In dem Focus-Bericht "Hohe Steuerbelastung, hohe Kosten" (05.09.2019) zur Lage der Mittelschicht in Deutschland erfährt man:
"Zwar sind die
Risiken nicht nur für die Mittelschicht gewachsen, doch vergleicht man ihre
Steuerbelastung mit anderen europäischen Ländern, liegt Deutschland weit vorn.
Darauf verweist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD). Sie mahnt, dass Singles und Familien aus der Mittelschicht
am stärksten beansprucht werden – mehr noch als Spitzenverdiener. Der Grund:
Die Sozialabgaben sind nach oben gedeckelt. Das bedeutet: Gutverdiener müssen
ab einer gewissen Einkommensgrenze keine weiteren Beiträge mehr zahlen. Das
führt dazu, dass besonders Geringverdiener wesentlich stärker unter den hohen
Abgaben leiden, aber auch Arbeitnehmer, die knapp unter der sogenannten
Beitragsbemessungsgrenze liegen."
Diese sozaile Schieflage ließe sich abmildern mit einem Vorschlag, den ich vorläufig als "FÄCHER-RENTE" (oder Fächerrente) bezeichnen möchte.
Diese sozaile Schieflage ließe sich abmildern mit einem Vorschlag, den ich vorläufig als "FÄCHER-RENTE" (oder Fächerrente) bezeichnen möchte.
Dieses Modell der Rentenfinanzierung ist in gewisser Hinsicht an das Schweizer Modell angelehnt. Nur dass die Renten
a) nicht prozentual für alle gleich hoch und
b) nicht gedeckelt sind.
Auch wenn das Bild nicht in allen Einzelheiten stimmig ist, ähnelt dieser Finanzierungsweg insofern einem Fächer, als "außen" die extrem hohen Einkommen stehen, welche nach meiner Vorstellung vollständig in die Beitragspflicht einzubeziehen wären.
Anders als in der Schweiz sollten die Leistungsansprüche nach oben jedoch nicht "hart" gedeckelt werden, sondern "gleitend" einschrumpfen.
Sodass jedem Einkommensniveau am Außenrand des Fächers (oder irgendwo auf dem Fächer) ein PROPORTIONAL berechnetes Rentenniveau näher am Innenkreis ("innen") entspräche. (Vielleicht könnte man sie auch „Projektionsrente“ nennen? Weil nach einer mathematischen Formel der große Gehaltsbetrag auf einen kleineren Rentenbetrag projiziert wird.)
Was auf dieser abstrakten Ebene schwierig zu formulieren und zu verstehen ist, dürfte im Beispiel unmittelbar einleuchten (die
Zahlen dienen lediglich der Veranschaulichung; das müsste man durchrechnen, bevor man sich insoweit für bestimmte Werte entscheidet):
- 1.000,- € letztes Einkommen = 800,- € Rente (80%; das sollte der Höchstwert sein),
- 2.000,- € Einkommen = 1.400,- Rente (70%),
- 3.000,- € Einkommen = 1.800,- Rente (60%)
- 7.000,- € (aufgerundete derzeitige Beitragsbemessungsgrenze) = 50%.
- Und beispielsweise bei 100 Mio. letztem Einkommen = 1 Mio. Rente (1%; unter diesen Satz sollten Renten nicht fallen).
Diese Proportionen wären
nach Art der jetzigen Rentendynamisierung anzupassen. Beispiel:
Wenn (nach diesem Modell) aktuell z. B. auf
8.000,- Einkommen 50% = 4.000,- € Rente gezahlt werden, dagegen auf
16.000,- € Einkommen nur 6.000,- € Rente, dann würden in meinetwegen 20 oder 30
Jahren auf die 16.000,- € 50% Rente = 8.000,- €, gezahlt. Auf die 8.000,-
Einkommen dann jedoch z. B. 5.000,- €, also mehr als 50%, weil die zu diesem Zeitpunkt ja weit unterhalb der BBG (die fiktiv fortzuschreiben wäre) lägen.
Wie man das mathematisch
umsetzt, mögen Fachleute ausknobeln.
Punkt 4 der Auflistung oben (100
Mio. Einkommen = 1 Mio. Rente) mag krass erscheinen und wird sofort zum
Einwand führen: "So viel Geld braucht kein Mensch".
Eine konsequente
"Fächerung" der Rentenbezüge (anstelle einer Deckelung, die ich als
primitiv empfinde) entspringt jedoch meinem Gerechtigkeitsgefühl und erscheint
mir außerdem wegen der Akzeptanz bei den Besserverdienenden wichtig und
richtig. Überhaupt ist für mich das System der „Fächer-Rente“ das
sozialpolitische Äquivalent für die durch prozentuale Steigerungen ständig
wachsende Einkommensspreizung.
Die Botschaft dieses Systems
an die Gesellschaft wäre die Einforderung einer "PROPORTIONALEN
SOLIDARITÄT".
Ich neige dazu, auch Kapitaleinkünfte in die Beitragspflicht einzubeziehen.
Evtl. wäre auch eine gewisse
"Kinderkomponente" erwägenswert. Die aber keinesfalls als
Rentenaufschlag, sondern wenn, dann nur als Beitragsabschlag - und das nur für
diejenige Zeit, in der die Kinder die Eltern Geld kosten. (Insoweit könnte man
vielleicht an den Kindergeldanspruch anknüpfen.) Es nützt den Eltern - und der
Gesellschaft - nichts, wenn die Eltern im Alter mehr Geld haben, ihnen dieses
aber dann fehlt, wenn die KOSTEN anfallen. (Die "Mütter-Rente" müsste
dann auslaufen.)
Die Folge einer "Fächerrente"
wäre eine enorme Ausweitung der Beitragsgrundlagen, die nach meiner Vorstellung
mit einer moderaten Rentensteigerung speziell im unteren und mittleren
Bereich einhergehen müsste (die sich automatisch aus einer 'Gleitformel' ergeben sollte).
In der Masse sollten die Aufkommenssteigerungen jedoch für eine Beitragsentlastung
(von Arbeitnehmern und Arbeitgebern) genutzt werden.
Die Beamtenpensionen mögen
wie bisher gezahlt werden. Auf die höheren Beamtengehälter (oberhalb der jetzigen
Beitragsbemessungsgrenze, die insoweit für die Zukunft fiktiv fortzuschreiben wäre)
müsste jedoch die Mehrbelastung der hohen Vergütungsklassen wirkungsgleich übertragen
werden, d. h. sie sollten mit entsprechenden Teil-Beiträgen belastet werden.
Wahrscheinlich müsste dieser Mehrbelastung auch eine zusätzliche Rentenzahlung entsprechen (mit entsprechend niedrigen Prozentwerten, weil über der BBG liegend).
Nicht akzeptabel wäre es, einfach die - höheren - Beamtenvergütungen entsprechend abzusenken: Dann würde sich der Staat die Solidarbeiträge der Beamten "krallen"; das wäre eine verdeckte Steuererhöhung und die Rentenversicherten wären die Leidtragenden.
Diesen ganzen Komplex habe ich jedoch nicht endgültig durchdacht; das müsste mit Fachleute für das Beamtenrecht diskutiert werden.
Auf jeden Fall sollen den Beamten durch diese neue Rente weder Nachteile noch Vorteile enstehen.
Wahrscheinlich müsste dieser Mehrbelastung auch eine zusätzliche Rentenzahlung entsprechen (mit entsprechend niedrigen Prozentwerten, weil über der BBG liegend).
Nicht akzeptabel wäre es, einfach die - höheren - Beamtenvergütungen entsprechend abzusenken: Dann würde sich der Staat die Solidarbeiträge der Beamten "krallen"; das wäre eine verdeckte Steuererhöhung und die Rentenversicherten wären die Leidtragenden.
Diesen ganzen Komplex habe ich jedoch nicht endgültig durchdacht; das müsste mit Fachleute für das Beamtenrecht diskutiert werden.
Auf jeden Fall sollen den Beamten durch diese neue Rente weder Nachteile noch Vorteile enstehen.
Begünstigt würde
der Staat insofern, als die bei der "Fächer-Rente" speziell im unteren Bereich höheren Rentenzahlungen geringere Aufstockungszuschüsse
aus Steuermitteln erfordern würden. Sofern sich das zu substantiellen Summen addiert, wäre daran
zu denken, die Besserverdienenden zum Ausgleich steuerlich zu entlasten.
Politiker und Selbständige
müssten in die "Fächer-Rente" einbezogen werden.
Wie mit dem gegenwärtig in berufsständischen Versorgungswerken versicherten Personenkreis zu verfahren wäre, liegt momentan jenseits meiner Vorstellungskraft. Wahrscheinlich ähnlich wie mit den Beamten, d. h.
Wie mit dem gegenwärtig in berufsständischen Versorgungswerken versicherten Personenkreis zu verfahren wäre, liegt momentan jenseits meiner Vorstellungskraft. Wahrscheinlich ähnlich wie mit den Beamten, d. h.
Es ist jedenfalls NICHT
meine Absicht, sämtliche Geringverdiener mit einer großzügigen Mindestrente zu
beglücken: Vom PRINZIP her möchte ich schon eine (wenngleich modifizierte)
Äquivalenz zwischen Lohn und Rente aufrechterhalten: Wer mehr, härter oder
erfolgreicher gearbeitet hat, muss auch mehr bekommen!
Und wer allzu wenig
verdient hat, der muss wie bisher auf die soziale Grundsicherung verwiesen
werden.
Wir müssen endlich von der
gottverdammten "etatistischen" (auch ich kann libertären Slang! 😄 )
Mentalität wegkommen, dass Vater Staat auf jedes Wündchen ein
Pflästerchen legen müsse!
(Markus Söder hatte eine Idee,
die mir sehr brauchbar zu sein scheint, um vernünftige soziale Tendenzen zu
etablieren, ohne die Leistungsunterschiede total zu nivellieren. Dass auch
blinde Hühner mal ein Körnlein finden, dürfen wir durchaus anerkennen, ohne uns
einen Zacken aus der Krone zu brechen!)
Jedenfalls ist mir sogar das Meuthen-Konzept mit einer Mindestrente (das Thüringer Rentenkonzept sowieso)
allzu "sozialistisch". Kindererziehung kann durch entsprechende
Beitragsentlastung berücksichtigt werden; dafür braucht man keine Mindestrente
(zumal die Eltern das Geld während der Kinderaufzucht benötigen - als Rentner nicht
mehr). Wenn es dann nicht reicht, hatte die Person zu wenig gearbeitet. Warum
sollte der Staat das mit einer Mindestrente "belohnen"???
Zwar sieht der Meuthen-Plan
eine gewisse Spreizung vor (ab dem 25. Erwerbsjahr soll für jedes dritte
Erwerbsjahr ein Prozentpunkt Zuschlag gewährt werden). Aber da fehlt mir auf
alle Fälle INNERHALB der 20 anspruchsbegründenden Jahre jegliche
Differenzierung nach erbrachter Leistung. (Von den Kosten für eine steuerfinanzierte Mindestrente ganz
abgesehen; Meuthen legt dafür keinerlei Berechnung vor.)
Überhaupt ist zu beobachten,
dass die "Rentendebatte" insbesondere auf der politischen Ebene eine
merkwürdige Wendung genommen hat. Ging es ursprünglich um die Frage, ob wir ab
ca. 2030 angesichts des steigenden Altenquotienten unsere Rentner überhaupt
noch einigermaßen versorgen können, hat insbesondere die SPD angesichts der in
den letzten Jahren sprudelnden Steuerquellen eine Volksbeglückungsdebatte ausgelöst,
bei der alle Kleinrentner relativ üppig versorgt werden. Wenn alle Parteien
insoweit in einen Wettlauf eintreten, dann wird eher eine Volksverelendung als
Volksbeglückung das Endresultat sein. Unabhängig von der Abkühlung der
Weltwirtschaft gibt es bereits erste Anzeichen dafür, dass das Schurkel-Regime im Begriff ist (oder
es schon geschafft hat) Deutschland (wieder) zum "kranken Mann
Europas" zu machen.
Denkbar wären Einwendungen
des Bundesverfassungsgerichts gegen die Fächerrente wegen fehlender direkter
Beitragsäquivalenz (kritisch sieht die Position des BVerfG wohl dieses Buch).
Diese "Teilhabeäquivalenz"
(wie sie auch genannt wird) ist aber ohnehin bereits durch die statistisch deutlich geringere
Lebenserwartung der Geringverdiener verletzt. Und gar so dumpfbackig und dickschädelig sind (Europa- und
Immiggressionsthemen leider ausgenommen) die Verfassungsrichter nun auch wieder
nicht, dass sie sich jeglicher überzeugenden Argumentation für die
Notwendigkeit einer derartigen Beitragsausweitung verschließen würden. (Ich bin
sicher, dass man das sehr überzeugend begründen kann.)
[Nachtrag zu diesem Punkt v. 27.10.2019: Heute kam mir der auch allgemein hochinteressante Bericht "Rentenexperte Otto Teufel. Einer schuftet im Augiasstall" aus der taz vom 31.01.2011 zu Gesicht. Für den vorliegenden Zusammenhang ist daraus die folgende Passage wichtig: "In einer Entscheidung vom BVferfG zur Sache vom 1. 7. 1981 und auch vom 27. 2. 2007 - die mussten sie annehmen, weil es eine Vorlage vom Bundessozialgericht war -, da heißt es kategorisch, dass das Rentenversicherungsverhältnis 'im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruht. Daher gebührt dem Gesetzgeber auch für Eingriffe in bestehende Rentenanwartschaften Gestaltungsfreiheit'.'"]
Was natürlich NICHT passieren darf bei dieser Ausweitung der Rentenfinanzierungsbasis ist eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Das wäre dann der Fall, wenn der jetzige Bundeszuschuss aus dem zusätzlichen Beitragsaufkommen der "Fächerrente" finanziert würde. Entsprechenden Begehrlichkeiten der steuergierigen Linksparteien, die zweifellos sofort aufkämen, müssten die bürgerlichen Parteien vehement entgegentreten!
[Nachtrag zu diesem Punkt v. 27.10.2019: Heute kam mir der auch allgemein hochinteressante Bericht "Rentenexperte Otto Teufel. Einer schuftet im Augiasstall" aus der taz vom 31.01.2011 zu Gesicht. Für den vorliegenden Zusammenhang ist daraus die folgende Passage wichtig: "In einer Entscheidung vom BVferfG zur Sache vom 1. 7. 1981 und auch vom 27. 2. 2007 - die mussten sie annehmen, weil es eine Vorlage vom Bundessozialgericht war -, da heißt es kategorisch, dass das Rentenversicherungsverhältnis 'im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruht. Daher gebührt dem Gesetzgeber auch für Eingriffe in bestehende Rentenanwartschaften Gestaltungsfreiheit'.'"]
Was natürlich NICHT passieren darf bei dieser Ausweitung der Rentenfinanzierungsbasis ist eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Das wäre dann der Fall, wenn der jetzige Bundeszuschuss aus dem zusätzlichen Beitragsaufkommen der "Fächerrente" finanziert würde. Entsprechenden Begehrlichkeiten der steuergierigen Linksparteien, die zweifellos sofort aufkämen, müssten die bürgerlichen Parteien vehement entgegentreten!
Ein Nebenaspekt:
Für die allermeisten
Beschäftigten würden sich die Netto-Gehälter durch die zu erwartende Absenkung
des Beitragssatzes erhöhen.
Aktuell liegt die
Beitragsbemessungsgrenze bei 6.700,- € und der Beitragssatz bei 18,6%;
Arbeitnehmeranteil folglich 9,3%. Bei 10.000,- € Bruttoeinkommen im Monat
müsste man also 623,10 € Rentenversicherung bezahlen (6.700,- x 9,3%). Wenn der
Beitragssatz auf 12% abgesenkt werden könnte (was ich dann für realistisch
halte, wenn Kapitalerträge in die Beitragspflicht einbezogen werden), wäre der
Beitrag selbst bei dieser Einkommenshöhe immer noch (etwas) geringer als
derzeit: 10.000,- x 6% = 600,- €. Bei
- 1.000,- €: 60,- neu statt 93,- € jetzt (Beitragsermäßigung um 33,- €);
- 3.000,- €: 180,- € neu statt 279,- € jetzt ( 99,- €);
- 6.700,- €: 402,- statt 623,1 € (Ermäßigung um 220,90 €).
Bis zur
Beitragsbemessungsgrenze gilt: Je höher der Verdienst, desto höher ist der
absolute Gewinn aus der Beitragssenkung. In absoluten Zahlen würden also insbesondere die mittleren
Einkommen am meisten von der Beitragssenkung profitieren. Das geht auch völlig in
Ordnung, weil mein Plan ja NICHT auf eine Nivellierung der Einkommen abzielt.
Bei Verdiensten oberhalb der BBG würde der "Gewinn" aus der Beitragssenkung absinken bzw. sich in einen Verlust umkehren (weil bisher beitragsfreiees Einkommen unter die Beitragspflicht fiele).
Bei Verdiensten oberhalb der BBG würde der "Gewinn" aus der Beitragssenkung absinken bzw. sich in einen Verlust umkehren (weil bisher beitragsfreiees Einkommen unter die Beitragspflicht fiele).
Anders bei den Renten, wo
tatsächlich „unten“ eine (maßvolle) Nivellierung eintritt und gewollt ist. Eine Rentenminderung bei höheren Einkommen darf es allerdings nicht geben; ich stelle mir vor, dass das
Rentenniveau bei Verdiensten von ca. 7.000,- € (also leicht über der
jetzigen, durch die Beitragsbemessungsgrenze vorgegebenen Endstufe) sich auf
50% belaufen sollte. Damit wäre auch dieses gegenüber dem jetzigen Stand noch etwas höher.)
Zu diskutieren wäre, ob die
(von 7.000,- € Verdienst aus) nach unten prozentual steigende und nach oben
prozentual fallende Rente linear oder nach Art einer Exponentialkurve
(anfänglich langsam, später schneller) steigen bzw. fallen soll.
Es ist nicht meine
Absicht, der einen Gruppe zu nehmen und mit dem Füllhorn über eine andere
(größere) Gruppe auszuschütten. Wahltaktisch mag das als ein cleverer Schachzug
erscheinen; wir müssen jedoch aufpassen, dass wir nicht auf diese Weise die
Leistungsträger aus unserem Land vertreiben.
Jedenfalls ist der
Nettolohn-Zuwachs nicht das eigentliche Ziel meiner Vorschläge, sondern
lediglich ein sozusagen zufälliges Nebenprodukt. Wenn man allerdings auf der anderen
Seite bedenkt, dass die prozentualen Lohnsteigerungen den finanziellen Spielraum der Weniger-Verdienenden
strukturell immer tiefer nach unten drückt, dann scheint mir die Beitragsentlastung eine
vertretbare, ja sogar sinnvolle "Nebenfolge" der
"Fächerrente" zu sein.
Der o. a. Text ist ein geänderter (weiterentwickelter) Auszug aus meinem Blogpost “Von Prätendenten und Inkumbenten, Germemmen und Steakholdern, Fächer-Rente und Rückkopplungsschleifen. Und von der Opa-Challenge” in meinem parallelen "BlockiBlockerBlog". Dort geht es um eine breite Palette von AfD-spezifischen Themen. Meine vorliegend präsentierte Idee zu einer breiteren Rentenfinanzierung dürfte jedoch auch allgemein von Interesse sein.
Nachtrag 07.10.2019
In meinen o. a. Überlegungen fehlt eine wichtige Unterscheidung bei den Beitragszahlern in
Der o. a. Text ist ein geänderter (weiterentwickelter) Auszug aus meinem Blogpost “Von Prätendenten und Inkumbenten, Germemmen und Steakholdern, Fächer-Rente und Rückkopplungsschleifen. Und von der Opa-Challenge” in meinem parallelen "BlockiBlockerBlog". Dort geht es um eine breite Palette von AfD-spezifischen Themen. Meine vorliegend präsentierte Idee zu einer breiteren Rentenfinanzierung dürfte jedoch auch allgemein von Interesse sein.
Nachtrag 07.10.2019
In meinen o. a. Überlegungen fehlt eine wichtige Unterscheidung bei den Beitragszahlern in
- diejenigen, bei denen ein Arbeitgeber denselben Anteil ("Arbeitgeberanteil") noch dazugibt und
- jene Selbständigen und Kapitaleinkommensbezieher, bei denen das nicht der Fall ist.
Nachtrag 13.10.2019
Bei den Beamten waren meine Vorstellungen, auf welche Weise die gerecht in diese Rentenfinanzierung einzubeziehen wären (ohne jedoch deren Pensionsansprüche anzutasten), bisher noch etwas undeutlich und schwankend. Nunmehr erscheint mir die folgende Lösung sachgerecht:
Und natürlich sind die angenommenen Prozentsätze für den Rentenbezug fiktiv; tatsächlich werden die (formelabhängig) wohl deutlich niedriger ausfallen.
Aber das Prinzip müssten meine Beispiele hinreichend verdeutlicht haben: Bei steigendem Einkommen nähern sich die Beiträge immer mehr der ausgezahlten Rente an - und übersteigen diese schließlich sogar (hier im Beispiel Nr. 5).
Nachträge 21.10.2019
Zu den Plänen der Bundesregierung in Sachen Rente vgl. aktuell das Interview mit dem CDU-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die Renten werden nicht ewig so weitersteigen“ (19.10.2019). Manches, was er dort zur Rentenfinanzierung sagt, ist durchaus vernünftig:"Soziale Wohltaten mit dem Füllhorn zu verteilen, das geht nicht mehr. Wir sind hier an den Grenzen der politischen Gestaltungsspielräume angelangt. ..... Nehmen Sie die Grundrente: Sie ist im Grunde eine versicherungsfremde Leistung. Eine Finanzierung aus Mitteln der Beitragszahler wäre eine zusätzliche Belastung der Wirtschaft, die unbedingt vermieden werden muss."
Bei den Beamten waren meine Vorstellungen, auf welche Weise die gerecht in diese Rentenfinanzierung einzubeziehen wären (ohne jedoch deren Pensionsansprüche anzutasten), bisher noch etwas undeutlich und schwankend. Nunmehr erscheint mir die folgende Lösung sachgerecht:
- Beamte zahlen für Bezüge OBERHALB DER BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE (BBG) ihren
Anteil zur "Fächer-Rente". (Im Interesse der Übersichtlichkeit wird diesem Personenkreis NICHT die Möglichkeit eingeräumt, freiwillig auch den Arbeitgeberanteil einzuzahlen.) - Der Staat zahlt KEINEN Arbeitgeberanteil, weil er die Altersversorgung der Beamten ja bereits durch (ausreichende) Pensionen sicherstellt.
- Beamte, die Beiträge zur "Fächer-Rente" geleistet haben (also die besser Verdienenden) erhalten ungeachtet ihres Pensionsanspruchs gegen ihren Dienstherrn auch eine Fächer-Rente. Und zwar in Höhe des hälftigen Differenzanspruchs zwischen BBG und Gehalt.
- Vergütung 10.000,- €: Beiträge 6% auf 3.000,- € Differenz = 180,- €. Nehmen wir an, dass die Rentenhöhe für dieses Einkommen auf 46% absinkt, ergibt sich folgender Rentenanspruch: 3.000,- Differenz x 46% = 1.380,- € : 2 (nur Arbeitnehmeranteil!) = 690,- €.
- Vergütung 15.000,- €; Rentenhöhe 40%: Beiträge 8.000,- x 6% = 480,- €. Rente 8.000 x 40% : 2 = 1.600,-.
- Vergütung 20.000,- €; Rentenhöhe 32%: Beiträge 13.000,- x 6% = 780,- €. Rente 13.000 x 32% = 4.160,- : 2 = 2.008,-.
- Vergütung 50.000.- €; Rentenhöhe 20%: Beiträge 43.000,- x 6% = 2.580,- €. Rente 43.000,- x 20% = 8.600,- € = 2 = 4.300,- €.
- Vergütung 100.000.- €; Rentenhöhe 10%: Beiträge 93.000,- x 6% = 5.580,- €. Rente 93.000,- x 10% = 9.300,- € = 2 = 4.650,- €.
Und natürlich sind die angenommenen Prozentsätze für den Rentenbezug fiktiv; tatsächlich werden die (formelabhängig) wohl deutlich niedriger ausfallen.
Aber das Prinzip müssten meine Beispiele hinreichend verdeutlicht haben: Bei steigendem Einkommen nähern sich die Beiträge immer mehr der ausgezahlten Rente an - und übersteigen diese schließlich sogar (hier im Beispiel Nr. 5).
Nachträge 21.10.2019
Zu den Plänen der Bundesregierung in Sachen Rente vgl. aktuell das Interview mit dem CDU-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die Renten werden nicht ewig so weitersteigen“ (19.10.2019). Manches, was er dort zur Rentenfinanzierung sagt, ist durchaus vernünftig:"Soziale Wohltaten mit dem Füllhorn zu verteilen, das geht nicht mehr. Wir sind hier an den Grenzen der politischen Gestaltungsspielräume angelangt. ..... Nehmen Sie die Grundrente: Sie ist im Grunde eine versicherungsfremde Leistung. Eine Finanzierung aus Mitteln der Beitragszahler wäre eine zusätzliche Belastung der Wirtschaft, die unbedingt vermieden werden muss."
Auch ich lehne eine Grundrente ab. [Vgl. dazu auch unten den Nachtrag vom 21.10.2019.]
Doch ausgerechnet am Schluss Fordert der CDU-Minister Ungeheuerliches:"Die Renten steigen jetzt seit sechs Jahren oberhalb der Inflationsrate. Das ist ein großes Geschenk. Zur Ehrlichkeit gehört, dass wir nicht versprechen können, dass das auf ewig so weitergeht."
Die Renten steigen ausschließlich dadurch, dass die Rentenentwicklung der durchschnittlichen Lohnentwicklung nachträglich angepasst wird. Im VERHÄLTNIS zu den Löhnen steigen die Renten also NICHT. Bei einer Nicht-Anpassung würden die Renten, die relativ zu den Löhnen schon jetzt (insbesondere für die Geringverdiener) viel zu niedrig sind, noch weiter absinken.
Das wäre das Letzte; das ist ASOZIAL, was Altmaier hier implizit fordert (oder gar ankündigt?).
Wie ich oben mit meinem Vorschlag zu einer "Fächer-Rente" gezeigt habe, ist es durchaus möglich, die beiden scheinbar widersprüchlichen Zielsetzungen
- Beitragssenkung UND
- notwendige Leistungsverbesserungen (für einen bestimmten Teil der Beitragszahler)
Momentan wird gerade ein kleines Trommelfeuer gegen die ohnehin schon dürftige Höhe der Altersrenten abgefeuert. So von der Bundesbank, über deren aktuelle Studie die WELT heute berichtet: "Bundesbank warnt vor Schieflage bei der gesetzlichen Rente". Dort werden exorbitante Beitragssteigerungen bei gleichzeitig weiter sinkender Rentenleistung prognostiziert. Beitragssteigerungen etwa in der Zeit nach 2030 im Vergleich zu heute lassen sich auch im Rahmen meiner Überlegungen nicht verhindern. Sie würden freilich, weil auf mehr und stärkere Schultern verteilt, prozentual geringer ausfallen. Und ebenso ließe sich eine Absenkung des Rentenniveaus vermeiden.
Was die Bundeszuschüsse angeht, dienen die ja zum allergrößten Teil dem Ausgleich versicherungsfremder Leistungen. Die sind also kein Problem der (normalen) Rentner, sondern ein solches des Gesetzgebers.
Gerade aktuell ist aber auch ein Interview "Bei uns gibt es keine Gerechtigkeitsdebatte" erschienen (ZEIT vom 18.10.2019 mit den Niederländer Theo Kocken), das einige Aspekte der Situation in den Niederlanden mit derjenigen in Deutschland vergleicht. Leider sind die Angaben nicht hinreichend detailliert genug um erkennen zu lassen, wieso es in Holland (tatsächlich oder nur scheinbar?) "more Rente for the Rubel" gibt (wo die "Knackpunkte" liegen).
Wie ich die dort gegebenen Informationen verstanden habe, sieht die Lage in NL so aus:
- Mindestlohn ca. 1.700,- €
- Staatliche Rente f. Alleinstehende (max.?) ca. 1.200,- €;
- Staatliche Rente f. Ehepaare (max.?) ca. 1.700,- €;
- Beitragsbemessungsgrenze (nur) 2.500,- € p. M.;
- Beitragssatz 18% ALLEIN VOM ANer ZU TRAGEN!
Frage: Wie schaffen die Niederländer das, solche Renten auszuzahlen, bei nur 18% Beitrag beschränkt auf MAXIMAL 2.500,- €? Zahlt der Staat massiv hinzu? Oder sind die Niederländer im Schnitt sooooo jung??? Hier müsste man mehr wissen. Jedenfalls: Ein Zaubermittel gibt es nicht, von nichts kommt nichts und der Liebe Gott zahlt nirgends in die Rentenversicherung ein.
Anscheinend bieten in Holland so ziemlich alle Betriebe eine "Betriebsrente" an, für die freilich auch der ANer seinen Anteil (Hälfte???) leisten muss:
- Kapitalgedecktes System (d. h. die Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt)
- Beiträge werden von AGer UND ANer bezahlt
- Höhe abhängig vom Kapitalmarktertrag der entsprechenden Fonds.
Zur Lage in Österreich ist der schon etwas ältere Bericht "Vergleich zu Deutschland. Renten-Paradies Österreich? Der Faktencheck" im Münchner Merkur vom 16.11.2017 interessant. Allerdings steht man auch hier als Leser am Ende mit der Erkenntnis da: Nichts Genaues weiß man nicht. Soll heißen: Die Systeme sind in ihren Leistungen zu unterschiedlich, als dass Deutschland sich einfach nur das kleine Nachbarland zum Vorbild zu nehmen bräuchte - und dann wahre Wunder-Renten zahlen könnte.
Einige Punkte stechen allerdings heraus:
- "Der Beitragssatz liegt mit 22,8 Prozent deutlich über dem in Deutschland (18,7)."
- "... der Anteil der Beitragszahler im Erwerbsalter [ist] in Österreich (71 Prozent) höher als in Deutschland (64 Prozent)".
- „Die Österreicher haben eine deutlich bessere demografische Struktur.
Auf einen Menschen im Rentenalter kommen im Nachbarland 3,4 Personen im
Erwerbsalter, in Deutschland sind es 2,9."
- "... In Österreich werden die Renten voll besteuert, in Deutschland nur zu 74
Prozent."
- "Wer in Österreich vorzeitig in Rente geht, muss höhere
Abschläge hinnehmen, wer länger arbeitet, erhält geringere Zuschläge als
in Deutschland."
Der Bericht "Eine Klasse besser. Ruhestand in Österreich" des Evangelischen Pressedienstes (epd) vom 01.02.2019 ist, was die Detailfülle angeht, um einige Klassen schlechter als derjenige des Münchner Merkur. Interessant ist allerdings diese Information:
"Insgesamt liegt der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt in Österreich laut OECD bei 13,1 Prozent. In Deutschland beträgt er nur 10,6 Prozent."
Ansonsten verrät der Artikel zwar, dass der Versichertenkreis größer ist als in Deutschland. Er verschweigt jedoch (genauso wie der MM-Artikel), was der Beitrag "Rentner in Österreich: Mehr Geld, früher Ruhestand" des Bayerischen Rundfunks vom 10.04.2019 verrät: "... der Rentenbeitrag ..... muss ohne Grenze nach oben bezahlt werden. Außerdem ist die Rentenhöhe gedeckelt."
Da ist es dann auch kein Wunder, dass der Anteil der Rentenausgaben am BIP um einiges höher sein kann als bei uns. Dieser Effekt wird auch bei meiner Fächer-Rente eintreten, auch wenn in meinem System die Deckelung der Rentenbeträge durch eine gleitende Schrumpfung der prozentualen Rentenhöhe ersetzt wird.
Einen weiteren Aspekt des österreichischen Rentensystems vermittelt der MDR-Text "Österreich - ein 'Rentnerparadies' bezahlt vom Staat" (05.03.2019):
"Die Hauptkritik am österreichischen Rentensystem zielt auf seine geringe Nachhaltigkeit und seine Abhängigkeit von den Staatsfinanzen. Weil betriebliche und private Altersvorsorge kaum ausgebaut sind, muss der Staat jedes Jahr Milliarden zuschießen. Nach Berechnung des österreichischen Rentenexperten Bernd Marin sind das derzeit jedes Jahr rund 15 Milliarden Euro. Und es dürften mehr werden, denn auch Österreich hat ein Generationenproblem: Es zahlen immer weniger Österreicher in die staatliche Rentenkasse ein, aber immer mehr beziehen immer länger ihre vom Staat gut abgesicherte Pension".
In der Summe zeigt sich also: There is no free lunch - von Nichts kommt nichts! Höhere Leistungen kosten mehr Geld - und das muss irgend jemand bezahlen. (Oder sie werden mit geringeren Leistungen an anderen Stellen finanziert.)
Daher halte ich mein o. a. Rentensystem für weitaus besser als irgendein krampfhaftes Gebastel, dass irgend welche Einzelelemente aus ausländischen System zu kopieren versucht: Die passen bei uns nicht rein! Und es ist uns Germanen nicht verboten, zur Abwechslung auch wieder einmal SELBER zu denken und die gesetzliche Rentenversicherung, die ja schließlich hier in Deutschland erfunden wurde, nunmehr für UNSERE BEDÜRFNISSE gewissermaßen neu zu erfinden.
Ein völlig anderer Gesichtspunkt ist die derzeit von der GroKo geplante und (je nach konkreter Ausgestaltung) ggf. ausgesprochen ungerechte Grundrente. (Ich lehne diese insgesamt ab; ohnehin wäre in meinem System eine Rentenaufstockung weit seltener erforderlich). Diese Grundrente behandelt der Focus-Bericht "Experten kritisieren Regierungsplan für Grundrente. Weniger einzahlen, mehr Rente kassieren: So ungerecht ist die neue Grundrente" vom 16.10.2019. Insoweit teile ich die Meinung des INSM (auf dessen Artikel "Rentengerechtigkeit ist eine Frage der Spielregeln" v. 14.10. beruht wohl der Focus-Bericht): "Altersarmut darf nicht mit der Gießkanne bekämpft werden, sondern es sollte zielgenau den Menschen geholfen werden, die bedürftig sind."
ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der
ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand vom 14.08.2023
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