Montag, 6. Juli 2020

Rechtsextremisten Höcke und Kalbitz: Wie die AfD die beiden "Bettnässer" in die Bredouille bringen kann


In seiner Pressekonferenz vom 12.02.2020 (Video) hat Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (VS), u. a. mitgeteilt, dass die (seither aufgelöste) innerparteiliche Strömung "Der Flügel" in der AfD vom VS "als gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft wird.
Zur Begründung für diese Entscheidung stützt sich der VS nicht zuletzt auf "die nochmals gestiegene zentrale Bedeutung der rechtsextremistischen Führungspersonen des 'Flügel', Björn Höcke und Andreas Kalbitz" (Pressemitteilung des BfV v. 12.03.2020, meine Hervorhebung).

Ebenso stellt das BfV in einer "Fachinformation: Einstufung des 'Flügel' als erwiesen extremistische Bestrebung" (ohne Datum, aber vermutlich ebenfalls von Mitte März 2020) wesentlich auf die "zunehmende Bedeutung von bereits bekannten – maßgeblichen – Trägern von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mit der Folgerung einer noch größeren bzw. bestimmenden Prägekraft ihrer ideologischen Positionen für den Personenzusammenschluss" ab.
Welche Personen mit diesen Trägern von Bestrebungen gegen die FDGO in allererster Linie gemeint sind, erfährt man im weiteren Text (meine Hervorhebung): "Diese Schlussfolgerung gründet auf folgenden Tatsachen: Signifikanter Bedeutungszuwachs der maßgeblichen Träger der extremistischen Bestrebungen im „Flügel“, nämlich der Protagonisten Björn Höcke und Andreas Kalbitz".

Worin der VS KONKRET eine rechtsexetreme Ausrichtung sieht, bleibt bei Kalbitz eher vage: "Kalbitz wiederum gilt ungeachtet seiner sich 2019 noch klarer bestätigenden Verwurzelung im Rechtsextremismus unangefochten als zentraler Netzwerker des 'Flügel'.
Dass Kalbitz der zentrale Netzwerker des "Flügel" war, dürfte zutreffen. Aber worin seine angebliche "Verwurzelung im Rechtsextremismus" bestand und wodurch die sich "2019 noch klarer" bestätigt haben soll, wird nicht weiter erläutert.

Anders als bei Höcke dienen dem VS bei Kalbitz anscheinend hauptsächlich FRÜHERE Bezüge zu ultrarechten Organisationen als "Beweis" für seinen angeblichen Rechtsextremismus (meine Hervorhebung): "Insbesondere zu nennen sind das enge Vertrauensverhältnis von Höcke zum extremistischen Vordenker der „Neuen Rechten“ und die noch deutlicher gewordene, über Jahrzehnte andauernde Verwurzelung Kalbitz‘ im organisierten Rechtsextremismus, zu der er evident unrichtige Aussagen machte."

Ich habe erhebliche Zweifel, ob der VS damit vor Gericht durchkommen würde.
 

Deutlich substantiierter und aktueller sind dagegen die Vorwürfe gegen Björn Höcke: "Wesentliche Dokumente, die zur Verdachtsfalleinstufung des „Flügel“ herangezogen wurden, wie Höckes Dresdner Rede zur Erinnerungspolitik am 17. Januar 2017 und sein Interviewband „Nie zweimal in denselben Fluß“, werden weiter beworben, verbreitet und rezipiert. Nicht zuletzt handelt es sich dabei um Belege, die das geschlossene rechtsextremistische Gedankengut Höckes widerspiegeln und deren Weiterverwendung damit die verfassungsfeindliche Ausrichtung des „Flügel“ untermauert. ..... Höckes Äußerungen und Aktivitäten als maßgeblicher Protagonist des 'Flügel' waren bereits von großer Bedeutung für die Verdachtsfalleinstufung im Januar 2019. ..... Hervorzuheben ist ... die herausragende Rolle Höckes bei der stetigen Formulierung und Propagierung eines geschlossen völkisch-ideologischen Weltbilds."

Auch wenn das in der Fachinformation nicht ausdrücklich gesagt wird darf man sicherlich davon ausgehen, dass die relativ hohe Stellung der beiden "Rechtsextremisten" in der AfD eine wesentliche Rolle für die Einstufung des 'Flügel' als rechtsextrem spielt.
Björn Höcke ist AfD-Landesvorsitzender in Thüringen, Andreas Kalbitz in Brandenburg. Beide sind Fraktionsvorsitzende in ihren jeweiligen Landtagen; Kalbitz ist darüber hinaus sogar Beisitzer im AfD-Bundesvorstand.


Rechtsextremisten werden vom VS als "Feinde des demokratischen Verfassungsstaates" verstanden.
Es sollte selbstverständlich sein, dass VERFASSUNGSFEINDE in unserer Alternative für Deutschland (AfD) nichts, aber auch gar nichts, verloren haben.

Nun kann man durchaus erhebliche Zweifel an der Objektivität des deutschen Verfassungsschutzes hegen. Wenn man als Gegner der Massenimmiggression in unser Land beispielsweise in der "Fachinformation" im Abschnitt "Verstöße gegen die Menschenwürde durch fremden- und islamfeindliche Positionen" liest (meine Hervorhebungen):
"Die Agitation gegen Flüchtlinge und Migranten stellt weiterhin ein zentrales Thema der Verlautbarungen von Björn Höcke und Andreas Kalbitz sowie sonstiger Funktionäre und Anhänger des „Flügel“ dar. Dabei verbinden sich fremdenfeindliche Argumentationsmuster mit islamfeindlichen Ressentiments. Insbesondere Zuwanderern mit muslimischem Hintergrund werden in pauschaler Weise Negativeigenschaften wie kulturelle Rückständigkeit und ein überproportional stark ausgeprägter Hang zu Kriminalität und Gewalt allein aufgrund ihrer Herkunft und Religion angelastet. Migranten und vor allem Muslimen wird als Folge der Zuschreibung negativer Attribute vielfach ein minderwertiger und/oder untergeordneter Status zugesprochen und somit die Menschenwürde des Einzelnen beeinträchtigt"
dann stellt sich ein erhebliches Unbehagen ein, weil mit ähnlichen Begründungen jeglicher Widerstand gegen die illegale Masseneinwanderung nach Deutschland delegitimiert und für "verfassungsfeindlich" erklärt werden kann.

Aber gerade dann, wenn die Vorwürfe des VS völlig überzogen sind, würde ich erwarten, dass Andreas Kalbitz und Björn Höcke sich juristisch, also durch eine Unterlassungsklage gegen den VS, gegen ihre Einstufung als "Rechtextremisten" zur Wehr setzen.
Aus meiner Sicht gebieten die Selbstachtung und die Verteidigung der eigenen Ehre ein solches Vorgehen, und ebenso natürlich das Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Partei welcher die beiden (ebeso wie ich) angehören.

Dass beide diese Einstufung hinnehmen, OHNE DAGEGEN ZU KLAGEN, ist für mich ein SKANDAL ERSTER GÜTE.
Auf dem "Marktplatz", vor den eigenen Anhängern, haben diese beiden Superpatrioten eine große Klappe; vor dem VS kuschen sie??? Warum?
Haben diese Maulhelden Angst, dass deutsche Gerichte sie tatsächlich als Rechtsextremisten einstufen könnten? Wenn DAS (letztinstanzlich) geschehen würde, dann hätten sie nichts, aber auch gar nichts, in der AfD verloren.
Klar: Wenn beide die AfD verlassen müssten, würden sie auch nicht mehr als Kandidaten für Parlamente aufgestellt; ihre einträglichen Pöstchen wären sie dann los.

Aber kann DAS ein Kriterium sein, für einen WAHREN PATRIOTEN? Dass man einen notwendigen Kampf nicht führt, weil man verlieren könnte und dann vielleicht keine fetten Diäten mehr kassieren kann???
Nein: Wer sich derart feige drückt, der IST GAR KEIN PATRIOT. Der ist ein Weichei, Waschlappen, ein elender Feigling.
Oder, in Björn Höckes eigener Terminologie: Ein "politischer Bettnässer".


Was kann die AfD in dieser Situation tun, um diese beiden "Bettnässer" zu zwingen, vor den Gerichten Farbe zu bekennen?

Die EINE Möglichkeit wäre, ein Parteiausschlussverfahren gegen beide einzuleiten. Und dieses ruhend zu stellen, wenn sie doch noch gegen den VS klagen. Dafür wäre freilich eine qualifizierte Mehrheit (2/3) im Bundesvorstand erforderlich - und die gibt es anscheinend nicht.
Es gibt aber noch einen anderen Weg, wie man diese beiden Pseudo-Patrioten vor den Kadi kriegen kann.


"Die AfD hat .... Klage gegen die Einstufung von JA und "Flügel" als Verdachtsfall eingereicht" erfahren wir am Ende einer Medienmeldung vom 28.05.2020.

Da der VS diese Einstufung ganz zentral mit dem angeblichen Rechtsextremismus von Andreas Kalbitz und (besonders ausführlich) Björn Höcke begründet, wäre es möglich, und aus meiner Sicht sogar ZWINGEND GEBOTEN, diese beiden Drückeberger im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht BEIZULADEN. 
Das einschlägige Wikipedia-Stichwort erläutert das Rechtsinstitut der "Beiladung" [Äquivalent im Privatrecht ist die Streitverkündung] wie folgt:
"Als Beiladung bezeichnet man im deutschen Prozessrecht die Möglichkeit, Dritte – also Personen, die weder Kläger noch Beklagter sind – in einem Gerichtsverfahren zu Beteiligten zu machen. ..... Beigeladen werden können Personen, deren rechtliche Interessen durch die Entscheidung berührt werden (§ 65 Abs. 1 VwGO .....). Man spricht hierbei von einer einfachen Beiladung. Die Beiladung geschieht entweder von Amts wegen oder auf Antrag."
Das Verwaltungsgericht wird die beiden Superpatrioten wohl nicht von sich aus vorladen; eine "notwendige" Beiladung ist nicht gegeben. Aber die AfD kann einen entsprechenden Antrag stellen. 
Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beiladung dürften erfüllt sein, denn selbstverständlich berührt es die rechtlichen Interessen von Höcke und Kalbitz, wenn ein Verwaltungsgericht prüfen muss, ob eine Organisation (bzw., nach deren Auflösung, die früher dieser - informellen - "Organisation" angehörigen Personen) vom VS des Rechtextremismus verdächtigt werden dürfen. Und zwar mit deren Begründung, dass die einstigen Anführer dieser Organisation Rechtsextremisten seien.

Über die WIRKUNG einer erfolgten Beiladung informiert die Webseite "Rechtslexikon.net" wie folgt:
"Durch die Beiladung wird der Dritte Beteiligter (§ 63 Nr.3 VwGO), sodass sich die Rechtskraft der Entscheidung auch auf ihn erstreckt, § 121 VwGO."


Für den konkreten Fall sehe ich insoweit ZWEI Möglichkeiten:

Die erste wäre, dass das Gericht gar nicht näher in eine Prüfung der rechtsextremen Ansichten eintritt, die der VS Björn Höcke und Andreas Kalbitz unterstellt. Wenn es z. B. nicht der Meinung wäre, dass diese beiden Gestalten den 'Flügel' dominierend prägen (bzw. geprägt haben), dann könnte es darauf verzichten. Ein solcher Ausgang erscheint mir freilich recht unwahrscheinlich.

Der wahrscheinlichere Gang des Verfahrens dürfte sein, dass das Gericht dem VS aufgibt, seine Vorwürfe zu begründen. Dann müsste zunächst einmal die AfD Gegenargumente und ggf. Gegenbeweise vorbringen.
Dass das schwierig werden kann, liegt auf der Hand. Viel einfacher wäre es ja doch, wenn Höcke und Kalbitz SELBER zu Worte kämen. Und fairer außerdem; dann kann nämlich keiner der beiden hinterher der AfD vorwerfen, ihre Sache nicht richtig oder nicht intensiv genug vertreten zu haben.

Also, wer oder was hindert eigentlich unsere AfD daran, diesen beiden scheinpatriotischen VERANTWORTUNGSDESERTEUREN im Verwaltungsgerichtsverfahren den Streit zu verkünden???


WENN die Justiz letztinstanzlich auf "Rechtsextremismus" erkennt, dann wäre dieser rechtskräftig festgestellt und damit in einem Parteiausschlussverfahren gegen die beiden nicht mehr streitbefangen. Und ein solches PAV wäre im Unterliegensfalle der AfD gegen den VS selbstverständlich gegen die beiden Rechtsextremisten durchzuführen, denn, wie gesagt:
VERFASSUNGSFEINDE HABE IN DER AFD NICHTS VERLOREN!
 

Kämen dagegen die Gerichte zu dem Schluss, dass die Vorwürfe unbegründet sind, wäre das umso besser für Höcke und Kalbitz - und natürlich auch für unsere AfD insgesamt: Dann könnten der VS, die Medien und alle anderen AfD-Hasser nicht weiterhin als rechtsextremistisch diskreditieren.

Theoretisch wäre es möglich, dass das Verwaltungsgericht eine von der AfD beantragte Beiladung ablehnt. § 65 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) legt fest: "Die Beiladung ist unanfechtbar." Für mich klingt das so, als ob lediglich eine vom Gericht beschlossene Beiladung unanfechtbar ist, nicht aber die evtl. Ablehnung eines entsprechenden Antrages (sonst müsste dort m. E. "Beiladungsbeschluss" stehen).

Jedenfalls: WENN das Gericht ihren Beiladungsantrag ablehnt, dann sollte die AfD "Tod und Teufel" in Bewegung setzen, um diese Ablehnung zu kippen. Es kann ja wohl nicht sein, dass der Staat einerseits (in Gestalt des VS) eine Partei wg. "Rechtsextremismus" verfolgt, ihr aber andererseits (in Gestalt der Justiz) eine sich anbietende gerichtliche Klärung dieser Vorwürfe verwehrt.


Meinen Zorn über die beiden Drückeberger-"Patrioten" habe ich (für einen davon) auch in Gedichtform gefasst: 


Ein Rechtsextremist aus Bornhagen
Tat nicht wagen, den VS zu verklagen.
Für die Partei ist das Mist,
Doch es ist, wie es ist:
Wir müssen am Wahlstand uns plagen. 

Um eben dieser Plage ein Ende zu setzen und um unsere Ehre in den Augen der Wähler wiederherzustellen fordere ich von meiner Partei, dass sie (auf dem beschriebenen Wege) eine rechtliche Klärung der Extremismusvorwürfe gegen Höcke und Kalbitz ERZWINGT!

Textstand 06.07.2020

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