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Der "Verfassungsblogger" Maximilian Steinbeis und die arrogante Verlogenheit der germanophoben linksradikalen Diskursbesatzer
Die Linken haben sich Deutschland zur Beute gemacht. Wollen Politik und Mainstream-Medien ausnahmsweise dennoch nicht so, wie sie wollen, ermächtigen sie sich kurzerhand selber, das Recht in die eigene Faust zu nehmen.
Ein Paradebeispiel dafür, mit welcher argumentativen Verlogenheit einerseits und Privilegien-Arroganz ("Wissenschaft") andererseits sie dabei zu Werke gehen, liefert der Beitrag "Der Glanz von Erfurt. Zwei identitäre Großprojekte und mittendrin die lebendige Zivilgesellschaft" des Juristen Maximilian Steinbeis (Wikipedia), Gründer und Herausgeber des "Verfassungsblog", vom 10.07.2026.
Erhaben und erhebend klingt, was der edle Verfassungsfreund als Gegenstand seiner Verteidigung präsentiert, nämlich angeblich die "freie[...] geistige[...] Auseinandersetzung unter Freien und Gleichen". Aber bekanntlich sind bei Linken manche freier: das sind diejenigen, welche für die angeblich gute Sache kämpfen. Und vor allen Dingen fühlen sich dort manche gleicher und nehmen als sogenannte Künstler Ausnahmen vom gleichen Recht für alle in Anspruch (wie das sogenannte "Zentrum für politische Schönheit") oder, im Falle Steinbeis, unter Berufung auf angebliche [Rechts-]"Wissenschaft".
Quod est demonstrandum. (Hervorhebungen in den Zitaten von mir)
Steinbeis ist "am Samstag [04.07.26] ... in aller Frühe aufgestanden, um den AfD-Bundesparteitag blockieren zu helfen". Blöder Weise ist er doch allzu spät aufgestanden, um sich erfolgreich "der Versammlung dieser verfassungsfeindlichen Partei mit meinem Körper in den Weg zu stellen": dumm gelaufen, hätte klappen können!
Auf alle Fälle ist die AfD verfassungsfeindlich: Das weiß der verfassungstreue Linksjurist ganz sicher. Schließlich hat ein Verein namens "Gesellschaft für Freiheitsrechte" dieses Verdikt in einem veritablen Gutachten mit all seiner NGO-Autorität auf über 3.000 Seiten verkündet!?!
Linkskämpfer sind rechte Sensibelchen.
Steinbeis fühlt sich "unter Stress" gesetzt, weil die geplante Blockade des Erfurter AfD-Bundesparteitages "in allen möglichen liberalen Mitte-Medien" als undemokratisch gebrandmarkt wurde. Das hindert den angeblich antifaschistischen Verfassungsblogger aber nicht daran, die Darstellung des öffentlichen Diskurses zum Zwecke seiner agitatorischen Selbstrechtfertigung hinzubiegen und die Kritik an seinem verfassungsfeindlichen Rechtsverständnis als Ausdruck einer angeblich "ungebrochen staatsgläubigen deutschen Öffentlichkeit" umzulügen.
Die von Linksradikalen (und/oder von Linksextremisten?) geplante, vom Verfassungsblogger befürwortete und erfreulicher Weise gescheiterte Blockade ISTeine GEWALTANWENDUNG. Ein Körpereinsatz gegen andere Personen IST Gewalt; ohne eine Form von Gewalt ist eine Blockade nicht möglich.
Und diese Gewalt richtet sich NICHT gegen den Staat, sondern sie ist eine SELBSTJUSTIZ gegen unliebsame Mitbürger mittels Faustrecht. Diese Tatsache müssen die Linksradikalen naturgemäß mit aller Gewalt verschleiern, damit ihnen nicht ihr antifaschistischer Heiligenschein abhanden kommt. Hinterhältig missbrauchen diese Lügenbolde die seinem Gewaltmonopol korrespondierende Verpflichtung des Staates, Rechte anderer Bürger (hier: Versammlungsrecht der AfD-Parteitagsteilnehmer) zu schützen, um ihre Aktionen als angeblichen "zivilen Ungehorsam" hinzustellen. Genau das sind sie aber nicht!
Die breite öffentliche Kritik an den Blockadeforderungen bzw. Blockadeplanungen lügt Steinbeis kurzerhand zur Forderung um, "eine verfassungsfeindliche Partei wie die AfD [hierführt ein Link zum 'Gutachten' der GFF] als ganz normale, legitime Teilnehmerin am demokratischen Wettbewerb zu betrachten und zu behandeln". Das freilich hat niemand verlangt, auch hier versucht er also mit aller Gewalt, seine rechtsstaatswidrige und verfassungsfeindliche Zielsetzung verbal zu verschleiern.
So geht es gleich im Anschluss weiter, wo sich Steinbeis aus der Medienkritik an Blockadegewalt eine "Forderung" zusammenfabuliert, "sich selbst zu verbieten, zwischen nicht verbotenen verfassungskonformen und nicht verbotenen verfassungsfeindlichen Parteien zu diskriminieren ...".
Ebenfalls glatt gelogen! Die Medienkritik richtet sich nicht gegen irgendeine "Nicht-Diskriminierung", sondern gegen die Blockadeabsichten!
Diese angeblichen Nicht-Diskriminierungsforderungen seien
"... nicht nur fragwürdig, soweit sie sich an die demokratische Zivilgesellschaft, sondern auch und insbesondere soweit sie sich an die Wissenschaft richtet. Wem an freier Wissenschaft gelegen ist, muss diese Zumutung mit Emphase von sich weisen ...".
Das ist einerseits eine weitere unverschämte Verschleierung der Tatsache, dass sich die Kritik gegen Blockaden richtet. Vor allem aber haben Hetze für Verhinderungsblockaden und Wissenschaft genau gar nichts miteinander zu tun. Wer zu Blockaden auffordert, tut das als Privatperson. Welches Fachgebiet sollte denn dazu berufen sein, sich WISSENSCHAFTLICH dazu zu äußern? Allenfalls könnte das für Verfassungsrechtler gelten; ein solcher ist aber z. B. der Blockadehetzer Prof. Ralf Michaels nicht. Und auch sonst ist mir kein Verfassungsrechtler bekannt, der solche verfassungsfeindlichen Forderungen erhoben hätte.
Und weiter geht's bei Steinbeis mit seinen kackdreisten Lügengeschichten:
"... weil sich die Wissenschaft, wenn sie sich diese Zumutung gefallen lässt, selbst blind macht. Wenn sie sich eine solche Unterscheidung selbst verbietet, wie kann sie dann eine nicht verbotene verfassungsfeindliche Partei überhaupt noch als solche erkennen?"
Niemand hat gefordert, dass die Bürger - egal, ob Laien oder Wissenschaftler - die AfD nicht kritisch analysieren und nicht auf Anhaltspunkte für eine eventuelle Verfassungswidrigkeit durchleuchten dürften. Das alles saugt sich Steinbeis aus den Fingern, um seinen RECHTSWIDRIGEN und RECHTSSTAATSFEINDLICHEN Blockade-Elefanten im Raum zu verstecken.
"Die inhärente Wissenschaftsfeindlichkeit dieser Forderung war auch in der unfassbaren Hasskampagne zu spüren, die Wissenschaftler:innen wie Ralf Michaels und Anne Graefe, die im Vorfeld der Erfurter Proteste die Legitimität von zivilem Ungehorsam im Protest gegen den AfD-Parteitag verteidigt haben, in den letzten Tagen über sich ergehen lassen mussten – die scheußlichsten Morddrohungen eingeschlossen. Das Ziel dieser Kampagne ist klar: Wer Position bezieht, soll als Wissenschaftler:in unmöglich gemacht werden, ad personam und unter Vernichtung der akademischen Reputation und in letzter Konsequenz der beruflichen Existenz. Teile der vormals bürgerlichen liberal-konservativen Presse sind sich nicht zu schade, dabei mit aufgerollten Hemdsärmeln auf das Lustvollste mitzuraufen."
Die Professores Ralf Michaels und Anne Gräfe haben
a) nicht zu "zivilem Ungehorsam" aufgerufen (auch wenn sie selber ihre rechtswidrige Blockadeforderung mit diesem Tarnbegriff beschönigt haben), sondern zur VERHINDERUNGSBLOCKADE gegen den AfD-BPT.
b) Und ihre beiden Texte (mehr dazu in meinem früheren Blott) argumentieren politisch-moralisch; wissenschaftlich ist daran gar nichts. Mord- oder anderweitige Drohungen sind selbstverständlich MIT ALLER SCHÄRFE zu verurteilen. Den Widerhall allerdings muss schon aushalten, wer sich berechtigt glaubt, in den Wald hineinzurufen.
Ihre akademische Reputation vernichten die mit ihrem Treiben selber; allerdings ist es allemal legitim, dabei auch nachzuhelfen (z. B. mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde oder, wie ich das getan habe, mit einer Strafanzeige). Sollte das (was man angesichts der im politischen Zaumzeug gefesselten Staatsanwaltschaften jedoch zuverlässig ausschließen kann!) zu einer Entlassung aus der Professur führen, wäre das nur recht und billig. Denn die beiden haben eben NICHT einfach nur "Position bezogen", wie der Lügen-Steinbeis behauptet: Sie haben rechtswidrig zur massenhaften Begehung von Straftaten aufgefordert. Nach allen Kriterien, mit denen unsere Machthaber gegen Rechte vorgehen, wären diese beiden Verfassungsfeinde in der Tat als Beamte untragbar!
Wer da mit "Wissenschaft" ankommt und gar noch fordert, diese müsse sich "vor die Angegriffenen stellen", der tarnt mit hochtrabenden Begriffen lediglich seine linkskollektivistische Clanmoral: Right or wrong, wer auf unserer Seite steht, den verteidigen wir! Das ist exakt dieselbe Banden-Mentalität, wie sie auch rechtsaußen üblich ist.
Nein, die Forderung, sich an Recht und Gesetz zu halten, bedroht nicht die Wissenschaftsfreiheit. Wohl aber die linke Narrenfreiheit in unserem Lande, die sich nun anscheinend doch langsam ihrem Ende zuneigt.
Was soll ich mir KONKRET darunter vorstellen, wenn Steinbeis schwelgt:
"Da [in Erfurt] war eine Gesellschaft zu spüren, die sich durch kollektives Handeln identifiziert, durch die geteilte Erfahrung kollektiver politischer Wirksamkeit. Das ist die Gesellschaft, in der ich leben möchte."?
"Da [in Erfurt] war eine Gesellschaft zu spüren, die sich durch kollektives Handeln identifiziert, durch die geteilte Erfahrung kollektiver politischer Wirksamkeit. Das ist die Gesellschaft, in der ich leben möchte."?
Das kann ja wohl nur bedeuten, dass die Politik vom Straßenmob bestimmt werden soll. Mit diesem Konzept kann sich zweifellos auch Björn Höcke identifizieren.
Birds of a feather belong together?
ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt,
der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Der hat den A.... offen!
Textstand 11.07.2026
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