Freitag, 28. August 2026

Wie der Verfassungsschutz, die Verwaltungsgerichte, die Parteivorstände und deren Anwälte die Rechtsextremisten in der AfD beschützen

 
Wovon ist hier überhaupt die Rede?


Abstrakte Ebene:

Der deutsche Staat ist als Demokratie und als Rechtsstaat organisiert; diese Organisationsform wird mit dem Begriff "Freiheitliche demokratische Grundordnung" (fdGO) beschrieben. Aufgrund negativer historischer Erfahrung ist er als "wehrhafte Demokratie" konzipiert, d. h. die deutsche Rechtsordnung enthält aktive Schutzmechanismen gegen Bestrebungen zur Abschaffung der fdGO.


Konkrete Ebene:

Realistisch können solche Bestrebungen nur von politischen Parteien ausgehen. Logischer Abwehrmechanismus ist damit ein Verbot derartiger Parteien ("Parteiverbot" - Wikipedia). Die Befugnis zu einem solchen Verbot kann in einem Rechtsstaat naturgemäß nicht der Regierung, also faktisch den Konkurrenzparteien übertragen werden, sondern nur einer (relativ) neutralen Instanz. Konkret liegt diese Verbotsbefugnis deshalb beim Bundesverfassungsgericht. Das setzt allerdings einen Antrag voraus, den der Bundestag oder der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen können.

Bislang wurden  zwei Parteien verboten, nämlich die SRP und die KPD. Beides geschah in den 1950er Jahren, also schon vor langer Zeit. In unseren Tagen (2017) hat das Verfassungsgericht einen Verbotsantrag gegen die NPD (heute: "DIE HEIMAT") abgelehnt, obwohl es die Verfassungsfeindlichkeit der Partei sogar festgestellt hatte. Aufgrund europäischer Rechtsprechung kann aber heutzutage ein Parteiverbot nur noch dann erfolgen, wenn eine Partei überhaupt Erfolgschancen hat. Bei der NPD sah das Gericht keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele.

Voraussetzung für einen evtl. Verbotsantrag ist natürlich, dass nach Einschätzung des antragstellenden Staatsorgans hinreichend belastbares Beweismaterial für die Absicht zur Abschaffung der fdGO gegen die Partei vorliegt. Unter fdGO ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht lediglich das formale Prozedere einer Demokratie zu verstehen, sondern auch einige andere Aspekte sind zu berücksichtigen. Das kann hier nicht näher dargelegt werden und steht auch nicht im Fokus der vorliegenden Überlegungen.

Wer mit dieser Problematik nicht bereits vertraut ist, kann ohne abstrahierende Verrenkungen eine anschauliche Vorstellung z. B. aus dem WELT-Bericht Äußerungen der AfD stellen in Abrede, dass die Gerichte unabhängig sind“ gewinnen. Denn ganz ohne Zusammenhang mit dem hier behandelten Dimension der Rechtsstreite zwischen der AfD und dem VS ist dieser Umstand nun auch wieder nicht.

Zunächst einmal ist die Verfahrensweise des VS ausgesprochen primitiv, aus Einzelzitaten, die nicht in einen Zusammenhang gestellt werden, eine bestimmte Gesinnung herzuleiten. Mag sein, dass das bei der NPD funktioniert (hat), sofern sich deren Mitglieder echt krass geäußert haben; das weiß ich nicht.

Aber z. B. für Höckes Geschichtsrevisionismus lässt sich ein sehr viel dichteres Nachweisnetz knüpfen - wenn man mehrere seiner Äußerungen kombinatorisch zusammenbringt. Die Frage, ob Geschichtsrevisionismus überhaupt als Verfassungsfeindlichkeit ausgelegt werden kann, lasse ich hier außen vor. Dass Björn Höcke ein Rechtsextremist ist, lässt sich auf andere Weise weitaus schlüssiger belegen.

Die AfD ist eine weitaus komplexere Partei als DIE HEIMAT (ex NPD). Das gibt sogar Prof. Matthias Goldmann zu, der im November 2024 gemeinsam mit 17 anderen Verfassungsrechtlern ein (regelrecht hingeschludertes) sozusagen "Privatgutachten" gegen die AfD verfasst hatte. In einem taz-Interview vom 29.11.24 äußerte er sich zur Frage des Extremismus' dieser Partei so (Hervorhebungen hinzugefügt):
"Die AfD ... verbindet ein eindeutig rechtsradikales, völkisches Milieu mit Wirtschaftsliberalen und mit nationalkonservativen Kräften ... . So kann die Partei immer mit gespaltener Zunge reden. Das ist nie eindeutig. Die Rechtsprechung sagt aber, die Partei als Ganzes, in einer Gesamtbetrachtung, muss darauf ausgerichtet sein, die Verfassungsordnung umzustürzen oder zu beeinträchtigen. Das lässt sich bei einer Partei, die als Teil ihrer DNA ambivalent ist, nur schwierig feststellen, auch wenn sich in letzter Zeit die völkischen, ethnonationalistischen Äußerungen häufen."
Natürlich redet nicht "die Partei" mit gespaltener Zunge. Vielmehr umfasst sie eine Palette unterschiedlicher politischer Ansichten (zweifellos auch rechtsextreme!), die sich eben nicht kurzerhand zu seinem insgesamt rechtsextremistischen Mosaik zusammenpuzzeln lassen.

Aber die "Mosaik-Methodik" des VS ist nicht nur deshalb problematisch, weil sie (zum allergrößten Teil) nichtoffizielle Äußerungen von Parteimitgliedern von ihren Urhebern ablöst und die weitere Analyse auf diesem abgelösten Substrat basiert. Vielmehr unterliegen alle Wortketten, die von einem "Sender" ausgehen, einer Auslegung durch den "Empfänger". Die Akteure selber werden dabei nicht immer ehrlich sein; aber auch neutrale Dritte können nicht immer mit Sicherheit sagen, wie bestimmte Sätze "richtig" zu verstehen sind. Es sollte in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein, dass nicht nur die Außenstehenden (VS, Gerichte und AfD) über dieser Frage "brüten", sondern dass die "Sender", bei denen ja schließlich auch die Ehre mit der negativen Erwähnung in einem VS-Gutachten angetastet wird, selber zu Wort kommen. Dafür müssten sie von den Verwaltungsgerichten (VG, VGe, hier: VGn) BEIGELADEN werden.

Die o. a. abstrakten Äußerungen zur Semiotik nehmen Gestalt an, wenn man den NIUS- " 'Gesichert rechtsextrem' gestoppt: Diese NIUS-Geschichte führte zum spektakulären AfD-Urteil" vom 27.02.2026 liest. Dort hat das Portal NIUS vierzehn der "absurdesten Beispiele im Gutachten, die die verfassungsfeindliche Ausrichtung der Partei belegen sollen" aufgelistet.


A NEW KID ON THE BLOCK

Die o. a. Ausführungen sind der historischen Entwicklung vorausgeeilt; zunächst einmal muss die AfD gegründet werden. Und das ereignete sich so:

Es begab sich aber in den Jahren der Finanzkrise, dass ein Gebot ausging von der Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass alle Welt finanzieret würde mit dem Gelde ihrer germanischen Steuersklaven. Da machte sich auf im Jahre des Herrn 2013 Prof. Bernd Lucke aus Norddeutschland, aus der Stadt HH. Und er zog in das hessische Land in die Stadt von Konrad Adam, die da heißet Oberursel. Und es kamen noch andere mit ihm und diese alle gingen schwanger mit der Idee einer neuen Partei. Also geschah es. Und sintemalen die evangelische Kirchengemeinde ihnen eine Herberge gegeben hatte, mussten sie ihre Partei nicht in einem Stall gebären.

Und es waren Menschen in derselben Gegend, die hüteten ihre berechtigten Interessen. Diesen aber überbrachten mediale Engelszungen die Botschaft, dass der Verein "Wahlalternative 2013" zu einer "Informations- und Diskussionsveranstaltung" in die Stadthalle des Taunusstädtchens Oberursel eingeladen habe. Und da sie solches vernommen hatten, sprachen die Hirten untereinander: Lasset uns nun gehen gen Oberursel und die Geschichte sehen, die da geschehen ist, die uns die Engel kundgetan haben. Sie kamen eilend und trotz Schneegestöber in großer Zahl und fanden beide auf dem Podium, Bernd Lucke und Konrad Adam; dazu auch Alexander Gauland und Beatrix von StorchDa sie aber dieses Ereignis gesehen hatten, breiteten sie das Wort aus, welches zu ihnen von der Krippenkind-Partei gesagt war. Und viele, vor die es kam, priesen und lobten Gott, dass er ihnen eine Alternative gegeben hatte, sie zu erlösen vom Übel der Alternativlosigkeit.

Bald aber schwächte der Satan die neue Partei und schlug sie mit Zwistigkeiten jeglicher Art. Doch da geschah im Jahre des Herrn 2015 ein wahrhaft weiteres Wunder. Neuerlich erließ die schwarze Landstörzerin ein Gebot, dass alle Welt hineingelassen würde in das unglückselige deutsche Land. Das aber verkündete der neuen Partei große Freude. Die fürchtete sich nun nicht mehr und eine neue Klarheit ihres Weges kam über sie. Und Alexander Gauland verkündete den Menschen, welch großes Geschenk seine Partei von der Landstörzerin erhalten hatte.

Nachdem die schwarze Landstörzerin sah, dass es gut war mit ihrer Deutschland-Destruktion und sie sich also vom Acker machte, graseten ihre Nachfolger in den etablierten Parteien stur wie Ochsen beharrlich weiter auf immer denselben Wiesen. Nur war, anders als im Sommer 2015, die illegale Masseneinwanderung immer mehr Wählern mittlerweile immer mehr verhasst. Dadurch konnte die rechte Konkurrenz der rechtsfernen Blockparteien durchstarten und nahm einen zunehmend kometenhaften Aufstieg. 

Schon bei ihrer Gründung hatten mancherlei Gegner der Newcomer-Partei Verfassungsfeindlichkeit unterstellt. Doch je erfolgreicher die Partei wurde, desto zahlreicher und lauter tobten diese Feinde und beschuldigten sie einer fortlaufend rechten Radikalisierung. 

Diese Anschuldigungen sind in doppelter Hinsicht interessengeleitet:
Nicht nur will man die Pfründe der "Altparteien" gegen die neue Rivalin absichern.
Auf einer tiefgründigeren Politikebene geht es vielmehr darum, die von den Altparteien in verschiedenen Bereichen (Asyl-, Euro- und Europapolitik) faktisch etablierte ("alternativlose") Einheitsfront ("Kartellparteien", "Blockparteien") gegen diese neue Fundamentalopposition abzusichern.

Die AfD selber bestreitet, dass es überhaupt Rechtsextremisten in ihren Reihen gibt. Das ist gelogen oder bestenfalls eine Fehleinschätzung; Gläubige haben vielfältige Strategien, um sich selber über Wahrheit und Wirklichkeit hinwegzutäuschen. Tatsächlich gibt es dort eine ganze Reihe rechtsextremer Gestalten; der bekannteste aus den Reihen dieser realitätsblinden braunpelzigen Maulwürfe ist Björn Höcke. Doch auch wenn die Parteivorstände sich selber diese Tatsache eingestehen würden, könnten sie das Vorhandensein von Extremisten unter ihren Mitgliedern allein schon deshalb nicht zugeben, weil beim Gegenteil die Frage aufkäme, warum sie solche Gestalten nicht rauswerfen.

Jedenfalls glauben mittlerweile weite Kreise in der Politik, der "Zivilgesellschaft" und bei den Bürgern (die massenhaft durch den Correctiv-Coup getriggert werden konnten), dass die AfD als Partei insgesamt rechtsextrem ist. Schon seit Jahren schaut sich der VS die AfD-Bundespartei und die Landesverbände unter diesem Gesichtspunkt an. Nicht nur, aber wohl hauptsächlich dafür hat die deutsche Bundesregierung die Ausgaben für den VS schon seit 2016 im Durchschnitt kräftig gesteigert (vgl. die Anlage S. 6 zur BT-Drucksache 21/1924).

Der VS gibt sich wirklich alle erdenkliche Mühe, die in ihn gesetzten Erwartungen der Politik zu erfüllen und die AfD regelrecht zu bekämpfen. Für neutrale Außenstehende ist nicht unbedingt klar, ob er seinen Kampf gegen die AfD wirklich (nur) aus Überzeugung führt, oder ob er nicht vielmehr auf Biegen oder Brechen, also auch mit unlauteren Mitteln versucht, den "Kartellparteien" zum Endsieg über ihre äußerst lästige Konkurrenz zu verhelfen.


"VERTEIDIGUNG DER DEMOKRATIE" ALS TANZ UM VS-HAUFEN

Jedenfalls hat der (teilweise schon oben beschriebene) modus operandi des VS gegen die AfD eine starke Ähnlichkeit mit religiösen Ritualen primitiver Völker. Wie der Verfasser (Vf.) bereits 2021 in seinem Buch "Gesamtschau-Geheimdienst: Wie der Sepia-Haldi die AfD in den braunen Hades laviert ..." gezeigt hatte, macht der VS regelmäßig große Haufen, welche die AfD repräsentieren sollen. Um diese herum tanzen anschließend er selber, die AfD mit ihren Rechtsanwälten und die VGe.

Geheimdiensttypisch setzt dabei der VS die dunkelbraune Brille auf; folglich sieht er seinen Haufen als braunen Haufen.
Die AfD will gar nichts sehen und schafft das auch völlig mühelos.
Große Mühe geben sich dagegen ihre Anwälte und rackern sich ab, um den Haufen zu schrumpfen und zu bleichen.

Die Gerichte lassen sich durch die Verfahrensweise des VS "framen" und beschränken sich auf die Prüfung, ob ihnen der Haufen groß und fest und seine Braunfärbung intensiv genug erscheint, um die Einstufung der AfD als extremismusverdächtig bzw. als erwiesen rechtsextrem zu rechtfertigen.


PARTEIVERORTUNG ALS ARKAN-ALCHEMIE

Freilich ist ein solcher Haufen eine ziemlich weiche Masse, deren Repräsentationswert für die Ausrichtung einer Partei man begründet bezweifeln darf. Er ist die schwächste von drei denkbaren Dimensionen, in denen man versuchen kann, die (wahre) politische Ausrichtung einer Partei zu erfassen.

Zunächst einmal besteht eine politische Partei aus Menschen; diese Parteimitglieder sind es, welche die Politik ihrer Partei bestimmen bzw. machen. Es wird wohl niemand bezweifeln, dass eine Partei dann rechtsextrem ist, wenn entweder alle ihre Mitglieder Rechtsextremisten sind oder zumindest diejenigen, welche in der Partei (ich formuliere bewusst möglichst unspezifisch) "das Sagen haben".

Abstrahiert man von den Mitgliedern, besteht die Partei aus Programmen, welche die Ausrichtung einer Partei widerspiegeln - oder das jedenfalls eigentlich tun sollten.

Man kann freilich auch durchaus der Meinung sein, dass die Parteiprogramme (überhaupt oder in bestimmten Fällen) genau das NICHT leisten. Rechtswidrige Ziele können bewusst verschleiert worden sein. Aber auch auf andere Weise (etwa im Zeitverlauf durch Änderungen der Mitgliederstruktur oder auch nur der Einstellungen) könnte sich eine Diskrepanz zwischen geschriebenem Wort und tatsächlichem Wollen einer Partei aufgetan haben.

Da müsste man dann schauen, ob andere Quellen die wirklichen Ziele einer Partei verlässlicher verraten. Insoweit kommen einerseits parlamentarische Initiativen ihrer Abgeordneten in Betracht. Ob sich daraus allerdings Konflikte mit dem "freien Mandat" ergeben, kann ich als juristischer Laie nicht beurteilen.

Allemal ist es ALS ERSTER SCHHRITT legitim, dass der VS die Äußerungen der Parteimitglieder auf Anzeichen von Rechtsextremismus untersucht. NICHT legitim, weil weder wissenschaftlich noch rechtsstaatlich, ist dagegen, dass der VS mit dem Begriff "Gesamtschau" alle diese Äußerungen sozusagen zum Haufen einer höheren Wesenheit verquirlt. Insoweit entspricht der VS-Haufen den neuen Kaiserkleidern aus dem Märchen von Hans Christian Andersen: Eine Autorität verkündet die Existenz einer Sache, die (so) gar nicht existiert. Aber alle glauben daran; vorliegend sogar diejenigen, welche nach dem Willen der Belastungs-Schneider dran glauben sollen. Dann lassen sich alle Beteiligten auf diese Perspektive beschränken ("framen") umtanzen den VS-Haufen wie die Rumpelstilzchen und versuchen, dessen Bräunungsgrad zu bestimmen bzw. die anderen davon zu überzeugen, dass sie den Bräunungsgrad richtig gemessen haben.

Auch einer alchemistischen Transmutation ist dieses Vorgehen des VS vergleichbar. So, wie dort unedle Metalle in Gold, sollen hier flüchtige Worte durch magische Permutation Simsalabim zu realem Rechtsextremismus einkocht werden. Wer diesen Zauber für faul hält, hat das Gesamtschau-Arkanum durchaus durchschaut.

Jeder vernünftige Mensch wird zugeben, dass eine Partei nur dann extremistisch sein kann (egal, ob links, rechts, religiös oder sonstwie extrem), wenn deren Mitglieder Extremisten sind. Zumindest müsste die Gesamtheit ihrer extremistischen Mitglieder die Partei rechtlich (der Funktion nach) oder tatsächlich (ideologisch) beherrschen. Entsprechend müsste in einem rational agierenden Rechtssystem EIN SOLCHER Nachweis erbracht werden, um etwa die AfD als rechtsextremistisch einstufen zu können.

Diesen FOLGESCHRITT, bei dem auf der Basis einer hinreichenden Menge an einschlägigen Äußerungen einzelne Mitglieder ggf. als Rechtsextremisten identifiziert werden müssten, unterlässt jedoch der VS. Ob er sich mangelnde Erfolgschancen ausrechnet, Rechtsextremisten in genügender Zahl und in herausgehobenen Parteifunktionen zu finden, oder ob er lediglich die Mühe einer solchen Untersuchung scheut, können wir Außenstehenden nicht wissen. Was wir allerdings wissen können und kritisieren müssen ist die Tatsache, dass das Vorgehen des VS und dessen faktische Billigung durch die VGe (indem sie ihn damit durchkommen lassen) unwissenschaftlich ist und der AfD den auch ihr zustehenden rechtsstaatlichen Schutz entzieht. Aber solange diese Partei sich selber nicht wehrt, muss sie sich zuallererst an die eigene Nase fassen.


ABRAKADABRA: WIE DER VS EINER PARTEI OHNE EXTREMISTEN MITTELS HAUFENMETHODE DENNOCH EXTREMISMUS ANZAUBERN KANN

Auf S. 307/308 des mehr als 1100 Seiten umfassenden Anti-AfD-Gutachtens des VS gegen die AfD aus dem Jahr 2025 wird in der Rubrik "FREMDEN- UND MINDERHEITENFEINDLICHE AUSSAGEN UND POSITIONEN" unter anderem eine Äußerung von Peter Felser beanstandet:
"Der Bayerische AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Felser veröffentlichte ebenfalls
einen Facebook-Post mit fremdenfeindlichem Inhalt:
“Massenschlägereien und Messerangriffe — Meldungen aus dem ,besten
Deutschland aller Zeiten'. Was die verantwortlichen Politiker aus unserem Land gemacht haben ist unverzeihlich. Kaum ein Tag vergeht, an dem man nicht von Messerangriffen, sexuellen Gewalttaten oder Prügeleien lesen kann.
m Profil der Täter muss man hier Garnichts sagen. Die Kriminalstatistiken
des Bundes sprechen für sich. Allein im Jahr 2022 ist die Gewaltkriminalität um
fast 20 Prozent gestiegen. Der Anteil an Ausländern unter den Tatverdächtigen
lag bei fast 40 Prozent! Ob ein Migrationshintergrund bei ,deutschen’ Tatverdächtigen vorliegt, wird von der Statistik nicht erfasst. [...] Im Bunten Deutschland gehören solche Meldungen inzwischen zum Alltag. ....."

In seiner anschließenden Auswertung schreibt der VS:
"Der permanente Anstieg von Gewaltkriminalität ist für Peter Felser monokausal auf
die Zuwanderung zurückzuführen."
Dieses implizite Bestreiten ist alles, was dem VS dazu einfällt. Aber wenn Felsers Aussage falsch sein sein sollte wäre es seine Pflicht des VS, das statistisch zu belegen; genau das tut er jedoch nicht.

Für die AfD insgesamt schlussfolgert der VS aus diesem und anderen Zitaten derselben Rubrik:
"In der Gesamtschau sind die Äußerungen und Verlautbarungen der AfD, die die Verwendung von diffamierenden Begriffen wie ,Messerzuwanderung oder ,Messermigranten' beinhalten, in Wortwahl, Diktion und Inhalt erkennbar darauf gerichtet, Asylsuchenden, Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten ihre Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) abzusprechen."

Aus seiner eigenen AfD-Zeit ist dem Vf. der MdB Peter Felser von einigen flüchtigen Begegnungen oberflächlich bekannt. Doch nicht aus dieser Kenntnis folgt der Beweis, dass Felser kein Rechtsextremist ist. (Im Gegenteil ist das dem Vf. in Forendebatten über AfD-Extremisten sehr häufig vorgehaltene "Argument" "Sprich mal selber mit dem XXX, dann siehst du, dass der kein Extremist ist" ungefähr das dümmstmögliche überhaupt.) Vielmehr müsste Peter Felser als ehemaliger Oberleutnant ja Reserveoffizier sein. Die Bundeswehr jedoch hätte ihn längst rausgeworfen, wenn er ein Rechtsextremer wäre. Das ist offenbar nicht der Fall, ansonsten wäre das bekannt geworden. 

Postuliert man (rein hypothetisch), dass auch alle anderen zitierten "Belastungszeugen" gegen die AfD juristisch nicht als Rechtsextremisten eingestuft werden können, dann wäre es also rein theoretisch möglich, mit derartigen Zitaten einen ganzen großen Braunhaufen zu beschicken, der eine Partei als rechtsextremistisch erscheinen lassen würde - ohne dass auch nur ein einziges Parteimitglied rechtlich ein Rechtsextremisten wäre.

Der Vf. hält es für unwahrscheinlich, dass der VS auf der Führungsebene der AfD, also bei den Landesvorständen und dem Bundesvorstand, mehr als zehn, im Extremfalle zwanzig Rechtsextremisten identifizieren könnte. Aus einem Personenkreis von insgesamt sicherlich weit über 100 Parteimitgliedern. Nun ist es durchaus möglich, dass selbst eine relativ kleine Schar von "aufrechten Patrioten" (Eigenbezeichnung der Ultrarechten) eine Partei kippen kann, wenn sie ihr Maulwurfswerk nur geschlossen und zielstrebig betreibt. Aber dafür gäbe es Anzeichen, die der VS observieren und ggf. in den Rechtsstreiten als Beweismaterial einführen könnte. Der Vf. jedenfalls kann nicht erkennen, dass die Rechtsextremisten derzeit schon eine Führungsrolle in der AfD erobert hätten. Und er glaubt nicht, dass der VS auf DIESEM Wege die AfD juristisch haltbar als rechtsextremistisch anschmieren könnte.

Dass freilich äußerste Wachsamkeit gegenüber dem ultrarechten Extremisten-Pack geboten ist: darin geht der Vf. mit dem VS durchaus konform.


WELCHE PROZESSTRATEGIE DIE AFD VERFOLGEN MÜSSTE, ...

Auch wenn die AfD manchmal belämmert ist, ist sie, wie bereits oben dargelegt, gewiss keine extremistenfreie Lämmerpartei. Da der Vf. nicht für den VS arbeitet, muss er nicht ausklamüsern, welche Mitglieder Rechtsextremisten sind. Geht man indes mit dem Vf. davon aus, dass das, zumal in den Leitungsgremien, nur eine relativ kleine Zahl ist und dass dem VS der gerichtsfeste Nachweis einer beherrschenden Stellung dieser Personen nicht gelingen würde, dann wundert man sich natürlich, warum die AfD nicht den Weg einer "Personalisierung" ihrer Rechtsstreite mit dem VS einzuschlagen versucht. 

Dafür müsste sie lediglich die VGe darauf hinweisen, dass die "Haufen-Methode" völlig unzuverlässig und somit rechtsstaatswidrig ist und dass sie im Extremfall sogar zu dem offensichtlich absurden Ergebnis führen kann, dass eine Partei sogar dann als rechtsextremistisch eingestuft werden kann, wenn sie kein einziges rechtsextremes Mitglied hat [vgl. oben das Beispiel Peter Felser!]. Dass aber nach ihrer Meinung eine Partei nur dann als extremistisch identifiziert werden kann, wenn sie eine große Zahl von Extremisten unter ihren Mitgliedern hat und diese einen beherrschenden Einfluss auf die Partei ausüben.
Deshalb bittet die Klägerin, auch wenn sie selber keine Rechtsextremisten in ihren Reihen erkennen kann, das Gericht, den VS aufzufordern, die seines Erachtens einschlägigen Personen zu benennen und Beweise für deren Einstufung vorzulegen. Weil eine solche Einstufung offenkundig die rechtlichen Interessen der angeblichen Rechtsextremisten betrifft, beantragt die Partei deren Beiladung durch das VG nach § 65 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

Eine Beiladung ist auch deshalb unverzichtbar, weil es wesentlich um die Einstufung von Äußerungen dieses inkriminierten Personenkreises geht und weil die "Beschuldigten" selber nicht nur Interpretationen vorlegen könnten, die sich den anderen Prozessbeteiligten bisher nicht erschlossen haben. Vielmehr besteht auch die realistische Möglichkeit, dass sie substantielle Entlastungsindizien vortragen, welche den anderen Prozessparteien gar nicht bekannt waren.
Sollte deren Zahl zu groß erscheinen, könnte im Einvernehmen der Prozessparteien und des Gerichts die Beiladung auf Parteimitglieder ab einer bestimmten Hierarchiestufe (z. B. nur Landes- und Bundesvorstände) beschränkt werden.

Wenn die Partei wirklich kreativ wäre und ganz kühn (was sie zwar beides nicht ist), dann könnte sie sogar den VS und das VG regelrecht "umarmen" und sie als Partner einer demokratiehygienischen Aktion in Anspruch nehmen: Es wäre dann nicht die Aufgabe des VS, eine rechtsextreme Partei vernichten zu helfen. Vielmehr müsste er ihr behilflich sein, sich von Extremisten zu befreien. Das Parteiengesetz ist ja insofern paradox (und im Ergebnis gerade undemokratisch und sogar "verfassungsfeindlich"!), als es den Ausschluss von Extremisten extrem erschwert.

Würden indes die VGe im Rahmen einer Beiladung entscheiden, dass X, Y und Z rechtsextrem sind, dann wären, jedenfalls nach der juristischen Laien-Meinung des Vf. die parteiinternen Gerichte an diese Feststellung gebunden. Und die Parteivorstände könnten alle diese Extremisten mühelos rauswerfen. Was sie dann freilich auch tatsächlich tun müssten, wollten sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen, Rechtsextremisten zu hätscheln.

Die AfD könnte ihren Antrag auf "Personalisierung" des Verfahrens also geradezu als einen Schachzug im Kampf für die Demokratie hinstellen. Denn die als gerichtlich als rechtsextrem identifizierten Personen hätten dann wohl auch in eventuellen neuen Parteien keine Chance mehr. Sollte sich der VS (oder das VG) diesem Gemeinschaftswerk zur Demokratieverteidigung jedoch verweigern, dann wären DIE demokratiefeindlich! Diese liebevolle Umarmung würde den VS natürlich auf dem falschen Fuß erwischen; denn der sieht seine Aufgabe ersichtlich nur darin, die AfD niederzuhalten und im Idealfall zu deren Verbot beizutragen. Nur könnte er das nicht öffentlich sagen und müsste deshalb gute Miene zu dem aus seiner Sicht bösen Spiel der AfD machen. (Überhaupt sollte man in der Politik ganz grundsätzlich nach Möglichkeit immer genau das tun, was der Gegner NICHT erwartet!)


... UND WARUM SIE DIE SCHEUT WIE DER TEUFEL DAS WEIHWASSER

Wenn man freilich wissen will, warum die AfD alles oben Vorgeschlagene mit tödlicher Sicherheit NICHT tun wird, dann muss man sich zuallererst eine Stubenfliege anschauen. Die ums Verrecken mit ihren Beinchen durch eine Fensterscheibe fliegen will - obwohl der Fensterflügel daneben weit offen steht.

Diese Scheiben-Fliegen-Verhalten, das scheinbar Nächstliegende und Normale zu tun, praktizieren wir Menschen alle; der eine hier, der andere dort. Intelligente Menschen freilich denken manchmal "lateral" und entdecken dadurch den offenen Fensterflügel. Galeeren-Gehirne von Bieder-Bürgern hingegen turnen tendenziell aussichtslos auf immer derselben Scheibe herum.

Es ist also die Routine ("So ist es doch korrekt, so hat man es doch schon immer gemacht?!"), welche insbesondere die Partei, aber auch das Gericht, in den eingefahrenen Gleisen festhält.

Hingegen muss der VS "personalisierte" Verfahren seinerseits scheuen wie der Teufel das Weihwasser. Denn die würden ihm seinen Kampf gegen die AfD dramatisch erschweren. Man darf also vermuten, dass die bei Gericht eine Abweisung des o. a. (hypothetischen) AfD-Antrages beantragen würden. Spannend wäre dann, mit welcher Begründung die das täten; wahrscheinlich würden sie Sorge um die Überlastung des VG heucheln.

Das VG seinerseits wird ebenfalls schwer einsehen, warum es von der eingeübten Routine abweichen soll. Zumal ihm ein personalisiertes Verfahren gewaltige Mehrarbeit bescheren würde. Aber vielleicht würde es sich von der o. a. schlüssigen Argumentation doch überzeugen lassen. Wenn nicht, dann sollte die AfD wegen dieser Verfahrensfrage durch alle Instanzen (einschl. der europäischen Ebene) gehen.

Die freilich wird den Teufel tun. Denn es gibt noch eine Reihe anderer Gründe, warum (nicht unbedingt die Partei als solche, aber einflussreiche Kreise in der Partei) eine derartige Verfahrenspersonalisierung meiden wie die Pest.

Da sind zunächst einmal die innerparteilichen Rechtsextremisten. Bei dem bisherigen Vorgehen des VS, einfach nur auf Äußerungen abzustellen, sind sie sozusagen in guter Gesellschaft mit Nichtextremisten. Sie werden in keinster Weise "ausgeguckt", sondern können sich komfortabel hinter den Anständigen verstecken.

Das allergrößte Interesse, die o. a. gerichtliche Untersuchung (auch) seiner politischen Positionen zu vermeiden, hat der Herr Höcke. Der Vf. hat keinen Zweifel daran, dass der Herr Höcke mit jenem "Landolf Ladig" identisch ist, der für NPD-Postillen Artikel verfasst hat. Das wäre rein für sich genommen noch nicht dramatisch; auf den Inhalt kommt es an. Der enthält, in zwei Artikeln von 2012, eher Geschwurbel als rechte Hardcore-Ideologie, auch wenn die überall durchschimmert (Auszüge aus allen drei Artikeln hier im "ANHANG: IGNES FATUI [Irrlichter] AUS DER LABERLOHE VON BJÖRN THE BRAIN.

Aber richtig heftig ist der 2011 veröffentlichte Aufsatz, der die aus der Not geborenen Außenwirtschaftspolitik des NS als erfolgreiche Antiglobalisierungspolitik darstellt und Hitlerdeutschland als Opfer von ökonomischem UND ideologischem Neid der Westmächte hinpinselt: "... im nationalsozialistischen Deutschland [hatte sich] ... eine erste  Antiglobalisierungsbewegung staatlich etabliert, die, wären ihr mehr Friedensjahre zur Erprobung vergönnt gewesen, wahrscheinlich allerorten Nachahmer gefunden hätte."

Und diese Höcke-Ladig-Identität ist eine zentrale Stütze für den VS, den Herrn Höcke als rechtsextrem einzustufen. Was der auch nach Einschätzung des Vf. ist. Wenn aber Höcke mit Ladig identisch ist, kann er vor einem Zivilgericht nicht das Gegenteil behaupten; anderenfalls hätte er einen (versuchten) Prozessbetrug an der Backe. Und seine schöne Beamtenpension wäre futsch: Das ist nichts für den insoweit ausgesprochen biederbürgerlichen Bornhagen-Björn. Aus genau DIESEM Grund hat der AfD-Landesverband Thüringen auch (nach Kenntnis des Vf.) als EINZIGER rechtsextrem eingestufter Landesverband nicht gegen seine Einstufung geklagt (sondern nur wegen dreier spezieller Zitate). Sonst hätte der VS Höcke vermutlich mit dem Antrag einer Beiladung vor Gericht gezerrt - und der hätte dort die Hosen runterlassen müssen. Aber wie ein Mann zu seinen Fehlern stehen ist die Sache der großen Germemme nicht. Vielmehr sollen sich die anderen Parteimitglieder als Kugelfang hinstellen und den ewiggestrigen Ideologiekleister des kleingeistigen Großsprechers decken. Eben das ist es überhaupt, was die Ultrarechten in der Partei meinen, wenn sie "Solidarität" einfordern: die Vernünftigen sollen die Radikalen decken. (Dass der AfD-Landesverband Thüringen den VS überhaupt verklagt hat könnte auf Druck der Mitglieder zurückzuführen sein: "Warum klagen alle anderen, nur wir nicht? Sind wir denn wirklich rechtsextrem?". Also hat man wegen banaler Details geklagt. Seinen Parteischäfchen kann man dann stolz erzählen: "Ja, wir haben auch geklagt". Das wird so ziemlich alle zufrieden stellen, denn kritisches Nachdenken ist dort unüblich und für feinere Unterscheidungen zwischen sozusagen "Haupt- und Nebensacheklagen" fehlt den allermeisten das Sensorium.

Welche Kugeln sich einfache Mitglieder einfangen, weil die Großen ihr Schäfchen ins Trockene bringen und das Fußvolk den Feinden vor die Flinten stellen, kann man z. B. in der Jungen Freiheit brandaktuell nachlesen:
(Dass die Mitglieder dabei keinerlei Solidarität von ihrer AfD erfahren - jedenfalls berichten die Artikel nichts davon - versteht sich von selber: Rechte sind schließlich keine Linken, die sich selbst noch um die verbrecherische Hammerbande solidarisch versammeln.)
Und ja, dass die AfD so verrufen ist wie sie ist, das verdankt die Partei ganz wesentlich ihrem ewiggestrigen Irrlicht Höcke. Der ist zwar beileibe nicht der einzige Rechtsextremist, der sich in der AfD eingenistet hat. Aber der bekannteste und einflussreichste. Er ist sozusagen der Schlussstein, mit dessen Entfernung das braune Gewölbe zusammenbrechen würde.

Freilich würde es auch bei den nichtextremistischen Parteimitgliedern eine erhebliche Unruhe auslösen, wenn die AfD ihre Rechtsextremisten unmittelbar als Prozessbeteiligte ins Feuer stellen würde. Denn die Masse der Parteischäfchen lässt sich nur allzu gerne an der Nase herumführen und zimmert sich die abstrusesten Begründungen zurecht, um ihre Heroen von allem Bösen freizusprechen.

Andererseits hätte es eine gewaltige kathartische Wirkung, wenn die Extremismuseigenschaft dieses Personenkreises gerichtlich bindend festgestellt würde und sich die Partei dieser Gestalten entledigen würde. Sie würde noch mehr Wählerzulauf und Mitglieder bekommen. Zumindest für die CDU wäre sie dann wohl auch (früher oder später) koalitionsfähig. Auf mittlere Sicht wäre ein solcher Befreiungsschlag also ein wahrer Segen für die Partei. Aber noch weiter als von Zwölf bis Mittag denken: Das überfordert die Putinisten-AfD bei weitem. Auf beinahe ALLEN Politikfeldern.


FAZIT

Es ist keine Verschwörung, wenn alle Prozessbeteiligten im Ergebnis den Rechtsextremisten in der AfD einen Showdown ersparen. Sondern erklärt sich zunächst einmal aus institutioneller Trägheit heraus.

Sodann aus der je individuellen Interessenlage. Allerdings muss man davon ausgehen, dass die AfD bei ihrer Prozessführung gegen den VS die Rechtsextremisten in ihren Reihen ganz bewusst deckt. Das Gegenteil könnte sie leicht unter Beweis stellen. Aber das wird nicht passieren.

Die Rechtsextremisten selber sind fein raus. Solange sie nicht selber in die Rechtsstreite hineingezogen werden, bleiben sie "clean". Sollte die AfD eingehen oder sollten sie selber die Partei verlassen, um zu noch rechteren Ufern aufzubrechen, können sie das als unbescholtene Bürger tun. Das müsste nicht sein. Aber keiner der Prozessteilnehmer hat ein unmittelbares Eigeninteresse daran, das zu verhindern.



ceterum censeo
Wer alle Immiggressoren der Welt in sein Land lässt, der ist nicht "weltoffen":
Der hat den A.... offen!
Textstand 28.08.2026

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