Samstag, 1. Dezember 2012

Irre(n) sind(ist) menschlich. Aber warum kommt Gustl Mollath für einmalige Gewalttätigkeit und bloßes Reifenstechen (beides vor langer Zeit) dauerhaft in die Klapse, während weltweit weitaus gefährlichere Irre (und Verbrecher) frei herumlaufen?

 
 

Das bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird von einer Irren namens Beate Merk geleitet, die in der wahnhaften Zwangsvorstellung befangen ist, dass ihr Justizapparat immer Recht und ein Bürger, der etwas durch den Wind ist, grundsätzlich Unrecht haben müsse. Vgl. dazu
 
  • das Video mit einem Interview der Ministerin durch das SWR in der Reihe "Report Mainz", veröffentlicht am 13.11.2012 (Titel: "Fall Mollath: Vertraulicher Sonder-Revisionsbericht der HypoVereinsbank widerlegt Aussagen der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) im bayerischen Landtag. Freie Wähler fordern Rücktritt".)
  • Tendenziöse Ungereimtheiten im Vortrag der Ministerin vor dem Rechtsausschuss des Bayerischen Landtages (näher beschrieben von Dr. med. Friedrich Weinberger auf der Webseite "GEP Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V." hier - 20.06.2012 - und, als Kritik am Auftreten der Ministerin in dem o. a. Fernsehinterview, dort - 16. oder 17.11.2012).
  • unten meine Kritik an ihrem Bericht vom März 2012 vor dem Rechtsausschuss des Bayrischen Landtages
An der Spitze der bayerischen Staatsregierung steht ein Irrer namens Horst Seehofer. Der ist an der fixen Idee erkrankt, dass man die Wirtschaft in Nordostbayern fördert, indem man eine Flugverbindung von dem so gut wie gar nicht von Fluggästen benutzten "Flughafen Hof-Plauen" nach Frankfurt a. Main aus Steuergeldern mit Millionenbeträgen subventioniert. (Vgl. näher meinen Blott "Steuergelder klauen für Flughafen Hof-Plauen? Wie sich Horst Seehofer für Geldverschwendung engagiert und die Erderwärmung vorantreibt" vom 01.05.2011).

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Entwicklungshilfeministerium) wird von einem Demenzkranken namens Dirk Niebel geführt, der unmittelbar nach der Bundestagswahl schon vergessen hatte, dass er unmittelbar vor der Wahl die Abschaffung eben dieses Ministeriums gefordert hatte.

An der Spitze der deutschen Bundesregierung steht eine multipel-paranoide Physikerin namens Dr. Angela Merkel.  Diese Dame ist vom Dämon eines öffentlichen Betzwangs besessen. Daher wird sie in der Öffentlichkeit häufig mit einer betähnlichen Geste des Zusammenführens der Fingerspitzen beider Hände gesichtet. Ansonsten sind die Zwangsvorstellungen der Bundeskanzlerin vielfältig:
  • So ist sie beispielsweise in der fixen Idee gefangen, dass Deutschland von einem Tsunami überflutet werden könnte. Deshalb hat sie Anweisung gegeben, sämtliche Atomkraftwerke baldmöglich abschalten. Die Tsunamiphobie ist jedoch auch bei den anderen Regierungsmitgliedern, den allermeisten Bundestagsabgeordneten und, leider, auch bei großen Teilen der Stromverbraucher zu beobachten. (Von denen leiden leider ohnehin viele unter dem Wahn, dass wir weder Kraftwerke noch Überlandleitungen benötigen, weil bekanntlich der Strom aus der Steckdose kommt.)
  • Als Folge ihrer Tsunamiphobie hat die Bundeskanzlerin gemeinsam mit zahlreichen anderen Irren in den Regierungen des Bundes und der Länder sowie dem größten Teil der Abgeordneten in den jeweiligen Parlamenten ein System ausgearbeitet, wonach die Stromkunden schon jetzt riesige Summen für Strom bezahlen müssen, den sie NICHT erhalten. Mit dem typischen Verhalten von Irren, die nicht aus der Spur kommen, arbeitet dieses Irrenkollektiv jedoch ständig an einer Ausweitung dieses Systems. Demnächst werden Fabriken sogar dafür belohnt, dass sie KEINEN Strom abnehmen (und folglich auch nichts produzieren). Derartige Ausfallentschädigungen sind logischer Weise von den Arbeitern der (temporär) abgeschalteten Fabriken zu bezahlen (wie auch von den anderen Bürgern).
  • Wie sehr diese ganzen Polit-Gestalten durch den Wind sind kann man auch daran erkennen, dass sie in großem Umfang Windkraftanlagen ins Meer setzen lassen, diese aber nicht mit dem Stromnetz auf dem Festland verkabeln. Den nicht produzierten Strom müssen wir den Windkraftbetreibern vergüten: ein absolut sicheres Geschäftsmodell. Für die; tödlich ist das allerdings für den Wohlstand einer Industrienation.
  • Bei der Photovoltaik (PV), also der Stromgewinnung aus Sonnenenergie, zwingt ein aus wechselnden Mitgliedern bestehendes, aber mit stabilen Ergebnissen arbeitendes Politpsychopathenkollektiv aus Bundes- und Länderpolitikern die Deutschen, PV-Fabriken in China zu subventionieren. Auf diese Weise bleiben Arbeitsplätze in Deutschland erhalten. Wenige zwar nur, aber wir haben es hier ja auch nicht mit rationalen Verhaltensweisen zu tun, sondern eben mit Irren. Und in dem Wahnsystem eines stultifera navis macht Unsinn natürlich Sinn.
Als kollektives Irresein wurde im Narrenschiff Berlin (aber auch in Brüssel und in weiten Teilen Europas) vor gut 2 Jahren ein völlig neuartiges Krankheitsbild identifiziert: die Euhaftomanie.Befallen sind außer der gesamten Bundesregierung, vorneweg natürlich wieder die Bundeskanzlerin Angela Merkel, aber dicht gefolgt von ihrem Gefolgsmann, dem Finanzminister Wolfgang Schäuble, auch die allermeisten Politiker fast aller Parteien. (Und in anderer Funktion auch der Blogmeister. Der sucht nämlich seit einiger Zeit in praktisch seinen gesamten Blogpostings nach Therapiemöglichkeiten für diese Soziopathen.)
Wie sehr sich der gesamte Eurotz-Komplex bei den Politikern zu einer wahnhaften Zwangsvorstellung vom irdischen Paradies verdichtet hat zeigt sich auch an der von diesen Pseudologen zwanghaft repetierten Behauptung, dass Deutschland vom Euro profitiert habe.
Wie es für die schyzotype Personlichkeitsstörung  charakteristisch, ist auch bei den Europathen ein fortschreitender Verlust an logischem Denkvermögen zu beobachten. So behaupten diese Gestörten beispielsweise, dass Deutschland die Importländer bezahlen müsse, damit es mit seinen Exporten Geld verdienen könne.
[Vorsorglich sei jedoch darauf hingewiesen, dass angelsächsische Beobachter, die ebenfalls derartige Forderungen erheben, keineswegs an Realitätsverlust erkrankt sind, sondern schlicht und einfach als Lobbyisten der Finanzinteressen agieren.]
 
Bei Sozialdemokraten und Grünen steigert sich dieses Irreseins sogar zu einem Oppositionslustverlust. Deshalb überbieten diese systemkonformen Scheinoppositionellen regelmäßig die Regierung mit Forderungen, die deutschen Steuerzahler zum Wohle der Finanzmärkte und unserer europäischen "Freunde" noch mehr auszuplündern. (Rückblickend muss man die Wahlkampagne "Finanzhaie würden SPD wählen. Für ein Europa, in dem klare Regeln für deutche Steuersklaven gelten" wohl als Präfiguration zu diesem Proletariatverrat betrachten - sofern man nicht annehmen will, dass ich einen Buchstaben und einige Worte aus der Wahlkampagne vom Frühjahr 2009 falsch in Erinnerung habe. Aber das können Sie in meinem Blott vom 09.04.2009 selber nachlesen.)
 
Hochgradig pathologisch ist der Fall eines gewissen Jürgen Trittin, der sich diebisch über deutsche Verluste bei der Griechenlandrettung freut ("Euro-Rettung: SPD knickt ein, Trittin freut sich über deutsche Verluste" - Deutsche Mittelstands Nachrichten vom 28.11.2012). 
Klinisch ist der Fall Trittin insofern von besonderem Interesse, weil er zeigt, dass auch Außerirdische von psychischen Erkrankungen befallen werden können. Ob solche Persönlichkeitsstörungen bei denen endogen sind, d. h. auch auf dem Heimatplaneten der  Grünen Männchen heimisch, oder ob sich diese ETs bei irdischen Irren infiziert haben, ist derzeit noch Gegenstand einer intensiven medizinischen Erforschung.

Auf den ersten Blick ist man geneigt, die fortgesetzte Steuergeldveruntreuung der deutschen politischen Klasse als verbrecherisch zu bewerten. So urteilt z. B. Klaus Peter Krause: "Der ESM ist ein verbrecherischer Staatsstreich von oben."
Indes hat die Medizin eindeutig feststellen können, dass es sich bei der Euhaftomanie um eine kollektive Psychose handelt. Wenn wir im Wikipedia-Artikel "Zwanghafte Persönlichkeitsstörung" lesen (meine Hervorhebung): "Bei Persönlichkeitsstörungen fehlt meist die erforderliche Anpassungsfähigkeit, um der Situation entsprechend eigene Wertevorstellungen anzupassen und dann jeweils den Weg zu wählen, auf dem angestrebte Ziele erreicht werden können. Stattdessen werden Idealbilder erstarrt in die Zukunft projiziert", dann erkennen wir darin eindeutig auffallende Charakterzüge der euhaftomanen Euradoranten wieder.
Und auch auf der Webseite "Neurologen und Psychiater im Netz" erfahren wir über das Krankheitsbild bei Psychosen: "ihre [der Kranken] Gedankengänge sind gestört und das logische Denken fällt ihnen schwer". Auch dass die Befallenen "für ihre Umwelt oft unverständliche Dinge" reden, ist geradezu typisch für die Eurettungsfetischisten ("EFSF, ESM, Haircut, Troika" usw. ersetzen in deren Wahnsystem die normalen Wörter unserer Sprache).

Ähnlich wie z. B. bei den Flagellanten (Geißlern) im Mittelalter arbeiten heute auch die euromanen Euradoranten in Deutschland mit einem Schuld-Kult. Weil die Schornsteinfeger schon 1933 für die Nazis aufmarschiert sind, ist heute klar: "Der schwarze Mann darf nicht braun sein" (Zitat aus dem BILD-Artikel "Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts. Kehr-Aus für Nazi-Schornsteinfeger" vom 07.11.2012; vgl. dazu auch den Blog-Eintrag "Der Nazi und der Schornsteinfeger. Ein Urteil" von Wolfgang Röhl bei AchGut v. 8.11.12). Da kennt das Bundesverwaltungsgericht genauso wenig Pardon, wie der Bundesgerichtshof beim Wegschließen armer Irrer (die Revision gegen das Mollath-Urteil wurde lt. Chronologie auf der Mollath-Seite am 13.02.2007 vom BGH als unbegründet verworfen mit der Begründung, dass: "die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat").

Erfreulich an der Euhaftomanie (wie übrigens  auch bei der Tsunamiphobie) ist immerhin, dass die Befallenen selber nur wenig unter ihrem Leiden leiden (werden).

Weniger erfreulich dagegen, dass diese gemeingefährlichen Irren mittlerweile die gesamte Bevölkerung in Geiselhaft genommen haben. Hätte man sie rechtzeitig weggesperrt, wie man das mit Gustl Mollath gemacht hat, wäre uns der Leidensweg hin zu einer totalen Ausplünderung der deutschen Staatskassen erspart geblieben!

Allerdings muss man den Wahnbefallenen zu Gute halten, dass es zwei andere Irre waren, die seinerzeit die heftig widerstrebende deutsche Schafherde ins Gulag der Eurozone eingekesselt haben. Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und Finanzminister Dr. Theo Waigel (der uns noch heute herzhaft auslacht) haben sich damals in Anfällen von vorzeitigem Altersstarrsinn über die fundierten fachlichen Bedenken einer riesigen Zahl kompetenter Wirtschaftswissenschaftler hinweggesetzt und sich auf französisches Drängen auf eine Währungsunion ohne politische Union eingelassen.

Bevor die derzeitige Anstaltsbesatzung die Ruder (des Narrenschiffs) übernahm, war allerdings schon eine Wachablösung von Kohl/Waigel durch Schröder/Eichel erfolgt. Finanzminister Hans Eichel bewies eine zwanghafte Präferenz für Lügner und machte einen Kritiker eines griechischen Euro-Beitritts mundtot. Mit seinem Kumpel Bundeskanzler Gerhard Schröder schleuste er dann die Griechen in den Bauch des Euro-Trojaners, wo diese es sich auf Kosten ihrer Gläubiger wohl sein ließen.
In welch bemitleidenswerter Weise bei diesem Kranken Selbstbild und Realität zunehmend auseinanderfallen zeigt sich weniger daran, dass er heute die Staatseinnahmen durch noch höhere Energiesteuern steigern will, sondern dass er dieses Projekt auch noch als "smart taxes" anpreist. Offenbar hält sich der Behandlungsbedürftige nach wie vor für clever.

Bei Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank, wurde ein schwerer Fall von Deflationsphobie diagnostiziert. Diese Erkrankung hat dazu geführt, dass die von ihm geführte Notenbank Geld in rauen Mengen drucken will, um durch den Ankauf von Staatsanleihen der Krisenländer dort eine Deflation zu verhindern. Da allerdings ein überhöhtes Preisniveau in diesen Ländern eine wesentliche Ursache der Krisenerscheinungen ist, setzten Regierungen und ausländische Mittelgeber z. B. in Irland (übrigens trotz des irren Namens das einzige vernünftige Krisenland im Euro-Gulag), Portugal oder Griechenland die Löhne und Preise über eine sog. "interne Abwertung" zu senken. Ein anderer Ausdruck dafür ist, dass man dort eine Deflation herbeiführen will und muss, um diese Länder in der Eurozone und auf dem Weltmarkt wieder wettbewerbsfähig zu machen. Dass ausgerechnet der Präsident der Zentralbank diese notwendige Schrumpfkur für die Preise verhindern will, finde ich ausgesprochen irre.
(Einzelheiten dazu in meinem Blott "EZB: Die Europäische Zentrale Schwindel-Bank täuscht eine geldpolitische Zielsetzung bei den angekündigten Staatsanleihenkäufen nur vor" vom 01.11.2012.)
Andere Beobachter wollen Anzeichen von seuchenhaft auftretendem Spaltungsirresein (pandemische Schizophrenie) erkannt haben. Diese Diagnose leiten sie aus der Tatsache ab, dass Mario Draghi und eine ganze Reihe seiner Vorstandskumpane von Geldpolitik reden, während sie tatsächlich eine lupenreine Staatsfinanzierung betreiben wollen.
 
Über den sog. Dagobert-Duck-Wahn in der Volkswirtschaftslehre, der von einer Verzehrbarkeit des Geldes ausgeht (wie sonst könnte der das Kapitaldeckungsverfahren für die Rentenversicherung propagieren, das der Vf. in seinem "Rentenreich" ausgiebig abgehandelt hat?) will ich schweigen.
 
Laut brüllen sollten indes wir alle, wenn Umwelt-Irre in Berlin, Brüssel, Washington usw. den Bürgern befehlen (oder sie dafür bezahlen), anderer Leute Lebensmittel in die Benzintanks ihrer Automobile zu kippen. Eine solche Hirnseuche überbietet die Veitstänze des Mittelalters locker um Längen! (Vgl. Blott "Hungerskandal in Wuppertal: Porsche-Fahrer frisst Rentner-Oma die Polenta vom Teller!", geschrieben anno 2006 in der vergeblichen Hoffnung, die Bio-Sprit-Irren zu heilen.)

 

Was nun konkret den Fall Gustl Mollath angeht, so gründelt dessen frühere Ehefrau Petra Mollath (geb. Müller, wiederverheiratete Maske), auf deren Glaubwürdigkeit das Gericht 2006 sein Urteil in Sachen Gustl Mollath wesentlich gründete, mittlerweile in den Tiefen der Geistheilerei. Wenn Sie also das Gefühl haben, dass ein Theta-Healing Ihnen helfen könnte, klicken Sie einfach auf die Webseite von Frau Maske.

Das Bundesverfassungsgericht, bei dem die Anwälte von Mollath unter dem 16.01.2012 Beschwerde (Text) eingereicht haben, weil die zwangsweise Unterbringung in psychiatrischen Anstalten außer Verhältnis zur möglichen Gefährdung Dritter durch den Beschwerdeführer steht [was jeder normale Mensch, der sich ein wenig mit dem Gesamtkomplex beschäftigt hat, ohnehin mit Händen greifen kann] ist leider ebenfalls schneller mit dem Verscheißern des Volkes i. S. Bailoutverbot und ESM-Errichtung bei der Hand (übrigens gleichfalls unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - s. Blog-Eintrag "Verfassungsgericht verscheißert verängstigtes Volk: Eine quasi-juristische Urteilsschelte der Karlsruher ESM-Entscheidung vom 12.09.2012" d. Verf.), als in der Wahrung von elementaren Bürgerrechten. Indessen versauert der Beschuldigte Gustl Mollath in der Psychiatrie wie Florestan im Kerker des Don Pizarro (in Beethovens Oper Fidelio).

Glaub mir, Gustl: DU bist [neben dem Blogmeister natürlich ;-)] eine ganz normale Rarität auf diesem Planet der Irren!


Ein solcher Satz klingt freilich lustiger, als der Sache angemessen ist.
Es existieren nämlich Anhaltspunkte dafür, dass hier keineswegs ein bedauerlicher Justizirrtum vorliegt, wie sie den Routineirren in den Gerichtssälen unterlaufen können. Vielmehr kann man nach dem jetzigen Kenntnisstand keineswegs ausschließen, dass Gustl Mollath ganz bewusst weggesperrt wurde, um die Steuerhinterziehungen zu vertuschen und die Steuerhinterzieher zu schützen. Weniger wahrscheinlich (aber nicht mit Sicherheit auszuschließen) ist, dass die langjährige psychiatrische Unterbringung aufgrund einer Einflussnahme auf die Justiz von außen erfolgt ist. Ob eine mögliche Einflußnahme (speziell auf das Ersturteil) von der politischen Ebene kam, oder einfach von lokal prominenten Persönlichkeiten, die unmittelbar ihre Beziehungen zum Gericht haben spielen lassen (sozusagen auf dem "kleinen Dienstweg"), kann man als Außenstehender nicht wissen. Nach meinem Eindruck gab es keine Einflussnahme aus den oberen Rängen des Justizministeriums (ohnehin nicht zwangsläufig durch die Ministerin), sondern allenfalls eine solche auf lokaler Ebene.
Angesichts der Tatsache, dass man bei unvoreingenommener Würdigung der schon immer bekannten Ungereimtheiten ein solches Szenario keineswegs ausschließen konnte, befremdet die Blockadepolitik der Justizministerin Beate Merk (s. o. und unten) umso mehr.

Denn schon die Gesamtumstände (das Unterlassen einer kritischen Bewertung möglicher Beschuldigungsmotive der Ehefrau im erstinstanzlichen Urteil, die spätere Bevorzugung fachlich schlechter und ohne persönliche Exploration erstellter negativer psychiatrischer Gutachten gegenüber solchen positiver Natur, die qualifizierte Mediziner in direkter Begegnung mit dem Probanden erstellt hatten) sprechen dafür, dass die Entscheidungen der Justiz gegen Mollath auf nichtjuristischen Motiven beruhen könnten.
Für Verschwörungstheoretiker würde das schon ausreichen. Auch die Nürnberger Zeitung schrieb am 02.11.2012 unter "Fall Mollath bringt Ministerin Merk in Nöte" im Vorspann:
"Die Story hat das Zeug zu einem Verschwörungsthriller: Ein Ingenieur, durchaus ein wenig prominent und wohlhabend, wird in die geschlossene Psychiatrie gesteckt, weil er den Mächtigen zu nahe gekommen ist. Für Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sind alle Verschwörungstheorien um den Fall Mollath schlichtweg Hirngespinste. Doch inzwischen sieht es die gesamte Landtagsopposition anders."

Indes kommen, wie gesagt, noch handfestere Fakten hinzu.
 
1) Rudolf Heindl aus Lauf (bei Nürnberg), Jahrg. 1942 und früher Richter am Amtsgericht Hersbruck, erklärte in einer unter dem 04.03.2010 "zur Vorlage beim Bayerischen Landtag" abgegebenen Eidesstattlichen Erklärung (hier auf der Mollath-Webseite nachzulesen) u. a.:

"Ich habe Erkundigungen eingeholt und folgenden Hinweis bekommen: Die Einzelfälle, aus denen sich die von Gustl Mollath angezeigte illegale Bankentätigkeit zusammensetzt, betreffen Persönlichkeiten des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens der STadt Nürnberg und der Region, die der CSU nahe stehen oder in ihr Mitglied sind. Die Aufdeckung der illegalen Strukturen würde die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen Nürnbergs und Bayerns schwer erschüttern. Aus diesem Grund ist die Anzeige [gemeint offenbar: Mollaths Strafanzeige gegen seine Ehefrau und andere wegen Steuerhinterziehung; daneben gab es noch andere Anzeigen Mollaths] von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth aufgrund einer Anordnung, die ihr aus der Politik zugegangen ist, unterdrückt worden."

Nun kann man dieser Erklärung aus verschiedenen Gründen etwas skeptisch gegenüberstehen. So spricht er z. B. von "organisierter Kriminalität", die es in der Justiz gebe. Das ist kommunikativ speziell im vorliegenden Zusammenhang ausgesprochen unglücklich. Von der Formulierung her und von dem Gewicht (mehrfache Erwähnung - u. a. bezeichnet der diesen Vorgang als "Teil einer umfassenden bei der Staatsanwaltschaft vorhandenen Organisierten Kriminalität" - und relativ breite Behandlung), die er dieser angeblichen Tatsache in seiner Erklärung beimisst. So etwas erinnert natürlich stark an jene Art von Querulantismus, wie man sie mit aller Vorsicht auch bei Mollath (ungeachtet der inhaltlichen Berechtigung seiner Strafanzeige!) sehen könnte („eine auffällige Grundpersönlichkeit mit fanatisch-querulatorischen Zügen“ hatte der Straubinger Gutachter Hans Simmerl dem Patienten attestiert) . Auch politisch ist Heindl ein, hm, sagen wir: bunter Hund (als Kommunalpolitiker wirkte er zunächst in der SPD, später bei den Republikanern, bei denen er allerdings wieder ausgetreten ist). Auch diese Strafanzeige, die er "als Christ und Mensch" in einer anderen Sache (es ging wohl um ein Sorgerecht für Kinder einer geschiedenen Ehe) erstattet hat, macht schon beim Lesen der ersten Seite (viel mehr habe ich mir nicht angetan) einen leicht befremdlichen Eindruck.

 2) Ein anderer Umstand ist da schon gravierender (und spricht übrigens eher gegen eine Einflußnahme "von oben").

Unter der Überschrift "Justizministerin. Merk will Fall Mollath komplett neu aufrollen" heißt es am 30.11.2012 in der Augsburger Allgemeinen (meine Hervorhebung):
"Die «Nürnberger Nachrichten» berichteten am Freitag, dass die Anzeige Mollaths gegen seine Frau und weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank (HVB) 2004 auch bei den Nürnberger Finanzbehörden landete, dort aber relativ schnell als «erledigt» zu den Akten gelegt wurde. Grund dafür sei an Anruf aus der Justiz gewesen. Unter Berufung auf Behördenkreise schrieb das Blatt, der Richter, der damals im Fall Mollath urteilte, habe selbst bei den Finanzbehörden angerufen und darauf hingewiesen, dass Mollath nicht klar bei Verstand sei. Zu dem Zeitpunkt gab es allerdings das psychiatrische Gutachten noch gar nicht, das Mollath später unter anderem ein «paranoides Gedankensystem» und Gemeingefährlichkeit attestierte."

Ausführlicher berichtet über die neuesten Entwicklungen (u. a. ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Bayreuth zu Gunsten von Mollath gegen unbekannt wg. evtl. Freiheitsberaubung) die Süddeutsche Zeitung am 30.11.2012 unter der Überschrift "Merk will Fall Mollath komplett neu aufrollen". 

Auf der Webseite "nordbayern", die offenbar der Gruppe Nürnberger Nachrichten/Nürnberger Zeitung gehört, erfährt man noch etwas mehr. Unter "Ein Anruf bei Finanzbehörden stoppte brisanten Vorgang" liest man am 30.11.2012:

"Im Archiv der Nürnberger Steuerfahnder schlummern aus heutiger Sicht brisante Unterlagen zum Fall Gustl Mollath. Schon 2004 ist dort seine Anzeige gelandet, in der er seine damalige Frau, die bei der HypoVereinsbank in Nürnberg arbeitete, und etliche ihrer Kollegen krummer Geschäfte bezichtigte. Zuvor lagen die Vorwürfe bereits der Staatsanwaltschaft vor. ..... Wie Behördenkreise gegenüber unserer Zeitung berichteten, dauerte es keine drei, vier Wochen, bis die Finanzbeamten das mehrseitige Material abhakten und sich nicht mehr weiter damit beschäftigten. Das habe einen besonderen Grund gehabt, sagen intime Kenner dieser Vorgänge. Es habe einen eindeutigen Anruf aus der Justiz gegeben. Der Mann, also Gustl Mollath, sei nicht klar bei Verstand. Man müsse ihn nicht sonderlich ernst nehmen. Und so geschah es auch. ..... In den genannten Behördenkreisen wird der heute pensionierte Richter Otto Brixner als jener Anrufer genannt. Er war es, der Gustl Mollath dann zwei Jahre später aufgrund eines entsprechenden Gutachtens in die Psychiatrie einwies, wo der Nürnberger bis heute sitzt. Während der Verhandlung 2006 hatte Brixner dem damaligen Angeklagten Mollath zum Teil lautstark und drohend verboten, sich über die Schwarzgeld-Geschichte weiter auszulassen. Auf Anfrage teilte Otto Brixner gestern mit, er könne sich an ein solches Telefonat nicht erinnern."
 
Nimmt man zu diesen Infos den bei "nordbayern" fehlenden chronologischen Hinweis aus der Augsburger Allgemeinen hinzu, wonach das Gutachten zu diesem Zeitpunkt noch garnicht existierte, dann muss man in der Tat den Eindruck gewinnen, dass Richter Brixner ein massives Interesse daran hatte, die Steuerhinterziehungsvorwürfe aus der Welt zu schaffen. Insoweit sind auch die Informationen zur Strategie der massiven Einschüchterung des Angeklagten in der Gerichtsverhandlung bedeutsam, die beispielsweise Peter Mühlbauer bei Telepolis u. d. T. " 'Wenn Sie so weitermachen, kommen Sie nie wieder heraus'. Affäre Mollath: Nicht nur der Schöffe Heinz Westenrieder empfand den Ton von Richter Brixner als befremdlich" schildert (26.11.2012). (Auch ich musste übrigens an Roland Freisler, Präsident des NS-Volksgerichtshofs, denken, auf dessen 'Verhandlungsstil' Mühlbauer anspielt wenn er schreibt: "Wenn ein Richter brüllt, dann ist das potenziell kein gutes Zeichen für einen Rechtsstaat. Und es weckt unwillkürlich Erinnerungen an zeitgeschichtliche Aufnahmen.") (Mühlbauer baut zweifellos auf dem bereits am 24.11.2012 erschienenen und ausführlicheren SZ-Artikel "Vom Richter malträtiert und provoziert" auf.)
Erg. 02.12.2012: Eigentlich war Richter Brixner im Dienst ein Mann, wie wir Bürger ihn uns wünschen sollten: Aufrecht und knallhart. Vgl. das anlässlich seines Ausscheidens aus dem Dienst am 07.05.2008 erstellte Porträt "Auf Absprachen ließ sich der Richter nicht ein" in den Nürnberger Nachrichten. (Den Hinweis verdanke ich einem Leserkommentar im Blog von Prof. Müller.)

 
So überrascht es denn auch nicht, wenn man auf der Webseite der Nürnberger Zeitung am 30.11.2012 im Kommentar "Prüfstein für Bayerns Justiz" erfährt:
"Wenn es ..... zutrifft, dass der damals mit dem Fall befasste Richter die Finanzbehörden davon abgehalten hatte, Mollaths (zutreffende) Angaben über Schwarzgeldverschiebungen in großem Stil ernst zu nehmen, dann wäre dies ein geradezu unglaublicher Justizskandal. Ohnehin macht es sehr misstrauisch, auf welch wundersame Weise zahlreiche von Mollath bereits 2003 angezeigte Steuersünder ungeschoren davonkommen konnten".
 
Sowohl aus mnemotechnischen Gründen wie aus simplen Überlegungen zur verwaltungsüblichen Behandlung derartiger Vorgänge kann man ausschließen, dass die Information über die Gründe für die Nichtbefassung der Finanzbehörden mit der Mollath-Anzeige kann man mit absoluter Sicherheit ausschließen, dass die Information über den Anruf von Richter Brixner bei der Steuerbehörde lediglich im Gedächtgnis von Bediensteten gespeichert ist: es muss ein Aktenvermerk über das Telefongespräch existieren. Etwa so:
"Anruf von/Anruf bei [das allein wäre hier schon ein aufschlussreicher Unterschied!] Richter Brixner (in seiner Funktion als ...). B. teilt mit, dass der Anzeigeerstatter ziemlich durch den Wind ist und die Beschuldigungen frei erfunden ...", etwa in dieser Art. Und dann müsste es, vermute ich mal, auch noch eine Verfügung geben, mit der der Vorgang abverfügt wurde; beispielsweise wie folgt:
"Verfügung
1) Es ist nichts zu veranlassen, weil davon auszugehen ist, dass die Beschuldigungen vom Anzeigeerstatter frei erfunden wurden.
2) z. d. A.
Im Auftrag"
Interessant wäre dann noch, ob diese Verfügung zwei Unterschriften oder nur eine trägt. Und wenn nur eine, dann würde ich persönlich beim Versuch der Aufklärung auch darauf abstellen, ob der reguläre Bearbeiter unterschrieben hat, der damals mit dem Fall befasst war, oder jemand anderes. (Auch wenn ich das nicht annehme ist es rein theoretisch immerhin denkbar - und darf bei einer Nachermittlung nicht von vornherein ausgeschlossen werden - dass die Finanzbehörden selber seinerzeit auf äußere Einflussnahme die Ermittlungen eingestellt haben und diese Einstellung jetzt, weil sie Nachforschungen befürchten, nachträglich dem Richter anlasten wollen.)
 

Der "Fall Mollath" hat mehrere Dimensionen (vgl. unten). Eine davon ist das Verhalten der Justizministerin bzw., weil die die einschlägigen Stellungnahmen mit Sicherheit nicht selber (im Detail) ausarbeitet, "des Apparats". Der Apparat hat so reagiert, wie es für Kafka-Kenner zu erwarten war: Selbstreferenziell und mit Mauerbau. Für den Bürger ist das unbefriedigend, und zwar wiederum in -2- Dimensionen:
  • Aus der Perspektive des Betroffenen (hier Gustl Mollath) kann man die Äußerungen des Apparates nur als extrem arrogant, teilweise sogar ignorant und als unangemessen defensiv (statt offensiv auf Sachverhaltsklärung bedacht) bezeichnen (dazu unten im Detail).
  • Es gibt aber noch einen anderen Blickwinkel, der in der öffentlichen Debatte nicht jene Rolle spielt, die ihm wegen seiner realen Bedeutung zukommt. Ein "Fall" wie dieser ist eben nicht nur eine Aufforderung an die Justizministerin (oder "den Apparat"), den Einzelfall zu überprüfen. Zugleich, und das ist langfristig weitaus wichtiger, müsste es einem/einer guten Manager/in darum gehen, die Eingaben usw. daraufhin zu prüfen, ob sie evtl. oraganisatorische oder menschliche Schwachstellen aufdecken. Eine funktionierende Organisation ist gut; eine lernende Organisation ist besser. Hätten die Ministerin (oder hätten ihre Spitzenbeamten) den "Fall" auch unter DIESEM Gesichtspunkt gelesen, hätten ihnen eigentlich die Haare zu Berge stehen und sie unmittelbar Untersuchungen einleiten müssen um jene Fragen zu klären, die sich sogar dem Laienleser unmittelbar aufdrängen. Das unterlassen zu haben (Nachweise vgl. unten), und vom hohen Ross aus "wir haben Recht" und "bei uns läuft nichts schief" gerufen zu haben: DAS ist der mein zentraler Vorwurf gegen die Ministerin.
Schauen wir uns unter diesem Gesichtspunkt die Stellungnahme zum Fall Gustl Mollath an, die sich aktuell auf der Webseite des bayerischen Justizministeriums findet.
Früher oder später wird sie schon deshalb zumindest von der Eingangsseite verschwinden, weil sie irgendwann von anderen aktuellen Ereignissen und Mitteilungen überlagert wird. Deshalb, und weil ich den Text kritisch untersuchen will, gebe ich ihn nachfolgend vollständig wieder:

"Portal ; Ministerium - Letzte Änderung: 28.11.2012
 

Aus aktuellem Anlass gibt das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz folgende Informationen zum Fall Gustl Mollath bekannt:

Ist Herr Mollath in der Psychiatrie untergebracht, weil er eine Strafanzeige gegen die HypoVereinsbank erstattet hat?
1] Nein. Herr Mollath ist untergebracht, weil er nach Überzeugung des zuständigen Gerichts seine Ehefrau brutal misshandelt hat, er an einer wahnhaften Störung leidet und er für die Allgemeinheit gefährlich ist. Dies hat sich u.a. darin geäußert, dass er an Fahrzeugen völlig unbeteiligter Personen die Reifen auf eine Art und Weise aufschlitzte, die nicht sofort erkannt werden konnte, und dadurch eine Vielzahl von Personen erheblich gefährdete. Vergleiche hierzu Rede Staatsministerin Dr. Merk im Bayerischen Landtag am 15. Dezember 2011 [intern] Seine Unterbringung wurde am 04.12.2008, 03.05.2010, 26.08.2011 und zuletzt am 27.09.2012 durch unabhängige Gerichte bestätigt.

Ist es für die Unterbringung von Herrn Mollath relevant, ob sich seine Vorwürfe im Hinblick auf Schwarzgeldverschiebungen bestätigen oder nicht? 
Nein. Ob es die Schwarzgeldverschiebungen tatsächlich gegeben hat, war für die Unterbringung des Herrn Mollath nicht entscheidend. Denn sein Wahn äußerte sich nach Auffassung des Gerichts darin, dass er beliebig dritte Personen mit Schwarzgeldverschiebungen in Verbindung bringt wie beispielsweise einen Gerichtsgutachter. In einer Befragung eines anderen Gutachters vor Gericht am 09.05.2011 hat dieser auf die Frage des Gerichts, ob man von einem Wahn sprechen könne, wenn die Geschäfte seiner Ehefrau so abgelaufen seien wie von ihm behauptet, ausdrücklich erklärt: "Das kann man trotzdem. Das ist, worauf ich schon hingewiesen habe, der thematische Kern eines Wahnsystems, um den alles kreist. Diese Gedanken weiten sich jedoch dahingehend aus, dass er sich in vielfältiger Weise verfolgt fühlt, dass er gefoltert wird, dass sich gegen ihn alles verschworen hat.

Was bedeutet der Satz im Innenrevisionsbericht der Hypobank "Alle nachprüfbaren Vorwürfe Mollaths haben sich bestätigt"? 
In diesem Satz ist das wichtigste das Wort "nachprüfbar". Ausweislich des Revisionsberichts hat Herr Mollath strafrechtlich nur allgemeine, unkonkrete Behauptungen aufgestellt. Nur eine dieser Behauptungen hat sich mit Schwarzgeld befasst. Diese war aber nicht nachprüfbar und hat sich wie auch andere Behauptungen nicht bestätigt. Arbeitsrechtliche Verfehlungen wie Abwerbungen, Provisionsannahmen u.ä. haben sich wohl bestätigt. Soweit es um Steueransprüche ging, hat die Staatsanwaltschaft den Bericht den Finanzbehörden übermittelt. Übersicht: Sonderrevisionsbericht HVB vom 17. März 2003; hier: Zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse der Innenrevision der HVB aus ihrem Bericht und deren strafrechtliche Bewertung durch das StMJV [intern]

Warum hat die Staatsanwaltschaft aufgrund der Anzeige von Herrn Mollath nicht wegen Schwarzgeldverschiebungen ermittelt? 
Weil keine konkreten Behauptungen aufgestellt wurden, die den Verdacht einer Straftat begründet hätten. Herr Mollath legte kopierte Kontoauszüge und Überweisungsaufträge vor, ohne diese zu erläutern. Überweisungen in die Schweiz sind nicht strafbar. Strafbar ist das erst, wenn das Geld nicht versteuert wird. Dafür trug er keine Anhaltspunkte vor.

Hat die Staatsanwaltschaft Straftaten verjähren lassen? 
Nein. Im Jahr 2003 konnte die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln, weil sie aus der Anzeige von Herrn Mollath keine konkreten Anhaltspunkte für eine Straftat ersehen hat.

Wie kommt es, dass die Steuerbehörden jetzt zu Ergebnissen kommen? 
Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen den Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft, Ermittlungen zu beginnen und denen der Steuerbehörden: Die Steuerbehörden dürfen auch ohne Anhaltspunkte für Straftaten ermitteln, weil es bei ihnen erst einmal um die Steuerschuld geht. Die Staatsanwaltschaft hat den Bankbericht ja auch den Finanzbehörden übermittelt, weil sie den für eigene Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht nicht gesehen hat.

Hat die Ministerin den Rechtsausschuss umfassend informiert? 
Ja. Ihr Bericht liegt bei. Bericht Rechtsausschuss [intern]



 
Was ist an diesen Ausführungen im Detail zu beanstanden?
  1. "In einer Befragung eines anderen Gutachters vor Gericht am 09.05.2011 hat dieser auf die Frage des Gerichts, ob man von einem Wahn sprechen könne, wenn die Geschäfte seiner Ehefrau so abgelaufen seien wie von ihm behauptet, ausdrücklich erklärt: "Das kann man trotzdem." Das ist ein Problem auf der Ebene des Einzelfalles. Was ich hier vermisse ist eine Antwort zu der Frage, ob bzw. inwieweit der 'Wahnsinnige' denn auch gefährlich ist. Es mag ja sein, dass sich Gustl Mollath in einen Wahn hineingesteigert hat, der weit über die Fakten hinaus geht. Nur rechtfertigt das keine zwangsweise Unterbringung in der Psychiatrie. Die insoweit entscheidende Frage ist die nach seinem Gefährdungspotential für Dritte. (Die mag im Gutachten durchaus beantwortet sein; aber dazu hätte sich die Ministerin äußern müssen.)
  2. Zum Revisionsbericht der Hypovereinsbank (hier auf der Mollath-Seite): "In diesem Satz ist das wichtigste das Wort "nachprüfbar". Ausweislich des Revisionsberichts hat Herr Mollath strafrechtlich nur allgemeine, unkonkrete Behauptungen aufgestellt. Nur eine dieser Behauptungen hat sich mit Schwarzgeld befasst. Diese war aber nicht nachprüfbar und hat sich wie auch andere Behauptungen nicht bestätigt. Zu einer über Hr. Mollath eingegangen Vollmacht für eine Frau Emma K. [also bitte Frau Ministerin: ist DAS unkonkret?] wollte sie sich ebenfalls nicht äußern."  (S. 4) Zunächst einmal, liebe Beate Merk, sollten es Ihnen und Ihren Mitarbeiter bekannt sein, dass "nicht nachprüfbar" etwas völlig anders ist als "hat sich nicht bestätigt". Denn nur was nachgeprüft wurde, kann sich (nicht) bestätigt haben! Auch konkret stimmt Ihre Darstellung nicht: Mollath hatte lt. Prüfbericht (S. 3) u. a. behauptet, "Frau M. verwalte Schwarzgelder der Familie K. in der Schweiz". Das ist nicht allgemein und schon gar nicht "unkonkret". Das Ermittlungsergebnis dazu lautet: "..... Zum Thema 'Schweiz' verweigerte sie die Aussage" (S. 3). Mit anderen Worten: Es ist höchst wahrscheinlich, dass der Vorwurf von Mollath zutrifft (warum sonst hätte die Mitarbeiterin die Aussage verweigern sollen?). Die Richtigkeit der Beschuldigung hätte mithin (von den Finanzbehörden) geklärt werden müssen (und mutmaßlich sogar aufgeklärt werden können).
  3. (noch: Text Revisionsbericht; S. 4): "Frau M. wollte nicht ausschließen, dass es auch Bargeldbewegungen in die Schweiz gab. Angabegemäß [logo: Die Frau reitet sich doch nicht selber rein!] war das jedoch bei keinem von ihr betreuten Kunden der Fall." "Frau M. bestritt, jemals selbst Kurierfahrten in die Schweiz durchgeführt zu haben". Klar: was soll die Frau denn sonst sagen? Sich selbst ans Messer liefern? Jedenfalls liegt diesem Ermittlungsversuch der Innenrevision eine spezifische und konkrete Beschuldigung durch Gustl Mollath zu Grunde; nichts "allgemeines" und "unspezifisches". Aber klar: Wenn man Zweifler abbügeln will, dann reagiert ein Apparat so, wie in dem o. a. (lügenhaften) Statement zu beobachten. Dass 'Frau M. (Frau Mollath) die Erbschaft in der Schweiz' bestreitet (S. 4), ist ebenfalls erwartbar. Aber das kann ja wohl kein Grund für den Justizapparat oder die Finanzbehörden sein, insoweit nicht zu ermitteln, wenn der Ehemann der Erbin konkret einen solchen Sachverhalt mitteilt. Oder sind Sie anderer Meinung, liebe Frau Ministerin? Dann sollten Sie sich schnellstens einen anderen Job suchen! Die Revision bezweifelt die Angaben von Frau M. übrigens: "Seltsam ist in diesem Zusammenhang jedoch ...". (Was die  daran anschließende konkrete Sachverhaltsdarstellung bedeutet, erschließt sich mir nicht; aber jedenfalls ist der Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Frau M. semantisch eindeutig.)
  4. S. 6 Revisionsbericht (zusammenfassend, nicht wörtlich): 'Von 1996 - 2001 wurden Einzahlungen von ca. 400.000,- DM vorgenommen. Höhe der Beträge ist ungewöhnlich; Herkunft des Geldes angeblich aus der Erbschaft, aber nicht nachgewiesen'. Mit anderen Worten: Es spricht einiges dafür, dass Frau Mollath hier Einnahmen aus Provisionen ihrer Dienstleistungen für Steuerhinterzieher eingezahlt haben könte. Aber diesen Aspekt will Frau Merk, bzw. wollen ihre Beamten, offenkundig nicht sehen. "Insgesamt ist zu vermerken, dass sich Frau M. wenig kooperativ zeigte ...". Klar, dass die Innenrevision dann nichts ermitteln kann. Die Behörden haben aber weiter gehende Möglichkeiten.
  5. S. 7 Vorwurf: "Herrn D. genügen die Provisionen der Verwaltung der größten Schwarzgeldkonten in der Gruppe" [nach allem, was ich bis jetzt schon an KONKRETEN STRAFRECHTLICH RELEVANTEN Vorwürfen aus dem Revisionsbericht extrahiert habe frage ich mich, ob die Führungsebene des bayerischen Justizministeriums aus Legasthenikern besteht?] Herr D. leugnet natürlich, aber in einem Telefonat mit dem Bankhaus Leu stellt die Innenrevision fest, dass er von dort tatsächlich Provsionen erhalten hat. [Sie sehen, liebe Frau Ministerin: Wer lesen kann, ist deutlich im Vorteil!] Und dass der Herr D. Konten in der Schweiz unterhält, hat er erst geleugnet, aber dann doch eingeräumt. Ohne sich natürlich näher einzulassen und selbst zu beschuldigen. Und das soll kein Grund für Ermittlungen (ob der Staatsanwaltschaft oder der Finanzbehörden ist mir als Bürger egal), gewesen sein Frau Ministerin? (Klar, immer vorausgesetzt, die Behörden hätten diesen Bericht gehabt. Das war seinerzeit nicht der Fall; aber jedenfalls zeigt sich, dass Mollath entgegen den Behauptungen der Ministerin hinreichend konkrete Angaben gemacht hat, um die Innenrevision der Hypovereinsbank zu Ermittlungen zu veranlassen. Und für die Behörden sollen seine Angaben NICHT ausreichen? Wenn die bei der Bank nachgefragt hätten, hätten sie wahrscheinlich auch den Revisionsbericht schon damals erhalten, und damit eine noch breitere Ermittlungsbasis gehabt.
  6. Noch S. 7: Herr D. hat Sortengeschäft [Devisengeschäft] für eine Kundin ("allgemein bekannte Persönlichkeit") über 70.000,- Franken abgewickelt. Die wollte "persönlich nicht in Erscheinung treten, zumal es sich um Schwarzgeld handelte". Das interessiert Sie nicht, Frau Ministerin? Und auch nicht, dass Herr D. auf Wunsch der prominenten Kundin alte 1.000,- DM-Noten in Euro umgetauscht hat, weil diese prominente Dame keinesfalls in Erscheinung treten wollte? Dann sollten Sie wirklich schnellstens einen anderen Arbeitsplatz suchen! [Einer ordnungsgemäß arbeitenden Verwaltung muss es in diesem Zusammenhang auch absolut gleichgültig sein, ob dieser konkrete Sachverhalt von Hr. Mollath angezeigt wurde oder nicht; seine Schreiben an die Bank haben zur Untersuchung, und diese zur Aufdeckung geführt. Mithin haben sich seine Schwarzgeldvorwürfe auch insoweit, als sie nur pauschal erhoben hatte, in diesem Beispielfalle bestätigt. Anders gesagt: Die Strafanzeige war keine "heiße Luft", sondern da steckte erhebliche Substanz drin.]
  7. S. 9: "Herr E. kann sich mit Schweizer Geld trösten": Kein konkreter Schwarzgeldvorwurf, ok. Aber vor dem Hintergrund des Gesamtsystems hätte sich die Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörde das schon anschauen müssen, meinen Sie nicht, Frau Merk?
  8. S. 13: "Frau G. betreibe, wie seine Frau, die Schweizer Geschäfte": Klar, Geschäfte mit der Schweiz sind nicht per se illegal. Und ein konkreter Straftatverdacht wird hier auch nicht geäußert. Aber im vorliegenden Zusammenhang hätten die Behörden schon Veranlassung gehabt, näher hinzuschauen (wenn Sie damals den Revisionsbericht gehabt hätten, was natürlich nicht der Fall war), oder sind Sie anderer Meinung, Frau Merk? Es ist hier unerheblich, dass die Behörden den Bericht nicht hatten, sondern es geht darum, dass SIE gegenüber der Öffentlichkeit insinuieren: "Alles Mist, was der Mollath der Innenrevision der Hypovereinsbank geliefert hat". Und das ist schlicht wahrheitswidrig, Frau Ministerin!
  9. S. 15 "Anschuldigungen des Herrn Mollath bezüglich der 'schweizer Geschäfte' ": "Die  Anschuldigungen des Herrn Mollath klingen in Teilbereichen [sic!] zwar etwas [sic!] diffus, unzweifelhaft besitzt er jedoch Insiderwissen. Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt." Ach ja: und weil nicht ALLEs nachprüfbar war, ist Mollath ein Irrer und die Justiz muss sich nicht darum kümmern, wenn er eine Strafanzeige erstattet? Bescheidene Frage, liebe Frau Ministerin: Fühlen Sie sich gut? Halten Sie sich für einen normalen Menschen? ICH jedenfalls halte ihren ministerialen Schutzschildtext NICHT für normal; für mich ist jemand, der seine Organisation vor dem Hintergrund des völlig eindeutig im Kern Herrn M. bestätigenden Revisionsberichts in dieser miesen Weise verteidigen zu müssen glaubt, schon für eher transrational!
  10. S. 16 Revisionsbericht: "Allen Mitarbeitern waren viele und gravierende Verstöße" anzulasten, u. a. gegen das Geldwäschegesetz. Die "Schwarzgeldvorwürfe" waren also berechtigt, weit über die konkret von Mollath erhobenen Tatangaben hinaus. Aber was interessiert Sie bzw. Ihren Apparat schon das Gesetzgeschwätz, gell, Frau Merk?
  11. Text Ministeriumsinfo (s.o.): "Warum hat die Staatsanwaltschaft aufgrund der Anzeige von Herrn Mollath nicht wegen Schwarzgeldverschiebungen ermittelt?
    Weil keine konkreten Behauptungen aufgestellt wurden, die den Verdacht einer Straftat begründet hätten." Die Behauptung, dass Mollath keine "konkreten Behauptungen aufgestellt ... [hatte], die den Verdacht einer Straftat begründet hätten" ist schlicht und einfach falsch. Selbst wenn man akzeptiert (ich lasse das hier offen), dass die Angaben für Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht ausreichten, waren sie ja doch immerhin aus Sicht der StA konkret genug, um die Finanzbehörden einzuschalten. Warum DIE nicht tätig geworden sind: DAS hätte eine wirklich um Aufklärung bemühte Ministerin abklären müssen (auch wenn das natürlich in der Zuständigkeit des Finanzministeriums liegt). Dass sie insoweit nicht weiter nachgehakt hat, das muss ihr zum Vorwurf gemacht werden: Ist sie denn nicht daran interessiert, Steuerhinterziehungen aufzuklären? Oder eventuelle organisatorische Schwachstellen, ggf. auch in anderen Ministerien, zu finden, die eine Aufklärung seinerzeit verhindert haben? "Das ist nicht mein Bereich" wäre eine Ausrede, die ich persönlich von einer Ministerin nicht akzeptieren würde. Auf dieser Ebene muss man einfach gesamthaft denken, nicht organisationsegoistisch. Sonst ist man eine Fehlbesetzung. (Wenn sie nachgehakt hat, und wusste, aus welchem Grunde die Finanzbehörden nicht ermittelt haben, wäredas natürlich ganz schlimm. Aber das will ich ihr nicht unterstellen.)
  12. "Wie kommt es, dass die Steuerbehörden jetzt zu Ergebnissen kommen?
    Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen den Möglichkeiten der Staatsanwaltschaft, Ermittlungen zu beginnen und denen der Steuerbehörden: Die Steuerbehörden dürfen auch ohne Anhaltspunkte für Straftaten ermitteln, weil es bei ihnen erst einmal um die Steuerschuld geht. Die Staatsanwaltschaft hat den Bankbericht ja auch den Finanzbehörden übermittelt, weil sie den für eigene Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht nicht gesehen hat." Eben: Ein "vernetztes Denken" [Frederic Vester] hätte hier nicht jeden Punkt einzeln abgearbeitet, wie ein Roboter, sondern gefragt (s. a. Ziff. 11): "Was ist damals passiert, bzw. warum sind damals die Steuerbehörden NICHT aktiv geworden?" Wenn man schon sagt "Die Staatsanwaltschaft hat den Bankbericht ja auch den Finanzbehörden übermittelt", dann hätte man auch der sich zwingend aufdrängenden Frage nachgehen müssen: "Und? Was haben die Finanzbehörden daraufhin veranlasst, bzw. warum haben sie nichts unternommen?" Unabhängig davon beweist schon die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft die Vorgänge seinerzeit an die Finanzbehörden weitergeleitet hatte, dass die Strafanzeige keineswegs substanzlos gewesen sein kann. Dass die Ministerin diesen Umständen nicht nachgegangen ist, ist inakzeptabel! Und zwar sowohl aus Sicht des (in der Psychiatrie weggesperrten) Anzeigeerstatters wie nicht zuletzt aus Sicht des naiven Bürgers, der davon ausgeht, dass Behörden Straftaten aufklären, und nicht etwa die Aufklärung abblocken wollen.

 
Vom gleichen abwimmelden (Un-)Geist des "äh, der Fall schon wieder" ist auch der "Bericht der Bayerischen Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz zu dem Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger u.a. zu den Vorwürfen im Fall Mollath im Rechtsausschuss am 8. März 2012 (Lt-Drs. 16/10732)" beherrscht (hier auf der Ministeriumsseite) (meine Hervorhebungen):
 

Bei der Schilderung des Inhalts der 9-seitigen Strafanzeige Mollaths vom 09.12.2003 (S. 16 - 21 des ministeriellen Berichts vor dem Rechtsausschuss) unterschlägt die Ministerin, dass Mollath mindestens den folgenden Sachverhalt präzise dargelegt hatte (Bl. 2 der Strafanzeige):
"Meine Frau beerbte dann auch noch einen Kunden, (Name in der Online-Version gelöscht, aber in der Originalanzeige offenbar lesbar), der sich erhängte. Geboren (online gelöscht), gestorben (online gelöscht), wohnhaft (online gelöscht). Außer der offiziellen Erbschaft erbte sie noch dessen Schwarzgeldvermögen in der Schweiz bei der (online gelöscht) Zürich Kontoname Monster."
Das ist eine absolut konkrete Sachverhaltsdarstellung. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass Frau (damals noch:) Mollath auch für dieses Geld Erbschaftssteuer bezahlt hatte. Entweder die Staatsanwaltschaft oder aber die Finanzbehörden wären ganz unabhängig davon, ob das Geld auf dem 'Monster-Konto' versteuert war oder nicht ("Schwarzgeld"), verpflichtet gewesen, dieser Frage nachzugehen.

Äußerst misstrauisch bezüglich der Wahrheitsliebe der Justizministerin Merk bzw. ihres Bemühens um Sachverhaltsklärung macht mich die folgende Passage, in der sie zunächst aus der Strafanzeige von Mollath zitiert:
" 'Um mich unter Druck zusetzen nichts weiteres zu unternehmen, sorgte meine Frau … dafür das im Februar 2003 12 Polizisten mein Haus stürmten und von oben bis unten durchwühlten.'
Ende der Zitate. All das fließt auch in die Beurteilung ein, ob ein Anfangsverdacht für Straftaten zu bejahen ist. Auch hier hat Herr Mollath eine sehr eigene Sicht der Dinge. Fakt ist, dass nicht seine Frau die Polizei schickte. Die Polizei vollzog im Februar vielmehr einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Nürnberg."
Hier stellt Ministerin Merk nämlich einer vermutlich zutreffenden inhaltlichen Beurteilung des Beschuldigten (dass der Durchsuchungsbeschluss auf der Grundlage von Angaben seiner Ehefrau zustande gekommen ist) die rein formale (und insoweit natürlich zutreffende) Pseudoinformation entgegen, dass die Hausdurchsuchung aufgrund eines "Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Nürnberg" erfolgt sei.

In der Chronologie auf der Mollath-Seite heißt es:
"2003-01-02 Petra Mollath meldet der Polizei in Nürnberg-Ost, dass ihr Ehemann über scharfe Waffen ohne erforderliche Dokumente aus Erbschaft der Mutter verfüge."

Wenn diese Darstellung zutrifft (wovon ich ausgehe, denn sonst hätte die Ministerin doch wohl präzisiert, von wem die Anzeige kam), dann kann ich die einschlägige Sachverhaltsdarstellung der Ministerin gegenüber dem Rechtsausschuss nur als ein Täuschungsmanöver mittels Spitzfindigkeit bezeichnen.

 

Die o. a. Umstände erlauben es aus meiner Sicht (die aber nur auf einer relativ oberflächlichen Prüfung beruht) nicht, den Vorwurf einer vorsätzlichen Falschdarstellung gegenüber der Ministerin zu erheben. Ich kann weder ausschließen noch behaupten, dass hier vorsätzlich versucht wurde, einen Justizskandal zu vertuschen.

Definitiv kann aber gesagt werden, dass sie (oder die Beamten, die den Bericht für sie vorbereitet haben) zumindest mit dem Vorurteil "der Mollath lügt ja sowieso" an den Fall herangegangen sind.

Sie haben es zumindest grob fahrlässig unterlassen, einfache logische Überlegungen anzustellen, die sich schon einem juristischen Laien wie mir aufdrängen und die den Juristen im Ministerium geradezu in die Augen hätten springen müssen:

  • Trifft es zu, dass Mollaths Ehefrau hinter der ergebnislosen Hausdurchsuchung auf Schusswaffen stand?
  • Wenn ja: Wieso hat die Staatsanwaltschaft, die bekanntlich zu einer objektiven Ermittlung verpflichtet ist, dem Gericht diesen Sachverhalt verschwiegen, oder, wenn er offenbart wurde, wieso ist er in der Urteilsbegründung unberücksichtigt geblieben? Dass er in das Verfahren hätte eingeführt werden müssen liegt auf der Hand, denn selbstverständlich beeinträchtigt ein solcher Vorgang die Glaubwürdigkeit der sonstigen Aussagen der Ehefrau in erheblichem Maße. Die auf S. 17 der Urteilsbegründung vorgenommene Würdigung (die als Verhaltensbeobachtung in der Gerichtsverhandlung durchaus zutreffen mag) , wonach die Zeugin "ruhig, schlüssig und ohne jeden Belastungseifer" ausgesagt habe, wäre dadurch in ihrer positiven Wertigkeit infrage gestellt worden.
  • Wieso haben die Finanzbehörden nichts mehr veranlasst?
  • Die 9-seitige Strafanzeige vom 09.12.2003 ist insgesamt im Ton relativ nüchtern und außerordentlich materialreich. Es ist befremdlich, wie die Ministerin ein derart gehaltvolles Dokument zu diskreditieren versucht, indem sie beispielsweise bemäkelt: "Eingestreut werden immer wieder pauschale Formulierungen wie "Es wurde weiter verwaltet und hin und her geschoben, je nach Bedarf und Gusto" oder etwa "Die illegalen Geschäfte gehen aber weiter". Wenn DAS ein legitimer Grund für die Staatsanwaltschaft wäre, Strafanzeigen nicht nachzugehen, müsste die Berechtigung zur Anzeigeerstattung auf den Kreis der Juristen beschränkt werden; kein einfacher Bürger dürfte dann noch Anzeigen erstatten. Denn ich bin sicher dass die StA nicht allzu viele von Laien geschriebene Anzeigen erhält, die so materialreich und in der Summe sachlich und um Sachdienlichkeit bemüht sind wie dieses Schriftstück! In der Art, wie die Ministerin diese Strafanzeige beschreibt, äußert sich eine unglaubliche Arroganz. Möglicher Weise eher eine solche des Apparates als der Ministerin, aber das ist ja gerade ihre Aufgabe, die Interessen der Bürger zu vertreten und dem Eigenleben des Apparats entgegen zu treten! Und, wie gesagt: Warum hat die Ministerin bzw. ihr Apparat nicht geklärt, warum die Finanzbehörden nichts mehr unternommen haben?
  • Die inhaltlichen Anforderungen, welche die Ministerin an diese spezifische Strafanzeige stellen will, sind krass überzogen. Wenn folgende Sachverhaltsdarstellung für eine Strafanzeige unzureichend sein soll: "Von einem HVB-Mitarbeiter wird behauptet, er verwalte die größten Schwarzgeldkonten. Sein - ich zitiere "offizielles Verwaltungsvolumen bei der HVB belief sich auf über 150 Millionen DM". Auch hier folgt aber keine konrete Darlegung, dass es sich tatsächlich um nicht versteuerte Anlegergelder handelt, wie sich die 150 Millionen DM zusammensetzen, von wem sie stammen, auf welchen Konten sie lagern und dass die Zinsen nicht versteuert wurden" dann kann frage ich mich, welche Aufgabenverteilung denn überhaupt in den Augen der Ministerin zwischen einem Anzeigeerstatter und einer Staatsanwaltschaft besteht, bzw. welche Ermittlungen eine Staatsanwaltschaft noch durchführen soll, wenn ihr schon im Rahmen der Strafanzeige sämtliche Fakten auf einem silbernen Tablett serviert werden müssen?
  • Wieso will die Ministerium bzw. das Ministerium nicht erkennen, dass beispielsweise die Versteuerung des in der Schweiz liegenden Teils der Erbschaftsgelder durch die Ehefrau hätte geprüft werden müssen, und zwar unabhängig davon, ob diese Gelder versteuert worden waren oder nicht? Das wäre jedenfalls für die Finanzbehörden auch sehr leicht nachprüfbar gewesen, denn denen liegt schließlich die Erbschaftssteuererklärung vor.
  • Die Behauptung der Ministerin über den Revisionsbericht der Hypovereinsbank (hier auf der Mollath-Webseite verfügbar) "Der Bericht bestätigt jedoch gerade nicht den Verdacht, dass diese Praxis nach 1998 weitergeführt wurde, oder dass Wertpapiere oder Bargeld von Mitarbeitern der Bank persönlich in die Schweiz gebracht worden sind" ist wahrheitswidrig. Auf S. 2 dieses Berichts ist zu lesen: "Es liegt die Vermutung nahe [! also nicht etwa: "es könnte sein"!], dass von einzelnen Mitarbeitern entgegen der offiziellen Weisung diese 'Auftragsübermittlung' weitergeführt wurde. Davon abgesehen, hatte der Anzeigeerstatter ja gerade darauf hingewiesen, dass seine Ehefrau die Geschäfte mehr und mehr auf eigene Faust ("eigene Kappe") abwickelt, und sogar arbeitsvertragswidrig hinter dem Rücken der Bank. Logisch, dass der Revisionsbericht keine Auskunft über diese Aktivitäten geben kann!

Bei aller Reserve kann man sich freilich dem Schlussargument der Ministerin nicht ganz verschließen:
"Wenn zwei bayerische Landgerichte, das Oberlandesgericht Bamberg und der Bundesgerichtshof sowie drei erfahrene forensische Psychiater - unter anderem der Direktor des Instituts der Forensischen Psychiatrie der Charité in Berlin - der Auffassung sind, dass bei Herrn Mollath, die gesetzlichen Voraussetzungen einer Unterbringung bzw. deren Fortdauer vorliegen, dann gibt es drei Möglichkeiten: entweder Gerichte und Sachverständige stecken alle unter einer Decke, um angebliche Schwarzgeldverschieber zu schützen oder sie alle liegen falsch und nur Herr Mollath liegt richtig oder es liegt schlicht daran, dass Herr Mollath immer noch in die Psychiatrie gehört, weil er schwere Straftaten begangen hat und weiterhin allgemeingefährlich ist. Es wird Sie nicht überraschen, dass ich die Variante 3 für die richtige Antwort halte."

Dennoch: Auch und gerade jemand, der gelegentlich einen leicht beschädigten Eindruck macht, hat einen (ganz besonderen) Anspruch darauf, dass man sich sorgfältig mit seinen Ansprüchen und Anliegen auseinandersetzt und ihn nicht gleich als Irren abbügelt: "Bear with me", wie es im Englischen heißt: Haben Sie etwas Geduld mit mir. Das ist die implizite Forderung, mit der ein solcher Mensch an uns herantritt. Ein großer Justizskandal, zumindest einer, bei dem Fäden außerhalb des Nürnberger Raumes gezogen wurden, mag hier nicht vorliegen. Ein kleiner Skandal, eine Manipulation durch direkte Beziehungen von Tätern oder deren Anwälten zum Gericht, insbesondere im Zusammenhang mit dem erstinstanzlichen Urteil vom 08.08.06 und mit der Unterdrückung der Nachforschungen der Finanzbehörden, liegt nach aktuellem Sachstand durchaus im Bereich des Möglichen; diese Frage muss, soweit möglich, aufgeklärt werden.
Aber die Art, wie die Ministerium bzw. ihre Fachbeamten mit dem Vorgang umgegangen sind, war von oben herab, arrogant - und nicht zuletzt auch ausgesprochen nachlässig. Das ist extrem unbefriedigend; diese Einstellung gegenüber dem Bürger muss sich - unter dieser Ministerin oder, wenn sie dazu nicht willens oder in der Lage ist, unter neuer Leitung ändern!
 
 


Insgesamt hat der Vorgang mindestens -3- Dimensionen:  

 

I. Möglicher Weise skandalöse Strafvereitelung im Amt durch den erstinstanzlichen Richter (s. o. Nürnberger Zeitung usw.) (“Justizskandal”)


II. Problem der Verhältnismäßigkeit beim Wegschließen dieses und allgemein von psychisch Erkrankten. Das will ich hier nicht in allen Einzelheiten diskutieren; ich verweise auf
  • den Artikel "Die Psychiatrie, der dunkle Ort des Rechts" von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 27.11.2012 sowie auf
  • die Blogpostings (im Blog des bekannten juristischen Beck-Verlages) von Prof. Dr. Henning Ernst Müller: "Mollath - was sind die Fehler der bayerischen Justiz?" vom 14./21.11.2012 und "Fall Mollath – wie geht es weiter?http://blog.beck.de/2012/11/29/fall-mollath-wie-geht-es-weiter" vom 29.11.2012. (Auch viele Leserkommentare sind interessant und bringen vor allem weitere Links.)
  • Die Menschenrechtsbeauftragte der Bayerischen Landesärztekammer, Frau Dr. Maria Fick, schrieb dazu am 29.10.2012 an die Bayerische Justizministerin Frau Dr. Merk (veröffentlicht auf der Webseite gustl-for-help; meine Hervorhebung): "Eine anhaltende Gemeingefährlichkeit konnte von verschiedenen Medizinern und Juristen und auch von mir nicht festgestellt werden. Wenn eine Gemeingefährlichkeit mit Reifenstechen und Autoverkratzen mit einem unbestimmt langfristigen Freiheitsentzug geahndet wird, versteht diese Entscheidung kein juristischer Laie mehr."
  • In der Tat: Wenn man liest, wie der Bundesgerichtshof etwa den (wenn auch Jugendlichen) Hamburger Totschläger Onur K. mit Samthandschuhen angefasst hat (BILD 06.12.11; im Hamburger Abendblatt vom 8.12.11 rechtfertigt ein Kriminologe die Entscheidung damit, dass man mit solcher Milde zukünftige Straftaten vermeiden könne; den "Erfolg" kann man in der BILD vom 01.12.12 nachlesen: "23. Juni 2012, kurz vor 1 Uhr morgens: Sarah S. (22) und ihr Freund Ole-Björn K. (32) sind nur noch etwa 30 Meter von zu Hause entfernt, als sie in der Mannesallee Onur K. und zwei Kumpanen (heute 18 und 20) begegnen. Ohne ersichtlichen Grund, so die Anklage, schlägt und tritt das Trio auf die beiden ein."), oder wenn man - immer wieder - von der nachsichtigen Berliner Justiz erfährt, die ihre Aufgabe eher im Schutz der Täter als im Schutz der Gesellschaft gegen Straftäter zu sehen scheint, muss man sich über den vorliegende Fall empören. Hier wird eine "Gefahr" konstruiert, nur weil jemand psychisch erkrankt ist (das scheint Mollath ja tatsächlich zu sein) und weil er vor langer Zeit möglicher Weise (die Taten wurden zwar rechtskräftig festgestellt, die Beweislage war aber eher dünn) gewalttätig geworden ist, wobei die Folgen seiner Gewalttaten (2001 Ehefrau einmal geschlagen - aber nicht zusammengeschlagen! - und gebissen, angeblich auch bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt; 2004/2005 zahlreiche Pkw-Reifen zerstochen) im Vergleich zu Totschlägen doch weit abfallen. Und sie liegen eben schon lange zurück.
  • Zwischendurch war Gustl Mollath sogar ca. 1/2 Jahr in Freiheit, ohne dass es zu weiteren Zwischenfällen gekommen wäre. Chronologie (meine Hervorhebung): "2006-02-01 Das Landgericht Nürnberg-Fürth erlässt (sechs Monate nach der Gutachtenerstellung – bei einem angeblich gemeingefährlichem Mann) einen einstweiligen Unterbringungsbeschluss für ein psychiatrisches Krankenhaus: "Die einstweilige Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet. (..) Die dringenden Gründe für die einstweilige Unterbringung ergeben sich aus dem vorläufigen Gutachten des Sachverständigen Dr. Leipziger vom 25.07.2005. (..) Der Angeklagte ist auch für die Allgemeinheit gefährlich."

III. Arroganz, Starrsinn ("Rigidität" wurde übrigens bei Mollath als eines der psychischen Krankheitssymptome gewertet!) und mangelnder Aufklärungswille der Behörden (hier konkret zu verantworten von Justizministerin Beate Merk).
Darüber habe ich oben geschrieben, und das ist, wie gesagt, nicht nur aus der Perspektive des Gustl Mollath unbefriedigend, das ist auch vom sozusagen "Managerstandpunkt" ein inakzeptables Verhalten der Ministerin. Es gibt ja doch einige Hinweise, dass da nicht alles sauber gelaufen sein könnte. Als Chefin muss die Ministerin zwar einerseits natürlich ihren Laden gegen unberechtigte Anwürfe verteidigen (also Stehvermögen beweisen). Aber Ungereimtheiten darf ein(e) Minister(in), wie auch jede andere Führungskraft (auch im Ministerium!), innerorganisatorisch nicht akzeptieren, sonst tanzen früher oder später die Mäuse. Wenn die Mitarbeiter sehen, dass Korruption oder Gefälligkeiten für gesellschaftlich hochstehende Persönlichkeiten ungeahndet bleiben und die Spitze keine Aufklärung betreibt, dann breitet sich so etwas aus.
Das ist, neben der individuellen Dimension, der eigentlich noch viel wichtigere gesellschaftliche Aspekt.



Ein möglicher 4. Punkt wäre natürlich, ob auch bei der weiteren Unterbringung von Gustl Mollath finstere gesellschaftliche Mächte am Werk waren. Angesichts der Prüfungen durch verschiedene Gerichte und Psychiater würde ich das eher bezweifeln; Verschwörungstheorien mag ich generell nicht besonders.
 
 

P. S.:
Ich selber wollte schon immer mal eine Klapsmühle von innen sehen. Vielleicht schenkt mir die bayerische Justiz auf der Grundlage meines vorliegenden Blog-Eintrages (und mithilfe eines Gutachtens einer psychiatrischen Ferndiagnose) jetzt ein Gratis-Ticket?

(Zur Ehrenrettung der Psychiatrie muss allerdings gesagt werden, dass es dort nicht nur bedenkenlose Burschen gibt, sondern auch verantwortungsbewusste Ärzte. So z. B. Dr. med. Friedrich Weinberger und Prof. Dr. med. Klemens Dieckhöfer, die sich sehr für den Internierten engagieren.)
 


Dieser Eintrag darf von jedermann frei verbreitet werden; um Quellenangabe, bzw. im Internet um Verlinkung, wird gebeten.


Nachträge 02.12.2012
Über den Blott von Prof. Müller komme ich zu diesem Blott einer Gabriele Wolff. Ich selber habe ihn vorerst nur angelesen; er scheint sich besonders auf die psychologische Dimension zu konzentrieren und sehr interessant zu sein.

Das Video des SWR-Interview mit Justizministerin Beate Merk ist auch bei Youtube online. Da die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ihre Beiträge m. W. nur für eine begrenzte Zeit ins Netz stellen dürfen, verlinke ich es hier:



 
Nachtrag 05.12.2012
Unter der Überschrift "Angst vorm Kuckucksnest" tritt die Süddeutsche Zeitung am 04.12.2012 (im Ergebnis) gewissen Übertreibungstendenzen in der öffentlichen Debatte über den Fall Mollath entgegen: "Manche Studien lassen vermuten, dass unsichere Experten im Zweifel vorsorglich für das Wegschließen plädieren. Stichproben zeigen, dass viele Gutachten noch nicht mal den Mindeststandards genügen. Offenbar fehlt es in Deutschland immer noch an erfahrenen Forensikern. Dennoch muss ein unbescholtener Bürger nicht befürchten, dass er plötzlich hinter den Gittern der Maßregelklinik landet. Und schon gar nicht sollte er sich vor einem Aufenthalt in der psychiatrischen Station eines Allgemeinkrankenhauses fürchten."
 
 
Nachtrag 13.12.2012
Bei Spiegel Online berichtet heute Beate Lakotta, "Warum der Justizskandal doch keiner ist". Darin behandelt sie u. a. folgende Fragen:
 
1) Die scheinbare Ungereimtheit um das ärztliche Attest, dass erst lange nach dem Vorfall die Verletzungen der Ehefrau bescheinigt hatte: "Laut Attest findet sich Gustl Mollaths Frau Petra am 14. August 2001 zur Untersuchung ein. Aber nicht Madeleine R. führt diese durch, sondern ihr Sohn Markus, ebenfalls Arzt, der zu der Zeit als Assistent in der Praxis arbeitet. Das Attest trägt deshalb den Stempel der Praxis mit seiner Unterschrift. Als Petra Mollath sich ein Jahr später im Zuge der Trennung entschließt, ihren Mann wegen Körperverletzung anzuzeigen und den Arzt um ein entsprechendes Attest bittet, stützt er sich auf seine Aufzeichnungen: "Die bei uns durchgeführte Untersuchung am 14.08.01 um 11:30 zeigte folgende Befunde: Prellmarke und Hämatom ..." Okay; das erscheint plausibel. Selbstverständlich kann ein Arzt auch später bescheinigen, was er vor längerer Zeit festgestellt und (heutzutage) in seinem Computer gespeichert hat. Die Tat als solche erscheint damit glaubhaft.
 
2) Ich glaube auch, dass Mollath tatsächlich die Reifen zerstochen hat. Insoweit heißt es in dem Artikel: "Am Silvestertag 2004 nimmt er das Recht selbst in die Hand, so stellt es später das Landgericht Nürnberg fest: Er beginnt, Reifen zu zerstechen. Opfer werden Personen, die er verdächtigt, mit seiner Frau im Bunde zu sein: der Gerichtsvollzieher, Psychiater, Scheidungsanwälte seiner Frau, ein Transportunternehmer. Am Ende kommt eine Serie von 129 Reifen zusammen. Die Polizei braucht nach dem Täter nicht lange suchen: In einem Brief an eines seiner Opfer nennt Mollath die Namen aller anderen Geschädigten und beschreibt ihre Verbindung zu den Schwarzgeldgeschäften. Mollath kennt sich aus mit Reifen. Er zersticht sie auf eine Weise, dass die Luft nicht sofort entweicht, sondern erst beim Fahren. Einigen Fahrern passiert dies auf der Autobahn, bei hohem Tempo, reine Glückssache, dass niemand zu Schaden kam."
 
3) "Mollath lebt noch immer im Wahn, es finde ein 'Vernichtungsfeldzug' gegen ihn statt, gegen den er sich wehren müsse. ..... Es gibt Menschen, die auch heute noch Angst vor Gustl Mollath haben."
 
Es ist also für mich KEIN Skandal, dass Mollath wegen der o. a. Taten (im Ergebnis gewissermaßen) "verurteilt" wurde. Es ist auch kein Justizskandal, dass er weggesperrt wurde. Dennoch bleibt es von den gesetzlichen Regelungen her (im Unterschied zur konkreten Vefahrensweise der gesetzesgebundenen Justiz im vorliegenden Falle!) extrem unbefriedigend, dass einerseits bösartige Kriminelle frei herumlaufen (s. o. das Beispiel), und andererseits ein Gustl Mollath in der Psychiatrie festgehalten wird, bei es dem für mich nach wie vor in höchstem Maße zweifelhaft ist, dass er erneut Menschen angreifen würde. Dass Mollath in einem Wahn lebt (was ich durchaus glaube) und dass Menschen Angst vor ihm haben (was ich ebenfalls glaube), sagt nichts über seine objektive Gefährlichkeit aus.
 
Zugegeben: anfänglich habe auch ich mich von der öffentlichen Empörungswelle mitreißen lassen und an einen "Justizskandal" geglaubt. Aber im Laufe meiner intensiveren Beschäftigung mit dem Vorgang bin ich davon abgerückt und zu einer ausgewogeneren Meinungsbildung gelangt; insoweit fühle ich mich durch den SPON-Artikel nicht widerlegt, sondern bestätigt:
Mollath ist eine problematische Persönlichkeit. Aber dass akut eine konkrete Gefahr für bestimmte Personen von ihm ausgehen würde, kann ich nicht erkennen. Und im Verhältnis zu anderen Fällen (vgl. oben das Beispiel des Hamburger Totschlägers) erscheint es mir nach wie vor unverhältnismäßig, Mollath weiterhin in der Psychiatrie festzuhalten.
Was schließlich die Schwarzgeldvorwürfe angeht wäre es auf jeden Fall angemessen gewesen, wenn die Behörden - vielleicht nicht die Staatsanwaltschaft, aber doch die Finanzbehörden, seinerzeit Ermittlungen durchgeführt hätten. Das 106-Seiten-Schreiben, das auf der Mollath-Webseite nicht veröffentlicht ist, mag ja ein ziemlich krauses Produkt gewesen sein. Aber die 9-seitige Anzeige (s. o.) war relativ vernünftig und relativ konkret. Es kommt auch nicht darauf an, dass es angeblich "bislang ... keinen Beweis dafür [gibt], dass Petra Mollath als Angestellte der HypoVereinsbank in Schwarzgeldgeschäfte und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verstrickt war". Zumindest ist bei ihr eine Hinterziehung von Erbschaftssteuer (s. o.) zu vermuten. Und bei zahlreichen anderen Personen tatsächlich Steuerhinterziehung.
Jedenfalls: Die Frage einer Gefährlichkeit Mollaths und die Frage, ob seinen Anschuldigungen wg. Steuerhinterziehung ein substantieller Kern zu Grunde liegt, sind zwei Paar Schuhe. Aus diesem Grunde hatte ich oben ja auch darauf hingewiesen, dass der Fall mehrere verschiedene Dimensionen hat, die man trennen und jede für sich untersuchen muss, um zu den jeweils angemessenen Bewertungen zu kommen. "Eine" Bewertung gibt es eben nicht; das macht leider auch die SPON-Journalistin Beate Lakotta nicht hinreichend deutlich.
 
 
 

ceterum censeo
Die Steuertöpfe quellen über -
Doch für Verkehr und Bildung ist kein Geld mehr über?
Kein deutsches Geld für Eurozone:
Wir leben besser "Eurotz-ohne"!

Textstand vom 14.12.2012. Gesamtübersicht der Blog-Einträge Blotts) auf meiner Webseite http://www.beltwild.de/drusenreich_eins.htm. Für Paperblog-Leser: Die Original-Artikel in meinem Blog werden später z. T. aktualisiert bzw. geändert.

4 Kommentare:

  1. Hier nur zwei kurze ergänzende Bemerkungen anläßlich des bayrischen Justizfalls Mollath:

    1). Kritiken an forensischer und Gerichtspsychologie/psychiatrie und ihren wissenschaftsfernen Grundlagen gibt’s auch nicht erst seit gestern Mittag: z.B. aus den letzten zehn Jahren von W. Rasch („Gefährliche Psychiatrie“ 2002), S. Rückert („Unecht im Namen des Volkes“ 2006), W. R. Albrecht („Justizskandal Psychiatrie“ 2007; „Psychologie ohne Logos“ 2009).

    2) ein rechtswissenschaftlicher Hinweis im Anschluß an Egon Schneider[1]: wenn ein Gerichtsgutachten wie im hier diskutierten politischen Justizfall als Grundlage für´s Wegsperren falsifiziert wurde, ist kein weiteres nötig, vielmehr sind in diesem Fall Weggesperrte freizulassen. Alles Andere, angeblich nötige Zweit- und sonstige Gutachten eingeschlossen, ist rational nicht vertretbar und geht wieder in die (wie ich das auch nicht erst seit vorgestern Morgen nenne) Justizfalle.

    [1] http://duckhome.de/tb/archives/9816-LOGIK-FUER-JURISTEN.html

    Mit freundlichem Gruß
    Richard Albrecht
    http://eingreifendes-denken.net

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  2. Vielen Dank Herr Albrecht;
    hatte auch Ihren Leserkommentar im Blog von Prof. Müller bereits gelesen!

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  3. "Irre(n) sind(ist) menschlich. Aber warum kommt Gustl Mollath für einmalige Gewalttätigkeit und bloßes Reifenstechen (beides vor langer Zeit) dauerhaft in die Klapse, während weltweit weitaus gefährlichere Irre (und Verbrecher) frei herumlaufen?"

    1. Nichts davon ist bewiesen, die Vorwürfe wirken bei näherer Betrachtung vielmehr konstruiert.

    2. Ihre Frage ist ansonsten berechtigt: Als ei 18-jähriger Neonazi eine in einem Zelt schlafende 12-Jährige mit Spatenschlägen auf den Kopf fast umgebracht hatte (war längere Zeit im Koma), befanden Gutachter und Richter ihn für voll schuldfähig. Als ein pensionierter Strafvollzugsbeamter, der in seinem Haus ein Hitler-Altar-Zimmer pflegte, nur aufgrund von Ladehemmungen seiner
    Maschinenpistole daran gescheitert war, über 30 (!) Mitglieder der Jehovas Zeugen zu ermorden, befand man auch ihn für voll schuldfähig:

    http://die-volkszeitung.de/fremde-medien/horst-jehovas-zeugen/horst-a-01.php

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