine große Einigkeit in unserer Partei. 
Unsere AfD IST EINE SOZIALE PARTEI! Alle anderen Anträge wollen nämlich das bewährte Umlageverfahren beibehalten und haben sich von den Phantastereien der Kapitaldeckungs-Lobbyisten nicht den Kopf verdrehen lassen.
Die allermeisten wollen auch etwas für die Kleinrentner tun, und viele sind bereit, die Beitragsbemessungsgrenze aufzuheben.
Ich denke, da kommen wir in Kalkar programmatisch zusammen!😂

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I. LEITANTRAG DER BUNDESPROGRAMMKOMMISSION
EIN WOHLBESTALLTER STADTKÄMMERER WILL RENTNER RUPFEN
 
(Der Leitantrag erscheint auf der Parteitags-Webseite nicht im Antragsbuch, sondern als separates Dokument unter "Tagesordnung und Leitantrag".)

Verfasst wurde der Leitantrag von der Bundesprogrammkommission (BPK), nachdem der eigentlich zuständige Bundesfachausschuss 11 nur ein dilettantisches Konzept zustande gebracht hatte. 
Seither liegen die Leiter der beiden Gremien wohl im Clinch. Doch haben die Kontrahenten Albrecht Glaser (Vorsitzender Bundesprogrammkommission und ehemals Stadtkämmerer in Frankfurt) und Michael Meister (Vorsitzender des BFA 11) immerhin eines gemeinsam: Sie können rechnen wie die Götter!
Das aber leider nur dann, wenn es um ihren Gegner geht; bei den eigenen Lieblings-Anliegen versagt die selbstkritische Analyse.

Was man seinerzeit in den Medien lesen konnte, bestätigt der Antrag LS-7. Darin fordert Leiter des BFA 11 eine Nichtbefassung mit dem Leitantrag der BPK und begründet das wie folgt (meine Hervorhebung):
"Der vorliegende Leitantrag ist nicht gemäß den Satzungen und Ordnungen der Partei zustandegekommen. Er wurde zwar in der BPK beschlossen, aber ist das Ergebnis einer kleinen “Arbeitsgruppe” um den Leiter der BPK, der durch Nichtbefassungsbeschlüsse die Arbeitsergebnisse der langjährigen Arbeit der AG Altersicherung des BFA11 unberücksicht lassen will."
Grund für die Nichtbefassung war die nach Meisters Meinung
"unbewiesene Behauptung" der seiner Auffassung nach nur "angeblichen" Unfinanzierbarkeit des BFA-Papiers.
 
In der Tat IST die "Lösung" des BFA 11 (oder der "Arbeitsgruppe Alterssicherung" im BFA 11) keine, und mit Kosten von überschlägig 230 Mrd. €  wahrlich unfinanzierbar. (Zur Berechnung vgl. unten meine Ausführungen zu LS-10 u. a.)

Aber ebenso hat Michael Meister Recht, wenn er in LS-7, S. 58, sagt :
"Im Ergebnis würde die Umsetzung des Leitantrags der BPK zu einer Kostenexplosion mit der Folge einer nicht mehr leistbaren Steuer- und Abgabenlast für die Leistungsträger unserer Gesellschaft, die Erwerbstätigen, führen."
Auch ich kritisiere ja die ungedeckten Schecks, die im Leitantrag der BPK munter verteilt werden (S. 28/29 Antragsbuch), ohne dass ich allerdings versucht hätte, diese konkret zu beziffern. Hier springt mir jedoch der Leiter des BFA-11 zur Seite, der in seinem Antrag Antrag LS-11 auf S. 70 sehr präzise aufschlüsselt:
 "Der Leitantrag der BPK ..... würde die GRV durch fragwürdige "Familienpolitische Maßnahmen" kurzfristig um mehr als 102 Mrd. € p.a. und mittelfristig um mindestens 153,6 Mrd. € p.a. verteuern".
 
Die Unfinanzierbarkeit der familienpolitischen Leistungen ist jedoch nur EIN Problem. In der öffentlichen Wahrnehmung wird uns die angekündigte RENTENKÜRZUNG noch weitaus schmerzhafter auf die Füße fallen.
Diese Absicht ist sehr geschickt in den Zeilen 360 – 363 versteckt (meine Hervorhebung):
Das allgemeine Rentenniveau muss sowohl die Interessen der arbeitenden Bevölkerung als auch der Rentner berücksichtigen und einen Ausgleich schaffen. Es muss deshalb auf Grundlage der Lebenserwartung und des Beitragsaufkommens kontinuierlich angepasst werden.
Wollen wir Wahlen verlieren? Dann brauchen wir nur ein solches Kürzungskonzept  zu beschließen - und rutschen ratzfatz Richtung 5%-Hürde runter.
 

II. LS-1
STAATSBÜRGERGELD: LIBERTÄRSOZIALISTISCHER EISBERG MIT GEHEIM-GEFÄHRLICHEM UNTERLEIB

Oberfauler Zauber ist das "Staatsbürgergeld". Die Antragsteller wollen unserer Partei hier eine veritable SCHNAPSIDEE unterjubeln, indem sie wesentliche Aspekte verschweigen: Man versucht wahrhaftig, die Delegierten regelrecht übers Ohr zu hauen!

Tino Chrupalla lag mit seiner Skepsis gegen diesen Antrag völlig richtig (in der Sache s. hier; die Überschrift der RND-AfD-Hasser ist aber natürlich Fakenews), hat sich jedoch von vermeintlichen "Experten" zu einer Unterstützung dieses Antrages breitschlagen lassen.

Eigentlicher Urheber dieser Idee ist der Brandenburger MdB René Springer. Der hat auf seiner Webseite eine Broschüre veröffentlicht, wo er u. a. auch die KOSTEN dieser Idee ehrlich offenlegt (S. 11/12), die im Antrag schlau verschwiegen werden. Am Schluss auf S. 12 schreibt er:
"Zieht man die Brutto-Ausgaben des Staatsbürgergeldes von den Einnahmen ab, die die neue Einkommensteuer – nach Abzug der wegfallenden Steuern und Gegenrechnung der nicht mehr notwendigen Ausgaben – an Mehreinnahmen einbringt, kommt man auf einen leichten Überschuss in Höhe von über 10 Mrd. €. [Hier ist im Original eine Grafik zwischengeschaltet.] Daraus erschließt sich: Das Staatbürgergeld ist finanzierbar."
Auf dem Papier ist ALLES "finanzierbar": Man muss nur unterstellen, dass man die Einnahmen beliebig steigern oder Ausgaben beliebig senken kann.
Die erwähnte Grafik zeigt dagegen, welche (Irrsinns-)Annahmen hinter diesem "Überschuss" stehen: Als Einnahmen aus einer EinkommenSTEUERERHÖHUNG setzt Springer lustige 510 Mrd. € (ich runde hier und nachfolgend stark; genaue Beträge siehe Broschüre) ein: Zum Vergleich: Das GESAMTE deutsche Steueraufkommen belief sich (vor "Corona") auf ca. 800 Mrd. €; der deutsche Bundeshaushalt auf knapp 400 Mrd. €.
In der Tat kommt man nach Adam Riese bei Ausgaben von "nur" 500 Mrd. € dann auf einen Überschuss von 10 Mrd. €. 
Aber die 500 Mrd. € STEUERERHÖHUNG für's lustige Umverteilen muss man erst einmal jemandem wegnehmen! Und das träfe keineswegs nur die Reichen und Superreichen. 
 
Im Springer-Modell gibt es 2 Einkommensteuersätze: 25% und (ab 250.000 € Jahreseinkommen) 50%. Aber KEINERLEI Freibeträge oder Absetzungsmöglichkeiten. Von daher sind auch die Rechenbeispiele, die Springer als Beweise für die steuersenkende Wirkung bei niedrigen Einkommen liefert, irreführend.
Beispielsweise ermittelt er auf S. 9 unten für Monatseinkommen von 4.000,- € einen steuerlichen Gewinn durch die von ihm vorgeschlagene Umstellung von rd. 200,- €. Weil aber der Steuerpflichtige NICHTS ABSETZEN darf (keine Fahrkosten, häusliches Arbeitszimmer usw.) hätte er in Wahrheit u. U. sogar WENIGER als vorher.
 
Das alles VERSCHWEIGT der Antrag LS-1 und schmiert den Delegierten rosenduftenden Honig ums Maul:
"Auf der Seite der Staatsausgaben werden viele der heute mehr als 150 Sozialleistungen zusammengefasst. Das macht den Sozialstaat übersichtlicher, schlanker und effizienter. Jährliche Verwaltungsausgaben in Milliardenhöhe können eingespart werden. Möglichkeiten für Sozialleistungsbetrug werden
stark reduziert. Hartz IV wird abgeschafft
."
Über den Umfang derartiger Einsparungen macht sich Otto Normalerbraucher meist unrealistische hohe Vorstellungen (und genau darauf spekulieren natürlich auch die Antragsteller!). Die Springer-Broschüre informiert aber auch insoweit ehrlich (S. 12):
"Wenn alle Bürger das Staatsbürgergeld erhalten, werden Leistungen, die der Staat derzeit finanziert, überflüssig. Das heißt, es fallen alle Ausgaben weg, die bisher für das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, das Kindergeld und den Kinderfreibetrag, das Elterngeld, die Grundsicherung im Alter und für die finanzielle Unterstützung Studierender (BAföG) aufgebracht werden müssen – insgesamt über 70 Mrd. €."
Das ist in absoluten Zahlen "viel Holz"; aber doch nur ein BRUCHTEIL DER STEUERERHÖHUNGEN, die für dieses Hirngespinst-Projekt erforderlich wären!
Setzt man die Bürokratiekosten mit 10% der 70 Mrd. wegfallender Sozialleistungen an (was eher zu hoch sein dürfte), dann belaufen sie sich auf 7 Mrd. €. Das ist zwar deutlich mehr, als ich auf dem Konto habe😍. Und doch sind es nur "Erdnüsse" im Vergleich zu den KOSTEN dieser sozialistischen Wahnidee.

"Neue Sozialstaatsmodelle bergen natürlich auch Risiken und Unsicherheiten. Dabei lässt sich die Frage, ob die Chancen die Risiken überwiegen, mit Gedankenmodellen und mathematischen Simulationen allein nicht abschließend beantworten. Ein verantwortungsvoller Ausweg aus diesem Dilemma ist die praktische Erprobung in Form von begrenzten Pilotprojekten." (Antragsbuch S. 14)
"Praktische Erprobung" und "Pilotprojekte" klingt harmlos-solide - ist aber in Wahrheit ein Schmarrn. Was nämlich NICHT erprobt werden kann, sind Steuererhöhungen um 500 Mrd. € oder mehr als 60% der bisherigen Steuerlast, die man benötigen würde, um die Idee tatsächlich umzusetzen!
Das muss man freilich gar nicht erproben; die Resultate derartiger "Wohltaten" kann sich jeder Vernünftige im Voraus ausrechnen: Massenhaft Kapitalflucht, Auswanderung und Steuerhinterziehung! 
 
Dass ein solches "Staatsbürgergeld" (oder "Grundeinkommen") für die Sozialisten ein feuchter Traum ist, liegt auf der Hand. Aber warum begeistern sich auch Parteifreunde dafür, die man tendenziell eher im neoliberal-libertären Lager verorten würde?
Die Libertären hassen den Wohlfahrtsstaat (inklusive der Sozialversicherungen) wie die Pest. Weil aber auch sie niemanden verhungern lassen möchten, wollen sie ihn durch eine sozusagen sozialpolitische Flatrate ablösen: Den Arbeitssklaven wirft man ein paar Brotkrusten vor und erhofft sich davon Ruhe von diesem Pöbel. (Am Rest des Geldes können andere sich bereichern.)
Uns Parteifuzzis wird man dieses Wolkenkuckucksheim freilich als geniale Lösung zur dauerhaften Sicherung des Sozialstaats verkaufen.
 
Das ist nicht nur ein dreister Schwindel, sondern vor allem pure Traumtänzerei. 
Zunächst einmal würden die nötigen Steuererhöhungen jeglichen geordneten Staatshaushalt vernichten. Und auf der anderen Seite würden sich die Bürger, wenn sie einmal als "Beschenkte" Blut geleckt haben, nicht auf Dauer mit lumpigen 500,- € p. M. begnügen, die ja ohnehin zum Sterben zuviel und zum Leben zu wenig sind.
 
Liebe Parteitagsdelegierte: Fallt nicht auf diese Bauerfängerei herein! Das "Staatsbürgergeld" wäre ein Riesenschritt auf die abschüssige Rampe des Sozialismus!
 
 
III. LS-3
FINANZIERUNGS-FEINKOST À LA FRISON DE L'EST

Aus Ostfriesland kommt zwar nicht die Musik, aber dafür die Quadratur des Kreises: in Gestalt eines "leicht finanzierbaren" Renten-Konzeps.
Unsere Ostfriesen wollen die "Familienförderung drastisch ausbauen" und die "Altersarmut beseitigen".
 
Eine Tabelle, deren Format bei der Übertragung in die Antrags-Software wohl "zerschossen" wurde, soll beweisen, dass dieses "Programm ..... leicht finanzierbar" ist.
Auf der Kostenseite werden als Ausgaben für die Familienförderung 48 Mrd. € angesetzt und für die Grundsicherung 7 Mrd., zusammen also 55 Mrd. €.
Zur Gegenfinanzierung sollen dienen:
  • "EU-Zuschüsse abspecken 30 Mrd. €". - Das war bisher (zukünftig steigt das) die Höhe der deutschen Brutto-Direktzahlungen (dazu kommen noch indirekte Abgaben aus Zöllen) an die EU. Die Netto-Direktzahlungen beliefen sich auf 15 Mrd. €; die Hälfte der geplanten Summe müssten wir also letztlich bei uns selber sparen.
  • "Teilprivatisierung der DB u.a. Beteiligungen 10 Mrd. €". - Privatisierungserlöse für Staatsvermögen haben die dumme Eigenschaft, dass sie nur EINMAL anfallen und nicht alle Jahre wieder.
  • "€ Subventionen kürzen (zuletzt 56 Mrd. €) 15 Mrd. €". - Klar, ist ja auch eine der leichtesten Übungen: Den Bürgern oder Unternehmen lieb gewordene (oder vom Staat für Lenkungszwecke - E-Auto - eingeführten) Subventionen mal eben drastisch zusammenzustreichen.
 
Auf welche Weise auch nur die bisherigen Renten gesichert werden können, wenn die Beiträge aufgrund des steigenden Altenquotienten einbrechen: Diese Frage stellt sich für die Antragsteller erst gar nicht. (Vom ebenfalls absehbar sinkenden Steueraufkommen ganz zu schweigen.)


IV. LS-4
ZIEH LEINE, LEINE-SOZIALISMUS!

Die gute Nachricht zuerst: 
Der Antragsteller (formal: Vertreter) Detlef Lehne ("Sprecher LFA 11"; formale Antragsteller: Kreisvorstand Hannover-Stadt und LFA11 Niedersachsen Soziale Sicherungssysteme und Rente, Arbeits- und Sozialpolitik) mahnt wieder und wieder zu finanziellem Realismus und kritisiert zu Recht die fatale Tendenz in den Reihen unserer Pläneschmiede, die Kosten auszublenden oder schönzurechnen:
"Geht es um die Finanzierung der Rente sieht die Sache schon anders aus. Dann spricht man von steuerfinanziert, von zusätzlichen Abgaben (Produktivität, zusätzliche Steuer auf Alles), sogar von der Einbeziehung der Grundsicherung als Baustein für die Rente. Sollen wir jetzt ein Volk von Grundsicherungsbeziehern werden? Und können wir uns diese Abgaben und Steuern überhaupt leisten? Bei keinem der Konzepte wurde die Finanzierung unabhängig geprüft und durchgerechnet. Das kann, unserer Meinung nach nur die Gesetzliche Rentenversicherung oder das Statistische Bundesamt." (S. 34)
"
Als allerletztes möchten wir Ihnen noch einmal ans Herz legen, dass bei den zur Abstimmung stehenden Rentenkonzepten die Finanzierung geprüft werden muss!" (S. 36)

Seine Lösung ähnelt auf den ersten Blick dem Antrag LS-2:
"
Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze, alle zahlen ein" (S. 34). Unklar bleibt allerdings, ob er auch Kapitaleinkünfte mit Beiträgen belegen will. Wohl eher nicht; und wenn die Renten, wie bisher, proportional den Beiträgen entsprechen, dann ist die Beitragsausweitung letztlich ohnehin ein Nullsummenspiel. Die durch den Wegfall der BBG enorm erweiterten Einnahmen reichen dem Antragsteller aber nicht aus; er will "die Zahlung einer betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber verpflichtend" machen.
Der Sinn dieser Maßnahme (als Rentenfinanzierung verstanden) erschließt sich mir nicht, denn ebenso gut könnte man (theoretisch, die Tragbarkeit klammere ich hier aus) den Arbeitgeberanteil erhöhen.
Freilich verfolgt Lehne ganz andere Zwecke: Er will einen Fonds aufbauen, um die Wirtschaft tendenziell zu "sozialisieren", also in staatliche Hand zu bringen.

Zunächst sollen [aus Mitteln einer Spezialregelung, deren Details hier unerheblich sind] Pharmaaktien aufgekauft werden, um die Medikamentenpreise zu senken:
"Mit den ..... zusätzlich eingenommenen Finanzmitteln wird in die Pharmaindustrie investiert. Nicht nur weil dort  die höchsten Gewinne erzielt werden, sondern auch um unsere Krankenversicherung zu entlasten."
Dass Preissenkungen auch die Gewinne senken, und damit die Rendite für den Rentenfonds: Geschenkt! Dafür investieren wir eben
"Das Geld das in der Betrieblichen Rentenversicherung eingenommen wird, ..... in Hidden Champions (den Perlen unserer Industrie)."
Dummer Weise sind diese "hidden Champions" meist Familienbetriebe, und die wollen sich ganz sicher nicht den Staat als Miteigentümer ins Haus holen. Aber auch hier geht es Lehne nicht so sehr um Rendite als darum, dass der Staat in seinen Betrieben (ggf. überflüssige) Arbeitsplätze erhält: Die DDR lässt grüßen!
Findig, wie dieser Renten"experte" ist, hat er noch weitere Verwendungszwecke für die sprudelnden Geldeinnahmen, beispielsweise "den 'Sozialen Wohnungsbau' [und] "Spezialimmobilien (Krankenhäuser), denn auch diese werden von Ausländern bevorzugt erworben". Das also ist seine größte Sorge: Billige Miete mit Beitragseinnahmen sichern und ein Aufkaufen von deutschen Krankenhäusern durch die bösen Ausländer verhindern. Rendite? Sowas ist doch ganz bestimmt Teufelszeug der Globalisten?

Nachgerade genial ist sein Plan, Rentensparern eine anständige Verzinsung zu garantieren:
"Die 3. Säule umfasst einen Fond, den die Bundesbank einrichten wird, um Rentnern, die noch privates Vermögen haben eine sichere Anlagemöglichkeit zu bieten. Dort ist ihr Geld gut angelegt und bietet eine geringe Verzinsung oberhalb der Inflation."

Die Bundesbank leiht sich also Geld, das sie nicht braucht und nicht kostendeckend weiterverleihen kann, und zahlt darauf Zinsen mit Geld, das sie einfach druckt.

Ich fürchte: Auch in unseren Reihen ist die "economic literacy" durchaus noch ausbaufähig.😎 


V. LS-5
'WIR HABEN KEINE UMVERTEILUNG IM SINN, WIR WOLLEN NUR EINE WERTSCHÖPFUNGSABGABE' (und die bezahlt der Liebe Gott?)

Der Sachantrag Nr. 5 wird von "fünf ordentlichen Delegierten" gestellt; ein Vertreter ist nicht aufgeführt. Wer dahinter steht, weiß ich nicht.

Auch hier stelle ich die "gute Nachricht" an den Anfang meiner Analyse:
"Das Konzept der beitragsgestützten [gemeint wohl: kapitalgedeckten] Altersvorsorge ist ausgereizt, das haben die Rentenreformen der letzten Jahre gezeigt. Es wird unserer Gesellschaft zukünftig weder nach ihrer Altersstruktur noch nach der Struktur des Arbeitsmarkts gerecht. Wenn Altersvorsorge aber an private (Finanz-)Dienstleister übertragen würde, wären die Schwachen in einem marktliberalen Gesellschaftsmodell sich selbst überlassen und hoffnungslos verloren. Daher ist auch eine rein privat verantwortete Altersvorsorge der falsche Weg." (S. 38)
Volle Zustimmung: Vgl. meine "Vorbemerkung" S. 16 Antragsbuch.
 
"eine grundlegende und faire Reform des Systems" fordere auch ich. Ebenso teile ich die Kritik der Antragsteller an der im internationalen Vergleich bescheidenen Rentenhöhe in Deutschland (Tabelle S. 39).
 
"Die grundlegende Strukturreform muss ein ähnlich gewaltiger und zukunftsfähiger Wurf sein wie die Bismarck’schen Sozialgesetze."
Genau meine Rede! Ebenso wie
"Allein eine Umlagekomponente gewährleistet Kontinuität und legt über die Rentenbeiträge die aktuelle Wirtschaftsleistung zugunsten derjenigen um, die nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen. Es kann allerdings nur umgelegt werden, was tatsächlich erwirtschaftet wird."
 
"Auch ist die Vorstellung einer staatlichen, steuerfinanzierten Grundrente irrig, denn die heute unter Verzicht auf eine Arbeitnehmeraltersversorgung im Umlageverfahren diskutierten Aus-zahlungsbeträge (z.B. 1.000 €) bedeuten de facto eine sozialistische Einheitsrente auf Hartz IV-Niveau für alle, die nicht vom Kapitalmarkt profitieren können."
Ja, ja: alles richtig! Aber wann kommt denn nun endlich euer VORSCHLAG?
 
Aha, auf S. 43:
  1. Die heute besonders gestellten Berufsgruppen (z.B. Beamte und Selbständige) sollen zur nationalen Solidargemeinschaft beitragen, indem eine einheitliche, unabhängig verwaltete Deutsche Pensionskasse gebildet wird ..... [Bei den Beamten werden die Konzeptmacher auf Granit beißen und dadurch wird möglicher Weise der Vorschlag insgesamt ins Gras beißen.]
  2. Alle Unternehmen, auch internationale Konzerne und Nutznießer der Globalisierung, werden mit einer Wertschöpfungsabgabe am Beitragsaufkommen beteiligt. Die Wertschöpfungsabgabe ist im Gegensatz zu einer Steuer, die in die Gesamtheit der staatlichen Einnahmen eingeht, zweckbestimmt und damit dem Zugriff des Staates entzogen. Die Wertschöpfungsabgabe sichert das soziokulturelle Existenzminimum für alle Einwohner unseres Landes in Form einer „Sockelpension“ [also eine Grundrente für alle] ..... .
An einen Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze und die Einbeziehung von Kapitaleinkommen ist hier wohl nicht gedacht, und die "Wertschöpfungsabgabe" soll zusätzlich zu den Arbeitnehmeranteilen erhoben werden: "Die Altersversorgung wird finanziert durch die Versicherungsbeiträge, allgemeine Steuermittel und eine allgemeine Wertschöpfungsabgabe" (S. 44).
 
Wenn es (vermeintlich) gegen die "internationalen Konzerne" geht, sind sicher viele freudig dabei. Ich selber wäre der Letzte, der sich einer gerechten Besteuerung dieser Kraken widersetzen würde.
Aber was so Begriffs-griffig als "Wertschöpfungsabgabe" (auch "Maschinensteuer" oder "Maschinenbeitrag") daherkommt, ist aus meiner Sicht nichts anderes als eine (weitere) UMSATZSTEUER. Die Unternehmen werden diese Mehrbelastungen auf die Verbraucher umlegen, also auf uns alle. (Mit dem Schwerpunkt auf denjenigen, die ihr gesamtes Einkommen verkonsumieren - müssen, also auf den ärmeren Schichten. Wer einen Teil seines Geldes sparen kann, also "reich" ist, bleibt insoweit ungeschoren.) Und soweit der Markt keine Preiserhöhungen zulässt, werden die Unternehmen, wenn sie keine Gewinne mehr machen, sich aus unserem Lande verabschieden. 
Dann können wir von Freizeitparks leben - in Kalkar und überall.😈
 
Auch die Hoffnung, dass "Der breitere Kreis der Beitragszahler ..... zu größeren Spielräumen" führt, teile ich nicht: Wenn die Renten weiterhin gleichmäßig äquivalent zu den Beiträgen bleiben, dann ist die Ausweitung des Einzahlerkreises ein Nullsummenspiel, weil ja auch die Auszahlungen im selben Maße steigen.
 
Das außerdem geplante "Sozialggedöns" wie der "WKK-Pensionsfaktor (Willkommenskultur für Kinder)" und die "BOS-Pension (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) für die ehrenamtliche Tätigkeit in Behörden und Organisationen wie Freiwilliger Polizeidienst, Freiwilliger Feuerwehr oder dem Technischen Hilfswerk" sei hier lediglich erwähnt.
 
Jedenfalls vermag ich nicht zu erkennen, dass dieser
"ganzheitliche Reformentwurf ..... kein weiteres Flickwerk an einem bestehenden System [produziert], sondern ..... einen Systemwandel bei der Altersversorgung" vollziehen
Alles, was hier vollbracht wird, ist eine Mehrbelastung der Unternehmen bzw. letztlich aller, insbesondere aber der ärmeren Bürger - und der Ausbau der Rentenversicherung um noch einige weitere Schleifchen und Schnörkel. 
 
Wenn man WIRKLICH eine GRUNDLEGENDE Reform der Rentenfinanzierung will, kommt man an einem gewissen Maß von "Umverteilung" unter den Bürgern nicht herum (LS-2). Dabei geht es aber bei weitem nicht um Summen, wie sie für die Schimäre LS-1 (Staatsbürgergeld) vonnöten wären.


VI. LS-6
IDEENERUPTION AUS DER VULKANEIFEL

Der Antrag "Von der These zur Tat – Die Sozialpolitik der AfD als Weg vom Anspruch zur Wirklichkeit" ist eine wahre Fleißarbeit und "süffig" formuliert. Störend ist dagegen seine Abstraktheit: Was folgt daraus, dass man sich zu den sozialen Sicherungssystemen, zum Eigentum und zur Marktwirtschaft bekennt, was ohnehin mehr oder weniger alle Parteien tun (oder von sich behaupten)?
GEZ-Gebühren abschaffen, ebenso die Straßenausbaubeiträge: Was hat das, und ebenso die Nichtbenachteiligung von Dieselmotoren, mit Sozialpolitik zu tun? (Außer in dem Sinne, dass in einem Staat und einer Gesellschaft natürlich alles mit allem zusammenhängt.)
"Die Teilhabe am selbst geschaffenen Mehrwert darf nicht dem übermäßigen Zugriff des Staates zum Opfer fallen. Steuern und Abgaben sind daher so weit wie möglich zu senken."
Man wird keine Partei finden, die sich nicht zu diesen hehren Zielen bekennt. Aber auch keine (einschließlich unserer eigenen AfD!), die sich ernsthaft um eine Abgabensenkung bemüht. Den Grund dafür sieht man schon beim Antragsteller selbst: Er fühlt sich nur für die angenehmen Seite, die Steuersenkung, zuständig. Über die Gegenfinanzierung zerbricht er sich nicht den Kopf - und noch weniger tun das die Parteien, die lieber die Bürger mit Staatspräsenten "beschenken", als ihnen die Steuern zu senken - wofür sie ja auf der anderen Seite den Bürgern Leistungen "wegnehmen" müssten. (Was unsere AfD angeht, fassen wir uns am besten an unsere eigene Staatsbürgergeld-Schnapsnase LS-1!)

Ich belasse es bei diesem kursorischen Stochern in dem Ideenmagma aus der Vulkaneifel: Für die dringend notwendige Rentenreform scheint mir der Antragstext keine Hilfe zu bieten.


VII. LS-9
KNAPP VORBEI IST AUCH DANEBEN (ANTRAG LAVO BAYERN)

Ich hoffe, der hiesige Landesvorstand nimmt es sportlich, wenn ich mich auch mit seinem Rentenkonzept NICHT anfreunden kann - obwohl wir in einer ganzen Reihe von Punkten ganz nah beieinander liegen. Und dass, ohne dass ich darüber mit unserem LaVo kommuniziert hätte: Ich schwör's!😇

Die Forderung Nr. 1 nach Ergänzung der Präambel des Leitantrags sieht mir stark nach einem Text von Hansjörg Müller aus, MdB und stellvertretender Landesvorsitzender in Bayern. (Sein Wirtschaftskonzept vermarktet er inzwischen als Buch; wenn man jedoch (beispielsweise mit dem entsprechenden Firefox-Addon) auf seiner Internet-Domäne eine Seitensuche mit "Soziale Marktwirtschaft statt Globaler Finanzoligarchie - heimische Wirtschaft zuerst“ eingibt (oder mit einem Teil dieses Textes), bekommt man ein 36-seitiges pdf-Dokument mit eben diesem Titel. Im Antrag liest sich da so:
In einer global vernetzten Welt kann die soziale Frage in Deutschland nicht isoliert betrachtet werden. Supranationale Organisationen bzw. Nichtregierungsorganisationen, die nicht gewählt und die deshalb demokratisch nicht legitimiert sind, arbeiten mit Konzernlobbyisten zusammen und treffen wegweisende Entscheidungen über die Bürger in den Nationalstaaten hinweg. Damit einher geht eine neoliberal-sozialistische Zentralisierung der Weltwirtschaft, die eine wirklich liberale, d.h. freiheitliche Wirtschafts- und Sozialordnung auf nationalstaatlicher Grundlage aushebelt. Damit ein nationales Renten- und Sozialkonzept in Deutschland funktionieren kann, muss die freiheitliche Wirtschaftsordnung in unserem Land wiederhergestellt werden, am besten in der bewährten Form der Sozialen Marktwirtschaft.
Das sind freilich Leerformeln, die für mich in einem RENTENprogramm nichts verloren haben.
 
Die Forderung unter Ziff. 2 nach einer Abschaffung der Staatszuschüsse zur "Riester-Rente" teile ich. Und gegen die Schaffung eines Staatsfonds, der freiwillige Sparbeiträge für die Altersvorsorge kostengünstig verwaltet, ist jedenfalls nichts einzuwenden. 
 
Aus Ziff. 3: "Auch Freiberufler, Beamte und Abgeordnete müssen zukünftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen."
Nützt, wie gesagt, gegen die demographische Krise nichts. Weil die neuen Einzahler dann ja auch Rentenansprüche haben. Und eine Einbeziehung der Beamten ist angesichts der Rechtslage von vornherein eine Totgeburt - oder der Staat müsste denen hohe Ausgleichszahlungen für ihre verlorenen Pensionsansprüche bezahlen, was ebenfalls insgesamt ein finanzielles Nullsummenspiel wäre.
 
Aus Ziff. 4 (meine Hervorhebung): "Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung abschaffen.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ist sozial ungerecht und stellt eine ungerechtfertigte Privilegierung der Spitzenverdiener dar. Der im Grundgesetz verankerte Soziale Bundesstaat fordert eine Solidargemeinschaft, in der die Lasten gleichmäßig verteilt werden ..... In Konsequenz ist aber zugleich die Höchstgrenze der Entgeltpunkte ebenfalls abzuschaffen, um für die höheren Beiträge äquivalente Gegenleistungen zu schaffen. Da zudem mit dem vermehrten Aufkommen der Beitragssatz gesenkt werden könnte, bliebe insbesondere der für Spitzenverdiener auf jeden Fall verfassungsrechtlich erforderliche Handlungsspielraum für anderweitige Absicherungen erhalten
."
Das scheint mir reichlich undurchdacht: Wenn man die Renten entsprechend den Beiträgen bemisst, dann zwingt man ggf. den Milliardär, für eine Rente einzuzahlen, die er weder will noch braucht. Aber für einen AUSGLEICH innerhalb dessen, wass der Antrag als "Solidargemeinschaft" will, bleibt dabei nichts übrig: Nullsummenspiel.
Und natürlich ist auch keine Beitragssenkung möglich: Alles Punkte, bei denen der Antrag LS-2 (s. u.) punkten kann!
 
Aus Ziff. 5: "Beitragspflicht für internationale Konzerne und internationale Kapitalanleger. Die internationalen Konzerne und alle Arten von internationalen Kapitalanlegern, die in unserem Land kräftig an Umsätzen und Wertsteigerungen verdienen, sind mit einer Wertschöpfungsbeitragsabgabe zur gesetzlichen Rentenversicherung heranzuziehen."
Das klingt stark nach Müller-Meinung. Und ist selbstverständlich zum Scheitern verurteilt: Eine Sonderbelastung für "internationale Konzerne" dürfte rechtlich unzulässig sein. Und wie man "internationalen Kapitalanlegern" in der Praxis Beiträge abknöpfen will: Ich weiß es nicht. Zumal die gar keine Werte schöpfen. Und wenn bereits die Unternehmen, die diesen Kapitalanlegern gehören, eine Wertschöpfungsabgabe bezahlt haben, läge eine Doppelbelastung zu.
Solche Ideen sind PFUSCH!


VIII. LS-10 + 14(!) weitere
DES RENTENMEISTERS MASSENSPAMMING
 
Unangefochten auf Platz 1. des Siegertreppchen für das dümmstmögliche Renten"konzept" überhaupt stehen ausgerechnet diejenigen "Experten", die eigentlich zur Formulierung des AfD-Rentenplans berufen wären: Der Bundesfachausschuss 11, zuständig für "Soziale Sicherungssysteme und Rente, Arbeits- und Sozialpolitik", derzeitiger Leiter Michael Meister, bzw. die in diesem "Fach"ausschuss offenbar gebildete "AG Alterssicherung" (vgl. nachfolgend).

Aus dieser, untechnisch gesprochen, "Ecke" kommen mindestens 16 Anträge.
Auffällig ist, dass se NICHT vom BFA 11 gestellt wurden, sondern jeweils von "5 Delegierten", die als ihren Vertreter Michael Meister benennen. Faktisch dürften die Anträge also von Meister stammen.
 
Der Antrag LS-10 erscheint, bei flüchtiger Durchsicht identisch, NOCH EINMAL unter SN-11 (S. 149 ff.); dort offiziell vom BFA 11 gestellt. Äußerst merkwürdig!.

Was man seinerzeit in den Medien lesen konnte, bestätigt der Antrag LS-7. Dieser fordert eine Nichtbefassung mit dem Leitantrag und begründet das wie folgt (meine Hervorhebung):
"Der vorliegende Leitantrag ist nicht gemäß den Satzungen und Ordnungen der Partei zustandegekommen. Er wurde zwar in der BPK [Bundesprogrammkommission] beschlossen, aber ist das Ergebnis einer kleinen “Arbeitsgruppe” um den Leiter der BPK [Albrecht Glaser], der durch Nichtbefassungsbeschlüsse die Arbeitsergebnisse der langjährigen Arbeit der AG Altersicherung des BFA11 unberücksicht lassen will.
Lt. § 18 (6a) Bundessatzung obliegt die Erarbeitung von Vorschlägen für programmatische Aussagen der Partei zu Themen ihres Fachbereichs den jeweiligen Bundesfachausschüssen. Die BPK hat lt. § 18 (1a) Bundessatzung die Aufgabe, Vorschläge für das Parteiprogramm der Partei im Benehmen mit den Bundesfachausschüssen zu erstellen. “Im Benehmen” impliziert nicht den Beschluß zur Nichtbefassung mit den Arbeitsergebnissen eines Fachausschusses, schon gar nicht aufgrund unbewiesener Behauptungen, hier angebliche “Unfinanzierbarkeit”. Im Ergebnis würde die Umsetzung des Leitantrags der BPK zu einer Kostenexplosion mit der Folge einer nicht mehr leistbaren Steuer- und Abgabenlast für die Leistungsträger unserer Gesellschaft, die Erwerbstätigen, führen.
"
"Im Benehmen" ist ein Rechtsbegriff, über dessen Bedeutung die Wikipedia wie folgt informiert: 
"Während Einvernehmen bedeutet, dass vor einem Rechtsakt das Einverständnis einer anderen Stelle (z. B. Gesetzgebungsorgan, Behörde) vorliegen muss, ist dagegen eine Entscheidung, die im Benehmen mit einer anderen Stelle zu treffen ist, nicht unbedingt mit dem Einverständnis der anderen Stelle zu fällen. Vielmehr kann von der Äußerung der beteiligten Stelle aus sachlichen Gründen abgewichen werden. Gleichwohl handelt es sich bei dem "sich ins Benehmen setzen" um eine stärkere Beteiligungsform als eine bloße Anhörung, bei der die mitwirkungsberechtigte Behörde lediglich die Gelegenheit erhält, ihre Vorstellungen in das Verfahren einzubringen. Namentlich ist im Rahmen der Benehmensherstellung von einer gesteigerten materiellen Rücksichtnahme der Vollzugsbehörde auszugehen, die sich in einer ernsthaften Bemühung um die Herstellung des Einvernehmens äußert."
Formal war die BPK also durchaus berechtigt, von dem Produkt der "langjährigen Arbeit" des BFA 11 abzuweichen, zumal der BFA offenichtlich keinen Nachweis der Finanzierbarkeit vorlegen konnte. 
 
In der Sache gehe ich davon aus, dass der BFA 11 der BPK das vorgelegt hat, was er nunmehr als Antrag LS-10 einbringt. Dieser Plan ist TATSÄCHLICH UNFINANZIERBAR! Dort werden nämlich vorgeschlagen (S. 63):
  • Eine steuerfinanzierte Mindestalterssicherung i. H. v. ca. 1.000 €/mtl.
  • Eine Abschaffung der Beitragspflicht zur gesetzlichen Sozialversicherung unter Auszahlung des bisherigen Arbeitgeberanteils an die Arbeitnehmer. (45% davon muss freilich der Arbeitnehmer als Steuern wieder an den Staat abdrücken: Vgl. S. 67!).
  • Bestehende Ansprüche aus dem bestehenden System sollen weiter bedient werden, und zwar ebenfalls steuerfinanziert (explizit S. 67).
Rentenökonomisch wird hier, als vermeintliche "Lösung" der demographischen Krise, eine mehr oder weniger DOPPELBELASTUNG der schrumpfenden Arbeitnehmergeneration gefordert:
  1. Müsste sie die bisher erworbenen Altansprüche der jetzigen Rentner und der jetzigen Beitragszahler finanzieren, die bisher im Umageverfahren aus den (dann wegfallenden) Pflichtbeiträgen bezahlt wurden.
  2. Müsste sie einen Teil der bisherigen Pflichtbeiträge sparen, um eine eigene Alterssicherung aufzubauen. (Nicht die ganze Summe, weil sie ja eine Mindestsicherung hätten; aber dafür nimmt ihnen der Staat ja auch 45% weg!). Und schließlich sollen sie auch noch
  3. die Grundrenten berappen.
 
Eine auch nur halbwegs brauchbare Kostenberechnung legt der Antrag NICHT vor. Stattdessen versucht er die Leser mit quantitativ und zeitlich irreführenden Daten zu täuschen:
 
"Nach der Übergangszeit wird die Finanzierung der Mindestalterssicherung deutlich weniger kosten, als die exorbitant steigenden Zuschüsse im alten System kosten würden (nach heutigen Zahlen etwa 114 Mrd. € p.a. weniger)." (S. 63)
Eine Berechnung dieses Betrages fehlt; er ist mit Sicherheit falsch.
Vor allem aber fehlen Angaben zur "Übergangszeit": Das ist nämlich jener jahrzehntelange Zeitraum, wo die Steuerzahler noch die Altansprüche (auf Renten und Beamtenpensionen!) bedienen müssten. Anfänglich also die vollen jetzt gezahlten Renten und Pensionen abzüglich der Mindestrente (wenn man die separat veranschlagt). Mit dem Wegsterben der Alten sinken diese Beträge zwar; das allerdings währt über Jahrzehnte hin. Vor einer Kostenkalkulation für das erste Jahr nach der Umstellung drücken sich die Rechengenies des BFA 11 natürlich. Aber selbst WENN wir beispielsweise 2090 einen Überschuss hätten, nützt uns das "morgen" rein gar nichts!

Auf S. 67 erscheint dann doch eine rudimentäre Berechnung (meine Hervorhebungen):
"Angenommen jeder erhält eine „Dynamische Alternative Altersversorgung“ [also eine Grundrente, die der Inflation angepasst wird] in Höhe von 1000 €, also 12.000 € im Jahr:
Ausgaben für ca. 16,3 Mio. Personen, die über 67 sind (Stand heute für 31.12.2020) 16,3 Mio. X 12.000 Euro= 195,6 Mrd.
Ausgaben heute in Steuern für die Alterssicherungen:
- Pensionen ca. 75 Mrd. (hier sind auch Frühpensionierungen enthalten!)
-
Steuerzuschüsse Rente ca. 141 Mrd. €, davon 76 Mrd. € direkt an DRV. Zu erwartende weitere Steuereinnahmen durch die DAA, s.o.:
Einkünfte über die Besteuerung der höheren Gehälter ca. 81 Mrd. € (+18,6% entfallender Rentenbeitrag, 45% der bisherigen Beiträge, da diese zu höherer Steuerprogression führen)
+ Einsparung Verwaltung der DRV
+ Einsparung Bearbeitung von „Aufstockern“ und Empfängern von Alters-Hartz IV
+ Einsparung der Subventionen für private Vorsorge und Riester-/Rürup Renten Weiterhin müssen die Ausgaben des Staates (insbesondere die Sozialleistungen im Gießkannenprinzip) auf Einsparpotenzial überprüft werden.
"


Diese Kakulation ist schon deshab für die Tonne, weil die ALTANSPRÜCHE i. H. v. ca. 300 Mrd. € (brutto) fehlen (ohne den steuerfinanzierten Teil; 220 Mrd. Renten + rd. 80 Mrd. Pensionen).  Statt der oben aufgeführten Mehrausgaben von rund 200 Mrd. € brutto hat der Steuerzahler anfänglich also über 500 Mrd. € brutto an der Backe (Nettowerte s. u.)!
 
Das ist jedoch keineswegs der einzige Denkfehler in der o. a. Kalkulation:
  • Von den Steuerzuschüssen fällt durch die Überschneidung mit der Grundrente nämlich ebenfalls nur ein Teil weg, nicht die vollen 141 Mrd. €. (Wenn es denn überhaupt so viel sind; mir ist dieser Betrag unbekannt.) 
  • Wenn die Beamtenpensionen gestrichen werden, muss der Staat die Beamtengehälter natürlich aufstocken, damit die selber vorsorgen können. Und zwar um Arbeitgeber- UND Arbeitnehmeranteil (in einem ERSTEN Denkschritt betrachtet; real müsste er noch viel mehr drauflegen, weil die Beamtenpensionen ja höher sind als die Renten). Die vermeintliche Einsparung von 75 Mrd. € Pensionen entfällt also komplett.
 
Dass das Denken in diesem BFA reine Glückssache ist, belegt auch der Satz S. 66:
"Die Finanzierung der DAA soll ohne zusätzliche Belastung der Steuerzahler erfolgen."
Schließlich hat der BFA selber eine STEUERMEHRBELASTUNG von 81 Mrd. € in Ansatz gebracht! (Und die Renten sollen, soweit oberhalb der Grundrente, ebenfalls besteuert werden: S. 66!)

Meine ganz grobe (und sehr vorsichtige) Kostenrechnung für das erste Jahr nach der Umstellung sieht so aus:
200 Mrd. € Grundrente ./. 80 Mrd. (gerundet) aus Steuererhöhungen ./. 40 Mrd. € angenommene Einsparungen bei Verwaltung, "Hartzern" und Riester-Rente = 80 Mrd. Netto. Zuzüglich 150 Mrd. € (saldierte) Renten und Pensionen (brutto 220 Mrd. € Renten + 75 Mrd. € Pensionen = ca. 300 Mrd. €, abzügl. Überschneidung mit Grundrente) =
230 Mrd. € NETTOKOSTEN
Und das ist, wie gesagt, sehr vorsichtig berechnet!
Diese Zusatzausgaben i. H. v. mehr als dem halben Bundeshaushalt wollen die BFA-Geister ohne Steuererhöhungen finanzieren??? (Von jenen 80 Mrd. abgesehen, die sie vergessen haben).
 
Die Auswirkungen auf den steuerfinanzierten Teil der Renten überblicke ich momentan nicht; denkbar ist, dass es dort Überschneidungen mit den Mindestrenten gibt, welche die o. a. Nettokosten noch vermindern würden. Aber selbst wenn es "nur" 150 Mrd. € wären: Welchen auch nur theoretischen Nutzen sollte es haben, eine schrumpfende Arbeitsbevölkerung mit solchen Zusatzkosten zu belegen? Und wovon sollen sie die bezahlen???

"Durch die Steuerfinanzierung werden alle Einkunftsarten und alle Gruppen, auch Selbständige, Beamte und Politiker in die Mindestalterssicherung einbezogen und diese wird damit auf ein breiteres Fundament gestellt."
Normaler Weise würde ich sagen "das ist glatt gelogen". Aber angesichts der Unbedarftheit der BFA-"Experten" ist (auch) diese Behauptung wohl nur pure Dummheit. Zahlen tun das immer nur diejenigen, denen für die zusätzlichen Ausgaben die Steuern erhöht werden (müssen). Nach der Berechnung des BFA also die Arbeitnehmer, denen man 80 Mrd. Steuern aufbürden will. Nach meiner Berechnung fehlen jedoch noch 150 - 230 Mrd.: Da kommt es halt drauf an, wem man dafür die Steuern erhöhen würde. AUSSCHLIESSLICH DIE, nicht "alle Steuerzahler", finanzieren die Chose!!!

Ganz abgesehen davon, dass die Darlegungs- und Beweislast für die Finanzierbarkeit nicht bei der BPK liegt, sondern beim BFA, und dass der Beweis nicht für irgendeinen fernen Zukunftszeitpunkt geführt werden muss, sondern für die Zeit unmittelbar nach der Einführung, habe ich gezeigt, dass das Gerede von "ANGEBLICHER Unfinanzierbarkeit” nichts als Geschwätz ist: Das Hirngespinst des BFA 11 IST DEFINITIV UNFINANZIERBAR!
 
Ebenfalls ein Schmarrn ist die Behauptung S. 68, wonach das Konzept
"in ein neues Alterssicherungssystem weisen [würde], das unabhängig von der demographischen Entwicklung zu einer leistungsfähigeren Alterssicherung führt."
Die Füllhöhe der Steuertöpfe (für die Grundrente) ist ebenso von der demographischen Entwicklung abhängig wie die Renditen der (zusätzlichen) privaten Altersvorsorge. (Vgl. dazu meine Vorbemerkung S. 16 Antragsbuch.)

Zusammenfassend stelle ich fest: Dieser Fachausschuss hat "in langjähriger Arbeit" Ausschuss produziert!
 
Das einzige, was die Inkompetenz dieses BFA noch übertrifft, ist seine dreiste Unverschämtheit:
Beim letztjährigen Bundesparteitag in Braunschweig wollte der BFA (damaliger Leiter: Martin Heß) innerparteiliche Rentenkonzepte kurzerhand verbieten:
"Der BPT möge beschließen, daß der Bundesvorstand dafür Sorge trägt, daß in Bezug auf die Programmarbeit die Bundessatzung von allen Mitgliedern eingehalten wird. In §18, Absatz 6 sind die Aufgaben der Bundesfachausschüsse geregelt. ..... Daraus ergibt sich, daß die Erarbeitung von Vorschlägen zu unserem Parteiprogramm in den Fachausschüssen zu erfolgen hat. Jedes Mitglied, egal ob einfaches Mitglied, Vorstand oder Mandatsträger kann seine Ideen über die Fachausschüsse in die Partei einbringen und dort auch aktiv mitarbeiten. Der Bundesvorstand wird aufgefordert die Einhaltung dieser Regelung durchzusetzen.
Begründung:
Es kursieren in der Partei diverse Vorschläge in Bezug auf unser Rentenprogramm, teilweise bereits in der Öffentlichkeit. Wir begrüßen, daß Mitglieder sich aktiv beteiligen. Jedoch gehören alle diese Vorschläge in den Fachausschuß und nicht in die Öffentlichkeit. Vorschläge Einzelner werden in der Öffentlichkeit als Aussage der Partei wahrgenommen, obwohl diese vom Bundesparteitag nicht beschlossen sind."
 
Für den kommenden Bundesparteitag in Kalkar überschwemmt uns zwar nicht der BFA selber, jedoch dessen Leiter nunmehr regelrecht mit Sachanträgen. Allein 15 Stück benennen den BFA-Leiter Michael Meister als "Vertreter gemäß § 11 (10) des Antrags auf dem Bundesparteitag": Ein Hauptantrag (LS-10) und 14 weitere Anträge (LS 7, 8, 11-15, 18, 19, 21 - 24 und 26) mit der Einleitung
"
Für den Fall, dass der Bundesparteitag die Anträge [So
zBPT-BFA11-XXX] bis [SozBPT-BFA11-XXX] nicht befasst oder ablehnt, möge der Parteitag beschließen: .....".
Das ist SPAMMING; die Delegierten werden hier für die Wut des BFA-Leiters auf die BPK in Geiselhaft genommen. Ich hoffe sehr, dass die sich so etwas nicht bieten lassen und diese Anträge pauschal mit Nichtbefassung abschmettern (einschließlich der beiden - identischen? - unbrauchbaren Hauptanträge).
 * Diesmal allerdings nicht als BFA, sondern jeweils "fünf ordentliche Delegierte"; in dieser Sache steht der Ausschuss wohl nicht hinter seinem Vorsitzenden.
 
Unklar ist bei dem Hauptantrag von Meister schließlich, welcher Text überhaupt Gegenstand des Antrags sein soll. Denn während es im ersten Teil beispielsweise heißt
  • Eine Mindestalterssicherung garantiert allen Bürgern, die mindestens 25 Jahre gearbeitet haben, einen Betrag, der substanziell über der Grundsicherung liegt (ca. 1.000 €/mtl.) (S. 63)
ist ein zweiter Teil "Langtext gemäß Beschluss des BFA11 in seiner Präsenzsitzung vom 29.02.2020 ....." (S. 64 ff.) angehängt, wo die Anspruchsvoraussetzungen weiter eingeschränkt werden (S. 65; meine Hervorhebung):
  • Die Dynamische Alternative Altersversorgung kann jeder deutsche Staatsbürger und jede sich rechtmäßig in Deutschland aufhaltende Person erhalten. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Personen müssen mindestens 25 Jahre lang Steuern in Deutschland gezahlt haben, ohne Versorgungs-/Sozialleistungen (bspw. Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld etc.) in Anspruch genommen zu haben.
 
 
IX. LS-2
ABER WO BLEIBT LS-ZWO?
 
Als wahrer Hedonist habe ich mir das Beste bis zum Schluss aufgehoben.
Zwar bin ich kein Parteitagsdelegierter, sondern nur einfaches Parteimitglied. Als solches habe ich jedoch ebenfalls ein Rentenkonzept ausgebrütet, das "mein" Kreisvorstand der AfD Ostallgäu-Kaufbeuren gebilligt und als Antrag LS-2 zum Bundesparteitag eingebracht hat.
 
Einigen wird der Text allzu detailliert und teilweise redundant erscheinen. Andererseits wird sich der durchschnittliche Delegierte kaum derart tief in die Rentenökonomie "eingegraben" haben wie ich: Bereits 2004 mit meiner Webseite "Rentenreich" (hochironisch, gleichwohl inhaltlich sehr präzise), sowie in der Folge immer wieder in meinen beiden gesellschaftlich-politischen Blogs (insbesondere im "Canabbaia"-Blog). Daher mag es anderen durchaus willkommen sein, wenn sie diese wenig vertrauten Sachverhalte mehrfach in unterschiedlicher Weise präsentiert bekommen. 
 
Wer sich indes an dieser Ausführlichkeit stört, der kann sich ruhig auf die Vorbemerkung und die 6-Punkte-Kurzfassung beschränken (S. 16/17); dann weiß er eigentlich alles Wesentliche. Auf alle Fälle weiß er dann, warum nur das Rentenprogramm aus dem Königswinkel der Königsweg für unsere AfD ist! 😎

Ach ja: Falls man mir die Frage stellt, warum ich mein Konzept nicht beim BFA eingereicht habe: Die BFAs sind auf unserer Bundes-Webseite zwar aufgelistet, jedoch ohne Mailadressen. Also an eine Kontaktaufnahme durch Parteimitglieder offenbar nicht interessiert. (Davon abgesehen wäre das nach meiner Überzeugung beim BFA 11 ohnehin sinnlos gewesen.)


X. KEYNES FORDERT PARTEIFORUM FÜR DIE AFD!

Man muss als Wissenschaftler schon ein ganz Großer und sehr selbstsicher sein, um von sich zu bekennen:
"It is astonishing what foolish things one can temporarily believe if one thinks too long alone, particularly in economics (along with the other moral sciences), where it is often impossible to bring one’s ideas to a conclusive test either formal or experimental."
(JOHN MAYNARD KEYNES im Vorwort zu seiner "General Theory of Employment, Interest and Money")
In Kurzfassung frei übersezt: "Es ist unglaublich, welchen Mist man sich zusammenspinnen kann, wenn man im eigenen Saft schmort."
 
Das gilt für uns alle, die wir (beispielsweise, aber keineswegs nur!) an Rentenprogrammen basteln: Uns allen fehlt der Austausch, die kritische Debatte, wo wir unseren Horizont erweitern, uns aus Denkfallen lösen und unsere Formulierungen präzisieren können.
 
Auf dem Parteitag in Braunschweig haben die Delegierten die Einführung eines Mitgliederforums abgelehnt; jetzt steht sie vermutlich (über LS-42 hinaus habe ich das Antragsbuch noch nicht gelesen) nicht zur Debatte.
Das muss auch nicht jetzt beschlossen werden; in Kalkar würde das wertvolle Zeit für die Programmdebatte rauben, die vermutlich sehr ausgedehnt werden wird.
Aber beim übernächsten Parteitag sollte das meiner Meinung nach wieder auf den Tisch kommen.
 
An derartigen Forendebatten sollten insbesondere auch die BFA-Mitglieder teilnehmen. Die Satzung sollte (auch unabhängig von evtl. Parteiforen) entsprechend geändert werden. Die derzeitige Geheimhaltungsklausel ist unbefriedigend für alle an der jeweiligen Sachfrage interessierten Parteimitglieder.


ANHANG: FAKTEN-FUTTER FÜR KDV-FANATIKER

Die große Mehrheit der Anträge setzt auf das Umlageverfahren. Das ist auch deshalb richtig, weil es für das Kapitaldeckungsverfahren gar keine ausreichenden Anlagemöglichkeiten in Deutschland gibt. (Und dass andere Länder dauerhaft unsere Alten bezahlen, mögen wir auch noch so hübsche Eigentumstitel haben, ist eher unwahrscheinlich. Außerdem sind wir nicht das einzige Land der Welt mit diesen Problemen - und die anderen auch nicht dümmer als wir.)

Die Marktkapitalisierung Deutschland belief sich 2019 auf ca. 1,8 Bio. €; die runden wir auf 2 Bio. auf.
An Rentenbeiträgen wurden ca. 220 Mrd. € gezahlt (ohne Steuerzuschüsse); wollten die Rentner selber sparen, müssten sie mehr aufwenden, um Renditeschwankungen auszugleichen (vor denen sie im Umlageverfahren der Staat schützt). Setzen wir also das Vorsorgesparen in einem (hypothetischen) reinen Kapitaldeckungsverfahren mit 250 Mrd. € p. a. an: Dann hätten (wenn alle anderen Marktteilnehmer ihre Aktien abgeben würden) die Vorsorgesparer INNERHALB VON ACHT JAHREN DEN GESAMTEN DEUTSCHEN AKTIENMARKT LEERGEKAUFT!


NACHTRAG

Unter SN-5 (S. 138 - 140) gibt es einen Antrag des Kreisvorstands Bochum "Das Rentensystem für Deutschlands Zukunft: 'Rente zukunftsfest machen – Arbeit muss sich bei der Rente lohnen'.“
Der ähnelt in mancher Hinsicht meiner Forderung, sieht jedoch eine Mindestrente (Grundrente) vor, jedoch nur 20% über dem Existenzminimum und unter Anrechnung evt. anderer Einkünfte. Weiterhin soll eine Deckelung beim 3-fachen des Existenzminimums erfolgen ("Maximalrente": Das liegt weit unter dem heutigen Maximum und ist LÄCHERLICH WENIG!)
 
Mittelaufbringung:
"Jeder Bürger zahlt über eine 'Rentensteuer' in die Rentenversicherung ein, d.h. auch Selbständige, Politiker und Beamte.
b) Alle Einkommen: Jedes Einkommen wird für die Beitragszahlungen herangezogen.
c) Keine Beitragsbemessungsgrenze: Starke Schultern tragen mehr und zeigen ihre Solidarität gegenüber den Fleißigen mit geringem Einkommen
."
Will man (genau wie in LS-2) tatsächliche ALLE Einkommen heranziehen, also auch Kapitaleinkünfte, muss man natürlich auch diesem Personenkreis Rente gewähren - auch wenn die Einzahler weder selbständig waren noch in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis standen, sondern nur von ihren Kapitaleinkünften gelebt haben.
 

ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand vom 19.11.2020

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