Selbstjustiz bei Ehrbaren Raufleuten: Strafanzeige gegen verfassungsfeindlichen Rechtslehrer
Sachverhalt:
Das (linke) Online-Portal taz hat heute, am 01.07.2026, als Gastkommentar den Artikel
Nachfolgend der Text meiner heutigen E-Mail an die Staatsanwaltschaft Hamburg:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Prof. Dr. Ralf Michaels. Der Beschuldigte ist Geschäftsführender Direktor des Max Planck Instituts für ausländisches und Internationales Privatrecht in Hamburg; Privatadresse ist mir unbekannt.
Ob sich auch die taz durch die Veröffentlichung (s. u.) strafbar gemacht hat, bitte ich zu überprüfen (und ggf. diese Mail an die zuständige StA weiterzuleiten); als juristischer Laie kann ich das nicht beurteilen.
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Prof. Dr. Ralf Michaels. Der Beschuldigte ist Geschäftsführender Direktor des Max Planck Instituts für ausländisches und Internationales Privatrecht in Hamburg; Privatadresse ist mir unbekannt.
Ob sich auch die taz durch die Veröffentlichung (s. u.) strafbar gemacht hat, bitte ich zu überprüfen (und ggf. diese Mail an die zuständige StA weiterzuleiten); als juristischer Laie kann ich das nicht beurteilen.
Sachverhalt:
Das (linke) Online-Portal taz hat heute, am 01.07.2026, als Gastkommentar den Artikel
" „Widersetzen“ in Erfurt. Darf man den AfD-Parteitag verhindern? Man muss es!"veröffentlicht.
[Blog-Nachtrag 3.7.26: Die taz hat die Überschrift am 02.07.26 geändert zu:
" 'Widersetzen' in Erfurt. Ziviler Ungehorsam gegen die AfD gehört zur Demokratie".]
Mitverfasserin ist neben dem Beschuldigten Frau Dr. Anne Gräfe, lt. Artikel "wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Medienkultur und Medienphilosophie an der Leuphana Universität in Lüneburg". Die hat sich zwar m. E. ebenfalls strafbar gemacht. Weil sie keine Juristin ist, habe ich jedoch auf Strafanzeige verzichtet. Wenn Sie insoweit von Amts wegen tätig werden müssen oder wollen, dürfen Sie meine vorliegende E-Mail aber auch gerne an die für Frau Dr. Gräfe zuständige StA weiterleiten; die Ausführungen für "den Beschuldigten" gelten dann, soweit es direkt um den taz-Kommentartext geht, für "die Beschuldigte" entsprechend.
Der Kommentar enthält, was bereits die Überschrift präzise beschreibt: Eine Aufforderung zur Verhinderung des für den 04./05.07.2026 geplanten Bundesparteitages der Alternative für Deutschland (AfD) in Erfurt.
Damit ist er eine öffentliche Aufforderung zur Verhinderung einer nicht verbotenen Versammlung. Eine solche Verhinderung wäre eine Straftat nach § 21 Versammlungsgesetz. Somit hat der Beschuldigte öffentlich zur Begehung einer rechtswidrigen Tat aufgefordert (§ 111 StGB).
Der Beschuldigte spricht der Partei AfD das Existenzrecht ab ("sollte es keine große rechtsextreme Partei geben"). Weil die Politik aber das von ihm ersehnte Verbotsverfahren noch nicht in die Wege geleitet hat, ermächtigt sich der Rechtslehrer kurzerhand selber, dem behaupteten Versagen der Politik mit illegalen Mitteln eigenmächtig abzuhelfen. Nachfolgend zunächst ein Zitat zur Verbotsfrage:
"Eine funktionierende Gesellschaft würde eine solche Partei gar nicht erst groß werden lassen. Und eine funktionierende Politik hätte längst ein Verbotsverfahren in die Wege geleitet. Gutachten nach Gutachten, zuletzt der Gesellschaft für Freiheitsrechte, zeigt, dass die AfD rechtsextrem und verfassungsfeindlich ist. In die Lücke tritt nun die Zivilgesellschaft."Zu diesen Meinungen bzw. Behauptungen ist zunächst anzumerken, dass das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorläufig untersagt hat, die AfD "als gesichert extremistische Bestrebung einstufen". Zur Begründung stellte das Gericht (bereits im Februar 2026) fest:
"Nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der Antragstellerin gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet werden. Die Antragstellerin als Partei wird durch diese Bestrebungen indes nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann."Es ist also keineswegs so, dass die AfD im juristischen Sinne "gesichert rechtsextrem" ist, wie der Beschuldigte implizit behauptet. Private "Gutachten", kontra oder pro, sind insoweit in einem Rechtsstaat irrelevant.
Aber selbst dann, WENN die AfD tatsächlich im Rechtssinne "gesichert rechtsextrem" wäre, dürfte, solange die Partei nicht verboten ist, deren Parteitag nicht verhindert werden. Schon gar nicht wäre der Beschuldigte berechtigt, die Durchsetzung seiner privaten Rechtsmeinung mittels einer Art Faustrecht zu fordern (oder ggf. sogar zu begehen). Die Bezeichnung als "ziviler Ungehorsam" soll lediglich der Aufforderung des Beschuldigten zu kriminellen Aktivitäten einen pseudomoralischen Tarnmantel umhängen.
Mit dem zur Schein-Rechtfertigung der illegalen Blockadeanstiftung formulierten Satz
"In zivilem Ungehorsam kann sich Verfassungsloyalität ausdrücken"will der Beschuldigte seine VERFASSUNGSFEINDLICHE Zielsetzung verschleiern. Ironischer Weise ist sein eigenes Prozedere quasi eine Karikatur des gelegentlich von Rechten reklamierten Widerstandsrechts nach Art. 20 Abs. 4 GG.
Nur dass seine Berufung auf die "Verfassungsloyalität" nicht einmal fachlich-juristischer Natur ist, sondern laienhaft-moralisierend. Während eine Inanspruchnahme des vom GG für Extremsituationen vorgesehenen Widerstandsrechts (allerdings gegen den Staat, nicht gegen andere Mitbürger gerichtet!) zwar nicht aktuell, aber doch immerhin grundsätzlich möglich ist und eine sichere juristische Grundlage hat.
Zitat Schlussabsatz:
Die Frage, ob man einen Parteitag, der eigentlich gar nicht stattfinden können sollte, blockieren darf, greift zu kurz. In zivilem Ungehorsam kann sich Verfassungsloyalität ausdrücken. Die Blockade ist Illegalität im Namen der Legitimität. Die Frage ist nicht, ob man den AfD-Parteitag verhindern darf, sondern ob man es nicht muss. Wer unserer Verfassung und historischen Verantwortung gerecht werden will, kann kaum anders antworten als mit Ja."Ziviler Ungehorsam" sind die vom Beschuldigten geforderten Straftaten allein schon deshalb nicht, weil sich die Durchsetzung eines vorgeblichen Rechts nicht gegen den Staat richtet, sondern gegen andere Mitbürger. Das weiß der Beschuldigte ganz genau und ebenso, dass er zu Unrechtshandlungen auffordert, deren Duldung die Axt an die Wurzel unseres Rechtsstaates legen würde. Schließlich hat sogar der Thüringer Innenminister, Parteimitglied der gewiss nicht faschismusverdächtigen SPD, die Blockaden verurteilt und angekündigt, dass die Polizei das Versammlungsrecht durchsetzen werde. Auch vom "Leiter der KZ-Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora" wird im gleichen Artikel eine Verurteilung der Blockaden berichtet.
Das alles geht freilich dem Beschuldigten am Allerwertesten vorbei. Er maßt sich ohne entsprechendes (richterliches) Amt an, eigenmächtig über Recht und Unrecht zu entscheiden - wie einst im Wilden Westen. Oder, präziser gesagt: Er maßt sich an, in verbotener Eigenmacht anderen Bürger fundamentale staatsbürgerliche Rechte zu entziehen: "Mein Wille geschehe!"
Was würde ein solcher Wildwest-Jurist eigentlich machen, wenn ein ggf. beantragtes AfD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern würde? Den Roten Frontkämpferbund (RFB) reaktivieren?
Eine Verhinderung des AfD-Parteitages ist ohne Gewaltanwendung (zumindest von sog. "passiver" Gewalt) nicht möglich. Wollte man dem Beschuldigten das Recht zubilligen, zu derartiger Gewalt anzustiften, dann müsste man letztlich auch den ihrer Rechte beraubten Bürgern zubilligen, sich "handfest" dagegen zur Wehr zu setzen. Am Ende bekämen wir also "Weimarer Verhältnisse". Vielleicht ist es ja genau das, worauf der Beschuldigte mit diesem Absatz hinaus will:
"Das [die beabsichtigten Blockaden] schreckt einige mehr auf als der Parteitag selbst. Befürchtet wird Gewalt – nicht von den Parteimitgliedern, die nach härterem Vorgehen gegen Minderheiten rufen oder von der Polizei, die bei solchen Ereignissen nicht immer deeskalierend wirkt. Der Verdacht trifft vielmehr die Demonstrierenden selbst. Hierzulande fürchtet man Antifaschist:innen immer noch weit mehr als Faschist:innen." ?Ungeheuerlich (wenngleich strafrechtlich wohl irrelevant) ist es zunächst einmal, die AfDler implizit pauschal als Faschist:innen zu brandmarken ("fürchtet man Antifaschist:innen ... mehr als Faschist:innen.")!
Die Erwartung von Gewalttaten (jenseits von "bloß" passiver Gewalt) ist nur allzu begründet; bereits der linksextremistische Straßenterror gegen die Gründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen (und vorher gegen diverse AfD-Parteitage) indiziert, dass es MIT SICHERHEIT dazu kommen wird. Ob der bereits im o. a. Originaltext enthaltene Link zum taz-Artikel "Protest gegen AfD-Parteitag in Erfurt. Innenminister kritisiert geplante Blockaden" (20.06.26) durch die Kommentatoren oder durch die taz eingefügt wurde, ist dem Anzeigeerstatter unbekannt. Im Text des referenzierten Artikels erscheint das Wort "Gewalt" noch nicht einmal; lediglich wird dort über Pläne zur Verhinderung des Parteitages berichtet. Aber spätestens am 25.06.26, also schon Tage vor dem hier inkriminierten taz-Kommentar, war bekannt: "Die Behörden rechnen mit ... bis zu 2500 gewaltbereiten Linksextremisten."
In seinem o. a. Zitat rechtfertigt der Beschuldigte Gewalttaten nicht. Doch relativiert und verharmlost sein Text den zu erwartenden TERROR gewaltaffiner Linksextremisten, indem er die Antifanten-Gewalt sachlich völlig inkomparabel mit (angeblichen oder tatsächlichen) Forderungen von AfD-Mitgliedern sowie möglichen Handlungen der Polizei auf eine Ebene stellt. Dass die sogenannten "antifaschistischen" Gewalttäter in der Tat weitaus mehr zu fürchten sind als AfD-Mitglieder, hat 2017 der Straßenterror gegen den G20-Gipfel in Hamburg blutig bewiesen.
Festzuhalten ist jedenfalls, dass der Beschuldigte die öffentliche Debatte um potentielle Antifanten-Gewalt kritisiert, ohne sich von dieser (vorhersehbaren und alles andere als passiven) Gewalt zu distanzieren. Diese Asymmetrie legt seine Sympathie für Antifanten-Gewalt (in diesen Kreisen als "Gegengewalt" euphemisiert) nahe; zumindest erlaubt er gewalttätigen Linksextremisten zwanglos eine solche Lesart. Auch wenn das keine strafrechtliche Relevanz haben dürfte zeigt es doch, welche Weiterungen sich aus derartigen Terror-Aufrufen gegen den AfD-Parteitag ergeben können.
Darum gilt auch in diesem Zusammenhang: Wehret den Anfängen!
In einem Interview der Berliner Morgenpost vom 01.07.2026 sagt der Chef der Gewerkschaft der Polizei:
Was mir besonders Sorge bereitet, ist der Einfluss der Gewalttäter auf friedliche Demonstrierende: Wenn der sogenannte „Schwarze Block“ erst einmal loszieht, kann das eine Sogwirkung entfalten – und auch eigentlich friedliche Demonstranten können sich an der Eskalation beteiligen. Dass inzwischen sogar andere demokratische Parteien wie Die Linke zu Straßenblockaden aufrufen, gießt zusätzlich Öl ins Feuer.Öl ins Feuer gießt eben auch ein Rechtsprofessor, der wissentlich zu rechtswidrigen Handlungen auffordert (anstiftet)! Die Grenzen zwischen Linken, Linksradikalen, Linksextremisten und gewaltbereiten Linksextremisten verschwimmen. Wie schon die RAF erfreuen sich auch aktuell die Terroraktivisten gegen den AfD-Parteitag eines Rückhalts und, was die öffentlichen Äußerungen angeht, einer verdeckten Unterstützung großer äußerlich "bürgerlicher" Kreise. Die Gewalttäter schwimmen insoweit getreu dem Rezept des Großen Vorsitzenden Mao Zedong in einem Strom von Revoluzzer-Romantik, Heuchelei, Staatshass - und in vielen Fällen wohl auch einfach nur von Dummheit. Wo immer möglich, ist solchen Ehrbaren Raufleuten das Handwerk zu legen!
Ganz unabhängig von der Strafbarkeit seiner Blockadeanstiftung ist es ein UNGEHEURER SKANDAL, dass ein sich Beamter dieses Staates, RECHTSPROFESSOR zumal, gedanklich ein Staatsversagen zusammenbastelt und auf dieser Grundlage für berechtigt hält, zur Durchsetzung seiner Privatmeinung die Anwendung des Faustrechts zu propagieren. Eine solche Person verletzt das Gebot der Verfassungstreue und hat im Staatsdienst nichts verloren!
Disclaimer:
Der Anzeigeerstatter war selber langjähriges Parteimitglied in der AfD, ist jedoch schon vor Jahren ausgetreten. Mit ihrer aktuellen politischen Ausrichtung ist die AfD für ihn auch weiterhin unwählbar.
Andererseits missbrauchen mehr oder weniger weit links stehende Kräfte den "Kampf gegen Rechts" bereits seit geraumer Zeit (besonders sichtbar seit der Gründung der AfD, die teilweise von Anfang an als rechtsextrem verhetzt wurde) für eine schleichende Aushöhlung der Meinungsfreiheit, der Demokratie und des Rechtsstaates. Versteckt hinter der Parole "Haltet den Dieb" sind diese Kräfte dabei, unserem Land in kleinen Trippelschritten seine freiheitliche demokratische Grundordnung zu stehlen. Der geplante Terror gegen den AfD-Parteitag ist ein Teil dieses Prozesses; wer diesen Terror billigt oder sogar noch dazu anstiftet, ist ein Verfassungsfeind.
Ob die Staatsanwaltschaften überhaupt noch bereit bzw. politisch frei genug sind, strafrechtlich gegen derartige Verfassungsfeinde vorzugehen, wird u. a. die Behandlung der vorliegenden Strafanzeige erweisen.
Nachträge 02.07.2026
Die taz hat den Kommentartitel geändert: Von ursprünglich
" 'Widersetzen' in Erfurt. Darf man den AfD-Parteitag verhindern? Man muss es!"
zu jetzt
Die haben also offenbar von meiner Strafanzeige Wind bekommen und wissen sehr genau, dass die Aufforderung in der ursprünglichen Überschrift strafbar ist!
Sozusagen als "Funfact" verweise ich auf einen quasi entgegengesetzten Artikel, der ebenfalls in der taz erschienen ist (bereits vorher, nämlich am 27.06.2026): "Historiker über mögliches AfD-Verbot: 'Unsere Generation ist kleinmütig' “. Anreißer: "Der Historiker Martin Sabrow warnt davor, die AfD zu verbieten. Und betont, dass die Weimarer Republik nicht an mangelnder Wehrhaftigkeit scheiterte."
Ein Lob verdienen zahlreiche Leser-Kommentatoren in der taz, die sich dem Hass- und Hetzkommentar der verbeamteten Selbstjustizler entgegen- und klar auf die Seite des Rechtsstaats stellen. Das wäre, mutatis mutandis, in einem rechten Medium wohl anders ..... .
Die Strafanzeige hatte ich bcc auch an eine ganze Reihe von Medien in Deutschland gemailt. Soweit ersichtlich, haben die bislang nicht darüber berichtet. Immerhin hat heute der FOCUS kurz über die Blockadeaufforderung berichtet.
Die BILD tut das ausführlicher und ausgesprochen kritisch: "Damit stellt sich der Professor selbst gegen die Verfassung. Staats- und Verfassungsrechtler Wolfgang Hecker (75) sagte dem 'MDR': 'Es gibt eine Betätigungs- und Kommunikationsfreiheit für jedermann und alle Organisationen in der Demokratie. Und wer das infrage stellt, handelt nicht nur rechtswidrig, sondern auch demokratiewidrig'."
Dieser mdr-Beitrag vom 26.06.26 u. d. T. "Schranken der Versammlungsfreiheit. Blockade von Parteitagen: Was ist erlaubt, was nicht?" ist natürlich auch im vorliegenden Zusammenhang interessant. U. a. erfährt man dort: "Die AfD selbst hält nicht nur die geplanten Blockaden für illegal, sondern schon den Aufruf dazu. Der Thüringer AfD-Politiker Torben Braga forderte deshalb die Staatsanwaltschaft Erfurt auf, gegen das Bündnis 'Widersetzen' zu ermitteln – wegen des Verdachts auf Nötigung und Landfriedensbruch. Die Staatsanwaltschaft hat das aber abgelehnt."
Auch die Schweizer WELTWOCHE (die nicht in meinem Medienverteiler ist) greift den Vorgang (kritisch) auf. Falsch ist dort allerdings die Behauptung "Kritik an den Aussagen des Professors kommt unter anderem vom Staats- und Verfassungsrechtler Wolfgang Hecker", denn Hecker hatte sich ja bereits VORHER gegenüber dem mdr geäußert.
Auf dem Portal des Blogger-Journalist Boris Reitschuster hat ein (Professor em.?) Thomas Rießinger den Kommentar regelrecht auseinandergenommen:
In einem kostenpflichtigen Artikel meldet die Hamburger Morgenpost:
"Parteitag in Thüringen. Morddrohungen gegen Hamburger Professor nach Gastbeitrag gegen die AfD". Der Anreißer wenigstens ist kostenfrei:
"Ralf Michaels und Anne Gräfe riefen zu Protesten gegen die Rechtspopulisten auf. Die Reaktionen vor dem AfD-Parteitag sind heftig."
Morddrohungen sind ÜBELST; so schaden die Rechtsaußen ihrer eigenen Sache.
NACHTRAG 04.07.2026
Der verfassungsfeindliche Jura-Professor aus (ausgerechnet!) HH fordert völlig ungeniert weiterhin zur Selbstjustiz auf.
Dazu meine neuerliche E-Mail (von heute) an die Staatsanwaltschaft Hamburg:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erweitere ich meine u. g. Strafanzeige auf einen heute erschienenen WEITEREN KOMMENTAR des Beschuldigten Prof. Dr. Ralf Michaels (und seiner Kumpanin Dr. Anne Gräfe):
Was den Inhalt des Textes angeht, ist der an Verlogenheit kaum zu überbieten; Josef Goebbels hätte, mutatis mutandis, seine helle Freude an der dreisten Heuchelei dieser beiden akademischen Aktivisten gehabt.
Schon die Überschrift ist glatt gelogen: Die geplanten Blockaden des AfD-Bundesparteitages sind per definitionem nicht gewaltfrei. Auch dann, wenn Blockaden "nur" mittels passiver Gewalt erfolgen, ist das ein Akt der Gewalt! (Und strafbar sind sie in jedem Falle, selbst wenn man sie nicht als "Gewalt" einstufen wollte).
Der Vergleich
"Die angekündigten Proteste gegen diesen Parteitag bereiten vielen Deutschen offenbar mehr Sorgen als die AfD selbst"
ist "Apfelbirne": Nicht "die AfD" ist zu den geplanten (friedlichen, passiv-gewalttätigen und offen terroristischen Aktivitäten) komparabel, sondern der AfD-Parteitag. Der wird aller Voraussicht nach nicht gewalttätig sein (jedenfalls nicht von Seiten der Teilnehmer). Und ein Parteitag stellt auch, wiederum per definitionem, keine Machtübernahme der AfD dar; folglich gibt es auch insoweit keinen Anlass zu Befürchtungen.
Dagegen hat der Antifa(nten)-Terror schon häufiger eine blutige Spur hinterlassen, ganz besonders 2017 - und ausgerechnet in HH! Gegen den G20-Gipfel. Das sollte dem Beschuldigten bestens bekannt sein.
Man muss sich fragen, welchen Zweck der Beschuldigte damit verfolgt, dass er ausgerechnet diejenigen heftig attackiert, die vor Gewaltanwendung warnen. Sogar die Polizei verhetzt er:
Die Fortsetzung ist jenseits jeglicher aristotelischen Logik:
Tatsächlich gibt es Indizien dafür, dass der Beschuldigte linke Gewalt gegen rechts weitaus unkritischer sieht als "normale" Gewalt.
So erfahren wir in einem (kostenpflichtigen) NZZ-Bericht im Zusammenhang mit den Gewalttaten einer "antifaschistischen" Schlägerbande ("Hammerbande") u. d. T. "Lina E.: Wer Selbstjustiz verharmlost, ist ein Antidemokrat" über die Positionierung des Beschuldigten:
"Ralf Michaels, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, äusserte sich ebenfalls kurz nach dem Urteil via Twitter, und zwar in Richtung des deutschen Justizministers Marco Buschmann. Dieser hatte erklärt, dass man die Demokratie nicht mit Selbstjustiz schütze. Das, so Michaels, sei ja «im Wesentlichen» unstreitig, gehe aber «am Problem» vorbei. Denn erstens gebe es Kritik an der Beweisführung, schrieb er – ohne auf Kritik und Beweisführung näher einzugehen. Und zweitens bestünden «bei einigen» Zweifel, ob denn der Staat selbst gegen Feinde der Demokratie von rechts vorgehe. Wer diese «einigen» sein sollten und ob er, Michaels, dazugehöre, blieb ebenfalls offen."
Natürlich ist die implizit formulierte Unterstellung des Beschuldigten, dass der Staat gegen rechte Demokratiefeinde nicht vorgehe, eindeutig falsch (ebenso wie der von Rechten geäußerte "umgekehrte" Verdacht). Aber selbst WENN das Vorgehen staatlicher Stellen (in der Regel auf Länderebene, unter Regierungen unterschiedlicher politischer Ausrichtung!) insoweit asymmetrisch wäre, hätte das rein gar nichts mit der Strafbarkeit usw. i. S. Lina E. zu tun. Deren Verurteilung hat dem Beschuldigten offenkundig so sehr missfallen, dass er in verquollener Art dagegen zu mosern sich bemüßigt fühlte.
Ein Vergleich der Sachverhaltsdarstellung des Beschuldigten mit den nüchternen Fakten zeigt, mit welch infamen Methoden er operiert:
"Der geplante AfD-Bundesparteitag ist eine besondere Provokation. Stattfinden soll er auf den Tag genau hundert Jahre nach dem Wiedergründungs-Reichsparteitag der NSDAP in Thüringen (damals, 1926, in Weimar)".
Der NSDAP-Parteitag hatte am 3./4.7.(1926) stattgefunden; der AfD-BPT ist für den 4./5.7.(2026) anberaumt. Die Überschneidung für den 4.7. ergibt sich so simpel wie zwanglos allein dadurch, dass beide Parteitage (wie heute und zweifellos schon damals allgemein üblich) an einem Wochenende abgehalten wurden bzw. werden. In Wahrheit ist dem Beschuldigten die Überschneidung herzlich gleichgültig und lediglich ein willkommener Umstand, um seine Leser emotional gegen die AfD aufzuhetzen. (Man kennt diese Emotionalisierungs-Masche von CORRECTIV: Hie wie da glauben die Akteure, der vermeintlich gute Zweck rechtfertige ihre dubiosen Mittel!) Denn dass der Beschuldigte in Wahrheit JEDEN AfD-Bundesparteitag, egal, wo und wann der stattfindet, um jeden Preis und mit aller Gewalt verhindern will, das beweist der ganze Rest des Textes.
hiermit erweitere ich meine u. g. Strafanzeige auf einen heute erschienenen WEITEREN KOMMENTAR des Beschuldigten Prof. Dr. Ralf Michaels (und seiner Kumpanin Dr. Anne Gräfe):
Memoerschienen bei dem Internet-Portal "Berlin Review"; als pdf-Datei beigefügt. Auch hier belegt der Titel die Aufforderung zu einer strafbaren Handlung, nämlich, genau wie zuvor im taz-Kommentar, zur Verhinderung des Erfurter AfD-Bundesparteitages am 04./05.07.2026.
Anne Gräfe, Ralf Michaels
Warum eine gewaltfreie Blockade des AfD-Parteitags richtig ist,
Was den Inhalt des Textes angeht, ist der an Verlogenheit kaum zu überbieten; Josef Goebbels hätte, mutatis mutandis, seine helle Freude an der dreisten Heuchelei dieser beiden akademischen Aktivisten gehabt.
Schon die Überschrift ist glatt gelogen: Die geplanten Blockaden des AfD-Bundesparteitages sind per definitionem nicht gewaltfrei. Auch dann, wenn Blockaden "nur" mittels passiver Gewalt erfolgen, ist das ein Akt der Gewalt! (Und strafbar sind sie in jedem Falle, selbst wenn man sie nicht als "Gewalt" einstufen wollte).
Der Vergleich
"Die angekündigten Proteste gegen diesen Parteitag bereiten vielen Deutschen offenbar mehr Sorgen als die AfD selbst"
ist "Apfelbirne": Nicht "die AfD" ist zu den geplanten (friedlichen, passiv-gewalttätigen und offen terroristischen Aktivitäten) komparabel, sondern der AfD-Parteitag. Der wird aller Voraussicht nach nicht gewalttätig sein (jedenfalls nicht von Seiten der Teilnehmer). Und ein Parteitag stellt auch, wiederum per definitionem, keine Machtübernahme der AfD dar; folglich gibt es auch insoweit keinen Anlass zu Befürchtungen.
Dagegen hat der Antifa(nten)-Terror schon häufiger eine blutige Spur hinterlassen, ganz besonders 2017 - und ausgerechnet in HH! Gegen den G20-Gipfel. Das sollte dem Beschuldigten bestens bekannt sein.
Man muss sich fragen, welchen Zweck der Beschuldigte damit verfolgt, dass er ausgerechnet diejenigen heftig attackiert, die vor Gewaltanwendung warnen. Sogar die Polizei verhetzt er:
"Auch der Bundesinnenminister fürchtet Gewalt – gegenüber der Polizei, nicht durch sie."Dieser Satz kann vernünftiger Weise nur so verstanden werden, dass der Beschuldigte die Polizei als habituelle Gewalttäter brandmarken will. (Und im Umkehrschluss die Antifa-Terroristen als sanfte Lämmlein tarnstreichen.)
Die Fortsetzung ist jenseits jeglicher aristotelischen Logik:
"Er [der Bundesinnenminister] verlangt von Politiker:innen, mäßigend zu wirken – wohlgemerkt nicht von denen der AfD, sondern von denen, die gewaltfreie Proteste befürworten."Wer vernünftige Bemühungen ablehnt, angesichts der MIT ABSOLUTER SICHERHEIT ZU ERWARTENDEN Gewalt mäßigend auf die Protestteilnehmer einzuwirken (auch - und gerade! - schon im Vorhinein), der WILL OFFENBAR EINEN BÜRGERKRIEG! Jedenfalls ist diese Unterstellung nicht weniger absurd als die implizite Unterstellung des Hass- und Hetzprofessors aus (kann sowas wirklich Zufall sein???) HH (!), die AfD habe ihren BPT ganz bewusst auf denselben Monatstag gelegt wie die NSDAP ihren Parteitag hundert Jahre vorher.
Tatsächlich gibt es Indizien dafür, dass der Beschuldigte linke Gewalt gegen rechts weitaus unkritischer sieht als "normale" Gewalt.
So erfahren wir in einem (kostenpflichtigen) NZZ-Bericht im Zusammenhang mit den Gewalttaten einer "antifaschistischen" Schlägerbande ("Hammerbande") u. d. T. "Lina E.: Wer Selbstjustiz verharmlost, ist ein Antidemokrat" über die Positionierung des Beschuldigten:
"Ralf Michaels, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, äusserte sich ebenfalls kurz nach dem Urteil via Twitter, und zwar in Richtung des deutschen Justizministers Marco Buschmann. Dieser hatte erklärt, dass man die Demokratie nicht mit Selbstjustiz schütze. Das, so Michaels, sei ja «im Wesentlichen» unstreitig, gehe aber «am Problem» vorbei. Denn erstens gebe es Kritik an der Beweisführung, schrieb er – ohne auf Kritik und Beweisführung näher einzugehen. Und zweitens bestünden «bei einigen» Zweifel, ob denn der Staat selbst gegen Feinde der Demokratie von rechts vorgehe. Wer diese «einigen» sein sollten und ob er, Michaels, dazugehöre, blieb ebenfalls offen."
Natürlich ist die implizit formulierte Unterstellung des Beschuldigten, dass der Staat gegen rechte Demokratiefeinde nicht vorgehe, eindeutig falsch (ebenso wie der von Rechten geäußerte "umgekehrte" Verdacht). Aber selbst WENN das Vorgehen staatlicher Stellen (in der Regel auf Länderebene, unter Regierungen unterschiedlicher politischer Ausrichtung!) insoweit asymmetrisch wäre, hätte das rein gar nichts mit der Strafbarkeit usw. i. S. Lina E. zu tun. Deren Verurteilung hat dem Beschuldigten offenkundig so sehr missfallen, dass er in verquollener Art dagegen zu mosern sich bemüßigt fühlte.
Ein Vergleich der Sachverhaltsdarstellung des Beschuldigten mit den nüchternen Fakten zeigt, mit welch infamen Methoden er operiert:
"Der geplante AfD-Bundesparteitag ist eine besondere Provokation. Stattfinden soll er auf den Tag genau hundert Jahre nach dem Wiedergründungs-Reichsparteitag der NSDAP in Thüringen (damals, 1926, in Weimar)".
Der NSDAP-Parteitag hatte am 3./4.7.(1926) stattgefunden; der AfD-BPT ist für den 4./5.7.(2026) anberaumt. Die Überschneidung für den 4.7. ergibt sich so simpel wie zwanglos allein dadurch, dass beide Parteitage (wie heute und zweifellos schon damals allgemein üblich) an einem Wochenende abgehalten wurden bzw. werden. In Wahrheit ist dem Beschuldigten die Überschneidung herzlich gleichgültig und lediglich ein willkommener Umstand, um seine Leser emotional gegen die AfD aufzuhetzen. (Man kennt diese Emotionalisierungs-Masche von CORRECTIV: Hie wie da glauben die Akteure, der vermeintlich gute Zweck rechtfertige ihre dubiosen Mittel!) Denn dass der Beschuldigte in Wahrheit JEDEN AfD-Bundesparteitag, egal, wo und wann der stattfindet, um jeden Preis und mit aller Gewalt verhindern will, das beweist der ganze Rest des Textes.
Nachtrag (nicht in der Strafanzeige enthalten):
Auch wenn die Wikipedia unverkennbar einen politischen Linksdrall hat, ist sie doch ehrlich genug, zu informieren: "Recherchen des MDR ergaben jedoch, dass das Datum seitens der Messe vorgeschlagen wurde und kein historischer Bezug beabsichtigt war." (Per 11.07.26 heißt es noch eindeutiger: "Nach Angaben der Messe Erfurt hatte die AfD jedoch mehrere Wochenenden angefragt; nur das letztlich gewählte Datum sei mit dem Zeitplan der Messe vereinbar gewesen".)
Bleibt die Frage, warum die AfD diesen Sachverhalt nicht von sich aus offensiv kommuniziert hat: Haben die ein zu kleines oder ein zu dilettantisches Kommunikationsteam? Oder sch'n die drauf, was die Bürger (also die potentiellen Wähler!) über die Partei denken?
Zudem befindet sich das Institut des Beschuldigten in seinem ominösen HH nur eine kurze Wegstrecke vom Platz der jüdischen Deportierten entfernt: sehr, sehr verdächtig!
Noch schlimmere Nazi-Zusammenhänge finden sich bei seiner Kumpanin Anne Gräfe, die lt. Beschreibung im vorliegenden Artikel "die Professur für Philosophie/Ästhetik an der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig" verwaltet. Nicht genug damit, dass sie in einer Stadt wirkt, welche dieselbe Anfangssilbe trägt wie der Geburtsort von demjenigen, welcher ..., nein: Derjenige welcher wurde in Braunschweig zu einem Deutschen umgerubelt; damit war ihm der Weg zum Reichskanzler freigemacht! Dass sie nicht in Lüneburg geblieben, sondern sich jetzt ausgerechnet in Braunschweig eine Wirkungsstätte gesucht hat: Das ist doch sehr, sehr ominös; das signalisiert eine provozierende Affinität zu bräunlichen Bereichen!
Ich kenne die parteiinternen Entscheidungsprozesse in der AfD nicht, vermute aber, dass den Entscheidern der Umstand des Nazi-Parteitages überhaupt nicht bekannt war. Dass er freilich dem Beschuldigten bekannt ist, DAS ist wiederum äußerst verdächtig: Offenbar interessiert er sich brennend für die Nazis. Warum genau? Treibt ihn wirklich nur der vorgetragene Abscheu um oder waltet da etwa insgeheim eine Faszination des Bösen? Bei vorgeblich gewaltlosen Gewaltpredigern darf man keine Alternative ausschließen, sei sie nun näher oder ferner liegend!
Jedenfalls: Infame Propagandamethoden kennen keinen Monopolschutz: Die beherrschen andere auch!
Wie der Beschuldigte versucht, seine Aufforderung zur Blockadegewalt schönzureden, zeigt u. a. der Absatz
"Des Weiteren will ein Bündnis ... unter dem Namen «widersetzen» den Parteitag blockieren."
Denn am Ende schrumpft er die geplante und vom Beschuldigten vehement befürwortete und beworbene Verhinderungsblockade verbal zu einer bloßen "Störung":
"Eine Partei, die den demokratischen Pluralismus angreift, soll ihre Machtoptionen nicht ungestört sortieren können."
Mit derselben perfiden Verlogenheit reklamiert er für die geplanten strafbaren Verhinderungsblockaden das Recht auf "Versammlungsfreiheit":
"Während der thüringische Innenminister die Medien für ihre Skandalisierung des Protests noch rügt, hat die Thüringer Landesverwaltung gerade die Blockade von Straßen nach Erfurt untersagt und dabei das Recht der AfD-Parteimitglieder auf Teilnahme am Parteitag über die Versammlungsfreiheit der Blockierenden gestellt."
Fakt und Fiktion vertauscht auch seine Behauptung
"Von verschobenen Narrativen profitiert die AfD. Während der prodemokratische Gegenprotest geschwächt wird, erscheint die AfD als Opfer, als geradezu mustergültige demokratische Partei, die sich mit linksextrem-gewaltbereiten, mithin undemokratischen Gegner:innen auseinandersetzen muss."
Ob die AfD in der öffentlichen Meinung profitiert, entscheidet nicht der dem Parteitag vorangehende Diskurs. Das richtet sich am Ende allein nach den realen Geschehnissen. Wird der Parteitag rechtswidrig blockiert, dann IST die AfD tatsächlich das Opfer von "linksextrem-gewaltbereiten, mithin undemokratischen Gegner:innen". Juristisch wie in den Augen der breiten Öffentlichkeit. Denen der Beschuldigte als Sandmännchen die Strafbarkeit der geplante Verhinderungsblockade mit aller Gewalt zu vernebeln versucht.
Den Satz
"Die Frankfurter Juristin Samira Akbarian hat gezeigt, dass ziviler Ungehorsam Defizite repräsentativer Mehrheitsdemokratien sichtbar machen und direkte Einflussnahme schaffen kann"
muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Denn genau das, mittels Straßenterror politisches Handeln erzwingen, wollen Rechtsextreme auch: Ist also was dran, an der Hufeisentheorie!
Vorsätzliche Täuschung ist die den Lesern mehrfach eingehämmerte Behauptung, es gehe bei der Verhinderungsblockade um "zivilen Ungehorsam". Dieser kann sich per definitionem nur gegen den Staat richten. Hier aber geht es in Wahrheit darum, andere Bürger MIT GEWALT, zumindest mit passiver Gewalt, ihrer Rechte zu berauben: Das ist kein „ziviler Ungehorsam“; das ist Selbstjustiz und ein VERFASSUNGSFEINDLICHER Angriff auf den Rechtsstaat!
"Sensationalistische Warnungen vor «gewaltbereiten» oder «gewaltsuchenden» Linksextremisten formen die polizeiliche Einsatzplanung und begünstigen die Eskalation. Sie stellen die Grundrechte auf Versammlungsfreiheit von zehntausenden Menschen unter Vorbehalt, bevor diese überhaupt losgefahren sind."
Es ist nur allzu durchschaubar, was der Beschuldigte hier intendiert: Er will die polizeilichen Planungen behindern, damit die von ihm RECHTSWIDRIG befürwortete und geforderte Verhinderungsblockade durchgeführt werden kann! Er klimpert auf allen Ebenen, für sein strafbares Vorhaben!
"Die geplanten Blockaden sind für uns keine Einladung zur Gewalt, sondern eine Form demokratischer Gegenwehr, gerade auch weil sie friedlich sind. Wer Gewalt sucht, handelt nicht in unserem Namen."
Verhinderungsblockaden sind weder friedlich noch gewaltfrei. Sie sind auch keine "Gegenwehr", sondern rechtswidrig. Und wer die nur allzu berechtigten Warnungen vor Gewalt verhetzt, dem glaube ich nicht, dass er Gewalt wirklich ablehnt: Nein, der wäscht seine Hände in Unschuld und reibt sich die Hände, wenn die von ihm verteidigten Straßenschläger sozusagen ihres Amtes walten!
"Wenn eine Partei an der Nationalisierung der Gesellschaft arbeitet, braucht es Menschen, die dem laut, sichtbar, organisiert und ungeduldig entgegentreten. Ohne Gewalt, aber auch ohne falsche Reinheitserfordernis. Ohne die Bitte, erst dann stören zu dürfen, wenn alle Verfassungsorgane ihren Mut gefunden und zugestimmt haben."
Mit aller Macht spielt der Beschuldigte hier die von ihm befürworteten und geforderten strafbaren Handlungen herunter: Von Rechtswidrigkeit zu bloßer "Reinheitserfordernis". Der Beschuldigte ist nicht nur Beamter; er ist auch noch Rechtsprofessor! Wie verkommen ist unser Staat eigentlich schon, dass ein Beamter und Jurist die Bürger wissentlich und willentlich zu Straftaten auffordern und die Strafbarkeit des geforderten Handelns verschweigen darf? Dass er sich anmaßen darf, die Rechte anderer Mitbürger mittels verbotener Eigenmacht zu unterdrücken und dieses rechtsstaats- und somit verfassungsfeindliche Handeln als "Störung" zu verharmlosen?
"Freiheit entsteht im Widerstreit, mithin an einem Ort, wo Menschen erkennen, dass Anpassung gefährlicher ist als Widerspruch."
Unfreiheit entsteht dort, wo extremistische Fanatiker, von rechts oder (hier) von links sich anmaßen, das Recht in die eigene Hand zu nehmen und politische Ziele durch Straßenunruhen zu erreichen! Und nein, eine Verhinderungsblockade ist kein "Widerspruch", sondern eine STRAFTAT! Wenn die Rechtspflege das nicht knallhart klarmacht, dann wird unsere freiheitliche demokratische Grundordnung in Straßenkämpfen zerfallen. Wie gehabt.
Nicht zuletzt bitte ich auch um Überprüfung, ob Ihre Stelle nicht verpflichtet ist, die fortdauernde Veröffentlichung der beiden inkriminierten Texte zu unterbinden.
Es kann ja wohl nicht sein, dass ggf. eine Staatsanwaltschaft von einer fortgesetzten Straftatbegehung Kenntnis hat und nichts dagegen unternimmt.
BCC Medienverteiler
Mit freundlichen Grüßen
.....
2. Nachtrag 04.07.26
Auch das Hamburger Abendblatt kritisiert den Hetz-Professor. Unter "Aktivisten und der AfD-Parteitag in Erfurt: Auch Rechte haben Rechte" (kostenpflichtig) heißt es:
"... in der wachsenden Sorge, die sich bei manchen zur Hysterie steigert, werfen auch kluge Menschen offenbar die Verfassung über Bord. Wenn Ralf Michaels, der Direktor am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, nun in der „taz“ fordert, den Parteitag zu verhindern, wirft er ein schlechtes Licht auf sich und sein Institut".
"... in der wachsenden Sorge, die sich bei manchen zur Hysterie steigert, werfen auch kluge Menschen offenbar die Verfassung über Bord. Wenn Ralf Michaels, der Direktor am Hamburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, nun in der „taz“ fordert, den Parteitag zu verhindern, wirft er ein schlechtes Licht auf sich und sein Institut".
Nachtrag 05.07.26
Prof. Ralf Michaels ist nicht der einzige Jurist, der das, was er für richtig hält, mit rechtswidrigen Mitteln durchsetzen will. Am 04.07. veröffentlichte die taz ein Interview mit Maximilian Steinbeis, "Jurist und Gründer des Verfassungsblogs." Daraus (Hervorhebungen von mir):
taz: Vor den Protesten hieß es immer wieder, man könne den Parteitag einer gewählten Partei doch nicht verhindern. Warum ist ziviler Ungehorsam gegen die AfD legitim?Steinbeis: Ziviler Ungehorsam ist eine notwendige Protestform in der Demokratie. Es muss möglich bleiben, dass sich Protestierende nicht immer vom Recht einschränken lassen. Man nimmt die Konsequenzen für den Regelbruch ja in Kauf. Ziviler Ungehorsam hält Möglichkeiten gegen ein autoritäres und repressives Recht offen.
Ziviler Ungehorsam richtet sich gegen den Staat. Parteitagsblockaden verletzen die Rechte anderer Bürger. Wer das "autoritär" und "repressiv" nennt, hetzt gegen den Rechtsstaat und die freiheitliche demokratische Grundordnung! "Verfassung" ist für diese Kräfte nicht, was in der Verfassung festgelegt ist, sondern was sie selber gerne hätten!
Und dass es keineswegs nur um angeblichen "Faschismus" geht, sondern dass sich die Linksextremisten anmaßen, gegen ALLES mit illegalen Mitteln vorzugehen, was ihnen politisch nicht passt (z. B. gegen eine vernünftige Migrationspolitik!), zeigt diese Passage:
"Wir sind hier, weil die AfD ihren Parteitag abhalten will. Aber man sollte sich nicht auf die AfD beschränken. Schon jetzt ist das Recht ja umgestaltet worden: Es gibt Pushbacks an der EU-Außengrenze und Verhandlungen mit den Taliban, um Menschen nach Afghanistan abschieben zu können."
Diese Verfassungsfeinde denken und handeln nach der altbekannten Devise aller Linksextremisten:
LEGAL? ILLEGAL? SCHEISSEGAL!
Nachträge 06.07.2026
Wer die diversen Äußerungen aus diesen Kreisen gelesen hat, wusste von Anfang an, dass es den Linksterroristen nicht wirklich nur um die AfD geht. Sondern um eine Durchsetzung ihrer marxistischen und "woken" politischen Ziele. Nun lassen die linksextremen Bonsai-Revoluzzer die Katze aus dem Sack. Unter "Linksextremes Bündnis 'Widersetzen' droht mit Aktionen gegen alle Parteien" berichtet heute die JUNGE FREIHEIT (wie auch andere Medien, die aber meist weniger detailliert):
"Das linksextreme Bündnis 'Widersetzen' hat allen Parteien gedroht, sie ins Visier seiner nächsten Aktionen zu nehmen. 'An alle Parteien, insbesondere CDU und BSW, das hier ist unsere explizite Warnung. Wenn ihr es wagt, den Faschist*innen an die Macht zu helfen, macht ihr euch zu unserem nächsten Aktionsziel', sagte 'Widersetzen'-Sprecher Noa Sander am Sonntag auf der Pressekonferenz zu den Demonstrationen gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt.Die Partei von Alice Weidel und Tino Chrupalla zu stoppen könne nur der Anfang sein. 'Wir müssen genauso die Steigbügelhalter und rückgratlosen Politiker in allen anderen Parteien stoppen, die mit ihrer Politik jeden Tag die Würde von Millionen Menschen mit Füßen treten und ihrem konsequenzlosen Gerede von Demokratie im Kampf gegen Faschismus versagen.'Der Faschismus beginne nicht erst, wenn Faschisten regieren, behauptete Sander, sondern wenn 'regierende Parteien die Forderungen der AfD einfach übernehmen' und ihre 'Freund*innen abschieben' sowie 'Menschen im Mittelmeer ermorden'.
.....
Zudem rechtfertigte das linksextreme Bündnis die Angriffe auf Journalisten von der JUNGEN FREIHEIT und von „Apollo News“ (JF berichtete). 'Wir sind nach Erfurt gekommen, um Faschist*innen zu blockieren. Faschist*innen mit einem Presseausweis sind immer noch Faschist*innen', entgegnete der „Widersetzen“-Sprecher. 'Ich weiß nicht, was Sie nicht verstanden haben. Die sind auf unseren Aktionen nicht willkommen.' Hintergrund waren die Antifa-Angriffe auf Journalisten, die sich im Zuge der Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag ereignet hatten."
Feinde der fdGO und Feinde der Pressefreiheit: DAS sind diejenigen, welche der Rechtsprofessor Ralf Michaels unterstützt! Aber solche Leute waschen ihre Hände routiniert in Unschuld, wenn ihre Kumpane fürs Grobe "hinlangen".
In dem (kostenpflichtigen) FAZ-Artikel "Proteste gegen die AfD: Aufforderung zum Rechtsbruch von heute" kritisiert Jürgen Kaube die Blockadeaktivitäten überhaupt und attackiert speziell die einschlägige Aufforderung von Prof. Michaels ausführlich und mit aller Schärfe (sowie mit für den Prof. peinlichen Seitenhieben auf seine anzunehmende Unkenntnis der Geschichte der Rechtswissenschaft; meine Hervorhebungen):
"Parteitage sind den Parteien gesetzlich vorgeschrieben. Daran ändert auch die Frequenz nichts, in der das Wort 'Faschismus' verwendet wird, wenn von der AfD die Rede ist."
"Dass der Parteitag der AfD genau einhundert Jahre nach einem der NSDAP in Erfurt stattfand, scheint sich einer Terminansetzung der Erfurter Messegesellschaft zu verdanken. Wer hier nicht an einen Zufall glauben mag, trägt die Beweislast."
"Was Spitzenkräfte dieser Partei von sich geben, ist oft abenteuerlich, oft niederträchtig, oft gewalttätig, aber wir wollen auch nicht jeden Satz, der auf Parteitagen der Linken vorgetragen wird, auf seinen verfassungsrechtlichen Gehalt prüfen. Daran, dass manche AfD-Mitglieder rechtsradikaler Gesinnung sind, bestehen wenig Zweifel. Noch ist die Partei aber nicht verboten."
"[Der] Befund[...], es drohe Faschismus, ... dient dazu, Radikalisierung zu begründen, weil die anderen mit ihr angefangen hätten. Wenn Faschismus droht, soll alles Mögliche gerechtfertigt sein. Gerechtfertigt sein soll jedenfalls mehr als das, was rechtens ist. Ist ziviler Ungehorsam geboten? In diesem Sinne hat der Direktor am Hamburger Max-Planck-Institut für internationales Privatrecht, Ralf Michaels, im Vorfeld des Parteitags zusammen mit Anne Gräfe, einer Medienphilosophin aus Lüneburg, in der 'taz' kundgetan, illegales Verhalten gegenüber der AfD könne legitim sein."
"Dass die Unterscheidung von Legitimität und Legalität auch von den juristischen Anhängern Donald Trumps eingesetzt wird, wenn sie finden, die politische Mehrheit dürfe sich nicht von Gerichten oder bestehender Gesetzeslage fesseln lassen, ficht die Autoren so wenig an wie ihre einstmals virtuose Handhabung durch Carl Schmitt im Jahr 1932. Mit dem Satz Otto Kirchheimers aus demselben Jahr, die Legitimität der parlamentarischen Demokratie bestehe nur noch in ihrer Legalität, weil sie übergesetzliche Geltungsgründe abgestreift hat, setzen sie sich erst gar nicht auseinander. Mitunter scheint es, als seien gerade diejenigen, die ständig 1926 und 1932 bemühen, kenntnisarm, was die damalige diskursive Lage angeht; sogar im eigenen Fach.
Wer über die Legitimität von Handlungen entscheiden soll, die nicht legal sind, sagt Ralf Michaels nicht. Sein Gewissen? Politische Prognostik, die Gefahr im Verzug erkennt? Forscher an einem Max-Planck-Institut, die mit der Materie bislang nicht einmal rechtswissenschaftlich befasst waren? Nicht alles, was ein Professor sagt, kommt aus der Forschung. Es könnte auch seine vernachlässigbare Privatmeinung sein. Wenn er die Gefahr einer von Verfahren entkoppelten Produktion von Widerstandsrechten nicht sieht, hat er das Rechtssystem, das er vertritt, offenkundig nicht verstanden. Es solle, betont Michaels, gewaltfreier Widerstand geleistet werden. Wie die Verhinderung eines Parteitags gewaltfrei möglich sein soll, erläutert er nicht ... ."
"Professor Michaels kommt sich sehr politisch vor. ... Die Republik der ungewaschenen Subjektivität eines Privatrechtlers zu überlassen, was öffentlich-rechtlich 'bloß legal' und was demgegenüber legitim sei, ist aber nicht angeraten."
Womöglich noch schärfer als Jürgen Kaube in der FAZ kommentiert (leider ebenfalls kostenpflichtig) Ulf Poschardt in der WELT unter "Es ist vorbei, bye, bye, Antifa!". Daraus (meine Hervorhebungen):
"Die Bilder von Erfurt sind Bilder des Abschieds. Die kulturelle Hegemonie des Shitbürgertums geht ihrem Ende entgegen.""Was hätten die Demo-Popstergirls [recte: Postergirls? - br.] auch anders glauben sollen, als dass ihnen nach all den Besuchen bei der Kanzlerin, auf den Parteitagen ihrer Parteipatronagen oder bei der Präsidentin der EU-Kommission, die ihnen alle nachdenklich zunickten und ihnen Recht gaben, nun tatsächlich die Macht gehöre? Wie hätten diese Kinder anders glauben sollen, als dass sie – wie schon bei ihrem Vorsinger-Opa Grönemeyer unterstellt – nun endlich an der Macht seien?""Um es auch den verblendeten Antifa-Kindern deutlich zu machen: Hier wird die 'Rote Kapelle' kurz vor dem Sieg der Nationalsozialisten gespielt – während man tatsächlich von den herrschenden Verhältnissen geschützt und gefeiert wird.Das Ensemble der Antifaschisten auf dieser Bank – jedes Gesicht, jede Figur, jeder Habitus – repräsentiert das Elend einer untergehenden kulturellen Dominanz, die dieses Land gespalten, wirtschaftlich beschädigt und kulturell verdummt hat wie nur wenige Strömungen zuvor. Den größten Gefallen hat dieses Milieu am Ende der AfD getan.""Ein eigenes Regal schändlicher Unterlassungen ließe sich mit dem Schweigen der Journalistenverbände, vieler großer Medien, prominenter Journalisten und jener Meinungsführer füllen, die einmal mehr mit klammheimlicher Freude zusehen, wie junge konservative Kollegen von einem linken Mob gejagt werden.""Jeder Bundesbürger, der die Realität nüchtern betrachtet, erkennt: Dieses Antifa-Milieu tritt totalitärer, bösartiger und antidemokratischer auf als manche radikalen Vertreter der AfD. Die alte Schauererzählung trägt nicht mehr."
Nachträge 11.07.2026
Heute greift wieder ein Kommentator die Gewaltaufforderungen von Prof. Michaels auf. Bei ntv schreibt Henrik Wieduwilt:
"Antifaschismus als ultimative Selbstermächtigung steht auf intellektuell gut gegossenem Fundament. Dafür sorgte auch ein Gastbeitrag des Juraprofessors Ralf Michaels: Er rief in der taz dazu auf, den Parteitag zu verhindern, weil die Deutschen die AfD noch nicht verboten hätten. Auch er geht offenbar klar davon aus, dass die AfD verfassungswidrig sei - und untermalt dies mit dem Hinweis, dass die NSDAP vor genau hundert Jahren ebenfalls in Thüringen einen Parteitag abhielt. Michaels war schon einmal Gegenstand dieser Kolumne*, denn er trägt, was Gewaltausübung angeht, Feinrippunterhemden. Auch in Klimadingen ist der Hamburger Jurist schnell dabei, linken Aktivisten das Faustrecht zuzubilligen - nämlich dann, wenn der Staat nicht das macht, was Michaels für das gerade dringend Gebotene hält. ....."
* "Lina E. und die verstörende Toleranz für den Knochenhammer" vom 02.06.2023. Damals hatte Wieduwilt die Unterstützer, Rechtfertiger oder Verharmlosung der "Hammerbande" im Visier. Auszug:
"... auch gut gestellte Juristen [zeigen] Ambivalenz in Sachen Gewaltausübung ... . Ralf Michaels, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg, schrieb, das 'Gewaltmonopol des Staates und das Verbot der Selbstjustiz sind nur dadurch legitimiert, dass der Staat auch selbst das Recht durchsetzt - gegen Neonazis wie gegen die Klimakatastrophe'. Er bezog sich damit wiederum auf den Tweet eines Comedian. Der Jurist insinuiert damit, dass jeder nach Belieben Durchsetzungsdefizite ausloten und dann gegebenenfalls die Gewalt in die eigenen Hände nehmen dürfe. Was rechtlich hanebüchen und politisch brisant ist: Gewaltmonopol des Staates ja, aber weil der Staat nicht genug gegen Nazis und Klimawandel macht, darf man zum Hämmerchen greifen?"
Der bereits oben erwähnte Prof. em. Dr. Wolfgang Hecker hat sich auch in der FAZ geäußert: Am 06.07.2026 in dem (kostenpflichtigen) Gastbeitrag "Protest darf nicht zur Blockade werden". Daraus:
"Verhinderungsblockaden, mit denen die grundgesetzlichen Spielregeln zur Frage eines Parteiverbots mit dem sich erst dann anschließenden Betätigungsverbot durch ein Vorgehen im Wege der Selbstermächtigung durch einzelne zivilgesellschaftliche Gruppen missachtet werden, kollidieren mit fundamentalen Regelungen des demokratischen Verfassungsstaats. Die gezielte Missachtung der Rechte politischer Gegner bei Verhinderungsblockaden gegen Parteiveranstaltungen leistet zudem keinen Beitrag zur Stärkung der Resilienz des demokratischen Rechtsstaats gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen, vielmehr werden entsprechende Bemühungen durch ein derartiges Vorgehen gerade geschwächt. Denn die Überzeugungskraft des demokratischen Systems erwächst gerade aus der Achtung der Rechte politischer Gegner."
Weiterer Nachtrag vom 11.07.2026
Die extrem linken Blockadeorganisatoren von "Widersetzen" hatten als Hilfe für die Demonstranten eine einundsiebzigseitige "Rechtshilfebroschüre für
Thüringen" (Stand 15.06.2026) erarbeitet. Dort (S. 15) geben die ach so friedlichen Blockadeterroristen ganz ungeniert auch Tipps für Sabotageaktionen:
"Unter den Begriff Sabotage können viele Aktionen fallen, dabei können kleinere Dinge kaputt gemacht oder größere Brände gelegt werden. Mögliche Strafrahmen hängen stark davon ab, wie schwerwiegend Eingriff und Zerstörungen waren und was kaputt gemacht wurde, deshalb ist es schwer, dazu allgemeine Aussagen zu machen. Schadensersatzforderungen sind auch nicht ganz unwahrscheinlich ... .Keep in mind // zu beachten✓ Lass dich nicht erwischen.✓ Achte darauf, keine Spuren zu hinterlassen (Fingerabdrücke, Fuß- oder Reifenabdrücke, DNA, Handystandorte, Überwachungskamera-Aufnahmen)."
Die Strategie von "Widersetzen" ist völlig eindeutig: Selber nicht zu aktiver Gewalt aufrufen, um nicht die Bürger zu vergraulen, die man doch gerne gegen die AfD mobilisieren möchte.
Aber den schlagkräftigen Terror-Antifanten augenzwinkernd signalisieren: 'Macht man, ideologisch stehen wir ja auf eurer Seite. Wir können das nur nicht so offen aussprechen; ihr wisst ja ... .
Nachträge 15.07.2026
Nach dem Kommentar des FAZ-Mitherausgebers Jürgen Kaube (vgl. unter den Nachträgen vom 06.07.2026) ging die Debatte dort weiter:
- Am 08.07.2026 erschien ein (kostenpflichtiger) Gastbeitrag von "Proteste gegen die AfD: Der Rechtsbruch gehört zur Demokratie" von Christian Volk, "Professor für Theorie der Politik am Institut für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität Berlin." Ursprünglich geplanter Titel scheint ausweislich der URL gewesen zu sein: "Fünf Kriterien für legitimen Rechtsbruch". Hinter viel Hin und Her verpackt er letztlich eine Kritik an Kaube. Sein Schlussabsatz lautet: "Zwischen der Verharmlosung jedes Rechtsbruchs und seiner pauschalen Dämonisierung liegt der Raum der politischen Urteilskraft. Kaubes Text verteidigt den Rechtsstaat gegen die ungewaschene Subjektivität politischer Moral. Das kann ein berechtigtes Anliegen sein. Nur sollte man dabei nicht vergessen, dass Demokratien nicht allein durch Gehorsam erwachsen werden. Sie sind auch durch jene Konflikte erwachsen geworden, in denen Bürger geltendes Recht brachen, um die unerfüllten Versprechen der Demokratie sichtbar zu machen. Nicht jeder Rechtsbruch ist ziviler Ungehorsam. Aber eine Demokratie, die schon die Aufforderung zum Rechtsbruch aus ihrem politischen Horizont verbannt, versteht ihre eigene Geschichte nicht."
Interessanter ist im vorliegenden Zusammenhang freilich, dass die FAZ auch Michaels/Gräfe zu Worte kommen lässt. Die behaupten am 13.07.2026 (ebenfalls kostenpflichtig) "Proteste gegen AfD: Auch Blockaden können grundrechtlich geschützt sein". (Ursprünglich geplanter Titel war wohl: "Darf man einen AfD-Parteitag blockieren?"
Sechsmal kommt dort (mit leichten Variationen) die Formulierung "ziviler Ungehorsam" vor, einmal als "ziviler Widerstand". Die Verfasser versuchen also, ihren Lesern diese Falschbehauptung regelrecht einzuhämmern. Denn in Wahrheit richtet sich die Aktion ja nicht gegen den Staat, sondern gegen eine Rechtsperson, die AfD als Partei.
Fünfmal "gewaltfrei" (und Varianten). Mit aller Macht wollen die Hetzer also verschleiern, dass eine körperliche Blockade eines Parteitages selbstverständlich ein Akt der Gewalt ist.
Auch sonst wird die geplante Gewalt-Blockade vielfältig phantasievoll beschönigt:
- Die Bürger müssten die AfD "nicht behandeln, als wäre sie eine normale Partei",
- sie seien nicht "zur politischen Normalisierung" verpflichtet,
- seien nicht verpflichtet, der AfD "Parteitage zu ermöglichen(!)",
- denn die haben keinen "Anspruch auf eine störungsfreie(!) Bühne".
Dass sie wissentlich und willentlich für einen Rechtsbruch plädieren, wissen sie sehr genau:
- "Solch gewaltfreier ziviler Ungehorsam kann legitim und sogar geboten sein, selbst wenn er gegen Rechtsvorschriften verstößt."
- "Verhinderungsblockaden dagegen, die anderen die Grundrechtsausübung unmöglich machen sollen, sind im Regelfall rechtswidrig. Doch Rechtswidrigkeit erledigt die Frage nach Legitimität nicht."
Sie berufen sich für die Legitimität der von ihnen geforderten Parteitagsblockade auf Tolstoi, Gandhi, Rawls, Arendt und Habermas und fragen, als ob letzterer eine unumstößliche Autorität wäre, mit Bezug auf die Kaube-Kritik vorwurfsvoll, ob man den in Frankfurt schon vergessen habe.
Dass die Partei "nach der Einschätzung von Parteienforschern, Politologen und Juristen rechtsextrem und verfassungsfeindlich ist" reicht ihnen zur Rechtfertigung ihrer Selbstjustiz aus; dass zahlreiche andere Wissenschaftler dafür noch keine hinreichenden Anhaltspunkte sehen, fällt mal eben unter den Tisch. Wie natürlich auch das (nach gegenwärtigem Sachstand) Scheitern des Verfassungsschutzes beim Amtsgericht Köln. Damit setzen sie sich allerdings in ihrem Artikel in der BERLIN REVIEW befasst (s. a. Nachtrag 04.07.26). Dort schreiben sie:
"Das Verwaltungsgericht Köln untersagte die Einstufung zwar vorerst, verwies aber darauf, dass – ihm nicht vorliegende – nachrichtendienstliche Erkenntnisse sie stützen könnten. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2025 die Beschwerden der AfD gegen die Nichtzulassung der Revision in den Verfahren zur Einstufung als Verdachtsfall zurückgewiesen; die dementsprechenden Urteile des OVG Münster wurden damit rechtskräftig."
Dass also das VG Köln NICHT AUSGESCHLOSSEN hat, dass die AfD verfassungsfeindlich sein KÖNNTE, und dass in einem anderen Urteil die Einstufung als VERDACHTSFALL für zulässig erklärt wurde, reicht den beiden Radikalinskis schon aus, die Partei selber als rechtsextrem einzustufen und mit verbotener Eigenmacht gegen sie vorzugehen.
'Recht ist, was wir für richtig halten!' lautet offenkundig die Devise.
Dieser Meinung würde sich zweifellos auch jeder Rechtsextremist vorbehaltslos anschließen!
In den weiteren Zusammenhang gehört der in der NZZ vom 10.07.26 erschienene (und leider ebenfalls kostenpflichtige) Kommentar "Der antifaschistische Konsens gegen die AfD ist eine Lüge. Davon profitieren nur Linksextreme und Antisemiten". Daraus der Schlussabsatz:
"Der «Aufstand der Anständigen» gegen rechts mobilisiert regelmässig Hunderttausende. Wann endlich stehen die Anständigen gegen Linksextreme und Antisemiten auf?"
Nachtrag 18.07.2026
Man kann über die Aufforderungen von Michaels/Gräfe sagen, dass sie das Recht sozusagen auf die Rampe schieben: Auf die schiefe Ebene zum politischen Terror. Wie das dann weiter geht, kann man in dem Bericht "Linksextremismus. Wenn dunkelrot den Staat bedroht" in der JUNGE FREIHEIT von heute nachlesen. Michaels/Gräfe werden ihre Hände in Unschuld waschen und behaupten, dass sie ja lediglich einen gewaltfreien Widerstand fordern. Aber ganz abgesehen davon, dass das nicht stimmt: Wer fordert, gegen andere Bürger mit verbotener Eigenmacht vorzugehen, legt skrupellos die Axt an den Rechtsstaat. Und ist dann objektiv auch für solche Entwicklungen mitverantwortlich, wie sie im Bericht beschrieben werden.
Weiterer Nachtrag 18.07.2026
Der (kostenpflichtige) SPIEGEL-Kommentar "Mit Gandhi in Erfurt" vom 16.07.2026 kritisiert die Blockadeaufforderungen von Michaels/Gräfe:
"Als Gegenstück zur Staatshörigkeit gilt den Autoren die Zivilgesellschaft. Unklar bleibt, warum dieser die legalen Mittel nicht genügen sollten, um klarzumachen, dass sie »die Normalisierung einer rechtsextremen Partei« nicht mitträgt, wie Gräfe und Michaels schreiben. Ihr Verweis auf Mahatma Gandhi und Leo Tolstoi hilft nicht weiter. Die Verhältnisse in der Bundesrepublik sind anders als im zaristischen Russland oder im kolonialen Indien. Und das Beharren auf rechtswidrige Blockaden schreckt viele ab, die sich sonst einer Koalition gegen die AfD anschließen würden.
Die zentrale Frage ist: Wer entscheidet, wann rechtswidriger Widerstand legitim ist? Das kann logischerweise nicht der Staat sein, der das Recht durchsetzen muss. Also vielleicht das Aktionsbündnis »Widersetzen«, das die Proteste in Erfurt organisiert hat?"
ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand 18.07.2026
Sehr gut!
AntwortenLöschen§ 111
Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) 1Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. 2Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.