Mittwoch, 18. Dezember 2024

17/18 juristische Dynamitfischer wollen mit 108 Knallerbsen 08/15 die AfD demolieren


17 Jura-Professoren (plus eine wissenschaftliche Mitarbeiterin, die wesentlich an einer "Vor-Arbeit" beteiligt war) haben eine

"Rechtswissenschaftliche Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren
gegen die »Alternative für Deutschland« (AfD)"

verfasst und an den Bundestag geschickt. Der Text (über dessen Entstehung und Verfasser ein taz-Interview mit Prof. Goldmann vom 29.11.24 informiert) wurde in unterschiedlichen Versionen im Internet veröffentlicht.

Ich zitiere hier nach der 31-seitigen pdf-Versiondie verschiedene Mitautoren auf ihren universitären oder privaten Webseiten publiziert haben (z. B. Prof. Kyrill-Alexander Schwarz oder Prof. Emanuel V. Towfigh, der auch zu einer Reihe von Medienreaktionen verlinkt. Von Letzterem war auch die Initiative ausgegangen).

Eine fortlaufende Variante ohne das Begleitschreiben (die in "meiner" Textversion die Seiten 1 und 2 einnehmen), dafür aber mit Porträtfotos der Autoren und mit Leserkommentaren (von denen manche sehr lesenswerte Kritik vorbringen) ist im "Verfassungsblog" erschienen. Weiterhin existiert eine typographisch komprimierte 18-seitige pdf-Fassung (ohne Begleitschreiben, dafür mit Autorenfotos) auf der Webseite eines "Fachinformationsdiensts für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung".

Freilich ist es unpräzise, wenn ich "Professoren" sage, denn auch drei ProfessorINNEN sind mit von der Partie.
Aber wie soll ich Punkte bei der deutschen Verfassungs-Stasi [und gleich 100 Punkte eingesackt: Demokratie-Delegitimitisierung!] sammeln, wenn ich korrekt gendere? Und wie anders als mit möglichst zahlreichen Einträgen bei den Haldi-Horden [200 weitere Punkte!] könnte ich jemals die Chance erlangen, den Regime-Häschern [300 Punkte!] meine Morgenmantel-Kollektion vorzuführen?😈

Indem die Verfasser "als Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler mit ihrer rechtswissenschaftlichen Expertise" auftreten, nehmen sie implizit für sich in Anspruch, ex cathedra als Rechtsgutachter zu agieren. Auch wenn der Begriff "Gutachten" im Text selbst nicht erscheint, wird er hier im öffentlichen Diskurs ebenso wie von mir zu Recht verwendet.

Dann darf man freilich auch mit Fug und Recht beanstanden, dass der eigentliche Gutachtentext (ohne Begleitschreiben und Beleganhang) mit nur 10 Seiten (5 1/2 Seiten in der typographisch eingedampften Fassung) im Verhältnis einerseits zur Komplexität des Themas und andererseits zu seinem autoritativen Anspruch VERDAMMT KURZ geraten ist: Hier waren, wie ich nachfolgend auch an einer Reihe von Details demonstrieren werde, juristische "DYNAMITFISCHER" zugange, welche mit wenig Mühe reiche Beute machen wollten.

Dass auch juristische Dynamitfischerei keine nachhaltige Fangmethode ist, zeigt aus fachlicher Perspektive eine "juristische Kurzanalyse", die von der AfD in Auftrag gegeben wurde und hoffentlich bald veröffentlicht wird. 
Und vorliegend meine laienhafte Languntersuchung.



MEIN EIGENER POLITISCHER STANDORT

Im Unterschied zu den ideologisch wohl großenteils (aber nicht insgesamt) linksgrünen Anti-AfD-Gutachtern halte ich es für ein Gebot der kommunikativen Redlichkeit, vorab meine eigene politische Position zu erläutern.

In einer Reihe von Bereichen - gegen Massenimmiggression [500 Punkte; diesmal wg. Menschenfeindlichkeit!], gegen die fortschreitende Versklavung der deutschen Steuerschafe in einer sich zunehmend totalisierenden EUhaftungsunion, gegen die Energie- und Industrievernichtungspolitik von seiner Majestät Robert Mimosenköpfchen, alias Robert Schwarzkopf [100 Punkte - und vorbeugend: Morgenmantel reinigen!], alias Betriebspausen-Robert, alias Robert Habeck sowie gegen unerträglich benevolenzdiktatorische Tendenzen auf europäischer und deutscher Ebene stehe ich politisch auf Seiten der AfD. Und war sogar ein frühzeitiges und langjähriges Mitglied dieser Partei.

Spätestens seit dem Riesaer Bundesparteitag im Juni 2022 konnte ich mir allerdings nicht mehr verhehlen, dass der politische Kurs der Partei weitgehend vom deutschnationalen Patriautisten Kryonik-Björn (irgendwann in der 1. Hälfte des vergangenen Jahrhunderts eingefroren; beim Auftauen nichts vergessen und seither nichts hinzugelernt) und seinem Anhang dominiert wird. Aus diesem Grunde habe ich den Laden verlassen. 

Unwählbar ist die AfD für mich auch wegen ihrer antiwestlichen und anti-freiheitlichen und pseudopazifistischen Positionierung im Ukrainekrieg (PuTino Chrupalla). Trotz meiner auch sonstigen mancherlei Gravamina gegen die AfD (Sozialpolitik, Miefkonservatismus bei Abtreibungen* und mehr) bin ich ein entschiedener Gegner eines Verbotes dieser Partei. Denn die "Alternative" ist ein (mangels Alternativen: ich bin ein nunmehr heimatloser Rechter😁) unverzichtbarer Stachel im Fleisch der Blockparteien-Bagage [500 Punkte!] aus linksgrüner Melonenfront plus irreversibel zermerkelter CDhUr [he, Haldi, neue Feindklassifizierung für dich: Radikale Delegitimierung von Demokratieparteien! Gibst mir 100 Punkte? (Bin halt bescheiden!)].
* Die AfD-Parteimitglieder sind übrigens weitaus weniger miefreaktionär als die Parteibonzen!

Indes geht es bei meiner vorliegenden Argumentation nicht einmal zentral um die AfD. Das Gutachten ist in Wahrheit ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und insgesamt auf alle fundamentale Regime-Opposition: JEGLICHE energische Kritik an der germanophoben Politik unserer Machthaber soll kriminalisiert werden: Die Di(e)ci(assette) wollen unser konsensfaschistisches System [Jackpot! 1.000 Punkte!] des Wokeismus und der Versklavung deutscher Steuerschafe für Finanzmarktinteressen, Immiggressionsfanatismus, Weltbeglückungsfetischismus und Weltrettungsillusionismus für die nächsten tausend Jahre perpetuieren!

Mein Kampf gegen dieses Gutachten liegt also in meinem ureigensten Interesse. Denn wie ich unten in extenso darlegen werde, sind die Verbots-Fanatiker alles andere als fdGO-Freunde. Um die Politik der herrschenden Deutschlandhasser zu zementieren, wollen die Gutachter u. a. den ohnehin schon länger systematisch verengten Korridor des Sagbaren - und damit des politisch Zulässigen - noch weiter abschnüren; sie wollen sozusagen "den Sack zumachen".

Ich teile nämlich die Meinung von Prof. Goldmann, der in einem taz-Interview konstatiert, dass sich heute der Autoritarismus in einem "schleichende[n] Prozess" ausbreitet. Nur gilt das nicht allein für ausgemachte Lügenbolde wie den Donald Trump, sondern auch für die selbsternannten Guten in unserem Land. 
Zum Glück stehen nicht alle deutschen Verfassungsrechtler auf Seiten der linksgrünen Diskursdiktatoren. Prof. Volker Boehme-Neßler etwa kommt in einer aufrüttelnden Analyse vom Mai 2024 zu dem Schluss: „Deutschland schlägt den Weg in den Überwachungsstaat ein“. 
Und in der ZEIT, gewiss nicht das Zentralorgan der deutschen Ewiggestrigen, titelte Ijoma Mangold am 23.02.2024: "Demokratiefördergesetz: 'Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen'. Wer sagt denn so was? Viktor Orbán? Recep Tayyip Erdoğan? Nein, unsere Innenministerin Nancy Faeser. Leider".

(Aus demselben Grund des Demokratieschutzes verteidige ich, in anderen Zusammenhängen, sogar einen Björn Höcke gegen ungerechtfertigte Angriffe!)



FASCHISMUS ANTE PORTAS - ABER DIE INTELLEKTUELLEN INVESTITIONEN DER WACKEREN DEMOKRATIEVERTEIDIGER HALTEN SICH IN GRENZEN

HINWEIS: Im gesamten nachfolgenden Text stammen Hervorhebungen in Zitaten von mir.

Wie bereits oben angesprochen, suggeriert der erste Absatz (S. 1) des Begleitschreibens (S. 1/2) hohe Ansprüche an Qualität und Autorität des Textes:
"die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Stellungnahme möchten als Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler mit ihrer rechtswissenschaftlichen Expertise zur Klärung der Fragen rund um ein Parteiverbotsverfahren gegen die »Alternative für Deutschland« (AfD) beitragen. Wir sind der Auffassung, dass ein solches Parteiverbotsverfahren ... Aussicht auf Erfolg hat".

Im meinem nachfolgenden Gegengutachten😇 werde ich zeigen, dass das Gutachten allzu wenig von jener "rechtswissenschaftlichen Expertise" geprägt ist, deren die Professores sich berühmen. Ja, aus Urteilen (also "Autoritäten") zitieren, das können sie. Beim folgerichtigen Denken hapert es bereits. Und methodische Sauberkeit beim Nachweis der Verfassungswidrigkeit, die sie der AfD unterstellten, halten die hochwohlmögenden Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler für völlig entbehrlich. Das Gutachten ist eine schlampige Gelegenheitsarbeit, sozusagen 08/15 oder zwischen Hauptgang und Nachspeise verfasst (konkret innerhalb von zwei Wochen).

Zugleich ist es ein hinterhältiger Anschlag auf die freiheitliche demokratische Grundordnung in unserem Land. Hier soll nicht nur eine Partei mundtot gemacht oder zumindest ihrer Kernthemen beraubt werden; hier wird der linksgrüne Herrschaftskomplex sogar aufgefordert, sich sein eigenes Volk zurecht zu kneten!

Denn DARUM geht es; an die behaupteten Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens gegen die AfD glauben die 17/18 Rechtshasser selber nicht.

Mit dieser Feststellung unterstelle ich den Verfassern, dass sie im zweiten Satz des o. a. Zitates den deutschen Bundestag wissentlich und willentlich belügen.



SIMUL IUSTI ET PECCATORIS

Von deren dürftigem Inhalt ganz abgesehen, machen sich die "Experten" bereits mit ihren differierenden Beschreibungen jener (nach meiner Zählung) 108 "Belege" für den der AfD unterstellten Rechtsextremismus lächerlich:
  • "Wir sind der Auffassung, dass ein ... Parteiverbotsverfahren ... Aussicht auf Erfolg hat. ... Der Stellungnahme ist als Anhang eine Zusammenstellung exemplarischer Belege beigefügt, die die verfassungsfeindlichen Umtriebe der AfD dokumentiert." (S. 1)
  • "... ist schon ohne die zu erwartende Materialsammlung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bereits gegenwärtig eine belastbare Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Parteiverbotsverfahrens möglich" (S. 4)
  • "Wie die beigefügte Materialsammlung zeigt, offenbaren sowohl die Ziele als auch Äußerungen und Verhalten von Mitgliedern der AfD ihr völkisch-nationalistisches Programm." (S. 7)
  • "Die Materialsammlung im Anhang zeigt eindrücklich, dass die völkisch-nationalistische Ideologie der AfD von der Breite der Partei getragen wird" (S. 9)
  • "Demnach ist die AfD verfassungswidrig."   (S. 10; "Demnach" kann hier nur bedeuten: Nach der im Gutachten aufgezeigten Rechtslage in Verbindung mit der im Gutachten-Anhang dargestellten Faktenlage.)
  • "Auch ohne die zu erwartende Materialsammlung des Verfassungsschutzes gibt es damit bereits aktuell zahlreiche öffentliche Nachweise, die in hinreichender Form belegen, dass die politische Agenda der AfD den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zuwiderläuft." (S.11)
Doch dann heißt es in der Einleitung zur Materialsammlung auf einmal:
"Als KURSORISCHE Übersicht können die im Folgenden zusammengestellten weiteren Belege die im Rahmen eines Parteiverbotsverfahrens erforderliche, umfassende und akribische Dokumentation (dann auch unter Berücksichtigung des vom Verfassungsschutz gesammelten Materials, vgl. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BVerfSchG) freilich nicht ersetzen."

Gewiss erscheint es vertretbar, an eine Belegsammlung, die nur der Entscheidung dient, ob ein Verbotsantrag voraussichtlich erfolgversprechend ist, nicht ganz dieselben Anforderungen zu stellen wie an das, was die Antragsteller dann dem BVerfG präsentieren (müssen).
Aber eine bloß "kursorische" Übersicht (und mehr ist sie tatsächlich nicht: s. u.!) kann nicht entfernt jenen Grad an Gewissheit vermitteln, den die Gutachter selber zu haben vorgeben.
Tatsächlich haben sie nicht entfernt jene Überzeugung von der 'Verbotsreife' der AfD, die sie den Bundestagsabgeordneten vorspiegeln - ganz im Gegenteil (s. u.)! Und so haben sie sich mit dem Wort "kursorisch" kautelistisch gegen Vorwürfe abgesichert: Im Zweifel werden sie versuchen, ihre Vortäuschung einer Tragfähigkeit der Zitate unter den Teppich zu kehren und sich auf das "kursorisch" berufen. 
Also sich nach üblicher Sünder Art als Gerechte hinstellen, wenn ihre Machenschaften scheitern.



INHALTLICHE ODER KOMMUNIKATIVE "RADIKALISIERUNG"?

Bereits auf der zweiten (eigentlichen) Gutachtenseite (in vorliegender Paginierung S. 4) zeigt sich, wie schlampig (eben "08/15") der Text verfasst wurde:

"Die AfD hat sich zunehmend radikalisiert. Während sie zunächst ihre Absichten noch hinter ambivalenter Rhetorik versteckte und damit die einfache Subsumtion ihrer Ziele und ihres Verhaltens unter den Verbotstatbestand zu verhindern suchte, offenbaren die sich in letzter Zeit häufenden zahlreichen öffentlichen Einlassungen, vor allem aber ihr konkretes Verhalten über die letzten Jahre ihre wahren verfassungsfeindlichen Absichten."
(Auf die von mir vorgenommene Fettung komme ich erst weiter unten zurück.)

Mit diesen beiden Behauptungen verzapfen unsere 17/18 akademischen Leuchten in nur zwei Sätzen gleich in doppelter Hinsicht blühenden Unsinn.

Inhaltlich:
Mit welchen Mitteln  könnte überhaupt eine ganze Partei ihre finsteren Absichten "hinter ambivalenter Rhetorik" verstecken?
Individuell würde das den Akteuren bei unzähligen Äußerungen und Anlässen extrem präzise Überlegungen und eine enorme kommunikative Disziplin abverlangen. Einige Parteifunktionäre mögen dazu fähig sein. Ganz sicher würde etwa Björn Höcke sich heute nicht mehr so äußern, wie er das als "Landolf Ladig" getan hat; gleichwohl bin ich überzeugt, dass der aktuell noch genauso denkt wie damals - aber nunmehr einiges von seinen Anschauungen versteckt. Doch die breite Masse der AfD-Mitglieder, auch der Funktionsträger, wäre mit einer solch raffinierten Organisation ihres Verbalverhaltens definitiv überfordert.
Auf der Parteiebene würde das Absprachen nötig machen; um die Existenz solcher Absprachen zu postulieren, müsste man verschwörungstheoretische Annahmen zugrunde legen (zumal wenn es sich um ein zielgerichtetes Verhalten gehandelt hätte, um "die einfache Subsumtion ihrer Ziele und ihres Verhaltens unter den Verbotstatbestand zu verhindern"!).
Nach alledem ist es EXTREM UNWAHRSCHEINLICH, dass die Partei insgesamt bzw. in der Masse für irgendeinen Zeitraum eine vorhandene rechtsextreme Identität hätte verstecken können.
Es wäre zudem höchst unwahrscheinlich, dass die AfD den ihr unterstellten kommunikativen Schutzschild justament zu jener Zeit fallengelassen haben sollte, wo ihr die Regimewächter [150 Punkte: es läppert sich!] immer mehr auf die Pelle rückten.

Logisch:
Die Behauptung "[Die AfD] Hat sich zunehmend radikalisiert" kann nur im inhaltlichen Sinne verstanden werden, als eine zunehmende Hinwendung der AfD zu rechtsradikalen Positionen. Damit können wir die logische Struktur der o. a. Behauptung so formulieren:
  1. Die AfD war schon immer (oder zumindest schon seit langer Zeit) radikal. Nur hat sie früher die Öffentlichkeit hinterlistig darüber hinweggetäuscht.
  2. Diese Strategie hat sie irgendwann aufgeben; die so entstandene kommunikative Enthemmung beweist, dass sie jetzt noch radikaler ist. 
Ganz abgesehen davon, dass die Jura-Professoren eine derartige Entwicklung mit keinem einzigen Beispiel untermauert haben, ist eine solche Schlussfolgerung auch logisch unhaltbar. Die Selbstwidersprüchlichkeit dieser Passage ist den 17/18 universitären Glanzlichtern gänzlich entgangen.
Denn was sie ABSTRAKT als 'zunehmende Radikalisierung' der AfD hinstellen, schildern sie ja KONKRET als bloße Änderung der Kommunikationsstrategie dieser Partei.
Die unterstellte Entwicklung zu kommunikativer Sorglosigkeit wäre demnach überhaupt keine Radikalisierung, sondern eine Verblödung: Eine von Anfang an (oder seit längerer Zeit) radikale AfD, die jedoch ihre Radikalität zunächst schlau verheimlicht hätte, würde diese Radikalität mittlerweile durch unvorsichtige Äußerungen und Handlungen nach außen hin sichtbar machen.

Was bei der Abfassung der o. a. Passage im Inneren der Autoren vorgegangen ist, lässt sich unschwer nachvollziehen. 
Unsere wackeren Verfassungsverteidiger haben gedankenlos in die politisch-mediale Klischeekiste gegriffen, die der AfD seit eh und je Radikalität zugeschrieben hat, welche zudem auch noch ständig angeschwollen sein soll. Dass dieses Narrativ nach nunmehr über 10 Jahren einigermaßen unglaubwürdig ist, ist ihnen immerhin aufgefallen. Weil sie dennoch nicht auf das vertraute Radikalisierungs-Klischee verzichten mochten, haben sie geglaubt, mit der Erfindung von zwei unterschiedlichen Aggregatzuständen von Radikalität analytischen Scharfsinn beweisen. Doch vor lauter Begeisterung über ihren vermeintlichen analytischen Tiefgang haben sie den selbstwidersprüchlichen Blindgänger in ihrem eigenen Narrativ glatt übersehen.

Dass die Behauptungen die AfD habe "zunächst [1.] ihre Absichten noch hinter ambivalenter Rhetorik versteckt ... und  [2.] damit [versucht,] die einfache Subsumtion ihrer Ziele und ihres Verhaltens unter den Verbotstatbestand zu verhindern"
erstunken und erlogen ist, beweisen Äußerungen in dem o. a. taz-Interview des Mitverfassers Prof. Matthias Goldmann (was wiederum beweist, dass eine bewusst wahrheitswidrige Täuschungsstrategie verdammt schwer durchzuhalten ist):
"Die AfD ... verbindet ein eindeutig rechtsradikales, völkisches Milieu mit Wirtschaftsliberalen und mit nationalkonservativen Kräften ... . So kann die Partei immer mit gespaltener Zunge reden. Das ist nie eindeutig. Die Rechtsprechung sagt aber, die Partei als Ganzes, in einer Gesamtbetrachtung, muss darauf ausgerichtet sein, die Verfassungsordnung umzustürzen oder zu beeinträchtigen. Das lässt sich bei einer Partei, die als Teil ihrer DNA ambivalent ist, nur schwierig feststellen, auch wenn sich in letzter Zeit die völkischen, ethnonationalistischen Äußerungen häufen."
Die in dieser Antwort enthaltene Sachverhaltsdarstellung steht im Widerspruch zu den ebenfalls darin enthaltenen Schlussfolgerungen:
  • Sachverhalt: "Unter den Parteimitgliedern gibt es verschiedene Richtungen; manche radikal, andere nicht."
  • Schlussfolgerung: (1) "Die Partei"   (2)"redet"   (3)"mit gespaltener Zunge".
Der Sachverhalt dürfte in der Form, wie ich ihn zusammengefasst habe, zutreffen. Dass es dort Radikale gibt, glaube auch ich. Wie viele das sein mögen, weiß ich nicht. (Schon gar nicht vermag ich deren relatives politisches Gewicht in der AfD einzuschätzen.)

Die Schlussfolgerung ist dagegen offenkundiger Schwachfug. Wer hier "redet" (d. h. sich mündlich oder schriftlich politisch äußert) ist NICHT die Partei; das sind (wohlgemerkt immer nach der eigenen Interview-Schilderung eines der Gutachter!) einzelne Mitglieder. Wenn diese unterschiedliche Positionen vortragen, dann sind nicht die jeweiligen Äußerungen für sich genommen uneindeutig, sondern ist es lediglich das Gesamtbild. 
Ergeben deren Äußerungen in der Summe kein eindeutiges Bild (i. S. v. extremistisch oder nicht), dann kann man (auf dieser Basis) eben keine Aussage über die Radikalität der Partei treffen. Mit "gespaltener Zunge" hat das nicht das Mindeste zu tun!

Sofern Äußerungen von Parteimitgliedern in ihrer großen Masse eine einheitliche Tendenz aufweisen, dann ist es wohl sachgerecht, sie als Äußerungen "der Partei" zu bewerten. Aber genau diese Einheitlichkeit verneint Prof. Goldmann ja ausdrücklich ("Das ist nie eindeutig").

Sicherlich gibt es auch Fälle, wo Äußerungen tatsächlich (bewusst oder versehentlich) uneindeutig formuliert werden; aber auch da hat dann (zumindest unterhalb des Bundes- und der Landesvorstände) nicht "die Partei" gesprochen, sondern eben das Parteimitglied XY. Und ohnehin wird diese Fallgestaltung in der o. a. Interview-Äußerung nicht angesprochen.

"Die Partei" redet natürlich ebenfalls: Zuallererst in ihren von Parteitagen beschlossenen Texten. 
Sodann in den Beschlüssen des Bundesvorstands; dann auch von Landesvorständen. Auch Beschlüsse von Abgeordneten-Fraktionen (insbesondere Bundestag; sekundär Landtage) wird man in der Regel der Partei zurechnen dürfen; ebenfalls Gesetzesvorschläge und Abstimmungsverhalten. Und Äußerungen von Vorstandsmitgliedern (wiederum primär im Bund, sekundär in den Ländern und vorrangig von den Vorsitzenden) sowieso. 
In allen Fällen muss es sich natürlich um eindeutige und quantitativ erhebliche Sachverhalte gehen und sind die Hintergründe und Äußerungszusammenhänge in die Analyse einzubeziehen.

Selbstverständlich darf man methodisch-grundsätzlich Parteitexte, die auf den ersten Blick harmlos aussehen, daraufhin abklopfen, ob sie nicht vielleicht doch radikale Absichten verbergen. Oder ob es sich gar um eiskalte Lügen handelt, mit denen ganz andere Absichten verdeckt werden sollen. 
Dann allerdings trägt derjenige, der eine solche Behauptung aufstellt, auch die Darlegungs- und Beweislast für ihre Richtigkeit: Nicht die Partei muss ihre Ehrlichkeit beweisen, sondern die Verfassungs-Schützer die von ihnen der Partei unterstellte Spaltzüngigkeit.

Das ist eigentlich eine strunzbanale Aussage. Dennoch wird vorliegend der Partei eine gerissene kommunikative Täuschungsstrategie unterstellt und nicht einmal mit Beispielen belegt, geschweige denn nachgewiesen.
Die Gutachter waren offenbar frustriert, dass sie nach "harten" Kriterien nicht wirklich viel - und vor allen Dingen so gut wie keine eindeutig "dicken Hunde" - auftreiben konnten. Weil aber "die Rechtsprechung sagt ..., die Partei als Ganzes, in einer Gesamtbetrachtung, muss darauf ausgerichtet sein, die Verfassungsordnung umzustürzen oder zu beeinträchtigen" (taz-Interview), haben sie der Partei insgesamt kurzerhand eine kommunikative Verlogenheit unterstellt. 
Mit einer solchen nicht nur beweislosen, sondern sogar unsubstantiierten Unterstellung käme ein Organ (Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung), welches ggf. einen Verbotsantrag stellen wollte, vor dem Bundesverfassungsgericht natürlich nicht durch. Das wissen die Gutachtenverfasser als Verfassungsexperten, die sie ja tatsächlich sind, sehr genau. Von daher ist ihre sozusagen ex cathedra vorgetragene Expertenmeinung, "dass ein solches Parteiverbotsverfahren ... Aussicht auf Erfolg hat", ausgesprochen dreist.



KRASS, WENN EXPERTEN SICH AN LAABS ZU LABEN SUCHEN!

"Ein wichtiger Teil der Strategie der AfD ist die – über eine legitime Staatskritik weit hinausgehende – (medienwirksame) Delegitimierung politischer Akteure sowie demokratischer Prozesse (ausführlich dazu: Laabs/Kraske, Angriff auf Deutschland, S. 110)"
heißt es auf S. 8 des Gutachtens. Nur finde ich den Begriff "Delegitimierung" in dem Buch von Laabs/Kraske lediglich auf S. 245 (im Kapitel "Die Richter, Polizisten und Soldaten der AfD"). Die S. 110 fällt in das Kapitel "Wenn die Wut unkontrollierbar wird – gewalttätige AfD-Mitglieder und Politiker". 
Wie "seriös" die Arbeit von Laabs/Kraske ist, zeigt sich auf S. 109. Dort wird über eine 
gefährliche Körperverletzung berichtet. Der Täter wird beschrieben als "der damalige AfD-Stadtrat Dubravko Mandic, im Hauptberuf Rechtsanwalt". In sich ist das korrekt. Dass allerdings Mandic nicht nur kein Stadtrat mehr ist, sondern auch längst aus der Partei ausgeschieden ist: DAS verschweigen die beiden Journalisten!

Ganz abgesehen vom überprüfungsbedürftigen Wahrheits- bzw. Vollständigkeitsgehalt einzelner Behauptungen ist die Machart des ganzen Buches eindeutig journalistischer Natur, nicht wissenschaftlich und auch nicht irgendwie juristisch präzise. Die dargestellten Sachverhalte als solche dürften im Großen und Ganzen zutreffen; DARAUF kann man sich - mit aller gebotenen Vorsicht und möglichst eigenständiger Nachrecherche - evtl. beziehen. Soweit es allerdings um juristisch belastbare Schlussfolgerungen geht, ist das Buch definitiv keine seriöse Quelle. Wer sich dennoch (und gleich dreifach in einem 'Rechtsgutachten' von im Kern gerade einmal 10 Seiten!) darauf bezieht, der "must be hard up for it".

Ebenso wenig (was natürlich nicht den Journalisten anzulasten ist!) finde ich auf S. 73 ff. die von den Gutachtern dort verortete ausführliche Analyse der "Rolle der AfD im digitalen Raum und ihre Dominanz". Vielmehr geht es dort um Aussteiger, die über die AfD "auspacken". 
Allerdings beginnt auf S. 163 ein Kapitel "Fake News und TikTok-Hits – Warum die AfD den digitalen Raum beherrscht" (bis  S. 174). Dort ist aber zunächst von Montagsspaziergängen (in Dresden) die Rede, wo die Medien als Lügen-Medien beschimpft wurden. Das ist selbstverständlich nicht der AfD zuzurechnen - auch wenn AfDler mit einem Transparent, das sie als solche auswies, teilgenommen haben sollen und Maximilian Krah, AfD-Spitzenkandidat zur Europawahl, als Redner aufgetreten ist. Jedenfalls ist mir nicht bekannt (und wird auch von den Journalisten nicht behauptet!), dass diese Demos von der AfD organisiert wurden. Dann geht es weiter mit Äußerungen von Maximilian Krah, mit der vermuteten (aber unbewiesenen) Unterstützung der AfD in sozialen Netzwerken durch russische Trollfabriken, mit Algorithmen der Anbieter, die angeblich die AfD-Agitation begünstigen usw.

Dafür, dass die AfD "die Medien als 'Lügenpresse' ('Pinocchio-Presse')" bezeichnet, mag es eine ganze Reihe von Belegen geben. Und diese Charakterisierung der Medien - natürlich ist nicht nur "Presse" im Wortsinne gemeint - ist für Staatsfunk-Legastheniker [200 Punkte für Ableismus; 400 für die Delegitimierung des  Deutschen Wokokratischen Cerebralavationsfunks!] gelegentlich sogar sachlich zutreffend
Pure Phantasie ist allerdings die Unterstellung, die Partei verfolge mit ihrer Medienkritik den Zweck "eigene, parteinahe Kanäle und Medien mit dem Ziel [zu stärken], die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass es eines GEWALTSAMEN politischen Umbruchs" bedürfe.
Irgendeinen Beleg dafür liefern die Gutachter nicht, bzw. einen solchen soll sich der Leser selber suchen, wenn es heißt (meine Hervorhebung): "in diesem Bezug die Rolle der AfD im digitalen Raum und ihre Dominanz ausführlich analysierend: Laabs / Kraske, Angriff auf Deutschland, S. 73 ff.". Auch wenn ich die Seitenzahl stillschweigend auf "S. 163 ff." korrigiere, finde ich dort keine Beschreibung einer derart infamen Strategie der Partei: Die haben sich die Gutachter frei aus den Fingern gesogen!
Beispiele, dass auf parteioffiziellen oder parteinahen Medienkanälen für einen gewaltsamen politischen Umbruch geworben würde, fehlen. Und sind auch mir persönlich in meiner langjährigen intensiven Präsenz auf Facebook (später auf Twitter / X) nicht bekannt geworden. Üblicher Weise stärkt eine Partei ihre medialen Outlets mit der Absicht, ihre Argumentation zu verbreiten und Wähler zu gewinnen; warum das bei der AfD anders sein sollte, das wäre denn doch beweisbedürftig.
Nachtrag 22.12.24: Die "Vor-Arbeit" von Towfigh/Alberti enthält (fast) exakt denselben Satz:
"Dadurch [indem sie andere Medien als "Lügenpresse" brandmarkt] stärkt sie [die AfD] eigene, parteinahe Kanäle und Medien mit dem Ziel, die Bevölkerung davon zu überzeugen, dass es eines politischen Umbruchs bedarf." (S. 607)
Das ist nun aber die normalste Sache der Welt, dass Parteien Wähler mit dem Versprechen zu ködern suchen, dass sie einen "Umbruch" [hin zu besseren Zuständen] herbeiführen werden. Daran ist rein gar nichts Verfassungswidriges. Das haben die 17/18 Gutachter offenbar auch so gesehen und deshalb der AfD das Streben nach einem "gewaltsamen" Umbruch angedichtet. Mit anderen Worten: Sie jubeln ihren Lesern einfach eine ungeheuerliche Falschbehauptung unter!
(Übrigens bringt das sozusagen "Substantiierungskapitel" IV - "Beeinträchtigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch die AfD" - der "Vor-Arbeit" zwar viel weniger Beispiele. Dafür setzt es sich aber mit den Texten auseinander und begründet, was warum jeweils verfassungsfeindlich sein soll. Zwar bleibe ich auch gegenüber dieser Arbeit kritisch. Aber wenigstens bemüht sie sich um eine - juristisch wie diskursiv-politisch - seriöse Argumentation!)



WIDERSPRUCHSFREIHEIT FEHLANZEIGE

Gleichfalls selbstwidersprüchlich argumentieren die 17/18 Gutachter, wenn sie auf S. 9 behaupten, die AfD würde zur Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele "planvoll und strategisch" handeln und habe "Verbindungen zu gewaltbereiten und gewalttätigen Gruppen". Und somit ihren Lesern suggerieren, rechte Schlägertruppen würden eine gewaltsame Machtübernahme vorbereiten. 
Aber schon im nächsten Absatz vermuten die demokratieverteidigenden Geistesheroen, "dass die AfD ... sich befleißigen wird, ihre nationalistisch-völkische Grundhaltung politisch und mit den Mitteln (verfassungswidrigen) einfachen Rechts umzusetzen."
Dass es zudem in Deutschland gar nicht möglich wäre, verfassungswidriges einfaches Recht gegen die (innerstaatliche) Letztinstanz des Bundesverfassungsgerichts durchzusetzen (wie gerade die herrschenden Verfassungsbrecher schon des Öfteren schmerzlich erfahren mussten): Das kann doch einen Rechtsprof. nicht erschüttern! 


Nicht selbstwidersprüchlich, aber anscheinend falsch, ist die Behauptung S. 10 "Für die Abgeordneten der AfD führte das Verbot grundsätzlich zu einem Mandatsverlust ..." und damit auch S. 12 "Indem ... die Abgeordneten der Partei ihre Mandate verlieren ...". Denn in dem o. a. taz-Interview erläutert Prof. Goldmann die Rechtslage ganz anders:
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass der Verlust des Mandats nach einem Parteienverbot nicht automatisch eintreten darf, sondern verhältnismäßig sein muss. Es muss also eine individuelle Einschätzung gemacht werden, ob von dem konkreten Abgeordneten eine Gefahr zu erwarten ist."
Offenbar halten unsere Experten die Bundestagsabgeordneten für zu simpel, um die exakte Rechtslage zu begreifen und präsentieren sie denen deshalb simplifiziert.


Als Rechtshasser im doppelten Sinne entlarven sich unsere 17/18 juristischen Dynamitfischer, wenn sie auf (beinahe) ein und derselben Textseite im Brustton der Überzeugung verkünden:
"Das Grundgesetz etabliert eine wertegebundene Ordnung, keinen Gesinnungsstaat. Ein Parteiverbot aber verbietet nicht die individuelle Gesinnung. Im freiheitlich-demokratischen Staat des Grundgesetzes sind einerseits individuelle verfassungskritische Anschauungen auszuhalten." (S. 11/12)
Jedoch sich weiter unten auf S. 12 verplappern:
"... eröffnet ein Parteiverbot vor allem ein Zeitfenster von einigen Jahren, die
genutzt werden können und genutzt werden müssen, um effektiv gegen die weiterhin vorhandenen rechtsextremen Ansichten in der Bevölkerung effektiv vorzugehen und das erneute Erstarken rechtsextremer Parteien zu verhindern."

Im ersten Zitat wollten unsere 17/18 Rechtswahrer Bedenken gegen einen Verbotsantrag mit der Behauptung zerstreuen: 'Das richtet sich doch lediglich gegen "institutionalisierte... Formen solcher Anschauungen"!' (S. 12).
Im zweite Zitat dagegen plappern sie (unbedacht) ihr wahres Ziel aus: Die Errichtung einer GESINNUNGSDIKTATUR! (Und unsere Machthaber deuten bereits an, dass sie die rumänische Raketenstufe der De-Demokratisierung zünden werden, wenn sich das Stimmvieh ihrem Willen nicht fügt!)

Dass unsere benevolenzdiktatorischen Postdemokrazis [das bringt mir mächtig Punkte!] "ihre Absichten ... hinter ambivalenter Rhetorik" verstecken (wie sie es der AfD unterstellen - S. 4), wäre freilich eine unzutreffende Beschreibung dieser Widersprüchlichkeit. Die haben lediglich bereits im übernächsten Absatz vergessen, was sie zuvor geschrieben hatten.
Mit 78 Jahren darf unsereiner ja vielleicht manchmal tüddelig sein. Aber unsere wackeren Gutachter sind deutlich jünger: Die sollten sich, meine ich, deutlich mehr Mühe geben bei ihrer verfassungsfeindlichen Verschwörung zur Unterdrückung der Meinungsfreiheit in Deutschland!


Nicht einmal in ein und demselben Absatz bringen diese Rechtshelden eine widerspruchsfreie Argumentation zustande:
"Zwar ist es richtig, dass die rechtsextremen Ansichten in der Gesellschaft durch ein solches Verbot nicht beseitigt werden. Wer das anstrebt, hat mit dem Parteiverbotsverfahren tatsächlich das falsche Instrument gewählt, das eine solche Beseitigung aber auch von vornherein nicht bezweckt. ... 
[Jedoch] eröffnet ein Parteiverbot vor allem ein Zeitfenster von einigen Jahren, die genutzt werden können und genutzt werden müssen, um effektiv gegen die weiterhin vorhandenen rechtsextremen Ansichten in der Bevölkerung effektiv vorzugehen ...".
Heißt: Das Parteiverbot soll nach Absicht der Gutachter sehr wohl - wenngleich nur mittelbar - dem Zweck dienen, "die rechtsextremen Ansichten in der Gesellschaft" zu eliminieren!


Fürchtet euch nicht: Unsere freiheitsbewegten Rechtswahrer verden das wokophobe Heidentum ausrrradierrren!


Anders als meine Kapitel-Überschrift suggeriert, ist freilich nicht alles selbstwidersprüchlich, was die Experten von sich geben.
In sich (also rein als "Wenn-dann-Beziehung") folgerichtig ist z. B. die Feststellung S. 11:
"Wenn aber die neben den übrigen – für Finanzierungsausschluss und Parteiverbot
identischen – Voraussetzungen die – nur für das Parteiverbot erforderliche – Potentialität tritt, dann ist die Partei verfassungswidrig; die Beschränkung auf den bloßen Finanzierungsausschluss scheidet dann aus."



UNPASSENDE SPORTMETAPHER SOLL BLOCKPARTEIEN DIE AUSEINANDERSETZUNG MIT DER OPPOSITION ERSPAREN

Auf S. 12 enthüllen unsere 17/18 Demokratieathleten schon sehr weitgehend ihre WAHREN Absichten. Hier wollen sie nämlich den Blockparteien die politische Auseinandersetzung mit der AfD ersparen. Und lassen auch dabei ihre durchgängige argumentative Sparsamkeit walten:
"Die politische Auseinandersetzung erfordert zumindest, dass die Kontrahenten dieselben Regeln beachten. Das ist, bildhaft gesprochen, nicht der Fall, wenn zum Fußballspiel eine Mannschaft mit Baseballschlägern bewaffnet erscheint: dann kann – um eine leidige Sportmetapher zu bemühen – der Gegner nicht mit spielerischen Mitteln gestellt werden. Die AfD agiert im Widerspruch zu den Maximen der Verfassung und delegitimiert die Demokratie. Das führt jegliche politische Auseinandersetzung ad absurdum, einem solchen Verhalten stehen demokratische Parteien faktisch machtlos gegenüber; die Forderung, die AfD politisch zu stellen, kann nicht eingelöst werden, ist insofern unfair."

Setzen wir um der Argumentation willen voraus, die AfD würde tatsächlich die Demokratie delegitimieren. Dann erschließt sich gleichwohl in keinster Weise, weshalb dieses (hier, wie gesagt, hypothetisch als solches unterstellte) Faktum die "demokratischen" Parteien, also die Blockparteien daran hindern würde, "die AfD politisch zu stellen". 
Die Aussage, die AfD führe "jegliche politische Auseinandersetzung ad absurdum" ist ein (propagandistisches) Abstraktum. Fragt man, worin sich diese Absurdität KONKRET manifestiert und auf welche Weise das welche REALEN Folgen zeitigen sollte, wird man schwerlich eine Antwort finden. Womit diese Behauptung als hohle Phrase entlarvt ist.

Nachtrag 29.12.24: Auch der Betriebspausen-Robert hatte keine validen Sachargumente dafür, dass er sich vor einem Fernsehduell mit Alice Weidel gedrückt hat: Der hatte einfach nur panische Angst, dass die VWL-Doktorin Weidel seine hundsmiserable Wirtschaftspolitik in aller Öffentlichkeit "denunzieren" würde. DESHALB hat Robert Mimosenköpfchen gekniffen!
Dieser Vorgang beweist zugleich, dass nicht die AfD eine politische Auseinandersetzung unmöglich macht, sondern dass die Blockparteien ANGST vor dieser Auseinandersetzung haben! Diese Angst teilen deren Helfershelfer in der sogenannten Zivilgesellschaft - und schieben substanzlose Scheinargumente vor, um derartige demokratiefeindliche Verhaltensweisen zu rechtfertigen.
Demokraten? Dass ich nicht lache!

Würde die AfD zur politischen Auseinandersetzung tatsächlich sozusagen "mit Baseballschlägern bewaffnet" antreten, wäre es für die Wähler offenkundig, dass die AfD ihnen die Demokratie stehlen will. Die dennoch "Blinden" könnten von den Blockparteien relativ leicht aufgeklärt werden. 
Das ist jedenfalls eine plausible Annahme; wer anderer Meinung ist, müsste diese begründen.

Die Parteien pressen uns Steuerdukatenscheißern hunderte Millionen Euronen angeblich dafür ab, damit sie politische Auseinandersetzungen führen können. Trotzdem möchten die Gutachter die konsensfaschistische Einheitsparteienfront davon (von ihrer demokratischen Pflicht, von ihren Einnahmen natürlich nicht!) dispensieren. Das ist nicht nur unverhältnismäßig, das ist regelrecht unverschämt! Dummer Weise operieren sie zu diesem Behufe mit Schutzbehauptungen, die ihre geistige Dynamitfischerei auf das Peinlichste decouvrieren.

Intellektuelle Nonchalance offenbart sich bereits in der denkbar unpassenden  Sportmetapher.
Dort (konkretes Beispiel sei der Fußball) kämpfen Mannschaften sportlich gegeneinander; über Sieg oder Niederlage entscheiden, nach einem auf beiden Seiten regelgerecht geführten* "Match", OBJEKTIVE Kriterien.
*Wer regelwidrig spielt, wird bestraft; bei schweren Verstößen mit einer unabhängig vom Ausgang des Wettkampfes "zuerkannten" Niederlage.

In politischen Auseinandersetzungen dagegen entscheidet sich der Ausgang eines "Matches" überhaupt nicht nach objektiven Kriterien. Egal, wie viele "Tore" die Parteien-"Mannschaften" in einem regelgerecht oder regellos geführten Wahlkampf dem Gegner "reingetreten" haben, bestimmen einzig und allein DIE ZUSCHAUER über Sieg oder Niederlage: Gewonnen hat immer derjenige, dem DIE WÄHLER den Sieg ZUSPRECHEN.

Weiterhin ist "politische Auseinandersetzung" keineswegs auf jene verbalen Aktivitäten (Wahlkampf, Fernsehdebatten u. ä.) beschränkt, die uns wohl allen bei diesem Ausdruck spontan in den Sinn kommen.
Vielmehr umfasst sie auch die gedankliche Auseinandersetzung mit Argumenten und Positionen des Gegners. Was zur Annäherung an oder Übernahme von gegnerischen Positionen führen kann.
Genau DAS ist es zweifellos, was die Gutachter vor allem fürchten: Dass die autodestruktiven Polit-Paradigmen in Deutschland (Immiggressionsfanatismus, Weltbeglückungsfetischismus, Weltrettungsillusionismus usw. - s. o.) durch eine Politik der Vernunft ersetzt werden. Nach meiner Einschätzung bekämpfen sie die AfD nicht zuletzt deshalb, weil sie deren indirekten Einfluss auf den öffentlichen Diskurs und auf die Politik der anderen Parteien ausmerzen wollen: Die ganze rechte Richtung, ob nun extremistisch oder national-konservativ (was sie zwar auf S. 7 für zulässig erklären, in den Anhangs-Zitaten aber dennoch völlig ungeniert zu delegitimieren versuchen) passt denen nicht!

Forderungen nach Parteiverboten sind nicht grundsätzlich demokratiefeindlich. Eindeutig verfassungsfeindlich ist jedoch das Bestreben politischer Akteure, sich bzw. der von ihnen präferierten Partei oder Richtung durch das Verbot einer konkurrierenden Partei die Auseinandersetzung mit dieser zu ersparen. Oder gar politische Änderungen verhindern zu wollen, die, obwohl absolut legal, einem selber nicht in den Kram passen.
Mit mindestens ebenso validen Indizien, wie sie die 17/18 Rechtshasser für angeblich umstürzlerische Ziele der AfD vorbringen, unterstelle ich den Gutachtern, dass hinter ihrer Verbotsforderung demokratiewidrige Zielsetzungen stecken.



FUNDAMENTALOPPOSITION BESEITIGEN, VOLK UMERZIEHEN: DIE SELBSTENTLARVUNG VON ANTIDEMOKRATEN!

Die hier behandelte Gutachtenpassage hatte ich, freilich unter anderem Aspekt, bereits oben im Kapitel "WIDERSPRUCHSFREIHEIT FEHLANZEIGE" adressiert.

"Indem die institutionellen Parteistrukturen zerstört [erg.: werden], das Vermögen eingezogen [erg.: wird] und die Abgeordneten der Partei ihre Mandate verlieren, ... eröffnet ein Parteiverbot vor allem ein Zeitfenster von einigen Jahren, die genutzt werden können und genutzt werden müssen, um effektiv gegen die weiterhin vorhandenen rechtsextremen Ansichten in der Bevölkerung effektiv [doppelt!] vorzugehen und das erneute Erstarken rechtsextremer Parteien zu verhindern" (S. 12).

Ohne ein Parteiverbot kann Rechtsextremismus (Linksextremismus gibt es keinen?) nicht bekämpft werden? Nein, natürlich nicht: Wenn die Blockparteien die politische Auseinandersetzung scheuen, und ums Verrecken auch nicht den Volkswillen umsetzen wollen, bleiben nur noch Parteiverbote, um den unverständigen Pöbel politisch zu eliminieren: Dann verliert die Demokratie halt ein paar Volksteile, die zu schwach oder nicht willens sind, sich dem grauenhaften Ergrünen zu widersetzen!

Die zukünftig zu unterdrückenden "rechtsextremen Ansichten" manifestieren sich u. a. in allen (nach meiner Zählung 108) Aussagen, welche die 17/18 Rechtshasser im Anhang ihres Gutachtens (S. 13 ff.) als "exemplarische [...] Belege" für "verfassungsfeindliche Bestrebungen" anführen.
Die Frage, ob diese Belege tatsächlich Rechtsextremismus indizieren oder gar beweisen, untersuche ich unten.



WIE UNSERE TAPPIGEN DYNAMIT-FISCHER IHR EIGENES BOOT IN DIE LUFT JAGEN

"Das [das angeblich verfassungsfeindliche Verhalten der AfD] führt jegliche politische Auseinandersetzung ad absurdum, einem solchen Verhalten stehen demokratische Parteien faktisch machtlos gegenüber; die Forderung, die AfD politisch zu stellen, kann nicht eingelöst werden, ist insofern unfair." (S. 12)
Diese Behauptung hatte ich oben im Kapitel zur Sportmetapher kritisch untersucht.
Gleich im Anschluss  fahren die Gutachter fort:
"Schon die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht könnte ... zu einer Disziplinierung der AfD und zu einer Distanzierung von verfassungsfeindlichen Umtrieben führen."
(Die Auslassung ist im Original mit "insofern" gefüllt; grammatikalisch wäre das eine Einschränkung, die aber m. E. im vorliegenden Zusammenhang funktionslos ist. Demnach kann das "insofern" hier als Füllwort wegfallen.)

Ich schlage vor, dass Sie das gefettete Zitat mehrmals lesen: ob Ihnen irgend etwas seltsam vorkommt?

Wenn Sie meinem Vorschlag gefolgt sind, werden Sie aller Wahrscheinlichkeit nach zu dem Schluss gekommen sein, dass an diesem Satz überhaupt nichts Merkwürdiges ist. Der ist doch ebenso verständlich wie plausibel?
Er scheint ein Hilfsargument zu sein, nach dem Muster des von Rechtsanwälten nicht selten benutzten Konstruktionsmodell "Selbst aber dann, wenn ... ist dennoch ...".
Die vollständige Argumentation der Experten gegenüber dem Bundestag lässt sich damit (wenn man sie - inhaltlich sachgerecht - als "Antrag" versteht) so formulieren:
  1. Wir beantragen, dass der Bundestag ein AfD-Verbot beantragt.
  2. Wir sind nach bestem Wissen und Gewissen von unserer Warte aus sicher, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbot vorliegen.
  3. Sollte aber (wider unser Erwarten) das Bundesverfassungsgericht den (zu stellenden) Verbotsantrag ablehnen ("Vor Gericht und auf hoher See ...") könnte er vielleicht sein Ziel (einer Ausschaltung der AfD als extremistischer Kraft) auf andere Weise dennoch erreichen: Indem er, sozusagen "als Schuss vor den Bug", mittelbar eine Selbst-Deradikalisierung der Partei bewirkt.
Wenn Sie auch jetzt noch nicht merken was hier merkwürdig ist, dann machen Sie sich nichts draus: Das ist völlig normal. Jeder arglose Leser würde diesen Satz so rezipieren, wie Sie: Als einen in sich geschlossenen Vermutungszusammenhang, den man nicht weiter hinterfragen muss. Und der in sich schlüssig ist.
Der Unterschied zwischen Ihrer und meiner Lektüre begründet sich lediglich darin, dass ich NICHT arglos bin. Sondern diesen Expertentext äußerst argwöhnisch abklopfe: Ob da nicht irgendwo eine Geheimtür in finstere Kellerverliese führt, wo die verschmachtende Wahrheit ihrer Leonorenouvertüre harrt?

Etwas anders formuliert: Wenn man als "Empfänger" den Verdacht hegt, dass ein "Sender" "strategisch" kommuniziert (also zu täuschen versucht), dann kann man versuchen das "Ding", um das es geht, sozusagen in Bewegung zu setzen. Heißt: Die Zusammenhänge dynamisch zu verstehen.
Einen dynamischen Zusammenhang beschreibt zwar bereits die Expertenvermutung selber: Wenn Verbotsantrag beim BVerfG, dann gibt Partei möglicher Weise ihre verfassungsfeindlichen Umtreibe schon von sich aus auf.
Misstrauische Menschen wie ich stellen diesen hypothetischen Sachverhalt allerdings gedanklich in einen weiteren Rahmen: In welcher Weise kann man sich eine solche "Disziplinierung" KONKRET vorstellen? Was genau könnte, sollte oder würde dann in der Partei passieren?
Um zu verstehen, wie total abseitig diese Erwartung ist, braucht man sich nur zu fragen, ob der AfD-Bundesvorstand einen Rauswurf des deutschnationalen Tagträumers Björn Höcke beschließen würde: Halten SIE das für denkbar?

Wir erweitern unseren Blick auf den Rest des vorliegenden Textes: Was genau will der eigentlich seinen Lesern über die Radikalität der AfD vermitteln (oder beibiegen)? Welchen Eindruck haben SIE aus diesem Text (isoliert rein für sich betrachtet!) über die AfD gewonnen, welchen Eindruck sollen wohl die Bundestagsabgeordneten davon mitnehmen?

Mit Sicherheit keinen anderen als ich (rein "intrinsisch", vom Gutachtentext her!) auch: Die AfD ist ein hoffnungslos verfassungsfeindlich durchseuchter Haufen; die muss DRINGEND verboten werden - sonst kommen Tod und Teufel über unser Land!

Aber in dem o. a. Zitat sagen uns die hochwohlmögenden Verfassungsexperten plötzlich ETWAS TOTAL ANDERES:

'Wenn der Bundestag einen Verbotsantrag stellt, dann legt möglicher Weise irgend jemand in der AfD einen Hebel um - und sogleich macht die Partei 'ne Rolle rückwärts heim ins Reich der Verfassungstreuen!'
 
Das steht jedoch im Widerspruch dazu, dass die Professores die AfD in ihrem Gutachten in finstersten Farben als eine durch und durch extremismusversiffte Partei gemalt haben. Ist die Partei tatsächlich so extremistisch, wie die Gutachter sie zeichnen, dann ist es absolut ausgeschlossen, dass ein solch hoffnungslos verlorenes Schäfchen mit der Einleitung eines Verbotsverfahrens dazu veranlasst und befähigt werden könnte, sich am eigenen Zopf aus dem braunen Sumpf herauszuziehen.

Bei genauerem Hinsehen wird diese innere Widersprüchlichkeit sogar noch "schlimmer", d. h. noch weitaus eindeutiger:
Mit dem Ausdruck "Umtriebe" bezeichnet die jeweils herrschende politische Richtung Aktivitäten anderer Richtungen, die sie für illegal, mindestens aber illegitim hält. Entsprechend kann es in kommunistischen Staaten keine kommunistischen "Umtriebe" geben und in NS-Staaten keine nationalsozialistischen. Denn auf die jeweils Herrschenden lässt sich der Begriff "Umtriebe" nicht anwenden.
Wer also "verfassungsfeindliche Umtriebe" innerhalb der AfD vermutet oder verortet, der signalisiert mit der Verwendung dieses Substantivs automatisch, dass er solche "Umtriebe" als Aktivitäten einer innerparteilichen Minderheit ansieht. Womit die Partei als solche eben NICHT verfassungsfeindlich ist.

Sofern die 17 Rechtslehrer die Blamage nicht scheuen und sich auf mangelhafte Vertrautheit mit der deutschen Sprache berufen, müssten sie das - mit unendlich größerer Berechtigung! - zunächst einmal auch den AfDlern zubilligen. 
Aber selbst dann indiziert ihr Satz, dass sie sich eine Distanzierung der Partei von extremistischen Maulwürfen problemlos vorstellen können. Was immer "Distanzierung" konkret bedeuten soll: Jedenfalls halten es die Experten für gut möglich, dass die AfD ihre extremistischen Mitglieder auf irgendeine Weise in den Griff bekommt, wenn man der Partei ein Verbotsverfahren anhängt. Daraus folgt logisch zwingend, dass sie die Partei keineswegs für dermaßen extremismusdurchseucht halten, wie sie der Öffentlichkeit gegenüber vortäuschen.

Diese Selbstwidersprüchlichkeit lässt sich nur mit der Annahme auflösen, dass die Professores in Wahrheit nicht entfernt so überzeugt sind von der Verfassungsfeindlichkeit der AfD, wie sie nach außen hin vorgeben!

Damit unterstelle ich den Gutachtern, dass sie den Bundestag wissentlich und willentlich und mithin vorsätzlich zu täuschen versuchen. Denn so weltfremd sind die Professoren nicht, als dass sie die Implikationen dieses ihres 'Hilfsarguments' nicht überschauen würden. 

Ergebnis unserer Beweiskette ist demnach die Feststellung, dass die Professoren selber nicht an die Erfolgsaussicht ihres Verbotsantrages glauben! Sie wollen also nicht nur den Bundestag, sondern mittelbar sogar auch das BVerfG für ihr politisches Spielchen instrumentalisieren!
Damit kann es den vorgeblichen Verfassungsfreunden in der aktuellen Situation - kurz vor Neuwahlen - EINZIG UND ALLEIN darum gehen, dass die Blockparteien die AfD durch einen Verbotsantrag, dem sie selber keine Erfolgschancen beimessen, bei den Wählern doch bitte, bitte schnellstens madig machen mögen!


Hier passt, mit einigen Abwandlungen, ein Zitat aus der "Vor-Arbeit" "Hätte ein Parteiverbotsverfahren gegen die »Alternative für Deutschland« (AfD) Aussicht auf Erfolg?" von Towfigh / Alberti vom Mai 2024 (S. 604 Deutsches Verwaltungsblatt -DVBL- 10/24): 
"Die Kommunikatoren richten ihre Äußerungen strategisch so aus, dass sie ... [gegensätzliche] Botschaften beinhalten. Es werden ... [widersprüchliche] Aussagen
getroffen ..., um ... [der eigenen ideologischen Clique] implizite Inhalte zu vermitteln, die gleichzeitig ... [den offiziell Angesprochenen] gegenüber ... [verheimlicht] werden ... ."
Gut möglich, dass sich tendenziell eher Konservative unter den Gutachtern von der mutmaßlich linksgrün-klerikalen Kerntruppe in der Autorenschaft hinters Licht haben führen lassen. Wie ja auch die "Freiheitsfreundin" Angela Schurkel [jetzt darf doch bestimmt das männliche Morgenmantel-Model machen?👿] die Konservativen schamlos hinter die Fichte geführt hat. 

Jedenfalls: Wiewohl ich selber die AfD bei meiner (rein hypothetischen) Wahlteilnahme nicht mal mit der Kneifzange anfassen würde teile ich die hier enthüllte (implizite) eigene Einschätzung der Gutachter, wonach die öffentlich bekannten Sachverhalte ein Parteiverbot nicht entfernt rechtfertigen.



STATISTISCHE AUSWERTUNG DER -4- KATEGORIEN IM GUTACHTEN-ANHANG

Hinweis:
Die Zahl der Zitate ist nicht mit der Anzahl der "Sprecher" identisch, weil in einer Reihe von Fällen mehrere Zitate von Personen bzw. Parteistellen verwendet werden (nur zur Klarstellung, nicht als Kritik gemeint!).

„I. ETHNISCH-KULTURELLER VOLKSBEGRIFF“ (menschenwürdewidrig):
S. 14 – 19. Davon S. 14–18 „Allgemein“ und S. 18–19 „Positiver Bezug auf das Geheimtreff. v. Potsdam“.
Summen: 6 Seiten; 36 Einträge

II. AUSLÄNDER- UND ISLAMFEINDLICHE AGITATION (ebenfalls menschenwürdewidrig)
S. 20 – 24
Summen: 5 Seiten; 29 Einträge
In der politischen Stoßrichtung der AfD gehören die Kategorien I und II zusammen; in beiden Fällen geht es gegen die Massenimmiggression. Insoweit haben wir für diese politische Kategorie also 65 Einträge.

III. SEXISTISCHE, HOMO- + TRANSPHOBE, QUEERFEINDLICHE + ABLEISTISCHE AGITATION (ebenfalls menschenwürdewidrig)
S. 25 + 26 [übrigens erschließt sich mir übrigens nicht, wodurch sich Homophobie von Queerfeindlichkeit unterscheiden sollte?]
Summen: 2 Seiten; 14 Einträge
In juristischer Hinsicht gehören die Kategorien I, II und III zusammen; in allen Fällen geht es um Agitation gegen die Menschenwürde. Insoweit haben wir für diese juristische Kategorie also 79 Einträge.

IV. BESTREBUNGEN GEGEN DAS DEMOKRATIEPRINZIP
S. 27 – 31
Summen: 4 ½ Seiten; 29 Einträge

Insgesamt ergeben sich 108 EINTRÄGE, die 
  • VIER politische Themenfelder abdecken (I. + II. betreffen Massenimmiggression;  III. zerfällt in Geschlechtspolitik und Behindertenpolitik.  Aber nur die Kategorie IV. (Demokratieprinzip) ist eine, welche die AfD WIRKLICH bedrohlich machen würde. Denn in einer demokratischen Gesellschaft lassen sich hypothetisch menschenwürdewidrige politische Bestrebungen nicht umsetzen!
  • In ZWEI juristische Kategorien (Menschenwürde und Demokratieprinzip) fallen.



 WAS BELEGT DIE BELEGSAMMLUNG WIRKLICH?


Klar verfassungsfeindlich geäußert hat sich Holger Stienen, Kreistagsabgeordneter im Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein (S. 30 Gutachten):
Wir brauchen mal ein paar Jahre einen totalitären Staat alter Prägung, um mit dem Gesocks aufzuräumen und die letzten 10 Jahre Gesetzgebung zu kassieren.
Das ist allerdings auch das EINZIGE Zitat dieses Kalibers im gesamten Anhang. Und stammt von einem Parteimitglied aus dem "Fußvolk".


Bei zahlreichen anderen Texten müssten die Gutachter erst einmal darlegen, welche der praktisch in jeder Äußerung enthaltenen verschiedenen Aussagen sie überhaupt beanstanden.

Fiktives Fallbeispiel:
"Der überproportionale Anteil von 'Asylsuchenden' in der Kriminalstatistik beweist, dass die kriminell sind".
Diese (wie gesagt, konstruierte) Äußerung beinhalten zwei Aussagen:
  1. "Asylsuchende erscheinen überproportional häufig in der Kriminalstatistik." Das ist eine zutreffende Tatsachenbehauptung.
  2. "Asylsuchende sind kriminell." Das ist eine unzutreffende Verallgemeinerung. Ob man daraus auf die Verfassungsferne des Verfassers schließen darf, kann offen bleiben. Aber wenigstens könnte ich die Einstufung als verfassungsfeindlich intellektuell nachvollziehen.
In diesem Beispiel ist die Sache ziemlich eindeutig. (Auch wenn in der Realität diejenigen, die sich so äußern, nicht unbedingt zur Kategorie brillanter Sprachkünstler gehören. Es wäre also durchaus denkbar, dass jemand, der sich wie oben äußert, gar keine absolute Verallgemeinerung zum Ausdruck bringen, sondern lediglich auf die relativ höhere Kriminalitätsrate hinweisen wollte. Und ohnehin wird viel geredet, bzw. in den sozialen Netzwerken kommentiert, wenn der Tag lang ist.)


So impfen die linksgrünen Diskursdiktatoren uns Kritikern Schuldgefühle ein:

Weitaus komplizierter ist das Zitat von S. 28/29 von Markus Frohnmeier, Vorsitzender der AfD Baden-Württemberg:
"Der Verfassungsbrecher Specht aus Mannheim ist unbelehrbar und geht nun gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor, um uns in zweiter Instanz unsere Demo auf dem Marktplatz doch noch zu verbieten. CDU-Specht sollte lieber etwas gegen die Messerangriffe in seiner Stadt unternehmen, statt die Versammlungsfreiheit abzuschaffen!

In dieser Äußerung lassen sich bereits auf Anhieb DREIZEHN (!) Aussagen unterscheiden:
  1. Herr Specht ist ein Verfassungsbrecher. (Begründung s. Ziff. 13)
  2. Der Specht ist ein Mannheimer.
  3. Der Specht ist ein Unbelehrbarer (d. h. er lässt sich vom erstinstanzlichen Gericht nicht überzeugen, dass sein Demo-Verbot gegen die AfD rechtswidrig ist).
  4. Die AfD will eine Demo auf dem Marktplatz (offenbar in Mannheim) durchführen.
  5. Diese hat der Specht offenbar verboten.
  6. Dagegen hat die AfD offenbar ein Verwaltungsgericht angerufen.
  7. Dieses hat der AfD offenbar Recht gegeben.
  8. Dagegen geht der Specht in der 2. Instanz vor.
  9. Der Specht ist ein CDU-Mitglied.
  10. Es gibt Messerangriffe (von wem auch immer) in der Specht-Stadt.
  11. Dagegen unternimmt der Specht nichts.   [Das wird nicht ausdrücklich gesagt, ergibt sich aber logisch aus der Konstruktion "sollte lieber ... statt". Auf der anderen Seite ist das eine gängige rhetorische Figur, die recht häufig auf Sachverhalte angewendet wird, auf die sie in diesem strikten logischen Sinne gar nicht zutrifft, so dass man diese Aussage als solche anzweifeln kann.]
  12. Der Specht sollte aber etwas dagegen tun.
  13. Der Specht will die Versammlungsfreiheit abschaffen. (Mutmaßlich deshalb hatte der Sprecher den Specht eingangs als "Verfassungsbrecher" eingestuft.)
Die Gutachter platzieren dieses Zitat in der Kategorie "Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip". Welche der o. a. 13 Aussagen halten die Experten nach Ihrer Meinung für verfassungsgefährdend? Ich vermute, die Ziff. 1. In der Brave New World der Gutachter ist Kritik an (Politikern von) Konkurrenzparteien nur noch in homöopathischer Potenzierung zulässig.

Der Sachverhalt selber ist zu komplex, um ihn hier sowohl darzustellen, als auch im Hinblick auf die Frohnmaier-Äußerung zu bewerten. Für diejenigen, die sich selber ein Bild machen möchten, verlinke ich hier zu einigen Internet-Quellen:

  • Wikipedia-Eintrag "Rouven Laur" (Polizist, der auf dem Mannheimer Marktplatz von einem Immiggressor umgebracht wurde)
  • dito "Messerangriff in Mannheim am 31. Mai 2024"
  • FOCUS-Newsticker zur Tat und späteren Vorgängen im Zusammenhang damit (bis 29.06.24)
  • Stadtverwaltung Mannheim über die "offizielle" Demo vom 03.06.24 "Mannheim hält zusammen". (Ich gehe davon aus, dass der Stadt bei dem Aufruf zu dieser Demo der Tod des Polizisten noch nicht bekannt war.)
Bei den Datumsangaben der nachfolgenden Berichte von "Mannheim 24" ist zu berücksichtigen, dass es sich um fortlaufend ergänzte Artikel handelt, die über mehrere Tage hinweg verfasst wurden. Hier wird lediglich das jeweilige Enddatum genannt: 
Dennoch sind aus meiner Sicht die (mutmaßlich vor Bekanntwerden der VGH-Entscheidung erhobenen) Vorwürfe "Verfassungsfeind" und "will die Versammlungsfreiheit abschaffen" gegen den OB vom Sachverhalt her weit übertrieben. Aber bekanntlich sind Übertreibungen im politischen Ringen eher die Regel als die Ausnahme. Davon kann speziell die AfD kann, als Opfer wüstester Übertreibungen, ein Lied singen. Insoweit ist es noch weitaus übertriebener, wenn die Juristen hier Verfassungsfeindschaft diagnostizieren wollen. Das Missverhältnis zwischen dem Äußerungsgehalt und den auf S. 27 oben von den Gutachter selber aufgestellten Kriterien
"... agitiert die AfD gegen die verfassungsmäßige Grundordnung in einer Art und Weise, die das Maß der zulässigen Kritik an staatlichen Institutionen übersteigt. Dabei setzt sie pauschal politische Gegner sowie staatliche Institutionen herab und verbindet dies mit der Andeutung, dass die Ursache der bestehenden Missstände in der Grundordnung selbst liege"
ist derart krass, dass man den Vorwurf hier nur als an den Haaren herbeigezogen ansehen kann. Oder als komplett lächerlich.
In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die AfD tatsächlich nicht selten das Opfer rechtswidriger Entscheidungen von Bürgermeistern ist, die ihr z. B. die Anmietung von Veranstaltungsräumen untersagen - und dann vor Gericht verlieren. Da muss man den Parteifunktionären schon eine gewisse Empfindlichkeit zubilligen.
Am Rande: Was die angebliche Gewaltbereitschaft der AfD angeht, zeigt sich hier exemplarisch, was sich auch mit zahlreichen anderen Beispielen belegen ließe: Die AfD ist bzw. AfDler sind in der Regel eher Opfer als Täter.

In einem rechtsstaatlichen Verfahren müssen natürlich nicht wie oben alle Aussagen einer Äußerung aufgedröselt werden. Hier sollte lediglich gezeigt werden, dass so ziemlich alle Äußerungen komplex sind und aus mehreren Aussagen bestehen. Folglich muss derjenige, der in einer Äußerung etwas Anrüchiges oder Kriminelles sehen will, im Rahmen seiner Darlegungslast überhaupt erst einmal die inkriminierte Aussage identifizieren (sofern sie nicht so eindeutig ist wie oben die von Holger Stienen). Dass ausgerechnet Rechtsprofessoren das nicht nötig zu haben glauben, ist ein Skandal - der freilich Methode hat.
Eine solche auch sonst beinahe regelmäßig bei den AfD-Kritikern zu beobachtende Verfahrensweise ist nämlich nicht einfach nur Schlamperei: Dieser modus operandi hat System. Indem man den konkreten Vorwurf in kafkaesker Weise unbestimmt hält, soll sich JEDER schuldig fühlen, der sich von der Herde der allein seligmachenden linksgrünen "Zivilreligion" entfernt.
Ich weiß nicht, wie das in den AfD-Gerichtsverfahren gehandhabt wird, oder im Parteiverbotsverfahren gegen die NPD vom Bundesverfassungsgericht gehandhabt wurde. Aber auf einer solchen Präzisierung wäre (außer, wie gesagt, bei eindeutigen Fällen) aus meiner Sicht immer zu achten und immer zu bestehen. Nicht nur in Gerichtsverfahren, sondern nicht zuletzt im öffentlichen Diskurs - und damit eben auch hier. 
Allein schon die Tatsache, dass die "Experten" solche Klarstellungen unterlassen, macht das Gutachten unbrauchbar!


Gehen wir die Zitate nun der Reihe nach durch

Wiewohl ich mir einbilde, selbst als Laie ein klein wenig mit der Denkweise der Verfassungsverfechter vertraut zu sein, kann ich beispielsweise bei diesen inkriminierten Zitaten keinen verfassungsfeindlichen Samen aus dem verbalen Fruchtfleisch herauspulen:

"Wer traut sich noch, in diesem Umfeld Frauen und Mädchen zu schützen? Selbst bei Streitigkeiten unter arabischsprachigen Wachleuten sitzt das Messer locker. Wenn es richtig hoch hergeht, werden auch mal Unterkünfte abgefackelt." (S. 15)
Vgl. zu diesem Zitat beispielsweise den Bericht "Berlin gibt Abermillionen für Schutz von Asyl-Mitarbeitern aus" vom 17.12.24. Derartige parlamentarische Anfragen sind unserem immiggressionsfanatischen Regime unangenehm. Und würden natürlich unterbleiben, wenn man die AfD erst einmal aus den Parlamenten rausgeschafft hätte.

Oder
"Der Import von kulturfremden Einwanderern mit anderen Verständnissen für den Umgang mit Frauen führt immer mehr zu verbalen sowie körperlichen Belästigungen, Gewalt bis hin zu sexuellen Übergriffen." (S. 16)
"Import" trifft natürlich nur teilweise zu, nämlich für viele (angeblich) schutzbedürftige Afghanen. Und "kulturfremd" kann man missverstehen. Es soll aber offenkundig nicht "kulturlos" bedeuten, sondern "fremdkulturell". Im Kern jedoch lässt sich diese Feststellung aus den Kriminalitätsstatistiken (und unzähligen individuellen Erfahrungen: vgl. Cem Özdemir) belegen.

Oder
"Mehr Migration führt zu mehr Kriminalität und Gewalt. Die unkontrollierte Masseneinwanderung aus Afrika und dem arabischen Raum führt zum Kontrollverlust!"   (noch S. 16.)
Der konstatierten "Kontrollverlust" deckt sich mit der Forderung von Cem ÖzdemirWir müssen wissen, wer im Land ist.
Für die Immiggressionsdebatte insgesamt ist auch die Fortsetzung seines Zitates bemerkenswert: "Wir müssen dafür sorgen, dass nur die im Land sind, die hier sein dürfen. Bei denen, die hier sind, müssen wir in die Integration und Identifikation mit unseren Werten investieren. Und mit Vehemenz als Aufnahmegesellschaft einfordern, was es dafür braucht: Sprache, Arbeit, Bekenntnis zum Grundgesetz!
Gunnar Schuppelius kommentiert den Özdemir-Artikel u. a. wie folgt:  "Angesichts der großen Zahl der alleinstehenden arabischen Männer ist die Integration in dem Sinne gar nicht mehr möglich, dass sie sich den Verhältnissen anpassen und unsere Wertvorstellungen teilen. Die Mehrheit unter ihnen tut es nicht."
Rechtsextreme Hetze? Natürlich nicht! Aber wenn wir die linksgrünen Germanophoben und deren Rechts-Arme weiterhin unwidersprochen wirken lassen, dann werden solche - und überhaupt alle - immiggressionskritischen Äußerungen zukünftig verboten werden. Geächtet und, wenn sie von "Rechten" kommen, unter Extremismusverdacht gestellt werden sie ja schon jetzt. Die linksgrünen und klerikalen Immiggressionsfanatiker führen einen brutalen Kulturkampf gegen uns indigene Germanen (und müssen nicht einmal bei verfassungsfeindlichen Straftaten eine Verfolgung befürchten). [Jetzt rappelt es auf meinem Punktekonto!] 
Doch weil ich ein "68er" bin (jedenfalls generationsmäßig), beherzige ich die Parole: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt!

Oder
"Nachdem es zwecklos war, Frauenrechte in Afg[h]anistan etablieren zu wollen, wo über Jahrhunderte eine gegenteilige kulturelle & religiöse Prägung stattfand, importiert Bundesregierung nun in größerer Zahl als 2015 Träger solcher Kulturunterschiede direkt nach [Deutschland]." (S. 16)
Oder
"Frankreich versinkt durch ethnische Unruhe im Chaos. Die tagelangen Ausschreitungen in Frankreich durch Migranten, welche die Städte in Schutt und Asche legen, zeigen ein tiefgreifendes katastrophales Scheitern der europäischen Migrationspolitik. Und auch die Silvesterkrawalle in deutschen Städten sind warnende Vorboten kommender Zeiten" (S. 16).

Oder
"Dieser Fall macht deutlich, wie sehr die Altparteien unser Land durch die ungesteuerte Masseneinwanderung von Millionen von kulturfremden Migranten zum negativen verändert haben." (S. 17; auch dieses Zitat wird in der "Vor-Arbeit" nicht verwendet.).
Ohne den im Zitat referenzierten "Fall" zu kennen, kann kein rechtlich denkender Mensch diese Äußerung verfassungsrechtlich bewerten. Wahrscheinlich halten die Gutachter aber schon die Einstufung als "kulturfremde... Migranten" für verfassungsfeindlich. Gemeint sind zweifellos nicht kulturlose Migranten, sondern solche, die aus einem nicht-abendländischen Kulturkreis kommen. Die sind uns (und wir denen) zwangsläufig fremder als beispielsweise Ukrainer.

Oder S. 19:
Martin Böhm, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD Bayern, wurde in einem Interview im Januar 2024 gefragt, ob er zum (angeblichen) Potsdamer "Geheimtreffen" gegangen wäre. Offenbar weil er mit "Ja, klar“ geantwortet hatte, brechen die 17/18 Rechtswahrer den Stab über ihn.
Auch ich halte den Herrn Böhm (wie nicht wenige Weitere in der bayerischen AfD) für einen ultrarechten Knochen. Wer jedoch (stillschweigend) einem (hypothetischen) Teilnehmer dieses Treffens automatisch als bewiesen unterstellt, dass er sich mit allem, was dort besprochen wurde, identifiziert, der hat sich meilenweit von grundlegenden Beweisanforderungen rechtsstaatlicher Ordnungen entfernt!
Zunächst einmal wurden auf diesem zweitägigen (Wochenend-)Treffen eine ganze Reihe von Themen behandelt; um Remigration ging es anscheinend lediglich bei einem einzigen der Vorträge (und der daran anschließenden Diskussion).
Sodann war die CORRECTIV-Berichterstattung von Anfang als Meinungsmache angelegt: "Nach der Recherche seien noch 'Leute hinzugekommen, 'die besonders gut schreiben können und die dann geholfen haben, die Recherche aufzuschreiben' ", hatte die stellvertretende Chefredakteurin in einem Rundfunkinterview enthüllt. 
Weiterhin haben die Reporter ihre Informationen überhaupt nur von Hörensagen.
Und schließlich der Clou: Die Gutachter halten es sogar selber für möglich, dass der CORRECTIV-Coup überhaupt nicht als Beweismittel verwertbar ist:
"Unabhängig davon, ob die Recherche von Correctiv vor dem Bundesverfassungsgericht als Beweismittel Bestand hätte ..." schreiben sie auf S. 18!

Oder
"Unerträglich. Kein Wort über DAS Thema, das die Menschen am meisten bewegt: die illegale Masseneinwanderung, die Deutschland verändert hat und die den Bürgern Angst macht. Die importierte Gewalt - Messermänner und Gruppenvergewaltiger. Die vielen zig Milliarden Jahr für Jahr für Unterbringung, für Schulen, Kitas, Wohnraum und medizinische Versorgung. Geld, das wir dringend brauchen für unsere marode Infrastruktur, für ein besseres Gesundheitssystem, für menschenwürdige Renten usw." (S. 20)
Man kann vermuten, dass die Gutachter "importierte Gewalt", "Messermänner" und "Gruppenvergewaltiger" für Pauschalisierungen halten. Rein logisch ist das nach dem Wortlaut vielleicht nicht auszuschließen. Doch besagt er das andererseits auch nicht ausdrücklich. Und vom Sprecherhorizont her ist es extrem unwahrscheinlich, dass die Äußerung so gemeint gewesen sein sollte. Denn beim Empfängerhorizont (den der Sprecher einkalkuliert und der hier vermutlich sogar seinem eigenen Horizont entspricht) weiß mehr oder weniger jeder, dass mit solchen Worten lediglich der aus den Medien allseits bekannte Sachverhalt einer relativ höheren Kriminalität der Asylsuchenden, die in diesen Kreisen relativ weit verbreitete Messerstecherei und der relativ hohe Anteil von Sexualdelikten gemeint ist. Der durchschnittliche Hörer würde den Sprecher 
für verrückt erklären, müsste er annehmen, der Sprecher habe eine Zuschreibung dieser negativen Faktoren an sämtliche Asylsuchenden intendiert.
Was ist eigentlich mit der Erfassung von Immiggressorenkriminalität im "AfD-Einzelfallticker"? Auch verfassungsfeindlich? Selbst wenn: DAS lassen wir doch lieber unter den Tisch fallen! Schließlich ist Ruhe der Deutschen erste Bürgerpflicht. Und um die zu garantieren, müssen Staat und Medien die Bürger möglichst wenig beunruhigen! Und sollte die Partei verboten werden, ist ja sowieso Schluss mit dieser Volksverhetzung durch Fakten!

Oder
"Eine Zunahme des Antisemitismus an Schulen wird auch in anderen europäischen Ländern beobachtet. Konkreter muss es heißen: in westeuropäischen Ländern. In osteuropäischen Ländern gibt es dieses Problem so gut wie nicht: zum einen, weil es dort weniger Muslime gibt, zum anderen aber auch, weil der moderne Antisemitismus dort nicht das linke, woke Biotop findet, in dem er heute besonders gut gedeiht, weil man ihn dort nicht unbedingt vermutet." (S. 21)
Oder
"Ja, wir sind gegen die Massenimmigration von Menschen, die von einer völlig fremden, uns fremden, Kultur kommen. Und Sie sehen auf den Straßen, was wir jetzt erleben können, in der Auseinandersetzung um Israel, dass es in der Tat Menschen gibt, die bei uns eingewandert sind, die mit den Werten, die auch Sie vertreten, die ich auch vertrete, überhaupt nichts zu tun haben. Und das war ein Fehler." (S. 21)
Oder
"Wir haben ein massives Problem mit Gewaltkriminalität in der Stadt [Berlin - br.], wir haben ein massives Problem mit aggressiven migrantischen jungen Männern, die auch immer wieder zu Tatmitteln greifen, wie Messern und die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache und es hilft nichts, wenn man die Dinge irgendwie beschönigt und versucht zu relativieren." (S. 22)
Oder
"Mehr Migration führt zu mehr Kriminalität und Gewalt. Die unkontrollierte Masseneinwanderung aus Afrika und dem arabischen Raum führt zum Kontrollverlust!" (S. 22)
Oder
"Die derzeitige Politik der offenen Grenzen führt zu einem Anstieg von Sozialkosten, Kriminalität und gesellschaftlicher Spaltung. Statt Ressourcen für die Integration von Menschen zu verschwenden, die unsere Gesellschaft nicht bereichern, sollte Deutschland zuerst auf die Bedürfnisse seiner eigenen Bürger eingehen." (S. 23)

Übrigens: Beim Remigrationsdiskurs innerhalb der AfD ist den Gutachtern ein besonders fetter Fisch durch die Lappen gegangen; vgl. meinen Blogpost "L'AfD, c'est moi: Björn the Brain oder Björn, das Boot?".


Wir kommen nun zur angeblichen "Sexistische[n], homo- und transphobe[n], queerfeindliche[n] und ableistische[n] [= behindertenfeindlichenAgitation" der AfD. "In ihren Aussagen [also speziell in den ausgewählten Zitaten!] wird deutlich, dass sie nur Menschen, die ihrem heteronormativen Ideal entsprechen, Menschenwürde, soziale Achtung und gesellschaftliche Teilhabe zuerkennt".

Weil die Belastungswirkung um so stärker ist, je höher in der Parteihierarchie den jeweilige "Sünder" steht, haben sich die Gutachter gleich am Anfang eine Äußerung von Alice Weidel herausgepickt:
"Was den Leuten extrem auf den Wecker geht, dass unter dem Motto der Regenbogenflagge hier jetzt so eine Trans-Popkultur einer Minderheit gefördert wird und die Menschen sich einfach nur noch fragen, wie schützen wir eigentlich unsere eigenen Kinder in den Schulen und Kitas davor, dass so etwas vermittelt wird." (S. 25)
Wer Kritik an einer von ihm (und seinen Adressaten) empfunden Hypertrophie der, ich sage mal grob "Geschlechtspolitik" übt, spricht den "Nicht-Heteros" die Menschenwürde ab? Und die bekennende Lesbierin Alice Weidel kultiviert ein "heteronormatives Ideal"? Darauf muss man erst einmal kommen! 

Oder
Dieses [Selbstbestimmungs- br.]Gesetz, das biologische Realitäten der Ideologie einer kleinen, radikalen Minderheit opfert, ist ein Schlag ins Gesicht von Frauen, die sich mit Männern auseinandersetzen müssen, die sich selbst als Frauen definieren. Die eigene Frauenfeindlichkeit der ScholzTruppe zeigt sich darin, dass das Selbstbestimmungsgesetz demnächst Männern ganz einfach ermöglicht, ihren amtlichen Geschlechtseintrag und damit ihren rechtlichen Status nur durch eine schlichte Selbstdeklaration beim Standesamt zu ändern (Buschmann: ‚Wie die Verlängerung eines Reisepasses‘)." (S. 25)
Oder
"Ein Fisch ist kein Fahrrad, ein Mann ist keine Frau, und Gender ist gaga." (S. 25)

Oder
"Biologisch und juristisch ist und bleibt er [Tessa Ganserer] ein Mann. Und wenn er als solcher über die grüne Frauenquote in den Bundestag einzieht […] und hier als Frau geführt wird, dann ist das schlicht rechtswidrig. Transphob ist offensichtlich ein anderes Wort für 'nicht blöd'." (S. 25)
Faktenhintergrund dieser Äußerung der AfD-MdB Beatrix von Storch vom November 2022:
Die grüne Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer hatte seinerzeit keine Geschlechtsänderung nach dem damals geltenden Recht beantragt. Sie war also KEINE Frau; biologisch sowieso nicht, aber auch nicht juristisch. Einen Antrag (nach dem Selbstbestimmungsgesetz) hat sie erst am 01.08.2024 gestellt; mittlerweile müsste die juristische Geschlechtsänderung wirksam geworden sein.
Warum verschweigen die 17/18 Gutachter diesen Kontext? Befürchten sie, die Leser könnten Anstoß daran nehmen, dass Rechtswahrer eine Rechte für ihre Darstellung der Rechtslage entrechten wollen?
Am Rande: Im seinem o. a. taz-Interview hatte der Mitautor Prof. Goldmann gesagt: "Die Materialsammlung hatte das Team von Emanuel Towfigh schon für einen früheren Beitrag im Deutschen Verwaltungsblatt [Link ergänzt - br.] erstellt." Das mag zutreffen, was die Materialsammlung angeht. Aber verwendet wurde diese Äußerung (wie auch viele andere hier erscheinende Zitate) dort nicht.

Oder:
"Aus Markus wird Tessa. Linksgrün befreit den Geschlechtseintrag von lästigen Fakten. Denn ab heute gilt das absurde Selbstbestimmungsgesetz. Die AfD wird diesen Unsinn sofort wieder rückgängig machen" (S. 26)
Diese Äußerung richtet sich nicht gegen Personen (eine solche ist lediglich als Beispiel erwähnt), sondern gegen das Selbstbestimmungsgesetz. Gegnerschaft dagegen könnte allenfalls dann verfassungswidrig sein, wenn das Gesetz von der Verfassung geboten wäre.

Oder:
"Die AfD-Fraktion im Kreistag von Bad Kreuznach bezeichnete zwei Menschen mit Behinderungen als 'Problemfälle', die den Kreis mit einer „kaum nachvollziehbaren Summe“ belasten." (S. 26; auch dieses Zitat erscheint nicht in der "Vor-Arbeit".)
Auch hier ist ohne Kenntnis des sachlichen Hintergrundes einerseits und des genauen Wortlautes (im Zusammenhang!) andererseits keine rechtlich tragfähige Einschätzung möglich. 
Rein auf Basis der Äußerung müsste man, in dubio pro Meinungsfreiheit, einwenden, dass hohe Kosten für die Integration von Behinderten selbstverständlich ein Problem für den Leistungsverpflichteten darstellen können. Auch aus anderen Gründen könnten die Behinderten für den Landkreis ein Problem sein; z. B. dadurch, dass er keine geeigneten Betreuer findet.
Der Link im Gutachten ist überholt. Ein von mir ergoogelter Medienbericht dazu ist hinter der Bezahlschranke verborgen. Ein anschließender dpa-Bericht, der auch überregional verbreitet wurde, liefert ebenfalls keine Details. Immerhin lesen wir dort: "
Der AfD-Kreisvorstand distanziere sich von dem Redetext, sagte Klein. " 'Die Bewertung und die Sprache, die unser ehemaliges [sic!] Mitglied gewählt hat, lehnen wir ab!', heißt es auf der Homepage der Partei." Wenn sogar der AfD-Kreisvorstand sich in dieser Weise äußert, dann darf man vermuten (aber in einem rechtsstaatlichen Verfahren noch lange nicht als sicher unterstellen!), dass die fragliche Redepassage tatsächlich "schlimm" war. Allerdings muss man dann der Partei auch die Distanzierung zugute halten. Und vor allem berücksichtigen, dass der Redner anscheinend schon zum damaligen  Zeitpunkt gar kein Parteimitglied mehr war (oder gar wegen dieses Vorfalles ausgeschieden ist???). Doch solche Überlegungen und überhaupt tiefere Recherchen sind nichts für juristische Dynamitfischer.

Oder
"Leistungsprinzip statt Inklusion und Kuschelunterricht!" (noch S. 26)
Wenn es so sein sollte, dass Inklusion (zumindest in bestimmten Fällen) die Lernleistung der Klasse insgesamt beeinträchtigt, gilt dann Inklusion um jeden Preis? Haben die anderen keine Rechte? Sind ggf. negative gesellschaftliche Auswirkungen gleichgültig? Fiat iustitia et pereat mundus?

Oder
In ihrem Widerstandskampf für das vermeintlich Gute schrecken die 18 Universitäts-Antifanten mit dem Makel der zu späten Geburt (um Hitler durch den KZ-Zaun den Mittelfinger zu zeigen) sogar vor einer faustdicken Lüge nicht zurück (S. 27):
"Der Landesverband Bremen bezeichnete in seinem Wahlprogramm aus dem Jahr 2023 Kinder mit Behinderungen pauschal als 'leistungsschwach'."
Link aus der Anmerkung der Gutachter:  https://www.afd-bremen.de/programmatik/wahlprogramm-2023.html 
In Wahrheit trägt der Programmtext (erster Absatz im Kap. 1.6 "Umgang mit Inklusion an den Schulen", S. 13, die Einstufung als pauschale Diskriminierung Behinderter eindeutig NICHT:
 "Die Inklusion gilt in Bremen als gescheitert. Der stätige [recte: stetige] Personalwechsel in der [recte: bei den] Verantwortlichen hat das System auch nicht weiter begünstigt. Aus der Sicht der AFD müssen wir uns wieder den Förderschulen widmen und leistungsschwache Kinder gezielt in eigenen Räumlichkeiten fördern. Nur damit ist langfristig ein Ausweg aus dem PISA-Tief gegeben".


Nun kommen wir zum Kapitel "Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip".

Solche finsteren Taten funktionieren so:
  1. "die AfD [agitiert] gegen die verfassungsmäßige Grundordnung".
  2. Und zwar "in einer Art und Weise, die das Maß der zulässigen Kritik an staatlichen Institutionen übersteigt." Wann das überschritten wird, sagen die Gutachter nicht; das sollen sich die Leser gefälligst selber denken. Auch hier gilt: "Nichts kann" (für die Guten), aber "alles muss" für die Bösen! So wird auch hier eine schuldschwangere Waberlohe entfacht. Überschritten ist das Maß des Zulässigen offenbar dann, wenn jemand sich so äußert wie in dem nachfolgenden AfD-Zitaten-Florilegium. Sollte jemand der Meinung sein, dass die Verfasser in Wahrheit zulässige Kritik delegitimieren wollen, dann darf er daraus durchaus konkludieren, dass es die Verfassungsrechtler nicht so haben, mit der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit. So sieht der Haldi das ja auch: "Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für Verfassungsfeinde"! Dieser würde die Herzen vieler freundlicher Onkels auf der ganzen Welt erwärmen: Das vom lieben Wladibär wie vom perfekten Onkel aus Caracas. Doch auch der "Überragende Führer" Xi Jinping würde applaudieren. [Ich jauchze und frohlocke: Die Glückskugeln der Haldi-Punkte rollen nur so auf mein Konto!]
  3. Freilich, wie bei der weihnachtlichen Plätzchenbäckerei müssen auch hier noch weitere Zutaten herbei: Die pauschale Herabsetzung politischer Gegner. Also z. B., wenn irgendein wüster Geselle die AfD pauschal als "Nazipartei" herabsetzt. - Mann, ist der Brinkmann begriffsstutzig: Das gilt natürlich exklusiv nur dann, wenn die AfD politische Gegner herabsetzt! Wenn also z. B. Alexander Gauland sagt "Wir werden Frau Merkel jagen", dann ist das verfassungsfeindlich. Dass der Grünen-Sprecher Ludger Volmer im Oktober 1994 gesagt hatte "Wir werden den Kanzler [Kohl] jagen", das hatte das legendäre SPIEGEL-Archiv doch glatt vergessen, als das Hamburger Aktivistenblatt der AfD eine "aggressive Rhetorik" attestierte. Und als es doch auffiel und als Andrea Nahles von der SPD sogar davon sprach, die CDU würde "in die Fresse" kriegen, bügelte der Relotius-Spiegel die Dinge verlässlich glatt. "Den Reinen ist alles rein" ist eben die feste Überzeugung der linken Kulturkämpfer. 
  4. Und noch etwas muss hinzukommen: Die "Andeutung, dass die Ursache der bestehenden Missstände in der Grundordnung selbst liege".

Alsdann fangen wir wiederum mit Alice Weidel an:
"Und wir werden beobachtet vom Amtsverwalter CDU-Haldenwang. Verkehrte Welt, verrückte Welt. […] Der Verfassungsschutz ist selbst zum Verfassungsfeind geworden und er gehört in dieser Form abgeschafft." (S. 27)
Also, wenn eine Partei vom VS observiert wird, dann darf sie das nicht kritisieren. Tut sie das dennoch, beweist sie damit ihre Verfassungsfeindlichkeit. Vielleicht darf man ja doch ein ganz klein wenig kritisieren; auf gar keinen Fall aber darf, wer kein Verfassungsfeind sein will,   den Verfassungsschutz nicht als Verfassungsfeind schmähen, wenn man. Ich wette, dass die "Rechtsprechung" gegen politische Gegner in China, Russland oder Venezuela ganz genau so argumentiert! (Nur in Nordkorea bringt man Gegner vielleicht gleich in die Sonderbehandlungslager.) Und gehört der Verfassungsschutz eigentlich essentiell zur Grundordnung?

Oder (ebenfalls Weidel):
Ampel will die Meinungsfreiheit ausschalten! Was Faeser und Haldenwang gestern verkündeten, ist die Aushöhlung von Rechtsstaat und Verfassung.“ (Noch S. 27)
Eine andere Passage aus jenem relativ langen Facebook-Posting (hier auch als Pressemitteilung) zu zitieren, war den Gutachtern wohl nicht geheuer:
‚Rechtsextrem‘ sind für sie bereits alle Bürger, die die Regierung kritisieren. Denn Regierungskritik ist für sie und den Verfassungsschutzpräsidenten Haldenwang bereits eine ‚verbale und mentale Grenzverschiebung‘. Obwohl dies zwar nicht gegen geltendes Recht verstoße, setzt Faeser also grundgesetzlich geschützte Regierungskritik mit organisierter Kriminalität gleich."
Dass es die Rechtswahrer auch für überflüssig befinden, ihre Adressaten, also die Bundestags-Abgeordneten über den Nachrichten-Hintergrund zu informieren, der der Weidel-PM zugrunde lag, IST EINE BODENLOSE UNVERSCHÄMTHEIT. Nach dem Motto "Friss, Vogel oder stirb!" sollen die MdBs die Einstufung der Zitate durch die "Experten" schlucken und sich um Gottes Willen keine eigene Meinung bilden!
Weidels Kritik richtete sich gegen Pläne, die die Bundesinnenministerium Nancy Faeser am 13.02.2024 in der Pressemitteilung "Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen. Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen" verkündet hatte. Dieser PM liegt ein 16-seitiges Arbeitspapier "Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen" zu Grunde. Seinerzeit erhob sich ein Proteststurm der Entrüstung gegen diese Pläne, keineswegs nur von der AfD oder von AfD-nahen Kreisen. Die wurden (und waren auch nach meiner Auffassung) als klar verfassungswidrig eingeschätzt. Wegen der Einzelheiten verweise ich z. B. auf das Interview der JUNGE FREIHEIT mit dem angesehenen Verfassungsrechtler Prof. em. Dietrich Murswiek vom 25.02.24 "Staatsrechtler warnt vor Faeser-Plan: 'Gesinnungskontrolle'." Oder den Kommentar "Wann gerät ein deutscher Bürger ins Visier des Verfassungsschutzes? Die Antwort darauf ist beunruhigend vage" in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom 23.02.24. Oder, vom gleichen Tag, den bereits oben zitierten ZEIT-Artikel "Demokratiefördergesetz: "Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen". Wer sagt denn so was? Viktor Orbán? Recep Tayyip Erdoğan? Nein, unsere Innenministerin Nancy Faeser. Leider". Dass diese Regierungspläne bis weit in den Mainstream hinein scharf umstritten waren und als verfassungswidrig kritisiert wurden, ist den Experten zweifellos bekannt. Von daher habe ich meine obigen Einschätzung zu revidieren: Die 
BODENLOSE UNVERSCHÄMTHEIT liegt nicht erst im Verschweigen des Hintergrundes der Weigel-Äußerung, sondern bereits darin, dass sie überhaupt in die Sammlung aufgenommen und als Beleg für die angebliche Verfassungsfeindlichkeit der AfD präsentiert wird! Damit wird genau jene Verbreitung von "Hass und Hetze" betrieben (gegen die AfD), welche die "Guten" immer wieder der AfD anlasten. (Und womit die Politik und der mediale Mainstream versuchen, diese aus gutem Grund juristisch nicht inkriminierten Begriffe für rechtswidrige Ausgrenzung und, speziell in den sozialen Netzwerke, für Zensur zu instrumentalisieren.)
Hat da irgend jemand "seriöse Experten" gesagt? Oder hat, auch wenn ich kein Fan des Libertariats bin, Javier Milei Recht, wenn er behauptet "Die Linke[n] ... haben weder Gewissensbisse noch Skrupel"?

Die Zeit zerrinnt mir unter den Fingern. Es wäre noch unendlich viel zu erörtern, doch würge ich meinen Motor jetzt einfach ab: Liest sowieso kein Schwein!

EIN Zitat (von Stephan Brandner) muss ich freilich doch noch beleuchten:
"Letztendlich haben wir noch das Bundesverfassungsgericht – auch das nur noch ein Schatten seiner selbst –, über dessen Etat wir ja auch debattieren. Es ist in Zeiten von Corona leider zum willfährigen Abnicker der Altparteienpolitik verkommen."
Weil mir langsam die Puste ausgeht, beschränke ich meine Kommentierung auf ein anderes Zitat:
"Auch heute üben die Parteien durch (Richter-)Wahlausschüsse entscheidenden Einfluss bei der Besetzung der Richterstellen aus (vgl. etwa Artt. 94, 95 GG i.V.m. RiWG für die Bundesrichter). Und wie etwa Beispiele des „Wechsels“ von Spitzenbeamten und Spitzenpolitikern in das Bundesverfassungsgericht zeigen, gibt es auch informellere und mittelbarere Berührungspunkte – und damit Wege parteilicher Einflussnahme – zwischen Parteien und Justiz. Derlei Karrierewechsel, für die es maßgeblich auf politische Erfahrung und Meriten ankommen dürfte, legen nahe, dass die politische Dimension der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an Bedeutung gewinnt. Das lässt befürchten, dass es auch in Deutschland weitere Versuche politischer Einflussnahme auf als unabhängig gedachte Institutionen geben wird – bei der Besetzung der Organe des öffentlichen Rundfunks und der Zentralbanken sind solche in jüngerer Zeit mehrfach zu beobachten gewesen."
Was, eine Quellenangabe erwarten Sie auch noch von mir? Wenn's unbedingt sein muss: Der Text erscheint auf S. 136/137 des Buches "Das Parteien-Paradox".
Den Autor wollen sie auch noch wissen? Mann, sind Sie aber nervig! Also dann ist aber Schluss: Es handelt sich um die Habilitationsschrift  von Prof. Emanuel V. Towfigh, den wir oben als Initiator des Gutachtens kennengelernt hatten.


Nach welchen Kriterien habe ich Zitate aus dem Gutachten weggelassen?
Es handelt sich um solche, wo ich zwar zu wissen glaube, was die Verfasser für verfassungswidrig halten, dieser Einschätzung aber nicht (oder allenfalls bedingt) zustimme. Das hätte ich dann jeweils im Detail erörtern müssen; dazu fehlt mir die Zeit und dazu habe ich, weil's eh' nichts nützt, auch keine Lust.
Oben handelt es sich also (mit einer Ausnahme) um solche Zitate, bei denen ich eine Verfassungsfeindlichkeit nicht erkennen kann.

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Dieser Text darf, mit Verlinkung zur Quelle, gerne weiterverbreitet werden.



Wenn es wen interessiert:
Zu Zeiten, als ich noch AfD-Mitglied war, habe ich das (Kindle-)Buch
verfasst.



ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand 30.12.2024

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