Samstag, 24. Februar 2024

CORRECTIV-Coup: Wenn "Faktenfüchse" in Meinungsmache machen


Dass die im CORRECTIV-Artikel über die Potsdamer Tagung von Gegnern der Massenimmiggression berichteten FAKTEN nicht entfernt ausreichen, um breite Massen für die machthabenden Deutschlandhasser und Immiggressionsfanatiker auf die Straßen zu hysterisieren, und der deshalb in weiten Teilen mit der Methode des "Framing" operiert, hatte ich bereits in mehreren Blogposts (u. a.: "CORRECTIV: Wenn „Faktenfüchse“ auf’s Framing verfallen .....") dargelegt.
Hier möchte ich dasselbe noch einmal unter einem ganz spezifischen, nämlich dem juristischen, Gesichtspunkt abhandeln. (Auch wenn ich selber KEIN Jurist bin, sondern nur ein u. a. auch juristisch interessierter Laie.)

Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke vertritt einen Teilnehmer des Potsdamer Treffens, der dort auch selber (spontan) einen Vortrag gehalten hat: Den Dr. habil. Ulrich Vosgerau (dass der ebenfalls Rechtsanwalt ist, tut hier nichts zur Sache). 
Dr. Vosgerau verklagt CORRECTIV auf Änderung verschiedener Punkte in dem "Bericht". Die Klageschrift kenne ich natürlich nicht; es geht aber wohl nicht um die "Remigration", sondern um Falschbehauptungen (aktive und passive durch Weglassen) über SEINEN eigenen Vortrag über die Zulässigkeit der Briefwahl.
(Auf welche Weise genau CORRECTIV diesen Teil manipuliert hat, habe ich im Blott "Framen, fälschen, ehrabschneiden: So verfemt das Demokratie-CORRECTIV den Dr. Vosgerau!" beschrieben.)

Einige Details über die Prozessstrategie von RA Brennecke (für Vosgerau) verrät ein Bericht des Portals "Legal Tribune Online" (LTO) vom 23.02.24:
" 'Geheimplan gegen Deutschland'-Text vor Gericht. Worum es bei dem Ver­­­fahren um die Cor­­rectiv-Recherche wir­k­­lich geht".
U. a. heißt es dort (meine Hervorhebungen):
"Rechtsanwalt Brennecke erklärte bereits gegenüber der Welt [gratis hier verfügbar - br.]der Artikel von Correctiv sei seiner Einschätzung nach so geschrieben, dass er viele Wertungen enthalte, die man äußerungsrechtlich nicht angreifen könne, weil es sich nicht um Tatsachenbehauptungen handele. Das betreffe insbesondere die Aussage, man habe auf dem Treffen über die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gesprochen. 'Correctiv hat es geschickt vermieden, das als Tatsachenbehauptung zu berichten. Das ist der einzige Grund, wieso meine Mandanten nur gegen einzelne niederschwellige Passagen und nicht gegen die zentralen Vorwürfe vorgehen', so Brennecke."
Und
"Auf unsere Anfrage erklärt Anwalt Brennecke, es seien aus seiner Sicht 'die minimalen Anforderungen' an die Zulässigkeit einer Meinungsäußerung gegeben."


Wie das JURISTISCH eingestuft wird, weiß ich nicht: Aber in einer allgemeinen Betrachtungsweise ist der Artikel dort, wo er über die Faktenwiedergabe hinausgeht, KEINE MEINUNGSÄUSSERUNG, SONDERN BEWUSSTE MEINUNGSMANIPULATION ("Meinungsmache").
Und diese Behauptung kann ich BEWEISEN:


1) Beiziehung von Manipulationsexperten

Um den grandiosen Erfolg zu verstehen hilft ein Detail, das Anette Dowideit, stellv. Chefredakteurin bei CORRECTIV, in einem WDR-Interview vom 13.01.2024 (nur bis 11.01.2025 online!) „verraten“ hat: Nach der Recherche seien noch „Leute hinzugekommen, „die besonders gut schreiben können und die dann geholfen haben, die Recherche aufzuschreiben“.
Der CORRECTIV-Redaktion war also bewusst, dass die nackten Fakten nicht ausreichen würden, um die Massen auf die Straßen zu treiben; man hat Fachleute für's Manipulieren beigezogen. "Besonders gut schreiben" meint in Wahrheit: besonders gut framen, d. h. Vor-Urteile erwecken, welche die Leser aus den tatsächlich BERICHTENDEN Elementen nicht mitnehmen würden.


2) Zeitaufwändige juristische Prüfung der manipulativen Textelemente

Dass CORRECTIV ganz bewusst am Text "geschraubt" hat, um ihm einen Dreh zu geben, den die tatsächlich recherchierten Fakten (= Teilnehmeräußerungen) NICHT hergaben, zeigt weiterhin eine Bemerkung des Chefredakteurs Justus von Daniels in einem ZDF-Interview vom 07.02.24 (die ich im Kontext wiedergebe und hervorhebe): 
"Auf die Frage, warum zwischen dem Treffen im November und der Veröffentlichung im Januar so viel Zeit vergangen sei, betonte er [von Daniels], dass es gemessen an den Recherchen nicht lange gewesen sei. Das Material sei gesichtet worden, auch Bilder, die von teilnehmenden Personen gemacht wurden. 'Das muss man erstmal abgleichen - stimmen die überein mit den Personen, von denen man denkt, dass die es waren?' Zudem habe abgeklärt werden müssen, ob Correctiv die Texte 'juristisch sicher' schreiben könne. Das habe gedauert - Anfang Januar sei die Redaktion dann bereit zur Veröffentlichung gewesen."
Die Wiedergabe von reinen FAKTEN hätte keiner juristischen Prüfung, und allemal keiner langdauernden, bedurft; DIE war nur deshalb erforderlich, weil CORRECTIV die Fakten mit Framing "aufgemotzt" und zu einem kampagnenjournalistischen FAKENEWSKONSTRUKT zusammengeklebt hat!


3) "Wannsee" vs. "Madagaskar"

Im Artikel unmittelbar aufeinander folgend gibt es zwei Passagen, die den Unterschied zwischen Meinungsäußerung und Meinungsmanipulation perfekt illustrieren (meine Hervorhebungen):

"Eine Idee [Sellners ist] ..... ein „Musterstaat“ in Nordafrika. Sellner erklärt, in solch einem Gebiet könnten bis zu zwei Millionen Menschen leben. Dann habe man einen Ort, wo man Leute „hinbewegen“ könne. Dort gebe es die Möglichkeit für Ausbildungen und Sport. ..... Was Sellner entwirft, erinnert an eine alte Idee: 1940 planten die Nationalsozialisten, vier Millionen Juden auf die Insel Madagaskar zu deportieren. Unklar ist, ob Sellner die historische Parallele im Kopf hat."
Hier ist für jeden Leser eindeutig erkennbar und von den Autoren durch die Formulierung "erinnert ... an" zweifelsfrei klargestellt, dass es sich um eine MeinungsÄUSSERUNG handelt.

"Womöglich ist es auch Zufall, dass die Organisatoren gerade diese Villa für ihr konspiratives Treffen gewählt haben: Knapp acht Kilometer entfernt von dem Hotel steht das Haus der Wannseekonferenz, auf der die Nazis die systematische Vernichtung der Juden koordinierten."
[Vgl. dazu auch meinen Blogpost "Die Nazi-Topographie der CORRECTIV-Quartiere: Zufälle gibt's ..." vom 24.02.24.]
Hier nun tut sich ein Abgrund auf zwischen sprachlogischer Aussage und transportierter "Botschaft".
Schon die Formulierung verrät sich als ein hochartifizielles, genau kalkuliertes verbales Konstrukt.
Natürlich ist die Distanz Zufall, und natürlich wissen die "Faktenfinder" von CORRECTIV das auch ganz genau. Auch jeder unbefangene Leser wird nicht auf die Idee kommen, dass dieses Treffen ganz bewusst an einem Ort anberaumt wurde, der "nur" 8 km vom Ort der Wannseekonferenz entfernt liegt.
Aber die Wendung "Womöglich ist es ... Zufall" verkehrt die Wahrscheinlichkeiten. Sie suggeriert das genaue Gegenteil: 'Es sieht wie ein Zufall sein, wurde aber bestimmt genau so geplant - um an die NS-"Tradition" der Judendeportation anzuknüpfen'. Aber mehr noch als "nur" Deportation soll "Wannseekonferenz" einen Plan zur VERNICHTUNG von Menschen suggerieren. Das sind kühl kalkulierte Wendungen, die nichts mit einer Überzeugung zu tun haben, die man hat und die man anderen mitteilen möchte: Hier geht es ganz eindeutig darum, WEITAUS SCHLIMMERES zu INSINUIEREN (also den Lesern ins Unterbewusste unterzujubeln), als die FAKTEN hergeben!


4) Manipulieren und Lügen was das Zeug hält!

Zu den 3 o. a. Beweisen für die manipulative Absicht der Artikel"konstrukteure" ("Meinungsmache") tritt jene Fülle von unsubstantiierten Verdächtigungen ("Framing") und sogar regelrechten Falschbehauptungen (Lügen) hinzu, die ich insbesondere in meinen beiden Blogposts


Im Rechtsstreit von Dr. habil. Vosgerau gegen CORRECTIV mag alles das kaum verwertbar sein. IHN greift CORRECTIV ja nicht wegen irgendwelcher Äußerungen zur "Remigration" an, sondern aus anderen Gründen (vgl. meinen Blog "Framen, fälschen, ehrabschneiden ..."). 
Allerdings beeinträchtigt der Artikel auch SEIN Image, weil er eine Reihe von PAUSCHALAUSSAGEN über die Teilnehmer macht und Vosgerau nun einmal zu diesem Personenkreis gehört ("mitgefangen, mitgehangen").
Und egal, ob sie irgendwie helfen, die durch CORRECTIV erfolgreich erzeugte Kollektiv-Hysterie einzudämmen oder nicht, wollte ich der Öffentlichkeit meine Überlegungen vorlegen.


Rein informationshalber weise ich darauf hin, dass es eine Webseite "Das Märchen von Potsdam" gibt. 
Dort präsentiert Dr. Gernot Mörig, der Gründer des "Düsseldorfer Forums" und Veranstalter der Potsdamer Tagung, seine Sicht der Dinge, bzw. die der Teilnehmer. Außerdem sind dort eine Reihe von Medienberichten verlinkt; natürlich ebenfalls aus seiner Sicht. Also das, was teils mehr, teils weniger die Glaubwürdigkeit des CORRECTIV-Artikels attackiert.


Meine sämtlichen Blotts zum CORRECTIV-Artikel vom 10.01.24 habe ich mit diesem Täg versehen.


Nachträge 24./25.02.24

Ein wenig übertrieben ist es natürlich, hat aber mehr als nur ein Körnchen Wahrheit, dass die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) in den Sozialen Medien des Öfteren als "Westfernsehen" bezeichnet wird. Soll heißen, dass sie heute, genau wie damals das Westfernsehen den DDR-Bürgern, den Bundesbürgern eine Alternative zum hiesigen medialen Einheitsbrei vorsetzt.
Wie sehr das zutrifft, kann man z. B. an der Behandlung des CORRECTIV-Coup in der NZZ erkennen: "Vor einem Monat veröffentlichte «Correctiv» seine Recherche über den «Geheimplan gegen Deutschland» – seither steht die Republik kopf" war ein Bericht vom Oliver Maksan vom 10.02.24 betitelt, dessen Lektüre ich nur dringend empfehlen kann!
Als "Appetitanreger" möge dieser Textauszug dienen:
"[Der CORRECTIV-Artikel ist] eine Recherche, die sich in der medialen und politischen Rezeption irgendwann verselbständigt hat. So sprach etwa der «Spiegel» bald vom «Deportationsgipfel» – ein Begriff, den «Correctiv» im Text gar nicht verwandte. Hinweise der Autoren auf die Nähe des Veranstaltungsortes zum Haus der berüchtigten Wannseekonferenz der Nationalsozialisten oder deren Deportationspläne von Juden nach Madagaskar luden dazu aber ein.
Kritisch hinterfragt wurde die aufsehenerregende Recherche nur von wenigen Medien. Möglicherweise hat Mathias Brodkorb recht. Der frühere SPD-Politiker und Gründer von «Endstation Rechts», einer Initiative gegen Rechtsextremismus, beschrieb deutsche Journalisten im Magazin «Cicero» als Gefangene ihrer eigenen Narrative. Vielleicht sehen sie deswegen in einer legitimen, letztlich aber viele Fragen offen lassenden Recherche einen riesigen Scoop."

Ebenfalls lobenswert objektiv (und lohnend lesenswert) ist der Artikel "ERKLÄRT. Landesweite Demos, Verbotsforderungen: So versucht die AfD jetzt, sich zu verteidigen" vom gleichen Autor (23.01.24).
SO sieht sauberer Journalismus aus! Doch den findet man in DEUTSCHLAND nirgends, nicht einmal in der FAZ!

Über eine Verfilzung von CORRECTIV mit dem Staatsfunk (ÖRR) und der Politik auf höchst verschlungenen Pfaden berichtete Ansgar Neuhof im Blog "Achse des Guten" ("Achgut") am 05.02.24 unter "Correctiv: was verheimlichen die noch alles?".

Bereits am 26.01.24 hatte Neuhof in einer, soweit ich das einschätzen kann, sachlich und rechtlich sehr fundierten Analyse (er ist Steuerberater!) die Finanzen und besonders das Finanzierungsmodell von CORRECTIV kritisch durchleuchtet: "Wer bezahlt 'Correctiv'?". Seine Schlussfolgerung lautete:
"Das Gemeinnützigkeitsprivileg macht das Geschäftsmodell „politischer Aktivismus, verkleidet als Journalismus“ von Schraven und Correctiv überhaupt erst möglich. Es macht unabhängig vom Kundenzuspruch, ermöglicht die Alimentierung durch andere Stiftungen, bringt erhebliche Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Medienunternehmen und Steuervorteile auf Kosten der Krankenschwester und des LKW-Fahrers, die dieses „Vergnügen“ bezahlen müssen. Um Correctiv herum hat dessen Gesellschafter-Geschäftsführer Schraven mittlerweile ein Geflecht von mehreren Unternehmen geschaffen, das sich jeglicher Transparenz entzieht
Ohne die mit dem Gemeinnützigkeitsprivileg verbundenen Vorteile wäre Correctiv kaum lebensfähig, jedenfalls nicht in dem aktuellen Umfang. Nach Angaben von Correctiv hat die Art der Finanzierung aber nichts damit zu tun, dass man Regierungskritisches bei Correctiv ziemlich vergeblich sucht. Die tatsächliche Betätigung von Correctiv ist zu einem erheblichen Anteil journalistischer Art. Journalismus ist aber seinem Wesen nach nicht gemeinnützig, weil Einfluss nehmend auf die öffentliche Meinung und Willensbildung. Mithin gehört der Gemeinnützigkeitsstatus von Correctiv auf den Prüfstand der Finanzbehörden. Angesichts der Machtverhältnisse ist eine solche Überprüfung aber nicht zu erwarten.

Dass unser Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier alles andere als parteipolitisch neutral ist (jedenfalls dann nicht, wenn es "gegen rechts" geht), wissen wir schon länger. Am 16.01.24 hatte er folgerichtig auch die CORRECTIV-Redaktion zu sich eingeladen, um ihnen für den Kampf gegen rechts (offiziell natürlich nur gegen den RechtsEXTREMISMUS) zu danken.
[Über Steinmeiers linksradikale - oder gar linksextreme? - Position in jüngeren Jahren - und darüber, wie die linken Kumpel an einflussreiche Posten im System gelangten - vgl. den FAZ-Bericht "STEINMEIERS JUGEND: Was nicht zusammengehört" von Günter Platzdasch (25.09.2008).]


Nachtrag 20.12.2024
Zwischenzeitlich sind im Zusammenhang mit dem CORRECTIV-Coup eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen ergangen; weniger gegen CORRECTIV selber, als vielmehr gegen andere Medien, welche diesen CORRECTIV-Bericht so verstanden haben, wie die Urheber das in ihrem Bericht angelegt hatten: Nämlich falsch!
DASS (und auf welche Weise) CORRECTIV von Anfang an auf ein solches falsches Verständnis dessen, was tatsächlich auf dem Treffen abzielte, hervorrufen wollte, habe ich hier in meinen verschiedenen Einträgen bereits in allen Einzelheiten aufgezeigt.
Nunmehr berichtet die Legal Tribune Online (LTO) über eine Urteil des Landgerichts Berlin II: "AfD-Politikerin darf Correctiv 'dreckige Lüge' vorwerfen.
"Erstmals bezog ein Gericht Stellung zu einer zentralen Frage der Verantwortlichkeit von Correctiv – und zwar zulasten des Recherchemediums. Dieses habe den "falschen Eindruck" erweckt, dass in Potsdam über die Ausweisung deutscher Staatsbürger diskutiert worden sei (Beschl. v. 11.12.2024, Az. 2 O 296/24 eV). [Dieser Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.] Correctiv hatte sich stets darauf zurückgezogen, dass es mit der Falschberichterstattung anderer Medien zum Treffen von Potsdam nichts zu tun habe. Ausgangspunkt der Entscheidung des LG Berlin war allerdings kein gerichtlicher Angriff auf, sondern von Correctiv. Das Recherchemedium wollte der AfD-Politikerin Beatrix von Storch die Aussage "dreckige Correctiv-Lüge" verbieten lassen.  ..... Der Artikel habe bei vielen Lesern, gerade auch Journalisten, einen "unzutreffenden Eindruck" vom Potsdamer Treffen erweckt. Und zwar den Eindruck, dass Teil des diskutierten Masterplans auch die Ausweisung oder Deportation von deutschen Staatsangehörigen gewesen sei. Das Gericht verweist auf die presserechtlichen Verurteilungen u.a. des ZDF und anderer Medien, die den Correctiv-Bericht entsprechend auffassten. Das Gericht begründet dies aber nicht nur mit der Wirkung auf andere Medien, sondern auch mit dem Bericht selbst. Denn obwohl im Artikel zunächst nicht die Rede von Ausweisungsplänen gegen deutsche Staatsbürger ist, endet dieser mit dem "Epilog", es bleibe zurück: "ein 'Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern". Correctiv selbst hatte in einem Verfahren vor dem LG Hamburg (Az. 324 O 61/24) indes erklärt, dass "die Teilnehmer*innen nicht über eine rechts-, insbesondere grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen haben". ... Obwohl das Gericht deutlich machte, dass aus seiner Sicht der Correctiv-Bericht in einem Update klarzustellen ist, muss Correctiv den Artikel nicht ändern. Denn es handelte sich ja um einen juristischen Angriff von und nicht gegen Correctiv. ... Nach LTO-Informationen plant ein Teilnehmer des Potsdamer Treffens bereits länger einen Universalangriff auf einige zentrale Aussagen des Correctiv-Berichts "Geheimplan gegen Deutschland". Noch vor dem Jahrestag des Berichts am 10. Januar 2025 soll öffentlichkeitswirksam Klage eingereicht werden. ... [Von dieser gerichtlichen Niederlage] unberührt bleiben die unstreitigen Rechercheerfolge von Correctiv. Es ist ein großes Verdienst aufzuzeigen, dass bis ins bürgerliche Lager hinein – Unternehmer und CDU-Mitglieder waren Teil des Treffens – rechtsextremistisch darüber diskutiert wurde, wie durch Anpassungsdruck erreicht werden kann, dass auch deutsche Staatsbürger Deutschland verlassen. Allerdings ist sehr unwahrscheinlich, dass allein dies die Bürgerinnen und Bürger auf die Straße gebracht hätte."
So ist es!
Und um einen falschen "Deportationsplan"-Eindruck zu vermitteln ohne in direkter Form zu lügen, hatte CORRECTIV eben Leute beigezogen, „die besonders gut schreiben können und die dann geholfen haben, die Recherche aufzuschreiben“ (s. o.).



ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand 20.12.2024

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