Donnerstag, 9. Oktober 2014

Wie der ZEIT-€-Fanatiker Mark Schieritz einen 2,5-Milliarden-Raubzug am deutschen Steuerzahler verteidigt


Die FMS Wertmanagement AöR (eine "Teilrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts") (Homepage;   Wikipedia) ist die Abwicklungsbank (Bad Bank) der früheren Hypo Real Estate Holding (HRE).
Nach einem Bericht der FAZ hatte die FMS im Jahr 2012 Griechenland und Hedgefonds freiwillig gut 2,5 Milliarden Euro "geschenkt".

 
Dieser Sachverhalt erfüllt in meinen Augen den Straftatbestand der Untreue; daher hatte ich mit E-Mail vom 13.09.2014 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München erstattet. Den Text der Anzeige sowie weitere Anmerkungen zum Sachverhalt und insbesondere zur strafrechtlichen Bewertung habe ich im Blott "Strafanzeige: 2,5 Milliarden € deutsche Steuergelder an Griechenland und Hedgefonds verschenkt!" publiziert.

Trotz Mailerinnerung vom 02.10.2014 liegt mir noch immer kein Az. des Ermittlungsverfahrens vor. Immerhin weiß ich mittlerweile aus der Presse, dass ein solches Verfahren läuft (und dass auch andere Mitbürger Strafanzeigen erstattet hatten).
 
Eine ganze Reihe von Medien hat, jedenfalls in den Online-Ausgaben, am 08.10.2014 einen dpa-Bericht mit der Überschrift "Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bad Bank der HRE" veröffentlicht. (Beispiele: Augsburger Allgemeine, Kieler Nachrichten, Süddeutsche Zeitung.) Es handelt sich um eine Vorabmeldung der ZEIT zu einem Artikel, der heute in der Druckausgabe dieser Wochenschrift erschienen ist. (Wenn ich den habe, werde ich ihn ggf. hier ebenfalls kommentieren.)
 
 
Folgender Sachverhalt lag zugrunde:
 
Die "freiwillige" Umschuldung Griechenlands im März 2012 zu Lasten der Banken erfolgte lediglich für die nach griechischem Recht begebenen Anleihen.
(So ganz freiwillig war das nicht; im Wikipedia-Stichwort "Kreditereignis" erfahren wir nämlich: "... Verabschiedung eines griechischen Gesetzes, welches der griechischen Regierung das Recht gibt, die Rechte der Anleiheinhaber von griechischen Staatspapieren auf Erhalt von Zahlungen aus den Papieren zu begrenzen. Grund für die Verabschiedung des Gesetzes war, dass nur 83,5 % - statt der erforderlichen 90 % - der privaten Anleihegläubiger mit einem Schuldenschnitt einverstanden waren".)
(Die Konditionen der Umschuldungsaktion waren insofern etwas unübersichtlich, als die Anleihenbesitzer verschiedene neue Anleihen sowie Bargeld erhielten; vgl. etwa den SPON- Artikel "Neue Anleihen und Bargeld: So funktioniert der Schuldenschnitt" vom 09.03.2012 oder diesen Bericht der WELT. Im Gesamtergebnis lief die Aktion aber auf einen Schuldenschnitt von mehr als 50% hinaus. Weil die neuen Anleihen zudem niedriger verzinst sind, wird der wirtschaftliche Gesamtverlust sogar auf ca. 75% geschätzt.)

Ein kleinerer Teil der Anleihen war nach ausländischem Recht (unterschiedlicher Staaten, nicht nur GB; dazu hier) ausgegeben worden; für diese galt die internationale Vereinbarung nicht.
 
FAZ.net berichtete am 12.03.2012 unter "Griechenland Die größte Umschuldung der Nachkriegszeit" (meine Hervorhebungen):
"Der größte Teil der privaten Gläubiger wird über die von der griechischen Regierung eingeführten Zwangsklauseln gezwungen. Davon sind die nach griechischem Recht begebenen Anleihen betroffen, auf die 86 Prozent der von privaten Gläubigern gehaltenen Titel entfallen. Auf Basis des Nennwerts beläuft sich das Volumen auf 206 Milliarden Euro. Die restlichen 29 Milliarden Euro sind Anleihen, die nach britischem Recht begeben worden sind. Hier haben private Anleger 20 Milliarden Euro angedient. Die noch unwilligen Gläubiger können bis zum 23. März entscheiden."
[Hier wird der Wert der Anleihen nach britischem Recht mit 30 Mrd. € beziffert; in etwa stimmt also der Betrag.]
 
Bereits am 25.02.2012 hatte FAZ.net unter "Der Zwang zur Umschuldung ist rechtlich zweifelhaft" über den vorgesehenen Umtausch berichtet, und zu einem vom FAZ-Autor mit zusammenfassenden deutschen Übersetzungen versehenen einschlägigen (englischsprachigen) Dokument der griechischen Regierung verlinkt. Dort wird unmissverständlich zwischen Anleihen nach griechischem Recht unterschieden (und die Summe angegeben, die seinerzeit in dieser Kategorie ausstand, nämlich 206 Milliarden € - S. 1 Abs. 1) ..... :
 ..... sowie Anleihen nach ausländischem Recht (S. 2): 
Die FAZ kommentiert den entsprechenden Passus (S. 2,  Absatz 1, letzter Satz) zwar "Ein kleiner Teil steht zum Beispiel unter britischem Recht. Diese Anleihen werden mit in den Tausch einbezogen."
Im Original lautet er freilich (Hervorhebung von mir):
"The Republic will also separately solicit consents in favor of equivalent amendments from the holders of its foreign-law governed bonds and its foreign-law guaranteed bonds in accordance with the terms of those bonds".
Also auf Deutsch etwa:
"Griechenland wird den Besitzern von Anleihen, die nach ausländischem Recht begeben oder garantiert wurden, ein entsprechendes Umtauschangebot in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Anleihen machen."
Der Unterschied lag, wenn ich das recht verstehe, wohl darin, dass bei Anleihen nach griechischem Recht eine niedrigere (vom Parlament auf 2/3 herabgesetzte) Zustimmungsquote der Gläubiger zu einem Schuldenverzicht erforderlich war, um diesen für alle verbindlich zu machen.
Bei Anleihen nach ausländischem Recht lag diese Quote höher.

 
Daraus wird klar, dass für DIESE Anleihen keine Umtauschpflicht bestand (und dieses Umtauschangebot gar nicht galt).
Im FAZ-Artikel vom 25.02.2012 schrieb der Verfasser Patrick Bernau allerdings:
"Freiwillig ist der Umtausch nicht. Das griechische Parlament hat vergangene Woche ein Gesetz beschlossen, das einen Zwang möglich macht - auch für Anleihen unter griechischem Recht, die diese Möglichkeit bisher nicht vorsahen. Für die wenigen Anleihen nach britischem Recht gab es diese Klausel bereits - jetzt können also fast alle griechischen Anleihen per Zwang getauscht werden."


Den letzten Satz halte ich jedoch für unzutreffend. Jedenfalls heißt es in dem Artikel "Griechenland: Cleary, Allen & Overy und White & Case begleiten Schuldenschnitt" auf der Webseite "juve" vom 22.03.2012 eindeutig:

"Betroffen waren nur nach griechischem Recht begebene Anleihen. Staatspapiere im Wert von weiteren 30 Milliarden Euro stehen unter britischem Recht."

Präziser ist wohl die folgende Information aus dem Artikel "Hedgefonds: Entschuldung mit juristischem Nachspiel" von Günter Heismann in der WirtschaftsWoche vom 19.03.2013 (meine Hervorhebungen):
"Das umstrittene Umschuldungsverfahren betrifft allerdings nur Anleihen, die nach griechischem Recht begeben worden sind. Insgesamt sind das Bonds mit einem Nominalwert von 177 Milliarden Euro. Weitere Titel über 29 Milliarden Euro hat Athen allerdings im Ausland emittiert, etwa in der Schweiz, in Großbritannien oder Luxemburg. Diese Anleihen unterliegen dem Recht der jeweiligen Länder und notieren deshalb deutlich höher als in Athen begebene Bonds. Hier können Anleger bis zum 23. März prüfen, ob sie auf das Tauschangebot der griechischen Regierung eingehen. Bisher haben sich erst rund 70 Prozent der Investoren für den Schuldentausch entschieden. Notwendig wäre aber ein Quorum von 75 Prozent, das zudem für jeden einzelnen Bond erreicht werden müsste."

Wie die Umschuldungsaktion am Ende ausgegangen ist entnehme ich dem Papier "
Life after Debt. The Greek PSI and its aftermath" von Miranda Xafa ("CEO of E.F. Consulting Ltd and a former member of the IMF Executive Board", also einer früheren Führungskraft im Internationalen Währungsfonds), wohl vom Dezember 2012 (S. 7 pdf-Dokument; paginierte S. 87 aus einem offenbar vierteljährlich erscheinenden Magazin in der Ausgabe Jan. - März 2013) (meine Hervorhebungen):
"Outstanding bonds of €205 billion with maturities out to 2057 were subject to restructuring, of which €177 billion were government bonds issued under Greek law while the remaining €28 Billion [oben war in anderen Quellen von 30 oder 29 Milliarden die Rede gewesen, hier nur noch von 28 Milliarden; die Differenz kann ich nicht aufklären, sie tut aber letzlich nichts zur Sache] were bonds issued or guaranteed by Greece under the laws of foreign jurisdictions. All €177 billion of Greek law bonds and €21 billion of the foreign law bonds (75% of the total) were tendered in the debt exchange, after CACs [collective action clauses = Regelungen, nach denen eine qualifizierte Gläubigermehrheit einen Schuldenerlass mit Gültigkeit für alle Inhaber der jeweiligen Anleihen aussprechen kann] were retrofitted in the Greek law bonds and activated. Overall, the aggregate principal amount tendered was €198 billion, while €7 billion remained in the hands of holdout creditors who hoped to be repaid in full under the threat of triggering cross-default clauses included in foreign law bonds and thus causing a disorderly default."

Also: Von (lt. dieser Quelle) 28 Mrd. Griechenland-Anleihen nach ausländischem Recht wurden (offenbar freiwillig) 21 Milliarden = 75% zur Umschuldung (mit entsprechenden Verlusten) eingereicht, und 7 Milliarden sind in den Händen von hartnäckigeren Gläubigern geblieben. (Sollten die Gesamtanleihen doch mehr als 28 Mrd. gewesen sein, läge der Prozentsatz der umgeschuldeten Anleihen noch niedriger als 75%.)
Das Druckmittel, um Griechenland zur vollen Auszahlung zu zwingen, waren "cross-default" Klauseln, nach denen eine Zahlungsverweigerung bei einer Anleihe eine ungeordnete griechische Insolvenz zur Folge gehabt hätte. (
Hier erfahren wir noch von einem weiteren Druckmittel: "In addition, English law-governed bonds issued after 2004 contain a collective action clause (CAC), which permits holders of a specified percentage of the principal amount of bonds to declare a default and accelerate the maturity date of the bonds upon the occurrence of an event of default.")

Es war auch damals schon völlig klar, dass die Staaten der Eurozone und der IWF, die Griechenland stützten, keine griechische Insolvenz wollten, und dass sie ggf. Griechenland auch die erforderlichen Mittel geben würden, um diejenigen Anleihen, bei denen das Land keinen (teilweisen) Schuldenerlass erzwingen konnte, voll zu bedienen.
Dafür stand aus Sicht der Euro-Retter zu viel auf dem Spiel, und dafür hatten sie bereits zu viel Geld in die "Griechenland-Rettung" investiert, als dass sie diese an (im Verhältnis) "lumpigen" 21 Milliarden Euro hätten scheitern lassen können.

Dem entsprechend hatten mehrere Verantwortliche der EU bereits am 09.03.2012 erklärt, dass (allein schon durch die Umschuldung der Anleihen nach griechischem Recht) die Bedingungen für ein neues Hilfspaket ("Bailout") erfüllt waren (BBC v. 09.03.2012: "Greece 'meets bailout conditions' after debt swap").

Die Gläubiger hätten also die Forderungen nach ausländischem Recht voll geltend machen können, ohne den Eintritt einer Insolvenz Griechenlands fürchten zu müssen.
Die Helfer Griechenlands wussten, dass die Umschuldung nur für den nach griechischem Recht begebenen (größeren) Teil der Anleihen erzwungen werden konnte, und hatten bereits auf dieser Basis weitere Zahlungen zugesagt.
Was die anderen Anleihen angeht, klärt uns Mark Schieritz (auf den ich näher unten eingehen werde) sogar selber auf:
"Deutschland arbeitete übrigens auch darauf hin, dass die nach internationalem Recht ausgegebenen Bonds ebenfalls einbezogen werden. Das ist dann nicht gelungen ..... ."

Heißt: Die Euro-Retter waren entschlossen, trotz des "offiziellen" Scheiterns einer Einbeziehung der Anleihen nach ausländischem Recht in einen Schuldenschnitt eine Insolvenz Griechenlands zu verhindern.

Zumal als Anstalt des öffentlichen Rechts, die (letztlich) dem Bundesfinanzministerium untersteht, hätte die FMS diesen Sachverhalt auch durch eine einfache Anfrage beim Bundesfinanzministerium klären können.
Welche Auskünfte von dort tatsächlich gegeben wurden, wird man den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft entnehmen können - wenn man Akteneinsicht erhält. Ich als Laie erhalte keine Einsicht; die wird m. W. nur Rechtsanwälten gewährt. Aus diesem Grund hoffe ich, dass unter den anderen Anzeigeerstattern auch solche sind, oder dass sich Rechtsanwälte meiner Strafanzeige anschließen oder selber noch Anzeige erstatten.



Aber zurück zur FMS Wertmanagement.

Die hatte zum einen ohne rechtliche Verpflichtung griechische Anleihen im Volumen von 2,7 Milliarden Euro, die nach ausländischem Recht begeben und deshalb von nicht vom erzwungenen "freiwilligen" Umtausch (Teilschuldenerlass) betroffen waren dennoch zu den Bedingungen der Anleihen nach griechischem Recht umgetauscht. Dadurch entstand ein Verlust von ca. 2,1 Milliarden Euro.

Zum anderen hatte sie weitere Anleihen dieser Kategorie mit 475 Millionen Euro Verlust über die Börse verkauft (mutmaßlich an Hedgefonds).

In der Summe ist damit ein VERMEIDBARER Verlust i. H. v. ca. 2,5 Milliarden € angefallen, der (über die Soffin) letztlich von den deutschen Steuerzahlern abgedeckt wurde.


Im Zusammenhang mit den eingangs erwähnten aktuellen Medienberichten über das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München gegen die Verantwortlichen der FMS Wertmanagement AöR war ich jetzt auf einen Eintrag im ZEIT-Blog "Herdentrieb" vom 12.09.2014 gestoßen.
Dort versucht der ZEIT-Wirtschaftsjournalist Mark Schieritz u. d. T. 
Die HRE und die Griechenlandanleihen – ein Skandal? seinen Lesern diesen skandalösen Forderungsverzicht als die normalste Sache von der Welt zu erklären.

Dabei stellt er sich freilich dümmer, als er in Wahrheit ist; denn das seine Argumentation jeglicher Logik bar ist, weiß er zweifellos auch selber.

"Die FAZ schreibt nun:

Demnach hätten 2,56 Milliarden Euro an Verlusten für den deutschen Steuerzahler vermieden werden können, wenn die Abwicklungsbank der Hypo Real Estate ihre 3,3 Milliarden Euro griechischer Anleihen nach ausländischem Recht behalten hätte. 
Meines Erachtens ist das die falsche Betrachtungsweise: Am meisten Geld “gespart” hätte die FMS, wenn sie an dem Schuldenschnitt überhaupt nicht mitgemacht hätte, dann wäre er wahrscheinlich gar nicht zustande gekommen, weil die FMS eine großen Teil der Anleihen hielt und die Mehrheit fraglich gewesen wäre."

Das ist eine total (und nach meiner Einschätzung: vorsätzlich) wahrheitswidrige Behauptung von Herrn Schieritz. Einen so hohen Prozentsatz der Anleihen (nach griechischem Recht) hielt die FMS nicht, dass sie einen mit der entsprechend qualifizierten Mehrheit gefassten Gläubigerbeschluss über eine Umschuldung hätte verhindern können. ("In particular, the Greek Bondholder Law contained a collective action clause that had the effect of cramming down non-consenting bondholders if one-third of the holders of the Greek law-governed bonds consented to the exchange, which they did" lesen wir hier. - Also schon mit 1/3 Gläubigerzustimmung zum Schuldenschnitt wären die anderen daran gebunden gewesen.)


"Es war aber die Politik der Bundesregierung, diesen Schuldenschnitt herbeizuführen. Wir wollten ihn – und natürlich mussten wir auch die Kosten tragen. Daraus folgt, dass eine Bank im Bundesbesitz sich an der Sache beteiligt."

Selbst wenn man das politisch so sehen will, kann eine Regierung nicht einfach eine ihr unterstellte Behörde (oder ein behördenähnliches Gebilde) anweisen, kurzerhand 2 Milliarden Euro an (letztlich) Steuergeldern zu verschenken. Da müsste zunächst einmal der Bundestag eine entsprechende Entscheidung treffen. Wollte man das anders sehen, wäre in derartigen Situationen das Haushaltsrecht des Parlaments ausgehebelt und die Regierung könnte die Milliarden raushauen wie nichts.
Wenn aber das behördenähnliche Gebilde ein bankähnliches Gebilde ist, das nach kaufmännischen Kriterien arbeiten soll, dann darf es selbstverständlich in eigener "Machtvollkommenheit" einen Schuldenverzicht aussprechen - solange es unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu dem Schluss kommt, dass ein solcher Schuldverzicht für sie vorteilhaft ist.

Hinsichtlich der nach griechischem Recht begebenen Anleihen konnte die FMS Wertmanagement AöR seinerzeit davon ausgehen, dass eine Zustimmung zur Umschuldung letztlich vorteilhafter für sie sein würde als eine Ablehnung.
Die Griechenland"retter" hatten eine solche Zustimmung ja zur Bedingung für weitere Hilfszahlungen an das Land gemacht. Die privaten Gläubiger mussten also damit rechnen, dass es zu einem finanziellen Zusammenbruch des Landes kommen würde, wenn sie nicht auf einen Teil ihrer Kredite verzichten würden. In diesem Falle hätten sie aber möglicher Weise gar nichts, oder noch sehr viel weniger aus der griechischen "Konkursmasse" erhalten, als bei einem freiwilligen Verzicht.
Wenn also (wie zu vermuten ist), die FMS der freiwilligen Umschuldung für die Anleihen nach griechischem Recht zugestimmt hat, dann ist das nicht zu beanstanden.
Aber das ist hier nicht das Thema; hier geht es mir lediglich darum, dass die Zustimmung zur Umschuldung, die Schieritz politisch begründet, sich auch kaufmännisch begründen lässt.
Und dass sie, wenn sie sich NICHT kaufmännisch begründen ließe, ebenfalls den Straftatbestand der Untreue erfüllen würde. Eine staatliche Stelle darf ohne Parlamentsbeschluss kein Geld verschenken, auch wenn das politisch noch so sehr geboten erscheinen mag. Da müssten zuvor die entsprechenden Verfahrenswege (die hier nicht zu erörtern sind) eingehalten werden.



"Deutschland arbeitete übrigens auch darauf hin, dass die nach internationalem Recht ausgegebenen Bonds ebenfalls einbezogen werden. Das ist dann nicht gelungen, aber die Regierung hätte diese Forderung nicht aufstellen können, wenn sie selbst sich der Sache entzogen hätte."
Auch insoweit gilt zunächst einmal natürlich, dass die Bundesregierung oder gar nur das Finanzministerium einen solchen Schuldenverzicht nicht mal eben auf dem Verwaltungsweg ohne Haushaltsentscheidung des Parlaments aussprechen, bzw. einer ihr unterstellten Organisation nicht befehlen darf.
Aber da die Bemühungen der Bundesregierung um eine Einbeziehung der Anleihen nach ausländischem Recht in den Schuldenschnitt ja ohnehin gescheitert waren (und diese Feststellung kann sich ja auf einen Zeitpunkt VOR dem Umtausch der anderen Anleihekategorie beziehen) entfiel auch rein politisch jegliche Notwendigkeit eines "Vorbildverhaltens". Nachdem die Forderung der Bundesregierung gescheitert war gab es insoweit nicht einmal mehr einen politischen Grund (einen rechtlichen gab es von vornherein nicht!) mehr für die FMS, freiwillig auf Ansprüche zu verzichten.


"Man kann für oder gegen den Schuldenschnitt sein, aber wenn man dafür ist, dann ist das Verhalten der FMS folgerichtig. Es ging nicht um kurzfristige Gewinnmaximierung, sondern um die Überlegung, dass es im längerfristigen Interesse Deutschlands ist, wenn der Schuldenschnitt mit möglichst breiter Beteiligung durchgeführt wird."

Für eine Bad Bank kann es immer NUR im Gewinnmaximierung (bzw. eher: um Verlustminimierung) gehen. Eine Inkaufnahme von Verlusten aus politischen Gründen (wenn es solche überhaupt gäbe) darf rein rechtlich nicht in irgendwelchen Bankgremien oder Ministerien, und nicht einmal im Kabinett entschieden werden. Dafür wäre das Parlament zuständig. Aber warum der Verzicht "im längerfristigen Interesse Deutschlands" gelegen hätte, erklärt Schieritz ohnehin nicht. Die Behauptung ist auch falsch. Wenn die FMS nicht freiwillig (und aus meiner Sicht rechtswidrig) verzichtet hätte, hätten die Griechenlandhelfer eben eine größere Kreditsumme für die griechische Regierung bereitstellen müssen. Abgesehen davon, dass es sich um Kredite gehandelt hätte (und nicht um verlorene Zuschüsse), hätte sich diese Belastung auch auf die anderen Helferländer verteilt. Während sie vorliegend, und als endgültiger Verlust, vom deutschen Steuerzahler alleine finanziert wurde.

Da muss man schon ein blinder Eurofanatiker wie Mark Schieritz sein, wenn man eine solche Handlungsweise als im deutschen Interesse liegend ansieht.


"Die FAZ schreibt, dass die Bad Bank Anleihen – vermutlich die nach internationalem Recht ausgegebenen – an Hedgefonds mit 475 Millionen Euro Verlust an der Börse verkauft habe. Für die Fonds war das ein Bombengeschäft, denn am Ende wurden diese Anleihen voll ausbezahlt. Ist das wenigstens ein Skandal?

Wieder denke ich: Nein!
So sind Preise an den Märkten genau das: Marktpreise. Ein Verkauf zu Marktpreisen ist also nie ein Skandal, es sein denn, man glaubt, dass die Märkte nicht funktionieren."

Das könnte man dann so sehen, wenn die FMS ALLE Anleihen (dieser Kategorie) verkauft hätte. Wenn man aber, wie Schieritz das tut, Deutschland eine Vorbildfunktion beim Schuldenerlass zuweist, dann ist es widersprüchlich, wenn eine deutsche Stelle Anleihen verkauft. Weil sie ja davon ausgehen muss, dass die Käufer grade NICHT einem Schuldenerlass zustimmen, sondern den gesamten Nennwert der Anleihe einzuziehen versuchen werden.
Und aus FMS-Sicht betrachtet widerlegt dieser Teilverkauf die Schutzbehauptung der FMS, wonach sie aus lauter Sorge um eine mögliche griechische Insolvenz freiwillig auf 2,1 Mrd. € verzichtet haben will. In diesem Falle hätte sie nämlich sämtliche Anleihen behalten, und für den Gesamtbestand einer Umschuldung zustimmen müssen.



Im Herdentrieb-Blog habe ich den Schieritz-Eintrag wie folgt kommentiert; der Text wurde dort (als Kommentar Nr. 18) mit einigen kleineren Kürzungen veröffentlicht:
Ihre Logik ist ausgesprochen steuerzahlerfeindlich, Mark Schieritz. War freilich von einem Eurettungsfanatiker um jeden Preis, der sich den Teufel um die Kosten für die Deutschen schert, nicht anders zu erwarten.

“Am meisten Geld “gespart” hätte die FMS, wenn sie an dem Schuldenschnitt überhaupt nicht mitgemacht hätte, dann wäre er wahrscheinlich gar nicht zustande gekommen, weil die FMS eine großen Teil der Anleihen hielt und die Mehrheit fraglich gewesen wäre.”
Dann hätte die FMS freilich ihren gesamten Einsatz verloren, weil Griechenland dann insolvent gewesen wäre. Das ist also dummes Zeug, und ein Verhalten hinsichtlich der Anleihen nach griechischem Recht präjudiziert in keinster Weise das Vorgehen bezüglich der Anleihen nach ausländischem Recht.

“Es war … die Politik der Bundesregierung, diesen Schuldenschnitt herbeizuführen. Wir wollten ihn – und natürlich mussten wir auch die Kosten tragen. Daraus folgt, dass eine Bank im Bundesbesitz sich an der Sache beteiligt. Deutschland arbeitete übrigens auch darauf hin, dass die nach internationalem Recht ausgegebenen Bonds ebenfalls einbezogen werden. Das ist dann nicht gelungen, aber die Regierung hätte diese Forderung nicht aufstellen können, wenn sie selbst sich der Sache entzogen hätte.
Man kann für oder gegen den Schuldenschnitt sein, aber wenn man dafür ist, dann ist das Verhalten der FMS folgerichtig. Es ging nicht um kurzfristige Gewinnmaximierung, sondern um die Überlegung, dass es im längerfristigen Interesse Deutschlands ist, wenn der Schuldenschnitt mit möglichst breiter Beteiligung durchgeführt wird.”


Wenn die internationalen Anleihen nicht in den Schuldenschnitt einbezogen wurden, dann gab es keinen Anlass für die FMS, diese freiwillig in niedriger valutierende neue Anleihen umzutauschen. Denn zu diesem Umtauschzeitpunkt müssen einschlägige Verhandlungen oder Bemühungen ja bereits (erfolglos) abgelaufen gewesen sein.
Die Hilfszahlungen des IWF und der Euro-Länder an Griechenland wären bei einem Nicht-Verzicht vielleicht entsprechend höher ausgefallen; aber damit wäre der deutsche Steuerzahler nur noch anteilig “mit von der Partie” gewesen.
Und die Bundesregierung ist nicht legitimiert, am Parlament vorbei mal eben über 2 Milliarden Euro zu verschenken. In welchen Kategorien denken Sie eigentlich, Herr Schieritz? Demokratisch ist das von Ihnen unterstellte Regierungsverhalten der absolute Horror!

“Die FAZ schreibt, dass die Bad Bank Anleihen – vermutlich die nach internationalem Recht ausgegebenen – an Hedgefonds mit 475 Millionen Euro Verlust an der Börse verkauft habe. Für die Fonds war das ein Bombengeschäft, denn am Ende wurden diese Anleihen voll ausbezahlt. Ist das wenigstens ein Skandal?
Wieder denke ich: Nein!
So sind Preise an den Märkten genau das: Marktpreise. Ein Verkauf zu Marktpreisen ist also nie ein Skandal, es sein denn, man glaubt, dass die Märkte nicht funktionieren.”


Ich halte es schon für einen Skandal, wie Sie ihre Leser hier “hochnehmen”.
Denn wenn es doch, nach Ihren Mutmaßungen, der heiße Wunsch der FMS oder der Bundesregierung war, Griechenland durch einen Tilgungsverzicht auch bei denjenigen Anleihen zu retten, bei denen der Verzicht nicht zwingend war, dann hätte die FMS nicht einen Teilbestand an Gläubiger verkaufen dürfen, bei denen sie erwarten musste, dass sie den vollen Betrag gegenüber Griechenland geltend machen würden.

Aber das muss jetzt die Staatsanwaltschaft klären, nach dem ich Strafanzeige wegen Untreue erstattet hatte (http://beltwild.blogspot.de/2014/09/strafanzeige-25-milliarden-deutsche.html), worüber, wie ich heutigen Medienberichten entnehme, die ZEIT ja morgen in ihrer Druckausgabe berichten wird.
Nachdem ich allerdings nunmehr ihren Blog-Eintrag gelesen habe, werde ich die weitere ZEIT-Berichterstattung äußerst kritisch verfolgen, weil ich davon ausgehen muss, dass sie auf Exkulpierung der Verantwortlichen (in der Bad Bank und/oder in der Politik) ausgerichtet sein wird."



ceterum censeo

Zerschlagt den €-Gulag
und den offensichtlich rechtswidrigen Schlundfunk der GEZ-Gebühren-Gier-Ganoven!

Textstand vom 10.10.2014.
Für Paperblog-Leser: Die Original-Artikel in meinem Blog werden im Laufe der Zeit teilweise aktualisiert bzw. geändert.

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