Offensichtlich hat die Suchmaschine Google meinen jüngsten Blott "Selbstjustiz bei Ehrbaren Raufleuten: Strafanzeige gegen verfassungsfeindlichen Rechtslehrer" gesperrt (wie jeder durch eine einfache Suchoperation, z. B. "Ralf Michaels" "Strafanzeige" feststellen kann (zweckmäßiger Weise beschränkt auf einen bestimmten Zeitraum; aktuell habe ich eine Woche eingegeben).
Man erhält verschiedene Treffer, aber keinen, der zu meinem Blogpost führt. Jedoch den Hinweis
"Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt."
Eine Benachrichtigung über die Entfernung habe ich nicht erhalten.
Dagegen bietet die künstliche Intelligenz auf BING eine staunenswert präzise Inhaltsbeschreibung, die mich mit offenem Munde staunend zurücklässt:
Ein Rechtslehrer hat öffentlich zur Verhinderung eines AfD-Parteitages aufgerufen, was als strafbare Selbstjustiz bewertet wird.
Hintergrund des FallsDer Beschuldigte, ein Rechtslehrer, veröffentlichte einen Kommentar, in dem er die AfD als verfassungsfeindlich bezeichnete und eigenmächtig zur Verhinderung des für den 04./05.07.2026 geplanten Bundesparteitages in Erfurt aufrief. Dies stellt nach deutschem Recht eine öffentliche Aufforderung zur Begehung einer rechtswidrigen Tat dar (§ 111 StGB), da die Versammlung der AfD nicht verboten ist und deren Verhinderung durch Privatpersonen illegal wäreDie Mitverfasserin des Kommentars, Dr. Anne Gräfe, wurde nicht angezeigt, da sie keine Juristin ist, obwohl sie ebenfalls inhaltlich beteiligt war
Rechtliche EinordnungSelbstjustiz bezeichnet die gesetzlich nicht zulässige Vergeltung für erlittenes oder vermeintliches Unrecht, die ein Betroffener eigenmächtig ausübt. Sie missachtet das Gewaltmonopol des Staates und ist strafbar
Anders als legitime Selbsthilfe, Notwehr oder zulässiger Widerstand nach Art. 20 Abs. 4 GG, handelt es sich bei Selbstjustiz um ein einzelfallbezogenes, eigenmächtiges Vorgehen, das die staatliche Justiz umgehtIm konkreten Fall wird der Aufruf des Rechtslehrers als Vigilantismus eingestuft, da er die Durchsetzung seiner politischen Meinung eigenmächtig mit illegalen Mitteln erzwingen wollte, obwohl die AfD rechtlich noch nicht verboten istSelbst wenn die Partei als extremistisch eingestuft wäre, dürfte ein Parteitag nicht durch Privatpersonen verhindert werden.
Vergleichbare FälleÄhnliche Formen von Selbstjustiz wurden in Deutschland mehrfach dokumentiert, etwa bei Familienfeiern, wo „Friedensrichter“ illegal Recht sprechen wollten, oder bei bekannten Fällen wie Marianne Bachmeier, die den Mörder ihrer Tochter erschossDiese Beispiele verdeutlichen, dass Selbstjustiz von Körperverletzungen bis zu illegalen Strafaktionen reichen kann und stets strafrechtlich relevant ist.
FazitDer Fall zeigt, dass öffentliche Aufrufe zur eigenmächtigen Durchsetzung politischer Ziele als Selbstjustiz strafbar sind. Das deutsche Recht schützt die staatliche Gewaltmonopolstruktur und unterscheidet klar zwischen zulässiger Selbsthilfe und illegalem Vigilantismus. Personen, die eigenmächtig handeln, riskieren strafrechtliche Konsequenzen, unabhängig von ihrer politischen Motivation oder der Einschätzung der betroffenen Partei
Offensichtlich hat mich jemand denunziert oder aber Prof. Ralf Michaels selber hat die Entfernung meines Blotts verlangt. Hätte ich das nötige Kleingeld, würde ich juristisch gegen Google vorgehen!
Einfach über E-Mail erreichen kann ich diese Organisation nicht; die angegebene Mailadresse Support_Google@ctdi.eu ist inaktiv.
ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand 06.07.2026
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