Montag, 19. Februar 2024

dpa meldet: "Die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb". Desinformationen um CORRECTIV-Coup gegen AfD gehen weiter!


Am 21.10.2015 berichtete die Nachrichtenagentur dpa (meine Hervorhebung):
"Bei einem Aufzug der Pegida-Bewegung am Montag in Dresden hatte der Redner Akif Pirinçci in einer mit Diffamierungen und Beleidigungen von Muslimen gespickten Rede gesagt: 'Es gäbe natürlich andere Alternativen, aber die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb'."

Das kann ein Leser gar nicht anders verstehen als dass Akif Pirinçci gefordert haben sollte, dass die Muslime heute wie früher die Juden ins KZ geschickt werden sollten.
In Wahrheit jedoch ist diese FALSCHMELDUNG ein klassisches Beispiel dafür, wie Medien die Wahrheit manipulieren können - ohne DIREKT zu lügen.

Akif Pirincci hat in seiner Pegida-Rede tatsächlich ziemlich über die Muslime hergezogen. Und ja: Auch den Satz "Es gäbe natürlich ..." hat  tatsächlich gesagt (seine Rede gegen Ende dieses Videos) - aber NICHT im Zusammenhang mit seiner Kritik an Muslimen. Vielmehr unterstellte er buntbewegten deutschen Politikern damit ironisch, dass sie ihre Kritiker im Volk am liebsten ins KZ stecken würden.
Den genauen Wortlaut gibt dieser Tweet wieder:
Das vollständige Zitat von Akif Pirinçci, ab 1:36:52 #Pegida https://t.co/RJIlWv6yFi @OezlemTopcu pic.twitter.com/i2A46k3eeQ. — Boris Rosenkranz (@der_rosenkranz) October 19, 2015
Weiß nicht, warum ich es nicht schaffe, den Tweet hier einzubetten. Dann eben als Screenshot:

Den wesentlichen Teil hier als Text (Hervorhebung von mir):

Am 14.10.2015 findet in der ... Gemeinde Lohfelden ... ein Informationsabend bezüglich der ... Belegung von ... 400 Invasoren statt, an dem auch der Regierungspräsident ... Dr. Walter Lübcke ... teilnimmt. Als ein Zwischenrufer seinen Unmut ... mit den Worten 'Aber das wollen wir nicht!' bekundet, antwortet ihm Lübcke cool: 'Wer diese Werte nicht vertritt, kann dieses Land jederzeit verlassen.‘ ... Es ist ausgeschlossen, dass der Mann diesen Satz bei der Unmutsäußerung eines so genannten Schutzbedürftigen über seine missliche Lage von sich gegeben hätte. Offenkundig scheint man bei der Macht die Angst und den Respekt vor dem eigenen Volk so restlos abgelegt zu haben, dass man ihm schulterzuckend die Ausreise empfehlen kann, wenn er gefälligst nicht pariert. ... Es gäbe natürlich andere Alternativen. Aber die KZs sind ja leider derzeit außer Betrieb.

Es geht bei Pirinccis Alternativen also eindeutig um die Behandlung von widerspenstigen DEUTSCHEN Bürgern. Die ins KZ einzusperren ist, ironisch gemeint, für ihn die Alternative dazu, sie verbal des Landes zu verweisen. Die Botschaft in den Sätzen von Pirinccis war demnach:
'Früher hätten die Herrschenden diejenigen Bürger, die sich gegen ihre Maßnahmen stellen, ins KZ eingesperrt. Heutzutage streiten sie ihnen das Recht ab, in ihrem eigenen Land zu bleiben.'
Damit hat die eingangs zitierte Meldung der dpa vom 21.10.2015 den Sinn dieses Satzes in ungeheuerlichster Weise verfälscht.


Was haben die "leider" abgeschafften KZs mit dem CORRECTIV-Coup zu tun (der sich keineswegs nur gegen die AfD richtet und dem der Rechtsextremismus lediglich als Buhmann dient, um in Wahrheit gegen ALLE Nichtlinken zu agitieren!)?
Inhaltlich nichts; wohl aber betreiben beide (sofern man auch bei der dpa-Meldung Vorsatz annimmt) Meinungsmache mit infamen Methoden.
 
Meine Überschrift ist ebenso eine Fakenews, wie es damals die dpa-Meldung war - und wie vieles an dem CORRECTIV-"Bericht" ist. Ich freilich "fälsche" zu aufklärerischen Zwecken - und weise ausdrücklich darauf hin.
Bei der dpa KANN es damals ein bloßes Versehen gewesen sein - aber auch Vorsatz ist absolut vorstellbar. Denn dass die Linken im "Kampf gegen Rechts" eine perfide Doppelmoral (hier in anderer Gestalt geschildert) kultivieren, weiß ein aufmerksamer Beobachter nicht erst seit gestern.


Gegen die o. a. dpa-Agenturmeldung sind die drei Desinformationen in der aktuellen dpa-Analyse "Das Beben: Was aus der Correctiv-Enthüllung folgte - und warum die Recherche so stark wirkt" (08.02.24; auch in anderen Medien erschienen) Pipifax. 
Dennoch habe ich sie herausgepickt, weil sie zeigen, mit welch subtilen, rechtlich kaum angreifbaren Methoden Medien Gehirnwäsche betreiben können. Den Journalisten selber muss das nicht einmal immer bewusst sein: Die Vorurteile sitzen - auch - bei denen schon derart tief, dass die teilweise vielleicht gar nicht mehr bemerken, auf welche Weise sie sozusagen "den Daumen auf die Waage drücken".
Hier die drei Punkte im Einzelnen (Hervorhebungen jeweils von mir):


1) Ist wirklich niemand gegen Inhalte der Veröffentlichung vorgegangen?

"Trotz aller Lügen-Vorwürfe ist nach Angaben von Correctiv bislang niemand aus dem Kreis des Potsdamer Treffens gegen Inhalte der Veröffentlichung vorgegangen. Es habe nur eine einzige Änderung im ursprünglichen Text gegeben, sagt die stellvertretende Chefredakteurin Anette Dowideit der dpa. «Korrigiert haben wir, dass der Teilnehmer Alexander von Bismarck kein Nachfahre von Otto von Bismarck ist.» Zwar lägen zwei Abmahnungsschreiben vor, aber: «Unser Rechtsanwalt und wir gehen bislang davon aus, dass wir aufgrund der Schreiben nichts an unserem Artikel ändern müssen»."

Der dpa-Bericht übernimmt hier völlig unkritisch eine Falschbehauptung von CORRECTIV. Denn selbstverständlich gehen Tagungsteilnehmer, welche (durch ihre Rechtsanwälte) ABMAHNUNGSSCHREIBEN an die Redaktion versenden lassen, eben DAMIT gegen Textinhalte vor, die sie für falsch halten (um es mal neutral zu formulieren). Das ist noch kein GERICHTLICHES Vorgehen; aber die Abmahnungen sind die Vorstufe dazu.
Natürlich kann jeder Leser den Fehler erkennen - theoretisch. Aber wer nicht ein sehr spezielles Interesse an der Sache hat, liest solche Artikel nur flüchtig. Und wie viele Nichtjuristen wissen überhaupt, dass die Abmahnung die Vorstufe zu einer Klage ist?
Der Fehler der dpa liegt hier in der Auslassung eines einzigen Wörtchens. Richtig hätte es heißen müssen, das "bislang niemand aus dem Kreis des Potsdamer Treffens GERICHTLICH gegen ... vorgegangen" ist.
Allerdings wäre die Meldung auch dann nur FORMAL korrekt; journalistisch bleibt sie falsch. 
Denn bei dieser Passage geht es EIGENTLICH darum, ob der Inhalt des Artikels glaubhaft ist oder nicht. DESHALB lügt CORRECTIV der Öffentlichkeit vor, dass niemand gegen die Inhalte vorgegangen sei. Soll heißen 'die Teilnehmer wehren sich nicht dagegen, also stimmt unser Bericht'. Dass die dpa diese infame Spiel mitspielt, ist SCHÄNDLICH! Dabei ist es egal, ob die das bewusst tun oder ob sie zu dumm sind, diese IRREFÜHRUNG DER ÖFFENTLICHKEIT durch die CORRECTIV-Redaktion zu erkennen.


2) Gesteht MdB Gerrit Huy die inhaltliche Richtigkeit ein, weil sie nicht gerichtlich dagegen vorgeht?

"Die AfD-Politikerin Gerrit Huy hat Strafanzeige gestellt, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam bestätigt. Huy geht aber ebenfalls nicht gegen Inhalte des Artikels vor, sondern gegen eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten. «Mir geht es insbesondere darum, Zugang zu eventuellen Ton- und Bildaufzeichnungen zu erhalten», schreibt Huy der dpa auf Anfrage. «Ich würde im positiven Fall auf Herausgabe dieser Aufzeichnungen klagen, um insbesondere die Tonaufzeichnungen anschließend öffentlich zu machen»."

lch unterstelle als zutreffend, dass Frau Huy keine Abmahnung (oder gar Klage) an CORRECTIV gerichtet hat. Dass sie aber eine juristische Strategie verfolgt, um an diejenigen Aufzeichnungen zu gelangen, welche der Redaktion als Grundlage für ihren Bericht vorliegen und DIESEN TEXT der Öffentlichkeit präsentieren will, BEWEIST, dass sie eben DOCH die inhaltliche Richtigkeit der CORRECTIV-Darstellung bestreitet!
Gegen denjenigen Artikelinhalt vorzugehen, der sie selber betrifft, dürfte juristisch schwierig bis unmöglich sein. Der besteht nämlich aus zwei Sätzen. Zum Verständnis bette ich sie in den größeren Textzusammenhang ein:
"sobald ein Mensch einen ... [deutschen] Pass habe, sei dies [die Abschiebung] ... 'ein Ding der Unmöglichkeit'. [Einwand einer Teilnehmerin gegen Sellner, wohl in einer Diskussion nach seinem Vortrag.]
Für Sellner ist das kein Hindernis. Er antwortet: Man müsse einen 'hohen Anpassungsdruck' auf die Menschen ausüben, zum Beispiel über 'maßgeschneiderte Gesetze'. Remigration sei nicht auf die Schnelle zu machen, es handele sich um 'ein Jahrzehnteprojekt'.
Auch die anwesenden AfD-Mitglieder haben keine Einwände, im Gegenteil. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy betont, dass sie das skizzierte Ziel schon länger verfolge. Als sie vor sieben Jahren der Partei beigetreten sei, habe sie schon 'ein Remigrationskonzept mitgebracht'. "
Dass Huys eigenes Remigrationskonzept verfassungswidrig wäre, behauptet der Artikel nicht. Der RECHTLICHE Knackpunkt ist hier also lediglich, ob Gerrit Huy mit "das skizzierte Ziel" [KEIN Zitat!] tatsächlich irgendwelche menschenwürdewidrigen Vorhaben meint. Oder ob sie lediglich die Durchsetzung der bestehenden Gesetze (und ggf. auch deren Ergänzung um GG-konforme weitere Abschiebungstatbestände) fordert.

Knackpunkt bei der dpa-Berichterstattung ist, dass den Lesern wahrheitswidrig suggeriert wird, Frau Huy erhebe keine Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit des Artikels. Das tut sie, wie gesagt, sehr wohl. Dass sie juristisch nicht in gleicher Weise wie andere DIREKT vorgehen kann, liegt - je nachdem - am Geschick oder an der ungeheuerlichen Perfidie, mit der CORRECTIV seine Leser "framt". Durch "clevere" Formulierungen wird ein falscher Anschein über den Inhalt des Treffens erweckt. hätten sich die angeblichen "Faktenchecker" auf eine Wiedergabe dessen beschränkt, was tatsächlich auf dem Treffen gesagt wurde, hätten sie ihr Ziel einer AUFHETZUNG DER ÖFFENTLICHKEIT GEGEN DIE AFD nicht erreichen können.

Bei der dpa-Formulierung mag auch hier einfache Nachlässigkeit im Spiel gewesen sein, oder, vermutlich, der Widerwille, Aussagen zu hinterfragen, die auf den ersten Blick plausibel erscheinen und deren kritische Beleuchtung nur 'den bösen Rechten' dienen würde.


3) Ist das Begriffsverständnis eines "Senders" zwangsläufig mit dem eines "Empfängers" identisch?

Im Falle 2) (Gerrit Huy) lässt der dpa-Bericht nicht erkennen, ob die Behauptung der angeblichen (stillschweigenden) Akzeptanz des CORRECTIV-Artikels durch Huy von CORRECTIV in die Welt gesetzt wurde, oder ob das eine Einschätzung der dpa ist.

Grundsätzlich kann man natürlich der Meinung sein, die Journalisten könnten sich darauf beschränken, die jeweiligen Standpunkte wiederzugeben.
Aber wenn es darum geht, den Lesern zu verklickern, dass die Rechten böse sind, dann schütteln die Journalisten sofort eine Hintergrundaufklärung aus dem Ärmel.
Mittlerweile liest man in vielen Artikel dieselbe Formel wie hier:
"Wenn Rechtsextremisten den Begriff [Remigration] verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll - auch unter Zwang."

Das mag durchaus zutreffen und grundsätzlich wäre auch nichts dagegen einzuwenden, den Lesern Hintergrundinformationen zu geben, die ihnen ein besseres (oder überhaupt ein!) Verständnis von Fakten ermöglichen, die für sich genommen vielleicht uneindeutig sind. Aber dann müssten die Journalisten das eben auch bei anderen Textstellen prüfen, die für die Leser miss- oder unverständlich sein könnten.

Davon abgesehen haben wir es aber auch bei der Erklärung zum Remigrationsbegriff im Ergebnis mit einer (extrem subtilen) Lesermanipulation zu tun. Denn die BOTSCHAFT, die beim Leser dieser "Erläuterung" ankommt, ist die:
'Alle Teilnehmer wussten, dass es bei Sellners Vortrag um zwangsweise [und, gemeint, wenn auch nicht direkt gesagt: RECHTSWIDRIGE] Abschiebungen von Ausländern ging.'
Der Wahrheitsgehalt dieser Behauptung kann hier offen bleiben. Denn auch WENN man unterstellt, dass Sellner selber seine Äußerungen tatsächlich so meint, heißt das eben noch lange nicht, dass die Zuhörer mit dem Begriff denselben Inhalt wie er verbinden. Oder dass sie SEIN Begriffsverständnis vorher kannten bzw. es seiner Rede (von der CORRECTIV uns nur winzige Fitzelchen präsentiert!) entnehmen konnten.



Name: Annette Dowideit
Beruf: Fachfrau für Balkenbiegen

Wie ich oben schon sagte, handelt es sich bei den dpa-"Falschbehauptungen" um sehr subtile Beeinflussungsmechanismen, die sich bei deren "Sendern" durchaus unterhalb der Bewusstseinsschwelle abgespielt haben können.

Anders ist das bei der stellvertretenden CORRECTIV-Chefredakteurin Annette Dowideit. Mit der hat Hannah Schmitz für die KNA (Katholische Nachrichten-Agentur) ein Interview geführt, dass am 15.02.2024 bei dem MEDIENDIENST KRESS unter dem Titel "Correctiv-Vize Dowideit: "Niemand hat unsere Informationen grundsätzlich dementiert" veröffentlicht wurde. Dort sind die Falschbehauptungen sehr viel krasser - und werden ganz zweifellos VORSÄTZLICH serviert.

EHRLICH ist freilich, was sie als einen der Gründe für den gigantischen Erfolg des CORRECTIV-Kampagnenjournalismus anführt:
"Die jetzige Recherche von uns war ..... emotionaler erzählt."
Bei verständigem Lesen ist das ihr Eingeständnis, dass es nicht die in dem Bericht präsentierten (relativ dürftigen!) FAKTEN waren, welche das Volk auf die Bäume getrieben haben. Sondern (wie ich bereits im Detail gezeigt hatte) die Art, wie der Text die Leser nach allen Regeln der Kunst "framt", also eine gewaltige Diskrepanz zwischen Inhalt und Wirkung (im ersten Schritt der "inneren" Wirkung auf die Leser) hervorruft!

Glatt gelogen ist die Behauptung
"in Potsdam waren AfD-Politiker bis hinein in die Bundesspitze".
Der "Bundesspitze" der Partei ist überhaupt nur EINER der AfD-Tagungsteilnehmern zuzurechnen, nämlich Roland Hartwig.* Aber der war seinerzeit (mittlerweile hat Weidel ihn ja entlassen) nicht als "Politiker" in der Bundesspitze, sondern als Referent, also MITARBEITER, von Alice Weidel"
* (MdB Gerrit Huy kann man der "Bundesebene" der Partei zurechnen, aber nicht der "Bundesspitze" = Spitze der Bundespartei.)

Gleich in mehrfacher Hinsicht gelogen ist dieser Satzteil:
"... und diese Politiker haben gesagt: Wir unterstützen Pläne aus der rechtsradikalen Bewegung zur Vertreibung von Menschen."

Erstens schon deshalb, weil es nicht mehrere ("diese") dem AfD-Bundesvorstand (irgendwie) zurechenbare Teilnehmer gab. Und zweitens, weil der EINE tatsächlich gemeinte Teilnehmer dem Bundesvorstand nicht angehört, sondern lediglich bei der Bundesvorsitzenden (und damit meinetwegen bei "der Bundesspitze") angestellt ist. Damit ist er kein Politiker der Bundesspitze (auch wenn er rein THEORETISCH - H. wohl nicht - daneben ein "Politiker" sein könnte: z. B. irgendwo als Kreisvorsitzender). Sein (damaliger) Status als abhängig Beschäftigter schließt natürlich nicht aus, dass er mehr Einfluss hat, als aus seiner formalen Rolle sichtbar wird. DAS darf man dann durchaus sagen (steht auch im Artikel). Aber ihn als "AfD-Politiker bis hinein in die Bundesspitze" zu beschreiben ist eine vorsätzliche Irreführung der Leser! Und damit eine Lüge.

Die sogenannte "Recherche" lässt auch nicht erkennen, dass entweder Hartwig oder, wenn man die Behauptung ausdehnen will (die sich sprachlogisch nur auf die "Bundesspitze" bezieht), andere Teilnehmer aus der AfD "Pläne ... zur Vertreibung von Menschen" unterstützt hätten (in dieser Form "gesagt" haben die das ohnehin nicht!).

1) Tim Krause war beim Sellner-Vortrag noch nicht anwesend; außer seiner Teilnahme berichtet der gesamte Artikel NICHTS über ihn.

2) Was insoweit über MdB Gerrit Huy berichtet wird, habe ich oben wiedergegeben. Aus diesem vagen Hinweis kann ich nicht entnehmen, dass sie "Pläne ... zur Vertreibung von Menschen" unterstützt; insoweit liegt die Darlegungs- und Beweislast für gegenteilige Behauptungen bei CORRECTIV. Bis dahin gilt der strafrechtliche Grundsatz "in dubio pro reo" analog! Also: Nicht zwangsläufig Lüge, aber bislang unbewiesen!

3) Ulrich Siegmund, Co-Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, schreibt der Artikel diese Äußerungen auf der Tagung zu:
"Das Straßenbild müsse sich ändern, ausländische Restaurants unter Druck gesetzt werden. Es solle in Sachsen-Anhalt 'für dieses Klientel möglichst unattraktiv sein zu leben'. Und das könne man sehr einfach realisieren."
Er selbst bestreitet das und behauptet, nur straffällig gewordene Ausländer gemeint zu haben. Jedoch hat er anscheinend keine Klage gegen den Artikel erhoben; von daher kann man nicht ausschließen, dass der Bericht über ihn zutrifft. Damit lässt sich nach derzeitigem Informationsstand eine evtl. Behauptung (die o. a. Interview-Passage bezieht ihn, streng genommen, ja nicht ein!), dass er "Pläne ..... zur Vertreibung von Menschen" unterstützt, nicht mit hinreichender Sicherheit als "Lüge" einstufen. (Jedoch gehört er nicht zur "Bundesspitze" der Partei!)

4) Bleibt Roland Hartwig. Der ist, nimmt man die Interview-Äußerung wörtlich (und das müsste man in einem evtl. Rechtsstreit!), tatsächlich der EINZIGE, auf den sie gemünzt ist ("Bundesspitze"; dass diese Zuordnung sachlich falsch ist, ist im vorliegenden Zusammenhang unerheblich).
Auch über dessen Positionierung zum Thema Remigration berichtet der Artikel nicht extrem viel; aber doch deutlich mehr als bei den beiden anderen (Hervorhebungen wiederum von mir):
"Vor den Gästen bekennt sich Hartwig als Fan des neurechten Aktivisten Sellner, dessen Buch er 'gerade mit großer Freude' lese. Auch er nimmt Bezug zu dem vorher besprochenen und von Mörig bezeichneten 'Masterplan'."
Und weiter (nach hier nicht einschlägiger Kritik Hartwigs am ÖRR):
"Im Kontext von Sellners Vortrag sei auch das Projekt zu sehen, das Mörigs Sohn bei dem Treffen vorstellt: Arne Friedrich Mörig will eine Agentur für rechte Influencer aufbauen. Hartwig stellt in Aussicht, dass die AfD die Agentur mitfinanzieren könnte. Das Ziel sei, so Hartwig, Einfluss auf die Wahlen zu nehmen, vor allem bei jungen Leuten: 'Die Generation, die das Blatt wenden muss, steht da.' Mit diesem Plan sollen also junge Menschen auf Plattformen wie TikTok oder YouTube mit den Inhalten bespielt werden, die als normale politische Thesen wahrgenommen werden sollen.
Der nächste Schritt in diesem Projekt, so Hartwig, werde jetzt sein, das Vorhaben dem Bundesvorstand zu präsentieren, und die Partei davon überzeugen, dass sie auch davon profitiert.
Hartwig sagt dazu einen entscheidenden Satz: 'Der neue Bundesvorstand, der jetzt anderthalb Jahre im Amt ist, ist offen für diese Fragestellung. Wir sind also bereit, Geld in die Hand zu nehmen und Themen zu betreiben, die nicht unmittelbar nur der Partei zugutekommen'.
Man bekommt den Eindruck, als trete Hartwig, die rechte Hand von Alice Weidel, hier als Vermittler zum Bundesvorstand der AfD auf – um die inhaltlichen Pläne dieses Treffens in die Partei zu tragen."

Klar ist zunächst einmal, dass Hartwig das Wort "Masterplan" NICHT benutzt. Völlig unklar ist, wie man sich Hartwigs angebliche Bezugnahme auf diesen Plan konkret vorzustellen hat. Solche Vagheiten lassen darauf schließen, dass CORRECTIV auch hier das aus eigener Sicht unzureichende "Belastungsmaterial" durch entsprechende Textbehandlung aufgeschäumt hat.
Ich kenne das Sellner-Buch nicht; je nach Inhalt kann ich nicht ausschließen, dass, wer sich als Fan von Sellner und dessen Buch bekennt, tatsächlich Menschen aus Deutschland vertreiben will. Insoweit würde freilich gelten: Audiatur et altera pars. Hartwig selber hat auf eine CORRECTIV-Anfrage zur Stellungnahme nicht reagiert. Das schließt gleichwohl nicht aus, dass er eine andere - überzeugende - Interpretation vorlegen könnte. Indes kann man die o. a. Behauptung von Frau Dowideit auf dieser Basis nicht als Lüge einstufen: Sie KANN zutreffen, würde dann aber nur für die persönliche Einstellung von Hartwig gelten. Also nicht für den Bundesvorstand, und schon gar nicht für die AfD insgesamt.


Es geht über mein vorliegendes Thema "Inwieweit lügt Dowideit" hinaus und betrifft den Artikelinhalt bzw. dessen öffentliche Rezeption; dennoch möchte ich hier auch weitere Textstellen daraus behandeln um zu zeigen, dass sich die suggerierten Rückschlüsse auf eine verfassungsfeindliche Gesinnung des AfD-Bundesvorstands, aus dem Inhalt des "Berichts" NICHT herleiten lassen! 
Ganz im Gegenteil suggeriert der o. a. Satz "Das Ziel sei, so Hartwig, Einfluss auf die Wahlen zu nehmen ..." darauf schließen, dass es eben nur um Wahlwerbung gehen soll.

Was Hartwig meint, wenn er auf (mit welchen Worten genau?) sagt, dass das Influencerprojekt "im Kontext von Sellners Vortrag" zu sehen sei (wie CORRECTIV formuliert; das ist kein Zitat!), können wir nicht wissen. Jedenfalls lässt sich bei einer sauberen Interpretation daraus NICHT herleiten, dass Influencer (auch) "Remigrationspropaganda" machen sollen - sonst hätte er das ja ausdrücklich gesagt.
Und Hartwigs Hinweis, dass es nun darum gehe
"das Vorhaben dem Bundesvorstand zu präsentieren, und die Partei davon überzeugen, dass sie auch davon profitiert" 
ist, im Sinne der CORRECTIV-"Anklage", sogar ein regelrechter "Freispruch" für den BuVo: Der offenbar gar nichts über derartige (angebliche) Pläne wusste.

Im Dunklen bleibt, für welche genaue Fragestellung der Bundesvorstand "offen" sein soll. Dass Hartwig eine Bereitschaft des BuVo verkündet, "Geld in die Hand zu nehmen und Themen zu betreiben, die nicht unmittelbar nur der Partei zugutekommen" (lt. Bericht ein Zitat!) sagt nichts darüber aus, dass er selber - oder gar der BuVo - dabei das Remigrationsthema bewerben wollten. Der Satz ist also in keinster Weise "entscheidend" (was wohl "beweiskräftig" sagen will).
Tatsächlich richtet sich die explizit formulierte Schlussfolgerung der Journalisten auch gar nicht gegen den BuVo, sondern betrifft lediglich Roland Hartwig selber:
"Man bekommt den Eindruck, als trete Hartwig ..... hier als Vermittler zum Bundesvorstand der AfD auf – um die inhaltlichen Pläne dieses Treffens in die Partei zu tragen."
Was er aber in die Partei tragen bzw. wovon er sie überzeugen will, ist die Finanzierung des INFLUENCERPROJEKT. Aber schon der Artikel selber lässt nicht erkennen, dass zukünftige Influencer die angeblich auf der Tagung ausbaldowerten Vertreibungspläne propagieren sollten.
Doch die Leser sollen und die meisten werden auch, den Eindruck mitnehmen, dass das Projekt auf Remigrationspropaganda abzielt. Es gehört zur Infamie der angeblichen Faktenfans von CORRECTIV, dass sie genau diese Idee bereits früher im Kopf ihrer Leser festgesetzt haben, nämlich in der Zwischenüberschrift  "Influencer im Dienste des Masterplans zur Vertreibung". Aber diese Zwischenüberschrift erscheint, aus guten Grund, nicht bei den Darstellungen zum Hartwig-Vortrag. Mit diesem Trick will CORRECTIV die Hände in Unschuld waschen, um sich juristisch (vermeintlich: Hoffe, dass die damit scheitern!) unangreifbar zu machen: 'Wir haben doch nirgends behauptet, dass Hartwig die AfD dazu bewegen will, Influencer für die Propagierung von REMIGRATIONSPROJEKTEN zu finanzieren'! WÖRTLICH behauptet haben die das tatsächlich nicht - und dennoch ihren Lesern genau diese Botschaft (message) UNTERGEJUBELT!


Dass CORRECTIV ganz bewusst am Text "geschraubt" hat, um ihm einen Dreh zu geben, den die tatsächlich recherchierten Fakten (= Teilnehmeräußerungen) NICHT hergaben, zeigt auch eine Bemerkung des Chefredakteurs Justus von Daniels in einem ZDF-Interview vom 07.02.24 (die ich im Kontext wiedergebe und hervorhebe): 
"Auf die Frage, warum zwischen dem Treffen im November und der Veröffentlichung im Januar so viel Zeit vergangen sei, betonte er [von Daniels], dass es gemessen an den Recherchen nicht lange gewesen sei. Das Material sei gesichtet worden, auch Bilder, die von teilnehmenden Personen gemacht wurden. 'Das muss man erstmal abgleichen - stimmen die überein mit den Personen, von denen man denkt, dass die es waren?' Zudem habe abgeklärt werden müssen, ob Correctiv die Texte 'juristisch sicher' schreiben könne. Das habe gedauert - Anfang Januar sei die Redaktion dann bereit zur Veröffentlichung gewesen."
Die Wiedergabe von reinen FAKTEN hätte keiner langdauernden juristischen Prüfung bedurft; DIE war nur deshalb erforderlich, weil CORRECTIV sich die Fakten zu einem kampagnenjournalistischen FAKENEWSKONSTRUKT zusammengebastelt hat!


Doch zurück zum Dowideit-Interview. Auf die Frage "Wie massiv sind die Anfeindungen?" wirft sie der AfD amüsanter Weise genau das vor, was ihr Medium in umgekehrter Richtung selber betreibt: "Diffamierungskampagnen". Die würden sich "in rechtspopulistische Medien wie 'Nius' von Ex-'Bild'-Chefredakteur Julian Reichelt übersetzen.
Und, Abgrund an Bösartigkeit seitens der AfD: Diese Partei bespielt doch tatsächlich die Sozialen Medien, um die HETZKAMPAGNE (mein Ausdruck) von CORREKTIV zu konterkarieren!😊  Indes ist es, potztausend, sogar "das übliche Vorgehen der AfD ..., in das sie viel Budget stecktihre eigene Version der Dinge über soziale Medien zu verbreiten! Schändlich ist das, denn alles, was der Bürger wissen muss, wird ihm doch schon vom Staatsfunk beigebogen?
Jedenfalls praktiziert die Dowideit genau jene "Larmoyanz der Progressiven", wie sie Alexander Wendt am 17.02.24 auf Tichys Einblick trefflich beschrieben hatte. (Das hat natürlich nichts mit Lügen zu tun, nur mit Doppelmoral.)


Bei ihrer Beantwortung der Interviewfrage
"Gibt es Klagen gegen Correctiv, zum Beispiel von Teilnehmern des Potsdamer Treffens?"
geht Dowideit u. a. auf die Reaktion der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy ein:
"Bei 'X' hatte Huy nicht bestritten, was sie bei dem Treffen gesagt hatte, sondern nur erklärt, sie sei als Privatperson da gewesen."
Ich finde bei "X" drei Erklärungen von Frau Huy zum CORRECTIV-Artikel:
- 11.01.2024 ein längerer Tweet. Hier beschwert sie sich zwar, "dass eine regierungsfinanzierte Organisation rechtswidrig unsere Privatsphäre ausspäht und damit klar verfassungsfeindlich agiert". Allerdings bestreitet sie dort sehr wohl die zentrale Behauptung des Correctiv-Artikels: "Dass bei diesem Treffen ein 'Geheimplan gegen Deutschland' ausgearbeitet werden sollte ist eine infame Lüge ..... . Wer sich schon einmal mit der AfD beschäftigt hat, weiß, dass unser Programm von den Fachausschüssen, der Bundesprogrammkommission und dem Parteitag beschlossen wird und nicht von einzelnen Bundestagsabgeordneten auf privaten Treffen. ....."
Was sie bei dem Treffen GESAGT hatte, konnte Gerrit Huy vermutlich gar nicht bestreiten - weil es wahrscheinlich so, wie es formuliert ist, zutrifft:
"dass sie das skizzierte Ziel [Sellners] schon länger verfolge" und bei ihrem Eintritt in die AfD "ein Remigrationskonzept mitgebracht" habe, mag sie so oder ähnlich tatsächlich gesagt haben. Und kann DAS folglich nicht bestreiten. Das muss aber nicht heißen, dass sie das "skizzierte Ziel" in gleicher Weise versteht, wie CORRECTIV glaubt, dass Sellner es meint. Und ebenso wenig muss ihr eigenes Remigrationskonzept verfassungsfeindlich sein.
Die (extrem perfide) Strategie der Dowideit ist es hier, der Öffentlichkeit die Tatsache, dass die Huy das GESAGTE nicht angegriffen hat, als Eingeständnis (und somit als Beweis) des SUGGERIERTEN zu präsentieren:
Dass nämlich die Huy Sellners Ideen als verfassungsfeindlich erkannt habe und ihr eigenes Remigrationskonzept ebenfalls verfassungsfeindlich sei!
Das ist ungefähr so, als hätten die alten Römer Menschen mit gefesselten Händen den Raubtieren im Colosseum vorgeworfen - und sie dann scheinheilig gefragt, warum sie sich nicht gegen die wilden Bestien wehren.
Ich denke, das ist ein passender Vergleich für die HINTERHÄLTIGKEIT, mit der CORRECTIV in diesem Fall operiert. Hoffentlich arbeiten die Kläger das vor Gericht SO heraus und tragen den Sieg davon.


Zurück zu den Tweets von Gerrit Huy: Den o. a. vom 11.01. kennt Dowideit möglicher Weise nicht, sondern bezieht sich auf den Tweet vom 12.02.24. Dort steht tatsächlich der Privatcharakter des Treffens im Vordergrund:
"Ein privater Vortragsabend ist privat, aber nicht geheim. Das Private ist in Deutschland durch Gesetze geschützt, auch vor übergriffigen „Fakten-Checkern“ wie Correctiv. Ihr Lausch- und Foto-Angriff auf ein privates Treffen ist nach meinem Verständnis kriminell, weshalb ich Anzeige gegen die Correctiv-Macher gestellt habe. Hier ein Auszug daraus: .....".
Doch wie gesagt: Weil der CORRECTIV-Artikel ihr die Verfassungsfeindlichkeit ihres Konzepts gar nicht EXPLIZIT (wohl aber implizit!) vorwirft, konnte sich Gerrit Huy auch nicht dagegen wehren.

[Nur der Vollständigkeit halber: Gerrit Huy hat auch noch einen kurzen Videoclip aus einer Bundestagsrede getwittert (19.01.24), wo sie ebenfalls die Richtigkeit der CORRECTIV-Behauptungen bestreitet.]

Übrigens sagt auch der (CORRECTIV-Rechtsvertreter?) RA Chan-jo Jun (der mich bei "X" blockiert hat, also wohl fürchtet, dass ich ihn sonst ausspionieren würde😀) in einem Video, dass ich auf Youtube dennoch aufrufen kann, bei Min. 14:00 ff., dass Frau Huy ihre Strafanzeige statt gegen eine angenommene Abhöraktion gegen die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen hätte richten können. Das wäre aber, wie ich gerade geschildert habe, tatsächlich wohl unmöglich gewesen.
Im Grunde sagt er er im gesamten Video, dass CORRECTIV gar nichts Böses über die Teilnehmer gesagt habe, bzw. juristisch präziser: Insoweit keine falschen TATSACHENBEHAUPTUNGEN aufgestellt habe. Alles andere seien lediglich Meinungsäußerungen bzw. Schlussfolgerungen - und die seien zulässig. Gleichzeitig wirft er aber den Klägern vor, dass sie nicht gegen die Tatsachenbehauptungen vorgehen!
Auch das ist so, als hätten die alten Römer Menschen mit gefesselten Händen den Raubtieren im Colosseum vorgeworfen - und sie dann scheinheilig gefragt, warum sie sich nicht gegen die wilden Bestien wehren.


Worum es juristisch in den Rechtsstreiten IM KERN gehen wird, hat der NZZ-Redakteur Alexander Kissler in einem Bericht vom 13.02.24 punktgenau herausgearbeitet: Nämlich um den
"Unterschied sein zwischen dem, was Correctiv tatsächlich schrieb, und dem Eindruck, der erzeugt wurde."


Eindeutig beabsichtigte Desinformation ist es jedenfalls, wenn Dowideit auf die Frage
"Es soll eidesstattliche Versicherungen von sieben Teilnehmern geben, nach denen es auf dem Treffen nie um die Abschiebung von deutschen Staatsangehörigen oder rassistische Kriterien gegangen sein soll. Wie begegnen Sie dem?"
antwortet:
"Wir schauen uns das an, sehen es aber auch entspannt. Denn unserem Verständnis nach wird darin weder das Treffen noch das besprochene Thema infrage gestellt."
In diesen Zusammenhang gehört auch, was sie an anderer Stelle im Interview behauptet:
"Es ist richtig, dass unser Reporter nicht selbst im Raum war. Wir haben die Teilnehmer des Treffens, die wir im Text zitieren, vor der Veröffentlichung aber mit den Inhalten konfrontiert - niemand hat sie grundsätzlich dementiert. Das spricht doch stark dafür, dass die Informationen richtig sind."

Gegen diese Aussagen richtet sich ein Tweet vom 15.02.24 von Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der die Kläger vertritt. [Vgl. zum Hintergrund auch seinen vorangegangenen Tweet von 11.02.24; auf diesen bezieht sich auch das o. a. Video von RA Chan-jo Jun.] 
Brennecke sieht darin "ein koordiniertes Zurückrudern in der Litigation-PR [= klagebegleitende Öffentlichkeitsarbeit] von Correctiv":
"Obwohl Correctiv die eidesstattlichen Versicherungen durch das Gericht bereits am Montag vorgelegt wurden und damit die Inhalte der Versicherungen bei Correctiv lange bekannt sind, tritt Correctiv-Vize Anette Dowideit der Richtigkeit der eidesstattlichen Versicherungen mit keinem Wort entgegen.
Konfrontiert mit den eidesstattlichen Versicherungen vermeidet sie ganz bewusst die Aussage, dass die Versicherungen falsch seien oder dass entgegen der Versicherungen diese Themen auf dem Treffen besprochen wurden. Denn sie weiß genau, dass diese Behauptung ansonsten sofort durch Teilnehmer abgemahnt und gerichtlich angegriffen würde. In ihrem Rückzugsgefecht äußert sie viel mehr nur ganz bewusst schwammig: 'Niemand hat unsere Informationen grundsätzlich dementiert... Denn unserem Verständnis nach wird darin weder das Treffen noch das besprochene Thema infrage gestellt.' Damit zündet die Vize-Chefin von Correctiv im Rückzugsgefecht ganz gezielt eine Nebelkerze. Wenn sie sagt, 'das besprochene Thema' werde nach deren Verständnis nicht in Frage gestellt, vermeidet sie es, dem Leser mitzuteilen, was sie denn mit 'das besprochene Thema' meint. Dowideit traut sich nicht, in Kenntnis der eidesstattlichen Versicherungen die Behauptung zu verbreiten, dass entsprechend der Correctivlegende in Potsdam tatsächlich über eine Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gesprochen wurde. Dieses Interview von Dowideit bestätigt das Ende der Correctivlegende."

Zunächst einmal muss CORRECTIV tatsächlich mit dem Rücken zur Wand stehen, wenn Dowideit sich damit brüstet, niemand habe in den eidesstattlichen Versicherungen das Treffen infrage gestellt: Denn DASS das Treffen stattfand, hat noch nie jemand bestritten! (Übrigens auch nicht, dass dort über Remigration gesprochen wurde!)

Wenn sie sagt, das "das besprochene Thema" durch die EVs nicht infrage gestellt werde, redet sie, wie in der Sache Huy, mit gespaltener Zunge:
- die Leser sollen den Vorwurf menschenrechtswidriger Abschiebungspläne für das Thema halten,
- vor Gericht will sich CORRECTIV jedoch auf die Position zurückziehen, das sei ja lediglich eine (zulässige) Meinungsäußerung gewesen; ein "Thema" im rechtlichen Sinne könne nur das sein, was man KONKRET über einzelne Teilnehmer geschrieben habe.

Genauso verhält es sich mit ihrer Behauptung, man habe "die Teilnehmer des Treffens, die wir im Text zitieren, vor der Veröffentlichung ... mit den Inhalten konfrontiert - niemand hat sie grundsätzlich dementiert".
Mit "Inhalten" kann sie lediglich das meinen, was im Artikel als Faktenbehauptung über die jeweilige Person vorgetragen ist. Das mag ja durchaus richtig sein. Ist aber etwas völlig anderes als die Insinuationen, die Correctiv im Artikel zusammenstrickt hat - und die den Teilnehmern in der öffentlichen Wahrnehmung ankleben wie angeteerte Federn!
Und wie hätten also die Teilnehmer "grundsätzlich" bestreiten können, was ihnen in dieser grundsätzlichen Form gar nicht präsentiert wurde?

An diesem Punkt ist ein Blick in den WELT-Bericht "Jetzt landet die 'Correctiv'-Recherche vor Gericht" vom 13.02.24 interessant. Dort erfährt man (Hervorhebungen von mir, Layout zur Verdeutlichung leicht geändert):
" 'Correctiv' [stelle] in dem Artikel zwei große Vorwürfe auf, so [der Klägervertreter RA Carsten] Brennecke: '
- Erstens, dass über die Zwangsausweisung deutscher Staatsbürger beraten worden sei und 
- zweitens, dass man diese nach rassistischen Kriterien wie der Hautfarbe oder der Herkunft der Betroffenen durchführen wollte.' 
Mit dem Vorwurf, auf dem Treffen sei eine Ausweisung nach rassistischem Kriterien besprochen worden, habe die Redaktion Brenneckes Mandanten aber nie konfrontiert."
Was auch völlig logisch ist, denn DAS will Correctiv juristisch ja lediglich als Meinungsäußerung gelten lassen. Dass man es aber gleichzeitig der Öffentlichkeit als Fakt unterjubeln möchte, zeigt die Formulierung "[nicht] GRUNDSÄTZLICH dementiert"!
Auch hier stoßen wir wieder auf ABGRÜNDE VON Heimtücke!

Interessehalber noch eine weitere Passage aus dem o. a. WELT-Artikel:
" 'Der Kern der Berichterstattung' sei auf juristischem Wege bisher nicht angegriffen worden, fasst Feldmann zusammen, 'sondern wenige nebensächliche Formulierungen und die angeblichen Recherche-Methoden'.
Das liege daran, dass der Artikel von 'Correctiv' so geschrieben sei, dass er viele Wertungen enthalte, die man äußerungsrechtlich nicht angreifen könne, und kaum Tatsachenbehauptungen, hält Brennecke dagegen. Das betreffe insbesondere die Aussage, man habe auf dem Treffen über die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gesprochen. 'Correctiv hat es geschickt vermieden, das als Tatsachenbehauptung zu berichten. Das ist der einzige Grund, wieso meine Mandanten nur gegen einzelne niederschwellige Passagen und nicht gegen die zentralen Vorwürfe vorgehen'."



Wie beschreibt man mit einem Wort den modus operandi des CORRECTIV-Kollektivs, das vordergründig gegen die AfD, in Wahrheit aber alles vorgeht, was nicht links ist? "Kampagnenjournalismus" ist durchaus zutreffend - aber längst nicht ausreichend; ich würde es "INFORMATIONSBETRUG" nennen. 
Als Strafnorm greift der § 263 StGB hier nicht, weil den "Journalisten" aus der (Leser-)Täuschung kein "rechtswidriger Vermögensvorteil" erwachsen ist.
Wohl aber trifft die dortige Täuschungsdefinition auch für das zu, was ich "Informationsbetrug" nenne. Wie beim strafbaren Betrug muss man nicht lügen. Sondern lediglich "durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum" erregen oder unterhalten.
Genau DAS, eine "Entstellung wahrer Tatsachen" ist der CORRECTIV-Artikel!


Nachtrag 19.02.24
Das Nachrichtenportal NIUS hat heute die eidesstattlichen Versicherungen von 7 Tagungsteilnehmern im Wortlaut veröffentlicht. Überschrift: " 'Geheimtreffen in Potsdam': Das ist die eidesstattliche Versicherung gegen die Correctiv-Recherche".



ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand 19.02.2024

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