Zwischenzeitlich habe ich die Regierung von Schwaben in zwei E-Mails gebeten
a) im Wege der Dienstaufsicht gegen die rechtswidrigen, demokratie- und verfassungsfeindlichen Aktivitäten des OB einzuschreiten und
b) im Wege der Rechtsaufsicht eine parteipolitische Diskriminierung durch Ratssitzungen und Ratsbeschlüsse der Stadt Augsburg zu unterbinden bzw. vorbeugend zu verhindern.
Nachfolgend die beiden Mailtexte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Augsburger Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl wegen Verletzung des parteipolitischen Neutralitätsgebots für staatliche Stellen.
Sachverhalt und Begründung (chronologisch entwickelt anhand der Pressemitteilungen auf der Webseite der Stadtverwaltung Augsburg):
+++ 15:31 Uhr +++ Es liegt ein Antrag der Linken vor, die Teilnahme der Bundesvorsitzenden Frauke Petry beim Neujahrsempfang der AfD im Rathaus am 12. Februar zu verbieten. OB Gribl bittet, den Punkt nicht auf die Tagesordnung zu nehmen. Weder sei die Veranstaltung an sich zu verbieten, noch könne man Frau Petry ein Hausverbot aussprechen. Außerdem würde der Fall unter Umständen zu bundesweitem Aufsehen führen. Der Antrag werde aber von der Verwaltung geprüft. Sollten z.B. sicherheitsrelevante Bedenken vorliegen, könnte es vonseiten der Verwaltung entsprechende Schritte geben.
Hier lehnt Gribl den Antrag noch ab mit dem Hinweis, dass die Stadt keine rechtliche Handhabe habe (“weder ... könne man ...”). Zugleich zeigt aber sein Hinweis auf die Prüfung “sicherheitsrelevanter Bedenken”, dass er bereits zu diesem Zeitpunkt erwog, die Versammlung unter Vorschieben technischer Begründungen zu verhindern. Das erhellt auch eine Passage in dem Artikel “Unfrieden in der Friedensstadt: Widerstand gegen Frauke Petry wächst” vom 02.02.2016 auf der Webseite der “Stadtzeitung Online”, wo es heißt (meine Hervorhebung): “Gribl hat ... eine rechtliche Prüfung der Situation angeordnet, deren Ergebnis im Laufe der Woche erwartet wird. Laut Gemeindeordnung dürfen im Rathaus vertretene Fraktionen und Wählergruppierungen den Sitzungssaal einmal im Quartal für Treffen nutzen. Und zu letzterer zählt die AfD solange das Bündnis mit WSA noch besteht, also eben bis zum 15. Februar. Der Oberbürgermeister hofft dennoch, einen Weg zu finden, auch vor diesem Datum ein Hausverbot aussprechen zu können. Schon vergangene Woche sei er zwar nicht angetan gewesen von der Idee, die AfD-Vorsitzende im Rathaus sprechen zu lassen, doch „nach den verfassungsfeindlichen und rechtswidrigen Aussagen Petrys habe ich das Recht und die Pflicht einzuschreiten“.”
Im übrigen ist es unzutreffend, dass die Äußerungen von Frau Dr. Frauke Petry “rechtswidrig” oder gar “verfassungsfeindlich” gewesen wären. Dazu die einschlägigen Informationen und meine Sicht:
Frauke Petry hatte im Interview mit dem Mannheimer Morgen am 30.01.2016 gesagt (meine Hervorhebung):
".... wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert ..... muss [ein Grenzpolizist] den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz." Diese Äußerung ist nicht "rechtswidrig": sie ist (allerdings bzw. hier: lediglich) RECHTSIRRIG.
Frauke Petry war (ähnlich wie anderen Politikern, z. B. CDU-Bundestagsabgeordneten oder Boris Palmer von den Grünen) nicht bewusst, dass (wie ich hier ausführlich erläutert habe) der Gesetzeswortlaut einen Schusswaffengebrauch zur Verhinderung von unbefugten Grenzübertritten nicht vorsieht, sondern diesen praktisch nur zur Personenüberprüfung (und zur Verhinderung von Verbrechen, was der illegale Grenzübertritt im juristischen Sinne nicht ist) erlaubt. Und dass der Wortlaut des Gesetzes durch andere Regelungen bzw. durch die Rechtsprechung auch noch extrem eingeschränkt ist, so dass ein Schusswaffengebrauch auch an der Grenze weitestgehend unerlaubt ist. Entscheidend ist jedoch, dass Frauke Petry die Anwendung des Gesetzes gefordert hat, nicht etwa eine Änderung des Gesetzes.
Wie hier nachzulesen, “darf kein staatliches Organ einer Partei Verfassungsfeindlichkeit unterstellen, sofern das Bundesverfassungsgericht eben diese nicht festgestellt hat.” Das muss auch für Parteivorsitzende gelten. Und wenn ein Parteivorsitzender tatsächlich verfassungsfeindlich ist, müssten die Behörden die Partei zweifellos vom Verfassungsschutz beobachten lassen. Aber nicht einmal das ist bei der AfD der Fall.
Die Äußerung betr. angebliche Verfassungsfeindlichkeit erscheint auch auf der offiziellen Webseite der Stadt, nämlich in der PM “OB Gribl: AfD-Chefin Petry in Augsburg unerwünscht” vom 01.02.2016. Dort wird der Beschwerdegegner so zitiert: ”„Die Stadträte der AfD werden von mir aufgefordert, Frau Petry mit einer klaren inhaltlichen Positionierung auszuladen oder den Neujahrsempfang gänzlich abzusagen“, so Gribl wörtlich. „Dies sind Äußerungen, die verfassungsfeindlichen Charakter haben. “
Aus der oben im Zusammenhang mit der angeblichen Verfassungsfeindlichkeit der Äußerungen von Frau Dr. Petry führe ich hier noch einen weiteren, und vielleicht sogar gravierenderen Aspekt an:
Man werde, so Gribl, nun prüfen, ob aufgrund der Aussagen ein Hausverbot gegen Petry ausgesprochen werden könne und dieses auch aussprechen, falls die Augsburger AfD den Forderungen des Oberbürgermeisters nicht nachkomme.
Mit der Information, dass die Stadtverwaltung (in jedem Falle) ein Verbot aussprechen wird (falls die AfD die Veranstaltung nicht absagt) hat sich der Beschwerdegegner verplappert. Er hat damit nämlich unwiderleglich selber klargestellt, dass die angekündigte juristische Prüfung eine reine Farce ist (falls sie überhaupt stattgefunden hat: Aus den weiteren Pressemeldungen der Stadtverwaltung ist das nämlich NICHT erkennbar): So oder so würde man die Veranstaltung absagen.
Dass es in Augsburg schlechter Brauch ist, unliebsamen Parteien Veranstaltungen bzw. Demonstrationen zu verbieten, obwohl die Stadtverwaltung sich der Rechtswidrigkeit ihrer Untersagungen sehr wohl bewusst ist, beweist ein Eintrag auf der Webseite der Partei DIE LINKE vom 29.01.2016:
“... sei darauf aufmerksam gemacht, dass die Stadt Augsburg selbst in Form ihrer Verwaltung schon häufiger versucht hat, Neonazidemonstrationen zu verbieten, obwohl sie vorher schon wusste, dass diese Verbote höchstwahrscheinlich wieder vom Verwaltungsgericht kassiert werden würden. Das man jetzt das Argument, eine Untersagung oder Ausladung hätte keine Chance, bei der AfD anführt und nichts unternimmt können wir nicht verstehen", so Stadtrat Alexander Süßmair.”
Nun, nachdem der Beschwerdegegner mit der “Schusswaffen”-Äußerung der AfD-Vorsitzenden einen passenden Vorwand zu haben glaubte, hat er diesem Wunsch der LINKEN ja auch entsprochen. Und im vollen Bewusstsein der Rechtswidrigkeit und damit der juristischen Aussichtslosigkeit hat er
- Hausverbot gegen Frau Dr. Frauke Petry für das Augsburger historische Rathaus erteilt, sowie gleichzeitig
- Gegen die beiden AfD-Ratsmitglieder, die Frau Dr. Petry zu ihrem Neujahrsempfang (der selbstverständlich auch von anderen Fraktionen ohne Behinderung durch den OB abgehalten wird!) eingeladen hatten, hat er eine Nutzungsunterlassung ausgesprochen.
Damit hat er zum einen der Stadt vorsätzlich vermeidbare Rechtskosten aufgebürdet.
Und zum anderen hat er grundgesetzwidrig die Arbeit einer demokratischen Partei des Verfassungsbogens behindert.
Frauke Petry hat sich nicht verfassungsfeindlich geäußert; sehr wohl aber hat der Beschwerdegegner verfassungsfeindlich gehandelt.
Hier wird behauptet: “Gribl lässt die Verwaltung nun zwei Varianten auf ihre rechtliche Durchführbarkeit prüfen: Entweder, ob man der AfD die Durchführung des Empfangs am 12. Februar untersagen könne – oder ein Hausverbot für Frauke Petry realisierbar sei. ..... Mit einem Ergebnis der juristischen Prüfung sei im Laufe der Woche zu rechnen.”
Der Öffentlichkeit hat die Stadt niemals ein Ergebnis der angeblichen Prüfung mitgeteilt. Der Beschwerdeführer muss also davon ausgehen, dass diese gar nicht stattgefunden hat, oder mit negativem Ergebnis. Und dass dennoch die angekündigten Schritte unternommen wurden – im vollem Bewusstsein ihrer Rechtswidrigkeit.
Die Regierung von Schwaben fordere ich auf, den Beschwerdegegner bzw. die Stadt Augsburg zur Herausgabe ALLER einschlägigen Unterlagen zu zwingen, und diese bei ihrer Prüfung auszuwerten.
“OB Dr. Kurt Gribl will den Auftritt der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry im Rathaus unbedingt verhindern. In einem Schreiben an die beiden AfD-Stadträte hat er am heutigen Freitag noch einmal seine Gründe dafür dargelegt. Darin bittet er die beiden Räte, eine mögliche Absage des Auftritts zu überdenken. Andernfalls würde gegen Petry ein Hausverbot verhängt und eine Nutzungsunterlassung ausgesprochen.”
Von einer rechtlichen Prüfung ist hier nicht die Rede; die angeführten Gründe sind moralischer Natur; rechtlich sind sie auf gar keinen Fall haltbar.
(Moralisch, oder gar politisch sind sie es ebenfalls nicht. Das habe ich in einem Blogeintrag ausführlich und mit Angabe entsprechender Medienkommentare dargelegt; für die Beschwerde dürfte dieser Aspekt aber vermutlich keine Rolle spielen.)
Hier ist weiterhin die Passage zu beachten:
“Im Wortlaut schrieb Gribl an die AfD-Stadträte: „Mit Ihrem Neujahrsempfang und dem Auftritt von Frau Petry muten Sie als Stadtratsmitglieder der Stadt Augsburg und deren Bürgerinnen und Bürgern nicht nur eine unerträgliche Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens zu, sondern eine Verletzung der Identität und Gemeinschaft stiftenden Seele der Stadt Augsburg. Ungeachtet rechtlicher Erwägungen gebietet es Ihnen die mit ihrem Stadtratsmandat eingegangene Verpflichtung gegenüber der Stadt Augsburg und den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, von der Durchführung ihres Vorhabens Abstand zu nehmen.“
Der Beschwerdeführer ist zwar selber Mitglied der AfD, kennt aber das fragliche Schreiben nicht. Jedenfalls ist nach der PM davon auszugehen, dass es KEINE juristische Begründung für die angedrohte Absage enthält. Außerdem ist die oben zitierte Formulierung “Ungeachtet rechtlicher Erwägungen” ein Indiz für das Gegenteil. Der Beschwerdeführer hat offenbar trotz fehlender rechtlicher Grundlage von den beiden AfD-Ratsmitgliedern eine Absage der Veranstaltung gefordert. Sollte es dennoch auch so etwas wie eine rechtliche Begründung in dem Schreiben geben, dann muss diese derart windig sein, dass die Verwaltung sich gescheut hat, sie der Öffentlichkeit zu präsentieren: Um sich nicht lächerlich zu machen.
Eine weitere kritische Stelle findet sich am Schluss der PM:
Sollte die AfD den Auftritt von Frauke Petry wie geplant durchziehen, wird der Stadtrat gleichzeitig eine Sondersitzung einberufen – und zwar im Goldenen Saal, ein Stockwerk über dem AfD-Neujahrsempfang im Oberen Fletz.
Hier wird eine Konditionalität zwischen Stadtratssitzung und AfD-Fraktionsveranstaltung hergestellt, in der Form von “Wenn ihr die Veranstaltung abhaltet, versammeln wir uns im Stockwerk über euch”. Bzw. umgekehrt: “Wenn ihr die Veranstaltung absagt, findet auch die Ratsversammlung nicht statt”.
Daraus ergibt sich zwingend, dass der Beschwerdegegner diese Ratssitzung vorsätzlich missbräuchlich ausschließlich als Demonstration gegen die AfD bzw. deren Vorsitzende einberufen hat, und zum Zwecke der Behinderung des AfD-Neujahrsempfangs. Die Sitzungspunkte sind nur vorgeschoben, weil sie aus formalen Gründen vermutlich unerlässlich waren. Und weil natürlich der wahre Zweck dieser Ratssitzung wenigstens notdürftig getarnt werden musste.
“Die Stadt Augsburg lehnt den AfD-Neujahrsempfang im Rathaus weiterhin ab. Wie angekündigt hat die Verwaltung nun ein Hausverbot gegen die Bundesvorsitzende Frauke Petry sowie eine Nutzungsuntersagung verfügt. Polizei und Ordnungsbehörde prüfen außerdem eventuelle Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit der Veranstaltung.”
Dass der Sicherheitsaspekt lediglich vorgeschoben wurde, weil dem Beschwerdegegner bewusst war, dass seine anderen Gründe juristisch nicht haltbar sein würden, ergibt sich aus dem Vergleich mit einer Meldung der Augsburger Allgemeine vom 03.02.2016 ("Breite Allianz gegen AfD-Empfang mit Frauke Petry"): "Sicherheitsbedenken, die wegen möglicher Protestaktionen gegen die AfD angebracht sein könnten, will Gribl nicht in die juristische Bewertung einbringen: „Die Sicherheit ist keine Grundlage für unsere Begründung.“
Tatsächlich wird auch in dieser PM der Stadtverwaltung KEIN juristischer Grund für die Absage genannt, und NICHT auf die angeblich erfolgte rechtliche Prüfung durch die Verwaltung Bezug genommen.
Die also, wie oben schon gesagt, entweder gar nicht stattgefunden hat (dem Beschwerdegegner als Verwaltungsjuristen war die Sinnlosigkeit einer Prüfung mit Sicherheit auch bekannt), oder mit negativem Ergebnis, womit der Vollbeweis (indiziell ist das längst klar) dafür erbracht wäre, dass OB Dr. Gribl wissentlich und gewollt, also vorsätzlich, rechtswidrig gehandelt hat.
Für die Beschwerde unerheblich ist, dass die Stadtverwaltung den AfD-Ratsherrn einen Ausweichsaal angeboten hat. Schließlich durften alle anderen Fraktionen den “Oberen Fletz” genannten Saal im historischen Rathaus ebenfalls nutzen.
Weiterhin stellt die Formulierung am Schluss
“Nun ist für Freitag ab 18:00 Uhr eine außerordentliche Sitzung des Augsburger Stadtrats geplant.”
neuerlich den Kausalnexus zwischen AfD-Veranstaltung (als “Ursache”) und Ratssitzung (als “Folgewirkung”) her (nämlich durch das Wort “nun”).
„Es wäre mir und vielen Bürgern dieser Stadt unerträglich, auf dem Rathausplatz zu stehen, nach oben zu schauen und zu sehen, wie man der AfD das Rathaus überlässt“, erklärte Gribl. Daraus sei die Idee der außerordentlichen Stadtratssitzung entstanden.”
Stellt erneut den Zusammenhang zwischen AfD-Neujahrsempfang und Ratssitzung her. Deren Rechtswidrigkeit nach der Überzeugung des Beschwerdeführers damit belegt ist.
“Am Donnerstag stellte OB Gribl noch einmal klar, dass die AfD-Bundesvorsitzende mit ihren Äußerungen zum Schusswaffengebrauch eine Grenze überschritten habe: „Die Zeiten des Wegschauens sind vorbei!“ Gribl betonte, man müsse sich mit der AfD auseinandersetzen: „Ich als Oberbürgermeister habe die Aussagen von Frau Petry zu reflektieren und ihr die Stirn zu bieten.“
Inhaltlich ist der Vorwurf nicht haltbar, dass Frau Dr. Petry “eine Grenze überschritten habe”. Bezeichnender Weise findet sich auch nirgends in den Pressemitteilungen eine nähere Auseinandersetzung, insbesondere nicht mit der aus Sicht des Beschwerdeführers (BF) entscheidenden Passage “So steht es im Gesetz”. Die ist, wie oben gesagt, zwar unzutreffend. Aber deshalb nicht “rechtswidrig”, sondern lediglich “rechtsirrig”. Wenn sogar der BF als juristischer Laie diesen Unterschied kennt, dann sollte der Beschwerdegegner als Volljurist ihn auch kennen.
Gribl sagt, er könne diese Begründung juristisch nachvollziehen
Nicht verwunderlich: Schließlich wusste er von allem Anfang an, dass seine Verbote illegal waren.
Hier informiert die Stadtverwaltung unter anderem (detailliert) über die Anti-AfD-Demonstration vor dem Rathaus. Letztlich richtet sich die Demo nämlich gegen die Partei als solche, nicht gegen einzelne Mitglieder darin. Aber auch das dürfte letztlich nicht entscheidend sein für die Beurteilung, dass die Stadtverwaltung (auf Weisung des Beschwerdegegners) ihre Neutralitätspflicht auf das Gröblichste verletzt, wenn sie auf ihrer Webseite Informationen über (partei)politische Demonstrationen gibt. Und letztlich dafür Werbung macht.
8) Am 04.02.2016 berichtete die DAZ „Party ohne Petry“ (meine Hervorhebung):
"Initiiert von dem Journalisten Peter Hummel und dem Bündnis für Menschenwürde veranstaltet eine Allianz verschiedener gesellschaftlicher Gruppen am 12. Februar eine “Party ohne Petry” auf dem Rathausplatz. Federführende Initiatoren sind der Stadtjugendring, der Integrationsbeirat und Vertreter der Kirchen."
Ich gehe davon aus, dass der Stadtjugendring aus Steuermitteln gefördert wird, und der Integrationsbeirat ebenso. Zwar kenne ich die einschlägigen Bestimmungen nicht; ich bin aber sicher, dass sich schon aus dem Wesen der Demokratie und den allgemeinen Bestimmungen des Grundgesetzes zwingend ein parteipolitisches Neutralitätsgebot für staatliche bzw. mit Staatsgeldern geförderte Institutionen ergibt (die staatliche Parteienfinanzierung natürlich ausgenommen). Sodass die Beteiligung von Stadtjugendring und Integrationsbeirat an einer im Ergebnis gegen die AfD gerichteten Demonstration nach meinem Verständnis RECHTSWIDRIG ist.
"Initiiert von dem Journalisten Peter Hummel und dem Bündnis für Menschenwürde veranstaltet eine Allianz verschiedener gesellschaftlicher Gruppen am 12. Februar eine “Party ohne Petry” auf dem Rathausplatz. Federführende Initiatoren sind der Stadtjugendring, der Integrationsbeirat und Vertreter der Kirchen."
Ich gehe davon aus, dass der Stadtjugendring aus Steuermitteln gefördert wird, und der Integrationsbeirat ebenso. Zwar kenne ich die einschlägigen Bestimmungen nicht; ich bin aber sicher, dass sich schon aus dem Wesen der Demokratie und den allgemeinen Bestimmungen des Grundgesetzes zwingend ein parteipolitisches Neutralitätsgebot für staatliche bzw. mit Staatsgeldern geförderte Institutionen ergibt (die staatliche Parteienfinanzierung natürlich ausgenommen). Sodass die Beteiligung von Stadtjugendring und Integrationsbeirat an einer im Ergebnis gegen die AfD gerichteten Demonstration nach meinem Verständnis RECHTSWIDRIG ist.
Auch diese Aktivitäten sind vom Beschwerdegegner insofern zu verantworten, als er sie nicht unterbunden hat.
Gleichzeitig richtet sich dieser Teil meiner Dienstaufsichtsbeschwerde auch gegen die weiteren insoweit Verantwortlichen.
Meine 2. Email (von heute, 14.02.2016):
Sehr geehrte Damen und Herren,
I. Ergänzung meiner
Dienstaufsichtsbeschwerde vom 12.02.2016
Hiermit ergänze ich meine anhängende
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Augsburger OB Dr. Kurt Gribl um den auf der
Webseite der Stadt Augsburg (“Die
Friedensstadt Augsburg rückt zusammen”; 12.02.2016) wie folgt
berichteten Sachverhalt (meine Hervorhebungen):
“Ich bin stolz auf Euch und auf diese Stadt, die ein klares Bekenntnis zu Offenheit und Toleranz abgelegt hat und Frau Petry deutlich gezeigt hat, dass sie aufgrund ihrer menschenverachtenden Äußerungen zum möglichen Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge in Augsburg unerwünscht ist. Das Maß ist voll. Das lassen wir uns nicht gefallen“, sagte Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl in seiner Ansprache auf dem Rathausplatz. Einen entsprechenden Fingerzeig hat auch der Stadtrat gemacht, der mehrheitlich Änderungen der Benutzungsordnung für das Augsburger Rathaus beschlossen hat. „Wir leben hier in Augsburg viele und ganz unterschiedliche Formate einer Friedensstadt, die es uns ermöglicht, den sozialen Frieden wahren“, so Gribl.Mit Blick auf Frauke Petry hält der OB fest: „Es war Zeit, aufzustehen, Position zu beziehen und sich mit den krassen AfD-Aussprüchen auseinanderzusetzen. Denn derartige Grenzübertretungen sind in der Tat strikt zurückzuweisen. Das hat die Stadt Augsburg zusammen mit dem Bündnis für Menschenwürde, Ensemblemitgliedern unseres Theaters, dem Stadtjugendring und vielen Bürgerinnen und Bürgern in beeindruckender Weise couragiert und friedlich getan.“
Für die Dienstaufsichtsbeschwerde relevant ist, dass der
Beschwerdegegner (nachfolgend: BG) damit neuerlich seine parteipolitische
Neutralitätspflicht wissentlich und willentlich (und damit vorsätzlich) in einem
Maße gröblichst verletzt hat, dass nicht nur AfD-Mitglieder (wie den
Beschwerdeführer) und Anhänger, sondern auch alle neutralen Demokraten
schockieren muss.
Diese widerliche Hetze (beispielsweise
erinnert die Formulierung “Es war Zeit, aufzustehen” unangenehm an die
berüchtigte Parole aus der Sportpalastrede 1943
von Joseph Goebbels “Nun, Volk, steh auf, und Sturm, brich los!“) gegen
die Vorsitzende einer demokratischen Partei und gegen diese Partei selber
(“AfD-Aussprüche”) ist von Werten wie “Offenheit und
Toleranz”, vor allem aber von dem für staatliche Stellen und
Staatsbedienstete (in ihrer Eigenschaft als solche) geltenden Gebot
parteipolitischer Neutralität ungefähr so weit entfernt, wie ein Augsburger
Oberbürgermeister vom Status eines römischen Imperators.
Dem Beschwerdeführer (nachfolgend: BF) ist nicht bekannt,
dass der BG seine Ansprache auf dem Rathausplatz expressis verbis nicht als OB,
sondern lediglich als Privatperson oder CSU-Mitglied gehalten hätte. Doch sei
rein vorsorglich darauf hingewiesen, dass der BG aufgrund der vorangegangenen
Ereignisse und seiner schon vorher – und ausdrücklich als OB – betriebenen Hetze
gegen die AfD und Frau Dr. Frauke Petry von den Demonstranten und der
Öffentlichkeit zwangsläufig auch bei seiner Rede als OB wahrgenommen werden
musste und überhaupt nur in dieser Eigenschaft wahrgenommen werden
konnte.
Im Übrigen zeigt sich auch in den o. a. Einlassungen, was
der BF bereits in seiner Beschwerde beschrieben hatte: Dass nämlich der BG in
keinster Weise auch nur entfernt substantiiert, warum die fragliche
Interview-Äußerung von Frau Dr. Petry in irgend einer Weise
“rechtswidrig”,”verfassungsfeindlich” oder
“menschenverachtend” gewesen sein soll. Wenn
Frau Dr. Petry in ihrer Ansprache auf dem Neujahrsempfang geäußert
hat
"Der Herr Gribl tut mir sogar leid. Er hätte wissen müssen, dass er mit seinen Argumenten vor dem Gericht nicht durchkommt."
dann kommt der BF leider nicht
umhin, seiner eigenen Parteivorsitzenden in diesem Punkt eine gottvolle Naivität
zu attestieren. Denn selbstverständlich hat der
BG seine doppelten Verbote gegen Frau Dr. Petry und die AfD-Ratsmitglieder IM
VOLLEN BEWUSSTSEIN IHRER RECHTWIDRIGKEIT erlassen. (Und er verdient deshalb kein
Mitleid, sondern dass Misstrauen und die Verachtung aller redlichen
Demokraten!)
Nachweise dafür hatte der BF bereits in seiner
ursprünglichen Beschwerde (anhängend) vorgelegt.
Hier ist aber klarstellend noch zu ergänzen, dass die
Beschwerde eine DOPPELTE Stoßrichtung hat:
1) Zum einen richtet sie sich gegen den Verstoß eines
staatlichen Organs (des BG) gegen das ihm obliegende Gebot parteipolitischer
Neutralität.
2) Zum anderen richtet sie sich gegen die
Amtspflichtverletzung, die (ganz unabhängig vom Neutralitätsgebot) darin liegt,
dass der BG aus rein politischen Gründen und auf rein politischer Grundlage
(also ohne die im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht gebotene Prüfung bzw. Beachtung
der juristischen Dimension) gegen die AfD und Frau Dr. Petry persönlich
gehandelt und gehetzt hat. Heißt: In sämtlichen dem BG bekannt gewordenen
öffentlichen Einlassungen hat sich der BG überhaupt nicht auf den
Wortlaut der in Rede stehenden Interviewpassage (s. Beschwerde)
bezogen. Vielmehr ist er (mit entsprechend hetzerischen Adjektiven)
AUSSCHLIESSLICH auf der Welle des medialen “Hypes” gesurft, die um dieses
Interview im öffentliche Diskurs entfesselt worden war.
In seiner diskursiven Dimension ist dieser Sachverhalt
vergleichbar den Vorgängen um die “KZ-Äußerung” von Akif Pirincci auf
seiner Rede bei einer Pegida-Demonstration in Dresden. Der hatte gesagt:
“die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb.“ Das ist auf den ersten
Blick ungeheuerlich. Und wurde von beinahe allen Medien auch in dieser Weise
skandalisiert. Wen interessiert es da (und sicherlich hätte es auch den
Augsburger Moralschauspieler Dr. Gribl nicht die Bohne interessiert), dass die
WIRKLICHE Aussage von Pirincci sich erst aus dem Kontext ergibt, und dann eine
völlig andere ist? Als Beleg übernehme ich diese
Darstellung:
In unzähligen Schlagzeilen lesen wir, Pirinçci bedauere es, dass es keine KZs mehr gebe.Hat er das wirklich gesagt? Will er wirklich Menschen vergasen? Und wenn ja, wen?Nun, natürlich hat Pirinçci nichts dergleichen gesagt. Er hat von einem CDU-Politiker gesprochen, der einem Asylgegner gesagt habe, wenn ihm die Flüchtlingslager nicht passten, könne er ja das Land verlassen. Und Pirinçci fährt fort:„Offenkundig scheint man bei der Macht die Angst und den Respekt vor dem eigenen Volk so restlos abgelegt zu haben, dass man ihm schulterzuckend die Ausreise empfehlen kann, wenn er gefälligst nicht pariert. Es gäbe natürlich auch andere Alternativen. Aber die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb.“
Okay. Man muss diesen Nazi-Vergleich weder gut noch angemessen finden. Mir gefällt er auch nicht. Aber in welchem Kontext bringt ihn Pirinçci? Er empört sich zunächst über die Äußerung des CDU-Manns. Diese Empörung ist – sofern der CDU-Mann das tatsächlich so gesagt hat – durchaus nachvollziehbar. Eine offene Gesellschaft muss Gegenpositionen aushalten können. Niemand soll wegen seiner politischen Meinung aus dem Land gejagt werden.
Wie bereits in der Beschwerde ausgeführt, hatte Frau Dr.
Petry im Interview gesagt (meine Hervorhebung):
".... wenn ein Flüchtling über den Zaun klettert ..... muss [ein Grenzpolizist] den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz."
In diesem
Falle wurde der letzte Satz in der öffentlichen Debatte unterschlagen. Das
geschah teilweise bereits im Wortsinne, soweit er nämlich in den von den Medien
und sonstigen Debattenteilnehmern zitierten Textauszügen gar nicht erst
wiedergegeben wurde. Aber auch dort, wo man ihn abdruckte, wurde der Zusatz
zumindest in der politischen, moralischen und ggf. rechtlichen Bewertung
Bewertung der Äußerung unterschlagen. D. h. die
Debattenteilnehmer glaubten sich berechtigt, sich auf den Teil “muss [ein Grenzpolizist] den illegalen
Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch
machen” beschränken zu dürfen, und damit den Kontext – nämlich den
Folgesatz – außer Acht zu lassen. Damit wird aber, genau (wenn auch vom Ergebnis
her nicht ganz so krass) wie in der Pirincci-Debatte die Äußerung verfälscht,
denn der Nachsatz ist zu einer korrekten Würdigung ihrer Aussage
unverzichtbar.
Nach
derselben perfiden Methode ist hier der BG verfahren. Er hat sich nicht wirklich
auf die Äußerungen selber bezogen, sondern sich sofort an deren mediale
Skandalisierung drangehängt. (“Drangehängt” deshalb, weil er ja schon
vor dem Interview, nämlich bei dem Antrag der LINKEN im Stadtrat, nach Vorwänden
gesucht hatte, um die AfD-Veranstaltung zu verhindern – vgl. die anhängende
Beschwerde.) Die Woge der (scheinheiligen) Empörung hat der BG (aus Gründen,
über die unten noch einige Mutmaßungen angestellt werden) sofort in seinem Sinne
politisch ausgebeutet:
- OB lt. Pressemitteilung der Stadt vom 01.02.2016 (Hervorhebungen jeweils von mir): „Dies sind Äußerungen, die verfassungsfeindlichen Charakter haben”. Also: Keinerlei argumentative Auseinandersetzung mit dem Wortlaut, keinerlei juristische Substantiierung, warum die Äußerungen einen solchen Charakter haben sollen (was ja tatsächlich auch gar nicht der Fall ist). In der Wiedergabe dieser PM fehlt auch Petrys entscheidende (zwar rechtsirrige, aber eben NICHT rechtswidrige!) Bezugnahme auf das UZwG: “AfD-Chefin Frauke Petry hatte gegenüber dem „Mannheimer Morgen“ geäußert, dass Deutschland „umfassende Kontrollen“ brauche, „damit nicht weiter so viele unregistrierte Flüchtlinge über Österreich einreisen können”. „Zurückweisungen”, so Petry in dem Interview, müssten „notfalls auch mit Grenzsicherungsanlagen durchgesetzt werden”, und man müsse „notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen”.
- In der PM vom 02.02.2016 wird dann die “kritische” Passage des Interviewtextes immerhin vollständig wiedergegeben: “In einem Interview mit dem Mannheimer Morgen hatte die Bundesvorsitzende am Wochenende zunächst die Errichtung von Grenzzäunen ins Gespräch gebracht. Auf die Frage, wie ein Grenzpolizist reagieren solle, wenn ein Flüchtling über den Zaun klettere, sagte sie wörtlich: „Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe gebrauch machen. So steht es im Gesetz.“ Vom BG erfährt man zur “Begründung” seiner (damals nur geplanten) Verhinderung der Veranstaltung lediglich: “Gribl pocht dabei auf die „Integrität der Stadt Augsburg und ihre Rolle als Friedensstadt“. Und “Die zwischenzeitlichen Erklärungen sowohl von Petry wie auch von verschiedenen Regionalverbänden der AfD hält Gribl „nicht für eine Relativierung des Gesagten und überdies für nicht glaubwürdig genug“. Auch die Augsburger AfD distanziere sich nach Gribls Auffassung nicht von den Äußerungen Petrys. Mit ihren Kommentierungen verharmlose sie das Gesagte.” Worin der Verstoß gegen den angeblichen “Friedensstadt”-Charakter von Augsburg liegen soll, warum die Erklärungen eine Relativierung und “nicht glaubwürdig genug” [wat denn nu: Relativierung oder unglaubwürdig?] sein sollen: Dazu sucht man vergeblich eine Einlassung des Volljuristin Dr. Gribl. Dass es eine solche auch gar nicht geben kann, weil die Aussage von Frau Dr. Petry zwar rechtsirrig, aber weder rechtswidrig noch sonst skandalös war, hat der BF vorstehend (und bereits in seiner ursprünglichen Dienstaufsichtsbeschwerde) ausführlich beleuchtet. Auch der geltend gemachte “Schutzanspruch, den wir als Stadt Augsburg haben” ist nichts als die haltlose Phrase eines skrupellosen Polit-Schauspielers, der hier seine Chance wittert (und wahrnimmt), ein “ganz großes Kino” gegen eine ihm (schon vor der fraglichen Äußerung) verhasste Partei aufzuziehen.
- PM 05.02.2016: “Gribl betonte noch einmal, für ihn sei es „unvorstellbar, dass im Augsburger Rathaus durch eine Person das Wort geführt wird, die mit ihren Äußerungen zum Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge die mit der Nutzung unseres Rathauses verkörperten Werte buchstäblich entwertet“. Der anschließende Text sind hohle Phrasen, über die (nicht explizit darauf gemünzt, aber sicherlich darauf zu beziehen) Siegfried Zagler in “Die Augsburger Zeitung” (DAZ) am 09.02.2016 schrieb: “Das Augsburger Rathaus als sakralen Ort der Kontemplation, als heiligen Hügel der städtischen Identität und als Weihe der Friedenspreisträger zu mystifizieren, um gegenüber dem grobkörnigen Gedöns einer Frau Petry eine moralische Keule schwingen zu können, ist eine bodenlose Strategie der Stadt, weil sie eine Strategie der Schwäche ist. Wenn man davon absehen könnte, dass im Oberen Fletz des Rathauses, wo der Stadtrat tagt, beim Ringen um Entscheidungen geflucht, gelogen, diffamiert, gefeixt, gelacht und gefeiert wird, wie das in allen freien politischen Räumen üblich ist, dann könnte man die OB-Segnung des Augsburger Rathauses zum heiligen Tempel der konfliktfreien Zusammenkunft mit einem Lächeln quittieren, weil sich ein Oberbürgermeister damit selbst zum Hohepriester dieses Tempels erklärt hätte, also zu einer geistigen Führungsfigur, die als moderner Leviathan nicht nur die materiellen Entscheidungen im Sinne der Stadt trifft, sondern auch als Pontifex Maximus für den Seelenfrieden der Gemeinde zuständig ist. Kurt Gribl war schlecht beraten, seine ursprüngliche Position nach dem Petry-Interview des Mannheimer Morgen zu revidieren.” (Der hier nicht zitierte Abs. 1 seines Kommentars dürfte Zagler von jeglichem Verdacht befreien, etwa als AfD-Fan zu sprechen!) Zurück zu der Frage, ob der BG die Äußerungen von Frau Dr. Petry auch nur oberflächlich juristisch überprüft hat, hier der Rest seiner “Begründung” aus der der PM vom 05.02.: “Im Wortlaut schrieb Gribl an die AfD-Stadträte: „Mit Ihrem Neujahrsempfang und dem Auftritt von Frau Petry muten Sie als Stadtratsmitglieder der Stadt Augsburg und deren Bürgerinnen und Bürgern nicht nur eine unerträgliche Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens zu, sondern eine Verletzung der Identität und Gemeinschaft stiftenden Seele der Stadt Augsburg. Ungeachtet rechtlicher Erwägungen gebietet es Ihnen die mit ihrem Stadtratsmandat eingegangene Verpflichtung gegenüber der Stadt Augsburg und den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, von der Durchführung ihres Vorhabens Abstand zu nehmen.“ Man sieht: Auch hier keinerlei Eingehen auf den Wortlaut des Interviews, keinerlei Substantiierung, WARUM der Text eine “unerträgliche Verletzung” (von was auch immer) sein soll. Dazu bemerkt Patrick Bahners in der FAZ (10.02.2016) mit leider nur allzu berechtigtem Sarkasmus: “In einem Brief an die AfD-Stadträte stilisiert Gribl Frauke Petry zur politischen Sittlichkeitsverbrecherin: „Mit dem Auftritt von Frau Petry muten Sie als Stadtratsmitglieder der Stadt Augsburg und deren Bürgern nicht nur eine unerträgliche Verletzung des Sittlichkeits- und Anstandsempfindens zu, sondern eine Verletzung der Identität und Gemeinschaft stiftenden Seele der Stadt Augsburg.“ Wer Frau Petrys von Fachleuten sogleich kritisierte Auslegung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt nicht zur Kenntnis genommen hat, mag glauben, sie habe Hitler verherrlicht oder den Holocaust geleugnet” und an anderer Stelle: “Was soll man sich unter der Seele einer Stadt vorstellen, die Identität und Gemeinschaft stiftet? So verquast, dass man an Pegida denkt, redet die „Friedensstadt Augsburg ...”. Dieser Ausdruck trifft den Punkt: “verquast”, und somit im verfahrensrechtlichen Sinne komplett unsubstantiiert sind die Einlassungen des BG!
- PM 08.02.2016: “Die Stadt Augsburg lehnt den AfD-Neujahrsempfang im Rathaus weiterhin ab. Wie angekündigt hat die Verwaltung nun ein Hausverbot gegen die Bundesvorsitzende Frauke Petry sowie eine Nutzungsuntersagung verfügt. Polizei und Ordnungsbehörde prüfen außerdem eventuelle Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit der Veranstaltung.” Hier offenbart sich die ganze Verlogenheit des BG als Erstem Augsburger Moralschauspieler: Wie schon in der Stellungnahme des BG zum Antrag der Linken wird auch hier deutlich, dass Sicherheitsbedenken lediglich vorgeschützt werden, um vielleicht doch noch eine juristisch haltbare Grundlage für das Doppelverbot zurechtzuzimmern. Bringt man diese Äußerungen mit dem zusammen, was auf der Webseite “StadtZeitung” (am 02.02. über eine an diesem Tag abgehaltene Pressekonferenz) berichtet worden war: “http://www.stadtzeitung.de/augsburg-city/politik/unfrieden-in-der-friedensstadt-widerstand-gegen-frauke-petry-waechst-d6042.html "Gribl hat indes eine rechtliche Prüfung der Situation angeordnet, deren Ergebnis im Laufe der Woche erwartet wird. Laut Gemeindeordnung dürfen im Rathaus vertretene Fraktionen und Wählergruppierungen den Sitzungssaal einmal im Quartal für Treffen nutzen. Und zu letzterer zählt die AfD solange das Bündnis mit WSA noch besteht, also eben bis zum 15. Februar. Der Oberbürgermeister hofft dennoch, einen Weg zu finden, auch vor diesem Datum ein Hausverbot aussprechen zu können. Schon vergangene Woche sei er zwar nicht angetan gewesen von der Idee, die AfD-Vorsitzende im Rathaus sprechen zu lassen, doch „nach den verfassungsfeindlichen und rechtswidrigen Aussagen Petrys habe ich das Recht und die Pflicht einzuschreiten“." dann wird auch hier wieder deutlich, dass der BG die AfD mit einem geradezu pathologischen Hass verfolgt, die ihn dazu verleitet, sich GANZ BEWUSST über Recht und Gesetz hinwegzusetzen. In einem Bericht der Augsburger Allgemeinen vom 03.02. heißt es dagegen, dass die angeblichen Sicherheitsbedenken keine Rolle spielen sollen: “Sicherheitsbedenken, die wegen möglicher Protestaktionen gegen die AfD angebracht sein könnten, will Gribl nicht in die juristische Bewertung einbringen: „Die Sicherheit ist keine Grundlage für unsere Begründung.“ Eher sei zu prüfen, ob der Stadtrat über die Nutzung des Rathauses kurzfristig abstimmen könne. Ein Empfang sei der AfD zwar erlaubt, doch es dürfe sich dabei um keine Parteiveranstaltung handeln. Der Auftritt der Bundesvorsitzenden mag von manchen in dieser Richtung eingestuft werden, heißt es. Auf Nachfrage ließ Gribl am Dienstag offen, ob es tatsächlich zum angedachten Hausverbot komme. Mit dem Ergebnis der juristischen Prüfung sei im Lauf der Woche zu rechnen.” (Wie bereits in der Beschwerde dargelegt, war der Hinweis auf eine angebliche juristische Prüfung blanke Augenwischerei. Denn bereits in der PM der Stadt vom 01.02. hatte Gribl ja verkündet, dass er die Veranstaltung so oder so verbieten werde: “Man werde, so Gribl, nun prüfen, ob aufgrund der Aussagen ein Hausverbot gegen Petry ausgesprochen werden könne und dieses auch aussprechen, falls die Augsburger AfD den Forderungen des Oberbürgermeisters nicht nachkomme.”)
Die
weiteren Pressemitteilungen auf der Webseite der Stadt (11.02.
+ 12.02.
sowie Liveticker
vom gleichen Datum) sind im vorliegenden
Begründungszusammenhang uninteressant. Denn insoweit
geht es dem BF lediglich um den Nachweis, dass der BG (ganz unabhängig von der
parteipolitischen Neutralitätspflicht!) grob pflichtwidrig und vorsätzlich eine
juristische Prüfung unterlassen hat, ob
sein doppeltes Verbot rechtlich überhaupt Bestand haben könne. (Oder gar,
noch schlimmer und leider sehr wahrscheinlich, das ihm nicht genehme Ergebnis
einer solchen Prüfung schlichtweg unterschlagen und vorsätzlich missachtet hat.
Dies wird die Beschwerdestelle anhand der ihr vorzulegenden einschlägigen
Unterlagen zu prüfen haben.) Der Stadt
Augsburg wurde dadurch auch rein materiell ein Schaden zugefügt, weil sie
selbstverständlich die Gerichts- und ggf. sonstigen Kosten der
Auseinandersetzung mit Frau Dr. Petry einerseits und den AfD-Ratsherren
andererseits zu tragen hat.
Man sieht
also: Dem BG ging es ausschließlich um das parteipolitische Ausschlachten des
Interviews in seinem Sinne. Dass er ein Gegner der AfD ist und (zunächst)
bedauerte, keine juristische Handhabe gegen den Auftritt von Frau Dr. Petry auf
dem Neujahrsempfang der AfD-Ratsmitglieder zu haben, war ja bereits aus seiner
Stellungnahme zu dem ursprünglichen Antrag der beiden Stadtratsmitglieder der
LINKEN deutlich geworden (vgl. Darstellung in der Beschwerde).
Wenn der
BF nachfolgend einige Vermutungen über den Hintergrund der demokratie- und damit
verfassungsfeindlichen Äußerungen und Handlungen des BG gegen die
AfD(-Ratsherren) und die AfD-Parteivorsitzende Frau Dr. Petry anstellt (dies
waren die juristischen Gegner; auf der politischen Ebene richten sich die
Aktivitäten des BG natürlich gegen die Alternative für Deutschland als Partei
insgesamt), dann ist er sich selbstverständlich dessen bewusst, dass diese nicht
inhaltlich Gegenstand der Beschwerde sein können. Darum geht es
freilich auch nicht; hier soll gezeigt werden, welche Dimension an politischem
Intrigenspiel und scheinmoralischer Infamie hier (zwar nicht beweisbar, aber
durchaus) plausibel denkbar ist. Diese Überlegungen sollen deutlich machen,
welcher Schaden der demokratischen Kultur in Deutschland erwachsen kann, wenn
die Aufsichtsbehörden nicht mit aller Entschiedenheit “den Anfängen
wehren”.
In einer
PM der Stadt vom 26.01.2016
konnte man lesen:
“An diesem Mittwoch, 27. Januar, ist Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Städtetags erneut in kleiner Runde in das Bundeskanzleramt eingeladen. Er wird zusammen mit anderen Vertretern der kommunalen Spitzenverbände die aktuelle Flüchtlingslage mit Bundeskanzlerin Angela Merkel erörtern.”
Im weiteren Text erfährt man, dass (auch) er die Forderung erhebt, „Zuwanderung [zu] steuern und [zu] reduzieren”. Denkbar ist freilich, dass die Bundeskanzlerin ihn im Gespräch “umgedreht” hat, oder dass er, ungeachtet der hier formulierten offiziellen Position (die eine Position des Deutschen Städtetages ist, also nicht zwangsläufig die private Meinung des BG), grundsätzlich mit der sog. Flüchtlingspolitik der Bundesregierung übereinstimmt. Der BG könnte daher als moralischer Kasper im Augsburger demokratischen Trauerspiel versucht haben, sich CSU-intern als Gegner der Position des CSU-Vorsitzenden und bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer zu profilieren und hätte in diesem Falle nicht einmal ein Volksfront-Bündnis mit der LINKEN gescheut, um gegen die AfD zu agieren. Gut möglich, dass es auch in der Augsburger CSU Gegner des (vorgeblich) “harten” Kurses von Horst Seehofer gegen Angela Merkel in der sog. “Flüchtlingsfrage” gibt, deren Zustimmung der BG mit seiner (vorsätzlich rechtswidrigen) Aktion gewinnen wollte.
“An diesem Mittwoch, 27. Januar, ist Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Städtetags erneut in kleiner Runde in das Bundeskanzleramt eingeladen. Er wird zusammen mit anderen Vertretern der kommunalen Spitzenverbände die aktuelle Flüchtlingslage mit Bundeskanzlerin Angela Merkel erörtern.”
Im weiteren Text erfährt man, dass (auch) er die Forderung erhebt, „Zuwanderung [zu] steuern und [zu] reduzieren”. Denkbar ist freilich, dass die Bundeskanzlerin ihn im Gespräch “umgedreht” hat, oder dass er, ungeachtet der hier formulierten offiziellen Position (die eine Position des Deutschen Städtetages ist, also nicht zwangsläufig die private Meinung des BG), grundsätzlich mit der sog. Flüchtlingspolitik der Bundesregierung übereinstimmt. Der BG könnte daher als moralischer Kasper im Augsburger demokratischen Trauerspiel versucht haben, sich CSU-intern als Gegner der Position des CSU-Vorsitzenden und bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer zu profilieren und hätte in diesem Falle nicht einmal ein Volksfront-Bündnis mit der LINKEN gescheut, um gegen die AfD zu agieren. Gut möglich, dass es auch in der Augsburger CSU Gegner des (vorgeblich) “harten” Kurses von Horst Seehofer gegen Angela Merkel in der sog. “Flüchtlingsfrage” gibt, deren Zustimmung der BG mit seiner (vorsätzlich rechtswidrigen) Aktion gewinnen wollte.
Gut möglich, dass der
Dr. Kurt Gribl dem Horst Seehofer mal eine Lektion erteilen zu müssen (und zu
können) glaubte: “Du Weichei, jetzt zeige ich dir mal, wie ICH mit der AfD
Schlitten fahre”. Das dürfte in seiner Partei viele durchaus beeindruckt haben
(sonst wäre ihm die CSU-Fraktion im Augsburger Stadtrat wohl kaum gefolgt), auch
wenn der BG medial mit seinem antidemokratischen Vorgehen letztlich dermaßen auf
die Nase gefallen ist, dass ihn sogar die Süddeutsche Zeitung scharf kritisiert: “Der politische
Schaden, den er angerichtet hat, ist groß.”
Auch ein weiterer
Umstand (der natürlich ebenfalls nicht zur inhaltlichen
Dimension der Dienstaufsichtsbeschwerde gehört) spricht dafür, dass die
Beschwerdestelle mit aller Härte gegen derartige Amtsmissbräuche vorgehen muss.
In der Stadt Geislingen (Baden-Württemberg) hat der dortige (parteilose) OB
Frank Dehmer gleichfalls geglaubt, als Django der Demokratie aus der Hüfte gegen
die AfD schießen zu müssen (und, genau wie der BG, zu glauben vorgegeben, dazu
berechtigt zu sein). Über Einzelheiten informiert bereits der Titel des Artikels
(vom 11.02.) “Hausverbot
aufgehoben. AfD-Mann Höcke darf in Geislingen reden”.
Man sieht: Falls die
Aufsichtsbehörden den um sich greifenden Cäsarenwahn einiger deutscher
Kommunalimperatoren nicht knallhart in die Schranken weisen, dann wird sich am
Ende jeder Dorf-Despot legitimiert fühlen, der AfD (bzw. auf der abstrakten
Ebene: jeder ihm unliebsamen Partei) ans Bein zu pinkeln. Und dabei geltendes
Recht skrupellos und vorsätzlich zu missachten.
II. Eingabe betr. Rechtsaufsicht über
die Stadt Augsburg
Wie bereits in der Dienstaufsichtsbeschwerde dargelegt,
hat der BG die Stadtratssitzung am 12.02.2016 rechtsmissbräuchlich
einberufen.
Der BF ergänzt seine
Dienstaufsichtsbeschwerde daher um die Bitte, diesen
Sachverhalt im Rahmen der RECHTSAUFSICHT der Regierung von
Schwaben über die Kommunen des Bezirks zu überprüfen und
festzustellen:
- Die Einladung zur und die Abhaltung der Ratsversammlung am 12.02.2016 in Augsburg war rechtswidrig und damit ungültig.
- Die Beschlüsse dieser Versammlung sind mithin bereits rein formal nichtig.
- Die Teilnehmer an dieser Ratssitzung haben weder objektiv noch subjektiv einen Anspruch auf evtl. Sitzungsgelder. (Der BF unterstellt das grundsätzliche Bestehen eines solchen Anspruchs. Sollte diese Annahme nicht zutreffen, entfällt der Punkt natürlich.) Zugleich wird beantragt, der Stadt Augsburg die Auszahlung solcher Gelder zu untersagen und sie zur Rückforderung evtl. bereits ausgezahlter Beträge zu verpflichten.
- (Ein weiterer Antrag betr. Rechtsaufsicht wird unten gestellt und begründet.)
Zu 1) Die Einberufung dieser Versammlung war, wie bereits
in der Dienstaufsichtsbeschwerde des BF umfassend nachgewiesen, eine
parteipolitische Demonstration gegen Frau Dr. Petry und die AfD. Als solche
verstieß sie gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot und war deshalb
rechtswidrig.
Die Rechtswidrigkeit ergibt sich auch daraus,
dass
a) (mit einer bzw. zwei Ausnahmen – s. Liveticker 12.02. um 17.55 h) die gesamten oppositionellen Ratsmitglieder diese
Ratsversammlung als parteipolitische (und damit rechtswidrige) Showveranstaltung
verstanden haben und ihr deshalb ferngeblieben sind. Dass die Stadtverwaltung
dies im Grunde auch selber anerkennt erhellt daraus, dass sie die regulär
fälligen Bußgeldbescheide für (unentschuldigtes) Fehlen gegen die
ferngebliebenen Ratsmitglieder nach der Überzeugung des BG NICHT erstellen wird
und
b) den beiden Ratsherren der AfD eine Teilnahme politisch
wie sachlich völlig unmöglich war.
Zur politischen Unmöglichkeit gilt analog, was Frank
Bahners in der FAZ in anderem Zusammenhang festgestellt hat:
“Nach demokratischer Logik hat seine Partei in dieser Ehrensache keinen Spielraum zum Kompromiss. Die AfD kann nicht hinnehmen, dass ausgerechnet ihre oberste Repräsentantin als eine Person behandelt wird, die das Augsburger Rathaus durch bloßes Betreten kontaminiert. Eine Partei, die ihre Vorsitzende verstecken müsste, wäre im Stadtrat nur noch geduldet.”
Dem BF ist nicht bekannt, ob die beiden AfD-Ratsherren diese Überlegung tatsächlich angestellt haben. Objektiv gilt sie aber selbstverständlich auch dann, wenn ein OB eine Ratssitzung ausdrücklich als Demonstration gegen Ratsmitglieder einer bestimmten Partei, bzw. gegen deren Partei und/oder gegen deren Parteivorsitzende einberuft.
“Nach demokratischer Logik hat seine Partei in dieser Ehrensache keinen Spielraum zum Kompromiss. Die AfD kann nicht hinnehmen, dass ausgerechnet ihre oberste Repräsentantin als eine Person behandelt wird, die das Augsburger Rathaus durch bloßes Betreten kontaminiert. Eine Partei, die ihre Vorsitzende verstecken müsste, wäre im Stadtrat nur noch geduldet.”
Dem BF ist nicht bekannt, ob die beiden AfD-Ratsherren diese Überlegung tatsächlich angestellt haben. Objektiv gilt sie aber selbstverständlich auch dann, wenn ein OB eine Ratssitzung ausdrücklich als Demonstration gegen Ratsmitglieder einer bestimmten Partei, bzw. gegen deren Partei und/oder gegen deren Parteivorsitzende einberuft.
c) Außerdem ist davon auszugehen, dass sich die
AfD-Ratsmitglieder schon aus rein organisatorischen Gründen nicht unmittelbar
vor ihrer eigenen (und in diesem Falle sicherheitsmäßig und medial hochgradig
sensiblen) Veranstaltung mal eben absentieren und “auf einer anderen Hochzeit
tanzen” konnten.
Zu 2) Die Unwirksamkeit der auf einer rechtswidrig
einberufenen Ratsversammlung gefassten Beschlüsse ergibt sich bereits aus der
Feststellung der rechtswidrigen Einberufung.
Zu 3) Objektiv entfällt ein Anspruch auf evtl.
Sitzungsgelder, weil die Sitzung rechtswidrig einberufen wurde.
Subjektiv entfällt er, weil den Teilnehmer die
Rechtswidrigkeit der Einberufung bekannt war, oder bei gehörigem pflichtgemäßen
Nachdenken hätte bekannt sein müssen. Wie das bei den ferngebliebenen
Oppositionsmitgliedern ja auch der Fall war.”Der Stadtrat beschäftigt sich nun mit der Benutzungsordnung für das Rathaus der Stadt Augsburg. Unter anderem soll folgender Punkt eingefügt werden: "Bei der Nutzung des Rathauses und seiner Räume ist damit der Geist des Rathauses in seiner kulturhistorischen Bedeutung als Ort des Friedens und der Versöhnung zu wahren. Die Änderung der Benutzungsordnung wird einstimmig angenommen. Damit, so Gribl, sei festgestellt, dass in wenigen Minuten im Rathaus eine Veranstaltung beginne, wie sie künftig nicht mehr möglich sein werde."
Ungeachtet dessen, dass dieser Beschluss bereits aufgrund
der rechtswidrigen und damit unwirksamen Einberufung der Ratsversammlung
rechtswidrig war, erscheint es dem BF geboten, dass die Beschwerdestelle diesen
zusätzlich
- ausdrücklich für rechtswidrig erklärt
- alternativ: Feststellt, dass die Kommune nicht berechtigt ist, in parteipolitisch diskriminierender Weise Äußerungen oder Veranstaltungen in ihren öffentlichen Räumen allein schon deshalb zu untersagen, weil sie selber einen Verstoß gegen den angeblichen “Geist” und die behauptete “kulturhistorische Bedeutung” geltend macht.
Eine solche Untersagung dient nicht zuletzt auch dem
Schutz des BG und seines politischen Anhangs selber. Denn dass die von OB Dr.
Kurt Gribl in dolosem Zusammenwirken mit den Stadtratsfraktionen von CSU, SPD
und GRÜNEN versuchte illegale Ausgrenzung der AfD demokratie- und
verfassungsfeindlich ist, liegt auf der Hand. Und falls eines Tages diese
Herrschaftsclique selber in der Opposition stünde, würde die inkriminierte
Bestimmung der dann regierenden Mehrheit bei verständiger Würdigung des Textes
eine hervorragende Handhabe bieten, ihrerseits die Opposition in gleicher Weise
zu diskriminieren.
Auch abgesehen von diesem Präzedenzfall gibt es viele gute
Gründe, mit diesem Wortlaut gegen ein Auftreten führender Vertreter dieser
Parteien vorzugehen:
- Die Grünen haben im Kosovo-Krieg bewiesen, dass sie eine bellizistische Partei sind; somit gehören sie (nach ihrem eigenen, in dem o. a. Beschluss dokumentierten Verständnis!) eigentlich überhaupt nicht ins Rathaus. Konsequenter Weise dürften sogar die Grünen Stadträte nicht mehr an Sitzungen teilnehmen, weil die Anwesenheit derartiger Bellizisten die Heiligen Hallen vom Holl geistig-moralisch kontaminieren würde.
- Dasselbe gilt für SPD und CDU, die deutsche Soldaten zum Zwecke einer mehr oder weniger direkten Kriegführung in aller Herren Länder dislozieren (Afghanistan, Mali, Türkei – gegen Syrien). Für sachliche Einwendungen, dass diese Truppenentsendung im deutschen Interesse liege, bleibt angesichts der im Beschluss bewirkten Sakralisierung des Rathauses (bzw. der Verabsolutierung des Friedensbegriffs) kein Raum mehr; denn mit gleicher Berechtigung könnte man schließlich auch gegen den Ausschluss von Dr. Frauke Petry einwenden, dass eine bewaffnete Grenzsicherung im wohlverstandenen – und legitimen – Interesse Deutschlands liege. Wer diesen Einwand nicht gelten lassen will, delegitimiert auch jegliche anderen Sachargumente für ein nicht-friedliches staatliches Handeln.
Nachträge 15.02.2016
In Neu-Isenburg hat der Magistrat (und letztlich zweifellos die dahinter stehende Koalition aus CDU, FDP und FWG) der AfD einen Mietvertrag für die (offenbar städtische) Hugenottenhalle verwehrt: "Neu-Isenburg verbietet Veranstaltung, Wohin mit Frauke Petry?" (Frankfurter Neue Presse von heute). Das allerdings nicht mit politischen oder moralischen Begründungen, sondern mit unerfüllbaren Auflagen.
Vgl. dazu auch die Pressemitteilung "Undemokratischer Eingriff von CDU und SPD im Kommunalwahlkampf mit Scheinargumenten" des Kreisverbandes Offenbach-Land vom 14.02.2016.
Der Wirt eines Ausweichlokals wurde durch linksfaschistischen Terror mürbe gemacht: Vgl. PM vom 15.02. "Veranstaltung mit der AfD Bundesvorsitzenden Frauke Petry fällt aus. Massive Drohungen und Schmähungen gegen den Wirt", so dass die Informationsveranstaltung mit Frauke Petry im hessischen Kommunalwahlkampf gänzlich ausgefallen ist. Dazu ein kleines Gedicht:
Ach wie war es doch vordem
Beim Onkel Adolf so unbequem:
Da musste erst die SA marschieren -
Heut' braucht man nur den Wirt terrorisieren!
Nachträge 16.02.2014
Auch in Nordbayern rotten sich die Konsensfaschisten aus Kommunen, Kirchen, Gewerkschaften, Schulen, Parteien und anderen (sogar der 1. FC Nürnberg und ein - mutmaßlich - Franchiser von McDonalds sind mit von der Partie!) gegen die AfD zusammen und werden staatliche (kommunale) Gelder für Parteipolitik missbraucht. In dem Artikel "Morddrohungen gegen Nazi-Gegner: Belohnung für Hinweise" auf der Webseite Nordbayern.de (Nürnberger Nachrichten, Nürnberger Zeitung) vom 15.02.2016 erfährt der Leser beiläufig, dass in der dortigen "Allianz gegen Rechtsextremismus" "169 zivilgesellschaftliche Verbände und 144 Städte und Gemeinden [hier einzeln aufgelistet!] aus der Metropolregion Nürnberg organisiert sind". Lt. Satzung (§ 2) ist die Mitgliedschaft beitragsfrei. Das heißt offenbar, dass das "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" DIE GESAMTEN KOSTEN finanziert (vgl. Logo links unten auf der Homepage).
Mit andern Worten: Hier werden BUNDESMITTEL (mittelbar) für PARTEIPOLITISCHE ZWECKE missbraucht. Wenn die AfD dagegen nicht sofort und massiv vorgeht, dann ist ihr nicht zu helfen.
Ich bin überzeugt, dass mit diesen Staatsmitteln nicht einmal gegen die NPD vorgegangen werden darf; aber Hetze usw. gegen die AfD ist m. E. auf jeden Fall illegal.
(In der Gastro-Broschüre ist die AfD - noch? - nicht enthalten; die stammt allerdings schon aus dem Jahr 2012.)
Im "Handlungsprogramm" (2. Auflage 2014) wird zwar die Alternative für Deutschland (AfD) nicht ausdrücklich genannt. Aber wenn dort von (meine Hervorhebung) "Rechtsextremistische[n] und rechtspopulistische[n] Parteien und Gruppierungen" (S. 1) die Rede ist, dann wird der Rahmen bereits überschritten. (Wobei ich, wie gesagt, noch nicht einmal glaube, dass die gegen eine tatsächlich rechtsextremistische Partei - wie die NPD - agitieren dürfen!)
Außerdem wird bei der Bekämpfung von (angeblich oder tatsächlich, das muss hier gar nicht diskutiert werden) "rechtspopulistischen" Parteien der Satzungszweck überschritten. Dort heißt es nämlich in § 2:
"(1) Die Allianz gegen Rechtsextremismus will die Kräfte im Kampf gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion bündeln und die Mitglieder im gebotenen Umfang über relevante Entwicklungen informieren."
Dass sie NICHT gegen die AfD agitieren dürfen (und zwar sowohl nach der Satzung wie insbesondere aufgrund der Mittelherkunft) ist den Verantwortlichen der Aktion sehr wohl bewusst. In dem o. a. Presseartikel wird angekündigt (meine Hervorhebung):
"Zudem will die Allianz mit einer großen Gegendemonstration am 13. März ein deutliches Zeichen gegen die Alternative für Deutschland (AfD) setzen. Die AfD hat für diesen Tag ihrerseits eine Kundgebung vor dem Justizpalast angekündigt. "Die AfD muss demaskiert und bekämpft werden", sagte Doll, der die Wirte und Hotelbetreiber auffordert, dieser Partei keine Räume zur Verfügung zu stellen."
Auf der Webseite der Organisation sucht man dagegen (unter "Aktionen") vergeblich nach einem Hinweis auf diese Demo (die z. B. auch hier angekündigt wird: "Nürnberg, 13.3.16 (Sonntag): Proteste gegen AfD-Großdemo in Nürnberg. Die Allianz gegen Rechtsextremismus wird zum Gegenprotest aufrufen.").
Es ist also zu vermuten, dass sich hier einige Fanatiker die Organisation "unter den Nagel gerissen haben" und AUF KOSTEN ALLER DEUTSCHEN STEUERZAHLER tun und lassen, was sie für richtig halten. (Und dabei nicht nur gegen geltendes Recht verstoßen, sondern auch noch die eigenen Mitglieder zu Narren halten!)
In Gießen (Hessen) plakatieren zur derzeitigen dortigen Kommunalwahl die Konsensfaschisten (ohne die LINKE, die wurde nicht dazu eingeladen) gemeinsam gegen die AfD. Der Hessische Rundfunk sieht sich offenbar als Staatsfunk und berichtet den Sachverhalt am 16.02.2016 unter dem tendenziösen Titel (erster Satz; meine Hervorhebung) "Aktion gegen Hetze. Parteien plakatieren gemeinsam gegen AfD in Gießen".
Nachtrag 19.02.2016
Heute kam die Antwort auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde:
"Sehr geehrter Herr Brinkmann,
die von Ihnen angesprochene Angelegenheit hat das Verwaltungsgericht Augsburg mit Beschlüssen vom 10. und vom 12. Februar 2016 entschieden.
Die Sache ist damit erledigt.
Mit freundlichen Grüßen"
Meine Replik:
"Sehr geehrter Herr .....,
selbst wenn man Ihrer Entscheidung insoweit zustimmen
wollte, als es um die Veranstaltung selber geht, bleiben immer noch zwei Punkte
meiner Eingabe offen1) Meine Beschwerde bezüglich des Auftretens von OB Dr. Gribl bei der Demonstration gegen den Auftritt von Frau Dr. Petry beim Neujahrsempfang der Augsburger Ratsherrn und
2) Die Rechtmäßigkeit der Sondersitzung des Stadtrates und der dort gefassten Beschlüsse.
Mit freundlichen Grüßen"
Dazu habe ich später noch nachgetragen:
"..... ergänzend zu meiner Mail vom 16.36 h mache ich darauf
aufmerksam, dass auch meine Dienstaufsichtsbeschwerde betr. Organisation der
Demo gegen Frau Dr. Petry durch den Augsburger Stadtjugendring noch unbearbeitet
ist.
Auf dessen Webseite liest man VORHER dazu (Fettungen von mir):
Auf dessen Webseite liest man VORHER dazu (Fettungen von mir):
Und HINTERHER erfährt man:Der Stadtjugendring Augsburg unterstützt die MAHNWACHE GEGEN RECHTSPOPULISMUS beim AfD-Neujahrsempfang in Augsburg! Weitere Informationen in folgendem Artikel: Zeigen wir der AfD und Frau Petry, dass sie in der Friedensstadt Augsburg nicht willkommen sind! -> Freitag, 12. Februar 2016, 18.30 Uhr, Rathausplatz Augsburg.Die Flüchtlingskrise bildet den derzeitigen Höhepunkt einer von Krisen gebeutelten EU. Nach und nach tritt an Stelle des Europäischen Gemeinschaftssinns ein Europa der Kleinstaaterei und nationalen Egoismen. Rechtspopulisten, nutzen jede Krise aus um mit Scheinlösungen bei der Bevölkerung zu Punkten. So auch die AfD!Der politische Arm der nationalistischen und demokratiefeindlichen PEGIDA bedient mit Begriffen wie „Lügenpresse“ oder „afrikanischer Ausbreitungstyp“ rassistische Ressentiments in der Bevölkerung, mit der Absicht eine Spaltung herbeizuführen.Darum ruft das Bündnis für Menschenwürde Augsburg und Schwaben e. V. dazu auf ein starkes Zeichen für Demokratie und Menschenrechte zu setzen. Unmittelbar vor der AfD Veranstaltung im Augsburger Rathaus wird in Zusammenarbeit mit WSA AfD Watch eine Mahnwache "Für ein weltoffenes und tolerantes Augsburg" auf dem Rathausplatz am Freitag, 12. Februar 2016 um 18.30 Uhr stattfinden. Zeigen wir der AfD und Frau Petry, dass sie in der Friedensstadt Augsburg nicht willkommen sind!Zur Vorbereitung:Die Vorsitzende der AfD Frauke Petry wird am Freitag, 12.02.16 im Augsburger Rathaus auf Einladung der Augsburger AfD sprechen. Das Bündnis für Menschenwürde hat untenstehenden Aufruf verfasst, weil wir der Meinung sind, die menschenverachtenden Thesen von Frau Petry dürfen in Augsburg nicht unwidersprochen bleiben. Das Bündnis ruft deshalb für Freitag, 12.02.2016 um 18.30 Uhr zu einer Mahnwache auf dem Rathausplatz auf. Für 20 Uhr planen wir in Zusammenarbeit mit den Stadtratsfraktionen auch eine Veranstaltung im Rathaus.Zur Vorbereitung der Mahnwache gibt es am Donnerstag, 4.02.2016 um 19 Uhr ein Vorbereitungstreffen, zu dem wir Sie herzlich einladen. Dieses findet statt in den Räumen von Bündnis 90/Die Grünen, Maximilianstr. 17 (1. Stock), Augsburg. Bei diesem Treffen wollen wir Ideen und konkrete Pläne für die Mahnwache besprechen. Gleichzeitig bitten wir Sie darum den untenstehenden Aufruf breit zu streuen und viele Menschen einzuladen.
Die Bilanz der Aktion „AMORE STATT PENG PENG“ des Stadtjugendring Augsburg (SJR) kann sich sehen lassen. Rund 3.500 Menschen kamen dem Aufruf des SJR und des Bündnis für Menschenwürde e.V. nach und feierten friedlich gegen den Besuch von Frauke Petry beim Neujahresempfang der AfD am Rathausplatz in Augsburg. Rund 1.000 Luftballons und Demoplakate verteilte der SJR unter den Bürgern. Pünktlich um 19:30 Uhr zum Beginn des Neujahresempfangs zählte SJR-Vorsitzender Franz Schenck den Countdown zum Start der Ballons ein. Unter großem Beifall bot der Aufstieg der Ballons den Demonstranten einen atemberaubender Anblick gepaart mit dem guten Gefühl der Einigkeit, des Zusammenstehens und einer guten Sache zu dienen.Die Botschaft des SJR kam an. „Als Stadtjugendring sind wir die Stimme für über 35.000 Jugendliche in dieser Stadt und sprechen uns klar gegen die menschenverachtenden Ansichten von Frau Petry aus. Meinungen dürfen sich unversöhnlich gegenüberstehen, niemals aber Menschen. Als Mensch sind Sie hier in Augsburg willkommen, Frau Petry, nicht aber Ihre Politik“, so SJR-Vorsitzender Franz Schenck in seiner Rede zur Aktion „AMORE STATT PENG PENG“. „Mit unserer Aktion möchten wir ein starkes Zeichen setzen für den Frieden und ein friedliches Zusammenleben in Augsburg“, bekräftigt Jonas Mattejat, der stellvertretende Vorsitzende des Stadtjugendrings. .......Der Stadtjugendring Augsburg dankt allen, die dem Aufruf gefolgt und zu unserer Aktion gekommen.
Es geht nicht an, dass staatliche (hier konkret:
städtische) und somit aus öffentlichen Mitteln finanzierte Organe gegen
demokratische Parteien hetzen!
(Der Integrationsbeirat scheint sich rausgehalten zu
haben; jedenfalls finde ich dazu nichts auf dessen
Webseite.)"
ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der
ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand
vom 19.02.2016
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